Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 325 22. 07. 2011 1Eingegangen: 22. 07. 2011 / Ausgegeben: 30. 08. 2011 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Was hat sie seit ihrem Amtsantritt dafür getan, um im Zusammenwirken mit der Stadt Friedrichshafen einerseits und mit dem Bund andererseits, die im ersten Quartal 2011 begonnene Besprechung zur privaten Vorfinanzierung der B 31-Umfahrung Friedrichshafen mit dem Ziel fortzuführen, dass diese alsbald zustande kommt? 2. Wann und in welcher Weise hat der Bund das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur gebeten, in Gespräche zu diesem Thema einzutreten? 3. Bleibt sie bei der klaren Unterstützung des in Friedrichshafen entwickelten Konzepts der privaten Vorfinanzierung und falls nicht: Aus welchen Gründen spricht sie sich dagegen aus? 4. Falls es – aus welchen Gründen auch immer – nicht zu einer privaten Vorfinanzierung käme, auf welche Weise will sie dazu beitragen, dass die Ortsumgehungen von Friedrichshafen und Überlingen möglichst schnell finanziert werden , insbesondere: Ist sie bereit, eine Prioritätenliste für die noch nicht realisierten planfestgestellten Bundesstraßenprojekte zusammenzustellen, die B 31 dabei vorrangig zu platzieren und dies gegenüber dem Bund zu vertreten? 5. Spielt bei ihrer Haltung zur B 31 in Friedrichshafen, Überlingen und zur B 30 im Raum Friedrichshafen-Ravensburg die Meinung von Ministerpräsident Kretschmann eine Rolle, der im März 2011 in einem Interview sagte, er sei gegen einen Ausbau der B 31 und B 30, weil die gute wirtschaftliche Lage in der Region zeige, dass es auch ohne diese Straßen gehe? 21. 07. 2011 Müller CDU Kleine Anfrage des Abg. Ulrich Müller CDU und Antwort des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Vorfinanzierung der B 31-Umfahrung in Friedrichshafen Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 325 2 B e g r ü n d u n g Im ersten Quartal 2011 hat es seitens der Landesregierung im Zusammenwirken mit der Stadt Friedrichshafen intensive Bemühungen gegeben, eine private Vor - finanzierung beim Bund zu erreichen. Dieser zeigte sich aufgeschlossen, wollte aber bis zur Sommerpause zusammen mit der Stadt und dem Land Rechtsfragen klären. Seit Amtseinsetzung der neuen Landesregierung ist nichts von weiteren Vorstößen des Landes bekannt geworden. Die Kleine Anfrage versucht, Klarheit darüber zu erlangen, ob und inwieweit die neue Landesregierung die Politik der Vorgängerregierung fortführt oder inwieweit ihre generell und im konkreten Fall dem Straßenbau distanziert gegenüberstehende Grundposition zu einer Veränderung der Haltung der Landesregierung geführt hat. A n t w o r t * ) Mit Schreiben vom 15. August 2011 Nr. 2-39-B31OU/4 beantwortet das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Was hat sie seit ihrem Amtsantritt dafür getan, um im Zusammenwirken mit der Stadt Friedrichshafen einerseits und mit dem Bund andererseits, die im ersten Quartal 2011 begonnene Besprechung zur privaten Vorfinanzierung der B 31- Umfahrung Friedrichshafen mit dem Ziel fortzuführen, dass diese alsbald zustande kommt? 2. Wann und in welcher Weise hat der Bund das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur gebeten, in Gespräche zu diesem Thema einzutreten? Der Bund hat zugesagt, die Finanzierungsvorschläge aus der Region intensiv zu prüfen. Die Fachabteilungen des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg und des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung sind hierüber im Austausch. Herr Bundesverkehrsminister Dr. Peter Ramsauer MdB hat mit einem am 5. Juli 2011 eingegangenen Schreiben die neue Landesregierung um Mitteilung gebeten, inwieweit sie die bisherige Position des Landes weiterverfolgt. Mit Schreiben vom 16. August 2011 hat die Landesregierung geantwortet. Die wesentlichen Inhalte des Schreibens sind in den Fragen 3. bis 5. dargestellt. 3. Bleibt sie bei der klaren Unterstützung des in Friedrichshafen entwickelten Konzepts der privaten Vorfinanzierung und falls nicht: Aus welchen Gründen spricht sie sich dagegen aus? Die Landesregierung würdigt ausdrücklich das Engagement der Raumschaft, nach Lösungen zur Finanzierung notwendiger und ökologisch vertretbarer Straßenbauvorhaben zu suchen. Allerdings ist sie der Auffassung, dass bei allen Lösungsansätzen zur Finanzierung der B 31 und der B 30 die derzeit geltenden gesetzlichen und haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen der Maßstab des Handelns sein müssen. Für den Vorschlag zur privaten Vorfinanzierung der B 31 Immenstadt–Fried richs - hafen ist der Landesregierung eine haushaltsrechtliche Grundlage nicht bekannt. Die aktuelle Überprüfung der rechtlichen Möglichkeiten durch den Bund, insbesondere die Lösung der Fragen der langfristigen Mittelbindung, der Vorbelastung künftiger Haushalte, der haushaltrechtlichen Ermächtigung und einer Präjudizierung vergleichbarer Fälle ist noch offen. *) Nach Ablauf der Drei-Wochen-Frist eingegangen. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 325 Die Verbesserung der Bundesfernstraßeninfrastruktur hängt von der Bereitstellung der Investitionsmittel für den Bau durch den Bund ab. Sowohl für die laufenden als auch für die weiteren im vordringlichen Bedarf des Bundes stehenden Bedarfsplanmaßnahmen besteht seit Jahren eine erhebliche Unterfinanzierung. Um einen wirtschaftlichen Umgang mit den verfügbaren Mitteln zu gewähr - leisten, geht es zunächst darum, die in Baden-Württemberg im Bau befindlichen Vorhaben mit einem Finanzierungsbedarf von noch rund 1,1 Milliarden Euro zu finanzieren. Angesichts der bisherigen mittelfristigen Finanzplanung des Bundes, die für Bedarfsplanvorhaben in Baden-Württemberg aktuell 130 Mio. Euro im Jahr 2011, 120 Mio. Euro im Jahr 2012, 163 Mio. Euro im Jahr 2013 und 172 Mio. Euro im Jahr 2014 vorsieht, wird alleine die Finanzierung der laufenden Maßnahmen noch Jahre dauern. Die bestehende Finanzierungslücke kann durch private Vorfinanzierungen prinzipiell nicht beseitigt werden, da sie zukünftige Haushalte auch nach den bisherigen Erfahrungen nicht entlasten. 4. Falls es – aus welchen Gründen auch immer – nicht zu einer privaten Vor - finanzierung käme, auf welche Weise will sie dazu beitragen, dass die Ortsumgehungen von Friedrichshafen und Überlingen möglichst schnell finanziert werden, insbesondere: Ist sie bereit, eine Prioritätenliste für die noch nicht realisierten planfestgestellten Bundesstraßenprojekte zusammenzustellen, die B 31 dabei vorrangig zu platzieren und dies gegenüber dem Bund zu vertreten? 5. Spielt bei ihrer Haltung zu B 31 in Friedrichshafen, Überlingen und zu B 30 im Raum Friedrichshafen-Ravensburg die Meinung von Ministerpräsident Kretsch - mann eine Rolle, der im März 2011 in einem Interview sagte, er sei gegen einen Ausbau der B 31 und B 30, weil die gute wirtschaftliche Lage in der Region zeige, dass es auch ohne diese Straßen gehe? Die Landesregierung sieht den geeignetsten Weg zu einer Verbesserung der Fernstraßeninfrastruktur in der Bodensee-Region in einer verbesserten Haushaltsfinanzierung des Bundes für die Erhaltung und den Neu- und Ausbau der Bundesfernstraßen mit dem Ziel einer bedarfsgerechten Mittelzuweisung für das Land. Hierfür wird sie sich einsetzen. Für die noch nicht begonnenen Maßnahmen des vordringlichen Bedarfs des Bedarfsplanes für die Bundesfernstraßen wird zunächst eine Priorisierung erfolgen . Dabei werden auch die Maßnahmen im Zuge der B 30 und der B 31 in der Region Bodensee-Oberschwaben einbezogen. Die Landesregierung wird bei Neu- und Ausbaumaßnahmen an Bundesfernstraßen den Schwerpunkt auf dringliche und ökologisch vertretbare Maßnahmen setzen. Unabhängig hiervon besteht in der Region Bodensee-Oberschwaben Einvernehmen darüber, dass die B 30 Ortsumgehung Ravensburg, VI. Bauabschnitt innerhalb der Region vorrangig ist. Hermann Minister für Verkehr und Infrastruktur