Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode 1 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Drucksache 15 / 3256 20. 03. 2013 Große Anfrage der Fraktion GRÜNE und der Fraktion der SPD und Antwort der Landesregierung Ergebnisse des Gutachtens der Landesregierung zu einem möglichen Nationalpark G r o ß e A n f r a g e Wir fragen die Landesregierung: I . P l a n u n g e i n e s N a t i o n a l p a r k s i m N o r d s c h w a r z w a l d 1. Welche wirtschafts-, forst-, tourismus-, naturschutzpolitischen und fachlichen Gründe sprechen laut dem im April 2013 zu erwartenden Nationalpark-Gutachten für bzw. gegen die Einrichtung eines Nationalparks im Nordschwarzwald? 2. Welche Ziele sollen aus ihrer Sicht mit der möglichen Ausweisung eines Nationalparks im Nordschwarzwald erreicht werden? 3. Wie sollen die angestrebten Ziele erreicht werden? I I . A b g r e n z u n g e i n e s m ö g l i c h e n N a t i o n a l p a r k s i m N o r d - s c h w a r z w a l d 1. Welche Kriterien sollten zur endgültigen Abgrenzung einer Nationalparkkulisse berücksichtigt werden? 2. Wie könnte der Nationalpark Nordschwarzwald räumlich gegliedert werden? I I I . A u s w i r k u n g e n d e r E i n r i c h t u n g e i n e s N a t i o n a l p a r k s N o r d s c h w a r z w a l d 1. Welche sozioökonomischen Auswirkungen erwartet sie durch die Ausweisung eines möglichen Nationalparks in den nächsten fünf bzw. zehn Jahren? 2. Welche Auswirkungen könnte die Ausweisung eines Nationalparks insbesondere für die örtliche/regionale Forst- und Holzwirtschaft, den Tourismus sowie eine nachhaltige Regionalentwicklung haben? Eingegangen: 20. 03. 2013 / Ausgegeben: 28. 06. 2013 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3256 2 3. In welchem Umfang (prozentual und absolut) werden bei Einrichtung des Nationalparks reine Fichtenbestände vorhanden sein und wie viel Prozent/Hektar werden voraussichtlich während der dreißigjährigen Entwicklungsphase in Mischwald umgewandelt? 4. Wie will sie die betroffene Forst- und Holzwirtschaft vor möglichen negativen Auswirkungen einer Nationalparkausweisung schützen? 5. Wie schätzt sie die künftige Entwicklung des Tages- und Übernachtungstourismus im möglichen Nationalpark, insbesondere im Hinblick auf die Bruttowertschöpfung und die Zahl der Arbeitsplätze ein? 6. Welche besonderen Vorteile wären mit der Ausweisung eines Nationalparks im Hinblick auf den Schutz natürlicher Prozesse und der davon profitierenden Arten , die Waldökologie, die Erholungsfunktion und den Tourismus verbunden? 7. Welche möglichen Synergien sieht sie in einer Zusammenarbeit der Nationalund Naturparkverwaltung sowie des Naturschutzzentrums Ruhestein? 8. Welche Auswirkungen hätte die Einrichtung eines Nationalparks auf die Planungshoheit der Kommunen sowie auf in der Region wirtschaftende Betriebe? 9. Welche Möglichkeiten bietet das freie Betretensrecht zum Zwecke der Erholung der örtlichen Bevölkerung einerseits und Touristen andererseits in einem Nationalpark Nordschwarzwald? I V. We i t e r e s Vo r g e h e n i m Z u s a m m e n h a n g m i t e i n e r m ö g l i - c h e n N a t i o n a l p a r k a u s w e i s u n g i m N o r d s c h w a r z w a l d 1. Wie beabsichtigt sie, nach der Vorstellung des Gutachtens zur möglichen Einrichtung eines Nationalparks Nordschwarzwald weiter vorzugehen? 2. In welchem Umfang plant sie, die Anregungen und Wünsche der Kommunen, der Bevölkerung und der verschiedenen Interessenverbände im Nordschwarzwald selbst und im Land sowie nationaler und internationaler Expertinnen und Experten zukünftig zu berücksichtigen? 3. Welche besonderen Maßnahmen und Projekte würde sie in einem möglichen Nationalpark umsetzen, um die Attraktivität des Gebiets und der gesamten Region zu steigern sowie Besucherinnen und Besucher zu informieren und zu lenken? 4. Welche Aufgaben sollte eine Nationalparkverwaltung wahrnehmen, wie sollte sie dafür personell ausgestattet sein und wie sollte dieser Personalbedarf gedeckt werden? 5. In welchem Umfang würde sie Haushaltsmittel für Maßnahmen der Ersteinrichtung eines Nationalparks (Infrastrukturinvestitionen, Personal, Sachkosten) sowie für den laufenden Betrieb bereitstellen? 6. Wie schätzt sie die Gefährdung der Wälder in einem möglichen Nationalpark sowie der angrenzenden Körperschafts- und Privatwälder durch den Buchdrucker (Ips typographus, „Borkenkäfer“) ein und mit welchen Maßnahmen könnte ein eventueller Borkenkäferbefall minimiert werden? 7. Welche Aufwendungen sind dem Land für Gutachten im Zusammenhang mit dem Nationalpark-Projekt im Nordschwarzwald bisher entstanden? 19. 03. 2013 Sitzmann, Dr. Rösler und Fraktion Schmiedel, Winkler und Fraktion Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3256 3 B e g r ü n d u n g Für den 8. April 2013 und die darauf folgenden Tage und Wochen ist die Vorstellung eines Nationalpark-Gutachtens durch die Landesregierung angekündigt. Das Gutachten und seine Ergebnisse besitzen für die weitere Diskussion um die mögliche Einrichtung eines Nationalparks im Nordschwarzwald große Bedeutung. Ziel der Großen Anfrage ist es, die Inhalte des Gutachtens im Parlament zu diskutieren. In einem breit angelegten international vorbildlichen Beteiligungsprozess hat die grün-rote Landesregierung die Möglichkeiten zur Errichtung eines Nationalparks im Nordschwarzwald ausgelotet. Im Rahmen des Prozesses wurden Fragen aufgeworfen , die durch das Gutachten beleuchtet werden sollen. Unter anderem soll das Gutachten Antworten auf die Fragen der Nationalpark-Auftaktveranstaltung im September 2011 in Bad Wildbad und auf die Fragen und Anregungen der regionalen Arbeitskreise geben. Außerdem sollen weitere fachliche Erkenntnisse gebündelt und ausführlich dargestellt werden. Grundlage für das Einrichten von Nationalparks sind neben dem Bundesnaturschutzgesetz und dem Landesnaturschutzgesetz die International Union for Conservation of Nature (IUCN)-Kriterien für die IUCN-Schutzgebietskategorie II („national parcs“), insbesondere aber die „Qualitätskriterien und -standards für deutsche Nationalparks“. Baden-Württemberg wird für den Fall, dass es zu einem Nationalpark im Nordschwarzwald kommt, das erste Bundesland sein, das diese von allen Bundesländern über die Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz (LANA) anerkannten Kriterien im Rahmen eines Nationalparks umsetzt und wird so eine bundesweite Vorreiterrolle einnehmen. A n t w o r t Schreiben des Staatsministerium vom 14. Juni 2013 Nr. III–8843.: In der Anlage übersende ich unter Bezugnahme auf § 63 der Geschäftsordnung des Landtags von Baden-Württemberg die von der Landesregierung beschlossene Antwort auf die Große Anfrage. Silke Krebs Ministerin im Staatsministerium Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3256 4 Anlage: Schreiben des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Mit Schreiben vom 14. Juni 2013 Nr. Z(61)–0141.5/218 M beantwortet das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz im Einvernehmen mit dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft, dem Innenministerium und dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft die Große Anfrage wie folgt: Wir fragen die Landesregierung: I . P l a n u n g e i n e s N a t i o n a l p a r k s i m N o r d s c h w a r z w a l d 1. Welche wirtschafts-, forst-, tourismus-, naturschutzpolitischen und fachlichen Gründe sprechen laut dem im April 2013 zu erwartenden Nationalpark-Gutachten für bzw. gegen die Einrichtung eines Nationalparks im Nordschwarzwald? Zu I. 1.: Das Gutachten zum potenziellen Nationalpark im Nordschwarzwald wurde am 8. April 2013 der Öffentlichkeit vorgestellt. Es kommt im wesentlichen zu folgenden Ergebnissen: Forst- und naturschutzpolitische Gesichtspunkte, naturschutzfachliche Auswirkungen Großflächiger Prozessschutz führt in Waldökosystemen, wie einem Nationalpark, zur Ausbildung eines Mosaiks von unbeeinflussten Waldflächen und Entwicklungsphasen sowie zu einer Zunahme der Vielfalt von Strukturen in Landschaft, Bestand und Vegetation. Die bereits jetzt im Suchraum vorhandene, überdurchschnittliche Arten- und Lebensraumvielfalt stellt dabei die notwendig qualitative Voraussetzung für eine großflächige Förderung der Biodiversität in einem zukünftigen Nationalpark Schwarzwald dar. Insbesondere für Artengruppen, die an lichte Wälder gebunden und vergleichsweise mobil sind, ist sowohl mit einer Vergrößerung und damit Stabilisierung von Populationen als auch mit einer Zunahme von Arten zu rechnen. Für an Totholz gebundene Artengruppen, insbesondere Pilze, Flechten, Moose und Käfer, ist mittelfristig ebenfalls eine Artenzunahme zu prognostizieren. Als näher zu betrachtende Problembereiche bzw. Risikobereiche wurden von der Landesregierung ursprünglich neben den sozioökonomischen Auswirkungen eines möglichen Nationalparks auch die Forst- und Holzwirtschaft, das Borkenkäfermanagement , die Hydrologie und der Kohlenstoffhaushalt angesehen. Das Gutachten hält jedoch alle Risiken für beherrschbar, im Hinblick auf den Kohlenstoffhaushalt sogar für vernachlässigbar. Sozioökonomische Auswirkungen/Forst- und Holzwirtschaft Die aus Sicht der regionalen Sägeindustrie relevante Stammholzmenge, welche bei Einrichtung eines 10.000 Hektar großen Nationalparks weniger zur Verfügung steht, beträgt pro Jahr maximal 26.600 Festmeter. Im Vergleich dazu liegen die statistisch erfassten jährlichen Holzeinschlagsmengen in Baden-Württemberg in den Jahren 2008 bis 2011 zwischen 7,7 und 9,1 Millionen Festmeter, im Durchschnitt 8,1 Millionen Festmeter. Im baden-württembergischen Staatswald wurden von Forst BW im gleichen Zeitraum jährlich zwischen 2,36 und 2,54 Millionen Festmeter Holz eingeschlagen, im Durchschnitt 2,4 Millionen Festmeter. ForstBW hat zugesagt, Kunden, die bisher Holz aus Flächen des Nationalparks beziehen, auch bei Einrichtung eines Nationalparks in möglichst großem Umfang mit Holz zu den jeweiligen Marktkonditionen zu versorgen. Durch dieses Vorgehen kann eine negative Wirkung der Ausweisung des Nationalparks auf die lokale Sägeindustrie verhindert werden. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3256 5 Sozioökonomische Auswirkungen/Tourismus Nationalparke wirken in der lokalen und regionalen Wirtschaft direkt positiv auf Produktion und Beschäftigung, beispielsweise im Bereich der Hotellerie und Gastronomie , des Einzelhandels oder der Unterhaltungsanbieter. Durch Ausgabenstrukturen , Vorleistungsverflechtungen und Finanzströme in der zweiten Umsatzstufe profitieren vom Tourismus auch andere Branchen, wie z. B. die Landwirtschaft, das produzierende Gewerbe oder Dienstleistungsunternehmen. Darüber hinaus ergeben sich zusätzliche qualitative Wirkungen in vielfältiger Hinsicht, zum Beispiel Investitionen und Angebotsverbesserungen, Verbesserung der Lebensqualität oder Schaffung neuer Freizeitattraktionen. Unter der Voraussetzung eines gezielten Tourismusmanagements übertreffen die Prognosen der möglichen Zugewinne an Arbeitsplätzen im Bereich des Tourismus die theoretisch möglichen Arbeitsplatzverluste im Bereich der Forst- und Holzwirtschaft sehr deutlich. Insofern finden sich in dem Gutachten keine Gründe, die gegen die Ausweisung eines Nationalparks sprechen. 2. Welche Ziele sollen aus ihrer Sicht mit der möglichen Ausweisung eines Nationalparks im Nordschwarzwald erreicht werden? Zu I. 2.: Vorrangiges Ziel eines Nationalparks ist der Prozessschutz, das heißt das Zulassen natürlicher Dynamik in einem möglichst großflächigen Raum. Neben dem Schutz von ökologisch hochwertigen Lebensräumen und dem Schutz seltener und bedrohter Arten sind solche Prozessschutzflächen ein wichtiger Beitrag zu einer ganzheitlichen Naturschutzstrategie. Solche Flächen sind in Baden-Württemberg bislang nicht ausgewiesen. Nationalparke sollen aber noch weitere Ziele erfüllen. Insbesondere sollen sie der wissenschaftlichen Umweltbeobachtung, der naturkundlichen Bildung und dem Naturerlebnis der Bevölkerung dienen. Darüber hinaus sieht die Landesregierung in einem Nationalpark und den damit verbundenen Investitionen einen wirtschaftlichen Impuls für die Region, insbesondere im Bereich des Tourismus. 3. Wie sollen die angestrebten Ziele erreicht werden? Zu I. 3.: Die Landesregierung ist der Auffassung, dass die unter I. 2. geschilderten Ziele mit der Ausweisung eines Nationalparks anhand der Kriterien der International Union for Conservation of Nature (IUCN – Weltnaturschutzunion) erreicht werden können. I I . A b g r e n z u n g e i n e s m ö g l i c h e n N a t i o n a l p a r k s i m N o r d - s c h w a r z w a l d 1. Welche Kriterien sollen zur endgültigen Abgrenzung einer Nationalparkkulisse berücksichtigt werden? Zu II. 1.: Die Abgrenzung des eigentlichen Nationalparks mit einer Flächenausdehnung von rund 10.000 Hektar ist primär nach naturschutzfachlichen Gesichtspunkten erfolgt. Diese können jedoch nicht isoliert betrachtet werden. Auch die Aspekte der Waldzusammensetzung, einer optimalen Borkenkäferbekämpfung, touristische und verkehrliche Gesichtspunkte sowie die Interessen der beteiligten Kreise und Gemeinden sowie der Bevölkerung wurden in die Überlegungen mit einbezogen. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3256 6 2. Wie könnte der Nationalpark Nordschwarzwald räumlich gegliedert werden? Zu II. 2.: Der dem Gutachten zugrundeliegende Suchraum des möglichen Nationalparks besteht aus den drei Teilräumen Ruhestein, Hoher Ochsenkopf und Kaltenbronn. Im Rahmen einer Regierungspressekonferenz am 4. Juni 2013 wurde eine Fläche bestehend aus den Teilgebieten Ruhestein und Hoher Ochsenkopf/Plättig als Kulisse für den geplanten Nationalpark Schwarzwald vorgeschlagen. Dieser Vorschlag umfasst eine Gesamtfläche von rd. 10.200 Hektar und erfüllt die vom Bundesnaturschutzgesetz sowie von den Organisationen IUCN und EUROPARC Deutschland vorgegebenen wesentlichen Kriterien Großräumigkeit und Unzerschnittenheit. Bei der Abgrenzung wurden die Ergebnisse des von PwC und Ö:Konzept vorgelegten Gutachtens zum Nationalpark berücksichtigt. I I I . A u s w i r k u n g e n d e r E i n r i c h t u n g e i n e s N a t i o n a l p a r k s N o r d - s c h w a r z w a l d 1. Welche sozioökonomischen Auswirkungen erwartet sie durch die Ausweisung eines möglichen Nationalparks in den nächsten 5 bzw. 10 Jahren? 2. Welche Auswirkungen könnte die Ausweisung eines Nationalparks insbesondere für die örtliche/regionale Forst- und Holzwirtschaft, den Tourismus sowie eine nachhaltige Regionalentwicklung haben? Zu III. 1. und 2.: Die Gutachter haben neben den Themenbereichen • Nutzung erneuerbarer Energien • Rohstoffsicherung • Grund- und gewerbesteuerliche Auswirkungen • Planungsrecht • Grundstückswertentwicklung insbesondere die soziökonomischen Auswirkungen der Ausweisung eines Nationalparks auf die Forst- und Holzindustrie sowie den Tourismus untersucht. Hierbei wurden vor allem auch die Bürgerfragen zu diesen Themenbereichen berücksichtigt . Die Gutachter kommen im Bereich Forst- und Holzindustrie zum Ergebnis, dass bei vollständiger Kompensation der möglichen Mindermengen durch den Landesbetrieb ForstBW keine negativen Auswirkungen auf diesen Wirtschaftsbereich zu erwarten sind. Es wird von ForstBW sichergestellt, dass den Holzkunden, die bisher Holz aus den dann abgegrenzten Flächen des Nationalparks beziehen, auch bei Einrichtung eines Nationalparks in möglichst großem Umfang Holz zu den jeweiligen Marktkonditionen angeboten wird. In dem unwahrscheinlichen Fall, dass diese Zusage nicht oder nicht vollständig eingehalten werden kann (pessimistisches Szenario), gehen die Gutachter davon aus, dass durch mögliche Werkschließungen in direktem Zusammenhang mit der Ausweisung eines Nationalparks insgesamt Sägewerkskapazitäten von bis zu 53.000 Festmetern vom Markt genommen werden könnten. Dies entspräche in einem Worst-Case-Szenario einem Verlust an Bruttowertschöpfung von rund 8 Mio. Euro bzw. rund 110 Vollzeitarbeitsplätzen. Im Bereich des Tourismus haben die Gutachter einen deutlichen Mehrwert für die Tourismusregion Nordschwarzwald identifiziert, insbesondere für die an den Nationalpark angrenzenden Gemeinden. Im Bereich des Tagestourismus, aber auch beim Übernachtungstourismus gehen die Gutachter von spürbaren Steigerungen der Besucherzahlen durch den Nationalpark aus. Die Gutachter leiten daraus eine potenzielle Steigerung der Wertschöpfung in der 1. Umsatzstufe im Tourismus zwischen 26,7 Mio. Euro (optimistisches Szenario) und 10,6 Mio. Euro (pessimis- Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3256 7 tisches Szenario) ab. Dies entspricht zwischen 248 und 621 Vollzeitarbeitsplätzen in diesem Wirtschaftbereich, die durch die positiven Wirkungen eines Nationalparks und dessen Vermarktung in der Region generiert werden können. Der Ausbau erneuerbarer Energien (z. B. Windkraft) würde nach Ansicht der Gutachter durch die Ausweisung eines Nationalparks nur geringfügig eingeschränkt werden, da die Flächen im Suchraum schon derzeit durch verschiedene naturschutzrechtliche Auflagen belegt sind. Bei der Rohstoffsicherung sehen die Gutachter keine Einschränkungen durch den Nationalpark. Ein möglicher Konflikt (Steinbruch am Karlsruher Grat (Ortenaukreis )) kann durch angepasste Grenzziehung vermieden werden. Bei der Grundsteuer A sehen die Gutachter innerhalb der nächsten 30 Jahre keinen Einfluss durch die Ausweisung eines Nationalparks. Die Gutachter haben überdies keine negativen Effekte auf die Grundstückswertentwicklung im Umfeld des Nationalparks identifiziert. Die Planungshoheit der Gemeinden wäre nach Ansicht der Gutachter durch die Ausweisung eines Nationalparks nicht eingeschränkt. Die Nationalparkverwaltung wäre in Planungsvorhaben im Umfeld des Nationalparks als Träger öffentlicher Belange zu beteiligen. 3. In welchem Umfang (prozentual und absolut) werden bei Einrichtung des Nationalparks reine Fichtenbestände vorhanden sein und wie viel Prozent/Hektar werden voraussichtlich während der dreißigjährigen Entwicklungsphase in Mischwald umgewandelt? Zu III. 3.: Im Suchraum liegen auf einer Fläche von 3.034 Hektar die Anteile der Fichte über 90 % (Fichtenreinbestände). Dies entspricht einem Anteil von 18 % der Suchraumfläche . Die Gutachter haben über einen Vergleich der aktuellen Baumartenzusammensetzung mit der potenziellen natürlichen Vegetation (pnV) bzw. dem Standortswald einen Handlungsbedarf beim Umbau der Wälder hin zu einem naturnäheren Zustand abgeleitet. Hierbei wurden zwei Intensitätsstufen zugrundegelegt . Je nach Zielsetzung (Anteile der natürlichen Hauptbaumarten) liegt der Anteil der im Zuge des Waldumbaus (über Mischwuchsdurchforstung, Jungwuchsregulierung , Vorbau) zu bearbeitenden Fläche im Nationalpark zwischen 1.900 Hektar und 4.900 Hektar, d. h. zwischen 19 % und 49 % einer Nationalparkfläche von 10.000 Hektar. Der Anteil, die Verteilung und die Entwicklungspotenziale der Fichtenreinbestände innerhalb der vorgestellten Gebietskulisse werden derzeit erhoben . 4. Wie will sie die betroffene Forst- und Holzwirtschaft vor möglichen negativen Auswirkungen einer Nationalparkausweisung schützen? Zu III. 4.: Die Gutachter haben zwei wesentliche Bereiche identifiziert, bei denen negative Auswirkungen auf die Forst- und Holzwirtschaft möglich wären. So besteht einerseits die Möglichkeit, dass für das holzverarbeitende Gewerbe durch den Nutzungsverzicht in einem Nationalpark der Produktionsrohstoff Holz in dem Maße wegfallen könnte, dass es zu Betriebsschließungen und damit zu einem Verlust an Arbeitsplätzen kommen könnte. Andererseits besteht in dem überwiegend von Fichten geprägten Nationalparksuchraum die Möglichkeit einer Massenvermehrung von Fichten-Borkenkäfern (insbesondere der Buchdrucker, Ips typographus L.) und die Gefahr der Ausbreitung dieser Borkenkäfergradationen in die an den Nationalpark angrenzenden Privat- und Kommunalwälder. Den möglichen negativen Auswirkungen auf die Holzwirtschaft kann nach Ansicht der Gutachter, wie unter III. 1. und 2. dargelegt, über die vorliegende Mengenzusicherung von ForstBW wirksam entgegengetreten werden. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3256 8 Im Hinblick auf die mögliche Ausbreitung von Borkenkäfergradationen auf den angrenzenden Privat- und Kommunalwälder empfehlen die Gutachter die Einrichtung einer mindestens 500 m breiten Pufferzone zu diesen benachbarten Waldbesitzungen , verbunden mit einer intensiven Überwachung der Borkenkäferpopulation und einer effektiven Bekämpfung des Borkenkäfers in dieser Pufferzone. Unterstützend wirken nach Meinung der Gutachter überdies eine kontinuierliche Stabilisierung und Durchmischung der Wälder (sowohl innerhalb also auch außerhalb des Nationalparks) sowie eine wirksame Unterstützung der Waldbesitzer bei der Eindämmung des Borkenkäfers. 5. Wie schätzt sie die künftige Entwicklung des Tages- und Übernachtungstourismus im möglichen Nationalpark, insbesondere im Hinblick auf die Bruttowertschöpfung und die Zahl der Arbeitsplätze ein? Zu III. 5.: Die Gutachter haben auf der Grundlage der Analyseergebnisse anderer Nationalparke drei mögliche Szenarien der Tourismusentwicklung untersucht. In dem von den Gutachtern als realistisch bezeichneten Szenario wird von einem Gesamtbesucheraufkommen von 3,05 Mio. Besuchern/Jahr für den potenziellen Nationalpark ausgegangen. Mit zusätzlichen 189.797 Übernachtungsgästen sowie zusätzlich 255.067 Tagesgästen auf Grund eines Nationalparks können in diesem Szenario bei Tagesausgaben von etwa 90 Euro (Übernachtungsbesucher) bzw. 15 Euro (Tagesbesucher ) Umsätze im Tourismus von 18,3 Mio./Jahr erwirtschaftet werden. Dies entspricht einem Einkommensäquivalent von 428 Arbeitsplätzen. Selbst in dem als pessimistisch bezeichneten Szenario würde sich immer noch ein Einkommensäquivalent von 248 Arbeitsplätzen ergeben. 6. Welche besonderen Vorteile wären mit der Ausweisung eines Nationalparks im Hinblick auf den Schutz natürlicher Prozesse und der davon profitierenden Arten , die Waldökologie, die Erholungsfunktion und den Tourismus verbunden? Zu III. 6.: Entsprechend den Qualitätskriterien von EUROPARC Deutschland sollen 75 % der Nationalparkfläche nach einer Entwicklungsphase von 30 Jahren sich selbst überlassen werden (Prozessschutz). Der Prozessschutz, das heißt Natur Natur sein lassen, ist damit Kernziel eines Nationalparks. Ein Nationalpark würde damit den bisher in der Naturschutzstrategie Baden-Württembergs fehlenden großflächigen Schutz natürlicher Prozesse abdecken. Die Gutachter gehen davon aus, dass von insgesamt 460 relevanten „Rote-Liste -Arten“ 206 Arten (45 %) direkt vom Prozessschutz profitieren würden, etwa 119 Arten (26 %) nicht und 53 Arten (12 %) möglicherweise durch den Prozessschutz beeinträchtigt werden würden. 82 Arten (18 %) sind Arten, die auf die im Suchraum vorhandenen naturschutzfachlich und kulturhistorisch wertvollen Offenlandlebensräume (Grinden, Bergheiden) angewiesen sind. Diese Offenlandlebensräume würden auch in einem Nationalpark dauerhaft gepflegt werden und daher nicht dem Prozessschutz unterliegen. Im Hinblick auf die Waldökologie gehen die Gutachter davon aus, dass insbesondere durch Störungen (Sturm/Borkenkäfer) Waldflächen mit totholzreichen Zerfallsstadien zunehmen werden. Diese für die Waldökologie und hierbei besonders für totholzbewohnende Arten wertvollen Lebensräume brächten den Gutachtern zufolge einen deutlichen Mehrwert für den Naturschutz. Nationalparke bieten die Möglichkeit, Natur in einer weitgehend unberührten Entwicklung erleben zu können. Den Gutachtern zufolge sind Sinnsuche und Nachhaltigkeit Megatrends im Tourismus. Nationalparke sind Anziehungspunkte für lokale und regionale Besucher, aber auch für Besucher aus weiter entfernten Regionen und Ländern. Auf der Grundlage eines Vergleichs mit anderen Nationalparks vor allem in Deutschland sehen die Gutachter ein großes Potenzial für Investitionen in Infrastruktureinrichtungen innerhalb des Nationalparks (z. B. Aussichtspunkte, Besucherinformation) und außerhalb (z. B. Tierfreigelände, Baumwipfelpfad). Da- Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3256 9 durch würde der Erholungswert steigen und ein deutlicher positiver Impuls für den Tourismus im Nordschwarzwald gesetzt werden. 7. Welche möglichen Synergien sieht sie in einer Zusammenarbeit der Nationalund Naturparkverwaltung sowie des Naturschutzzentrums Ruhestein? Zu III. 7.: National- und Naturparkverwaltung könnten eng zusammenarbeiten und sich ergänzen . Projekte für die Region würden, wo Synergien möglich sind, gemeinsam konzipiert und umgesetzt werden. Allerdings ist auf die unterschiedliche Zielsetzung der beiden Schutzgebiete hinzuweisen. Während beim Nationalpark der Prozessschutz im Vordergrund steht, liegt der Schwerpunkt des sehr viel größeren Naturparks Schwarzwald Mitte/Nord im Bereich der Förderung und Vermarktung regionaler Produkte, bei der Förderung naturtouristischer Ziele und der Umsetzung von Naturschutzprojekten. Beiden Schutzgebieten gemeinsam ist jedoch ein sehr weitgehender Auftrag im Bereich der Umweltbildung bzw. der Bildung für nachhaltige Entwicklung. Insoweit ist in diesem Bereich mit den weitestgehenden Synergien zu rechnen. Der Naturpark könnte als Nationalpark-Region wirken. Das Naturschutzzentrum Ruhestein wird abhängig von der endgültigen Abgrenzung des Nationalparks in ein noch zu erarbeitendes Gesamtkonzept eingebunden. 8. Welche Auswirkungen hätte die Einrichtung eines Nationalparks auf die Planungshoheit der Kommunen sowie auf in der Region wirtschaftende Betriebe? Zu III. 8.: Die Planungshoheit der Gemeinden wäre, wie bereits unter III. 1. und 2. beschrieben , nach Ansicht der Gutachter durch die Ausweisung eines Nationalparks nicht eingeschränkt. Die Nationalparkverwaltung wäre bei Planungsvorhaben im Umfeld des Nationalparks als Träger öffentlicher Belange zu beteiligen. Die Gutachter halten zusätzliche Einschränkungen für die in der Region wirtschaftenden Betriebe bei Planungsverfahren (v. a. hinsichtlich immissionsschutzrechtlicher Bestimmungen) für unwahrscheinlich, da durch die vorhandenen zahlreichen Schutzgebiete im Suchraum bereits heute Einschränkungen gelten. 9. Welche Möglichkeiten bietet das freie Betretensrecht zum Zwecke der Erholung der örtlichen Bevölkerung einerseits und Touristen andererseits in einem Nationalpark Nordschwarzwald? Zu III. 9.: Der Nationalpark könnte frei betreten werden, sowohl von der örtlichen Bevölkerung als auch von Touristen. In naturschutzfachlich besonders sensiblen Bereichen, insbesondere in den Kernzonen, würde wie in bestehenden Naturschutzgebieten und Bannwäldern ein Wegegebot gelten. Ziel soll es sein, der Natur in diesen Bereichen eine weitestgehend ungestörte Entwicklung zu ermöglichen. Den Besuchern des Nationalparks soll es aber möglich sein, diese Entwicklung unmittelbar zu erleben und zu beobachten. I V. We i t e r e s Vo r g e h e n i m Z u s a m m e n h a n g m i t e i n e r m ö g l i - c h e n N a t i o n a l p a r k a u s w e i s u n g i m N o r d s c h w a r z w a l d 1. Wie beabsichtigt sie, nach der Vorstellung des Gutachtens zur möglichen Einrichtung eines Nationalparks Nordschwarzwald weiter vorzugehen? Zu IV. 1.: Der Ministerrat hat das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz am 16. April 2013 beauftragt, einen konkreten Vorschlag für einen Nationalpark Schwarzwald insbesondere hinsichtlich der Abgrenzung, des rechtlichen Rahmens sowie der Verwaltungsstruktur aufzuarbeiten und noch im Juni 2013 vorzulegen. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3256 10 Ein Gesetzentwurf über die Einrichtung eines Nationalparks Schwarzwald könnte nach Freigabe durch den Ministerrat noch vor der Sommerpause in das Anhörungsverfahren gegeben werden. 2. In welchem Umfang plant sie, die Anregungen und Wünsche der Kommunen, der Bevölkerung und der verschiedenen Interessenverbände im Nordschwarzwald selbst und im Land sowie nationaler und internationaler Expertinnen und Experten zukünftig zu berücksichtigen? Zu IV. 2.: Das von der Landesregierung in Auftrag gegebene Gutachten ist eine wesentliche Grundlage für die weitere Ausgestaltung des Nationalparks. In diesem Gutachten wurden über 1.000 Bürgerfragen beantwortet. Daneben wurden die Ergebnisse der sieben Regionalen Arbeitskreise einbezogen, die mit Experten aus der Region besetzt waren und sich mit folgenden Themen auseinandergesetzt haben: • Waldumbau/Borkenkäfer • Wildtiermanagement • Auerhuhn • Infrastruktur • Naturschutz/Biodiversität • Tourismus und • Naturpark/Nationalpark Im Rahmen des Anhörungsverfahrens haben die beteiligten Interessenverbände die Möglichkeit, Anregungen zum Gesetzentwurf einzubringen. Darüber hinaus sind weitere Beteiligungsschritte vorgesehen. z. B. soll der Gesetzentwurf in das landeseigene Beteiligungsportal eingestellt werden. Damit besteht für alle Interessierten die Möglichkeit, sich in das Verfahren einzubringen. Die Beteiligung von externen Experten ist durch die Beachtung der IUCN Kriterien für die IUCN – Schutzgebietskategorie II („national parcs“), insbesondere aber auch durch die Beachtung der unter Beteiligung nationaler Experten erarbeiteten „Qualitätskriterien und- Standards für deutsche Nationalparke“ gegeben. 3. Welche besonderen Maßnahmen und Projekte würde sie in einem möglichen Nationalpark umsetzen, um die Attraktivität des Gebiets und der gesamten Region zu steigern sowie Besucherinnen und Besucher zu informieren und zu lenken? Zu IV. 3.: Die Planung und Umsetzung konkreter Maßnahmen und Projekte zur Steigerung der Attraktivität des Gebiets kann erst erfolgen, wenn eine Entscheidung über einen möglichen Nationalpark getroffen wurde. Mit den gewählten Vertretern der Region (Landräte der Landkreise Calw, Freudenstadt, Rastatt, des Ortenaukreises sowie dem Oberbürgermeister von Baden-Baden) ist verabredet, Tourismuskonzept , Verkehrskonzept und ähnliches gemeinsam mit der Region im paritätisch besetzten Nationalparkrat zu entwickeln und zu beschließen. Diskutiert wurden im Rahmen der Regionalen Arbeitskreise mögliche Projekte, wie ein Baumwipfelpfad oder ein Wildtierpark mit heimischen oder ehemals heimischen Tierarten. Die Landesregierung ist sich der Bedeutung solcher Projekte im Hinblick auf die Attraktivität des Gebietes, aber auch zur Information und Besucherlenkung bewusst und wird entsprechende Investitionen prüfen. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3256 11 4. Welche Aufgaben sollte eine Nationalparkverwaltung wahrnehmen, wie sollte sie dafür personell ausgestattet sein und wie sollte dieser Personalbedarf gedeckt werden? 5. In welchen Umfang würde sie Haushaltsmittel für Maßnahmen der Ersteinrichtung eines Nationalparks (Infrastrukturinvestitionen, Personal, Sachkosten) sowie für den laufenden Betrieb bereitstellen? Zu IV. 4.und 5.: Die Aufgaben einer Nationalparkverwaltung liegen neben den naturschutzfachlichen Aufgaben insbesondere im Bereich der Forschung und Umweltbeobachtung sowie in der Umweltbildung. Darüber hinaus erfordert ein fichtendominierter Waldnationalpark personalintensive Betreuung im Hinblick auf den Waldumbau und mögliche Borkenkäferkalamitäten. Dazu kommen allgemeine Verwaltungstätigkeiten , ein in der Fläche tätiger Naturschutzdienst (Ranger) sowie die erforderliche Öffentlichkeitsarbeit. Die Landesregierung ermittelt die mit der Einrichtung des Nationalparks verbundenen Aufgaben und finanziellen Auswirkungen im Zuge des weiteren Verfahrens. Derzeit sind noch keine abschließenden Angaben zum Personal sowie den Kosten möglich. 6. Wie schätzt sie die Gefährdung der Wälder in einem möglichen Nationalpark sowie der angrenzenden Körperschafts- und Privatwälder durch den Buchdrucker (Ips typographus, „Borkenkäfer“) ein und mit welchen Maßnahmen könnte ein eventueller Borkenkäferbefall minimiert werden? Zu IV. 6.: Die Landesregierung teilt die Auffassung der Gutachter, dass durch die Einrichtung einer mindestens 500 m breiten Pufferzone zu den an den Nationalpark angrenzenden Privat- und Kommunalwäldern, verbunden mit einer intensiven Überwachung der Borkenkäferpopulation und einer effektiven Bekämpfung des Borkenkäfers in dieser Pufferzone, eine Ausbreitung von Borkenkäfergradationen auf angrenzende Flächen vermieden werden kann. Flankierend zu diesen Maßnahmen soll, entsprechend der Empfehlung der Gutachter , eine kontinuierliche Stabilisierung und Durchmischung der Wälder innerhalb des Nationalparks und im angrenzenden Staatswald über waldbauliche Maßnahmen erfolgen. Im Rahmen des Borkenkäfermanagements werden die Nationalparkverwaltung sowie die unteren Forstbehörden in den entsprechenden Landkreisen die Waldbesitzer bei der Eindämmung des Borkenkäfers unterstützen. 7. Welche Aufwendungen sind dem Land für Gutachten im Zusammenhang mit dem Nationalparkprojekt im Nordschwarzwald bisher entstanden? Zu IV. 7.: Die Aufwendungen für das von der Landesregierung im Rahmen eines EU-weiten Vergabeverfahrens in 4 Teillosen in Auftrag gegebene Gutachten betragen 766.955 Euro. Nachdem im Rahmen der Bürgerfragen auch umweltethische Fragen zu dem Projekt gestellt wurden, wurde bei der Universität Tübingen ein einschlägiges Gutachten in Auftrag gegeben. Die Kosten für dieses Gutachten belaufen sich auf 10.000 Euro. Weitere Aufwendungen für Gutachten sind nicht angefallen. Bonde Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz