Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 3259 20. 03. 2013 1Eingegangen: 20. 03. 2013 / Ausgegeben: 08. 05. 2013 K l e i n e A n f r a g e Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie beurteilt sie die Ergebnisse der Risikoanalyse zum Thema „Allergene Duftstoffe in Kosmetikprodukten“ des Scientific Committee on Consumer Safety (SCCS)? 2. Wie beurteilt sie kritische Bewertungen dieser Risikoanalyse, die darauf hinweisen , dass die Datenlage, auf die sich das SCCS dabei bezieht, unzureichend ist, mit der Folge, dass die aus dieser Risikoanalyse entwickelten Empfehlungen möglicherweise sachunangemessen oder unverhältnismäßig sind? 3. Teilt sie die Auffassung, dass die geplante Novellierung der EU-Kosmetikverordnung , die sich auf diese Risikoanalyse stützt, zu einer Existenzgefährdung der Naturkosmetik-Hersteller im Land führen könnte und ist sie ggf. bereit, sich für eine Gestaltung dieser EU-Kosmetikverordnung einzusetzen, die berücksichtigt, dass die zugrundeliegende Risikoanalyse möglicherweise nicht hinreichend valide ist? 14. 03. 2013 Hofelich, Maier SPD B e g r ü n d u n g Das Scientific Committee on Consumer Safety (SCCS) ist ein an die Europäische Kommission/Generaldirektion Gesundheit und Verbraucher (DG SANCO) angegliedertes wissenschaftliches Gremium. Es hat im Auftrag der EU-Kommission eine Risikoanalyse zum Thema „Allergene Duftstoffe in Kosmetikprodukten“ erKleine Anfrage der Abg. Peter Hofelich und Klaus Maier SPD und Antwort des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Allergene Duftstoffe in Kosmetikprodukten Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3259 2 stellt. Die Risikoanalyse kommt u. a. zur Empfehlung, zwölf als besonders bedenklich eingestufte Inhaltsstoffe in Kosmetikprodukten auf 100 ppm (0,01 Prozent ) zu limitieren, die Kennzeichnungspflicht auf Verpackungen von derzeit 26 auf künftig 128 Stoffe auszuweiten sowie bestimmte Substanzen ganz zu verbieten . Es ist noch offen, ob sich die Europäische Kommission den Empfehlungen der SCCS anschließen wird und diese in die Stoffliste der EU-Kosmetikverordnung aufgenommen werden. Sollte dies der Fall sein, hätte dies existenzielle Folgen für die Hersteller von Naturkosmetik-Produkten, vor allem in Baden-Württemberg. Ein Großteil der Rezepturen von Naturkosmetikprodukten, die auf ätherischen Ölen auf natürlicher Basis beruhen, müsste überarbeitet werden. Umsatzstarke Produktlinien mit citrischen und rosig-blumigen Noten würden eventuell ganz entfallen. Die Hersteller von Naturkosmetik in Baden-Württemberg fürchten auch insofern wirtschaftliche Einbußen, da die ausgeweitete Deklarationspflicht erhebliche Umstellungen bei Behältnissen und Verpackungen nach sich ziehen wird. A n t w o r t Mit Schreiben vom 25. April 2013 Nr. Z(36)-0141.5/213 F beantwortet das Minis - terium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz im Einvernehmen mit dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie beurteilt sie die Ergebnisse der Risikoanalyse zum Thema „Allergene Duftstoffe in Kosmetikprodukten“ des Scientific Committee on Consumer Safety (SCCS)? Zu 1.: Aus Gründen des Verbraucherschutzes wird im Bereich der kosmetischen Mittel auch dem Risiko einer Entstehung von Allergien große Aufmerksamkeit gewidmet . Das SCCS hat sich deshalb mit dieser Thematik befasst und die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse zusammengetragen und bewertet. Im Zusammenhang mit allergenen Duftstoffen hat das SCCS Kennzeichnungsaspekte erörtert , die Frage eines möglichen sicheren Grenzwerts beleuchtet, Substanzen betrachtet , die durch bestimmte Prozesse zu Allergenen werden, und neue Allergene identifiziert, die für den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher relevant sind. Die SCCS-Empfehlungen können als eine wertvolle wissenschaftsbasierte Entscheidungsgrundlage im Bereich des vorbeugenden Verbraucherschutzes herangezogen werden. Andererseits müssen Empfehlungen, die zur Einschränkung der Versorgung der Verbraucherinnen und Verbraucher mit Produkten führen können , wissenschaftlich fundiert abgesichert sein, damit Unternehmen und Arbeitsplätze nicht unnötig gefährdet werden. 2. Wie beurteilt sie kritische Bewertungen dieser Risikoanalyse, die darauf hinweisen , dass die Datenlage, auf die sich das SCCS dabei bezieht, unzureichend ist, mit der Folge, dass die aus dieser Risikoanalyse entwickelten Empfehlungen möglicherweise sachunangemessen oder unverhältnismäßig sind? Zu 2.: Das SCCS ist einer der drei unabhängigen, wissenschaftlichen Ausschüsse, welche die Europäische Kommission in Sachen Verbraucherschutz, öffentliche Gesundheit und Umwelt (mit Ausnahme der Lebensmittel- und Futtermittel - sicherheit) beraten. Der wissenschaftliche Ausschuss für Verbrauchersicherheit soll auf Ersuchen der Kommission qualitativ herausragende und wissenschaftlich unabhängige Gutachten zu allen existierenden Gesundheits- und Verbraucher - 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3259 sicherheitsrisiken durch Non-Food-Produkte, wie kosmetische Produkte, Spielzeug , Textilien, Kleidung, Körperpflegemittel, Haushaltsprodukte (Detergenzien usw.) und Verbraucherdienstleistungen (Tätowierungen, usw.) erarbeiten. Aus Sicht der Wirtschaft ist die wissenschaftliche Basis, auf der die Empfehlungen des SCCS zum Thema „Allergene Duftstoffe in Kosmetikprodukten“ be - ruhen, fragwürdig. Die darin empfohlenen zum Teil weitreichenden Einschränkungen werden als höchst unverhältnismäßig angesehen. Die von Seiten der In - dustrievertretung im Rahmen der öffentlichen Konsultation eingebrachten kritischen Äußerungen wurden in der endgültigen Stellungnahme des SCCS jedoch nicht berücksichtigt. Andere wissenschaftlich fundierte Bewertungen hinsichtlich der von Wirtschaftsseite geäußerten Kritikpunkte sind der Landesregierung nicht bekannt. Auf nationaler Ebene diskutiert aktuell auch die Kosmetikkommission beim Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) diese SCCS-Empfehlungen in - ten siv, eine abschließende Bewertung liegt noch nicht vor. Grundsätzlich dienen die Stellungnahmen des SCCS der Europäischen Kommission als Grundlage für die Prüfung, ob unter Risikogesichtspunkten Handlungsbedarf in bestimmten Bereichen besteht. Die Europäische Kommission hat angekündigt, bei dieser Prüfung auch die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen berücksichtigen zu wollen, um eine ausgewogene Lösung zu finden. Die Sicherheit kosmetischer Mittel zu gewährleis - ten, dürfte dabei im Interesse aller Beteiligten sein. Die Europäische Kommission hat bislang noch keinen Verordnungsvorschlag zur Anpassung des EU-Kosmetikrechts zur Beratung in den Gremien auf europäischer Ebene vorgelegt. Sobald ein Vorschlag vorliegt, wird die Landesregierung diesen sorgfältig prüfen, insbesondere auch dahingehend, ob ein wirksamer Verbraucherschutz nicht auch lediglich durch eine angemessene Ausweitung der Kennzeichnungsvorschriften erreicht werden kann, damit die Verbraucherinnen und Verbraucher auf der Grund - lage einer umfassenden Kennzeichnung der allergenen Duftstoffe ihre Kauf ent - scheidung treffen können. 3. Teilt sie die Auffassung, dass die geplante Novellierung der EU-Kosmetikverordnung , die sich auf diese Risikoanalyse stützt, zu einer Existenzgefährdung der Naturkosmetik-Hersteller im Land führen könnte und ist sie ggf. bereit, sich für eine Gestaltung dieser EU-Kosmetikverordnung einzusetzen, die berücksichtigt , dass die zugrundeliegende Risikoanalyse möglicherweise nicht hin - reichend valide ist? Zu 3.: Wie die geplante Novellierung der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 (EU-Kosmetikverordnung ) bezüglich einer Ausweitung der Restriktionen für allergene Duftstoffe konkret aussehen wird, ist der Landesregierung nicht bekannt, da noch keine Vorschläge hierfür vorliegen (siehe auch Antwort zu Nr. 2). Sollten allerdings die zentralen Empfehlungen des SCCS bei der geplanten Novellierung umgesetzt werden, befürchten insbesondere die heimischen Naturkosmetikhersteller teil - weise Existenz bedrohende Folgen. Daher hat Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid diese aus Sicht der Wirtschaftsverwaltung berechtigten Befürchtungen in einem Schreiben an den EU-Kommissar für Gesundheit und Verbraucherschutz erläutert und dringend darum gebeten, dass bei der abschließenden Entscheidung der Kommission die Sorgen der Kosmetikindustrie Berücksichtigung finden. In dem entsprechenden Antwortschreiben hat EU-Kommissar Tonio Borg versichert, die potenziellen Auswirkungen auf den Naturkosmetiksektor gründlich zu prüfen und eine angemessene Lösung anzustreben. Bonde Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice