Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 3271 21. 03. 2013 1Eingegangen: 21. 03. 2013 / Ausgegeben: 25. 04. 2013 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hoch ist die Betreuungsquote im Bereich der Kindertagesstätten im Wahlkreis 33 – südlicher Landkreis Rastatt und Stadtkreis Baden-Baden – (untergliedert nach freien und öffentlichen Trägern)? 2. Wie viele Anträge auf Förderung von Kindertageseinrichtungen liegen dem Regierungspräsidium Karlsruhe derzeit aus dem Wahlkreis 33 vor? 3. Wie viele entscheidungsreife Anträge auf Förderung von Kindertageseinrichtungen liegen dem Regierungspräsidium derzeit aus dem Wahlkreis 33 vor und welche davon werden in den kommenden acht Monaten bewilligt? 4. Werden die Aufstockungsmittel für den Ausbau von Kindertagesstätten aus dem Fiskalpakt in Höhe von 75 Millionen Euro für eine Verbesserung der Antragslage von Kindertageseinrichtungen im Wahlkreis 33 sorgen? 5. Steht dem Wahlkreis 33 bis zum 1. August 2013 genügend pädagogisches Fachpersonal für die Kindertagesstätten zur Verfügung? 6. Welche (kurzfristigen) Maßnahmen werden von ihr ergriffen, um dem Defizit an pädagogischem Fachpersonal kurzfristig abzuhelfen? 7. Inwieweit hat sie vor, die Kommunen im Wahlkreis 33 im Falle einer möglichen Klagewelle und Schadensersatzansprüchen von Eltern zu unterstützen, deren Kind keinen Platz in einer Kindertagesstätte bekommen hat? Kleine Anfrage des Abg. Tobias Wald CDU und Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Ausbau von Kindertagesstätten im Wahlkreis 33 (südlicher Landkreis Rastatt und Stadtkreis Baden-Baden) Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3271 2 8. Stellt sie sicher, dass der Ausbau der Kinderbetreuung für Kinder unter drei Jahren nicht zu Lasten der Qualität der Betreuungseinrichtungen geht und wenn ja, wie? 20. 03. 2013 Wald CDU B e g r ü n d u n g Ab dem 1. August 2013 werden Kinder schon ab Vollendung des ersten Lebensjahres bis zum dritten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf frühkindliche För - derung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege haben. Es besteht die Befürchtung, dass bis zum 1. August 2013 nicht genügend Plätze in Kindertageseinrichtungen für Kinder im Wahlkreis 33 zur Verfügung stehen, obwohl der Bund dem Land Baden-Württemberg für 2013 Aufstockungsmittel für den Ausbau von Kindertagesstätten in Höhe von 75 Millionen Euro zugesagt hat. Schon jetzt besteht im Bereich Kinderbetreuung ein Fachkräftemangel. Es lässt sich deshalb absehen, dass für den Stichtag 1. August 2013 zu wenig pädagogisches Fachpersonal zur Verfügung steht. Hier ist dringend die Landesregierung gefragt, durch Programme und Maßnahmen Vorsorge zu tragen, dass genügend pädagogisches Fachpersonal zur Verfügung steht, damit der Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung nicht mit einem Mangel an Qualität der selbigen einhergeht. Zudem dürfen die Kommunen nicht mit der Frage alleingelassen werden, was im Falle einer Klagewelle von Eltern, deren unter 3-jähriges Kind keinen Platz in einer Tageseinrichtung bekommt, getan werden muss. A n t w o r t Mit Schreiben vom 9. April 2013 Nr. 31-6930.160/106/2 beantwortet das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport im Einvernehmen mit dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hoch ist die Betreuungsquote im Bereich der Kindertagesstätten im Wahlkreis 33 – südlicher Landkreis Rastatt und Stadtkreis Baden-Baden – (untergliedert nach freien und öffentlichen Trägern)? Das Statistische Landesamt Baden-Württemberg hat zu den im Wahlkreis 33 in Kindertageseinrichtungen betreuten Kindern unter drei Jahren die in der Anlage beigefügte Tabelle übermittelt. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3271 2. Wie viele Anträge auf Förderung von Kindertageseinrichtungen liegen dem Regierungspräsidium Karlsruhe derzeit aus dem Wahlkreis 33 vor? 3. Wie viele entscheidungsreife Anträge auf Förderung von Kindertageseinrichtungen liegen dem Regierungspräsidium derzeit aus dem Wahlkreis 33 vor und welche davon werden in den kommenden acht Monaten bewilligt? Das Regierungspräsidium Karlsruhe hatte am 25. März 2013 für 32 Maßnahmen aus dem Wahlkreis Zuwendungen aus dem Investitionsprogramm des Bundes „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008 bis 2013 bewilligt, davon in vier Fällen unter dem Vorbehalt, dass dem Regierungspräsidium Bundesmittel zur Verfügung stehen bzw. bereits für andere Vorhaben gebundene Mittel frei werden. Das Regierungspräsidium hat am 25. März 2013 mitgeteilt, dass diese Vorbehalte demnächst aufgehoben bzw. Bewilligungen ohne Vorbehalt erteilt werden. Ein am 19. März 2013 eingegangener Antrag aus dem Wahlkreis 33 war am 25. März 2013 noch nicht entscheidungsreif. 4. Werden die Aufstockungsmittel für den Ausbau von Kindertagesstätten aus dem Fiskalpakt in Höhe von 75 Millionen Euro für eine Verbesserung der Antragslage von Kindertageseinrichtungen im Wahlkreis 33 sorgen? Die dem Land nach § 6 des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder vom 10. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2403, 2407), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur zusätzlichen Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege vom 15. Februar 2013 (BGBl. I S. 250), zustehenden Mittel zur Umsetzung des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2013 bis 2014 in Höhe von rd. 78 Millionen Euro haben dazu geführt, dass alle Regierungspräsidien weitere Zuschüsse für Investitionsmaßnahmen zur Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren bewilligen konnten bzw. können. 5. Steht dem Wahlkreis 33 bis zum 1. August 2013 genügend pädagogisches Fachpersonal für die Kindertagesstätten zur Verfügung? 6. Welche (kurzfristigen) Maßnahmen werden von ihr ergriffen, um dem Defizit an pädagogischem Fachpersonal kurzfristig abzuhelfen? Die Gewinnung von pädagogischem Fachpersonal ist auf unterschiedlichen Wegen möglich. Durch den Ausbau der Erzieherinnen- und Erzieherausbildung seit dem Schuljahr 2007/2008, die Implementierung von Bachelor-Studiengängen der frü - hen Kindheit, die Einführung der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/ zum Erzieher, die Gewinnung von Wiedereinsteigerinnen und die derzeit im Gesetzgebungsverfahren befindliche Erweiterung des Fachkräftekatalogs stehen den Kindertageseinrichtungen vielfältige Möglichkeiten zur Verfügung, Personal zu gewinnen. 7. Inwieweit hat sie vor, die Kommunen im Wahlkreis 33 im Falle einer möglichen Klagewelle und Schadensersatzansprüchen von Eltern zu unterstützen, deren Kind keinen Platz in einer Kindertagesstätte bekommen hat? Der Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege nach § 24 Abs. 2 des Achten Buches Sozialgesetzbuch in der ab 1. August 2013 geltenden Fassung richtet sich gegen die Kommunen. Das Kultusministerium geht davon aus, dass die Kommunen im Wahlkreis 33 alle Anstrengungen unternehmen, um den Rechtsanspruch erfüllen zu können. Es ist nicht beabsichtigt, den Kommunen Ausgaben für eventuell im Einzelfall zugesprochene Schadensersatzansprüche von Eltern wegen eines möglicherweise im Einzelfall nicht erfüllten Rechtsanspruchs zu erstatten. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3271 4 8. Stellt sie sicher, dass der Ausbau der Kinderbetreuung für Kinder unter drei Jahren nicht zu Lasten der Qualität der Betreuungseinrichtungen geht und wenn ja, wie? Die Vorgaben bzw. Kriterien für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren sind festgelegt. Stoch Minister für Kultus, Jugend und Sport 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3271 A nl ag e In K in de rt ag es ei nr ic ht un ge n be tr eu te K in de r u nt er 3 J ah re n im L an dt ag sw ah lk re is 3 3 am 1 . 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