Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 3324 10. 04. 2013 1Eingegangen: 10. 04. 2013 / Ausgegeben: 15. 05. 2013 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Was sind Ziel und Themen des Runden Tisches „Lebenswerter öffentlicher Raum“? 2. Wie gestaltet sich der aktuelle Diskussionsstand und der weitere Zeitplan des Runden Tisches? 3. Wie haben sich in den vergangenen fünf Jahren die Straftaten unter dem Einfluss von Alkohol bei Volksfesten und auf öffentlichen Plätzen entwickelt, insbesondere auch bei Jugendlichen? 4. Mit welchen Maßnahmen sollen Frühintervention und Jugendschutz verbessert werden? 5. Welche präventiven und repressiven Mittel haben Kommunen aktuell, um auf Volksfesten bzw. auf öffentlichen Plätzen gegen übermäßigen Alkoholkonsum vorzugehen? 6. Wie bewertet sie die Möglichkeit einer Rechtsgrundlage, die es Kommunen ermöglicht , bei Volksfesten oder auf öffentlichen Plätzen zeitlich und räumlich begrenzte Alkoholverbote auszusprechen? 7. Wie bewertet sie die Möglichkeit einer Rechtsgrundlage, die es den Kommunen selbst ermöglicht, bei Volksfesten und auf öffentlichen Plätzen durch Alkohol -Mitführverbote gegen „Rucksacktrinken“ vorzugehen? 8. Wie bewertet sie die Möglichkeit und ggf. verschiedene Ausgestaltungsmöglichkeiten eines Betretungsverbots für gewaltbereite Wiederholungstäter? Kleine Anfrage des Abg. Georg Wacker CDU und Antwort des Innenministeriums Alkoholmissbrauch auf öffentlichen Plätzen und bei Volksfes ten eindämmen Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3324 2 9. Plant sie eine neue Rechtsgrundlage für die Kommunen, um dieses Problem in den Griff zu bekommen? 10. Plant sie ggf. zentrale Vorgaben für die Verhängung eines Alkoholverbots oder setzt sie auf die dezentrale Verantwortung der Kommunen? 08. 04. 2013 Wacker CDU B e g r ü n d u n g Die Kommunen fordern seit Jahren mehr Handlungsspielräume beim Umgang mit Alkoholexzessen und bei der Prävention. Bisher ist es nicht gelungen, eine Rechtsgrundlage für ein zeitlich und räumlich begrenztes Alkoholkonsumverbot zu erlassen. Aktuell diskutieren die Regierungsfraktionen intern verschiedene Lösungsansätze – doch die Saison der Volksfeste hat bereits begonnen, ohne dass die Kommunen bessere Handlungsspielräume haben. Die Kommunen müssen es selbst in der Hand haben, wie sie in der konkreten Situation vor Ort präventiv aber auch mit Verboten und Kontrollen umgehen. Dabei sind alle ordnungsrechtlichen Maßnahmen selbstverständlich nur Begleitmaßnahmen zu präventiven Ansätzen. Beides ist jedoch notwendig, um besonders Jugendliche zu schützen und die Sicherheit im öffentlichen Raum zu gewährleisten. Der Runde Tisch „lebenswerter öffentlicher Raum“ ist zu begrüßen, sofern daraus tatsächliche Ergebnisse für die Arbeit der Landesregierung bzw. Empfehlungen für die Kommunen hervorgehen. A n t w o r t Mit Schreiben vom 2. Mai 2013 Nr. 3-0522.0/319/293 beantwortet das Innenministerium in Abstimmung mit dem Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie , Frauen und Senioren, dem Justizministerium und dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Was sind Ziel und Themen des Runden Tisches „Lebenswerter öffentlicher Raum“? 2. Wie gestaltet sich der aktuelle Diskussionsstand und der weitere Zeitplan des Runden Tisches? Zu 1. und 2.: Ziel des von Herrn Ministerpräsident Kretschmann einberufenen Runden Tisches „Lebenswerter öffentlicher Raum“ vom 24. Januar 2013 war die Beschreibung und Analyse der unterschiedlichen Problemlagen, die Vorstellung wirksamer Maßnahmen zur Bewältigung alkoholbedingter Problemlagen im öffentlichen Raum und die Erörterung möglicher Lösungsansätze. Wesentliches Ergebnis des Runden Tisches war die Einrichtung einer Arbeitsgruppe unter Leitung des Innenministeriums . Diese soll die beim Runden Tisch diskutierten Lösungsansätze fachlich bewerten und in einem Maßnahmenpaket mit erfolgversprechenden präventiven und repressiven Ansätzen zur Bewältigung alkoholbedingter Prob - lemlagen im öffentlichen Raum zusammenfassen. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe sollen zum Ende dieses Jahres dem Runden Tisch „Lebenswerter öffent - licher Raum“ zur weiteren Beschlussfassung übermittelt werden. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3324 3. Wie haben sich in den vergangenen fünf Jahren die Straftaten unter dem Einfluss von Alkohol bei Volksfesten und auf öffentlichen Plätzen entwickelt, insbesondere auch bei Jugendlichen? Zu 3.: In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) wird unterschieden zwischen Fall-, Opfer- und Tatverdächtigenzahlen. Die statistische Erfassung erfolgt nach bundeseinheitlichen Richtlinien. Es handelt sich um eine sogenannte reine Ausgangsstatistik , in der strafrechtlich relevante Sachverhalte nach der polizeilichen Sachbearbeitung vor Abgabe an die Strafverfolgungsbehörden erfasst werden. Die etwaige Alkoholbeeinflussung von Tatverdächtigen kann deshalb nur innerhalb der aufgeklärten Fälle ausgewertet werden. Die im Sinne der Anfrage durchgeführte Auswertung erfolgte unter Berücksichtigung der nicht zwingend statistisch zu erfassenden Tatörtlichkeit (Parameter) „Festzelt“ und „Festplatz/Rummelplatz“. Nachfolgend werden die Fallzahlen im 5-Jahresvergleich dargestellt, bei denen zumindest ein Tatverdächtiger bei der Tat ausführung unter Alkoholeinfluss stand. Eine Auswertung mit dem Kriterium „öffentliche Plätze“ ist so in der PKS nicht vorgesehen. Unter Berücksichtigung der bereits genannten Auswerteparameter werden die Fallzahlen für den „öffentlichen Raum“ dargestellt. Es handelt sich dabei um tatsächlich öffentliche, ungehindert betretbare Tatörtlichkeiten, unabhängig von Öffnungszeiten und der Erhebung eventueller Eintrittsgebühren (ohne öffentliche Gaststätten). 4. Mit welchen Maßnahmen sollen Frühintervention und Jugendschutz verbessert werden? Zu 4.: Die Landesregierung setzt sich dafür ein, dass die erfolgreiche Suchtpräventionsarbeit insbesondere vor Ort in den Kommunen weiter fortgesetzt wird. Das Minis - terium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren fördert beispielsweise die kommunalen Suchtbeauftragten, die auch als Geschäftsführer die kommunalen Suchthilfenetzwerke vor Ort betreuen, ebenso wie die psychosozialen Beratungsstellen. In der AG Suchtprävention des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren wurden von Praktikern und wei - teren Fachleuten „Empfehlungen zur Prävention des Alkoholmissbrauchs bei Kindern und Jugendlichen“ entwickelt. Diese wurden Anfang 2012 allen Stadtund Landkreisen zur Verfügung gestellt und bieten wichtige Hilfestellungen für die praktische Arbeit vor Ort. Die Jugendsozialarbeit, insbesondere die Mobile Jugendarbeit/Streetwork, verfügt über Möglichkeiten zur Prävention von riskantem Alkoholkonsum Jugendlicher im öffentlichen Raum. Um vor Ort in den Stadt- und Landkreisen weitere Impulse für gemeinsame Handlungsmöglichkeiten von Suchthilfe und Jugendhilfe in der suchtpräventiven Arbeit zu setzen, stehen für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 zusätzlich jährlich 100.000 Euro bei Kapitel 0922 Titel 684 75 zur Förderung von Maßnahmen der Suchthilfe und Suchtprävention und weitere 100.000 Euro bei Kapitel 0918 Titel 684 76 für die Mobile Jugendarbeit zur Verfügung. Hierzu Fallzahlen unter Alkoholeinfluss in Bezug auf die Tatörtlichkeit „Festzelt“ und „Festplatz/Rummelplatz“ 2008 2009 2010 2011 2012 Insgesamt 1.223 1.325 1.308 1.581 1.500 Mit zumindest einem jugendlichen Tatverdächtigen 178 193 207 265 215 Fallzahlen unter Alkoholeinfluss im „öffentlichen Raum“ 2008 2009 2010 2011 2012 Insgesamt 17.259 15.925 16.323 18.519 19.098 Mit zumindest einem jugendlichen Tatverdächtigen 3.016 2.678 2.563 2.842 2.529 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3324 4 wird mit den Partnern aus Suchtprävention und Mobiler Jugendarbeit derzeit ein gemeinsames Förderprogramm „Jugend im öffentlichen Raum – Prävention von riskantem Alkoholkonsum“ erarbeitet. Im Wesentlichen besteht das Konzept aus drei Bausteinen: Der erste Baustein zielt auf die Entwicklung einer kommunalen Strategie ab, wie der Alkoholmissbrauch in Wochenend- und Eventszenen vermieden werden kann. Baustein zwei hat die Qualifizierung der Fachkräfte der Jugend - und Suchthilfe zur aufsuchenden Arbeit in dieser Szene zum Ziel. Der dritte Baustein befasst sich mit der gezielten Entwicklung alternativer Angebote für Jugendliche und Heranwachsende zum Rauschtrinken. Die Abgabe von alkoholischen Getränken an Jugendliche ist in § 9 Jugendschutzgesetz (JuSchG) geregelt. Branntwein, branntweinhaltige Getränke und Lebensmittel dürfen an Kinder und Jugendliche generell nicht abgegeben werden. An - dere alkoholische Getränke wie Bier, Wein und Sekt dürfen an Jugendliche ab 16 Jahren abgegeben werden. Das Jugendschutzgesetz stellt damit Möglichkeiten zur Verfügung, um dem Alkoholmissbrauch durch Jugendliche vorzubeugen. Sofern Jugendliche entgegen den Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes dennoch an hochprozentigen Alkohol gelangen, ist nach den bisherigen Erfahrungen davon auszugehen, dass sich eine günstige Preisgestaltung konsumsteigernd auswirkt. Wie bei allen Suchtstoffen kommt es auch hier auf die Verfügbarkeit an. Diese wird gerade bei Jugendlichen neben anderen Faktoren auch durch die Preisgestaltung beeinflusst. Dieser Zusammenhang wurde am Beispiel der sogenannten Alkopops in verschiedenen Erhebungen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) aufgezeigt. Hierzu gibt es auch auf Kreisebene verschiedene Maßnahmen. Beispielhaft wird hier der Landkreis Schwarzwald-Baar mit der Aktion „Billig dicht ... bei uns nicht“ genannt. Gaststätten und Tankstellen hatten sich auf Initiative des Landkreises selbst verpflichtet, keinen Alkohol an Jugendliche oder stark betrunkene Personen abzugeben. In einem weiteren Schritt im Juni 2008 wurden mit Hilfe der Gemeinden der Einzelhandel und die Vereine gebeten, diese Selbstverpflichtung ebenfalls einzugehen. Zusammen mit der Polizeidirektion Villingen-Schwenningen und der Agentur für Prävention gab es in vielen Städten und Gemeinden Schulungen und Veranstaltungen zum Thema Jugendschutz. Die konzertierte Präventionsarbeit zeigt bereits Erfolge: Insgesamt ist die Zahl der stark alkoho - lisierten Jugendlichen leicht zurückgegangen. Bei bestimmten Problemgruppen nimmt der exzessive Alkoholgenuss jedoch eher zu. Die kreisweite Aktion „Billig dicht ... bei uns nicht“ zur Suchtprävention bei Jugendlichen wird daher fortgeführt . Von der aJs (Aktion Jugendschutz) wurde die Kompaktbroschüre „Alkohol…voll normal!?“ veröffentlicht, in welcher auf die Gefahren des Alkoholkonsums hingewiesen wird, insbesondere der Flatrate-Partys und der Mutproben oder Saufrituale , wie Komatrinken. Diese Broschüre soll Jugendlichen und deren Familien helfen , die richtigen Ansprechpartner für die entsprechenden Hilfsangebote zu finden , die bei einem Alkoholmissbrauch weiterhelfen bzw. diesen im Vorfeld verhindern können. Für eine gelingende Frühintervention sind insbesondere auch Kooperationen zwischen Polizei und Kommune bzw. Einrichtungen der Jugendhilfe, Schulen und vergleichbarer Stellen erforderlich. Um bereits im Vorfeld von Veranstaltungen Gewerbetreibende, wie z. B. Gastwirte, zur Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen anzuhalten, wurden und werden landesweit eine Vielzahl von Projekten konzipiert und durchgeführt. Folgende Projekte stehen hierfür beispielhaft: – „Jugendschutz geht alle an – Die Ostalbkinder sind es uns wert“ Das Projekt beinhaltet insbesondere die Durchführung von Jugendschutzmaßnahmen bei Stadtfesten, Umzügen und ähnlichen Veranstaltungen im Ostalb - kreis. – „Feste feiern – aber richtig!“ Eine gemeinsame Initiative der Kommunalen Kriminalprävention des NeckarOdenwald -Kreises und der Polizeidirektion Mosbach zur Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen bei öffentlichen Veranstaltungen. 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3324 – „abgefahren!“ Im Rahmen des Projektes sind regelmäßig Freitag- und Samstagnacht Mitarbeiter des Freiburger Präventionsprogramms PräRIE und ausgebildete Freiwillige in den Straßenbahnen in Freiburg unterwegs und sprechen alkoholkonsumierende Jugendliche zu den Themen Alkohol und Gewalt an. – Aktionsbündnis der Stadt Singen Ziel des Aktionsbündnis ist es, in Zusammenarbeit mit Schulen, Fastnachtszünften , Polizei und Jugendlichen ausufernde Alkoholexzesse an Fastnachtsveranstaltungen schon im Vorfeld zu verhindern. – Konzept U21 der Polizeidirektion Tuttlingen Bei jugendrelevanten Veranstaltungen werden speziell geschulte Jugendteams mit dem Ziel der Vorbeugung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten ein - gesetzt. – Präventionskonzept beim Stuttgarter Volks- und Frühlingsfest Das Polizeipräsidium Stuttgart erstellt seit Jahren anlässlich der Volks- und Frühlingsfeste ein Präventionskonzept und setzt dieses gemeinsam mit den verschiedensten Kooperationspartnern, insbesondere auch den Festzeltbetreibern, um. Neben diesen Präventionsprojekten werden von den Polizeidienststellen regelmäßig Jugendschutzmaßnahmen, wie etwa Jugendschutzstreifen, durchgeführt. Zur Information und Sensibilisierung über Alkohol- und Drogenmissbrauch wurden von der Polizei zahlreiche Präventionsmedien, wie beispielsweise – Infoblatt „Aktiv gegen Drogen in Gaststätten und Diskotheken“ – Faltblatt „Klarer Kopf oder Blackout. Du entscheidest“ – Faltblatt und Plakat zu K.-o.-Tropfen – fünf Plakatmotive zum Thema Komasaufen, erstellt. Darüber hinaus werden vom bundesweiten Präventionsprogramm Polizeiliche Kriminalprävention des Bundes und der Länder (ProPK) entsprechende Kampagnen durchgeführt und unterstützende Materialien angeboten: – „DON’T DRINK TOO MUCH – STAY GOLD“ Kampagne der Polizei gegen Alkoholmissbrauch und Gewalt bei jungen Menschen . – „heimspiel“ Medienpaket zur Prävention von Gewalt im öffentlichen Raum zum Einsatz durch Sozialarbeiter. – Faltblatt für Festveranstalter. Im Rahmen der Kriminal- und Verkehrsprävention der Polizei wurden im Jahr 2012 insgesamt rund 30.000 Veranstaltungen und über 12.500 Beratungen durchgeführt , bei denen nahezu 700.000 Bürger/-innen über aktuelle Gefahren sowie vorbeugende Verhaltenshinweise informiert wurden. Kriminalpräventive Themenschwerpunkte waren auch 2012 wieder insbesondere Gewalt und Alkohol-/ Drogenmissbrauch, Jugendschutz und Sicherheit/Ordnung im öffentlichen Raum (inkl. Zivilcourage). Über 30 Prozent (6.585) der 20.244 kriminalpräventiven Veranstaltungen widmeten sich gewaltpräventiven Themen. Um Gewaltdelikte schon im Vorfeld zu verhindern, hat das Innenministerium das Förderprogramm „Prävention alkoholbedingter Jugendgewalt (PAJ)“ initiiert, das durch die Baden-Württemberg Stiftung mit einer Million Euro unterstützt wird. Mit diesem Programm werden örtliche Netzwerke (z. B. zwischen Jugendhilfe, Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3324 6 Suchtbeauftragten, Polizei, Vereinen) gefördert und insgesamt 26 brennpunkt-, problem- und zukunftsorientierte Projekte gegen alkoholbedingte Jugendgewalt unterstützt. Zwei der PAJ-Projekte (Radiosendung „King-FM-Karlsruhe“ und „abgefahren!“- Freiburg) wurden im Februar 2013 im Rahmen des Bundeswettbewerbs Alkoholprävention durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) mit Anerkennungspreisen ausgezeichnet. Den Hauptpreis des Bundeswettbewerbs erhielt das „Netzwerk NEUE FESTKULTUR“ (Sigmaringen). Dies ist ein weiterer Beleg für die herausragende Präventionsarbeit in Baden-Württemberg. 5. Welche präventiven und repressiven Mittel haben Kommunen aktuell, um auf Volksfesten bzw. auf öffentlichen Plätzen gegen übermäßigen Alkoholkonsum vorzugehen? Zu 5.: In den einzelnen Landkreisen gibt es vielfältige präventive Bestrebungen, gegen den Alkoholmissbrauch bei Festen und auf öffentlichen Festen vorzugehen. Da viele Besucher auch aus den Nachbarkreisen zu den Festen kommen, ist eine Vernetzung der Kreise über ihre Grenzen hinaus wichtig, damit eine möglichst einheitliche Struktur geschaffen werden kann. Zu diesem Zweck wurde 2008 das „Netzwerk Neue Festkultur“ in der Region Bodensee-Oberschwaben gegründet. Es handelt sich um ein interdisziplinäres Netzwerk mit Vertretern aus Kommunen und Landkreisverwaltungen, der Polizei, der Suchtberatung und der Sozialarbeit aus den Landkreisen sowie dem Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Stuttgart, das sich inzwischen über die Ursprungsregion ausge - weitet hat. Folgende 18 Landkreise sind aktuell im Netzwerk Neue Festkultur vertreten : Alb-Donau-Kreis, Biberach, Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarz wald, Calw, Karlsruhe, Konstanz, Lindau (Bayern), Main-Tauber-Kreis, Ortenaukreis, Ravensburg, Reutlingen, Schwäbisch Hall, Sigmaringen, Tübingen, Tuttlingen, Waldshut-Tiengen sowie der Zollernalbkreis. Ziele des Netzwerks sind die Entwicklung einer neuen Festkultur, in der gemeinsames Feiern und nicht der Alkohol im Vordergrund steht sowie die landkreis - übergreifende Vernetzung der Akteure, die Bündelung der unterschiedlichen Aktivitäten und die Vervielfachung guter Ideen und Projekte. Eine Leitlinie zur Festkultur ist entstanden und wurde von den Landräten der bisher beteiligten Kreise unterschrieben. Sie benennt die Schritte, welche die Landkreise auf dem Weg zu einer neuen Festkultur gemeinsam gehen wollen. Derzeit werden Empfehlungen für Straßenfeste und andere Feste, die im Freien stattfinden, erarbeitet. Ein Baustein des Projektes ist das FairFest-Siegel. Es soll Eltern helfen, eine geeignete Veranstaltung für ihre Kinder auszusuchen. Bei Veranstaltungen mit diesem Siegel können die Eltern sicher sein, dass sich der Veranstalter Gedanken um die Gestaltung des Festes und um den Jugendschutz gemacht hat. Einige der Netzwerkpartner wurden landesweit (z. B. Karlsruhe mit „Wegschauen ist keine Lösung“ Präventionspreis 2012, Sigmaringen mit „FairFest“ Präventionspreis 2011) und bundesweit (z. B. Sigmaringen mit „FairFest und PartyPass“ beim 1. Bundeswettbewerb Alkoholprävention, Initiative Jugendschutz aktiv des Bundesfamilienministeriums 2013) ausgezeichnet. Das Netzwerk Neue Festkultur ist bestrebt, weitere Landkreise für die Mitarbeit zu gewinnen . Das Netzwerk entwickelt sich weiter und greift vielfältige Themen auf, so ist beispielsweise ein Fach- bzw. Aktionstag zu mobilen „alkoholfreien Cocktailbars“, die auf Vereins-, Stadt- oder Volksfesten eingesetzt werden können , für den Herbst geplant. Kommt es im Zusammenhang mit dem Konsum alkoholischer Getränke zu Störungen oder Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit, können die für die Gefahrenabwehr zuständigen Behörden nach den Bestimmungen des Polizeigesetzes einschreiten. Neben einem Tätigwerden auf Grundlage der polizeilichen Generalklausel können bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen Platzverweise oder Aufenthaltsverbote erteilt, Personen in Gewahrsam genommen oder Gegenstände beschlagnahmt werden. 7 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3324 Darüber hinaus kommt bei der Begehung von Ordnungswidrigkeiten die Verhängung eines Bußgeldes in Betracht. Dies gilt auch für die Ahndung von Verstößen gegen die geltenden Jugendschutzvorschriften. Hierzu hat das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren im Jahr 2009 den Kommunen einen Bußgeldkatalog zur Verfügung gestellt, der den Ordnungsbehörden einen Orientierungsrahmen bei der Bemessung von Bußgeldern bietet und eine weitgehend einheitliche Festsetzung der Bußgelder gewährleisten soll. Im Katalog werden Sätze vorgeschlagen, die teilweise erheblich über den zuvor erhobenen Bußgeldern liegen. Der Katalog wird von den Kommunen überwiegend angewandt . Daneben hat das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Senioren in Abstimmung mit dem Innen-, Justiz- und dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Empfehlungen herausgegeben, wie (unter genau definierten Vo - raussetzungen) Jugendliche, z. B. von den Polizeidienststellen und Kommunen, als Testkäufer zur Überwachung der Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen eingesetzt werden können. Dieses Instrument zielt insbesondere darauf ab, das Verbot der Abgabe hochprozentiger Alkoholika an Jugendliche wirksam zu kontrollieren und für die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen zu sensibilisieren . Die hohen Beanstandungsquoten bei den von Kommunen und Polizei durchgeführten Testkäufen unterstreichen die Notwendigkeit dieser Maßnahmen. 6. Wie bewertet sie die Möglichkeit einer Rechtsgrundlage, die es Kommunen ermöglicht, bei Volksfesten oder auf öffentlichen Plätzen zeitlich und räumlich begrenzte Alkoholverbote auszusprechen? 7. Wie bewertet sie die Möglichkeit einer Rechtsgrundlage, die es den Kommunen selbst ermöglicht, bei Volksfesten und auf öffentlichen Plätzen durch Alkohol -Mitführverbote gegen „Rucksacktrinken“ vorzugehen? 8. Wie bewertet sie die Möglichkeit und ggf. verschiedene Ausgestaltungsmöglichkeiten eines Betretungsverbots für gewaltbereite Wiederholungstäter? 9. Plant sie eine neue Rechtsgrundlage für die Kommunen, um dieses Problem in den Griff zu bekommen? 10. Plant sie ggf. zentrale Vorgaben für die Verhängung eines Alkoholverbots oder setzt sie auf die dezentrale Verantwortung der Kommunen? Zu 6. bis 10.: Wie in den Ausführungen zu Ziffer 1 dargestellt, wurde im Rahmen des von Herrn Ministerpräsident Kretschmann einberufenen Runden Tisches „Lebenswerter öffentlicher Raum“ vereinbart, unter Leitung des Innenministeriums eine Arbeitsgruppe einzurichten, die auch unter Einbeziehung wissenschaftlicher Erkenntnisse , ein erfolgversprechendes Maßnahmenpaket bestehend aus präven - tiven und repressiven Maßnahmen zur Bewältigung alkoholkonsumbedingter Prob lemlagen im öffentlichen Raum erarbeitete und auf deren Praxistauglichkeit überprüfen soll. Die in den Ziffern 6 bis 10 aufgeworfenen Fragestellungen sind überwiegend Gegenstand der Arbeitsgruppe. Die Auftaktsitzung der Arbeitsgruppe hat am 25. April 2013 stattgefunden. Die Arbeitsgruppenergebnisse sollen dem Runden Tisch „Lebenswerter öffentlicher Raum“ Ende des Jahres 2013 zur weiteren Befassung vorgelegt werden. Gall Innenminister << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice