Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 334 22. 07. 2011 1Eingegangen: 22. 07. 2011 / Ausgegeben: 29. 08. 2011 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie beurteilt sie den zügigen Bau der zweiten Rheinbrücke im Hinblick auf die damit verbundene Verbesserung der regionalen Verkehrsinfrastruktur und im Hinblick auf die Planungssicherheit der Wirtschaft und der Pendler? 2. Wie beurteilt sie die Notwendigkeit einer möglichst zügigen Planungsdurchführung und damit baldigen Realisierung der zweiten Rheinbrücke? 3. Wie schätzt sie derzeit den weiteren Zeitplan bei Planung und Bau der zweiten Rheinbrücke ein? 4. Welche erforderlichen Schritte hat sie zur zügigen Realisierung der zweiten Rheinbrücke bisher unternommen? 5. Ist ihr bekannt, welche erforderlichen Schritte die Landesregierung Rheinland- Pfalz zur zügigen Realisierung der zweiten Rheinbrücke bisher unternommen hat? 6. Wie soll der geplante „Faktencheck“ gestaltet werden (als Runder Tisch, als Schlichtung etc.), mit welchen Teilnehmern soll er besetzt werden und welcher zeitliche Fahrplan wurde dazu ausgearbeitet? 7. Welche Alternativplanung wird zu den im Planfeststellungsverfahren festgeschriebenen Lösungen erwogen, um dem Verkehrsaufkommen gerecht zu werden ? 14. 07. 2011 Schütz CDU Kleine Anfrage der Abg. Katrin Schütz CDU und Antwort des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Zweite Rheinbrücke Karlsruhe–Wörth Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 334 2 B e g r ü n d u n g Die bestehende Rheinbrücke bei Wörth genügt dem täglichen Verkehrsvolumen bereits heute nicht mehr. Das Bauwerk aus den 60er-Jahren hat seine Kapazitätsgrenze längst erreicht bzw. überschreitet diese häufig. Bis 2015 steht darüber hinaus die Generalsanierung der Brücke an, die voraussichtlich eine zeitweise Vollsperrung der Brücke mit sich bringen wird. Eine adäquate Umfahrung gibt es nicht. Die Verbindung über den Rhein bei Wörth ist die wirtschaftliche Herzschlagader der gesamten Region und ein Ausfall hätte katastrophale Konsequenzen für die Berufspendler und die Wirtschaftsbetriebe der Region. Eine Entscheidung über die geplante zweite Rheinbrücke ist daher schnellstmöglich erforderlich und darf nicht mehr aufgeschoben werden. Das entsprechende Planfeststellungsverfahren wurde am 25. März 2011 beantragt, der Termin für die Einreichung von Einwendungen gegen das Vorhaben endete am 8. Juni 2011. Der von der Regierung geplante „Faktencheck“ soll nun noch vor den eigent - lichen Erörterungstermin gestellt werden, ohne dass geklärt ist, ob verfahrenstechnisch dieser Faktencheck verbindlichere Ergebnisse für die Entscheidung mit sich bringt als die vom Planfeststellungsverfahren vorgeschriebene öffentliche Erörterung der eingereichten Einwände. A n t w o r t * ) Mit Schreiben vom 15. August 2011 Nr. 6-65-3941.5 beantwortet das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie beurteilt sie den zügigen Bau der zweiten Rheinbrücke im Hinblick auf die damit verbundene Verbesserung der regionalen Verkehrsinfrastruktur und im Hinblick auf die Planungssicherheit der Wirtschaft und der Pendler? 2. Wie beurteilt sie die Notwendigkeit einer möglichst zügigen Planungsdurchführung und damit baldigen Realisierung der zweiten Rheinbrücke? Die bestehende Rheinbrücke im Zuge der A 65/B 10 ist Teil der Straßenverbindung Karlsruhe–Wörth. Auf dieser überlagern sich insbesondere östlich des Wörther Kreuzes regionaler und überregionaler Verkehr mit großräumigen Fern- bzw. Durchgangsverkehren in einer Größenordnung, die zu Überlastungen in den Hauptverkehrszeiten im Verkehrsablauf führen. Aufgrund des baulichen Zustands und des Schadensbildes der in den 1960er-Jahren errichteten Brücke steht in wenigen Jahren eine Generalsanierung der Rheinbrücke an. Hierzu wird derzeit eine Machbarkeitsstudie erstellt. Das Projekt der zweiten Rheinbrücke ist im Rechtsverfahren. Nach den Festlegungen der Koalitionsvereinbarung sollen aufgrund der bestehenden Netzdichte von Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen sowie wegen des Gebotes, den Flächenverbrauch zu reduzieren, Straßenneubauten nur noch in begründeten Einzelfällen unterstützt werden. Da das Projekt zudem in der Region umstritten ist, soll bei diesem bedeutsamen Infrastrukturvorhaben über das rechtlich notwendige Maß hinaus eine stärkere Einbeziehung der Öffentlichkeit erfolgen, ohne dadurch Entscheidungsprozesse wesentlich zu verlangsamen. Vor einem Erörterungstermin soll deshalb durch einen Faktencheck eine transparente Prüfung der verkehrlichen Gesamtsituation erfolgen. _____________________________________ *) Nach Ablauf der Drei-Wochen-Frist eingegangen. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 334 3. Wie schätzt sie derzeit den weiteren Zeitplan bei Planung und Bau der zweiten Rheinbrücke ein? Der weitere Zeitplan ist abhängig vom Ausgang der beiden Planfeststellungsverfahren auf baden-württembergischer und rheinland-pfälzischer Seite, in deren Rahmen die unter 2. dargestellte Prüfung der verkehrlichen Gesamtsituation erfolgen soll, sowie nach einem erfolgten Planfeststellungsbeschluss von der Bereitstellung der notwendigen Finanzmittel durch den Bund. Hierzu kann momentan keine belastbare Aussage getroffen werden. 4. Welche erforderlichen Schritte hat sie zur zügigen Realisierung der zweiten Rheinbrücke bisher unternommen? 5. Ist ihr bekannt, welche erforderlichen Schritte die Landesregierung Rheinland- Pfalz zur zügigen Realisierung der zweiten Rheinbrücke bisher unternommen hat? Die Planfeststellungsverfahren wurden von Baden-Württemberg und Rheinland- Pfalz zeitgleich im März 2011 eingeleitet und verliefen bisher parallel (Offenlage, Einwendungsfrist). Derzeit werden die eingegangenen Einwendungen ausgewertet . In Baden-Württemberg wird derzeit zusätzlich ein öffentlicher Faktencheck vorbereitet. Das weitere Vorgehen wird mit der Landesregierung von Rheinland- Pfalz koordiniert. 6. Wie soll der geplante „Faktencheck“ gestaltet werden (als Runder Tisch, als Schlichtung etc.), mit welchen Teilnehmern soll er besetzt werden und welcher zeitliche Fahrplan wurde dazu ausgearbeitet? Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur prüft derzeit die Art und Weise der Durchführung des Faktenchecks. Die Teilnehmer/-innen und der zeitliche Fahrplan liegen noch nicht fest. Der Faktencheck soll voraussichtlich im November 2011 erfolgen. 7. Welche Alternativplanung wird zu den im Planfeststellungsverfahren festgeschriebenen Lösungen erwogen, um dem Verkehrsaufkommen gerecht zu werden ? Im Rahmen des Faktenchecks soll auch erörtert werden, ob es anstelle des Baues einer 2. Rheinbrücke geeignete Alternativen zur nachhaltigen Lösung der Verkehrsprobleme in der Region Karlsruhe/Südpfalz gibt. Dr. Splett Staatssekretärin für Verkehr und Infrastruktur