Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 3342 10. 04. 2013 1Eingegangen: 10. 04. 2013 / Ausgegeben: 10. 05. 2013 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welche der folgenden Parameter Benzol, Bor, Chrom, Cyanid, 1,2, Dichlor - ethan, Fluorid, Quecksilber, Selen, Tetrachlorethen, Trichlorethen, Uran, Antimon , Arsen, Benzo-(a)-pyren, Blei, Cadmium, Epichlorhydrin, Kupfer, Nickel und Pak sind in Eigentrinkwasserversorgungen und in öffentlichen Versorgungen in den Landkreisen Ravensburg, Biberach, Sigmaringen und Bodenseekreis seit dem Jahr 2003 festgestellt worden? 2. Wurden in diesem Zeitraum Werte (aufgeschlüsselt nach den einzelnen Parametern ) gemessen, die über den Grenzwerten der geltenden Trinkwasserverordnung lagen und wenn ja, wo? 3. Wie bewertet sie die Kostenentwicklung für die Eigenwasserversorger insgesamt ? 09. 04. 2013 Locherer CDU B e g r ü n d u n g Die Untersuchung der genannten Parameter wird für 2013 von den Eigenwasserversorgern in den aufgeführten Landkreisen verlangt und wird mit der Änderung der Trinkwasserverordnung 2012 begründet. Kleine Anfrage des Abg. Paul Locherer CDU und Antwort des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Chemische Parameter bei der Trinkwasseruntersuchung für Eigenwasserversorger Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3342 2 Das Gesundheitsamt Ravensburg hat den Eigenwasserversorgern in Aussicht gestellt , nach Auswertung der Ergebnisse von 2013 die Anzahl der Parameter zu reduzieren . Hierfür dienen die geforderten Angaben. Die Untersuchungskosten für die Eigenwasserversorger liegen 2013 bei minimal 535,30 Euro (2c-Anlagen), maximal bei 797,98 Euro (2b-Anlagen). Im ungüns - tigsten Fall kostet somit ein Kubikmeter Trinkwasser bei 2c-Anlagen über 10 Euro . Wegen dieser Unverhältnismäßigkeit ist die Reduzierung der Parameter dringend geboten. A n t w o r t Mit Schreiben vom 29. April 2013 Nr. Z(36)-0141.5/224 F beantwortet das Mi - nis terium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche der folgenden Parameter Benzol, Bor, Chrom, Cyanid, 1,2, Dichlor - ethan, Fluorid, Quecksilber, Selen, Tetrachlorethen, Trichlorethen, Uran, Antimon , Arsen, Benzo-(a)-pyren, Blei, Cadmium, Epichlorhydrin, Kupfer, Nickel und Pak sind in Eigentrinkwasserversorgungen und in öffentlichen Versorgungen in den Landkreisen Ravensburg, Biberach, Sigmaringen und Bodenseekreis seit dem Jahr 2003 festgestellt worden? Zu 1.: Aus den vier genannten Landkreisen liegen bei den Chemischen und Veterinäruntersuchungsämtern (CVUA) seit dem Jahr 2003 zu 20 Probenahmen an 15 Entnahmestellen bei Kleinanlagen zur Eigenversorgung insgesamt 31 Messwerte zu den Parametern Chrom, Fluorid, Summe von Tetrachlorethen und Trichlorethen, Uran, Arsen, Benzo-(a)-pyren, Blei, Cadmium, Kupfer, Nickel und PAK vor. Für alle anderen in der Anfrage genannten Parameter liegen keine Untersuchungsergebnisse für diesen Zeitraum vor. Aus den vier genannten Landkreisen liegen bei den Chemischen und Veterinäruntersuchungsämtern (CVUA) seit dem Jahr 2003 zu 1692 Probenahmen an 343 Entnahmestellen bzw. aus 11 Versorgungsgebieten der öffentlichen Wasserversorgung insgesamt 5880 Messwerte zu den Parametern Benzol, Bor, Chrom, Cyanid, 1,2-Dichlorethan, Fluorid, Quecksilber, Selen, Summe aus Tetrachlor - ethen und Trichlorethen, Uran, Antimon, Arsen, Benzo-(a)-pyren, Blei, Cadmium , Kupfer, Nickel und PAK vor. Für Epichlorhydrin liegen für diesen Zeitraum keine Untersuchungsergebnisse vor. 2. Wurden in diesem Zeitraum Werte (aufgeschlüsselt nach den einzelnen Parametern ) gemessen, die über den Grenzwerten der geltenden Trinkwasserverordnung lagen und wenn ja, wo? Zu 2.: Bei Kleinanlagen zur Eigenversorgung wurden keine Grenzwertüberschreitungen festgestellt. Bei den Messwerten aus der öffentlichen Wasserversorgung gibt es keine ge - sicherten Grenzwertüberschreitungen. Bei einzelnen Parametern wurden Mess - werte nahe des Grenzwerts festgestellt. Dies betraf im Einzelnen: – Benzol Zwischen den Jahren 2004 und 2008 wurden an einer Entnahmestelle im Landkreis Sigmaringen viermal Werte am Grenzwert (1 µg/l) bestimmt. Allerdings wurde in weiteren Analysen in den Jahren davor und danach der Grenzwert als 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3342 Bestimmungsgrenze angegeben, so dass diese vier Werte des Zeitraums 2004 bis 2008 hinsichtlich der exakten Messwerte als nicht gesichert zu werten sind. In 2011 und 2012 lagen die Messwerte unter der Bestimmungsgrenze von 0,25 µg/l. Dasselbe gilt für einen Messwert aus dem Landkreis Biberach. – Fluorid Ein einzelner Messwert an einer Entnahmestelle im Bodenseekreis lag knapp unter dem Grenzwert. – Uran Ein einzelner Messwert im Landkreis Sigmaringen wurde vor Inkrafttreten des Grenzwerts (0,01 mg/l) im November 2011 mit 0,011 mg/l im Grenzwertbereich bestimmt. 3. Wie bewertet sie die Kostenentwicklung für die Eigenwasserversorger insgesamt ? Zu 3.: Bei der Betrachtung der Kostenentwicklung sind zwei Aspekte zu betrachten: die Neustrukturierung der Wasserversorgungsanlagen und die neuen Vorschriften zum Untersuchungsumfang der jeweiligen Wasserversorgungsanlagen durch die Änderungen der Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) in den Jahren 2011 und 2012. Bei der Trinkwasserverordnung handelt es sich um eine Verordnung des Bundes. Im Bundesratsverfahren ist es durch Länder-Maßgaben – unter anderem aus Baden -Württemberg – gelungen, den infolge der 1. Novellierung entstandenen Bürokratieaufbau deutlich zu verringern und gleichzeitig maßgebliche Verbesserungen des Gesundheitsschutzes zu erhalten. Vor der Novellierung waren Kleinanlagen definiert als Wasserversorgungsan - lagen, aus denen pro Jahr höchstens 1000 m³ Wasser für den menschlichen Gebrauch abgegeben werden (§ 3 Nr. 2 b TrinkwV 2001). Für solche Wasserversorgungsanlagen bestimmte das Gesundheitsamt, welche Untersuchungen nach § 14 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 (chemische Parameter, Indikatorparameter und Einhaltung einer zugelassenen Abweichung) durchzuführen sind und in welchen Zeitabständen sie zu erfolgen haben, wobei die Zeitabstände nicht mehr als drei Jahre betragen durften (§ 19 Abs. 6 TrinkwV 2001). Entsprechend der seit 14. Dezember 2012 gültigen Rechtslage werden kleine Wasserversorgungsanlagen unterschieden in – Anlagen, aus denen pro Tag weniger als 10 m³ Trinkwasser entnommen oder im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit genutzt werden, ohne dass eine Anlage nach Buchstabe a oder Buchstabe c vorliegt (dezentrale kleine Wasserwerke, § 3 Nr. 2 b TrinkwV), und – Anlagen, aus denen pro Tag weniger als 10 m³ Trinkwasser zur eigenen Nutzung entnommen werden (Kleinanlagen zur Eigenversorgung, § 3 Nr. 2 c TrinkwV). Das bedeutet, wird das Trinkwasser der Anlage nicht nur zur Eigenversorgung, sondern zusätzlich auch für eine gewerbliche oder öffentliche Tätigkeit, z. B. Vermietung (dauerhaft oder Ferienwohnung), Gastronomie, unternehmerische Tätigkeit usw. genutzt, ist die Anlage jetzt nach § 3 Nr. 2 b TrinkwV einzustufen. Bei dezentralen kleinen Wasserwerken (2b-Anlagen) sind nach § 14 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit Anlage 4 TrinkwV einmal jährlich jeweils eine „Routinemäßige Untersuchung“ und eine „Umfassende Untersuchung“ durchzuführen. Alle in der Anfrage genannten Parameter sind Teil der „Umfassenden Untersuchung“. Stellt die zuständige Behörde für einen von ihr festzulegenden Zeitraum fest, dass das Vorhandensein eines Parameters in einem bestimmten Wasserversorgungsgebiet nicht in Konzentrationen zu erwarten ist, die die Einhaltung des entsprechenden Grenzwertes gefährden könnten, kann sie diesen Parameter aus dem Spektrum der „umfassenden Untersuchung“ herausnehmen (Anlage 4 Teil I b TrinkwV). Wenn die Überwachung während eines Zeitraums von vier Jahren zu keinen wesent - Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3342 4 lichen Beanstandungen geführt hat, kann das Gesundheitsamt die Überwachung in größeren Zeitabständen, mindestens aber einmal in drei Jahren, durchführen (§ 19 Abs. 5 TrinkwV). Bei Kleinanlagen zur Eigenversorgung (2c-Anlagen) bestimmt das Gesundheits - amt, in welchen Zeitabständen welche Untersuchungen nach Absatz 1 Nummer 2 bis 5 (chemische Parameter (einschließlich die in dieser Anfrage genannten), Indikatorparameter , Einhaltung einer zugelassenen Abweichung und Anforderung an Desinfektion und Aufbereitung) durchzuführen sind. Diese Zeitabstände dürfen nicht mehr als drei Jahre betragen. Untersuchungen zur Feststellung, ob die für E. Coli und Enterokokken sowie Clostridium perfringens, coliforme Bak - terien und Koloniezahlen bei 22° C bzw. 36° C festgelegten Grenzwerte eingehalten werden, haben bei diesen Anlagen mindestens einmal im Jahr zu erfolgen (§ 14 Abs. 2 Satz 3 TrinkwV). Die Entwicklung der Untersuchungskosten für die Eigenwasserversorger hängt nun davon ab, zu welcher Einstufung der Wasserversorgungsanlage, 2b- oder 2cAnlage , die Änderung der Trinkwasserverordnung geführt hat und welche Untersuchungen in welcher Häufigkeit das Gesundheitsamt für die Wasserversorgungsanlage in der Vergangenheit festgelegt hatte. Aus rechtlicher Sicht hat sich für Kleinanlagen zur Eigenversorgung (2c-Anlagen ) durch die Änderungen der Trinkwasserverordnung nur sehr wenig geändert, nämlich die Einführung des Grenzwerts für Uran. Ist eine bisherige Kleinanlage wegen gewerblicher oder öffentlicher Tätigkeit nun als 2b-Anlage einzustufen, dürften die Kosten zumindest kurzfristig zunehmen, da seit Inkrafttreten der ak - tuellen Rechtsvorschriften jährlich die routinemäßige und die umfassende Unter - suchung gemäß Trinkwasserverordnung durchzuführen sind. Bei Vorliegen einer entsprechenden Datenlage können die Parameter der „umfassenden Unter - suchung“ ggfs. reduziert werden. Nach vier Jahren ohne Beanstandung kann die Häufigkeit der Untersuchungen gesenkt werden. In Vertretung Reimer Ministerialdirektor << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice