Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 3369 16. 04. 2013 1Eingegangen: 16. 04. 2013 / Ausgegeben: 17. 05. 2013 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Ist es aus ihrer Sicht zu verantworten, dass heute 16-Jährige politische Entscheidungen treffen, die sie teilweise erst in mehreren Jahrzehnten betreffen werden und deren gesamte Tragweite sie noch gar nicht erkennen können? 2. Wird es nach ihrer Meinung speziell für Minderjährige Gründe geben, die zu einem Wahlausschluss einzelner führen können (ggf. mit Angabe, welche dies sein könnten)? 3. Ist aus ihrer Sicht jedem Jugendlichen mit Vollenden des 16. Lebensjahres ein reifer, objektiver und reflektierender Umgang mit manipulativen (Wahl-)Medien zuzutrauen, der essenziell zur Bildung einer politischen Meinung ist? 4. Sind aus ihrer Sicht freie, geheime, gleiche und allgemeine Wahlen gewähr - leistet, wenn die Gefahr besteht, dass Minderjährige durch externe Faktoren (Familie, Bekannten- oder Freundeskreis) in ihrer Wahlentscheidung beein - flusst werden? 5. Wie wird sie sicherstellen, dass sich jeder wahlberechtigte Bürger ab dem 16. Lebensjahr der Verantwortung bewusst ist, die er mit Erhalt des Wahlrechts übernimmt? 6. Wird sie an betreffenden Einrichtungen (Schulen, Jugendgruppen, etc.) ausreichend Aufklärungsarbeit leisten, damit die oben genannten Zweifel unbegründet sind? Kleine Anfrage des Abg. Thaddäus Kunzmann CDU und Antwort des Innenministeriums Einführung des kommunalen Wahlrechts ab dem 16. Lebensjahr Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3369 2 7. Besteht aus ihrer Sicht die Gefahr, dass große Teile der Jugendlichen in der schwierigen Pubertätszeit, in der sie sich befinden, sich eventuell ohne tiefer - gehenden Überlegungen extremistischen Parteien zuwenden und wenn ja, wie gedenkt sie hier vorzusorgen? 8. Ist es nach ihrer Meinung realistisch, jedem Jugendlichen ab dem 16. Lebensjahr zuzutrauen, das gesamte Parteienspektrum der Bundesrepublik Deutschland und deren politische Ziele zu durchschauen und wenn nein, wie wird dies gewährleistet? 16. 04. 2013 Kunzmann CDU B e g r ü n d u n g Auf den einerseits lobenswerten Ruf nach mehr politischer Mitbestimmung Jugendlicher sollte zwar eingegangen werden, allerdings ist ein aktives Wahlrecht für jeden 16-Jährigen insofern fragwürdig, dass die Spannweite in Sachen Politik und Allgemeinbildung enorm ist. Es stellt sich also die Frage, ob jedem, der das 15. Lebensjahr vollendet hat, hier genau dieselbe Fachkompetenz beizumessen ist. Es besteht auch rein altersbedingt die Gefahr, dass viele Jugendliche Wahl - entscheidungen treffen werden, die in eine ungewollte politische Richtung lenken, was im Nachhinein nur schwer bis gar nicht rückgängig gemacht werden kann. Die Ablehnung des Wahlrechts ab 16 soll aber keine Ablehnung Jugendlicher in der Politik bedeuten, sondern stellt vielmehr einen Denkanstoß dar, ob hier nicht an anderen Stellen Verbesserungspotenzial besteht. A n t w o r t Mit Schreiben vom 7. Mai 2013 Nr. 2-2206.1/30 beantwortet das Innenministe - rium im Einvernehmen mit dem Kultusministerium und dem Sozialministerium die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Ist es aus ihrer Sicht zu verantworten, dass heute 16-Jährige politische Entscheidungen treffen, die sie teilweise erst in mehreren Jahrzehnten betreffen werden und deren gesamte Tragweite sie noch gar nicht erkennen können? Zu 1.: Die Landesregierung ist überzeugt, dass 16-Jährige politische Entscheidungen verantwortungsbewusst treffen können. Sie können die Tragweite und zukünftigen Auswirkungen dieser Entscheidungen in vergleichbarer Weise wie Erwachsene erkennen. Die Erfahrungen und die Lebenswirklichkeit der 16-Jährigen sind für die politische Meinungsbildung genauso wichtig wie die Erfahrungen und die Lebenswirklichkeit von Menschen anderer Altersgruppen. Gerade die jungen und jüngsten Wählerinnen und Wähler haben ein besonderes Interesse daran, bei politischen Entscheidungen mitzuwirken, die eine Jahrzehnte entfernte Zukunft betreffen, da sie selbst mit hoher Wahrscheinlichkeit davon betroffen sein werden. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3369 2. Wird es nach ihrer Meinung speziell für Minderjährige Gründe geben, die zu einem Wahlausschluss einzelner führen können (ggf. mit Angabe, welche dies sein könnten)? Zu 2.: Spezielle Gründe für einen Wahlausschluss Minderjähriger sind nicht ersichtlich. 3. Ist aus ihrer Sicht jedem Jugendlichen mit Vollenden des 16. Lebensjahres ein reifer, objektiver und reflektierender Umgang mit manipulativen (Wahl-)Medien zuzutrauen, der essenziell zur Bildung einer politischen Meinung ist? Zu 3.: Angesichts der Reifeentwicklung Jugendlicher, die sich generell nach vorn ver - lagert, ist davon auszugehen, dass junge Menschen heute zu einem früheren Zeitpunkt in der Lage sind, politische Sachverhalte zu erfassen und beurteilen zu können. Hierin werden sie durch schulische und außerschulische Bildungsangebote und ferner auch in vielen Elternhäusern unterstützt. Jugendliche mit Vollendung des 16. Lebensjahrs erlangen eine Vielzahl an rechtlichen Kompetenzen, für die eine reife, objektive und reflektierende Persönlichkeit Voraussetzung ist. Diese Kompetenzen reichen von der Einwilligung in die Organentnahme nach Tod (§ 2 Abs. 2 Transplantationsgesetz), dem aktiven Wahlrecht in der Sozialversicherung (§ 50 SGB IV) bis hin zum Ende des Abgabe - verbotes von Alkohol (außer Branntwein, § 9 Jugendschutzgesetz). Gemäß § 14 Jugendschutzgesetz erreichen Jugendliche mit Vollendung des 16. Lebensjahres auch die nächste Stufe der Altersklassifizierung von entwicklungsbeeinträchtigenden Medieninhalten. Bei der Altersklassifizierung von Me - dien wird bewertet, ob diese geeignet sind, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen. Heute besteht im Jugendschutz weitgehend Konsens darüber, dass Jugendliche ab 16 kompetente und erfahrene Medienrezipienten sind und ihre persönliche und soziale Entwicklung abgeschlossen ist (vgl. Broschüre der FSK „Medienkompetenz und Jugendschutz III“). Bei einem 16- bis 18-Jährigen wird daher unter dem Gesichtspunkt des Jugendschutzes von einer entwickelten Medienkompetenz ausgegangen. Wahlmedien haben – das liegt in der Natur der Sache – immer auch den Zweck der Werbung und damit den Zweck, das Wahlverhalten zu beeinflussen. Aus Sicht der Landesregierung besitzen Jugendliche auch die Medienkompetenz für einen reifen, objektiven und reflektierenden Umgang mit Wahlmedien. Insofern besteht kein grundsätzlicher Zweifel, dass Jugendliche zu einer rationalen Urteilsbildung in politischen Fragen in der Lage sind. Dies gilt auch für die Auseinandersetzung mit politischen Aussagen, die keine rationale Urteilsbildung zum Gegenstand oder zum Ziel haben. 4. Sind aus ihrer Sicht freie, geheime, gleiche und allgemeine Wahlen gewähr - leistet, wenn die Gefahr besteht, dass Minderjährige durch externe Faktoren (Familie, Bekannten- oder Freundeskreis) in ihrer Wahlentscheidung beeinflusst werden? Zu 4.: Die Möglichkeit der Beeinflussung durch die genannten externen Faktoren besteht auch in anderen Altersgruppen. Eine Beeinträchtigung der Wahlgrundsätze durch das Wahlrecht ab 16 Jahren ist nicht ersichtlich. Wie unter Ziffer 3 dargestellt , verfügen Jugendliche ab 16 Jahren über die erforderliche Reife, um sich ein eigenständiges Urteil bilden zu können. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3369 4 5. Wie wird sie sicherstellen, dass sich jeder wahlberechtigte Bürger ab dem 16. Lebensjahr der Verantwortung bewusst ist, die er mit Erhalt des Wahlrechts übernimmt? Zu 5.: Allgemein bildende und berufliche Schulen vermitteln etwa durch Mitwirkungsrechte der Schülerinnen und Schüler, durch vielfältige Maßnahmen zur Förderung einer demokratischen Schulkultur und auch im Rahmen der politischen Bildungsarbeit in unterschiedlichen Fächern die Bedeutung der Wahrnehmung der Partizipationsrechte in der Demokratie. In diesem Zusammenhang ist auch auf gezielte Maßnahmen und Projekte im Vorfeld von Wahlen zu verweisen, bei denen z. T. auch auf die Expertise außerschulischer Partner zurückgegriffen wird. So unterstützt das Kultusministerium beispielsweise das Projekt „Juniorwahl“ parallel zur Bundestagswahl 2013. Die Landesregierung prüft darüber hinaus derzeit Möglichkeiten , wie eine verstärkte Sensibilisierung Jugendlicher für diese Thematik möglich ist und ist hierzu unter anderem mit der Landeszentrale für politische Bildung im Gespräch. 6. Wird sie an betreffenden Einrichtungen (Schulen, Jugendgruppen, etc.) aus - reichend Aufklärungsarbeit leisten, damit die oben genannten Zweifel unbegründet sind? Zu 6.: Die Landesregierung wird in enger Zusammenarbeit mit den Schulen sicherstellen , dass diese Thematik in ausreichender und geeigneter Art und Weise Eingang in den Unterricht findet. Um die öffentliche Wahrnehmung der Politik – und damit auch der Kommunalpolitik – bei Kindern und Jugendlichen zu verbessern und ihr Interesse zu wecken, wird Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit eröffnet, an Veranstaltungen verschiedenster Art teilzunehmen. So findet beispielsweise jährlich das Landesfinale „Jugend debattiert“ im Landtag statt. Außerdem wird regelmäßig in Zusammenarbeit mit dem Landesjugendring ein Jugendlandtag durchgeführt. Hauptsächlich finden Programme und Maßnahmen zur Förderung der politischen Teilhabe jedoch auf kommunaler Ebene statt. Natürlich begrüßt die Landesregierung alle weiteren Maßnahmen und Projekte, mit denen Jugendliche in das kommunalpolitische Geschehen eingebunden werden. In welcher Weise die Mit - wirkung vor Ort erfolgt und ggf. ausgebaut wird, entscheiden die Gemeinden im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung. 7. Besteht aus ihrer Sicht die Gefahr, dass große Teile der Jugendlichen in der schwierigen Pubertätszeit, in der sie sich befinden, sich eventuell ohne tiefergehenden Überlegungen extremistischen Parteien zuwenden und wenn ja, wie gedenkt sie hier vorzusorgen? Zu 7.: Wie unter Ziffer 3 dargestellt, besteht im Jugendschutz Konsens, dass Jugendliche mit Vollendung des 16. Lebensjahres in ihrer persönlichen und sozialen Entwicklung einen hohen Reifegrad erreicht haben. Das Risiko einer Beeinflussung für extremistische Positionen trifft im gleichen Maße auch auf andere Personengruppen zu und ist unabhängig vom Alter zu sehen, auch wenn sich Parteiaffinitäten von Jugendlichen im Vergleich zu älteren Alterskohorten als variabler darstellen. In biografischer Perspektive handelt es sich hierbei um ein vorübergehendes Phänomen. Das Thema Extremismus und Extremismusprävention hat in der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit seit jeher eine große Bedeutung. Das Land fördert seit vielen Jahren die Mobile Jugendarbeit in Problemgebieten. Die Mo - bile Jugendarbeit unterstützt besonders benachteiligte und gefährdete Jugendliche und junge Erwachsene in sozialen Brennpunkten, die von herkömmlichen Ange- 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3369 boten der Jugendhilfe nicht mehr erreicht werden. Die Besonderheit der Mobilen Jugendarbeit ist die aufsuchende Form der Sozialarbeit (Streetwork), die einen niederschwelligen Zugang zu den Jugendlichen an ihren öffentlichen Treffpunkten ermöglicht. Im Rahmen des Bündnisses zur Stärkung der beruflichen Ausbildung in BadenWürttemberg 2007 bis 2010 wurden die Landesmittel für die Mobile Jugendarbeit von rund 1 Mio. auf rund 2,8 Mio. Euro im Jahr 2013 aufgestockt. Durch die Mittelaufstockung konnte die Zahl der landesweit geförderten Personalstellen bei der Mobilen Jugendarbeit von rund 120 im Jahr 2007 auf aktuell 214 Stellen ausgebaut werden. Aufgrund der Handlungsempfehlungen des Sonderausschusses „Konsequenzen aus dem Amoklauf in Winnenden und Wendlingen“ soll die Zahl der geförderten Personalstellen bei der Mobilen Jugendarbeit noch weiter bis auf 220 Stellen ausgebaut werden. Neben der Mobilen Jugendarbeit beteiligt sich das Land seit dem Jahr 2012 zu einem Drittel an den Kosten der Schulsozialarbeit bis zu einem Betrag von 15 Mio. Euro jährlich. Dies wurde im Pakt für Familien mit Kindern vom 1. Dezember 2011 zwischen der Landesregierung und den kommunalen Landesverbänden vereinbart. Mit dem differenzierten Instrumentarium der Schulsozialarbeit, die auch Eltern erreicht und einbindet, können soziale Benachteiligungen ausgeglichen und individuelle Problemlagen besser bewältigt werden. Schulsozialarbeit trägt so zur Stabilisierung des Schulerfolgs, zur Eingliederung in die Arbeitswelt und zur gesellschaftlichen Integration bei. Überdies unterstützt das Sozialministerium das „Netzwerk für Demokratie und Courage“ (NDC), das sich zum Ziel gesetzt hat, menschenverachtenden und rechtsextremen Orientierungen von Jugendlichen frühzeitig präventiv zu begegnen. 8. Ist es nach ihrer Meinung realistisch, jedem Jugendlichen ab dem 16. Lebensjahr zuzutrauen, das gesamte Parteienspektrum der Bundesrepublik Deutschland und deren politische Ziele zu durchschauen und wenn nein, wie wird dies gewährleistet? Zu 8.: Der Landesregierung liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass es Jugendlichen ab dem 16. Lebensjahr nicht zuzutrauen ist, das Parteienspektrum der Bundes - republik Deutschland zu überblicken und die politischen Inhalte, die diese Par - teien vertreten, zu verstehen. Wie unter Ziffer 3 angeführt, erlangen Jugendliche mit Vollendung des 16. Lebensjahres auch weitere Entscheidungsbefugnisse, für deren Ausübung eine reife, objektive und reflektierende Persönlichkeit Voraus - setzung ist. Gall Innenminister << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice