Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 3374 17. 04. 2013 1Eingegangen: 17. 04. 2013 / Ausgegeben: 16. 05. 2013 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Vereinbarungen hat das Land Baden-Württemberg mit der Albtal-Verkehrsgesellschaft mbH (AVG) zur Qualitätssicherung im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in den derzeit gültigen Verkehrsverträgen (insbesondere bzgl. Pünktlichkeit und Anschlusssicherung) getroffen? 2. Inwieweit wurde dabei dem Umstand Rechnung getragen, dass einige der bestellten SPNV-Dienstleistungen im Eisenbahn- und Straßenbahnbetrieb (Zweisystembetrieb ) erbracht werden und die Gefahr von Verspätungen durch kreuzenden Individualverkehr bei diesen Linien deutlich größer ist als im normalen Eisenbahnbetrieb? 3. Wie haben sich die Pünktlichkeitswerte der AVG bei den einzelnen vom Land bestellen SPNV-Dienstleistungen in den letzten zehn Jahren entwickelt und inwieweit unterscheiden sich dabei die Werte auf Zweisystemlinien von denen auf reinen Eisenbahnlinien? 4. In welchem Umfang sind aufgrund der Qualität des SPNV bei der AVG Strafoder Bonuszahlungen fällig geworden? 5. Wurden aufgrund des Baus der Karlsruher Kombilösung die vertraglichen Anforderungen an die AVG in Sachen Pünktlichkeit und Anschlusssicherung angepasst und in welchem Umfang sind die bei der AVG seit dem Jahr 2010 entstandenen Verschlechterungen auf die Baumaßnahmen der Karlsruher Kombi - lösung zurückzuführen? 6. Wie erfolgen grundsätzlich Absprachen zwischen der AVG und dem Land Baden -Württemberg über notwendige Fahrplanänderungen aufgrund von Baustellenänderungen und wie haben sich diese in der Vergangenheit (insbesondere auch im Vorfeld der für April bis November 2013 bevorstehenden Vollsperrung eines Teils der Karlsruher Kaiserstraße) bewährt? 17. 04. 2013 Stober SPD Kleine Anfrage des Abg. Johannes Stober SPD und Antwort des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Qualität der bei der Albtal-Verkehrsgesellschaft mbH bestellten SPNV-Dienstleistungen des Landes Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3374 2 B e g r ü n d u n g Eine hohe Qualität des Schienenpersonennahverkehrs, insbesondere unter den Aspekten Pünktlichkeit und Anschlusssicherung, ist ein entscheidender Faktor für seinen Erfolg. Deshalb ist es auch richtig, dass das Land Baden-Württemberg bei der Bestellung seiner SPNV-Dienstleistungen allergrößten Wert darauf legt. Kritisch wird dies jedoch dann, wenn pauschal Pünktlichkeitswerte erwartet werden , ohne die jeweiligen Besonderheiten der bestellten Verkehre zu berücksichtigen , wie dies zum Beispiel in den jährlichen Berichten des Verkehrsministeriums gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) 1370/2007 der Fall ist. So ist es zum Beispiel logisch, dass bei den von der Albtal-Verkehrsgesellschaft (AVG) betriebenen Zweisystemlinien, die auch im Straßenbahnverkehr unterwegs sind, durch kreuzende Fußgänger, Radfahrer und Autos ein erheblich höheres Verspätungs - risi ko gegeben ist. Umgekehrt kann dieser Sonderumstand aber auch keinen Freibrief für die AVG darstellen, weder im Allgemeinen noch für die aktuelle Sondersituation des Baus der Karlsruher Kombilösung. Die Kleine Anfrage begehrt daher Auskunft über die aktuelle Situation und den vertraglichen Umgang mit den beschriebenen Sonderumständen. A n t w o r t Mit Schreiben vom 8. Mai 2013 Nr. Az.: 3-3822.0-00/827 beantwortet das Minis - terium für Verkehr und Infrastruktur die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Vereinbarungen hat das Land Baden-Württemberg mit der Albtal-Verkehrsgesellschaft mbH (AVG) zur Qualitätssicherung im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in den derzeit gültigen Verkehrsverträgen (insbesondere bzgl. Pünktlichkeit und Anschlusssicherung) getroffen? In den Verkehrsverträgen gelten Züge mit einer Verspätung von bis zu 5 Minuten als pünktlich. Die geforderte Pünktlichkeitsquote ist in den einzelnen Verkehrsverträgen leicht abweichend geregelt und liegt seit dem Jahr 2007 bei 94 % bzw. 95 % aller verkehrenden Züge im Fahrplanjahr. Ein Zug gilt hingegen als ausgefallen , wenn er gar nicht verkehrt oder die Verspätung größer ist als das Fahrplantaktintervall , wenn dieses mehr als 20 Minuten beträgt. Im Fall von infrastrukturbedingten, dauerhaften und erheblichen Beeinträchtigungen der Pünktlichkeitswerte kann im Einzelfall eine abweichende Regelung vereinbart werden. 2. Inwieweit wurde dabei dem Umstand Rechnung getragen, dass einige der bestellten SPNV-Dienstleistungen im Eisenbahn- und Straßenbahnbetrieb (Zweisystembetrieb ) erbracht werden und die Gefahr von Verspätungen durch kreuzenden Individualverkehr bei diesen Linien deutlich größer ist als im normalen Eisenbahnbetrieb? Es wird in der Form Rechnung getragen, dass in den Bereichen nach BOStrab, die sich im Einflussbereich des motorisierten Individualverkehrs befinden, die Fahrzeitprofile auf einen für Stadt- bzw. Straßenbahnen üblichen Standard festgesetzt werden. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3374 3. Wie haben sich die Pünktlichkeitswerte der AVG bei den einzelnen vom Land bestellen SPNV-Dienstleistungen in den letzten zehn Jahren entwickelt und inwieweit unterscheiden sich dabei die Werte auf Zweisystemlinien von denen auf reinen Eisenbahnlinien? Die AVG erreichte seit 2003 regelmäßig Pünktlichkeitswerte von 94 % bis 95 %. Erst ab 2010 erfolgten massive Einbrüche. Das zeigt, dass auch unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Zweisystembetriebs mit seinen Streckenabschnitten im Einflussbereich des Straßenverkehrs bei entsprechender Fahrplangestaltung prinzipiell Pünktlichkeitswerte erreichbar sind, die denen reiner Eisenbahnstrecken zumindest nahekommen. Die Pünktlichkeit auf den reinen Eisenbahnstrecken ist meist besser als auf den Linien, die auch Abschnitte im Straßenbahnbetrieb befahren. Dies ist jedoch keine zwangsläufige Folge des Zweisystembetriebs, sondern meist auf ein ganzes Bündel von Ursachen von z. T. strukturellen Problemen zurückzuführen, so z. B. die Eingleisigkeit von stark belasteten Strecken, Fahrplangestaltungen mit zu knappen Pufferzeiten sowie Zugfolgeprobleme auf DB-Streckenabschnitten mit Mischverkehr. 4. In welchem Umfang sind aufgrund der Qualität des SPNV bei der AVG Strafoder Bonuszahlungen fällig geworden? In den Verkehrsverträgen ist festgehalten, dass das Land zu Zuschussminderungen bei Nichteinhaltung der geforderten Pünktlichkeit berechtigt ist. Es gibt jedoch eine Deckelung der Zuschusskürzungen. Seit dem Jahr 2003 wurden so insgesamt ca. eine Mio. Euro an Zuschusszahlungen einbehalten. 5. Wurden aufgrund des Baus der Karlsruher Kombilösung die vertraglichen Anforderungen an die AVG in Sachen Pünktlichkeit und Anschlusssicherung angepasst und in welchem Umfang sind die bei der AVG seit dem Jahr 2010 entstandenen Verschlechterungen auf die Baumaßnahmen der Karlsruher Kombi - lösung zurückzuführen? Eine Anpassung der Pünktlichkeitszielwerte im Zusammenhang mit dem Bau der Karlsruher Kombilösung erfolgte bisher nicht und ist auch nicht beabsichtigt. Das Land geht davon aus, dass die Baustelle für die Kombilösung in der Tat massive Auswirkungen auf die Pünktlichkeit der durch die Innenstadt verlaufenden AVGLinien hat. Diese Auswirkungen können aber durch die AVG bzw. die Stadt und die Verkehrsbetriebe Karlsruhe durch geeignete Maßnahmen abgefangen werden (Koordination der Bauabläufe, Ampelvorrangschaltungen, Entspannung des Fahrplans , Brechung von Linien, Führung einzelner Linien an der Kaiserstraße vorbei usw.). Zum Beispiel bewegen sich die uns bisher vorliegenden Pünktlichkeitswerte für das Jahr 2013 wieder oberhalb des Zielwerts, seit der neue, mit der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg (NVBW) abgestimmte Fahrplan mit entsprechenden Fahrzeitpuffern auf der S 5 Wörth–Pforzheim in Kraft getreten ist. 6. Wie erfolgen grundsätzlich Absprachen zwischen der AVG und dem Land Baden -Württemberg über notwendige Fahrplanänderungen aufgrund von Baustellenänderungen und wie haben sich diese in der Vergangenheit (insbesondere auch im Vorfeld der für April bis November 2013 bevorstehenden Vollsperrung eines Teils der Karlsruher Kaiserstraße) bewährt? In den monatlichen Planungsgesprächen zum Jahresfahrplan werden zwischen der AVG und der NVBW auch die Auswirkungen der anstehenden Baumaßnahmen besprochen. Hier wird seitens der NVBW darauf geachtet, dass sich die Auswirkungen auf die Region und die Umlandgemeinden in einem vertretbaren Ausmaß halten. Dies hatte z. B. zur Folge, dass der Fahrplan der S 5 zwischen Söllingen und Knielingen zum Dezember 2012 um fast 10 Minuten verlängert wurde, damit sich die Verspätungen durch die Innenstadtbaustelle nicht auf die Außenäste übertragen . Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3374 4 Im Vorfeld der Vollsperrung der Karlsruher Kaiserstraße wurde die NVBW über die geplanten Umleitungen der Linien S 4 und S 5 unterrichtet. Hierbei wurden auch die Einwendungen der NVBW berücksichtigt, die sich aus den Erfahrungen der Umleitungen in den Herbstferien 2012 ergaben. So wird die S 5 über die Süd - ostbahn als Eilzug geführt, die Signalschaltung wird angepasst und die Gleistrasse in der Baumeisterstraße vom Individualverkehr abgegrenzt. Hermann Minister für Verkehr und Infrastruktur << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice