Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 3403 22. 04. 2013 1Eingegangen: 22. 04. 2013 / Ausgegeben: 14. 06. 2013 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie ist der Stand der Planungen, die Landesstraße L 1115 zur Bundesstraße aufzustufen, und wie ist der Zeitplan? 2. Wurden die beteiligten Träger der Straßenbaulast bereits mit dem Ziel einer einvernehmlichen Regelung gehört bzw. wann werden diese gehört, um gemäß dem Straßengesetz für Baden-Württemberg nach Anhörung des Regionalrats und der zuständigen Ausschüsse des Landtags ein Umstufungsprogramm aufzustellen? 3. Welche Änderungen der Verkehrsbedeutung liegen der geplanten Umstufung zugrunde? 4. Welche Zahlen liegen ihr zur Verkehrsbelastung auf den einzelnen Abschnitten zwischen der Anschlussstelle Mundelsheim und Backnang für die letzten drei Jahre vor? 5. Geht sie davon aus, dass es sich bei der geplanten Höherstufung der L 1115 zur Bundesstraße um eine attraktive Umfahrungsmöglichkeit in der Region handelt, um täglichen Staus auf der A 81 und der A 8 zu entgehen (bezogen auf den Regionalverkehr und auf den Lkw-Fernverkehr mit dem Mautausweichverkehr)? 6. Welche Auswirkungen hat die geplante Maßnahme auf die Verkehrsinfrastruktur im Raum Backnang und mit welchen Folgen haben die einzelnen Anliegerkommunen Aspach und Backnang zu rechnen? 7. Stimmt sie zu, dass eine Höherstufung der L 1115 zur Bundesstraße nur erfolgen kann, wenn der vollständige Ausbau der B 14 bis Backnang-West und der Weiterbau des Autobahnzubringers unter verbesserten Bedingungen für die anliegenden Kommunen zeitnah und zusammenhängend ausgeführt wird? 18. 04. 2013 Klenk CDU Kleine Anfrage des Abg. Wilfried Klenk CDU und Antwort des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Aufstufung L 1115 zur Bundesstraße Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3403 2 B e g r ü n d u n g Die Kleine Anfrage soll Aufschluss über die Planungen der Aufstufung der L 1115 von einer Landes- zur Bundesstraße geben. A n t w o r t * ) Mit Schreiben vom 6. Juni 2013 Nr. 24-3941.11/294 beantwortet das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie ist der Stand der Planungen, die Landesstraße L 1115 zur Bundesstraße aufzustufen, und wie ist der Zeitplan? 2. Wurden die beteiligten Träger der Straßenbaulast bereits mit dem Ziel einer einvernehmlichen Regelung gehört bzw. wann werden diese gehört, um gemäß dem Straßengesetz für Baden-Württemberg nach Anhörung des Regionalrats und der zuständigen Ausschüsse des Landtags ein Umstufungsprogramm aufzustellen? Zu 1. und 2.: Bisher wurden Gespräche auf Arbeitsebene zwischen dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und der Straßenbauverwaltung des Landes geführt. Die Gespräche sind noch nicht abgeschlossen. Einen konkreten Zeitplan für das Verfahren gibt es daher noch nicht, die Durchführung einer Anhörung ist somit noch nicht terminiert. Gemäß den Regelungen in § 2 Abs. 6 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) entscheidet die oberste Straßenbaubehörde des Landes über eine Umstufung. Vor einer Aufstufung, wie in diesem Fall, ist das Einverständnis des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung einzuholen. Nach § 6 Abs. 3 Landesstraßengesetz (StrG) sind vor Umstufung die Träger der Straßenbaulast zu hören. 3. Welche Änderungen der Verkehrsbedeutung liegen der geplanten Umstufung zugrunde? Entsprechend der vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung für die funktionale Gliederung des Straßennetzes im Jahr 2008 eingeführten Richtlinie für integrierte Netzgestaltung übernimmt die L 1115 in diesem Bereich eine überregionale Verbindungsfunktion, da sie über die A 81 das Mittelzentrum Backnang mit dem Oberzentrum Heilbronn sowie die Mittelzentren Backnang mit Bietigheim-Bissingen/Besigheim verbindet. Im Bedarfsplan 1993 war diese Verbindung noch als Bundesstraße 313 im Weiteren Bedarf enthalten, im Bedarfsplan 2004 jedoch nicht mehr. 4. Welche Zahlen liegen ihr zur Verkehrsbelastung auf den einzelnen Abschnitten zwischen der Anschlussstelle Mundelsheim und Backnang für die letzten drei Jahre vor? Auf der L 1115 gibt es im Streckenabschnitt zwischen der A 81 bei Mundelsheim und der B 14 bei Backnang im Bereich von Großbottwar eine Dauerzählstelle. Im Rahmen der automatischen Straßenverkehrszählung wurden in den letzten drei Jahren die durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärken (DTV) und der Schwerverkehr (SV) ermittelt: DTV2010 = 11.328 Kfz/d (SV = 1.337 Kfz/d) DTV2011 = 11.560 Kfz/d (SV = 1.393 Kfz/d) DTV2012 = 11.470 Kfz/d (SV = 1.348 Kfz/d) _____________________________________ *) Nach Ablauf der Drei-Wochen-Frist eingegangen. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3403 Mit dem Verkehrsmonitoring, d. h. der Verkehrszählung mittels mobiler Leitpfos - tenzählgeräte auf Seitenradarbasis, konnten darüber hinaus für das Jahr 2010 an drei Zählstellen die Verkehrsbelastungen auf der L 1115 ermittelt werden: • zwischen der A 81 (AS Mundelsheim) und der K 1617 (beim Holzweiler Hof) DTV = 22.257 Kfz/d (SV = 1.644 Kfz/d); • zwischen der L 1100 (bei Großbottwar) und der K 1608 (bei Großbottwar) DTV = 11.859 Kfz/d (SV = 1.115 Kfz/d) und • zwischen der K 1831 (bei Aspach) und der B 14 (bei Backnang) DTV = 22.601 Kfz/d (SV = 1.804 Kfz/d). 5. Geht sie davon aus, dass es sich bei der geplanten Höherstufung der L 1115 zur Bundesstraße um eine attraktive Umfahrungsmöglichkeit in der Region handelt, um täglichen Staus auf der A 81 und der A 8 zu entgehen (bezogen auf den Regionalverkehr und auf den Lkw-Fernverkehr mit dem Mautausweichverkehr)? Die Umlenkung von Verkehrsströmen ist nicht vorgesehen und wird als Folge der Hochstufung der L 1115 zur Bundesstraße auch nicht erwartet. Es wird nicht davon ausgegangen, dass diese Strecke in wachsendem Maße vom Fernverkehr, der Quelle oder Ziel nicht in der Region hat, genutzt wird. 6. Welche Auswirkungen hat die geplante Maßnahme auf die Verkehrsinfrastruktur im Raum Backnang und mit welchen Folgen haben die einzelnen Anliegerkommunen Aspach und Backnang zu rechnen? Bereits die Planung für den Ausbau der L 1115 enthält gegenüber dem bisherigen Zustand geänderte Anschlüsse des nachgeordneten Netzes. So soll etwa die K 1904 bei Großaspach nicht mehr an die L 1115 angeschlossen werden. An anderen Knotenpunkten wird nur noch in eine Richtung zu- und abgefahren werden können. Dadurch werden sich die Verkehrsströme im nachgeordneten Netz ändern . Es wird jedoch nicht davon ausgegangen, dass es über diese Änderung hinaus zu einer Zunahme der Verkehrsbelastung im nachgeordneten Netz kommt. 7. Stimmt sie zu, dass eine Höherstufung der L 1115 zur Bundesstraße nur erfolgen kann, wenn der vollständige Ausbau der B 14 bis Backnang-West und der Weiterbau des Autobahnzubringers unter verbesserten Bedingungen für die anliegenden Kommunen zeitnah und zusammenhängend ausgeführt wird? Für den noch ausstehenden zweibahnigen Ausbau der B 14 zwischen Nellmersbach und Backnang liegt seit dem Jahr 2007 ein bestandskräftiger Planfeststellungsbeschluss vor. Für den ersten Bauabschnitt bis Waldrems wird der Bau vorbereitet . Im nächsten Abschnitt bis Backnang-West wird derzeit als Vorabmaßnahme die Anschlussstelle Backnang-Mitte gebaut. Für einen ersten Abschnitt zwischen Mundelsheim und Backnang wurde ein Planfeststellungsverfahren eingeleitet, die Planung der beiden anderen Abschnitte der L 1115 ruht. Die L 1115 ist bei der derzeitigen Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans in die dazu erstellte Maßnahmenliste des Landes aufgenommen worden. Die abschließende Bewertung zum Anmeldekonzept des Landes wird noch erfolgen. Letztlich hängt die Höherstufung davon ab, ob der Bund die Verkehrsbedeutung als Bundesstraße anerkennt, nicht jedoch, ob Ausbaumaßnahmen zeitnah oder zusammenhängend erfolgen. Hermann Minister für Verkehr und Infrastruktur << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice