Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 3424 25. 04. 2013 1Eingegangen: 25. 04. 2013 / Ausgegeben: 04. 06. 2013 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. In welchem Ausmaß wurden seit 2011 die Haushaltsmittel für Naturschutz und Landschaftspflege erhöht und für welche Zwecke werden diese zusätzlichen Haushaltsmittel vorrangig verwendet? 2. Wie hat sich infolgedessen die personelle Ausstattung der Regierungspräsidien und speziell des Regierungspräsidiums Stuttgart verbessert? 3. Inwiefern haben die zusätzlichen Haushaltsmittel dazu geführt, dass die im Bereich des Naturschutzes und der Landschaftspflege vorhandenen rechtlichen Vorgaben im Regierungsbezirk Stuttgart und insbesondere im Landkreis Heiden - heim besser vollzogen werden? 4. Wie bewertet sie den Nutzen des Landschaftserhaltungsverbands für Naturschutz und Kulturlandschaftsentwicklung im Landkreis Heidenheim? 5. Inwiefern sieht sie die Einrichtung von Landschaftserhaltungsverbänden als effektives Instrument an, um Regierungspräsidien bzw. obere Naturschutzbehörden sowie Landratsämter bzw. untere Naturschutzbehörden beim Vollzug der geltenden rechtlichen Vorgaben zu unterstützen? Kleine Anfrage der Abg. Andrea Lindlohr GRÜNE und Antwort des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Maßnahmen der Landesregierung zur Verbesserung des Vollzugs im Naturschutz und zur Förderung der Land schafts erhaltungsverbände, insbesondere im Landkreis Heidenheim Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3424 2 6. Inwiefern trägt der Landschaftserhaltungsverband Heidenheim zur Erhaltung der biologischen Vielfalt in Flora-Fauna-Habitat-Gebieten und Vogelschutz - gebieten gemäß dem Konzept Natura 2000 im Landkreis Heidenheim bei? 7. Wie stellt sich die gesicherte Grundfinanzierung des Landschaftserhaltungs - verbands in Heidenheim dar und welche zusätzlichen Mittel für welche Tätigkeiten wurden seit Gründung eingeworben? 25. 04. 2013 Lindlohr GRÜNE B e g r ü n d u n g Für effektiven Naturschutz und gelungene Landschaftspflege bedarf es einer ausreichenden personellen und finanziellen Ausstattung der verantwortlichen Behörden . Um den Vollzug zu verbessern, fördert die Landesregierung unter anderem die Einrichtung von Landschaftserhaltungsverbänden. Landschaftserhaltungsverbände arbeiten an der Schnittstelle von Land- und Forstwirtschaft, Naturschutz sowie Gemeinden und Kreisen („Drittelparität“) und haben dadurch das Potenzial, die Behörden zu entlasten und die regionale Wirtschaft zu stärken. Der Landschaftserhaltungsverband im Kreis Heidenheim wurde 2012 gegründet. Mit dieser Kleinen Anfrage wird eine Einschätzung über das Wirken des Landschaftserhaltungsverbands Heidenheim sowie über den Stand der Umsetzung naturschutzrechtlicher Vorgaben im Landkreis Heidenheim erfragt. A n t w o r t Mit Schreiben vom 16. Mai 2013 Nr. Z(63)-0141.5/230F beantwortet das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: 1. In welchem Ausmaß wurden seit 2011 die Haushaltsmittel für Naturschutz und Landschaftspflege erhöht und für welche Zwecke werden diese zusätzlichen Haushaltsmittel vorrangig verwendet? Zu 1.: Im Zeitraum 2011 bis 2014 werden die für Naturschutz und Landschaftspflege zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel um rd. 19 Mio. € auf nunmehr ca. 49 Mio. € erhöht. Dies entspricht einer Zunahme von über 60 Prozent gegenüber 2010. Die Landesregierung hat damit in diesem Aufgabenbereich einen deutlichen Schwerpunkt gesetzt. Mit den zusätzlichen Mitteln wird ein Schwerpunkt auf die Erhaltung der biologischen Vielfalt gelegt. Zur Stärkung der biologischen Leistungsfähigkeit der Landschaft soll ein Biotopverbund auf mindestens 10 Prozent der Landesfläche realisiert werden. Das Planungsinstrument dazu hat der Ministerrat im April 2012 beschlossen . Als weiterer Schwerpunkt soll das europäische Schutzgebietsnetz Natura 2000 zügig gesichert werden. Baden-Württemberg hat 350 FFH- und Vogelschutz - gebiete mit insgesamt 17,3 Prozent der Landesfläche zu diesem Schutzgebietsnetz gemeldet. Nun geht es darum, die Managementpläne für diese Gebiete fertig zu stellen und sie mit Vertragsnaturschutz auf die Fläche zu bringen. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3424 Nach den bisherigen Erfahrungen leisten die Landschaftserhaltungsverbände dabei gute Arbeit. Deshalb hat die Landesregierung bereits im Juli 2011 den Landkreisen angeboten, bei der Gründung von Landschaftserhaltungsverbänden (LEV) die Kosten für 1,5 Stellen zu übernehmen und bei der unteren Naturschutzbehörde einen Natura-Beauftragten zu finanzieren. Von dem Angebot wird bislang reger Gebrauch gemacht. Zwischenzeitlich sind zu den bestehenden sechs LEV bereits 11 weitere hinzugekommen. Die Regelungen des Vertragsnaturschutzes werden in der Regel durch Maßnahmen nach der Landschaftspflegerichtlinie (LPR) umgesetzt. Die LPR ist seit vielen Jahren ein bewährtes Instrument, das immer dann greift, wenn besondere Ansprüche zur Erhaltung der Kulturlandschaft und des Naturschutzes berücksichtigt werden müssen. Die Förderung von Maßnahmen etwa im Bereich der Biotop - pflege, aber auch anderer Maßnahmen im Rahmen der Kreispflegeprogramme wird verstärkt angegangen. 2. Wie hat sich infolgedessen die personelle Ausstattung der Regierungspräsi dien und speziell des Regierungspräsidiums Stuttgart verbessert? Zu 2.: Für die Stellenausstattung und -besetzung bei den Regierungspräsidien ist das Innenministerium zuständig. Um die gewachsenen Aufgaben der Naturschutzverwaltung zu kompensieren und die personelle Situation zu verbessern, stellt das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz jedem Regierungspräsidium seit einigen Jahren gezielt Sachmittel für Personalstellen in den Referaten 56 Naturschutz und Landschaftspflege zur Verfügung. Dies sind durchgehend 6,75 Stellenäquivalente, die seit 2012 alle in unbefristete (Sachmittel-)Stellen umgewandelt sind, zuzüglich eines weiteren Stellenäquivalents ab 2012 für den Landschaftspflegetrupp. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat dem Innen - ministerium zur Stärkung des Naturschutzes außerdem für jedes Regierungspräsidium jeweils in den Jahren 2012 und 2013 je eine Planstelle des höheren Dienstes zur Bewirtschaftung zugewiesen. 3. Inwiefern haben die zusätzlichen Haushaltsmittel dazu geführt, dass die im Bereich des Naturschutzes und der Landschaftspflege vorhandenen rechtlichen Vorgaben im Regierungsbezirk Stuttgart und insbesondere im Landkreis Heidenheim besser vollzogen werden? Zu 3.: Mit den zusätzlichen Haushaltsmitteln können die unteren Naturschutzbehörden im Regierungsbezirk Stuttgart bei den Aufgaben in der Landschaftspflege, im Vertragsnaturschutz und im Rahmen von Natura 2000 unterstützt und die Umsetzung von Maßnahmen verstärkt angegangen werden. Dies trifft auch auf den Landkreis Heidenheim zu. Hierzu wird auch die zusätzlich vom Land finanzierte Natura 2000-Fachkraft bei der unteren Naturschutzbehörde beitragen. 4. Wie bewertet sie den Nutzen des Landschaftserhaltungsverbands für Naturschutz und Kulturlandschaftsentwicklung im Landkreis Heidenheim? Zu 4.: Der LEV Heidenheim wurde am 6. Dezember 2012 gegründet. Die personelle Besetzung des LEV mit einem Geschäftsführer sowie einer Zweitkraft ist seit 2. Mai 2013 abgeschlossen, sodass der LEV seine Arbeit aufnehmen und für den Landkreis tätig werden kann. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3424 4 Es ist zu erwarten, dass im Landkreis Heidenheim dieselbe Entwicklung eintreten wird wie in den Landkreisen, in denen es bereits seit längerem einen LEV gibt: Es werden deutlich mehr Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen (auch resultierend aus der Umsetzung von Natura 2000-Maßnahmen) initiiert und betreut werden können und das Thema Landschaftspflege wird in der öffentlichen Wahrnehmung eine deutliche Aufwertung erfahren. Der Einsatz weiterer Fördermittel für in der Landschaftspflege Tätige wie Landwirtinnen und Landwirte, Naturschutzverbände und Gemeinden sowie die Erhaltung und Mehrung der Vielfalt in der Landschaft kann neben einer größeren Artenvielfalt mit stabileren Populationen zu mehr Naturerlebnis und Erholung, erhöhter Wohn- und Lebensqualität sowie Wirtschaftskraft und insgesamt zu einer erhöhten Attraktivität des Landkreises führen. 5. Inwiefern sieht sie die Einrichtung von Landschaftserhaltungsverbänden als effektives Instrument an, um Regierungspräsidien bzw. obere Naturschutzbehörden sowie Landratsämter bzw. untere Naturschutzbehörden beim Vollzug der geltenden rechtlichen Vorgaben zu unterstützen? Zu 5.: Die Kernaufgaben der LEV liegen zum einen in der Organisation der Biotop- und Landschaftspflege zur Erhaltung und Entwicklung unserer Kulturlandschaften. Zum anderen wirken sie bei der Umsetzung der Managementpläne in den Natura 2000-Gebieten maßgeblich mit. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung der Natura 2000-Verpflichtungen des Landes. In diesem Zusammenhang unterstützen sie die höheren und unteren Naturschutzbehörden bei deren Aufgaben. 6. Inwiefern trägt der Landschaftserhaltungsverband Heidenheim zur Erhaltung der biologischen Vielfalt in Flora-Fauna-Habitat-Gebieten und Vogelschutz - gebieten gemäß dem Konzept Natura 2000 im Landkreis Heidenheim bei? Zu 6.: Bei der Umsetzung von Natura 2000, insbesondere der Managementpläne für FFH- und Vogelschutzgebiete spielt der LEV Heidenheim eine wichtige Rolle. Schwerpunktmäßig werden Maßnahmen wie Biotoppflege (z. B. Wacholderheiden , Hecken und Feldgehölze, Nasswiesen, Hülben, Felsen), extensive Wiesennutzung unter besonderer Berücksichtigung der FFH-Mähwiesen, extensive Beweidung , extensive Ackernutzung oder Artenschutzmaßnahmen initiiert und organisiert . 7. Wie stellt sich die gesicherte Grundfinanzierung des Landschaftserhaltungsverbands in Heidenheim dar und welche zusätzlichen Mittel für welche Tätigkeiten wurden seit Gründung eingeworben? Zu 7.: Das Land Baden-Württemberg finanziert 1,5 Stellenäquivalante für den Geschäftsführer und eine Zweitkraft des LEV Heidenheim. Im Kreishaushalt ist 2013 ein Zuschuss des Landkreises für den LEV in Höhe von maximal 60.000 Euro eingestellt. Ferner werden Mitgliedsbeiträge in Höhe von 11.500 Euro erhoben. Nachdem die Geschäftsstelle des LEV Heidenheim ihre Arbeit vor wenigen Wochen erst aufgenommen hat, konnten seither darüber hinaus keine zusätzlichen Mittel für die Aufgaben des LEV eingeworben werden. 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