Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 3445 30. 04. 2013 1Eingegangen: 30. 04. 2013 / Ausgegeben: 12. 06. 2013 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Gemeinden beinhaltet gemäß Antrag der Gemeinden Herrischried und Rickenbach das Einzugsgebiet der im Februar 2013 genehmigten Gemeinschaftsschule in Herrischried-Rickenbach? 2. Mit welchen Übergangsquoten aus der Grundschule hat sie im Rahmen der Genehmigung aus den jeweiligen Gemeinden kalkuliert? 3. Von welcher Schulart werden gemäß Antrag voraussichtlich wie viele Schüler für die Eingangsklasse der Gemeinschaftsschule angenommen (aufgeschlüsselt nach Schulort, Schulart, Standort der Sekundarschule und Wohnort der Schüler)? 4. Welche Aspekte wurden hinsichtlich der Dauerhaftigkeit des Bestands der Gemeinschaftsschule im Antragsverfahren dargelegt? 5. Wie viele Schüler sind für das kommende Schuljahr an der Gemeinschaftsschule Hotzenwald angemeldet (aufgeschlüsselt nach Wohnorten)? 6. Wurde der benachbarten Gemeinde Görwihl, welche um Stellungnahme zum Antrag auf Einrichtung einer Gemeinschaftsschule gebeten wurde, Einsicht in den Antrag gegeben? 7. Gab es vor oder nach der Genehmigungsentscheidung ein Zustimmungssignal aus oder Gespräche mit der Gemeinde Görwihl? Kleine Anfrage des Abg. Felix Schreiner CDU und Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Verfahren zur Einrichtung einer Gemeinschaftsschule in Herrischried-Rickenbach Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3445 2 8. Waren aus ihrer Sicht bei der Genehmigungsentscheidung alle Dissenspunkte und geführten Gespräche mit der Gemeinde Görwihl geklärt? 9. Wie bewertet sie die Gespräche mit den Gemeinden Rickenbach und Herrischried hinsichtlich Investitionen bei der Ausstattung der neuen Gemeinschaftsschule ? 25. 04. 2013 Schreiner CDU B e g r ü n d u n g Am 4. Februar 2013 wurde die Gemeinschaftsschule Hotzenwald durch das Regierungspräsidium Freiburg genehmigt, wodurch ab dem Schuljahr 2013/2014 die Gemeinschaftsschule Hotzenwald somit starten kann. Das Regierungspräsidium Freiburg hat den Kompromissvorschlag der Gemeinden Rickenbach und Herrisch - ried genehmigt, hierzu sind Hintergründe, laufende und vergangene Gespräche mit den umliegenden Kommunen von Interesse. A n t w o r t Mit Schreiben vom 29. Mai 2013 Nr. 24-/6411.8/331/1 beantwortet das Ministe - rium für Kultus, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Gemeinden beinhaltet gemäß Antrag der Gemeinden Herrischried und Rickenbach das Einzugsgebiet der im Februar 2013 genehmigten Gemeinschaftsschule in Herrischried-Rickenbach? Der Antrag beinhaltete die Gemeinden Herrischried, Rickenbach, Görwihl und Todtmoos sowie die Stadtteile Rippolingen und Harpolingen der Stadt Bad Säckingen. 2. Mit welchen Übergangsquoten aus der Grundschule hat sie im Rahmen der Genehmigung aus den jeweiligen Gemeinden kalkuliert? Übergangsquoten aus der Grundschule auf eine Gemeinschaftsschule in Herrischried -Rickenbach wurden wie folgt angesetzt: aus Herrischried 50 Prozent, aus Rickenbach 50 Prozent, aus Görwihl 30 Prozent, aus Todtmoos 10 Prozent sowie aus den Stadtteilen Rippolingen und Harpolingen jeweils 10 Prozent. 3. Von welcher Schulart werden gemäß Antrag voraussichtlich wie viele Schüler für die Eingangsklasse der Gemeinschaftsschule angenommen (aufgeschlüsselt nach Schulort, Schulart, Standort der Sekundarschule und Wohnort der Schüler)? Die Übergangsquoten werden aus den Grundschülerzahlen und den langfristig prognostizierten Geburtenzahlen errechnet. Die Grundschulempfehlungen werden bei der Anmeldung an der Gemeinschaftsschule nicht abgefragt. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3445 4. Welche Aspekte wurden hinsichtlich der Dauerhaftigkeit des Bestands der Gemeinschaftsschule im Antragsverfahren dargelegt? Die grundsätzlichen Aspekte für die Beurteilung der langfristigen Prognose sind der unterlegten Anlage 1 (Allgemeine Prognosekriterien zur Genehmigung einer Gemeinschaftsschule nach § 8 a SchG) zu entnehmen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Ziffer 2. verwiesen. 5. Wie viele Schüler sind für das kommende Schuljahr an der Gemeinschafts - schule Hotzenwald angemeldet (aufgeschlüsselt nach Wohnorten)? Derzeit liegen insgesamt 30 Anmeldungen für die Klasse 5 der Gemeinschaftsschule Hotzenwald vor. Die Anmeldungen setzen sich wie folgt zusammen: 17 Kinder aus Herrischried, 8 aus Rickenbach, 1 aus Görwihl, 1 aus Todtmoos, 3 aus den Stadtteilen Rippolingen und Harpolingen der Stadt Bad Säckingen. 6. Wurde der benachbarten Gemeinde Görwihl, welche um Stellungnahme zum Antrag auf Einrichtung einer Gemeinschaftsschule gebeten wurde, Einsicht in den Antrag gegeben? Eine Einsicht in die Antragsunterlagen wurde der Gemeinde Görwihl seinerzeit seitens des Staatlichen Schulamts nicht gewährt, da alle wesentlichen Informationen der Presse entnommen werden konnten und mit den Beteiligten transparent kommuniziert wurden. 7. Gab es vor oder nach der Genehmigungsentscheidung ein Zustimmungssignal aus oder Gespräche mit der Gemeinde Görwihl? Es gab und gibt weiterhin zahlreiche Gespräche zwischen dem Staatlichen Schulamt Lörrach und den drei Bürgermeistern der Gemeinden, also auch mit dem Bürgermeister der Gemeinde Görwihl. Inhalt der Einzel- und gemeinsamen Gespräche ist die „Weiterentwicklung der Schulangebotslandschaft Hotzenwald.“ Ein eindeutiges oder gar öffentliches Zustimmungssignal bzw. die Aussage, dass Görwihl kurzfristig Teil der Gemeinschaftsschule Hotzenwald wird, gab es laut dem Staatlichen Schulamt Lörrach nicht. Der Start der Gemeinschaftsschule Hotzenwald wurde aber auch nicht öffentlich seitens der Gemeinde Görwihl abgelehnt . Abgesprochen war mit dem Bürgermeister der Gemeinde Görwihl, dass die Gemeinschaftsschule Hotzenwald startet und in Görwihl zunächst die Werkrealschule weiterentwickelt wird. 8. Waren aus ihrer Sicht bei der Genehmigungsentscheidung alle Dissenspunkte und geführten Gespräche mit der Gemeinde Görwihl geklärt? Aus Sicht des Staatlichen Schulamts Lörrach war in den Gesprächen alles geklärt worden. Weitere Gespräche laufen, siehe Antwort zu 7. 9. Wie bewertet sie die Gespräche mit den Gemeinden Rickenbach und Herrischried hinsichtlich Investitionen bei der Ausstattung der neuen Gemeinschaftsschule ? Für die räumliche und sächliche Ausstattung von Schulen ist der jeweilige Schulträger zuständig; hierzu werden noch Gespräche geführt. Stoch Minister für Kultus, Jugend und Sport Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3445 4 Anlage Allgemeine Prognosegrundlagen zur Genehmigung einer Gemeinschaftsschule nach § 8 a SchG Für die vom Landtag durch Beschluss vom 18. April 2012 in das Schulgesetz aufgenommene neue Schulart „Gemeinschaftsschule“ liegen für die Prüfung des öffentlichen Bedürfnisses nach § 27 SchG bisher keine Erfahrungswerte vor. Das Gesetz schreibt in § 8 a Abs. 2 Satz 1 SchG vor, „die Gemeinschaftsschule ist mindestens zweizügig, kann im besonderen Ausnahmefall auch einzügig sein“. Bis tatsächliche Erkenntnisse über die neuen Schülerströme und Anmeldungen von Schülerinnen und Schülern an Gemeinschaftsschulen sowie die Auswirkungen auf die bestehenden weiterführenden Schulen vorliegen bzw. erkennbar sind, wird von folgenden Kriterien ausgegangen: Bei Grundschulen am Standort und im Einzugsbereich der beantragten Gemeinschaftsschule wird grundsätzlich von einer Übergangsquote von 40 bzw. 50 % auf die Gemeinschaftsschule ausgegangen. Der exakte Prozentsatz hängt davon ab, ob in unmittelbarem bzw. erreichbarem Umfeld andere weiterführende Schularten vorhanden sind, an denen die Schüler angemeldet werden können. Der Einzugsbereich der Gemeinschaftsschule kann sich auch auf weiter entfernte Grundschulen bzw. Grundschulen anderer Schulträger erweitern. Abhängig von der Entfernung , dem bekannten eingerichteten Personennahverkehr sowie bekannten sozioökonomischen Verflechtungsräumen wird dann von einer Übergangsquote grundsätzlich zwischen 10 und 30 % ausgegangen. Dabei findet in der Bewertung die konkrete Situation Berücksichtigung, z. B., ob vor Ort weiterführende Schulen vorhanden sind, die dann Einfluss auf die Höhe der Übergangsquote auf die Gemeinschaftsschulen haben. Bei den Anmeldungen zu den Starterschulen zum Schuljahr 2012/2013 hat sich gezeigt, dass der bisherige Einzugsbereich der Werkrealschule im Wesentlichen mit den Anmeldungen zur Gemeinschaftsschule übereinstimmt. Im Rahmen der Bewertung des öffentlichen Bedürfnisses sind auch die Stellung - nahmen der von der Genehmigung berührten anderen kommunalen Schulträger einzubeziehen. Bei der Frage der Berücksichtigung der Schülerinnen und Schüler dieser Schulträger an der beantragten Gemeinschaftsschule ist ggf. in die Bewertung einzubeziehen, ob andere berührte Schulträger bereits selbst die Beantragung einer Gemeinschaftsschule beabsichtigen. Da die Schülerinnen und Schüler nicht doppelt gewertet werden können, ist bei der Prognose ggf. zu berücksichtigen, ob durch die Genehmigung einer Gemeinschaftsschule eine benachbarte bereits genehmigte Gemeinschaftsschule möglicherweise einzügig würde, m. a. W. ob, der berührte Schulträger selbst genügend Potenzial für eine eigene Gemeinschaftsschule (evtl. mehrere) hat. Damit ist zu prüfen, ob die Zweizügigkeit der beantragten Gemeinschaftsschule auch ohne diese Schüler dauerhaft prognostiziert werden kann. In die Vorbereitung einer Prognose sind die Schülerzahlen der bestehenden Grund - schulen, die Prognosen der künftigen Geburten sowie die Übergangsquoten auf die bisherigen weiterführenden Schulen darzustellen und ggf. in die Bewertung einzubeziehen. Anmerkung: Für den besonderen Ausnahmefall einer einzügigen Gemeinschaftsschule sind keine abstrakten Entscheidungskriterien festgelegt. << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice