Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 3470 08. 05. 2013 1Eingegangen: 08. 05. 2013 / Ausgegeben: 07. 06. 2013 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie sieht sie die Zukunft der bisher eingerichteten knapp 200 Bildungshäuser in Baden-Württemberg und gibt es für diese Häuser eine Bestandsgarantie? 2. Welche Rückmeldungen liegen ihr von Eltern, Erzieherinnen und Erziehern sowie den Trägern von beteiligten Grundschulen und Kindergärten vor? 3. Welche Rolle werden die Bildungshäuser in der regionalen Schulentwicklung spielen? 4. Plant sie, die Bildungshäuser, eine der innovativsten Bildungsinitiativen, in Zukunft wieder stärker in den Fokus zu rücken und ihren erzieherischen Ansatz zu verstetigen? 07. 05. 2013 Locherer CDU Kleine Anfrage des Abg. Paul Locherer CDU und Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Zukunft der Bildungshäuser Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3470 2 B e g r ü n d u n g Das Bildungshauskonzept in Baden-Württemberg ist einer der innovativsten und vielversprechendsten Ansätze im Rahmen der frühkindlichen Bildung. Die auch im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitung gewonnenen Erkenntnisse sollten nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden, indem die bestehenden Bildungs - häuser über ihre Zukunft im Unklaren gelassen werden. A n t w o r t Mit Schreiben vom 27. Mai 2013 Nr. 33-6937.6/200/1 beantwortet das Ministe - rium für Kultus, Jugend und Sport im Einvernehmen mit dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie sieht sie die Zukunft der bisher eingerichteten knapp 200 Bildungshäuser in Baden-Württemberg und gibt es für diese Häuser eine Bestandsgarantie? Wie u. a. in der Beantwortung der Landtagsdrucksache 16/1694 vom 10. Mai 2012 – „Errichtung eines ‚Bildungshauses 3–10‘ in Marbach“ – dargestellt, erhalten die Grundschulen der 32 wissenschaftlich begleiteten Bildungshäuser je zwei Anrechnungsstunden, die anderen Bildungshäuser erhalten eine Deputatsstunde pro beteiligter Grundschulklasse bzw. jahrgangsübergreifender Lerngruppe bis einschließlich Schuljahr 2014/2015. Mit dieser Ausstattung werden alle Bildungshäuser die Förderung der Kinder und die intensivierte Kooperation weiterhin gestalten können. Wie u. a. in den Stellungnahmen des Kultusministeriums zu den Drucksachen 15/1694 und 15/33 und in der Beantwortung vom 24. Juli 2012 zur Entschließung des Antrags der Fraktion der CDU – „Das ‚Bildungshaus 3–10‘ schafft gleiche Startchancen“ – ausgeführt, ist ein weiterer Ausbau der Bildungshäuser nicht vorgesehen . Mit dem Einstieg in die verlässliche Kooperation zwischen allen Kindertageseinrichtungen und Grundschulen, die seit dem Schuljahr 2012/2013 für diese Aufgabe eine Deputatsstunde erhalten, kommt die intensivierte Kooperation allen Kindern zugute. 2. Welche Rückmeldungen liegen ihr von Eltern, Erzieherinnen und Erziehern sowie den Trägern von beteiligten Grundschulen und Kindergärten vor? Das TransferZentrum für Neurowissenschaften und Lernen (ZNL) teilt in seiner Stellungnahme vom 17. Mai 2013 zu den Rückmeldungen von Eltern, Erzieherinnen und Erziehern sowie Lehrkräften der 32 wissenschaftlich begleiteten Bildungshäuser dem Kultusministerium mit: – „Insgesamt ist die Zufriedenheit der befragten Eltern sehr hoch (…). Eltern von Kindern, die Grundschulen des Modellprojekts ‚Bildungshaus 3–10‘ besuchen, geben eine etwas höhere Zufriedenheit an als Eltern, deren Kinder eine Schule besuchen, die als Vergleichseinrichtung teilnimmt. Die hohe Zufriedenheit mit der Einrichtung, die ihr Kind besucht, zeigten auch die befragten Eltern der Kindergärten. Bei den Kindergärten ist allerdings die Zufriedenheit der Eltern mit Modell- und Vergleichseinrichtungen gleich hoch.“ – „Trotz der zusätzlichen Aufgaben der Gestaltung und Durchführung der Bildungshausangebote ist das von den Pädagoginnen und Pädagogen berichtete Gefühl der Überlastung an Modellstandorten geringer und die Arbeitszufriedenheit größer als an Vergleichsstandorten.“ 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3470 – „An den Auswirkungen des ‚Bildungshaus 3–10‘ (…) auf die Kinder sowie an deren Einstellung zum Bildungshaus sind die Erzieherinnen und Erzieher sowie die Lehrkräfte stark interessiert. Sie sind bestrebt, die Bedürfnisse der Kinder in die Weiterentwicklung des ‚Bildungshaus 3–10‘ einzubinden. Für den Bereich Zusammenarbeit (…) wird deutlich, dass sowohl die Praktikerinnen und Praktiker als auch die Leitungspersonen den Austausch mit anderen suchen und ihre eigenen Erfahrungen weitergeben möchten.“ Rückmeldungen von Eltern, Erzieherinnen und Erziehern sowie Lehrkräften der nicht wissenschaftlich begleiteten Bildungshäuser liegen nicht vor, auch nicht von Trägern. 3. Welche Rolle werden die Bildungshäuser in der regionalen Schulentwicklung spielen? Die Grundschulen sind grundsätzlich nicht Gegenstand der regionalen Schulentwicklung . Es soll auch in Zukunft gewährleistet werden, dass Kinder im Grundschulalter die Schule möglichst wohnortnah besuchen können. Der Grundsatz „Kurze Beine, kurze Wege“ gilt. Daher sind auch die Bildungshäuser von der regionalen Schulentwicklung nicht berührt. 4. Plant sie, die Bildungshäuser, eine der innovativsten Bildungsinitiativen, in Zukunft wieder stärker in den Fokus zu rücken und ihren erzieherischen Ansatz zu verstetigen? Wie in Beantwortung der Frage 1. ausgeführt, wird mit dem Einstieg in die flächendeckende Kooperationszeit allen Kindern in Baden-Württemberg der Übergang vom Kindergarten in die Schule erleichtert. Die bestehenden Bildungshäuser können ihr Konzept der Kooperation weiter entwickeln. Sie nehmen dabei eine wichtige Vorreiterrolle für eine intensivierte Kooperation ein. Bei regelmäßigen Fortbildungen tauschen die 32 Bildungshäuser, die wissenschaftlich begleitet werden, ihre Erfahrungen sowie in der Praxis entstandene Materialien aus. Es ist geplant, geeignete Materialien allen Bildungshäusern zur Verfügung zu stellen. Die vom ZNL begleiteten Bildungshäuser erhalten weiterhin vor Ort bedarfsbezogene Unterstützung in Form eines Coachings. Die anderen Bildungshäuser werden bis zum Schuljahresende 2012/2013 durch die Begleitung von professionellen Tandems der Kindergarten- und Schulseite dabei unterstützt, ihre Entwicklungsschritte im Bildungshaus zu reflektieren und die Zusammenarbeit von Kindergarten und Schule auszubauen. Darüber hinaus ist eine Verstetigung des pädagogischen Ansatzes durch die Arbeit der dreizehn Konsultationsstandorte gegeben, die Kindertageseinrichtungen und Schulen in ihren Kooperationsvorhaben beraten und über Gelingensbedingungen einer intensiven Kooperation informieren. Sie werden im Schuljahr 2013/2014 ausgeweitet. Als Materialfundus für die Praxis dienen Module des bewährten sogenannten Kooperationsordners zu verschiedenen Aspekten der Zusammenarbeit von Kinder - tageseinrichtungen und Grundschulen. Sie werden von einer gemischten Arbeitsgruppe erarbeitet, regelmäßig erweitert und stehen digital zur Verfügung. 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