Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 3516 16. 05. 2013 1Eingegangen: 16. 05. 2013 / Ausgegeben: 12. 06. 2013 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Sieht sie in der Aufwertung von Landeplätzen ein geeignetes Mittel zur Förderung der Wirtschaft im ländlichen Raum? 2. Gilt für sie das im Generalverkehrsplan Baden-Württemberg 2010 formulierte Ziel, wonach verstärkt instrumentengestützte An- und Abflugverfahren (IFR) ermöglicht werden sollen, auch für den Sonderlandeplatz Neuhausen ob Eck bei Tuttlingen? 3. Durch welche Maßnahmen und Mittel fördert sie die Sicherheit des Luftverkehrs im ländlichen Raum? 16. 05. 2013 Storz SPD Kleine Anfrage des Abg. Hans-Peter Storz SPD und Antwort des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Wirtschaftsförderung durch Infrastrukturmaßnahmen im ländlichen Raum Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3516 2 B e g r ü n d u n g Im Generalverkehrsplan Baden-Württemberg 2010 wird die Bedeutung des Geschäfts - und Werkflugverkehrs für die Wirtschaft herausgestellt. Demnach wird durch die zunehmende Globalisierung der Märkte die Erreichbarkeit der Unternehmensstandorte über den Luftweg immer wichtiger. Die im Geschäfts- und Werkflugverkehr überwiegend eingesetzten kleineren Flugzeuge ermöglichen Starts und Landungen auch auf kleineren Landeplätzen im ländlichen Raum. Die in diesem Raum ansässigen Unternehmen könnten durch eine Aufwertung regionaler Landeplätze ihre Geschäftsabläufe effizienter gestalten. Wichtige Vorausset - zungen hierfür sind jedoch die instrumentengestützten An- und Abflugverfahren. A n t w o r t Mit Schreiben vom 3. Juni 2013 Nr. 3-43/135 beantwortet das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur im Einvernehmen mit dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz sowie dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Sieht sie in der Aufwertung von Landeplätzen ein geeignetes Mittel zur Förderung der Wirtschaft im ländlichen Raum? Baden-Württemberg verfügt mit den drei technisch hochwertig ausgebauten Verkehrsflughäfen Stuttgart, Karlsruhe/Baden-Baden und Friedrichshafen sowie 18 Ver - kehrslandeplätzen, von denen fünf mit Instrumentenanflugverfahren ausgerüstet sind, über eine sehr gute Luftverkehrsinfrastruktur. Es ist damit bestens an den nationalen und internationalen Luftverkehr angeschlossen. Dazu kommt, dass auch Flughäfen in anderen Bundesländern (Frankfurt, München und Memmingen ) sowie im benachbarten Ausland (Zürich, Basel-Mulhouse und Straßburg) gut und schnell zu erreichen sind. Die Landesregierung sieht deshalb für den Ausbau bestehender oder die Neueinrichtung von weiteren Flughäfen oder Verkehrslandeplätzen – auch im ländlichen Raum – keine Notwendigkeit. Die Landesregierung ist der Auffassung, dass der Luftverkehr seine Kosten grundsätzlich selbst erwirtschaften muss. Dieses Ziel gilt auch für Verkehrslandeplätze im ländlichen Raum. 2. Gilt für sie das im Generalverkehrsplan Baden-Württemberg 2010 formulierte Ziel, wonach verstärkt instrumentengestützte An- und Abflugverfahren (IFR) ermöglicht werden sollen, auch für den Sonderlandeplatz Neuhausen ob Eck bei Tuttlingen? Die Frage, ob und ggf. in welchem Umfang die Einrichtung von instrumenten - gestützten An- und Abflugverfahren an einem Landeplatz angestrebt werden soll, hat zunächst dessen Betreiber zu entscheiden. Der Betreiber des Sonderlandeplatzes Neuhausen ob Eck hat sich erstmals 1996 um die Einrichtung eines sog. Luftraums „F“ zur Durchführung von Instrumentenflugbetrieb bemüht. Wegen einer ablehnenden gutachterlichen Stellungnahme der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH hat er diesen Antrag zurückgenommen. Ein weiterer entsprechender Antrag des Betreibers vom Mai 2001 wurde vom damaligen Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen im Dezember 2001 u. a. mit Blick auf militärische Belange nicht aufgegriffen. Das Bundesverkehrsministerium muss die Flugsicherung mit der Einrichtung von Instrumentenflugverfahren beauftragen. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3516 Zudem ist darauf hinzuweisen, dass in der näheren Umgebung die Verkehrslandeplätze Mengen und Donaueschingen über ein Instrumentenlandesystem verfügen. 3. Durch welche Maßnahmen und Mittel fördert sie die Sicherheit des Luftverkehrs im ländlichen Raum? Auf die Antwort zu Frage 1. wird verwiesen. Auch die Verkehrslandeplätze im ländlichen Raum haben die für ihre flugbetriebliche Sicherheit erforderlichen Mittel grundsätzlich selbst zu erwirtschaften. Soweit den Betreibern der Verkehrslandeplätze im Wege der Beleihung die hoheitliche Aufgabe der Abwehr von betriebsbedingten Gefahren für die Sicherheit des Luftverkehrs sowie für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung durch die Luftfahrt (Luftaufsicht) nach § 29 Abs. 1 des Luftverkehrsgesetzes übertragen ist, erstattet ihnen das Land die dafür notwendigen Kosten. Hermann Minister für Verkehr und Infrastruktur << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice