Landtag von Baden-Württemberg
15. Wahlperiode
Drucksache 15 /
3533
22. 05. 2013
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Eingegangen: 22. 05. 2013 / Ausgegeben: 21. 06. 2013
Kleine Anfrage
Ich frage die Landesregierung:
1. Trifft es zu, dass die Verkehrsleistung auf der im Dezember 2013 in Betrieb ge-
henden Bahnstrecke Weißenhorn–Ulm vom gleichen Anbieter erbracht werden
soll wie auf der Bestandsstrecke Ulm–Blaubeuren?
2. Hält sie die Durchbindung der Strecke Weißenhorn–Ulm bis Blaubeuren im
Rahmen des von der Region und dem Land angestrebten S-Bahn-Konzepts für
sinnvoll?
3. Besteht die Möglichkeit, die Durchbindung bereits zum Fahrplanwechsel 2013
umzusetzen?
4. Wenn die Durchbindung nicht möglich sein sollte, woran liegt es?
5. Trifft es zu, dass auf der Strecke Blaubeuren–Ulm Fahrzeuge eingesetzt wer-
den, die zu veraltet sind, um der Ausschreibung der Strecke Weißenhorn–Ulm
zu entsprechen?
6. Wenn dies der Fall ist, welches Vertragswerk oder welche Vereinbarung liegt
dem zugrunde?
7. Wenn die Durchbindung zum Dezember 2013 nicht möglich sein wird, welchen
Zeitpunkt hält sie für realistisch?
22.05.2013
Filius GRÜNE
Kleine Anfrage
des Abg. Jürgen Filius GRÜNE
und
Antwort
des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur
Erster Schritt zur Verwirklichung des S-Bahn-Systems in Ulm?
Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet
abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente
Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich-
net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“.
Landtag von Baden-Württemberg
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Begründung
Es besteht Einigkeit in der Region, dass das S-Bahn-System für die künftige Ver-
kehrsentwicklung unerlässlich ist. Allen Beteiligten ist jedoch klar, dass die Um-
setzung nur schrittweise möglich sein wird. Die Durchbindung der Strecke
Weißenhorn–Ulm nach Blaubeuren wäre ein solcher Schritt. Im Interesse der Re-
gion gilt es, alles dafür zu tun. Sollten bereits Entscheidungen gefallen sein, die
dem entgegenstehen, ist es ein Gebot der Transparenz, sie offen zu legen.
Antwort
Mit Schreiben vom 13. Juni 2013 Nr. 3-3895.05-03/71 beantwortet das Ministeri-
um für Verkehr und Infrastruktur die Kleine Anfrage wie folgt:
1. Trifft es zu, dass die Verkehrsleistung auf der im Dezember 2013 in Betrieb ge-
henden Bahnstrecke Weißenhorn–Ulm vom gleichen Anbieter erbracht werden
soll wie auf der Bestandsstrecke Ulm–Blaubeuren?
Ja. Den Zuschlag für die Leistungen Ulm–Weißenhorn erhielt die DB ZugBus
Regionalverkehr Alb-Bodensee (RAB). Die Leistungen auf der Strecke Ehingen
bis Ulm werden im Rahmen des bestehenden Verkehrsvertrages mit der DB Re-
gio AG ebenfalls durch die RAB erbracht.
2. Hält sie die Durchbindung der Strecke Weißenhorn–Ulm bis Blaubeuren im
Rahmen des von der Region und dem Land angestrebten S-Bahn-Konzepts für
sinnvoll?
Die Durchbindung ist innerhalb des langfristigen Angebotskonzeptes des Landes
(Zielkonzept ITF Baden-Württemberg) als Option vorgesehen. Ihre Realisierung
ist daher bei der Vorlage entsprechender Voraussetzungen (insbesondere im Fahr-
zeugbereich) grundsätzlich möglich und sinnvoll.
Über die weiteren Stufen der Umsetzung des Projektes Regio-S-Bahn Donau-
Iller, das sich noch in der Entwicklung befindet, wird die Landesregierung ge-
meinsam mit den Beteiligten aus der Region entscheiden.
3. Besteht die Möglichkeit, die Durchbindung bereits zum Fahrplanwechsel 2013
umzusetzen?
4. Wenn die Durchbindung nicht möglich sein sollte, woran liegt es?
5. Trifft es zu, dass auf der Strecke Blaubeuren–Ulm Fahrzeuge eingesetzt wer-
den, die zu veraltet sind, um der Ausschreibung der Strecke Weißenhorn–Ulm
zu entsprechen?
6. Wenn dies der Fall ist, welches Vertragswerk oder welche Vereinbarung liegt
dem zugrunde?
Die Fragen 3 bis 6 werden aufgrund ihres Sachzusammenhanges gemeinsam be-
antwortet.
Eine Durchbindung würde einen entsprechenden Einsatz gleichartiger Fahrzeug-
typen auf beiden Linien voraussetzen. Auf der Linie Ulm–Weißenhorn wird ent-
sprechend der Vorgaben der Ausschreibung der VT 650 („Regio-Shuttle“) ver-
kehren. Zwischenzeitlich verkehren auf der Linie Ehingen–Blaubeuren–Ulm je-
doch wieder ältere Dieseltriebwagen der Baureihe VT 628, da die vormals einge-
setzten VT 650 aus Fahrzeitgründen nun auf der Linie Ulm–Memmingen–Aulen-
dorf zum Einsatz kommen. Die VT 628 entsprechen nicht den im Rahmen der
Ausschreibung geforderten Fahrzeugmerkmalen (z.B. Komfort, Fahrgastinforma-
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tion und
insbesondere Fahrdynamik), sodass der Einsatz im Bereich Ulm–Weißen -
horn und damit diese Liniendurchbindung derzeit nicht möglich ist.
Die RB-Leistungen auf der Strecke Ehingen–Blaubeuren–Ulm werden im Rah-
men des im Jahre 2003 in Kraft getretenen Verkehrsvertrages zwischen dem Land
und der DB Regio AG erbracht, der noch bis Ende 2016 läuft. Es kommen hierbei
in einigen Bereichen des Landes vertragsgemäß ältere Fahrzeuge zum Einsatz.
Der Einsatz modernerer Fahrzeuge bis zum Auslaufen des bestehenden Verkehrs-
vertrages im September 2016 liegt alleine in der unternehmerischen Verantwor-
tung der DB Regio AG und kann vom Land nicht verlangt werden.
7. Wenn die Durchbindung zum Dezember 2013 nicht möglich sein wird, welchen
Zeitpunkt hält sie für realistisch?
Die Möglichkeiten des zukünftigen Bedienungskonzepts mit Durchbindungen
werden im Vorfeld des Vergabeverfahrens geprüft. Diese Verkehrsleistungen sind
nach derzeitigem Planungsstand Bestandteil eines gemeinsamen Ausschreibungs-
netzes mit Bayern und sollen vsl. zum Dezember 2016 neu vergeben werden.
Hermann
Minister für Verkehr
und Infrastruktur