Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 3573 05. 06. 2013 1Eingegangen: 05. 06. 2013 / Ausgegeben: 05. 07. 2013 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Schäden sind infolge des Hochwassers Anfang Mai im Enzkreis und in Pforzheim zu verzeichnen gewesen? 2. Auf welches Kostenvolumen beläuft sich der Gesamtschaden in der Region? 3. Was tut sie, um den betroffenen Anwohnern, Städten und Gemeinden bei der Beseitigung der Schäden zu helfen? 4. Inwieweit haben sich aus dem Hochwasser Anfang Mai neue Erkenntnisse oder Konsequenzen mit Blick auf den Hochwasserschutz bzw. auf die Bewertung einzelner Wasserbauvorhaben im Enzkreis und in Pforzheim ergeben? 5. Bekennt sie sich zur Fortführung des Förderprogramms Wasserwirtschaft und Altlasten im bisherigen Umfang? 04. 06. 2013 Dr. Rülke FDP/DVP Kleine Anfrage des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP und Antwort des Innenministeriums Hochwasserschäden im Enzkreis und in Pforzheim Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3573 2 A n t w o r t Mit Schreiben vom 26. Juni 2013 Nr. 4-1443.1/59 beantwortet das Innenministe - rium im Einvernehmen mit dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft , dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft und dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Schäden sind infolge des Hochwassers Anfang Mai im Enzkreis und in Pforzheim zu verzeichnen gewesen? Zu 1.: Das Innenministerium geht davon aus, dass sich die Fragestellung auf das Hochwasserereignis im Zusammenhang mit den Niederschlägen durch das Tiefdruckgebiet „Frederik“ in der Zeit vom 31. Mai bis 2. Juni 2013 bezieht. Im Enzkreis traten durch das Hochwasserereignis in mehreren Gemeinden zum Teil erhebliche Schäden bei Privaten und Gewerbebetrieben auf. Die Schadenshöhen stellen sich nach einer ersten Grobschätzung wie folgt dar: N.B. bedeutet jeweils: Eine Schadensermittlung bzw. -schätzung ist nicht möglich, z. B. da Schäden Privater von den Gebietkörperschaften noch nicht erhoben wurden. 1) Die Schadensangaben für den Bereich Land- und Forstwirtschaft beruhen auf Schätzungen der Kommunen und Feuerwehren. Die Untere Landwirtschaftsbehörde am Landratsamt Enzkreis hat eine davon abweichende Schadenshöhe ermittelt. Die Ursache für die abweichenden Angaben konnte noch nicht abschließend verifiziert werden. Gebietskörperschaft Schaden in EUR (Schätzung) Private /Bürger Betriebe /Gewerbe Land- und Forstwirtschaft 1) Kommunale Einrichtungen Bundes- und Landesstraßen (insbes. BAB 8) Summe feststellbare Schäden Enzkreis Birkenfeld N.B. N.B. N.B. 70.000 70.000 Eisingen N.B. N.B. N.B. 30.000 30.000 Engelsbrand N.B. N.B. N.B. 10.000 10.000 Friolzheim N.B. N.B. N.B. N.B. – Heimsheim N.B. N.B. N.B. 15.000 15.000 Illingen 80.000 N.B. 4.000 130.000 214.000 Ispringen 120.000 N.B. 50.000 30.000 200.000 Kämpfelbach N.B. N.B. N.B. N.B. – Keltern N.B. N.B. N.B. N.B. – Kieselbronn N.B. N.B. N.B. 50.000 50.000 Knittlingen 278.000 N.B. N.B. 45.500 323.500 Maulbronn N.B. N.B. N.B. 10.000 10.000 Mönsheim 1.000.000 750.000 N.B. N.B. 1.750.000 Mühlacker N.B. N.B. N.B. 9.500 9.500 Neuhausen N.B. N.B. 10.000 20.000 30.000 Neulingen N.B. N.B. N.B. N.B. – Ölbronn-Dürrn 40.000 N.B. 6.000 100.000 146.000 Ötisheim 800.000 200.000 100.000 100.000 1.200.000 Remchingen 500.000 200.000 100.000 500.000 1.300.000 Sternenfels 20.000 20.000 50.000 N.B. 90.000 Straubenhardt N.B. N.B. N.B. N.B. – Tiefenbronn N.B. N.B. N.B. N.B. – Wimsheim 100.000 5.000 10.000 70.000 185.000 Wurmberg 50.000 N.B. 20.000 N.B. 70.000 Summe Landkreis 2.988.000 1.175.000 350.000 1.190.000 477.000 6.180.000 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3573 Im Stadtgebiet Pforzheim wurden 160 Schadenstellen durch das Hochwasser registriert. Davon betrafen 94 Wohngebäude, sechs Industrie- bzw. Gewerbe - betriebe, drei Beherbergungseinrichtungen, drei Schulen, 33 Verkehrseinrichtungen , zwei Hangrutsche und 19 waren sonstige Schadenstellen. Nach einer ersten groben Kostenschätzung belaufen sich die Schäden auf über 320.000 Euro, davon sind ca. 200.000 Euro aus der Land- und Forstwirtschaft und ca. 120.000 Euro an Bundes- und Landesstraßen. Privatschäden sind noch nicht erfasst. Die endgültigen Schäden dürften um einiges höher liegen. 2. Auf welches Kostenvolumen beläuft sich der Gesamtschaden in der Region? Zu 2.: Für die Region Nordschwarzwald beläuft sich der Gesamtschaden nach einer ersten Grobschätzung auf über 6,5 Millionen Euro. 3. Was tut sie, um den betroffenen Anwohnern, Städten und Gemeinden bei der Beseitigung der Schäden zu helfen? Zu 3.: Das Land hat Soforthilfen für private Hochwassergeschädigte beschlossen. Unter Berücksichtigung der Beteiligung des Bundes an Soforthilfemaßnahmen der Länder steht hierfür insgesamt ein finanzieller Rahmen von 2 Millionen Euro zur Verfügung. Des Weiteren werden Mittel aus dem EU-Solidaritätsfonds über das Bundesministerium des Innern beantragt. Darüber hinaus sollen alle einschlägigen Landesprogramme, die geeignet sind, Folgen eines extremen Unwetters im privaten, betrieblichen, kommunalen und staatlichen Bereich abzumildern, im Jahre 2013 – sofern möglich – prioritär auf förderfähige Maßnahmen in den in besonderer Weise von dem Hochwasser betroffenen Schadensgebieten konzentriert werden. Ferner hat das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft die Voraussetzungen geschaffen , dass den Betroffenen schnell und unbürokratisch durch steuerliche Maßnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten entgegengekommen werden kann. Hierzu zählen steuerliche Erleichterungen, wie z. B. Anpassung der Steuervorauszahlungen , Steuerstundungen und der Aufschub von Vollstreckungsmaßnahmen, die für alle hochwassergeschädigten Bürger gleichermaßen gelten. Daneben wurden für Betriebe und Landwirte weitere Sonderregelungen getroffen. Die Landesregierung ist in die Verhandlungen zur Schaffung und Finanzierung des Solidaritätsfonds „Aufbauhilfe“ eingebunden, aus dem Maßnahmen für geschädigte Privathaushalte und Unternehmen sowie zur Wiederherstellung der vom Hochwasser zerstörten Infrastruktur finanziert werden sollen. Die Länder finanzieren den Fonds maßgeblich mit. 4. Inwieweit haben sich aus dem Hochwasser Anfang Mai neue Erkenntnisse oder Konsequenzen mit Blick auf den Hochwasserschutz bzw. auf die Bewertung einzelner Wasserbauvorhaben im Enzkreis und in Pforzheim ergeben? Zu 4.: Das Abflussverhalten am 31. Mai und 1. Juni 2013 war geprägt durch lang anhaltenden Dauerregen von örtlich unterschiedlicher Intensität. Dies führte, verstärkt durch hohe Wassersättigung des Untergrundes, zu großflächigem Oberflächen - abfluss und zu Bodenerosionen. Im Enzkreis und in Pforzheim haben sich um die Mittagszeit des 1. Juni 2013 aufgrund einer Intensivierung des Niederschlags die Hochwasserspitzen deutlich erhöht. Die Niederschläge im 48 Stunden Mittel betrugen 105 mm (Station PforzheimIspringen ) und lagen damit im Bereich eines 100-jährlichen Niederschlagsereignisses . Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3573 4 Im Enzkreis und im Stadtkreis Pforzheim kam es in Folge des hohen Niederschlags an verschiedenen Stellen zu Problemen mit wild abfließendem Wasser. In vielen Fällen wurden Keller auch durch eindringendes Grundwasser geflutet. Verstärkt wurde der Oberflächenwasserabfluss vielfach auch durch aufgetretene Abflussverlegungen an Verdolungseinläufen aufgrund von Treibgut und Geschwemm - sel. Die Entfernung der Schmutzfänger von Straßenabläufen führte in vielen Orten zu einer Entspannung der Überflutungslage. Die Wasserwirtschaftsverwaltung wird dieses Themenfeld auf Grundlage des kürz - lich herausgegebenen Leitfadens „Starkregen – Was können Kommunen tun?“ im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Hochwasserpartnerschaften mit den Kommunen thematisieren. Die Gemeinden und Städte erhalten damit Hilfestellungen, wie Gefahren durch Starkregen eingeschätzt und Schäden minimiert werden können. Je nach örtlicher Situation müssen ggf. Vorkehrungen zur Gefahrenabwehr und Vorsorge verbessert werden. Die Broschüre „Starkregen – Was können die Kommunen tun“ kann unter http://www.um.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/83245 heruntergeladen werden. An den Gewässern II. Ordnung sind folgende Schwerpunkte hervorzuheben: Enzkreis Ortsteil Nöttingen der Gemeinde Remchingen Das 1998 erbaute Hochwasserrückhaltebecken „Nöttingen“ an der Pfinz mit einem Volumen von ca. 160.000 m³ war komplett eingestaut. Die Hochwasserentlastung ist angesprungen und wurde von Hand nachgeregelt, um eine Überströmung des Damms zu verhindern. Für den Oberlauf der Pfinz mit dem Bereich Remchingen wird derzeit eine Flussgebietsuntersuchung durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Untersuchung bleiben abzuwarten. Gemeinde Ötisheim Im Enzeinzugsgebiet ist in Ötisheim der Erlenbach über die Ufer getreten. Aufgrund einer lokalen, bisher nicht bekannten Schwachstelle stand der alte Ortskern bis zu 1,20 m unter Wasser. Die Leistungsfähigkeit des Erlenbaches wird überprüft . Gemeinde Wimsheim Ausgehend von einem im Zuge des A8-Ausbaus neu angelegten Rückhaltebeckens wurde ein Gärtnereigrundstück mit Wohnhaus zum zweiten Mal innerhalb von 10 Monaten überflutet. Dabei entstanden erneut erhebliche Schäden. Die Untere Wasserbehörde hat im Oktober 2012 mit der Straßenbauverwaltung des Regierungspräsidiums Optimierungsmaßnahmen erörtert, die nach dem erneuten Schadensereignis weiterzuentwickeln sind. Gemeinde Mönsheim Im Bereich des Grenzbachs waren viele Anwesen vom hohen Abfluss betroffen. Die Untere Wasserbehörde hat mit der Gemeinde zwischenzeitlich eine Besprechung zur Analyse der Schwachstellen durchgeführt. Stadtgebiet Pforzheim Die Untere Wasserbehörde führt an kleineren Bächen, bei denen ungewohnt hohe Abflüsse insbesondere aus den Außenbereichen festzustellen waren, derzeit VorOrt -Abklärungen der Ursachen und Optimierungsmöglichkeiten mit den Betroffenen durch. An den Gewässern I. Ordnung resultiert aus diesem Hochwasserereignis kein Handlungsbedarf. 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3573 5. Bekennt sie sich zur Fortführung des Förderprogramms Wasserwirtschaft und Altlasten im bisherigen Umfang? Zu 5.: Die Landesregierung beabsichtigt, die Förderprogramme Wasserwirtschaft und Altlasten fortzuführen. Aus umweltpolitischer und wasserwirtschaftlicher Sicht und aufgrund der tatsächlichen und technischen Entwicklungen kann es beim jeweiligen Umfang regelmäßig – wie auch in der Vergangenheit – zu gewissen Verschiebungen kommen. Über die Mittelausstattung entscheidet der Haushaltsgesetzgeber . Gall Innenminister << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice