Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 3682 25. 06. 2013 1Eingegangen: 25. 06. 2013 / Ausgegeben: 22. 07. 2013 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Auswirkungen werden die Kürzungen im Entlastungskontingent auf die Bildungseinrichtungen im Landkreis Esslingen haben (unterschieden nach Schulart und Bildungsqualität)? 2. Welche Auswirkungen werden die Kürzungen im Entlastungskontingent auf die Arbeitsbelastung der Lehrerinnen und Lehrer an den Schulen im Landkreis Esslingen haben? 3. Welche Folgen werden die geplanten Streichungen von Lehrerstellen in Verbindung mit den Kürzungen im allgemeinen Entlastungskontingent auf die Unterrichtsversorgung sowie auf die Bildungsqualität der Schulen im Landkreis Esslingen haben? 4. Wie viele Lehrerdeputate gedenkt sie im Landkreis Esslingen durch die Kürzungen im allgemeinen Entlastungskontingent einzusparen (unterschieden nach Entlastungsart und Schulen)? 5. Sieht sie durch die Streichungen der Stunden für die Organisation der Hausaufgabenbetreuung die Qualität derselben im Landkreis Esslingen in Gefahr? 6. Ist sie der Meinung, dass außerunterrichtliche Veranstaltungen und Aufgaben der Lehrkräfte im Landkreis Esslingen, die durch das Entlastungskontingent abgedeckt sind, auch in Zukunft im gleichen Umfang angeboten werden können (z. B. Betreuung der Lernmittelverwaltung und Betreuung der EDV- Netzwerke)? Kleine Anfrage des Abg. Thaddäus Kunzmann CDU und Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Folgen der Kürzungen im Entlastungskontingent für den Landkreis Esslingen Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3682 2 7. Welche außerunterrichtlichen Veranstaltungen und Aufgaben der Lehrerinnen und Lehrer müssen ihrer Meinung nach im Landkreis Esslingen nach der Kürzung des allgemeinen Entlastungskontingents gestrichen werden? 8. Welche angemessene Entlastung werden die Lehrerinnen und Lehrer im Landkreis Esslingen bei einer Kürzung des Entlastungskontingents für die Erledigung besonderer und zusätzlicher Aufgaben zukünftig erhalten? 9. Wie sollen zukünftig durch die Streichung der Entlastungskontingente die Betreuung der Lernmittelverwaltung und die Betreuung der EDV-Netzwerke an den einzelnen Schulen im Landkreis Esslingen organisiert und durchgeführt werden? 10. Wie wird sie im Falle einer Halbierung der Zuweisungsstunden für Ausbildungslehrkräfte die Ausbildungsqualität derselben sicherstellen? 24. 06. 2013 Kunzmann CDU A n t w o r t Mit Schreiben vom 15. Juli 2013 Nr. 14-0301.620/1516 beantwortet das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Auswirkungen werden die Kürzungen im Entlastungskontingent auf die Bildungseinrichtungen im Landkreis Esslingen haben (unterschieden nach Schulart und Bildungsqualität)? Das Allgemeine Entlastungskontingent wird zum 1. August 2013 über alle Schularten hinweg um 14 Prozent gekürzt, ungeachtet der Schulart, abhängig von der Zahl der Klassen an der Schule. Abhängig von der Größe der jeweiligen Schule kann es für die einzelne Schule (auch bedingt durch die Kumulation unterschiedlicher Kürzungstatbestände) zu Kürzungen über 14 Prozent kommen. Die Anrechnungen für Gymnasien, Berufliche Schulen, Realschulen und Gemeinschaftsschulen werden wie folgt gekürzt: • mit bis zu 20 Klassen von 0,5 auf 0,45 Wochenstunden je Klasse (minus 10 Prozent), • ab der 21. bis 40. Klasse von 0,4 auf 0,3 Wochenstunden je Klasse (minus 25 Prozent), • ab der 41. bis 50. Klasse von 0,2 auf 0,15 Wochenstunden je Klasse (minus 25 Prozent), • ab der 51. Klasse von 0,1 auf 0,05 Wochenstunden (minus 50 Prozent). Überproportional sind damit Schulen ab einer Klassengröße von 21 bzw. 51 Klassen betroffen. Des Weiteren werden die Anrechnungen für selbstständige Grund-, Haupt-, Werk realschulen, verbundene Grund-, Haupt-, Werkreal-, Real-, und Gemeinschaftsschulen sowie Sonderschulen mit bis zu 20 Klassen von 0,35 auf 0,3 Wochenstunden ( minus rund 14 Prozent) reduziert. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3682 Der Sockel für Schulen, deren Klassenzahl unter 11 Klassen (Gymnasien, Beruf - liche Schulen, Realschulen und Gemeinschaftsschulen) bzw. unter 13 Klassen (selbstständige Grund-, Haupt-, Werkrealschulen, verbundene Grund-, Haupt-, Werkreal-, Real- und Gemeinschaftsschulen sowie Sonderschulen) liegt, wird von einer auf 0,5 Wochenstunden reduziert. Die Gymnasien hatten im Vergleich zu anderen Schularten durch die Anrechnung von zwei zusätzlichen „Sockelstunden“, die im Rahmen des Allgemeinen Ent - lastungskontingents gewährt werden, eine bessere Ausgangslage, die nun durch die Streichung dieser zwei Wochenstunden abgebaut wird. Bei den Beruflichen Schulen werden die Anrechnungen für das erste Berufsfeld von zwei Wochenstunden auf eine Wochenstunde sowie die Anrechnungen für jedes weitere Berufsfeld von je einer auf je 0,5 Wochenstunden reduziert. Die Schulen im Landkreis Esslingen sind von den dargestellten Kürzungen im selben Umfang betroffen wie die übrigen Landkreise des Landes Baden-Württemberg , da die Kürzung allein von der Größe der jeweiligen Schule und der Schulart abhängig ist. 2. Welche Auswirkungen werden die Kürzungen im Entlastungskontingent auf die Arbeitsbelastung der Lehrerinnen und Lehrer an den Schulen im Landkreis Esslingen haben? Das allgemeine Entlastungskontingent dient der Wahrnehmung von besonderen Aufgaben bzw. dem Ausgleich von Belastungen. Diesen Aufgaben wird in allen Schularten eine hohe Bedeutung beigemessen. Allerdings muss aufgrund der äußerst angespannten Haushaltslage von den Lehrkräften auch eine teilweise Übernahme dieser Aufgaben ohne zusätzliche Anrechnungen in ihrem Hauptamt verlangt werden. Der Lehrauftrag von Lehrkräften an den Schulen geht über die reine Unterrichts - erteilung hinaus, er beinhaltet auch pädagogische Aufgaben in den Bereichen Fortbildung, Qualitätssicherung sowie allgemeine Aufgaben wie z. B. die Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern der Schule. Die Schulen können darüber hinaus im Rahmen ihrer Prioritätensetzung nach wie vor Anrechnungsstunden für besonders zeitaufwändige Zusatzaufgaben vergeben. 3. Welche Folgen werden die geplanten Streichungen von Lehrstellen in Verbindung mit den Kürzungen im allgemeinen Entlastungskontingent auf die Unterrichtsversorgung sowie auf die Bildungsqualität der Schulen im Landkreis Esslingen haben? Die Schulleiterinnen und Schulleiter entscheiden eigenverantwortlich über die Vergabe und Höhe der Anrechnungsstunden im Rahmen der zugewiesenen Ressourcen und darüber, wo sie bei schulorganisatorischen und pädagogischen Angeboten Schwerpunkte setzen. Die Verwaltungsvorschrift „Arbeitszeit der Lehrer an öffentlichen Schulen in Baden -Württemberg“ regelt nicht die Unterrichtsversorgung in dem Sinne, dass Pflichtunterricht zur Erfüllung der Stundentafeln berührt wäre. Die Kürzungen im Entlastungskontingent sind für die Schulen schmerzhaft, aber angesichts der Haushaltslage und der dringend erforderlichen Haushaltssanierung sowie des notwendigen Abbaus von Stellen im Interesse eines effektiven Ressourceneinsatzes notwendig. 4. Wie viele Lehrerdeputate gedenkt sie im Landkreis Esslingen durch die Kürzungen im allgemeinen Entlastungkontingent einzusparen (unterschieden nach Entlastungsart und Schulen)? Durch die unter Ziff. 1 dargestellte Kürzung des Allgemeinen Entlastungskontingents um 14 Prozent werden landesweit rund 230 Deputate der Unterrichtsversorgung zugeführt. Die Kürzungen bei den Anrechnungsstunden dienen also nicht dazu, diese Stellen zu streichen, sondern diese Lehrkräfte verstärkt im Unterricht Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3682 4 einzusetzen und damit die Unterrichtsversorgung zu verbessern. Die Auswirkungen der zur Haushaltssanierung notwendigen Stellenstreichungen sollen damit teilweise abgefedert werden. Nach der Kürzung des Allgemeinen Entlastungskontingents kann die Wahrnehmung der bisher mit Anrechnungsstunden versehenen Aufgaben nur noch etwas geringer honoriert werden. 5. Sieht sie durch die Streichungen der Stunden für die Organisation der Hausaufgabenbetreuung die Qualität derselben im Landkreis Esslingen in Gefahr? Der Ministerrat hat 2008 beschlossen, das G 8-Programm der Hausaufgabenbetreuung an Gymnasien einzuführen. Der Beschluss sah vor, dass alle Gymnasien dies verpflichtend vorrangig in den Klassen 5 bis 7 anbieten. Dies war eine Reaktion auf die zu leistende Herausforderung der Gymnasien, der Verkürzung der Schulzeit gerecht zu werden. In den vergangenen Jahren haben die Gymnasien diese besonderen Herausforderungen gemeistert und die Organisation und Koordination der Hausaufgaben - betreuung sind eingespielt. Die Gewährung von Anrechnungen hierfür ist gegen - über den anderen Schularten inzwischen nicht mehr zu rechtfertigen. Deswegen werden Anrechnungsstunden, die bislang je nach Größe des Gymnasiums zwischen 3 und 6 Lehrerwochenstunden betragen und zur Organisation und Koordination der Hausaufgabenbetreuung sowie zur Qualifizierung der Hausaufgabenbetreuer zugewiesen werden, ab dem Schuljahr 2013/2014 nicht mehr zur Verfügung gestellt. Fallen die Entlastungsstunden für die Qualifikation und Betreuung der G 8-Hausaufgabenbetreuung weg, obliegt es der Schulleitung, eigenverantwortlich über die Vergabe und Höhe der Anrechnungsstunden im Rahmen der zugewiesenen Ressourcen und über die Verwendung der Poolstunden zu entscheiden. Damit können die Schulleitungen eigene pädagogische und schulorganisatorische Schwerpunkte setzen. Es werden lediglich die Anrechnungsstunden für die Organisation und Koordination der Hausaufgabenbetreuung sowie Qualifizierung der Hausaufgabenbetreuer gestrichen. Die finanziellen Mittel für die Aufwandsentschädigungen der Betreuer (rd. 1,2 Mio. Euro) werden weder gestrichen noch gekürzt, sondern stehen weiterhin in ausreichendem Umfang zur Verfügung. Im kommenden Schuljahr werden weitere Deputate für die individuelle Förderung , Hausaufgabenbetreuung sowie weitere Unterstützungsmaßnahmen für die Unterstufe von Realschulen und Gymnasien vergeben. Mit diesen Deputaten hat das Kultusministerium für die individuelle Förderung einen Weg gefunden, um die Auswirkungen dieser Einsparungen für die Schule abzumildern. Die Lehrkräfte erhalten damit weiteren Spielraum, um auf die Stärken und Schwächen jedes einzelnen Schülers einzugehen und sie gezielt zu fördern. Dies wird sowohl für mehr Bildungsgerechtigkeit an den Schulen als auch für mehr Leistungsfähigkeit sorgen. Damit wird die bisherige Unterstützung für die individuelle Förderung in beiden Schularten spürbar ausgebaut. Die Realschule bekam bereits zu Beginn des Schuljahres zum ersten Mal überhaupt 1,5 Stunden pro Zug für die individuelle Förderung; das Gymnasium erhielt eine zusätzliche Poolstunde, um die Schulen für die zunehmende Heterogenität zu wappnen. 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3682 6. Ist sie der Meinung, dass außerunterrichtliche Veranstaltungen und Aufgaben der Lehrkräfte im Landkreis Esslingen, die durch das Entlastungskontingent abgedeckt sind, auch in Zukunft im gleichen Umfang angeboten werden können (z. B. Betreuung Lernmittelverwaltung und Betreuung der EDV-Netzwerke)? 7. Welche außerunterrichtlichen Veranstaltungen und Aufgaben der Lehrerinnen und Lehrer müssen ihrer Meinung nach im Landkreis Esslingen nach der Kürzung des allgemeinen Entlastungskontingents gestrichen werden? 8. Welche angemessene Entlastung werden die Lehrerinnen und Lehrer im Landkreis Esslingen bei einer Kürzung des Entlastungskontingents für die Erledigung besonderer und zusätzlicher Aufgaben zukünftig erhalten? Den Tätigkeiten und Aufgaben der Lehrkräfte, die durch das Entlastungskontingent abgedeckt werden, wird ein hoher Stellenwert zugemessen, zumal sie auch wichtig für das Profil der Schule sein können. Im Übrigen wird auf die Fragen 2 und 3 verwiesen. 9. Wie sollen zukünftig durch die Streichung der Entlastungskontingente die Betreuung der Lernmittelverwaltung und die Betreuung der EDV-Netzwerke an den einzelnen Schulen im Landkreis Esslingen organisiert und durchgeführt werden? Da das Entlastungskontingent pauschal im Sinne eines Budgets zugewiesen wird, obliegt es den Schulen, im Rahmen dieses Budgets die Lernmittelverwaltung zu organisieren; auch unter Berücksichtigung edv-technischer Hilfsmittel. Medienbildung gilt heute als eine Grundkompetenz, die an jeder Schule vermittelt werden muss. Grundlage des Arbeitens mit Medien in der Schule ist ein pädagogisches Netzwerk. Für das pädagogische Netzwerk stellt die Landesregierung in Abstimmung mit den Kommunalen Landesverbänden eine standardisierte Netzwerklösung – die pädagogische Musterlösung des Landes (paedML) – zur Ver - fügung. Nahezu alle weiterführenden Schulen sowie die meisten beruflichen Schulen in Baden-Württemberg verwenden die paedML, die vom Landesmedienzentrum Baden-Württemberg gepflegt und mit einem umfassenden Support unterstützt wird. Über die paedML können wichtige Funktionalitäten wie das Drucken im schulischen Netz, Abschalten des Internets, Ablage von Arbeitsergebnissen auf dem schulischen Server u. a. genutzt werden. Diese landesweite pädagogische Netzwerklösung hat bereits in den vergangenen Jahren die Netzwerkberater im Land entlastet. Die deutlich steigende Zahl an Computern, der vermehrte Einsatz von Notebooks und Tablets sowie die rasch steigenden Anforderungen an ein schulisches Netz bedingen die ständige Weiterentwicklung der paedML. Mit neuen Versionen wird sich der Zeitaufwand für Installation, Wartung und Softwareverteilung entscheidend verringern, da durch diese Lösungen eine sichere Ferndiagnose und – so gewünscht – auch eine Fernwartung der schulischen IT möglich sein werden. Darüber hinaus arbeitet das Landesmedienzentrum derzeit an zusätzlichen Supportkonzepten und erweiterten Angeboten, um die schulischen Netzwerkberater zu entlasten. So könnten Schulen durch eine Verlagerung der schulischen IT heraus aus der Schule in zentrale Einrichtungen künftig zentrale Services wie Datensicherung, Firewall, Beschaffung, Lizenzierung, Inventarisierung , Identitätsmanagement u. a. erhalten und von den entsprechenden Vorteilen (Effizienz, schnellerer Support, geringerer Personalaufwand, Kosteneinsparung u. a.) profitieren. Im Übrigen wird auf die Frage 6 verwiesen. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3682 6 10. Wie wird sie im Falle einer Halbierung der Zuweisungsstunden für Ausbildungslehrkräfte die Ausbildungsqualität derselben sicherstellen? Das Schulpraxissemester wurde im Bereich der allgemein bildenden Gymnasien und der Beruflichen Schulen ab dem Jahr 2001 eingeführt. Die Abläufe sind inzwischen gut etabliert, und das technische Anmeldesystem funktioniert im Wesentlichen reibungslos. Die Schulen erhalten außer der Sockelanrechnung, die von zwei Stunden auf eine Stunde gekürzt wird, für die Ausbildungslehrkräfte noch je eine Anrechnungsstunde pro Praktikant. Da die Ausbildungslehrkräfte auch an der direkten Betreuung der Praktikanten im Unterricht beteiligt sind, können sie auch bei diesen Anrechnungsstunden berücksichtigt werden. Je nach Belastung der Ausbildungslehrkraft hat der Schulleiter die Möglichkeit, eine ausgeglichene Entlastung der beteiligten Lehrkräfte vorzunehmen. Stoch Minister für Kultus, Jugend und Sport