Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 3599 07. 06. 2013 1Eingegangen: 07. 06. 2013 / Ausgegeben: 28. 08. 2013 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Arbeitsverhältnisse waren beim Land zum 1. April 2013 zeitlich befristet (absolut und prozentual)? 2. Wie verteilen sich diese befristeten Arbeitsverhältnisse auf die einzelnen Bereiche Schulen, Hochschulen, Polizei, Justiz und Justizvollzug, Steuer- und Finanzverwaltung , allgemeine Verwaltung und Sonstige? 3. Welches sind die wesentlichen Gründe für den Abschluss befristeter Arbeitsverhältnisse beim Land? 4. Für welche Zeitdauer werden diese befristeten Arbeitsverhältnisse überwiegend abgeschlossen? 5. Ist es zutreffend, dass vor allem junge Berufstätige überdurchschnittlich oft einen Zeitvertrag haben? 6. Welcher Anteil der befristeten Arbeitsverhältnisse wird nach Ablauf der Befris tung beendet, befristet verlängert oder in Dauerarbeitsverhältnisse überführt ? 04. 06. 2013 Rombach CDU Kleine Anfrage des Abg. Karl Rombach CDU und Antwort des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft Befristete Arbeitsverhältnisse Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3599 2 B e g r ü n d u n g Laut Auskunft des Statistischen Landesamts haben die befristeten Arbeitsverhältnisse in den letzten Jahren massiv zugenommen. Mit der Kleinen Anfrage soll eruiert werden, was die Gründe für diesen Anstieg sind und wer davon besonders betroffen ist. A n t w o r t * ) Mit Schreiben vom 20. August 2013 Nr. 1-0300.0/31 beantwortet das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Arbeitsverhältnisse waren beim Land zum 1. April 2013 zeitlich befristet (absolut und prozentual?) Zu 1.: Nach den Erhebungen der Ressorts bestanden beim Land zum 1. April 2013 einschließlich des wissenschaftlichen Dienstes 34.424 befristete Arbeitsverhältnisse . Dies entspricht rund 42 Prozent aller Arbeitsverhältnisse beim Land. Ohne den wissenschaftlichen Dienst beträgt die Quote ca. 15 Prozent. Diese Prozentzahl berücksichtigt nicht, dass im öffentlichen Dienst unbefristete Stellen im Hoheitsbereich vorwiegend mit Beamtinnen und Beamten besetzt werden . Sie ist auch insofern nicht mit den Zahlen der freien Wirtschaft vergleichbar, als ein größerer Teil der Befristungen als Vertretungen für vorübergehend ab - wesende Beamte erfolgt, die als Bezugsgröße nicht in den Vergleich einbezogen worden sind. 2. Wie verteilen sich diese befristeten Arbeitsverhältnisse auf die einzelnen Bereiche Schulen, Hochschulen, Polizei, Justiz und Justizvollzug, Steuer- und Finanzverwaltung , allgemeine Verwaltung und Sonstige? Zu 2.: Zur Beantwortung wird auf die von den Ressorts erstellten Erhebungsbögen (Anlagen 1 bis 11) verwiesen. Das Wissenschaftsministerium hat die Zahlen für den wissenschaftlichen Dienst und die sonstigen Beschäftigten gesondert erhoben, da ansonsten wesentlich Ungleiches verglichen würde. 3. Welches sind die wesentlichen Gründe für den Abschluss befristeter Arbeitsverhältnisse beim Land? Zu 3.: Zur Beantwortung wird auf die von den Ressorts erstellten Erhebungsbögen (Anlagen 1 bis 11) verwiesen. *) Der Überschreitung der Drei-Wochen-Frist wurde zugestimmt. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3599 4. Für welche Zeitdauer werden diese befristeten Arbeitsverhältnisse überwiegend abgeschlossen? Zu 4.: Zur Beantwortung wird auf die von den Ressorts erstellten Erhebungsbögen (Anlagen 1 bis 11) verwiesen. Ergänzend ist zum Erhebungsbogen des Wissenschaftsministeriums noch Folgendes anzumerken: Beim wissenschaftlichen Dienst sind die wesentlichen Gründe für die Befristung die Weiterbildungs- und Qualifizierungsphase (§ 2 Abs. I Wissenschaftszeitvertragsgesetz ) sowie die Finanzierung aus Drittmitteln (§ 2 Abs. II Wissenschaftszeitvertragsgesetz ). Bei den sonstigen Beschäftigten sind die wesentlichen Gründe für die Befristung die Projektbefristung, die Vertretungsbefristung (Krankheits -, Beurlaubungs-, Elternzeit- und Mutterschutzvertretung) sowie die sachgrundlose Befristung nach dem Teilzeitbefristungsgesetz. 5. Ist es zutreffend, dass vor allem junge Berufstätige überdurchschnittlich oft einen Zeitvertrag haben? Zu 5.: In einigen Bereichen (Innenverwaltung, Steuerverwaltung und die Geschäfts - bereiche des Kultusministeriums, Wissenschaftsministeriums und des Ministe - riums Ländlicher Raum) liegt die überwiegende Anzahl der befristet beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter dem Durchschnittsalter aller Bediens - teten. Ein Grund hierfür ist, dass qualifizierte Personen mit Berufserfahrung im Regelfall kein Interesse an befristeten Vertretungsstellen oder befristeten Projektstellen haben. Auf befristet ausgeschriebene Stellen bewerben sich daher in erster Linie Berufsanfängerinnen und -anfänger oder Personen mit nur geringer Berufserfahrung . Zudem wird jungen Menschen, die über den eigentlichen Verwaltungsbedarf ausgebildet wurden und für die deshalb keine unbefristete Weiterbeschäftigungsmöglichkeit besteht, häufig noch eine auf ein Jahr befristete Beschäftigung zum Erwerb von Berufspraxis angeboten (sog. Praxisjahr). Im Schulbereich überbrücken viele Lehrkräfte, die auf eine Einstellung in den Schuldienst des Landes „warten“, diese Zeit mit Vertretungslehrerverträgen. Diese Bewerber erwerben sich so eine Zusatzqualifikation i. S. Nr. 25 der Einstellungsrichtlinien . Aus diesem Bewerberkreis können – unabhängig vom Rangplatz auf der Einstellungsliste – bis zu 10 % jährlich i. d. R. im Beamtenverhältnis fest übernommen werden. 6. Welcher Anteil der befristeten Arbeitsverhältnisse wird nach Ablauf der Be - fristung beendet, befristet verlängert oder in Dauerarbeitsverhältnisse überführt ? Zu 6.: Soweit zu den einzelnen Verwaltungsbereichen Zahlen genannt werden können, stellen sich diese wie folgt dar: Staatsministerium: Stand heute können im Geschäftsbereich des Staatsministeriums ca. 1/3 der Be - fristungen in unbefristete Arbeitsverhältnisse umgewandelt werden, ca. 1/3 kann zum Teil mit Aussicht auf Entfristung verlängert werden und ca. 1/3 wird mit Ablauf der Befristung enden. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3599 4 Wissenschaftsministerium: 42,60 % der befristeten Arbeitsverhältnisse werden beendet, 47,68 % werden befristet verlängert und 9,72 % werden nach Ablauf der Befristung unbefristet verlängert . Zur genaueren Aufschlüsslung wird auf die Tabelle (Anlage) verwiesen. Kultusministerium – Schulbereich/Vertretungslehrer: Im Schulbereich sind die Verhältnisse von fixen Daten im Schuljahres-Rhythmus abhängig. So werden Vertretungsverträge grundsätzlich bis zum letzten Unterrichtstag vor den Sommerferien befristet. Eine weitere unbefristete Beschäftigung erfolgt frühestens zum Tag der allgemeinen Lehrereinstellung, das ist der letzte Ferientag vor Ende der Sommerferien. Im Jahr 2013 ist es der 6. September. Weitere befristete Beschäftigungsverhältnisse werden frühestens zum ersten Unterrichtstag nach den Sommerferien abgeschlossen, in diesem Jahr ist das der 9. September . Im Schuljahr 2012/2013 wurden aus dem Kreis der im vorangegangenen Schuljahr tätigen Vertretungslehrkräfte 48 unbefristet in einem Tarifarbeitsverhältnis eingestellt und weitere 332 im Beamtenverhältnis. Einen weiteren befristeten Vertretungslehrervertrag erhielten 212 Lehrkräfte. Sozialministerium: Im nachgeordneten Bereich des Sozialministeriums werden ca. 90 % der befristeten Arbeitsverhältnisse in ein Dauerarbeitsverhältnis überführt. Im Sozialministerium selbst werden die befristeten Arbeitsverhältnisse nach Ablauf der Befristung in der Regel befristet verlängert oder beendet. Ministerium für Finanzen und Wirtschaft: Die Personalstellen der Steuer- und Finanzverwaltung sind immer bemüht, be - fristet Beschäftigten nach Ablauf ihres befristeten Arbeitsvertrages eine Weiterbeschäftigung zu ermöglichen. Insbesondere im Bereich der Steuerverwaltung, der Datenverarbeitung (LZfD), dem Bundesbau Baden-Württemberg und des Statistischen Landesamts Baden-Württemberg wird dies auch in den meisten Fällen erreicht. Bei der Steuerverwaltung sind sogar weit überwiegend (80 bis 90 %) Übernahmen in ein Beamtenverhältnis oder ein unbefristetes Arbeitsverhältnis möglich. Für andere Verwaltungsbereiche sind allerdings keine repräsentativen Angaben möglich. Dies ergibt sich aus Folgendem: Am häufigsten beruhen Befristungen auf Vertretungen für eine befristet abwesende Stammkraft oder zeitlich begrenzten Projekten. Ein Großteil der befristeten Beschäftigungsverhältnisse können gegen Ende des Befristungszeitraumes – zumindest wiederum befristet – verlängert werden, weil weiterer Vertretungsbedarf entstanden ist oder die Laufzeit zeitlich begrenzter Projekte oftmals verlängert wird. Die Anteile variieren jedoch von Jahr zu Jahr in den verschiedenen Verwaltungsbereichen in unterschiedlicher Weise und hängen auch mit den Fluktuationen des (unbefristet beschäftigten) Stammpersonals und der zu erbringenden Stellenein - sparungen zusammen. Auch die unterschiedliche Altersstruktur der verschiedenen Verwaltungsbereiche hat einen hohen Einfluss. Soweit sich Möglichkeiten einer weiteren Beschäftigung ergeben, werden diese grundsätzlich in allen Verwaltungsbereichen genutzt. Beschäftigte die sich schon bewährt haben, setzen sich aufgrund der einschlägigen Berufserfahrung bei Ausschreibungen um Anschlussstellen oft gegenüber externen Bewerbern durch. Die befristete Beschäftigung erleichtert somit oftmals den Einstieg in ein (unbefristetes ) Beschäftigungsverhältnis beim Land. Nach dem Tarifvertrag für den öffent - lichen Dienst der Länder (TV-L) sind mit sachlichem Grund befristet beschäftigte Menschen bei der Besetzung von Dauerarbeitsplätzen bevorzugt zu berücksichtigen , wenn die sachlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind; auch hat 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3599 der Arbeitgeber vor Ablauf des Arbeitsvertrages zu überprüfen, ob eine unbe - fristete oder befristete Weiterbeschäftigung möglich ist. Die Beschäftigten müssen sich gleichwohl vor einer unbefristeten Übernahme einem Ausschreibungsund Auswahlverfahren stellen. Automatismen sind aufgrund gesetzlicher und tarif - rechtlicher Vorschriften im Hinblick auf die „Bestenauslese“ ausgeschlossen. In der Vergangenheit wurde in einigen Verwaltungsbereichen des Landes zum Teil über den absehbaren Bedarf hinaus ausgebildet, um für junge Menschen die Möglichkeit einer Berufsausbildung zu schaffen. Dies führte jedoch zwangsläufig dazu, dass nach Abschluss der Ausbildung oft keine unbefristete Stelle zur Ver - fügung stand. In der Regel erfolgte jedoch zumindest eine einjährige befristete Weiterbeschäftigung. Dies betraf dann naturgemäß junge Berufstätige. Für Auszubildende , die unter den Geltungsbereich des Tarifvertrages für Auszubildende der Länder in Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (TVA-L BBiG) fallen, wurde im Rahmen der letzten Tarifverhandlungen der § 19 TVA-L BBiG neu gefasst. Diese Regelung sieht – sofern nicht im Einzelfall personen-, verhaltens-, betriebsbedingte oder gesetzliche Gründe entgegenstehen – bei dienstlichem oder betrieblichem Bedarf eine befristete zwölfmonatige Anschluss - beschäftigung von Auszubildenden vor (Erste Stufe) und im Anschluss daran eine mögliche unbefristete Übernahme nach entsprechender Bewährung (Zweite Stufe ). Voraussetzung hierfür ist zudem eine freie und besetzbare Stelle bzw. ein freier und besetzbarer Arbeitsplatz, der eine ausbildungsadäquate Beschäftigung auf Dauer ermöglicht. Durch diese Neuregelung entstehen befristete Arbeitsverhältnisse , die jedoch unter den genannten Voraussetzungen in unbefristete Dauerarbeitsverhältnisse umgewandelt werden können. Zudem wird die Entfristung befristeter Arbeitsverhältnisse wie folgt ermöglicht: Im Staatshaushaltsgesetz 2013/2014 (StHG 2013/2014) wurde eine Ermächtigung für die finanzneutrale Schaffung von Leerstellen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Landes – vgl. § 3 Absatz 21 StHG 2013/2014 – und eine Ermächtigung für die finanzneutrale Schaffung von Stellen für ehemals gemäß § 14 Absatz 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz sachgrundlos befristet Beschäftigte, die nunmehr Daueraufgaben wahrnehmen – vgl. § 3 Absatz 24 StHG 2013/2014 – neu aufgenommen. Die Ermächtigungen im Staatshaushaltsgesetz sind unter anderem von der Zielsetzung geleitet, im Interesse der Betroffenen und ihrer Familien die Anzahl der befristeten Arbeitsverhältnisse zurückzuführen. Unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Vorgaben können im Haushaltsvollzug somit befristete Arbeitsverhältnisse entfristet werden. Dr. Nils Schmid Minister für Finanzen und Wirtschaft Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3599 6 Anlage 1 7 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3599 Anlage 2 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3599 8 Anlage 3 9 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3599 Anlage 4 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3599 10 Anlage 4 / 1 11 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3599 Anlage 4 / 2 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3599 12 Anlage 5 13 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3599 Anlage 5 / 1 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3599 14 Anlage 6 15 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3599 Anlage 7 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3599 16 Anlage 7 / 1 17 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3599 Anlage 8 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3599 18 Anlage 9 19 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3599 Anlage 10 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3599 20 Anlage 11 << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice