Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode 1 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Drucksache 15 / 36 26. 05. 2011 Kleine Anfrage des Abg. Georg Wacker CDU und Antwort des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Ortsumgehung Heddesheim K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie bewertet sie das Projekt Ortsumgehung in Bezug auf Lärmentlastung, Feinstaubentlastung und innerörtliche Verkehrsentlastung inkl. Spitzenbelastung und liegen zu diesen drei Punkten konkrete Zahlen vor? 2. Welche Schritte sind bisher vollzogen worden? 3. Welche Kosten sind bisher entstanden? 4. Welche Priorität misst sie der Ortsumgehung Heddesheim nach welchen Kriterien zu? 5. Welche weiteren Schritte plant sie in Bezug auf die Ortsumgehung Heddesheim ? 23. 05. 2011 Wacker CDU Eingegangen: 26. 05. 2011 / Ausgegeben: 01. 07. 2011 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 36 2 B e g r ü n d u n g Die Ortsumgehung Heddesheim ist nicht nur für die direkt betroffene Gemeinde, sondern für die gesamte Region ein zentrales verkehrs- und wirtschaftspolitisches Thema und ist mit dem Gesamtverkehrskonzept für die Region klar verknüpft. Sie muss mit anderen Projekten wie dem Schriesheimer Tunnel, der Neckarbrücke bei Ladenburg/Ilvesheim und dem Ausbau der S-Bahn Rhein-Neckar als Einheit gedacht werden. Alle Maßnahmen entlasten nicht nur die Ortskerne vom Individualverkehr, sondern strahlen in die gesamte Region aus und führen durch neue Verbindungen zu einer Entlastung auch der umliegenden Verkehrswege, die für den Wirtschafts- und Arbeitsstandort von entscheidender Bedeutung sind. Der Ausbau des ÖPNV allein kann notwendige Straßenbaumaßnahmen nicht ersetzen und gerade an Neckar und Bergstraße sind die gewachsenen Verkehrswege nicht ausreichend, um die wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit des Standortes zu gewährleisten. A n t w o r t * ) Mit Schreiben vom 24. Juni 2011 Nr. 2–3932.–RNK/47/1 beantwortet das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie bewertet die Landesregierung das Projekt Ortsumgehung in Bezug auf Lärmentlastung, Feinstaubentlastung und innerörtliche Verkehrsentlastung inkl. Spitzenbelastung und liegen zu diesen drei Punkten konkrete Zahlen vor? Für die geplante Ortsumgehung Heddesheim im Zuge der L 541 wurde eine Umweltverträglichkeitsstudie einschließlich der erforderlichen Untersuchungen zu den Themen Verkehr, Lärm und Luftschadstoffe erstellt. In diesen Untersuchungen wurden vergleichende Betrachtungen zu den Themen Verkehrsentlastung, Lärmentlastung und Reduktion der Luftschadstoffe durchgeführt. Diese kommen zu dem Ergebnis, dass es bei der hochbelasteten Ost-West-Verbindung im Zuge der L 541 bei Realisierung einer ortsfernen Südumgehung im Prognosejahr 2020 gegenüber der Situation ohne Umgehung (sog. Basis-Nullfall) zu signifikanten Verkehrsentlastungen und deutlichen Reduzierungen von Lärm- und Feinstaubbelastungen kommen wird. 2. Welche Schritte sind bisher vollzogen worden? Erste Vorplanungen für die Ortsumgehung Heddesheim reichen bis in die 80erund 90er-Jahre zurück. In der Folge eines Scoping-Termins am 17. September 2003 wurde eine Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) einschließlich der erforderlichen Untersuchungen Verkehr, Lärm, Luftschadstoffe durchgeführt, bei der drei Varianten vergleichend untersucht wurden. Als Ergebnis sämtlicher Untersuchungen wird nunmehr – übereinstimmend mit der Gemeinde – die Variante „ortsferne Südumgehung“ weiterverfolgt. Inzwischen liegen dem Regierungspräsidium Karlsruhe auch die Ergebnisse der beauftragten Verkehrsuntersuchung vor. Auf diesen Grundlagen werden alle für den Vorentwurf erforderlichen Unterlagen (z. B. Lärmgutachten, Straßenplanung, landschaftspflegerische Begleitplanung einschließlich Artenschutz) erarbeitet. 3. Welche Kosten sind bisher entstanden? Für das Projekt sind bisher im Wesentlichen Planungskosten entstanden. Diese setzen sich aus Leistungen der Verwaltung (Eigenleistungen) und an Dritte – z. B. Ingenieurbüros – vergebene Leistungen (Fremdleistungen, z. B. Planungsleistungen oder gutachterliche Leistungen) zusammen. Eigenleistungen werden monetär *) Nach Ablauf der Drei-Wochen-Frist eingegangen. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 36 3 erst seit 2007 erfasst. Da die Planungen zum Projekt L 541 von der Straßenbauverwaltung jedoch bereits seit den 80er-Jahren betrieben werden, sind belastbare Aussagen zu den Planungskosten nicht möglich. 4. Welche Priorität misst die Landesregierung der Ortsumgehung Heddesheim nach welchen Kriterien zu? Auf der Grundlage des Generalverkehrsplans 2010 des Landes Baden-Württemberg (GVP 2010) und der maßgeblichen Bestimmungen des Koalitionsvertrages wird ein Maßnahmenplan erstellt, in dem auch die Projekte des Landesstraßenbaus aufgeführt sind, die künftig umgesetzt werden sollen. Welche Projekte in den Maßnahmenplan aufzunehmen sind, muss das Prüfverfahren zeigen, das noch nicht abgeschlossen ist. Eine konkrete Aussage zur Dringlichkeit des Neubaus der Ortsumgehung Heddesheim ist erst möglich, wenn die Bewertungsergebnisse zum Maßnahmenplan vorliegen. 5. Welche weiteren Schritte plant die Landesregierung in Bezug auf die Ortsumgehung Heddesheim? Das weitere Vorgehen ist abhängig von den Ergebnissen des laufenden Prüfverfahrens , bei dem der Bedarf des Projekts im Rahmen der Aufstellung des Maßnahmenplans zum GVP 2010 bewertet wird. Dr. Splett Staatssekretärin im Ministerium für Verkehr und Infrastruktur