Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 3600 07. 06. 2013 1Eingegangen: 07. 06. 2013 / Ausgegeben: 11. 07. 2013 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Mit welcher Entwicklung der Schülerzahlen wird an den Werkrealschulen Dell - mensingen und Oberdischingen sowie der beantragten Gemeinschaftsschule Erbach aufgeschlüsselt nach Einzugsgemeinden in den kommenden Jahren gerechnet ? 2. Hält sie aufgrund dieser Prognosen den Bestand eines Schulstandortes oder mehrerer dieser Schulstandorte mittel- oder langfristig für bedroht? 3. Welche Gespräche über die Zukunft der Schulstandorte mit welchen Ergebnissen wurden bisher mit den Vertretern der beteiligten Schulträger geführt? 4. Auf welche Weise beabsichtigt sie, neben den Schulträgern auch Vertreter der Schulen sowie der Eltern und Schüler der betroffenen Schulen einzubeziehen? 5. Beabsichtigt sie, wie es das Konzept der regionalen Schulentwicklung vorsieht, ein „Dialog- und Beteiligungsverfahren“ mit allen betroffenen Kommunen einzuleiten ? 6. Ist das Verfahren der regionalen Schulentwicklung ergebnisoffen oder ist von Landesseite eine Schließung einer der Schulen beabsichtigt? 7. Nach welchen quantitativen und qualitativen Kriterien identifiziert sie Schulstandorte , an denen Klassen aus mehreren Gemeinden zusammengelegt werden? Kleine Anfrage der Abg. Monika Stolz CDU und Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Schülerentwicklung in und um Erbach (Donau) Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3600 2 8. Welche Gründe rechtfertigen es, der Werkrealschule Dellmensingen eine jahrgangsübergreifende Beschulung der fünften und sechsten Klasse zum kommenden Schuljahr zu verwehren und damit das Ende einer weiterführenden Schule zu besiegeln, noch bevor eine regionale Schulentwicklungsplanung eingeleitet wurde? 05. 06. 2013 Dr. Stolz CDU B e g r ü n d u n g Das von der Landesregierung vorgestellte Konzept der regionalen Schulentwicklung zielt darauf, zwischen benachbarten Schulträgern einen Konsens über die zukünftigen Schulstandorte zu erreichen. Jede vorhergehende Entscheidung, Eingangsklassen nicht einzurichten und Schülerinnen und Schüler anderen Schulen zuzuweisen, schafft dagegen irreversible Tatsachen. Es gilt daher, erstens die sachlichen Gründe für eine Entscheidung über die zukünftigen Schulstandorte transparent zu machen und zweitens ein faires und ergebnisoffenes Verfahren unter Einbezug der betroffenen Schulträger, Schulen sowie Eltern- und Schülervertreter sicherzustellen. A n t w o r t Mit Schreiben vom 1. Juli 2013 Nr. 24-/6411.0/95 beantwortet das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Mit welcher Entwicklung der Schülerzahlen wird an den Werkrealschulen Dell - mensingen und Oberdischingen sowie der beantragten Gemeinschaftsschule Erbach aufgeschlüsselt nach Einzugsgemeinden in den kommenden Jahren gerechnet ? 2. Hält sie aufgrund dieser Prognosen den Bestand eines Schulstandortes oder mehrerer dieser Schulstandorte mittel- oder langfristig für bedroht? Mit der Einführung der Gemeinschaftsschule sowie dem Wegfall der Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung hat sich das Schulwahlverhalten auf die weiterführenden Schulen verändert. Derzeit ist schwer einschätzbar, wie sich die Übergangsquote auf die Werkrealschulen in Dellmensingen und Oberdischingen weiter entwickeln werden. Für die Gemeinschaftsschule in Erbach wird mit einer Stabilisierung der Zweizügigkeit gerechnet. Nach den derzeit geltenden Regelungen des Schulgesetzes liegt das Initiativ- und Gestaltungsrecht für die Schulorganisation grundsätzlich bei den Schulträgern. So ist die Aufhebung einer Schule bislang in keinem Fall ohne Antrag des Schulträgers erfolgt. Ob und unter welchen Voraussetzungen hier Änderungen vorgenommen werden, ist im Rahmen der sich momentan in der politischen Abstimmung befindenden regionalen Schulentwicklung zu entscheiden. Eine Entscheidung des Ministerrats über die Eckpunkte der regionalen Schulentwicklung, die Grundlage für das anschließend durchzuführende Gesetzgebungsverfahren sein werden, wird voraussichtlich noch vor der Sommerpause getroffen. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3600 3. Welche Gespräche über die Zukunft der Schulstandorte mit welchen Ergebnissen wurden bisher mit den Vertretern der beteiligten Schulträger geführt? 4. Auf welche Weise beabsichtigt sie, neben den Schulträgern auch Vertreter der Schulen sowie der Eltern und Schüler der betroffenen Schulen einzubeziehen? 5. Beabsichtigt sie, wie es das Konzept der regionalen Schulentwicklung vorsieht, ein „Dialog- und Beteiligungsverfahren“ mit allen betroffenen Kommunen einzuleiten ? Mit der Stadt Erbach und der Schule in Dellmensingen ist die Schulverwaltung mit Blick auf die demografische Entwicklung und die Schülerzahlentwicklung seit Jahren vor Ort im intensiven Dialog. Die Situation wurde und wird in kommunalen und schulischen Gremien transparent kommuniziert. Die Landesregierung setzt auch bei der regionalen Schulentwicklung auf kommunalen Konsens und baut bei Konflikten unter Kommunen über künftige Schulstandorte auf die Vermittlung durch das jeweilige Staatliche Schulamt und Regierungspräsidium. Weitere zielführende Gespräche über die Zukunft der Schulen kann die Schulverwaltung jedoch erst führen, sobald die konkrete Ausgestaltung der regionalen Schulentwicklung verbindlich festgelegt ist und die politischen Entscheidungen hierzu getroffen sind. Dies bleibt abzuwarten. 6. Ist das Verfahren der regionalen Schulentwicklung ergebnisoffen oder ist von Landesseite eine Schließung einer der Schulen beabsichtigt? Vor der Ministerratsentscheidung ist es dem Kultusministerium nicht möglich, eine Aussage über die konkrete Verfahrensausgestaltung und Parameter der regionalen Schulentwicklung zu treffen. Siehe auch Antwort auf Frage 2. 7. Nach welchen quantitativen und qualitativen Kriterien identifiziert sie Schulstandorte , an denen Klassen aus mehreren Gemeinden zusammengelegt werden ? 8. Welche Gründe rechtfertigen es, der Werkrealschule Dellmensingen eine jahrgangsübergreifende Beschulung der fünften und sechsten Klasse zum kommenden Schuljahr zu verwehren und damit das Ende einer weiterführenden Schule zu besiegeln, noch bevor eine regionale Schulentwicklungsplanung eingeleitet wurde? Das Kultusministerium hat im April 2013 die Staatlichen Schulämter beauftragt, bei Werkreal-/Hauptschulen mit wenigen Anmeldungen zu prüfen, ob auf der Basis von § 76 Abs. 2 Satz 3 bzw. § 88 Abs. 4 des Schulgesetzes die angemeldeten Schülerinnen und Schüler an einem besser nachgefragten Schulstandort in zumutbarer Entfernung unterrichtet werden können. Ziel dieser Maßnahme war es, päda gogisch sinnvolle Klassengrößen zu bilden. Selbstverständlich haben die zuständigen Schulbehörden im Vorfeld die betroffenen Schulen, Eltern und Schulträger eingebunden. Für den Fall, dass keine tragfähige Lösung gefunden wurde, können die Klassen - stufen 5, 6 und ggf. 7 jahrgangsübergreifend unterrichtet werden. An der Werkrealschule Dellmensingen werden im Schuljahr 2013/2014 die Klassenstufe 5 und 6 voraussichtlich in einer kombinierten Klasse unterrichtet. 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