Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 361 27. 07. 2011 1Eingegangen: 27. 07. 2011 / Ausgegeben: 30. 08. 2011 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie bewertet sie die touristische Bedeutung der Burg Hohen Neuffen? 2. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, dass auf ein Kulturdenkmal wie die Burg Hohen Neuffen entlang der Autobahn mit einem Schild hingewiesen wird? 3. Hält sie ein solches Hinweisschild auf die Burg Hohen Neuffen entlang der A 8 für möglich und sinnvoll? 4. Ist sie bereit, die Initiative zu ergreifen, damit an der A 8 mittels eines Schildes auf die Burg Hohen Neuffen hingewiesen wird? 26. 07. 2011 Kunzmann CDU B e g r ü n d u n g Die Burg Hohen Neuffen ist eines der bedeutendsten Kulturdenkmäler in Baden- Württemberg und im Landkreis Esslingen. Trotzdem wird bis heute nicht entlang der A 8 auf diese – auch für Baden-Württemberg bedeutende – Burg hingewiesen. Kleine Anfrage des Abg. Thaddäus Kunzmann CDU und Antwort des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Touristische Bedeutung der Burg Hohen Neuffen Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 361 2 A n t w o r t Mit Schreiben vom 18. August 2011 Nr. 3-3851.1-02/652 beantwortet das Minis - terium für Verkehr und Infrastruktur im Einvernehmen mit dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie bewertet sie die touristische Bedeutung der Burg Hohen Neuffen? Die kulturhistorische und vor allem landschaftsprägende Bedeutung der Burg Hohen Neuffen, einem Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung gem. § 28 Denkmalschutzgesetz (DSchG), ist als hoch einzuschätzen. Die für die Landesgeschichte wichtige Festung wurde daher auch in den Fachplan Kulturdenkmale und Kulturlandschaften des Verbands Region Stuttgart und des Landesamts für Denkmalpflege aufgenommen. Die Burganlage ist ganzjährig frei zugänglich. 1948 trafen sich hier die Regierungsvertreter von Südbaden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern wegen eines Zusammenschlusses der Länder im Südwesten. Die Burg Hohen Neuffen ist für den Tourismus in der Region Stuttgart und auf der Schwäbischen Alb von herausragender Bedeutung, insbesondere im Bereich des Tagestourismus. 2. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, dass auf ein Kulturdenkmal wie die Burg Hohen Neuffen entlang der Autobahn mit einem Schild hingewiesen wird? Die Voraussetzungen für die Beschilderung von touristisch bedeutsamen Zielen an Autobahnen ergeben sich aus den vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Einvernehmen mit den für den Straßenverkehr zustän - digen obersten Landesbehörden im Bundesverkehrsblatt veröffentlichten Richt - linien für die touristische Beschilderung (RtB), Ausgabe 2008. Diese Richtlinien haben zum Teil eine bundesweit einheitliche Bewertung der Hinweisbeschilderung . Danach sind folgende Kriterien für die Auswahl und Voraussetzungen relevant: – Es darf nur auf touristisch besonders bedeutsame Ziele hingewiesen werden. Hierzu gehören beispielsweise Kultur-, Bau- und Bodendenkmäler sowie Welterbestätten der UNESCO. – Die Ziele müssen entweder von der Autobahn aus sichtbar sein oder grundsätzlich nicht weiter als 10 km (Luftlinie) von einer Autobahnanschlussstelle entfernt liegen. – Das Ziel soll permanent ganzjährig öffentlich zugänglich sein mit üblichen täglichen Öffnungszeiten. – Pro Autobahnabschnitt sollen nicht mehr als zwei Unterrichtungstafeln aufgestellt werden, dabei soll ein Mindestabstand von 1.000 Meter untereinander nicht unterschritten werden. – Der Abstand einer Unterrichtungstafel zur wegweisenden blauen Beschilderung soll im Zulauf 1.000 Meter nicht unterschreiten. Anträge für die Aufstellung einer touristischen Unterrichtungstafel an Bundes - autobahnen sind in Baden-Württemberg auf der Grundlage dieser Richtlinien des Bundes zu bewerten. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 361 3. Hält sie ein solches Hinweisschild auf die Burg Hohen Neuffen entlang der A 8 für möglich und sinnvoll? 4. Ist sie bereit, die Initiative zu ergreifen, damit an der A 8 mittels eines Schildes auf die Burg Hohen Neuffen hingewiesen wird? Die Fragen 3. und 4. werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Burg Hohen Neuffen ist eine große hochmittelalterliche Burgruine am Rande der Schwäbischen Alb. Sie ist eine Sehenswürdigkeit von touristisch besonderem Rang. Sie liegt außerdem in der Nähe der Autobahn. Insoweit liegen die Voraussetzungen der Richtlinien für die touristische Beschilderung vor. Im Zuge der A 8 in Fahrtrichtung München ist die Anschlussstelle Wendlingen die verkehrsgünstigste Route zur Burg Hohen Neuffen. Vor dieser Anschlussstelle stehen die Unterrichtungstafeln „Stadtkirche St. Laurentius Nürtingen“ sowie „Biosphärengebiet Schwäbische Alb“ und eine Streckenbeeinflussungsanlage mit einem Mindestabstand von jeweils ca. 1.000 Metern zueinander. In Fahrtrichtung Karlsruhe ist die Anschlussstelle Kirchheim/Teck-Ost die verkehrsgünstigste Route zur Burg Hohen Neuffen. Vor dieser Anschlussstelle befinden sich die Unterrichtungstafeln „Burg Teck“ sowie „Freilichtmuseum Beuren“. In diesem Autobahnabschnitt kann somit im Hinblick auf die festgelegten Abstandskriterien für die Standorte der Unterrichtungstafeln an Autobahnen eigentlich keine weitere touristische Beschilderung für die Burg Hohen Neuffen untergebracht werden. Eine Abweichung von den Richtlinien ist im Hinblick auf die Vielzahl von Anträgen , die wegen Überschreitung der zulässigen Anzahl der touristischen Unterrichtungstafeln oder der Unterschreitung der Mindestabstände gestellt werden, im Einzelfall zu überprüfen. Eine entsprechende Prüfung hat das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur veranlasst. Das Ergebnis steht noch aus. Dr. Splett Staatssekretärin für Verkehr und Infrastruktur