Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 3611 11. 06. 2013 1Eingegangen: 11. 06. 2013 / Ausgegeben: 11. 07. 2013 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Programme zur Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen gibt es in Baden-Württemberg und welches Volumen haben diese? 2. Welche Programme zur Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen bietet die KfW an und welches Volumen haben diese? 3. Wie bewertet sie die Förderprogramme der KfW? 4. Wie wurden die Förderprogramme, insbesondere 430 „Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss für Einzelmaßnahmen“ und 431 „Energieeffizient Sanieren – Baubegleitung“, der KfW in den letzten fünf Jahren nachgefragt? 5. Wie bewertet sie die notwendige Einbeziehung eines Sachverständigen im Verwendungsnachweis im Programm 430 der KfW? 6. Welche Haltung hat sie zu der Forderung, dass beim Zuschussverfahren mit dem KfW-Programm 430 bei den Einzelmaßnahmen zumindest beim Verwendungsnachweis auf die Einbindung eines Sachverständigen verzichtet wird? 7. Hat sie ein Konzept, dass bei Zuschussprogrammen die Förderung nicht nur „durchgeleitet“ wird, sondern das tatsächlich einen monetären Anreiz zur energetischen Sanierung bei den Antragsstellern setzt? 28. 05. 2013 Dr. Rülke FDP/DVP Kleine Anfrage des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Abwicklung der Förderungen von energetischen Sanierungsmaßnahmen durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3611 2 B e g r ü n d u n g Zwar besteht seit dem 1. Januar 2013 ein verbessertes Förderprogramm der KfW, mit dem energetische Einzelmaßnahmen an Gebäuden mit zehn Prozent der In - vestitionssumme direkt bezuschusst werden. Durch zusätzliche Auflagen der KfW für eine Mitwirkung von externen Sachverständigen wird aber dieser Zuschuss, wie aus der Praxis berichtet wird, wesentlich reduziert. Hier stellt sich die Frage, wie die Landesregierung hierzu steht. A n t w o r t Mit Schreiben vom 4. Juli 2013 Nr. 62-252/6/69 beantwortet das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft im Einvernehmen mit dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Programme zur Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen gibt es in Baden-Württemberg und welches Volumen haben diese? Für privat genutzten oder vermieteten Wohnraum wird auf die Drucksache 15/ 2861 vom 11. Januar 2013 verwiesen. Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg hat das Förderprogramm „Klimaschutz-Plus“ im Jahr 2013 erneut aufgelegt. Das Programm besteht aus den drei Säulen A) Allgemeines CO2-Minderungsprogramm für kirchliche Einrichtungen, gewerb - lich genutzte Immobilien und Krankenhäuser, B) Allgemeines Beratungsprogramm, C) Allgemeine Modellprojekte. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel können für alle drei Programmteile unter festgelegten Rahmenbedingungen und mit bestimmten Fördergrundsätzen Zuschüsse gewährt werden. Hierin sind auch Maßnahmen im Bereich energetischer Sanierungen kommunaler Einrichtungen enthalten. Der Zuschuss für investive Maßnahmen bemisst sich in erster Linie an der erzielten CO2-Einsparung. Pro vermiedener Tonne erhalten die Antragsteller 50 Euro, die maximale Fördersumme liegt bei 200.000 Euro. Werden durch die geförderten Dämmmaßnahmen die Anforderungen der EnEV um 30 % unterschritten, erhöht sich der Zuschuss um 15 %. Die energetische Sanierung auf Niedrigenergie- oder Passivhaus-Standard wird als Modellprojekt des Klimaschutzes durch einen Zuschuss gefördert, der sich an den Mehrinvestitionen und den laufenden Mehrkosten gegenüber einer konventionellen Sanierung orientiert . 2. Welche Programme zur Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen bietet die KfW an und welches Volumen haben diese? Im Bereich der energetischen Gebäudesanierung bietet die KfW folgende Förderprogramme an: – Energieeffizient Sanieren – Kredit (Programmnummer 151 – KfW Effizienzhaus und Programmnummer 152 – Einzelmaßnahmen oder Maßnahmenkombinationen ) – Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss (Programmnummer 430) 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3611 Bis einschließlich 2014 werden für diese Programme 1,5 Milliarden Euro pro Jahr bereitgestellt. Da die steuerliche Abschreibung für energetische Sanierungsmaßnahmen trotz des diesbezüglichen Einsatzes der Landesregierung nicht zustande kam, stellt der Bund über das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) ergänzend zur bestehenden Zuschussförderung seit März 2013 bis zum Jahr 2020 jährlich zusätzliche Bundesmittel in Höhe von 0,3 Milliarden Euro zur Verfügung. Der Investitionszuschuss für ein Vorhaben kann damit bis zu 18.750 Euro betragen . Die Investitionszuschüsse gestalten sich seit März 2013 wie folgt: • Investitionszuschüsse für Einzelmaßnahmen: 10 % der förderfähigen Kosten, maximaler Zuschussbetrag 5.000 Euro pro Wohneinheit • Investitionszuschüsse für den Standard KfW-Effizienzhaus 70: nun 20 % der för - derfähigen Kosten, maximaler Zuschussbetrag 15.000 Euro pro Wohneinheit • Investitionszuschüsse für den Standard KfW-Effizienzhaus 55: nun 25 % der för - derfähigen Kosten, maximaler Zuschussbetrag 18.750 Euro pro Wohneinheit Parallel zu den Ergänzungen der Investitionszuschüsse wurden die Tilgungszuschüsse in der Kreditvariante für die KfW-Effizienzhäuser 70 und 55 (aktueller effektiver Jahreszinssatz 1,00 Prozent) angehoben. Die Tilgungszuschüsse für den Standard KfW-Effizienzhaus 70 liegen nun bei 12,5 % des Zusagebetrages, maximal 9.375 Euro je Wohneinheit. Für den Standard KfW-Effizienzhaus 55 liegen sie bei 17,5 % des Zusagebetrages, maximal 13.125 Euro je Wohneinheit. Eine Antragstellung ist seit 1. März 2013 über die Hausbanken möglich. Neues KfW Programm für Heizungsanlagen: Ebenfalls seit März bietet die KfW zudem ein eigenes Kreditprogramm zur Förderung von Heizungen auf Basis Erneuerbarer Energien. Die zinsgünstigen Kredite von bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit können in Kombination mit Investitions - zuschüssen aus dem Marktanreizprogramm des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Anspruch genommen werden. Gefördert werden beispielsweise der Einbau von thermischen Solarkollektoren, Biomasseanlagen oder Wärmepumpen. 3. Wie bewertet sie die Förderprogramme der KfW? Die Förderprogramme der KfW bieten wertvolle Anreize und Unterstützung für Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer bei der energetischen Sanierung . Besonders hilfreich ist es, dass es unterschiedlich ausgerichtete Programme gibt, die Unterstützung sowohl in Form von Zuschüssen als auch in Form von zinsvergünstigten Krediten bieten. 4. Wie wurden die Förderprogramme, insbesondere 430 „Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss für Einzelmaßnahmen“ und 431 „Energieeffizient Sanieren – Baubegleitung“, der KfW in den letzten fünf Jahren nachgefragt? Von der KfW wurden folgende Angaben zur Entwicklung der Programme 430 und 431 in den letzten fünf Jahren übermittelt: Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3611 4 Zusageentwicklung 2008 bis 2013 in den Programmen Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss – Programmnummer 430 und Energieefizient Sanieren – Baubegleitung – Programmnummer 431 1 Programmstart zum 1. Januar 2007: Förderung von Einzelmaßnahmen sowie KfW-Effizienzhäuser durch einen Zuschuss 2 Programmstart zum 1. April 2009: Zunächst wurde das Programm unter dem Namen „Energie - effizient Sanieren – Sonderförderung“ aufgelegt und zum 1. Januar 2012 in „Energieeffizient Sanieren – Baubegleitung“ umbenannt. Bis zum 1. Oktober 2010 war neben der Baubegleitung noch die Optimierung der Wärmeverteilung sowie der Austausch von Nachtstromspeicherheizungen förderfähig. Darüber hinaus hat die KfW auch die Angaben für die Kredit-Programme 151 und 152 zur Verfügung gestellt: Zusageentwicklung 2010 bis 2013 in den Programmen Energieeffizient Sanieren – Effizienzhaus – Programmnummer 151 und Energieeffizient Sanieren – Einzelmaßnahmen – Programmnummer 152 1 Die geförderten Wohneinheiten i. R. v. Globaldarlehen (u. a. L-Bank) wurden mitgezählt, soweit die Darlehen belegt sind. Es kann daher sein, dass die ausgewiesenen Wohneinheiten noch nicht vollständig sind. Bei den Zusagen sind die abgerufenen Globaldarlehen dagegen vollständig erfasst. Energieefizient Sanieren – Investitionszuschuss (430)1 Energieeffizient Sanieren – Baubegleitung (431)² Zusagevolumen in Mio. Euro Anzahl der geförderten Wohneinheiten Zusagevolumen in Mio. Euro Anzahl der geförderten Wohneinheiten 2008 26,5 12.241 – – 2009 87,3 112.043 12,1 149.984 2010 99,6 103.218 47,6 524.979 2011 51,4 47.942 7,9 20.087 2012 74,9 57.385 9,7 15.194 Mai 2013 55,2 39.602 5,0 8.749 Energieeffizient Sanieren – Effizienzhaus (151) Energieeffizient Sanieren – Einzelmaßnahmen (152) Zusagevolumen in Mio. Euro Anzahl der geförderten Wohneinheiten1 Zusagevolumen in Mio. Euro Anzahl der geförderten Wohneinheiten1 2010 3.292,2 110.576 1.652,5 129.784 2011 1.638,9 50.118 1.197,9 82.615 2012 1.976,3 49.900 2.185,7 135.027 Mai 2013 669,6 18.913 692,2 40.655 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3611 5. Wie bewertet sie die notwendige Einbeziehung eines Sachverständigen im Verwendungsnachweis im Programm 430 der KfW? Die Einbeziehung eines unabhängigen Sachverständigen ist sinnvoll und wird im Sinne der Qualitätssicherung von Sanierungsmaßnahmen befürwortet. Darüber hinaus wird die Einbindung eines Sachverständigen von der KfW über das Programm 431 „Energieeffizient Sanieren – Baubegleitung“ ebenfalls gefördert. Hier werden Zuschüsse in Höhe von 50 % der förderfähigen Kosten (max. 4.000 Euro pro Antragsteller bzw. Vorhaben) gewährt. Zuschüsse unter 300 Euro kommen bei der KfW zwar nicht zur Auszahlung, allerdings zeigt die Erfahrung der KfW, dass der Schwellenwert schon bei mehr als einer Einzelmaßnahme in der Regel überschritten wird. Alternativ können die Kosten für den Sachverständigen auch im Rahmen der Kredit- und Zuschussprogramme „Energieeffizient Sanieren“ (Programm-Nr. 151/ 152, 430) als förderfähige Kosten angesetzt werden. 6. Welche Haltung hat sie zu der Forderung, dass beim Zuschussverfahren mit dem KfW – Programm 430 bei den Einzelmaßnahmen zumindest beim Verwendungsnachweis auf die Einbindung eines Sachverständigen verzichtet wird? Im Sinne der Unabhängigkeit und der Qualitätssicherung wird die Einbeziehung des Sachverständigen auch beim Verwendungsnachweis befürwortet. 7. Hat sie ein Konzept, dass bei Zuschussprogrammen die Förderung nicht nur „durchgeleitet“ wird, sondern das tatsächlich einen monetären Anreiz zur energetischen Sanierung bei den Antragstellern setzt? Eine „Durchleitung“ von Fördermitteln findet grundsätzlich nicht statt, sondern es wird ein Zuschuss zu durchgeführten energetischen Sanierungsmaßnahmen gewährt , wenn die ordnungsgemäße Durchführung durch den Sachverständigen bestätigt wird. Untersteller Minister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice