Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 362 27. 07. 2011 1Eingegangen: 27. 07. 2011 / Ausgegeben: 30. 08. 2011 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Kenntnisse besitzt sie über Netzwerke der sogenannten „Grauen Wölfe “ (ADÜTDF) und von „Milli Görus“ in Baden-Württemberg? 2. Besitzt sie Erkenntnisse, welche Moscheevereine in Baden-Württemberg zu diesen jeweiligen Netzwerken gehören? 3. Besitzt sie Erkenntnisse über Verbindungen der beiden Nürtinger Moscheevereine zu diesen Netzwerken? 4. Gibt es Anhaltspunkte für eine Zusammenarbeit der beiden Nürtinger Moscheevereine mit dem bundesweit bekannten Salafitenprediger P. V.? 5. Besitzt sie Erkenntnisse über personelle oder organisatorische Verbindungen zwischen den sogenannten „Black Jackets“ und dem Netzwerk der „Grauen Wölfe“ in Baden-Württemberg? 6. Welche Maßnahmen plant sie, um dem Extremismus in einzelnen Moscheevereinen entgegenzuwirken? 7. Plant sie, den Kommunen Handlungsempfehlungen an die Hand zu geben, wenn ein örtlicher Moscheeverein in eines der o. g. Netzwerke integriert ist? 26. 07. 2011 Kunzmann CDU Kleine Anfrage des Abg. Thaddäus Kunzmann CDU und Antwort des Innenministeriums Extremistische Bestrebungen in Moscheevereinen Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 362 2 B e g r ü n d u n g Sowohl die sogenannten „Grauen Wölfe“ wie auch „Milli Görus“ stehen unter der Beobachtung des Landesamtes für Verfassungsschutz. Weniger beachtet sind jedoch die Netzwerke, die beide Organisationen in verschiedenen Moscheevereinen , die in Baden-Württemberg aktiv sind, geschaffen haben. Dies führt bei vielen Verantwortlichen, aber auch bei vielen Menschen, zu Verunsicherung. A n t w o r t Mit Schreiben vom 18. August 2011 Nr. 4-1113.6/177 beantwortet das Innen - minis terium die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Kenntnisse besitzt sie über Netzwerke der sogenannten „Grauen Wölfe“ (ADÜTDF) und von „Milli Görus“ in Baden-Württemberg? Zu 1.: Die „Föderation der Türkisch-Demokratischen Idealistenvereine in Deutschland e. V.“ („Almanya Demokratik Ülkücü Türk Dernekleri Federasyonu“, ADÜTDF) ist ein Sammelbecken extrem nationalistischer Personen mit türkischem Migra - tionshintergrund. Sie orientiert sich politisch an der „Partei der Nationalistischen Bewegung“ („Milliyetci Hareket Partisi“, MHP) in der Türkei. In der Organisa - tionsstruktur der ADÜTDF ist Deutschland in mehrere „Bölge“ („Regionen“) unterteilt . Auf Baden-Württemberg entfallen die drei Gebiete BW1 (Großraum Stuttgart), BW2 (südöstlicher Teil) und BW3 (westlicher Teil), die sich geographisch nicht an den Grenzen der Regierungsbezirke orientieren und zum Teil auch die Grenzen des Bundeslandes überschreiten. Bundesweit hat die Organisation ca. 7.000 Mitglieder, in Baden-Württemberg sind es ca. 2.100. Die „Islamische Gemeinschaft Milli Görüs“ (IGMG) ist die bedeutendste Organisation des legalistischen Islamismus in Deutschland. Bundesweit hat die Organisation ca. 29.000 Mitglieder, in Baden-Württemberg sind es ca. 3.600. Nach eigenen Angaben sind ihr in Deutschland mehr als 320 Moscheevereine zuzurechnen, davon 55 Ortsvereine in Baden-Württemberg. Die regionalen Aktivitäten im Land erstrecken sich auf die sogenannten „Regionen“ („Bölge“). In Baden-Württemberg ist die IGMG mit drei Regionalverbänden vertreten, die sich geographisch weder an den Grenzen der Bundesländer noch an denen der Regierungsbezirke orientieren. Im Einzelnen sind dies der Regionalverband Württemberg und Umgebung mit Sitz in Stuttgart, der Regionalverband Schwaben mit Sitz in Ulm und der Regionalverband Freiburg-Donau mit Sitz in Hüfingen. Der Landesverband Rhein-Neckar-Saar mit Sitz in Ludwigshafen/Rheinland-Pfalz ist in Baden-Württemberg mit Vereinen in Mannheim und Walldorf vertreten. Jedem Regionalverband sind wiederum Ortsvereine untergeordnet. 2. Besitzt sie Erkenntnisse, welche Moscheevereine in Baden-Württemberg zu diesen jeweiligen Netzwerken gehören? Zu 2.: Folgende eingetragene Vereine in Baden-Württemberg sind der ADÜTDF zuzurechnen (die nachfolgend und wiederholt verwendete Abkürzung „u. U.“ heißt „und Umgebung“): 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 362 Regierungsbezirk Stuttgart: Aalen: „Türkisch Deutscher Freundschafts- und Kulturverein Aalen e. V.“ Backnang: „Türkischer Arbeiter-, Kultur- und Sportverein Backnang e. V.“ Ditzingen: „Kultur- und Sportverein Türkspor Ditzingen e. V.“ Esslingen: „Verein türkischer Arbeitnehmer Esslingen e. V.“ Filderstadt: „Deutsch-Türkischer Freundschaftsverein Filderstadt e. V.“ Geislingen: „Türkischer Idealistenverein Geislingen e. V.“ Giengen: „Giengener Türkisch-Islamischer Kulturverein e. V.“ Göppingen: „Türkischer Idealistenverein Göppingen e. V.“ Heilbronn: „Türkische Gemeinschaft Heilbronn e. V.“ Herrenberg: „Türkisch-Deutscher-Freundschaftsverein Herrenberg e. V.“ Ludwigsburg: „Türkisch Islamischer Kulturverein Ludwigsburg e. V.“ Murrhardt: „Murrhardter Türkischer Kultur- und Jugendverein e. V.“ Nürtingen: „Deutsch-Türkischer Freundschaftsverein Nürtingen e. V.“ Schwäbisch Gmünd: „Schwäbisch Gmünder Türkisch Islamischer Kulturverein e. V.“ Sindelfingen: „Nationaler Verein Arbeiter im Raum Sindelfingen e. V.“ Stuttgart: „Türkischer Nationaler Kulturverein in Stuttgart e. V.“ Weil der Stadt: „Weil der Stadt Türkisch-Islamischer Kulturverein e. V.“ Waiblingen: „Türkischer Kultur- und Sportverein Waiblingen e. V.“ Wendlingen: „Kulturverein der Türkischen Arbeiter in Wendlingen u. U. e. V.“ Regierungsbezirk Tübingen: Biberach: „Türkischer Kultur- und Sportverein Biberach u. U. e. V.“ Ehingen: „Türkisch Islamischer Idealistenverein Ehingen e. V.“ Friedrichshafen: „Verein Türkischer Arbeitnehmer Friedrichshafen u. U. e. V.“ Reutlingen: „Türkische Gemeinschaft Organisation Reutlingen u. U. e. V.“ Rottenburg am Neckar: „Türkisch-Deutscher Freundschaftsverein Rottenburg am Neckar e. V.“ Sigmaringen: „Türkisch-Deutscher Freundschaftsverein Sigmaringen e. V.“ Ulm: „Türkischer Kulturverein Ulm e. V.“ Wangen i. A.: „Türkischer Kultur- und Sportverein Wangen i. A. u. U. e. V.“ Weingarten: „Türkisches Kultur- und Sportzentrum e. V. Weingarten/Baindt- Schachen“ Regierungsbezirk Karlsruhe: Freudenstadt: „Deutsch-Türkischer Kulturverein Freudenstadt e. V.“ Karlsruhe: „Türkisches Kulturzentrum Karlsruhe e. V.“ Mannheim: „Türkischer Kulturverein in Mannheim u. U. e. V.“ Mühlacker: „Türkischer Kulturverein Mühlacker e. V.“ Nagold: „Türkisch-Deutscher Freundschaftsverein Nagold e. V.“ Pforzheim: „Türkischer Sozialdienstverein Pforzheim u. U. e. V.“ Philippsburg: „Türkische und islamische Kultur Philippsburg e. V.“ Weinheim: „Türkisch-Deutscher Kulturverein Weinheim e. V.“ Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 362 4 Regierungsbezirk Freiburg: Freiburg: „Türkisch Islamischer Sozialdienstverein Freiburg u. U. e. V.“ Schramberg: „Türkisch-Islamischer Kulturverein Schramberg e. V.“ Singen: „Türkischer Kulturverein in Singen und Umgebung e. V.“ Folgende eingetragene Ortsvereine in Baden-Württemberg sind der IGMG zuzurechnen : Regierungsbezirk Stuttgart: Aalen: „Muslimische Gemeinde Aalen e. V.“ Backnang: „IGMG Ortsverein Backnang e. V.“ Esslingen: „Die Welt des Islam – Fatih Mescidi Esslingen e. V.“ Fellbach: „Muslimischer Solidaritätsverein Fatih Moschee Fellbach e. V.“ Göppingen: „IGMG Ortsverein Göppingen e. V.“ Heidenheim: „AMGT Ortsverein e. V.“ Heilbronn: „Islamische Gemeinde Heilbronn e. V.“ Herrenberg: „IGMG Ortsverein Herrenberg e. V.“ Lauffen: „Türkischer Kulturverein Lauffen e. V.“ Ludwigsburg: „Islamische Gemeinschaft u. U. Ludwigsburg e. V.“ Möckmühl: „Islamisch-Türkische Kulturvereine Möckmühl e. V.“ Mögglingen: „IGMG Ortsverein Mögglingen e. V.“ Nürtingen: „Islamische Gemeinschaft Nürtingen u. U. e. V.“ Pleidelsheim: „AMGT Ortsverein Pleidelsheim e. V.“ Schorndorf: „IGMG Ortsverein Schorndorf e. V.“ Schwäbisch Gmünd: „IGMG Ortsverein Schwäbisch Gmünd e. V.“ Sindelfingen: „IGMG Ortsverein Sindelfingen e. V.“ Sindelfingen: „Sportverein Milli Genclik Spor e. V.“ Stuttgart: „Islamische Solidarität in Baden-Württemberg e. V.“ Vaihingen an der Enz: „IGMG Ortsverein Enzweihingen e. V.“ Waiblingen: „Moslemische Kultur und soziale Vereinigung in Waiblingen e. V.“ Regierungsbezirk Tübingen: Albstadt: „Moslem Gemeinde Ebingen e. V.“ Balingen: „IGMG Ortsverein Balingen e. V.“ Biberach: „Türkischer Elternverein Biberach e. V.“ Blaubeuren: „IGMG Ortsverein Blaubeuren e. V.“ Haigerloch: „Islamische Gemeinschaft – Haigerlocher Moschee e. V.“ Langenau: „IGMG Verband islamischer Kulturvereine und Glaubensgemeinschaf - ten Schwaben OV Langenau e. V.“ Mössingen: „IGMG Ortsverein Mössingen e. V.“ Ravensburg: „Verband islamischer Kulturvereine und Glaubensgemeinschaften Schwaben OV Ravensburg e. V.“ Reutlingen: „Deutsch-Türkisch und Internationaler Kultur- und Familienverein e. V.“ 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 362 Tübingen: „IGMG Ortsverein Tübingen e. V.“ Ulm: „IGMG Verband islamischer Kulturvereine und Glaubensgemeinschaften Schwaben OV Ulm e. V.“ Regierungsbezirk Karlsruhe: Althengstett: „AMGT Ortsverein e. V.“ Bretten: „Islamischer Sozial- und Kulturverein e. V.“ Bruchsal: „Muslim Gemeinde Bruchsal e. V.“ Karlsruhe: „Hagia-Sophia-Moschee Islamische Union e. V.“ Mannheim: „IGMG Ortsverein Mannheim-Zentrum e. V.“ Mannheim: „Islamisches Gemeinde Zentrum e. V.“ Mühlacker: „Islamischer Solidaritätsverein Mühlacker e. V.“ Nagold: „IGMG Ortsverein Nagold e. V.“ Pforzheim: „IGMG Ortsverein Pforzheim e. V.“ Philippsburg: „IGMG Zweigstelle Philippsburg e. V.“ Philippsburg-Huttenheim: „Türkisch Islamischer Bund e. V.“ Rastatt: „IGMG Ortsverein Rastatt e. V.“ Sinsheim: „IGMG Ortsverein Sinsheim e. V.“ Walldorf: „IGMG Ortsverein Walldorf e. V.“ Regierungsbezirk Freiburg: Achern: „Islamischer Kulturverein Achern e. V.“, Selimiye-Moschee Aldingen: „Islamische Union Aldingen u. U. e. V.“ Blumberg: „Türkisch islamischer Verein Fatih Moschee e. V.“ Freiburg: „Islamisches Zentrum Freiburg e. V.“ Hüfingen: „IGMG Ortsverein Hüfingen Tuna Moschee e. V.“ Lauchringen: „Muslim-Gemeinde Lauchringen-Unterlauchringen e. V.“ Lörrach: „IGMG Islamische Gemeinschaft Milli Görüs – Islam Toplumu Milli Görüs – Ortsverein Fatih Camii e. V.“ Tuttlingen: „Verein zum Kauf und zur Aufrechterhaltung der Moschee in Tuttlingen e. V.“ Villingen-Schwenningen: „Moslem-Gemeinde Villingen-Schwenningen e. V.“ 3. Besitzt sie Erkenntnisse über Verbindungen der beiden Nürtinger Moscheevereine zu diesen Netzwerken? Zu 3.: Der „Deutsch-Türkische Freundschaftsverein Nürtingen e. V.“ gehört zur ADÜTDF. An diesen Verein ist die Fatih-Moschee angegliedert. Die „Islamische Gemeinschaft Nürtingen u. U. e. V.“ ist der IGMG zuzurechnen. 4. Gibt es Anhaltspunkte für eine Zusammenarbeit der beiden Nürtinger Moscheevereine mit dem bundesweit bekannten Salafistenprediger P.V.? Zu 4.: Am 12. Januar 2008 war eine Veranstaltung von P. V. in Nürtingen zunächst in den Räumlichkeiten der „Islamischen Gemeinschaft Nürtingen u. U. e. V.“ (IGMG) geplant . Sie wurde dann kurzfristig in den Räumlichkeiten des „Deutsch-Türkischen Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 362 6 Freundschaftsvereins Nürtingen e. V.“ abgehalten. Anhaltspunkte für eine darüber hinausgehende Zusammenarbeit der „Islamischen Gemeinschaft Nürtingen u. U. e. V.“ bzw. des „Deutsch-Türkischen Freundschaftsvereins Nürtingen e. V.“ und P. V. liegen dem Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg nicht vor. 5. Besitzt sie Erkenntnisse über personelle oder organisatorische Verbindungen zwischen den sogenannten „Black Jackets“ und dem Netzwerk der „Grauen Wölfe“ in Baden-Württemberg? Zu 5.: Personelle oder organisatorische Verbindungen zwischen Mitgliedern der „Black Jackets“ und Anhängern der ADÜTDF sind dem Landesamt für Verfassungsschutz und der Polizei nicht bekannt. 6. Welche Maßnahmen plant sie, um dem Extremismus in einzelnen Moscheevereinen entgegenzuwirken? Zu 6.: Im Bereich der Prävention verfolgt das Landesamt für Verfassungsschutz verschiedene Ansätze. Ein allgemein präventiver Ansatz wird mit dem Projekt „Team meX. Mit Zivilcourgage gegen islamistischen Extremismus“ umgesetzt. Durch das Angebot werden in der Jugend- und Bildungsarbeit Tätige für das Thema islamistischer Extremismus sensibilisiert und über die Propagandastrate - gien und Attraktivitätspotenziale der islamistischen Szene informiert. Die Dis - kussion über Reaktions- und Handlungsmöglichkeiten soll Multiplikatorinnen und Multiplikatoren im praktischen Umgang mit dem Phänomen unterstützen. Das Projekt wird von der Landeszentrale für politische Bildung in Kooperation mit dem Landesamt für Verfassungsschutz durchgeführt. Der zweite Ansatz stellt die gezielte individuelle Ansprache von Personen dar, die bereits in eine gewaltorientierte Szene abgeglitten sind und sich auf dem Weg der Radikalisierung befinden. Ziel ist es, dass der Betroffene entsprechende Aktivitäten unterlässt und sich aus den gewaltorientierten Szenen löst. Darüber hinaus bietet das Landesamt für Verfassungsschutz Hinweistelefone in mehreren Sprachen an, um terroristische Aktivitäten rechtzeitig zu erkennen und zu verhindern. Über die auf der Internetseite des Landesamts für Verfassungsschutz angegebenen Rufnummern können rund um die Uhr anonyme Hinweise übermittelt werden. Das Landesamt für Verfassungsschutz wirkt auch durch seine Öffentlichkeits - arbeit in Form von Publikationen, Vorträgen und Diskussionsveranstaltungen extremistischen Erscheinungen entgegen. Im Phänomenbereich „Islamistischer Extremismus/Ausländerextremismus“ ist beispielsweise die Veranstaltung am 9. Dezember 2010 im Haus der Geschichte unter dem Titel „Ethnisierung-Radikalisierung -Gewalt? Türkische und kurdische Jugendliche unter dem Einfluss extremistischer Organisationen“ zu nennen. 7. Plant sie, den Kommunen Handlungsempfehlungen an die Hand zu geben, wenn ein örtlicher Moscheeverein in eines der o. g. Netzwerke integriert ist? Zu 7.: Seit Ende des Jahres 2005 bestehen die „Empfehlungen des Innenministeriums zur Zusammenarbeit zwischen Moscheevereinen und der Polizei in Baden-Württemberg ; Förderung der interkulturellen Kompetenz“. Auf dieser Grundlage sucht die Polizei aktiv den vertrauensbildenden Dialog zu muslimischen Vereinigungen und die Kooperation in den Handlungsfeldern der polizeilichen Prävention. Damit sollen u. a. sogenannte Parallelgesellschaften im Ansatz verhindert bzw. aufgeweicht werden, um mittelbar Radikalisierungstendenzen den Nährboden zu ent- 7 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 362 ziehen. Im Zuge des Dialogkonzeptes wurden beispielsweise lokale Präventionsprojekte durchgeführt, die sich gezielt mit Demokratieverständnis, politisch motivierter Gewalt und/oder Migration/Integration befassen. Das Landesamt für Verfassungsschutz unterrichtet die politischen Handlungsträger , einschließlich der Kommunen, regelmäßig über seine Erkenntnisse zu den einzelnen Beobachtungsobjekten durch den jährlichen Verfassungsschutzbericht. Mit der monatlich erscheinende Publikation „VS-Aktuell“ (VS-NfD) wird das Informationsangebot ergänzt. Das Landesamt für Verfassungsschutz steht den Kommunen ferner als Ansprechpartner zur Verfügung. Gall Innenminister