Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 3620 12. 06. 2013 1Eingegangen: 12. 06. 2013 / Ausgegeben: 15. 07. 2013 K l e i n e A n f r a g e Wir fragen die Landesregierung: 1. Unter welchen Voraussetzungen sind türkische Fahrerlaubnisse in Deutschland gültig und unter welchen Voraussetzungen berechtigen türkische Fahrerlaubnisse nicht zur Teilnahme am deutschen Straßenverkehr? 2. Wie viele Anträge auf Erteilung deutscher Fahrerlaubnisse aufgrund türkischer Fahrerlaubnisse werden jährlich in Baden-Württemberg gestellt? 3. Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit eine deutsche Pkw-Fahrerlaub - nis aufgrund einer türkischen Pkw-Fahrerlaubnis erteilt werden kann? 4. Welche zusätzlichen Bedingungen müssen erfüllt sein, damit deutsche Fahr - erlaubnisse für die Führerscheinklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE jeweils aufgrund entsprechender türkischer Fahrerlaubnisse erteilt werden können? 5. Welche Unterlagen müssen den Anträgen auf Erteilung deutscher Fahrerlaubnisse aufgrund türkischer Fahrerlaubnisse beigefügt werden? 6. Kann die Führerscheinstelle bei Anträgen auf Erteilung deutscher Fahrerlaubnisse aufgrund türkischer Fahrerlaubnisse im Einzelfall die Beibringung eines Führungszeugnisses verlangen? Kleine Anfrage der Abg. Friedlinde Gurr-Hirsch, Viktoria Schmid, Thomas Blenke, Karl-Wilhelm Röhm, Dr. Reinhard Löffler und Konrad Epple CDU und Antwort des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Anerkennung türkischer Fahrerlaubnisse Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3620 2 7. Bei welchen ursprünglichen Ausstellungsstaaten ist die Erteilung deutscher Fahrerlaubnisse möglich, ohne dass in Deutschland zusätzliche Fahrerlaubnis - prüfungen abgelegt werden müssen? 11. 06. 2013 Gurr-Hirsch, Viktoria Schmid, Blenke, Röhm, Dr. Löffler, Epple CDU B e g r ü n d u n g Die Bedingungen zur Erteilung deutscher Fahrerlaubnisse aufgrund türkischer Fahrerlaubnisse sind für viele Türken in Baden-Württemberg nur schwer durchschaubar . Mit dieser Kleinen Anfrage soll für Klarheit gesorgt werden. A n t w o r t * ) Mit Schreiben vom 7. Juli 2013 Nr. 3-3853.1-0/1237.1 beantwortet das Ministe - rium für Verkehr und Infrastruktur die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Unter welchen Voraussetzungen sind türkische Fahrerlaubnisse in Deutschland gültig und unter welchen Voraussetzungen berechtigen türkische Fahr - erlaubnisse nicht zur Teilnahme am deutschen Straßenverkehr? Die Anerkennung bzw. Nichtanerkennung ausländischer Fahrerlaubnisse ist in der (bundesrechtlichen) Fahrerlaubnis-Verordnung geregelt. Inhaberinnen und Inhaber einer gültigen türkischen Fahrerlaubnis dürfen Kraftfahrzeuge in der Bundesrepublik Deutschland führen, wenn sie hier keinen ordentlichen Wohnsitz haben (sogenannter Besucherverkehr). Begründet die Inhaberin oder der Inhaber einer türkischen Fahrerlaubnis einen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland, berechtigt die türkische Fahrerlaubnis noch sechs Monate zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland. Danach ist für die weitere Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr die deutsche Fahrerlaubnis erforderlich. Dies gilt für alle Inhaberinnen und Inhaber einer Fahrerlaubnis, die nicht in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilt wurde. 2. Wie viele Anträge auf Erteilung deutscher Fahrerlaubnisse aufgrund türkischer Fahrerlaubnisse werden jährlich in Baden-Württemberg gestellt? Die Fahrerlaubnisbehörden unterscheiden bei den Umschreibungsanträgen nicht nach dem Ausstellungsstaat, sodass hierzu keine Angaben möglich sind. Als Anhaltspunkt kann die Anzahl der in den Jahren 2008 bis 2012 in Baden-Württemberg in türkischer Sprache abgelegten theoretischen Fahrerlaubnisprüfungen dienen . So wurden 2008 5.347 Prüfungen, 2009 4.370 Prüfungen, 2010 3.803 Prüfungen , 2011 3.627 Prüfungen und 2012 3.573 Prüfungen in türkischer Sprache abgelegt. Dies sind jeweils weniger als 2 Prozent der Gesamtzahl der in den betreffenden Jahren abgelegten Theorieprüfungen. Diese Zahlen enthalten allerdings nicht nur die Umschreibungsfälle, sondern auch die Fälle, in denen türkischsprachige Bewerberinnen und Bewerber die deutsche Fahrerlaubnis erstmals nach Ausbildung und Prüfung erwerben. *) Nach Ablauf der Drei-Wochen-Frist eingegangen. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3620 3. Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit eine deutsche Pkw-Fahrerlaub - nis aufgrund einer türkischen Pkw-Fahrerlaubnis erteilt werden kann? 4. Welche zusätzlichen Bedingungen müssen erfüllt sein, damit deutsche Fahr - erlaubnisse für die Führerscheinklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE jeweils aufgrund entsprechender türkischer Fahrerlaubnisse erteilt werden können? Für die Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis aufgrund einer türkischen Fahr - erlaubnis gelten dieselben Bedingungen wie für die erstmalige Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis der entsprechenden Klasse(n) mit Ausnahme der Vorschriften über die Ausbildung, das heißt die theoretische und praktische Ausbildung in einer Fahrschule ist nicht vorgeschrieben. Die theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung muss abgelegt werden, wobei die theoretische Prüfung in türkischer Sprache abgelegt werden kann. Falls die Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE gewerblich genutzt werden sollen, muss außerdem die Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrer -Qualifikations-Gesetz erworben werden. 5. Welche Unterlagen müssen den Anträgen auf Erteilung deutscher Fahrerlaubnisse aufgrund türkischer Fahrerlaubnisse beigefügt werden? Neben den in § 21 Abs. 3 Fahrerlaubnis-Verordnung im Einzelnen genannten Antragsunterlagen , die auch von Erstbewerberinnen und Erstbewerbern vorzulegen sind (wie zum Beispiel amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt, Lichtbild , Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen bzw. Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe), muss die Inhaberin oder der Inhaber einer türkischen Fahrerlaubnis den nationalen türkischen Führerschein mit Übersetzung vorlegen sowie eine Erklärung abgeben, dass die türkische Fahrerlaubnis noch gültig ist. 6. Kann die Führerscheinstelle bei Anträgen auf Erteilung deutscher Fahrerlaubnisse aufgrund türkischer Fahrerlaubnisse im Einzelfall die Beibringung eines Führungszeugnisses verlangen? Die Fahrerlaubnisbehörde hat nach § 2 Abs. 7 Straßenverkehrsgesetz bei jeder Erteilung einer Fahrerlaubnis – also auch bei der Erteilung einer deutschen Fahr - erlaubnis aufgrund einer türkischen Fahrerlaubnis – zu ermitteln, ob die Antragstellerin oder der Antragsteller zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist. Sie kann hierzu auch die Beibringung eines Führungszeugnisses verlangen. Ob die Beibringung eines Führungszeugnisses verlangt wird, entscheidet die Behörde nach pflichtgemäßem Ermessen. Ein Führungszeugnis wird in der Regel nur verlangt , wenn Anhaltspunkte für Eignungsmängel aufgrund strafrechtlicher Verurteilungen vorliegen. Für die Erteilung der Busklassen D1, D1E, D und DE gilt eine Sonderregelung. Hier muss dem Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis zum Nachweis, dass die Antragstellerin oder der Antragsteller die Gewähr dafür bietet, dass sie bzw. er der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen gerecht wird, ein Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 Satz 1 des Bundeszentralregistergesetzes (sogenanntes einfaches Führungszeugnis) beigefügt werden. 7. Bei welchen ursprünglichen Ausstellungsstaaten ist die Erteilung deutscher Fahrerlaubnisse möglich, ohne dass in Deutschland zusätzliche Fahrerlaubnis - prüfungen abgelegt werden müssen? Fahrerlaubnisse, die in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ausgestellt wurden, werden prüfungsfrei in eine deutsche Fahrerlaubnis umgeschrieben . Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3620 4 Fahrerlaubnisse, die in einem Staat ausgestellt wurden, der in die Anlage 11 zur Fahrerlaubnis-Verordnung aufgenommen ist, werden entweder unter vollständigem Verzicht auf die Fahrerlaubnisprüfung oder zumindest unter Verzicht auf den theoretischen oder den praktischen Prüfungsteil in eine deutsche Fahrerlaubnis umgeschrieben. Voraussetzung für die Aufnahme eines Staates in die Anlage 11 ist zum einen die Gleichwertigkeit der ausländischen Fahrerlaubnis, das heißt das Ausbildungs- und Prüfungsniveau darf sich nicht wesentlich von den deutschen Anforderungen unterscheiden. Bezüglich der Verkehrsverhältnisse dürfen in dem ausländischen Staat keine wesentlichen Unterschiede bestehen. Zum anderen muss die Gegenseitigkeit gewährleistet sein. Der betreffende ausländische Staat muss also seinerseits deutsche Fahrerlaubnisse ohne Prüfung umschreiben. Derzeit sind in die Anlage 11 zur Fahrerlaubnis-Verordnung die Staaten Andorra, Französisch-Polynesien, die Kanalinseln Guernsey und Jersey, die Insel Man, Israel, Japan, Kroatien, Monaco, Namibia, Neukaledonien, Neuseeland, die Republik Korea, San Marino, Schweiz, Singapur, Südafrika und Taiwan aufgenommen . Ebenfalls in die Anlage 11 aufgenommen sind acht australische Bundesstaaten und Territorien, 37 der 50 US-Bundesstaaten, der District of Columbia und das US-Außengebiet Puerto Rico sowie Kanada mit Ausnahme des Territoriums Nunavut. Hermann Minister für Verkehr und Infrastruktur << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice