Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 363 27. 07. 2011 1Eingegangen: 27. 07. 2011 / Ausgegeben: 30. 08. 2011 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie bewertet sie die Entlastungswirkung bei einer Nordumfahrung von Nürtingen –Reudern im Zuge der B 297? 2. Welche Möglichkeiten sieht sie, den Lkw-Verkehr auf der B 297 zwischen der A 8 (Ausfahrt Kirchheim-West) und Nürtingen zu begrenzen? 3. Unterstützt sie die Aufnahme der Ortsumfahrung Reudern (B 297) in den nächs - ten Bundesverkehrswegeplan? 4. Wie bewertet sie die Entlastungswirkung einer Nordumfahrung von Nürtingen (Säer)? 5. Wie bewertet sie die Entlastungswirkung des Oberensinger Tunnels? 6. Plant sie weiterhin, den Bau des Oberensinger Tunnels aus Mitteln des VwV- Entflechtungsgesetzes zu fördern und wenn ja, in welchem Zeitraum? 7. Wie bewertet sie die Entlastungswirkung bei einer Herabstufung der B 297 zwischen der A 8-Ausfahrt Kirchheim-West und der Wörthbrücke Nürtingen zu einer Kreis- oder Gemeindestraße und der Verlegung der B 297 auf die A 8 bzw. die B 313? 8. Würde sie einen entsprechenden Antrag der Stadt Nürtingen unterstützen? 26. 07. 2011 Kunzmann CDU Kleine Anfrage des Abg. Thaddäus Kunzmann CDU und Antwort des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Nordumfahrung von Nürtingen und Reudern Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 363 2 B e g r ü n d u n g Die Anwohner an der B 297 in Nürtingen und Reudern, der Nürtinger Rümelinstraße und von Oberensingen beklagen sich über die starke Verkehrsbelastung. Die Stadt Nürtingen plant in ihrer Verkehrsentwicklungskonzeption die Nordumfahrung von Reudern und Nürtingen sowie den Oberensinger Tunnel. Die Stadt braucht jedoch die Sicherheit, dass das Land bereit ist, diese Verkehrsprojekte zu unterstützen bzw. zu fördern. A n t w o r t Mit Schreiben vom 18. August 2011 Nr. 2-39-B297TÜ-KIRC-32 beantwortet das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie bewertet sie die Entlastungswirkung bei einer Nordumfahrung von Nürtingen –Reudern im Zuge der B 297? Die Ortsdurchfahrt von Nürtingen-Reudern im Zuge der B 297 weist einen durchschnittlichen werktäglichen Verkehr (DTVw 2010) von rd. 14.600 Kfz/24 h mit einem Schwerverkehrsanteil von 710 Kfz/24 h auf. Eine Nordumgehung von Reudern ist im Regionalverkehrsplan der Region Stuttgart als Maßnahme „B 297 Umfahrung Nürtingen–Reudern (lokale Lösung)“ zur Trassenfreihaltung enthalten . Im Flächennutzungsplan der Stadt Nürtingen ist die Maßnahme ebenfalls enthalten . Der aktuelle Bedarfsplan zum Bundesverkehrswegeplan enthält weder eine Umgehung von Reudern noch eine andere Maßnahme im Streckenzug Nürtingen –Reudern–A 8. Untersuchungen zur Entlastungswirkung einer Ortsum - gehung von Nürtingen–Reudern im Zuge der B 297 liegen aktuell nicht vor. 2. Welche Möglichkeiten sieht sie, den Lkw-Verkehr auf der B 297 zwischen der A 8 (Ausfahrt Kirchheim–West) und Nürtingen zu begrenzen? Eine Umleitung des Lkw-Durchgangsverkehrs über die BAB A 8 (AS Wendlingen ) und über die B 313 zwar die Schwerverkehrsbelastung innerhalb der Orts - lage mindern. Ob straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen in Betracht kommen, bedarf einer näheren Prüfung. Das Regierungspräsidium Stuttgart wird diese Prüfung unter Berücksichtigung der Gesichtspunkte der Verkehrssicherheit und des Lärmschutzes durchführen. 3. Unterstützt sie die Aufnahme der Ortsumfahrung Reudern (B 297) in den nächs - ten Bundesverkehrswegeplan? Das Land beabsichtigt, die notwendigen und ökologisch vertretbaren Vorhaben bei der nächsten Fortschreibung des Bedarfsplans anzumelden und diese rechtzeitig vorbereiten. Über die Aufnahme von Maßnahmen in den Bedarfsplan des Bundes für die Bundesfernstraßen entscheidet der Deutsche Bundestag. Eine Ortsumgehung von Nürtingen–Reudern im Zuge der B 297 steht in Konkurrenz zu zahlreichen anderen Ortsumgehungsmaßnahmen mit ähnlicher oder höherer Verkehrsbelastung. 4. Wie bewertet sie die Entlastungswirkung einer Nordumfahrung von Nürtingen (Säer)? Die Stadt Nürtingen hat eine Verbindung vom Krankenhaus Nürtingen („Auf dem Säer“) zur B 297 westlich von Reudern erstellt. Diese Straße dient der Erschließung des Krankenhauses und ist in kommunaler Baulast. Eine Verkehrsuntersuchung zur Entlastungswirkung einer Verlängerung dieser Erschließungsstraße bis zur Kreuzung Rümelinstraße/Oberboihinger Straße (Grienbrücke) liegt nicht vor. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 363 5. Wie bewertet sie die Entlastungswirkung des Oberensinger Tunnels? Nach einer Verkehrsuntersuchung aus dem Jahr 2001 ist mit dem Tunnel für die innerörtlichen Straßenabschnitte von Oberensingen eine deutliche Entlastung von zum Teil über 70 % möglich. Je nach Planfall sind in der Prognose Entlastungen von bis zu 14.500 Fahrzeugen täglich erreichbar. Die Maßnahme wurde daher 2004 vom damaligen Umwelt- und Verkehrsministerium grundsätzlich als zuwendungsfähig anerkannt. Seither wird sie in der Warteliste zum Förderprogramm des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (LGVFG) geführt. 6. Plant sie weiterhin, den Bau des Oberensinger Tunnels aus Mitteln des VwV- Entflechtungsgesetzes zu fördern und wenn ja, in welchem Zeitraum? Die Maßnahme ist nach dem geltenden LGVFG grundsätzlich förderfähig. Die Landesregierung beabsichtigt, künftig 60 % der Fördermittel nach dem LGVFG für den Ausbau der Infrastruktur des Umweltverbundes (ÖPNV, Radverkehr, Fußgängerverkehr, Schnittstellen) einzusetzen. Insofern und wegen des Umfangs der Maßnahme (Gesamtkosten ca. 45 Mio. €, Zuwendungen ca. 22 Mio. €) ist die Förderung offen. 7. Wie bewertet sie die Entlastungswirkung bei einer Herabstufung der B 297 zwischen der A 8–Ausfahrt Kirchheim-West und der Wörthbrücke Nürtingen zu einer Kreis- oder Gemeindestraße und der Verlegung der B 297 auf die A 8 bzw. die B 313? 8. Würde sie einen entsprechenden Antrag der Stadt Nürtingen unterstützen? Die B 297 verbindet auf ihrer Achse Göppingen–Reutlingen/Tübingen mehrere Mittelzentren untereinander und stellt darüber hinaus eine Verbindung dieser Mittelzentren zum Oberzentrum Reutlingen/Tübingen her. Gemäß den Richtlinien für integrierte Netzgestaltung (RIN) wird die B 297 der Verbindungsfunktionsstufe II „überregional“ zugeordnet. Sie ist damit Bestandteil des zusammenhängenden Verkehrsnetzes von Bundesfernstraßen, welches für den weiträumigen Verkehr bestimmt ist und besitzt auch im angesprochenen Abschnitt eine Fernverkehrs - relevanz. Zudem ist sie über die B 313 und über die A 8 mit dem übrigen Fernverkehrsnetz zusammenhängend verknüpft. Damit ist die B 297 nach den gesetz - lichen Vorgaben mit § 1 Bundesfernstraßengesetz als Bundesstraßen zu klassifizieren . Eine Änderung der Einstufung der B 297 wäre nur dann möglich, wenn sich Änderungen an ihrer Verkehrsbedeutung ergäben. Allein durch die Herabstufung einer Straße ändert sich hingegen ihre Verkehrsbedeutung nicht. Durch die alleinige Änderung der Klassifizierung kann keine Entlastung erreicht werden. Splett Staatssekretärin