Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 3633 12. 06. 2013 1Eingegangen: 12. 06. 2013 / Ausgegeben: 12. 07. 2013 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Bedeutung misst sie einer zeitnahen Anhebung der Gebührensätze für Rechtsanwälte bei? 2. Welche Bedeutung misst sie einer zeitnahen Anhebung der Gerichtskosten bei, insbesondere in Bezug auf bisher erfolgte Prognosen im Rahmen des laufenden Doppelhaushalts und wie ist dies mit der Haltung des Landes zum Gesetzgebungsverfahren des Bundes zu vereinbaren? 12. 06. 2013 Dr. Goll FDP/DVP A n t w o r t Mit Schreiben vom 5. Juli 2013 beantwortet das Justizministerium die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Bedeutung misst die Landesregierung einer zeitnahen Anhebung der Gebührensätze für Rechtsanwälte bei? Die Landesregierung begrüßt und unterstützt eine zeitnahe Anhebung der Gebührensätze für Rechtsanwälte in Anpassung an die wirtschaftliche Entwicklung. Diese Haltung hat das Justizministerium Baden-Württemberg auch bereits von Anbeginn – etwa in seiner Stellungnahme zu dem Referentenentwurf des 2. Kos - Kleine Anfrage des Abg. Dr. Ulrich Goll FDP/DVP und Antwort des Justizministeriums Positionierung zur Reform des Kosten - rechtsmodernisierungs gesetzes Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3633 2 tenrechtsmodernisierungsgesetzes am 19. März 2012 gegenüber dem Bundesministerium der Justiz – zum Ausdruck gebracht, indem es ausgeführt hat, dass eine Anpassung der Rechtsanwaltsgebühren an die wirtschaftliche Entwicklung zweifellos notwendig sei und nicht in Frage gestellt werden solle. Die Anhebung der Rechtsanwaltsgebühren wird jetzt auch tatsächlich mit dem am 16. Mai 2013 vom Deutschen Bundestag beschlossenen und am 5. Juli 2013 vom Bundesrat unter Einbeziehung des Ergebnisses im Vermittlungsausschuss bestätigten Zweiten Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts (2. KostRMoG) zeitnah vollzogen werden. Das Gesetz soll nach seinem Artikel 50 bereits am ers - ten Tag des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft treten. Dies wird voraussichtlich der 1. August 2013, jedenfalls aber der 1. September 2013 sein. Damit ist – in Relation zu dem ursprünglich für den 1. Juli 2013 geplanten Inkrafttreten – eine Verzögerung um (nur) einen Monat oder höchstens zwei Monate verbunden, die angesichts der im Rahmen des Vermittlungsausschusses zugunsten der Landesjustizhaushalte erzielten positiven Ergebnisse ohne Weiteres in Kauf zu nehmen ist. 2. Welche Bedeutung misst die Landesregierung einer zeitnahen Anhebung der Gerichtskosten bei, insbesondere in Bezug auf bisher erfolgte Prognosen im Rahmen des laufenden Doppelhaushalts und wie ist dies mit der Haltung des Landes zum Gesetzgebungsverfahren des Bundes zu vereinbaren? Die Landesregierung hat – gemeinsam mit den anderen Ländern im Bundesrat – während des gesamten Gesetzgebungsverfahrens immer auf eine deutliche (und möglichst zeitnahe) Anhebung der Gerichtsgebühren und einen spürbaren Beitrag zur Verbesserung des seit Jahren rückläufigen Kostendeckungsgrads in der Justiz gedrungen. Dies war ihr besonders wichtig, weil die Wertgebühren der Gerichte seit 1994 nicht erhöht wurden. Gleichzeitig haben alle Länder immer betont, dass das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz nur „im Gesamtpaket“ mit notwendigen finanziellen Entlastungen im Bereich der Prozesskosten- und Beratungshilfe verabschiedet werden könne. Noch im April 2013 sah es danach aus, als sei das Gesamtpaket gut „gepackt und geschnürt“ und könne, wie geplant, zum 1. Juli 2013 in Kraft treten. Völlig überraschend fielen dann aber wesentliche Entlastungsvolumina im Bereich der Prozesskostenhilfe , die noch im Regierungsentwurf vorgesehen waren, nach dem Willen des Deutschen Bundestags ersatzlos weg. Damit wären für die Länder finanzielle Einbußen in Höhe von ca. 52 Mio. EUR jährlich verbunden gewesen. Deshalb hat der Bundesrat mit der nachhaltigen Unterstützung der Landesregierung am 7. Juni 2013 den Vermittlungsausschuss mit dem Ziel angerufen, das finanzielle Gesamtentlastungsvolumen für die Justizhaushalte der Länder zu erhöhen . Durch das im Vermittlungsausschuss am 26. Juni 2013 erzielte Ergebnis werden die Länder – im Vergleich zu der bis dahin vom Bundestag beschlossenen Ge - setzesfassung – nun Mehreinnahmen von geschätzt 54 Mio. EUR jährlich er - zielen. Vor diesem Hintergrund war es geboten, durch die Anrufung des Vermittlungsausschusses auf eine Verbesserung der Position der Länder zu dringen, zumal mit einer weiteren Reform des Kostenrechts auf absehbare Zeit erfahrungsgemäß nicht zu rechnen sein wird. Es ist damit – unter wesentlicher Mitwirkung der Landesregierung – gelungen, eine schon von der früheren Landesregierung angestrebte, längst überfällige Anpassung der Rechtsanwaltsgebühren mit einer angemessenen Anhebung der Gerichtsgebühren zum Wohle des Landesjustizhaushalts zu verknüpfen. Stickelberger Justizminister << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice