Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 366 27. 07. 2011 1Eingegangen: 27. 07. 2011 / Ausgegeben: 02. 09. 2011 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hoch sind die Planungs- und Baukosten für den Abschnitt A 98.4 im Teilstück Eichsel-Karsau? 2. Wie ist der Stand der Planungen zum Abschnitt A 98.5 Karsau-Wehr und wie werden die Bürgerinnen und Bürger in die Planungen eingebunden? 3. Wie beeinflusst das Teilstück Eichsel-Karsau den weiteren Verlauf der Trasse im Abschnitt A 98.5 Karsau-Wehr? 4. Wann ist mit dem Bau dieses Teilstückes zu rechnen und macht es Sinn, diesen Abschnitt zu bauen, bevor die weitere Trasse festgelegt ist? 5. Trifft es zu, dass die Deponie Karsau vom Bau der A 98 betroffen ist und wenn ja, wie wirkt sich dies auf die Planung aus? 6. Gibt es Alternativplanungen zum Ausbau einer B 34-Neu mit Umfahrungen der Ortschaften? 27. 07. 2011 Frey GRÜNE Kleine Anfrage des Abg. Josef Frey GRÜNE und Antwort des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Planungen zur A 98 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 366 2 B e g r ü n d u n g Die Planungen zur A 98 stoßen bei der betroffenen Bevölkerung und bei den Naturschutzverbänden teilweise auf großen Widerstand. Bei dieser Autobahn handelt es sich um Planungen, die sich über Jahre hinziehen, die immer nur abschnittsweise betrachtet werden und ein Gesamtkonzept vermissen lassen. Eine Verkehrsverbesserung durch den Ausbau der vorhandenen Bundestraße und einiger Ortsumfahrungen wird vor Ort immer wieder als natur-, kosten-, und flächenschonende Variante ins Spiel gebracht. A n t w o r t Mit Schreiben vom 18. August 2011 Nr. 25-39.-A98Rhein-Säc/24/4 beantwortet das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie hoch sind die Planungs- und Baukosten für den Abschnitt A 98.4 im Teilstück Eichsel-Karsau? Die Baukosten einschließlich der Grunderwerbskosten belaufen sich auf rund 85 Mio. Euro. Die Planungskosten betragen etwa 10 % der Baukosten und um - fassen die Kosten der Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung und Bauüberwachung einschließlich aller in diesem Zusammenhang zu erstellenden Gutachten. 2. Wie ist der Stand der Planungen zum Abschnitt A 98.5 Karsau-Wehr und wie werden die Bürgerinnen und Bürger in die Planungen eingebunden? Die Planung für den Neubau der zweibahnigen A 98 im Abschnitt 5 ist seit 2007 wieder im Planfeststellungsverfahren. Die Bürgerinnen und Bürger wurden und werden im Verfahren und zusätzlich außerhalb der förmlichen Verfahren beteiligt . Vor Wiedereinleitung des Planfeststellungsverfahrens im Jahr 2007 hat das damalige Landesamt für Straßenwesen Baden-Württemberg eine Planungsgruppe eingerichtet. Diese tagte neun Mal in den Jahren 2001 bis 2006. Neben den Trägern öffentlicher Belange und den betroffenen Kommunen waren auch mehrere Bürgerinitiativen sowie Privatpersonen beteiligt. Die Ergebnisse der Planungsgruppe wurden bei der weiteren Planung berücksichtigt. Anfang 2007 führte das inzwischen zuständige Regierungspräsidium Freiburg mehrere Bürgerinforma - tionsveranstaltungen in den betroffenen Kommunen durch. Aufgrund von Änderungen des Umweltrechts mussten dann zwischen 2008 und 2010 Teile der Planunterlagen erneut überarbeitet werden. Für die geänderte Planung erfolgt derzeit das notwendige verwaltungsinterne Genehmigungsverfahren beim Ministerium für Verkehr und Infrastruktur. In diesem Verfahren wird die Situation der massiven Unterfinanzierung der Bedarfsplanmaßnahmen in Baden-Württemberg durch den Bund mit berücksichtigt. Um einen wirtschaftlichen Umgang mit den verfügbaren Mitteln zu gewährleisten, geht es zunächst darum, die in Baden-Württemberg im Bau befindlichen Vor haben mit einem Finanzierungsbedarf von noch rund 1,1 Milliarden Euro zu finanzieren. Angesichts der bisherigen mittelfristigen Finanzplanung des Bundes, die für Bedarfsplanvorhaben in Baden-Württemberg von 2012 bis 2014 jährlich zwischen 120 Mio. Euro und 170 Mio. Euro vorsieht, wird allein die Finanzierung der laufenden Maßnahmen noch Jahre dauern. Zu welchem Zeitpunkt sich Finanzierungsspielräume für die noch nicht begonnenen vordringlichen Maßnahmen des Bedarfsplanes für die Bundesfernstraßen ergeben , ist derzeit nicht absehbar. Vor diesem Hintergrund können nur die dringlichsten Projekte in den nächsten Jahren begonnen werden. Dabei ist es mir ein besonders wichtiges Anliegen, dies auch in der Öffentlichkeit deutlich zu machen, sodass wir uns auf die im Bau befindlichen und die weiteren dringlichsten Projekte konzentrieren können. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 366 Erst nach der dann noch notwendigen verwaltungsinternen Zustimmung durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) kann das Planfeststellungverfahren mit der Beteiligung der von der Änderung Betroffenen im Rahmen der 2. Offenlage weitergeführt werden. Danach wird voraussichtlich ein Erörterungstermin durchzuführen sein. 3. Wie beeinflusst das Teilstück Eichsel-Karsau den weiteren Verlauf der Trasse im Abschnitt A 98.5 Karsau-Wehr? 4. Wann ist mit dem Bau dieses Teilstückes zu rechnen und macht es Sinn, diesen Abschnitt zu bauen, bevor die Trasse festgelegt ist? Das bereits im Bau befindliche Teilstück Eichsel-Karsau gibt den westlich gelegenen Beginn des Verlaufes der Trasse im Abschnitt A 98.5 vor. Der weitere Verlauf des im Planfeststellungsverfahren befindlichen Abschnittes A 98.5 wird dann im Wesentlichen bestimmt durch straßenbautechnische Parameter, Wirtschaftlichkeitsaspekte , Topografie und durch die vorhandenen Siedlungs- und Umweltschutzgebiete . 5. Trifft es zu, dass die Deponie Karsau vom Bau der A 98 betroffen ist und wenn ja, wie wirkt sich dies auf die Planung aus? Die Trasse der A 98 verläuft durch die seit langem geschlossene Hausmülldeponie Karsau. Im Zuge des Baus der A 98 wird die Deponie teilweise abgetragen. Der Bodenaushub und anfallendes verunreinigtes Material wird entsprechend seiner Belastung an anderer Stelle entsorgt. Detailuntersuchungen sind im Rahmen der Ausführungsplanung vorgesehen. Die bisherigen Abstimmungen mit dem Landkreis lassen besondere Schwierigkeiten nicht erwarten. 6. Gibt es Alternativplanungen zum Ausbau einer B 34-Neu mit Umfahrungen der Ortschaften? Planungen über den Ausbau der bestehenden B 34 mit Umfahrungen der Ortschaften gibt es nicht. Die A 98 erfüllt auch die Funktion von Ortsumfahrungen. Dr. Splett Staatssekretärin für Verkehr und Infrastruktur