Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 3674 25. 06. 2013 1Eingegangen: 25. 06. 2013 / Ausgegeben: 22. 07. 2013 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Möglichkeiten bestehen für die Freiwilligen Feuerwehren im Land in Katastrophenfällen, wie Hochwasser, die nicht unmittelbar ihren räumlichen Zuständigkeitsbereich betreffen, um Hilfe zu leisten? 2. Welche Organisationsstrukturen sind für einen solchen Fall vorgesehen? 3. Wie viele solcher Einsätze hat es bisher unter Beteiligung von Freiwilligen Feuerwehren des Landes außerhalb von Baden-Württemberg im Zuge der jüngs ten Hochwasserkatastrophe gegeben (mit Nennung der beteiligten Feuerwehren und dem Einsatzort)? 4. Wie bewertet sie Medienberichte über einen unterbliebenen Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr in Erwitte in Nordrhein-Westfalen (Bericht der OnlineAusgabe vom Westfälischen Anzeiger vom 11. Juni 2013: „Feuerwehr Erwitte darf nicht beim Hochwasser helfen“) im Hinblick auf den rechtlichen Rahmen in Baden-Württemberg? 5. Gab es in den letzten zehn Jahren Fälle in Baden-Württemberg, in denen Feuerwehren aus anderen Bundesländern an einem Einsatz im Land beteiligt waren (wenn ja, mit Nennung der jeweiligen Einsätze)? 6. Welchen Stellenwert misst sie der Zusammenarbeit im Katastrophenschutz speziell im Bereich der Freiwilligen Feuerwehren bei, gerade auch im Hinblick auf eine Vernetzung und einen Erfahrungsaustausch zwischen den Feuerwehren der Länder? 21. 06. 2013 Dr. Rülke FDP/DVP Kleine Anfrage des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP und Antwort des Innenministeriums Einsatzmöglichkeiten der Freiwilligen Feuerwehren bei der Hochwasserbekämpfung Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3674 2 A n t w o r t Mit Schreiben vom 15. Juli 2013 Nr. 4-1443.1/59 beantwortet das Innenministerium die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Möglichkeiten bestehen für die Freiwilligen Feuerwehren im Land in Katastrophenfällen, wie Hochwasser, die nicht unmittelbar ihren räumlichen Zuständigkeitsbereich betreffen, um Hilfe zu leisten? Zu 1.: Die Freiwilligen Feuerwehren wirken im Katastrophenschutz nach den Regelungen des Landeskatastrophenschutzgesetzes (LKatSG) mit. Bei Einsätzen innerhalb des Stadtkreises oder Landkreises, in dem die Gemeindefeuerwehren ihren Standort haben, erfolgt deren Einsatz auf Weisung der unteren Katastrophenschutzbehörde . Außerhalb des eigenen Stadtkreises oder Landkreises kann die höhere Katastrophenschutzbehörde den Einsatz von Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzdienstes sowie sonstiger verfügbarer Kräfte im Sinne von § 9 Abs. 2 LKatSG anordnen. Sie bestimmt dabei zugleich, wem die Kräfte unterstellt werden. Bei Großschadenlagen, für die der Katastrophenfall nach § 1 Abs. 2 LKatSG nicht festgestellt ist, richten sich die überörtlichen Hilfeleistungen der Gemeindefeuerwehren nach § 26 des Feuerwehrgesetzes (FwG). Demnach haben sich die Ge meindefeuerwehren auf Anforderung gegenseitig Hilfe zu leisten, sofern die Sicherheit in der eigenen Gemeinde nicht wesentlich gefährdet ist. 2. Welche Organisationsstrukturen sind für einen solchen Fall vorgesehen? Zu 2.: Für Einsätze außerhalb des eigenen Kreises oder des Landes hat das Innenminis - terium im Einvernehmen mit den unteren und höheren Katastrophenschutzbehörden taktische Einheiten vorbereitend zusammengestellt. Bei der Zusammenstellung der von den Feuerwehren gestellten Einheiten wurde beachtet, dass diese auch über einen längeren Zeitraum aus der Gemeinde abgezogen werden können, ohne dass die örtliche Sicherheit wesentlich gefährdet ist. Diese Einheiten sind gemeindeübergreifend zusammengestellt. In ihnen sind auch Fahrzeuge eingebunden , die vom Bund für Zwecke des Katastrophenschutzes bereit gestellt werden. Grundlage für die Bildung solcher taktischen Einheiten ist die Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Stärke und Gliederung des Katastrophenschutzdienstes (VwV KatSD) vom 24. September 2012 (GABl. vom 31. Oktober 2012, S. 802 f.). Darin sind den Feuerwehren die Fachdienstaufgaben Brandschutz, Technische Hilfe und ABC-Schutz zugewiesen. Folgende taktische Einheiten des Feuerwehrbereiches sind aufgestellt: – Führungseinheit, – Zug Brandbekämpfung, – Zug Löschwasserversorgung, – Zug Technische Hilfe, – Zug Hochwasser, – Zug Gefahrstoff und – Zug Messen und Dekontamination. Bei Einsätzen unterhalb der Katastrophenschwelle oder der täglichen Gefahrenabwehr außerhalb des eigenen Gemeindegebietes werden die Feuerwehren in den für die Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 FwG eingerichteten Organisationsstrukturen tätig. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3674 3. Wie viele solcher Einsätze hat es bisher unter Beteiligung von Freiwilligen Feuerwehren des Landes außerhalb von Baden-Württemberg im Zuge der jüngsten Hochwasserkatastrophe gegeben (mit Nennung der beteiligten Feuerwehren und dem Einsatzort)? Zu 3.: Im Zuge der jüngsten Hochwasserlage wurde ein Abrollbehälter Wasserförderung des Bevölkerungsschutzes Baden-Württemberg mit Transport- und Begleitfahrzeugen durch die Kräfte der Feuerwehr Karlsruhe in Magdeburg eingesetzt. Ein weiterer Abrollbehälter Wasserförderung mit Fahrzeugen und Personal der Feuerwehr Heilbronn wurde in Abmarschbereitschaft versetzt, jedoch nicht abgerufen. Nach Kenntnis des Innenministeriums haben darüber hinaus rund 170 Feuerwehrangehörige aus Baden-Württemberg im Rahmen von Städtepartnerschaften Hilfe in Bayern, Sachsen und Sachsen-Anhalt geleistet. Dem Innenministerium liegen hierüber keine abschließenden Daten vor. 4. Wie bewertet sie Medienberichte über einen unterbliebenen Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr in Erwitte in Nordrhein-Westfalen (Bericht der OnlineAusgabe vom Westfälischen Anzeiger vom 11. Juni 2013: „Feuerwehr Erwitte darf nicht beim Hochwasser helfen“) im Hinblick auf den rechtlichen Rahmen in Baden-Württemberg? Zu 4.: Nach Kenntnis des Innenministeriums hatte das Ministerium für Inneres und Kommunales Nordrhein-Westfalen zahlreiche Feuerwehreinheiten aus dem nordrhein -westfälischen Regierungsbezirk Arnsberg, zu dem Erwitte gehört, für eine mögliche Hilfeleistung in Niedersachsen vorgeplant. Dieser Planung eines landesweiten Hilfeleistungskontingents stand eine beabsichtigte städtepartnerschaftliche Hilfe der Feuerwehr Erwitte in Aken, Sachsen-Anhalt, entgegen. Daher untersagte das nordrhein-westfälische Ministerium für Inneres und Kommunales diesen Einsatz. Im Fall umfangreicher Einsätze sind solche Planungen notwendig. Gerade der Einsatz in anderen Bundesländern bedarf regelmäßig der Koordination zwischen den beteiligten Bundesländern. Diese erfolgt grundsätzlich über das Gemeinsame Melde- und Lagezentrum von Bund und Ländern (GMLZ). Basis des zwischen den Ländern abgestimmten Verfahrens ist ein konkretes Hilfeleistungsersuchen eines Landes, auf das die anderen Länder entsprechende Hilfe anbieten können. Das Verfahren stellt sicher, dass Einheiten entsprechend den Erfordernissen in den hilfebedürftigen Ländern zielgerichtet entsandt und in den Einsatz gebracht werden können. Außerhalb dieser Vorplanungen sind Hilfeleistungen auf Grundlage von Städtepartnerschaften auf freiwilliger Basis möglich. Es ist von den Gemeinden dabei darauf zu achten, dass durch die Hilfe die Sicherheit in der eigenen Gemeinde nicht wesentlich gefährdet ist. Bei Nutzung von landeseigenen bzw. von durch den Bund zur Verfügung gestellten Katastrophenschutzfahrzeugen und sonstigen Katastrophenschutzressourcen für Hilfeleistungen in anderen Ländern muss der zuständigen unteren Katastrophenschutzbehörde der Einsatz grundsätzlich angezeigt werden. Durch das Anzeigeverfahren wird sichergestellt, dass jederzeit ein Überblick über die im Land verfügbaren Fahrzeuge und Einheiten besteht. Daneben muss bei jedem Einsatz in einem anderen Bezirk oder einem anderen Land von den unteren Katastrophenschutzbehörden darauf geachtet werden, dass der Grundschutz im jeweiligen Bezirk gewährleistet bleibt. In besonderen Fällen, wie eigene großflächige Schadenlagen oder erhebliche Schadenlagen in mehreren Bundesländern, stellt das Innenministerium zur Sicherstellung der zielgerichteten Koordination die Nutzung aller Landes- bzw. Bundesfahrzeuge des Katastrophenschutzes für Einsätze in anderen Ländern grundsätzlich unter seinen Vorbehalt. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3674 4 5. Gab es in den letzten zehn Jahren Fälle in Baden-Württemberg, in denen Feuerwehren aus anderen Bundesländern an einem Einsatz im Land beteiligt waren (wenn ja, mit Nennung der jeweiligen Einsätze)? Zu 5.: Außer grenzüberschreitenden Einsätzen der täglichen Gefahrenabwehr sind dem Innenministerium in den vergangenen zehn Jahren keine Fälle bekannt, in denen Feuerwehren aus anderen Bundesländern in Baden-Württemberg tätig geworden sind. Die Einsätze werden statistisch nicht erfasst. 6. Welchen Stellenwert misst sie der Zusammenarbeit im Katastrophenschutz speziell im Bereich der Freiwilligen Feuerwehren bei, gerade auch im Hinblick auf eine Vernetzung und einen Erfahrungsaustausch zwischen den Feuerwehren der Länder? Zu 6.: Die Feuerwehren sind eine der wesentlichen Säulen des Katastrophenschutzes. Entscheidend für die Schlagkraft bei Großschadenlagen ist die ständige Zusammenarbeit bei Übungen, Tageseinsätzen und in der Einsatzvorbereitung. Nur dann können großräumige Einsatzlagen effizient und erfolgreich bewältigt werden. Wichtig für eine reibungslose Zusammenarbeit ist eine möglichst bundeseinheit - liche Ausstattung und Ausbildung. Daher sind die entsprechenden DIN-Normen für Feuerwehrfahrzeuge und Feuerwehrgeräte anzuwenden. Gleiches gilt für Feuerwehr -Dienstvorschriften, in denen das Vorgehen im Einsatz beschrieben ist. Diese Feuerwehr-Dienstvorschriften werden vom Ausschuss Feuerwehr, Katastrophenschutz und Zivile Verteidigung der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder erarbeitet und den Ländern zur Einführung empfohlen. Grenzüberschreitende Einsätze tragen ebenfalls zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Katastrophenschutz bei. Allerdings ist eine Vernetzung und ein Erfahrungsaustausch in Einsatzsituationen nur begrenzt möglich. Im Vordergrund steht dabei die Hilfeleistung für die betroffene Bevölkerung. Gall Innenminister << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice