Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 369 28. 07. 2011 1Eingegangen: 28. 07. 2011 / Ausgegeben: 17. 08. 2011 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie weit ist das Planfeststellungsverfahren für die Ortsumfahrung zwischen Güglingen und Pfaffenhofen (L 1103 neu) fortgeschritten? 2. Welche Schritte wurden bisher schon vollzogen? 3. Welche Planungskosten sind bisher schon entstanden? 4. Gibt es eine Prioritätenliste der Landesregierung zu Ortsumfahrungen und wenn ja, welche Priorität hat für sie die Ortsumfahrung Güglingen/Pfaffen - hofen? 5. Ist sie der Meinung, dass die Bürgerinnen und Bürger in Güglingen und Pfaffenhofen durch die Umfahrung wesentlich entlastet werden? 6. Teilt sie die Auffassung, dass die Umfahrung von Güglingen und Pfaffenhofen eine hohe Priorität haben muss, da die beiden Gemeinden zusammen eine Finanzierung von 50 Prozent des eigentlichen Landesanteils bei einem Bau - beginn bis Ende 2012 zugesagt haben? 27. 07. 2011 Gurr-Hirsch CDU Kleine Anfrage der Abg. Friedlinde Gurr-Hirsch CDU und Antwort des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Ortsumfahrung Güglingen/Pfaffenhofen Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 369 2 B e g r ü n d u n g Die Ortsumfahrung Güglingen/Pfaffenhofen stellt ein zentrales Verkehrsprojekt dar und ist seit Langem in Planung. Durch Güglingen fahren täglich knapp 12.000 Fahrzeuge, wovon circa 8 Prozent Schwerlastverkehr sind. Die Entlastungs - leistung dieser Ortsumfahrung wird mit etwa 60 Prozent angegeben. Die Orts - umfahrung Güglingen/Pfaffenhofen ist daher eine wirksame Maßnahme und stellt eine echte Entlastung der Bürgerinnen und Bürger dar. A n t w o r t Mit Schreiben vom 11. August 2011 Nr. 24-39.-L1103/9/67 beantwortet das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie weit ist das Planfeststellungsverfahren für die Ortsumfahrung zwischen Güglingen und Pfaffenhofen (L 1103 neu) fortgeschritten? Das Planfeststellungsverfahren für die Ortsumfahrung Güglingen/Pfaffenhofen wurde am 23. März 2011eingeleitet. Die Planunterlagen waren bis zum 3. Mai 2011 zur Einsicht öffentlich ausgelegt. Die Einwendungsfrist endete am 17. Mai 2011. 2. Welche Schritte wurden bisher schon vollzogen? Die Anhörung hat stattgefunden. Derzeit werden die Stellungnahmen ausge wertet. 3. Welche Planungskosten sind bisher schon entstanden? Der derzeitige Ausgabenstand für Planungskosten beträgt rd.160.000 Euro. 4. Gibt es eine Prioritätenliste der Landesregierung zu Ortsumfahrungen und wenn ja, welche Priorität hat für sie die Ortsumfahrung Güglingen/Pfaffen - hofen? Die Ortsumfahrung Güglingen/Pfaffenhofen wird bei der noch ausstehenden Priorisierung zukünftiger Maßnahmen überprüft. Entscheidend dabei sind die Ergebnisse einer nach landesweit einheitlichen Kriterien durchzuführenden Bewertung aller Projekte und die zukünftigen Finanzierungsmöglichkeiten. 5. Ist sie der Meinung, dass die Bürgerinnen und Bürger in Güglingen und Pfaffenhofen durch die Umfahrung wesentlich entlastet werden? Mit der Ortsumfahrung wird für das Prognosejahr 2020/2025 eine Verkehrs - ent lastung von über 50 % in den Ortsdurchfahrten von Pfaffenhofen und Güglingen erwartet. Damit wäre eine deutliche Entlastung der Anwohnerinnen und Anwohner von den bestehenden Beeinträchtigungen durch Lärm und Abgase möglich . 6. Teilt sie die Auffassung, dass die Umfahrung von Güglingen und Pfaffenhofen eine hohe Priorität haben muss, da die beiden Gemeinden zusammen eine Finanzierung von 50 Prozent des eigentlichen Landesanteils bei einem Bau - beginn bis Ende 2012 zugesagt haben? Die in den kommenden Jahren im Landesstraßenbauhaushalt zur Verfügung stehenden Mittel werden für die Weiterführung laufender Maßnahmen und für die 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 369 Erhaltung benötigt. Derzeit ist nicht absehbar, zu welchem Zeitpunkt Mittel für neue Maßnahmen zur Verfügung stehen. Sollte es nicht möglich sein, den ver - bleibenden Landesanteil bis 2012 zu finanzieren, liegt es bei der Stadt Güglingen und der Gemeinde Pfaffenhofen, ob das Angebot zur Mitfinanzierung verlängert wird. Hermann Minister für Verkehr und Infrastruktur