Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode 1 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Drucksache 15 / 37 26. 05. 2011 Kleine Anfrage des Abg. Georg Wacker CDU und Antwort des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Neubau der L 597 inkl. Neckarbrücke bei Ladenburg/Ilvesheim K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie bewertet sie das Projekt Neubau L 597 inkl. Neckarbrücke Ladenburg/ Ilvesheim als Ortsumgehungsmaßnahme in Bezug auf Lärmentlastung, Feinstaubentlastung und innerörtliche Verkehrsentlastung inkl. Spitzenbelastung und liegen zu diesen drei Punkten konkrete Zahlen vor? 2. Aufgrund welcher Bewertung des Projektes Neubau L 597 sind bisher welche konkreten planungsrechtlichen Schritte vollzogen worden? 3. Welche konkreten Kosten hat das Planungsverfahren bisher verursacht und wo sind ggf. darüber hinaus an anderer Stelle mittelbar weitere Kosten entstanden? 4. Welche Priorität misst sie der Baumaßnahme L 597 nach welchen Kriterien (z. B. aktueller Planungsstand und sachliche Dringlichkeit) zu? 5. Wann beabsichtigt sie, die Baumaßnahme zu beginnen? 23. 05. 2011 Wacker CDU Eingegangen: 26. 05. 2011 / Ausgegeben: 01. 07. 2011 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 37 2 B e g r ü n d u n g Die Neckarbrücke L 597 mit der daraus resultierenden Entlastung der Ortsdurchfahrt Ilvesheim ist nicht nur für die direkt betroffene Gemeinde, sondern für die gesamte Region ein zentrales verkehrs- und wirtschaftspolitisches Thema, das bisher vor Ort in einem großen Konsens von allen Beteiligten vorangetrieben wurde und von der Landesregierung als Projekt mit vordringlichem Bedarf gesehen wurde . Die Akteure vor Ort sowie das Regierungspräsidium gingen bisher von einem Realisierungsbeginn nach der Fertigstellung der Schriesheimer Ortsumfahrung/ Branichtunnel und vor Ablauf des Planfeststellungsbeschlusses aus. Der Neubau der L 597 ist mit dem Gesamtverkehrskonzept für die Region klar verknüpft und muss mit anderen Projekten, wie dem Schriesheimer Tunnel und dem Ausbau der S-Bahn Rhein-Neckar, als Einheit gedacht werden. Alle Maßnahmen entlasten nicht nur die Ortskerne vom Individualverkehr, sondern strahlen in die gesamte Region aus und führen durch neue, direkte Verbindungen zu einer Entlastung auch der umliegenden Verkehrswege, die für den Wirtschafts- und Arbeitsstandort von entscheidender Bedeutung sind. Der Ausbau des ÖPNV allein kann notwendige Straßenbaumaßnahmen nicht ersetzen und gerade an Neckar und Bergstraße sind die gewachsenen Verkehrswege nicht ausreichend, um die wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit des Standortes zu gewährleisten. A n t w o r t * ) Mit Schreiben vom 24. Juni 2011 Nr. 25–39.–L597/17/65 beantwortet das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie bewertet die Landesregierung das Projekt Neubau L 597 inkl. Neckarbrücke Ladenburg/Ilvesheim als Ortsumgehungsmaßnahme in Bezug auf Lärmentlastung, Feinstaubentlastung und innerörtliche Verkehrsentlastung inkl. Spitzenbelastung und liegen zu diesen drei Punkten konkrete Zahlen vor? Zur Beurteilung der Entlastungen bei Lärm, Feinstaub und innerörtlichem Verkehr wurden Gutachten erstellt. Zu diesen Punkten liegen konkrete Zahlen vor, die aufzeigen, dass sich die jeweiligen Belastungswerte der Ortsdurchfahrten von Mannheim-Seckenheim und Ilvesheim durch den Bau der L 597 neu für das Prognosejahr 2020 signifikant reduzieren lassen. 2. Aufgrund welcher Bewertung des Projektes Neubau L 597 sind bisher welche konkreten planungsrechtlichen Schritte vollzogen worden? Landesstraßenmaßnahmen werden generell nach erfolgter Einstufung im Generalverkehrsplan des Landes Baden-Württemberg geplant und gebaut. Der Neubau der L 597 zwischen Mannheim-Friedrichsfeld und Ladenburg war in den Generalverkehrsplänen 1985 und 1995 des Landes als Vordringlicher Bedarf eingestuft. Auf dieser Grundlage wurde im Januar 2001 das Planfeststellungsverfahren in zwei Teilverfahren – Teilabschnitt „Nord“ von der Nordumgehung Ladenburg (L 536/597) bis zur K 4138 und Teilabschnitt „Süd“ als Fortführung von der K 4138 über die L 637 zur bestehenden L 597 – durchgeführt. Der Planfeststellungsbeschluss erging für den Teilabschnitt „Nord“ am 10. Oktober 2005 und ist seit dem 22. Februar 2007 bestandskräftig. Im Teilabschnitt „Süd“ wurde der zugehörige Teil-Planfeststellungsbeschluss vom 5. April 2006 am 3. Juni 2008 bestandskräftig . *) Nach Ablauf der Drei-Wochen-Frist eingegangen. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 37 3 3. Welche konkreten Kosten hat das Planungsverfahren bisher verursacht und wo sind ggf. darüber hinaus an anderer Stelle mittelbar weitere Kosten entstanden? Die Planungskosten setzen sich aus Leistungen der Verwaltung (Eigenleistungen) und an Dritte – z. B. Ingenieurbüros – vergebene Leistungen (Fremdleistungen, z. B. Planungsleistungen oder gutachterliche Leistungen) zusammen. Eigenleistungen werden monetär erst seit 2007 erfasst. Da die Planungen zum Projekt L 597 von der Straßenbauverwaltung bereits seit den 80er-Jahren betrieben werden, sind belastbare Aussagen zu den Planungskosten nicht möglich. 4. Welche Priorität misst die Landesregierung der Baumaßnahme L 597 nach welchen Kriterien (z. B. aktueller Planungsstand und sachliche Dringlichkeit) zu? Entsprechend des Koalitionsvertrags für die 15. Wahlperiode wird sich der Ausbauplan für Landesstraßen auf ökologisch vertretbare Maßnahmen mit hoher Entlastungsfunktion für die Bevölkerung konzentrieren. 5. Wann beabsichtigt die Landesregierung, die Baumaßnahme zu beginnen? Die Finanzierung des Neubaus der L 597 zwischen Mannheim-Friedrichsfeld und Ladenburg mit neuer Neckarbrücke ist bisher nicht gesichert. Der Schwerpunkt im Landesstraßenbau liegt in den kommenden Jahren auf der Erhaltung des Straßennetzes und auf der Abwicklung bereits laufender Projekte. Nach derzeitigem Sachstand sind frühestens in den Jahren 2014/2015 neue Baubeginne möglich. Dies gilt insbesondere für Großmaßnahmen wie der L 597. Dr. Splett Staatssekretärin