Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3743 15. Wahlperiode Eingang: 04.07.2013 Kleine Anfrage der Abg. Elke Brunnemer CDU Praktisches Jahr (PJ) im Medizinstudium Ich frage die Landesregierung: 1. Wie ist das Praktische Jahr (PJ) an den Medizinischen Fakultäten der Universitäten im Land geregelt (hinsichtlich Ausbildungsinhalten und praktischer Ausgestaltung vor Ort)? 2. Welche Zugangsvoraussetzungen für das PJ gibt es (aufgeschlüsselt nach Fakultäten )? 3. Wo kann das PJ abgeleistet werden (aufgeschlüsselt nach Standorten im In- und Ausland)? 4. Welche arbeitsrechtlichen Voraussetzungen (Urlaub, Gehalt) gibt es (aufgeschlüsselt nach Fakultäten)? 5. Sind Änderungen in der Studienordnung hinsichtlich der Ausgestaltung des PJ geplant und wenn ja, wie sehen diese aus? 6. In welchem Umfang erhalten Lehrkrankenhäuser Mittel für die Bereitstellung eines Ausbildungsplatzes? 02.07.2013 Brunnemer CDU B e g r ü n d u n g Das PJ stellt innerhalb des Medizinstudiums einen wichtigen Ausbildungsabschnitt dar, der vor dem Staatsexamen abzuleisten ist. An den Universitäten in BadenWürttemberg gibt es dazu unterschiedliche Bedingungen für die Studenten.