Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 3765 10. 07. 2013 1Eingegangen: 10. 07. 2013 / Ausgegeben: 15. 08. 2013 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Kosten sind dem Land bis heute durch die Behebung von Schäden infolge Überflutungen im Naturschutzgebiet Taubergießen nach Schlagen der oberen Bresche am Leopoldskanal (Müllbeseitigung, Instandsetzung Wege etc.) entstanden? 2. Wird sie die Bemühungen der Gemeinde Rheinhausen unterstützen, die obere Bresche zu schließen bzw. um 80 cm wieder anzuheben, um ständige Überflutungen vom Leopoldskanal zu verhindern bzw. mit welcher Begründung wird eine solche Schließung abgelehnt? 3. Wie hoch veranschlagt sie die dauerhaften Kosten, die infolge Hochwassers zur Müllbeseitigung sowie zur Unterhaltung der Benjeshecke und Bresche sowie der Brückenbauwerke und Wege entlang der Altrheinarme entstehen? 4. Wer trägt den wirtschaftlichen Schaden, der durch Einschränkung der Waldbewirtschaftung im Gemeindewald infolge häufiger Hochwasser im Winterhalbjahr entstanden ist und der durch den infolge Hochwassers unausweichlichen Waldumbau entstehen wird (der Gemeinde fehlen zukünftig wertvolle Baumarten /Harthölzer)? 5. Mit welchen Maßnahmen gedenkt sie das Problem zu bewältigen, dass jedes geringe Hochwasser im Leopoldskanal zu massiven Überflutungen im Naturschutzgebiet Taubergießen führt (weil die obere, rheinentfernteste Bresche zuerst anspringt) mit den sich daraus ergebenden Folgeproblemen, wie zum Beispiel die Gefährdung der bei eintretendem Hochwasser bereits im Gebiet befindlichen Menschen, wie etwa Spaziergänger, Radfahrer oder Bootsfahrer, Anschwemmung von Müll und Schlamm, Ertrinken vieler Jungtiere, Schädigung des Baumbestands, insbesondere Ahorn, Buchen und frisch aufgeforsteter Eichen, Erosionen an den Wegen, Beschädigung der Brückenbauwerke und Ausbreitung der Stechmücken? Kleine Anfrage des Abg. Marcel Schwehr CDU und Antwort des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Schäden durch häufige Überflutungen im Naturschutzgebiet Taubergießen Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3765 2 6. Teilt sie die kritische Beurteilung der Gemeinde Rheinhausen, dass die Revitalisierung – das ursprüngliche Ziel der oberen Bresche – nur teilweise gelungen ist, da die Schluten im Naturschutzgebiet Taubergießen nicht alle wie geplant anspringen und es so zu Wasserstauungen kommt, die die bisherige Fauna und Flora schädigen? 7. Teilt sie die Einschätzung, dass sich infolge der häufigen Überschwemmungen im Naturschutzgebiet Taubergießen zunehmend „Stechmücken mit Migrationshintergrund “, wie der Asiatische Tigermoskito und der Japanische Busch - moskito, ansiedeln und wie gedenkt sie, gefährliche Stechmückenarten, die Überträger von Viruserkrankungen sein können, im Naturschutzgebiet Taubergießen zu bekämpfen und wer trägt dafür die Kosten? 09. 07. 2013 Schwehr CDU A n t w o r t Mit Schreiben vom 1. August 2013 Nr. 5-0141.5/436/1 beantwortet das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft im Einvernehmen mit dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Kosten sind dem Land bis heute durch die Behebung von Schäden infolge Überflutungen im Naturschutzgebiet Taubergießen nach Schlagen der oberen Bresche am Leopoldskanal (Müllbeseitigung, Instandsetzung Wege etc.) entstanden? Die Hochwasserschutzmaßnahme Rheinhausen hat seit ihrer Fertigstellung im Mai 2011 ihre Wirksamkeit zur Verbesserung des Hochwasserschutzes der Gemeinde Rheinhausen bei bereits fünf Einsätzen des Pumpwerkes erfolgreich unter Beweis gestellt. Durch die Hochwasser 2010/11 sind dem Land Sanierungskosten in Höhe von 43.700 Euro an der Niederhausener Rheinstraße und 117.000 Euro am Holzplatzweg entstanden. Beide Wege befinden sich innerhalb des Überflutungsgebiets des Rheins. Darüber hinaus sind Kosten für die Beseitigung der Verunreinigungen an der oberen Dammabsenkung und der Benjeshecke sowie für die Instandsetzung der Wege seit Januar 2011 in Höhe von ca. 29.000 Euro angefallen. 2. Wird sie die Bemühungen der Gemeinde Rheinhausen unterstützen, die obere Bresche zu schließen bzw. um 80 cm wieder anzuheben, um ständige Überflutungen vom Leopoldskanal zu verhindern bzw. mit welcher Begründung wird eine solche Schließung abgelehnt? Die Hochwasserdämme IV und V mussten nach Osten verlegt werden, um die wasserrechtlichen Anforderungen für eine Genehmigung zur Verbesserung des Hochwasserschutzes der Gemeinde Rheinhausen zu erfüllen. Das Gelände im Bereich der Dammrückverlegung des Hochwasserdammes V liegt höher als das Überflutungsgebiet des Rheins westlich des alten Hochwasserdammes, sodass die dortigen Waldbereiche nur bei seltenen, großen Rheinhochwassern überflutet und die weit vom Rhein entfernt liegenden Auebereiche zudem nicht durchströmt würden. Dies hätte Schäden an Flora und Fauna des Naturschutzgebietes Taubergießen zur Folge haben können. Durch die Absenkung des rechten Leopoldskanaldammes („obere Bresche“) im Zuge des Baus des Hochwasserschutzes von Rheinhausen wird die erforderliche Überflutungshäufigkeit in diesem neuen Auwaldgebiet auch durch den Zustrom 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3765 von Hochwasser aus dem Leopoldskanal gewährleistet. Damit werden langfristig vorgenannte Schäden vermieden bzw. gemindert. Es ist vorgesehen mit der Gemeinde Rheinhausen und der Genehmigungsbehörde , dem Landratsamt Emmendingen, weitere Gespräche zu führen, um mögliche Verbesserungen auf Grundlage des bestehenden Planfeststellungsbeschlusses im Einklang mit den geltenden naturschutzfachlichen Entwicklungszielen zu diskutieren . 3. Wie hoch veranschlagt sie die dauerhaften Kosten, die infolge Hochwassers zur Müllbeseitigung sowie zur Unterhaltung der Benjeshecke und Bresche sowie der Brückenbauwerke und Wege entlang der Altrheinarme entstehen? Die Höhe der Unterhaltungskosten ist grundsätzlich von der Häufigkeit großer Hochwasserereignisse abhängig. Die nachfolgend genannten Werte stellen Mittelwerte aus den vergangenen hochwasserreichen Jahren dar. Im Gebiet der Deichrückverlegung („obere Bresche“) ist für die Reinigung der Benjeshecke mit Kosten von ca. 600 € nach jedem größerem Hochwasserereignis zu rechnen. Mit der Übernahme dieser Funktion durch die gepflanzten Gehölze ist dort von vergleichbaren Aufwendungen auszugehen. Für die einmalige jährliche Reinigung der Waldbereiche ist mit Kosten von ca. 2.500 € zu rechnen. Diese Kosten werden entsprechend der zwischen Gemeinde und Land getroffenen Vereinbarung vom Land getragen. Im Gebiet der unteren Ufersenken, Bestandteil des gemeinsamen Revitalisierungsprojektes Taubergießen der Gemeinden Rheinhausen, Rust, Kappel-Grafenhausen , Rhinau und dem Naturschutz des RP Freiburg, waren durch die vorge - sehene und eingetretene Dynamik in der Vergangenheit auch nach größeren Hochwasserereignissen nur lokal geringe Schäden durch Erosion oder Sedimen - tation an Forstwegen und Querbauwerken (z. B. Kolke im Unterwasser von Brücken, Ausspülung von Wegebaumaterial) zu verzeichnen. Zuständig für die Unterhaltung der Wege und z. T. Bauwerke innerhalb dieses Bereiches des bisherigen Überflutungsgebietes des Rheins ist die jeweilige Gemarkungsgemeinde. Es ist noch über den Vorschlag zu entscheiden, einen Unterhaltungsfonds der Partner des Revitalisierungsprojektes zu begründen, um die künftigen Unterhaltungskosten gemeinsam zu finanzieren. 4. Wer trägt den wirtschaftlichen Schaden, der durch Einschränkung der Waldbewirtschaftung im Gemeindewald infolge häufiger Hochwasser im Winterhalbjahr entstanden ist und der durch den infolge Hochwassers unausweichlichen Waldumbau entstehen wird (der Gemeinde fehlen zukünftig wertvolle Baumarten /Harthölzer)? Das Ziel des gemeinsam von Land und den Gemeinden durchgeführten Projekts „Revitalisierung Taubergießen“ besteht darin, dass eine häufigere und bessere Durchströmung stattfindet. Hierzu waren die gemeinsam vereinbarten und umgesetzten Maßnahmen zur Verbesserung der Durchströmung des Rheinvorlandes und Förderung einer naturnahen Abflussdynamik erforderlich. Die damit verbundene Entwicklung auentypischer, standortangepaßter Baumarten entspricht auch der Waldbewirtschaftungsrichtlinie der Naturschutzgebietsverordnung des NSG Taubergießen. Diese standortstypischen Auewaldbaumarten werden entsprechende Hochwasserereignisse künftig schadlos überstehen. Schäden an Waldbeständen, die auf die umgesetzten Maßnahmen zur Verbes - serung der Überflutungsdynamik im Taubergießen zurückzuführen sind, sind nur an einzelnen isolierten Stellen zu beobachten. Diese Bereiche sind geprägt durch hohe Grundwasserstände, sodass einzelne Bäume infolge der Überflutungen Schaden nehmen. Es hat darüber hinaus bereits eine Entwicklung eingesetzt, die den Standortverhältnissen in dynamischen Auenwäldern entspricht. Dabei werden kleinflächig tiefe Geländesenken und Schluten nicht mehr mit den für die Hartholzaue typischen Baumarten besiedelt, sondern erfahren eine Entwicklung in Richtung der tieferen Weichholzaue. Dagegen ist auch künftig nahezu die ge- Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3765 4 samte Waldfläche im Taubergießen der hohen bis tiefen Hartholzaue zuzuordnen. Es können dort im Zuge der forstwirtschaftlichen Bewirtschaftung alle typischen Baumarten der Hartholzaue eingebracht und genutzt werden. Für den Deichrückverlegungsbereich („obere Bresche“), zwischen dem alten und neuen Hochwasserdamm V, regelt der Planfeststellungsbeschluss entsprechend der geltenden gesetzlichen Bestimmungen, dass bei Untauglichkeit der vorge - sehenen Waldumbaumaßnahmen und dadurch eintretende vorhabensbedingte nachteilige Veränderungen über Auflagen und Entschädigungen in einem separaten Verfahren zu entscheiden wäre. 5. Mit welchen Maßnahmen gedenkt sie das Problem zu bewältigen, dass jedes geringe Hochwasser im Leopoldskanal zu massiven Überflutungen im Naturschutzgebiet Taubergießen führt (weil die obere, rheinentfernteste Bresche zuerst anspringt) mit den sich daraus ergebenden Folgeproblemen, wie zum Beispiel die Gefährdung der bei eintretendem Hochwasser bereits im Gebiet befindlichen Menschen, wie etwa Spaziergänger, Radfahrer oder Bootsfahrer, Anschwemmung von Müll und Schlamm, Ertrinken vieler Jungtiere, Schädigung des Baumbestands, insbesondere Ahorn, Buchen und frisch aufgeforsteter Eichen, Erosionen an den Wegen, Beschädigung der Brückenbauwerke und Ausbreitung der Stechmücken? Überflutungen ausgehend von der oberen Dammabsenkung (Hochwasserschutz Rheinhausen) erfolgen mit einem Teil des Abflusses aus dem Leopoldskanal und führen zu partiellen Überflutungen des Auwaldes im direkt angrenzenden Bereich der Dammrückverlegung des Hochwasserdammes V. Davon sind auch die Wegniederlegungen am Holzplatzweg als auch an der Niederhausener Rheinstraße betroffen . Im Dammrückverlegungsbereich weiter stromab in Richtung Pumpwerk werden hierdurch vor allem die Abflüsse in den Gewässern erhöht, flächenhafte Überflutungen werden dort aber nicht wesentlich durch diesen Zustrom bestimmt, sondern erfolgen hier nur über Zustrom bei Rheinhochwasser von Westen. Mit der Gemeinde Rheinhausen wurde vereinbart, dass zur Absperrung der Wege in das Überflutungsgebiet bei Hochwasser des Leopoldkanals eine frühzeitige Warnung bei einem Wasserstand von 1,0 m am Pegel Riegel erfolgt. Hierdurch wird eine Vorwarnzeit von ca. 2 bis 3 Stunden zur Absperrung der Wege erreicht, bevor das Wasser in den Raum einzuströmen beginnt. Erst nach Ablauf weiterer Stunden werden mit der Erhöhung des Abflusses im Leopoldskanal flächige Überflutungen auftreten. Zusätzlich wurden, wie mit der Gemeinde vereinbart, eindeutige Hinweisschilder zur Hochwassergefahr in dem natürlichen Überflutungsgebiet des Rheins in deutscher und französischer Sprache aufgestellt. Zur Klärung, inwieweit darüber hinaus weitere Verbesserungen möglich und nötig sind, wurde vom RP Freiburg eine Studie zur Bewertung der Gefahrensituation bei Hochwasser von Rhein und Leopoldskanal in Auftrag gegeben, die im 3. Quartal 2013 vorliegen soll. Diese soll auch Grundlage für Gespräche mit der Gemeinde Rheinhausen und dem Landratsamt Emmendingen sein. Vorhabensbedingte Ablagerungen des Zivilisationsmülls aus dem Einzugsgebiet von Dreisam und Elz, die Schlammablagerungen auf den Wegen und in den Gewässern , die Wege unpassierbar machen sowie Abflusshindernisse darstellen, werden gemäß der Vereinbarung mit der Gemeinde im Bereich der Deichrückverlegung (Hochwasserschutz Rheinhausen) vom Land zeitnah beseitigt. Dies gilt ebenfalls für Erosionen an Wegen und eventuelle Schäden an den Brückenbauwerken der Forstwege über den durchgehenden Altrheinzug, die ebenfalls Gegenstand der vorgenannten Vereinbarung sind, sofern die Schäden auf die Überflutungen zurückzuführen sind. Bei den durch Hochwasser im Leopoldskanal über die obere Dammabsenkung ausgelösten Überflutungen bleiben größere Flächen überflutungsfrei, sodass immer ausreichend große Rückzugsmöglichkeiten für das Wild vorhanden sind. Erst unter dem Einfluss großer Rheinhochwässer kommt es, wie auch bereits in der 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3765 Vergangenheit vor Umsetzung der Baumaßnahmen, zu flächenhaften Überflutungen , die nahezu das gesamte Rheinvorland umfassen. Auch dann noch kann das Wild den überfluteten Bereich verlassen oder sich auf die noch vorhandenen Abschnitte des alten Hochwasserdamms V zurückziehen. Eine Ursache für Wildverluste beim Hochwasser Mai/Juni 2013 liegt in der hohen Zahl Schaulustiger, die sich während der Überflutungen auf den Dämmen und den Zufahrtswegen aufhielten und so dem Wild die Fluchtwege aus dem Raum abschnitten. Hier ist zu diskutieren, inwieweit bei Rheinhochwasser durch ein weiträumigeres Absperrkonzept Abhilfe geschaffen werden kann. Der gesamte Bereich des Taubergießens ist durch die Mitgliedschaft der Anliegerkommunen in der kommunalen Arbeitsgemeinschaft zur Bekämpfung der Schnakenplage e. V. (KABS) in das regelmäßige Monitoring und die biologische Schnakenbekämpfung der KABS eingebunden. Einer Verschärfung der Schnakenplage wird dadurch wirksam begegnet. 6. Teilt sie die kritische Beurteilung der Gemeinde Rheinhausen, dass die Revitalisierung – das ursprüngliche Ziel der oberen Bresche – nur teilweise gelungen ist, da die Schluten im Naturschutzgebiet Taubergießen nicht alle wie geplant anspringen und es so zu Wasserstauungen kommt, die die bisherige Fauna und Flora schädigen? Die kritische Beurteilung der Gemeinde Rheinhausen wird nicht geteilt. Die höhere Naturschutzbehörde hat in einer naturschutzfachlichen Bewertung der Auswirkungen der Hochwässer vom Dezember 2010 und Januar 2011 im Naturschutzgebiet Taubergießen festgestellt, dass insgesamt keine Beeinträchtigungen festgestellt wurden, die den Schutzzwecken und Erhaltungszielen des Naturschutzgebietes Taubergießen , des FFH-Gebietes und des Vogelschutzgebietes zuwiderlaufen. Auf Grundlage der aus den Überflutungen der vergangenen Jahre gewonnen Erkenntnisse in den Gebieten der Dammrückverlegung können hinsichtlich des Rest - abflusses aus Senken und Schluten und Rückstauproblemen an alten, bestehenden Bauwerken noch weitere Verbesserungen vorgenommen werden. Untersuchungen dazu laufen derzeit. 7. Teilt sie die Einschätzung, dass sich infolge der häufigen Überschwemmungen im Naturschutzgebiet Taubergießen zunehmend „Stechmücken mit Migrationshintergrund “, wie der Asiatische Tigermoskito und der Japanische Busch - moskito, ansiedeln und wie gedenkt sie, gefährliche Stechmückenarten, die Überträger von Viruserkrankungen sein können, im Naturschutzgebiet Taubergießen zu bekämpfen und wer trägt dafür die Kosten? Bis heute konnten entlang des Rheins keine Populationen des Tigermoskitos (Aedes albopictus) oder des Buschmoskitos nachgewiesen werden, auch nicht im Taubergießen. Die Entwicklungsstadien der genannten exotischen Stechmücken sind bisher nur in künstlichen Behältern („Containern“) wie z. B. Blumenvasen, Autoreifen und Regenfässern sowie kleinen Wasseransammlungen zu finden. Nachdem der japanische Buschmoskito in der Schweiz 2008 nachgewiesen worden war, führt die Kommunale Aktionsgemeinschaft zur Bekämpfung der Schnakenplage e. V. (KABS), zu deren Mitgliedern das Land Baden-Württemberg zählt, seit 2009 in Zusammenarbeit mit der Gesellschaft zur Förderung der Stechmückenbekämpfung e. V. (GFS) Untersuchungen durch: Während beim Tigermoskito (Aedes albopictus) bisher nur Einzelfunde entlang der A5 gemacht wurden, kann der japanische Buschmoskito (Ochlerotatus japonicus) nach Auskunft der KABS in weiten Teilen Baden-Württembergs als etabliert angesehen werden. Von 291 untersuchten Gemeinden in Baden-Württemberg zeigte sich Ochlarotatus japonicus in 54 Gemeinden. Es wurde festgestellt, dass z.B. der japanische Buschmoskito auch in Südbaden sehr weit verbreitet ist. Exotische Mücken wurden ebenfalls im Raum Stuttgart und dem Gebiet Bodensee-Lörrach bis in den Schwarzwald, vorwiegend auf Friedhöfen, festgestellt. Die Ausbreitung exotischer Stechmücken, wie z.B. des in Ostasien beheimateten japanischen Buschmoskitos, wird durch die Globalisierung, verbunden mit der er- Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3765 6 höhten Mobilität der Menschen und dem internationalen Warenverkehr, begüns - tigt. Grundsätzlich ist in klimatisch geeigneten Gebieten, wie dem Oberrheingebiet , die Gefahr der Ausbreitung und dauerhaften Etablierung von exotischen Stechmücken dann nicht auszuschließen, wenn Kontroll- und Bekämpfungsmaßnahmen fehlen oder zu spät eingeleitet werden. Die Gemarkungen der Gemeinden Kappel, Rust, Rheinhausen, Weisweil etc. einschließlich des gesamten Bereichs des Taubergießen und der Vorländer landund wasserseits der Hochwasserdämme sind jedoch durch die Mitgliedschaft dieser Gemeinden in der KABS bereits seit vor der Umsetzung der beiden Projekte Hochwasserschutz Rheinhausen und Revitalisierung Taubergießen in die laufenden Kontroll- und Bekämpfungsmaßnahmen der KABS eingebunden. Die Kosten für die Maßnahmen der KABS werden von deren Mitgliedern getragen. Die Wirkung der biologischen Bekämpfung mittels BTI (Bacillus thuringiensis israelensis) würde ggf. auch die genannten exotischen Stechmücken mit einschließen. Untersteller Minister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice