Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 3779 12. 07. 2013 1Eingegangen: 12. 07. 2013 / Ausgegeben: 15. 08. 2013 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welche schriftlichen Anfragen bzw. Hilfsersuchen mit Blick auf Hochwasserschäden hat sie seit Anfang Juni von Städten und Gemeinden im Enzkreis erhalten ? 2. Inwieweit wurden diese Anfragen bisher beantwortet? 3. Wie erklärt sie, dass eine schriftliche Anfrage der infolge des Hochwassers schwer geschädigten Gemeinde Ötisheim an das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft bisher nur mit einer Eingangsbestätigung beantwortet worden ist? 4. Inwiefern hält sie dies für vereinbar mit der Aussage des Ministeriums für Finan zen und Wirtschaft, die Voraussetzungen für schnelle und unbürokratische Hilfe für die Hochwassergeschädigten geschaffen zu haben? 5. Bis wann können von Hochwasserschäden betroffene Städte und Gemeinden im Enzkreis konkrete Hilfen des Landes erwarten? 6. Welche konkreten Hilfen des Landes kann die Gemeinde Ötisheim erwarten? 11. 07. 2013 Dr. Rülke FDP/DVP Kleine Anfrage des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP und Antwort des Innenministeriums Hilfsersuchen von hochwassergeschädigten Kommunen im Enzkreis Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3779 2 A n t w o r t Mit Schreiben vom 1. August 2013 Nr. 4-1443.1/59 beantwortet das Innenminis - terium im Einvernehmen mit dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche schriftlichen Anfragen bzw. Hilfsersuchen mit Blick auf Hochwasserschäden hat sie seit Anfang Juni von Städten und Gemeinden im Enzkreis erhalten ? 2. Inwieweit wurden diese Anfragen bisher beantwortet? Zu 1. und 2.: Aus dem Enzkreis liegt dem Innenministerium ein Schreiben der Gemeinde Ötisheim vom 4. Juni 2013 vor, mit dem die Gemeinde um Mitteilung bat, ob und inwiefern eine Hilfe für rund 15 nicht näher bezeichnete hochwassergeschädigte Privathaushalte erfolgen kann, und das fernmündlich beantwortet wurde. Unabhängig davon wurde die Gemeinde Ötisheim vom Landratsamt Enzkreis regelmäßig auf dem Laufenden gehalten. 3. Wie erklärt sie, dass eine schriftliche Anfrage der infolge des Hochwassers schwer geschädigten Gemeinde Ötisheim an das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft bisher nur mit einer Eingangsbestätigung beantwortet worden ist? 4. Inwiefern hält sie dies für vereinbar mit der Aussage des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft, die Voraussetzungen für schnelle und unbürokratische Hilfe für die Hochwassergeschädigten geschaffen zu haben? Zu 3. und 4.: Die allgemein gehaltene Anfrage der Gemeinde Ötisheim war an das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft gerichtet. Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft hat das Schreiben an das koordinierende Innenministerium weitergeleitet und dies der Gemeinde Ötisheim mit Schreiben vom 14. Juni 2013 mitgeteilt. In dieser Zeit gingen beim Innenministerium eine Vielzahl von Anfragen von betroffenen Bürgerinnen und Bürgern sowie von Städten und Gemeinden ein. Zeitgleich mussten die Grundsätze für etwaige Hochwasserhilfen erarbeitet und abgestimmt werden. Aus verwaltungsökonomischen Gründen wurden Anfragen daher überwiegend telefonisch oder per e-mail beantwortet. Unabhängig hiervon hat das Innenministerium mit Schreiben vom 14. Juni 2013 alle Städte und Gemeinden über mögliche Hilfsprogramme für Hochwasser - geschädigte informiert. Dabei wurde angeregt, dass betroffene Bürgerinnen und Bürger Schäden ihrer Versicherung melden und diese auch ihrer Gemeinde vorsorglich anzeigen sollten. Diese wurden gebeten, die angezeigten Schäden zu dokumentieren, damit die Landesbehörden im Falle eines Hilfsprogramms entsprechend tätig werden können . Die Anfrage der Gemeinde Ötisheim war damit in der Sache beantwortet und die Gemeinde in den Stand versetzt, sachgerechte Auskünfte zu entsprechenden Anfragen betroffener Bürgerinnen und Bürger erteilen zu können. Bereits am 6. Juni 2013 und damit wenige Tage nach den schädigenden Ereignissen hatte das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft steuerliche Erleichterungen zugunsten der von Überflutungen Betroffenen geschaffen. Am 20. Juni 2013 wurden die Regierungspräsidien und die Ressorts gebeten, die entstandenen Schäden bis 3. Juli 2013 zu erheben. Nachdem die Schadensmeldungen vorlagen, hat die Landesregierung am 9. Juli 2013 die Ausgestaltung der Landeshilfen für hochwassergeschädigte Privathaushalte festgelegt. Noch am selben Tag wurden den Regierungspräsidien zwei Millionen Euro zugewiesen mit der Maßgabe, die Mittel unverzüglich nach dem Verhältnis der gemeldeten Schäden an die unteren Katastrophenschutzbehörden zur Abwicklung der Landeshilfen weiterzuleiten und auf eine zügige Auszahlung hinzuwirken. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3779 Dabei soll die Abwicklung der Hochwasserhilfen für Privathaushalte direkt vor Ort und möglichst unkompliziert durchgeführt werden. Das Antrags-, Bewilligungs - und Auszahlungsverfahren erfolgt deshalb durch die Bürgermeisterämter der Stadtkreise und die Landratsämter, wobei die Landratsämter die Durchführung ganz oder teilweise auf die betroffenen kreisangehörigen Städte und Gemeinden übertragen können. Baden-Württemberg partizipiert zudem an dem von Bund und Ländern gemeinsam finanzierten Solidaritätsfonds „Aufbauhilfe“, aus dem Maßnahmen für geschädigte Privathaushalte und Unternehmen sowie zur Wiederherstellung der vom Hochwasser zerstörten Infrastruktur des Landes und in den Gemeinden finanziert werden sollen. Des Weiteren hat das Bundesministerium des Innern Mittel aus dem EU-Solidaritätsfonds beantragt, an denen das Land im Fall einer positiven Entscheidung ebenfalls anteilig beteiligt würde. 5. Bis wann können von Hochwasserschäden betroffene Städte und Gemeinden im Enzkreis konkrete Hilfen des Landes erwarten? 6. Welche konkreten Hilfen des Landes kann die Gemeinde Ötisheim erwarten? Zu 5. und 6.: Die Soforthilfen für hochwassergeschädigte Privathaushalte stehen den Städten und Gemeinden im Enzkreis bereits zur Verfügung. Zudem können alle einschlägigen Landesprogramme, die geeignet sind, Folgen eines extremen Unwetters im privaten, betrieblichen, kommunalen und staatlichen Bereich abzumildern, genutzt werden. Im Jahre 2013 werden diese Programme – sofern möglich – vor - rangig auf förderfähige Maßnahmen in den in besonderer Weise von dem Hochwasser betroffenen Gebieten des Landes konzentriert. Leistungen aus dem Aufbauhilfefonds können nach Inkrafttreten der bundesrechtlichen Regelungen und deren Umsetzung auf Landesebene im Herbst 2013 in Anspruch genommen werden. Dabei können – bei Vorliegen der Voraussetzungen – im Grundsatz Maßnahmen zur Beseitigung von Schäden bei Privathaushalten, gewerblicher und freiberuflicher Wirtschaft, der Land- und Forstwirtschaft, Vereinen und Stiftungen, kulturellen und wissenschaftlichen Einrichtungen, Reli - gionsgemeinschaften sowie bei der Infrastruktur der Gemeinden und anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts gefördert werden. Bei der Infrastruktur der Gemeinden sind die Bereiche Städtebauliche Infrastruktur, Soziale Infrastruktur, Verkehrliche Infrastruktur sowie Wasser- und abfallwirtschaftliche Einrichtungen und Anlagen angesprochen. Gall Innenminister << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice