Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 3784 15. 07. 2013 1Eingegangen: 15. 07. 2013 / Ausgegeben: 15. 08. 2013 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hoch ist aktuell die Versorgungsdichte im ambulanten Bereich im Wahlkreis Schwäbisch Hall (in Bezug auf Hausärzte, einzelne Facharztgruppen, Zahnärzte)? 2. Inwiefern sind Auswirkungen der demografischen Entwicklung auf die Krankenhäuser und Arztpraxen vor Ort im Wahlkreis Schwäbisch Hall zu erkennen ? 3. Wie schätzt sie die Entwicklung der ärztlichen Versorgung – differenziert nach Kliniken und Praxen – in den kommenden zehn Jahren im Wahlkreis Schwäbisch Hall ein? 4. Kann aufgeschlüsselt nach Facharztgruppen von einer Über- bzw. Unterversorgung im Hausarzt- und Facharztbereich ausgegangen werden? 5. Wie viele Praxen mussten im Wahlkreis Schwäbisch Hall in den Jahren 2009 bis 2013 aus wirtschaftlichen Gründen oder mangels eines Nachfolgers geschlossen werden? 6. Wie stellt sich aktuell die Situation der Notfallversorgung im Wahlkreis Schwäbisch Hall dar und wie bewertet sie diese Situation auch im Blick auf eine zukünftige Entwicklung? 10. 07. 2013 Rüeck CDU Kleine Anfrage des Abg. Helmut Walter Rüeck CDU und Antwort des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Medizinische Versorgung im Wahlkreis Schwäbisch Hall Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3784 2 A n t w o r t Mit Schreiben vom 31. Juli 2013 Nr. 52-0141.5/15/15/3784 beantwortet das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie hoch ist aktuell die Versorgungsdichte im ambulanten Bereich im Wahlkreis Schwäbisch Hall (in Bezug auf Hausärzte, einzelne Facharztgruppen, Zahnärzte)? Die Bedarfsplanung für die ambulante vertragsärztliche Versorgung richtet sich bundesweit nach den Vorgaben der Bedarfsplanungsrichtlinie, die mit dem Versorgungsstrukturgesetz vom 22. Dezember 2011 und einem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 20. Dezember 2012 reformiert wurde . Nach diesen planungsrechtlichen Kriterien hat die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg mit den Landesverbänden der Krankenkassen und der Ersatzkassen fristgerecht zum 1. Juli 2013 einen neuen Bedarfsplan für das Land aufgestellt. In der bisherigen Bedarfsplanung erfolgte die Berechnung der Versorgungssituation für sämtliche der Bedarfsplanung unterliegende Arztgruppen auf Ebene der Kreise. In der neuen Bedarfsplanung werden die Arztgruppen, je nach Spezialisierungsgrad, unterschiedlichen Versorgungsebenen (Planungsbereichen) zugeordnet. In der hausärztlichen Versorgung ist für die rechnerische Ermittlung des Ver - sorgungsgrads der Mittelbereich nach der Zuordnung des Bundesinstitutes für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) die maßgebliche Versorgungsebene. Die haus ärztliche Versorgungssituation in den Mittelbereichen des Landkreises Schwäbisch Hall stellt sich nach dem neuen Bedarfsplan wie folgt dar: In der allgemeinen fachärztlichen Versorgung erfolgt die Berechnung der Versorgungssituation weiterhin auf der Landkreisebene. Die Versorgungssituation je Facharztgruppe in diesen Planungsbereichen stellt sich wie folgt dar: In der spezialisierten fachärztlichen Versorgung sind die Raumordnungsregionen die maßgebliche Bezugsgröße für die Planung. Der Landkreis Schwäbisch Hall ist der Region Heilbronn-Franken zugeordnet. Die Versorgungssituation der einzelnen Arztgruppen in dieser Region stellt sich wie folgt dar: Die Bedarfsplanung für die gesonderte fachärztliche Versorgung wird auf Ebene der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, also landesweit, vollzogen . Die Versorgungssituation stellt sich wie folgt dar: Schwäbisch Hall: 119,8 % Crailsheim: 111,9 % Augenärzte: 105,2 % Kinderärzte: 110,0 % Chirurgen: 84,8 % Nervenärzte: 117,2 % Frauenärzte: 93,6 % Orthopäden: 90,0 % HNO-Ärzte: 84,6 % Psychotherapeuten: 70,5 % Hautärzte: 86,2 % Urologen: 79,5 % Fachinternisten: 175,7 % Radiologen: 111,9 % Anästhesisten. 128,5 % Kinder- und Jugendpsychiater : 77,3 % 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3784 Die zahnärztliche bzw. kieferorthopädische Versorgung stellt sich für den Landkreis Schwäbisch-Hall wie folgt dar: In der zahnärztlichen Versorgung wird der Landkreis Schwäbisch-Hall in die Planungsbereiche Schwäbisch-Hall und Crailsheim unterteilt. Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) führt in ihrer Stellungnahme aus, dass es im Landkreis Schwäbisch-Hall 132 Hausärzte, 101 Fach - ärzte und 23 Psychotherapeuten gibt. Bei 189.290 Einwohnern ergebe sich hieraus eine Versorgungsdichte von 739 Einwohnern je Arzt bzw. Psychotherapeut. 2. Inwiefern sind Auswirkungen der demografischen Entwicklung auf die Krankenhäuser und Arztpraxen vor Ort im Wahlkreis Schwäbisch Hall zu erkennen? 3. Wie schätzt sie die Entwicklung der ärztlichen Versorgung – differenziert nach Kliniken und Praxen – in den kommenden zehn Jahren im Wahlkreis Schwäbisch Hall ein? Die Bevölkerung ist in den Jahren 2008 bis 2011 im Landkreis Schwäbisch Hall von 189.158 Einwohner auf 189.302 Einwohner gestiegen und soll nach den Vo - rausberechnungen des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg bis zum Jahr 2030 auf 184.400 Einwohner sinken. Gleichzeitig wird die Altersgruppe der über 60-Jährigen ansteigen. Physikalische-Reha-Mediz. 106,2 % Laborärzte 136,6 % Nuklearmediziner 95,4 % Pathologen 113,5 % Strahlentherapeuten 136,6 % Neurochirurgen 114,9 % Humangenetiker 95,4 % Transfusionsmediz. 164,8 % Zahnärztliche Versorgung Kieferorthopädische Versorgung Schwäbisch-Hall 94,5 % Landkreis 108,0 % Crailsheim 87,9 % Bevölkerungvorausrechnung mit Wanderungen bis 2030 nach 5 Altersgruppen Jahr Insgesamt Davon im Alter von … bis unter ... Jahren unter 20 20 bis 40 40 bis 60 60 bis 85 85 und mehr 2008 189158 42674 45947 57733 38682 4122 2009 189452 41854 45504 58335 39399 4360 2010 189302 41001 45153 58576 39964 4608 2011 189230 40289 44840 58774 40507 4820 2012 189131 39557 44694 58663 41255 4962 2013 189136 38858 44778 58363 41949 5188 2014 188981 38285 44692 58053 42610 5341 2015 188947 37713 44683 57631 43428 5492 2016 188793 37097 44620 57173 44267 5636 2017 188638 36550 44524 56675 45154 5735 2018 188468 36077 44368 56099 46146 5778 2019 188203 35682 44140 55503 46984 5894 2020 187989 35321 43794 54935 47834 6105 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3784 4 Es ist davon auszugehen, dass eine ältere Bevölkerung mehr ärztliche Leistungen (ambulant und stationär) in Anspruch nehmen wird. Wie viele Ärztinnen und Ärzte in 10 Jahren zur Verfügung stehen, kann heute nicht abgeschätzt werden, da nicht vorausgesagt werden kann, wie viele junge Menschen das Fach Medizin studieren und den Arztberuf ausüben werden. Dies wird auch entscheidend davon abhängen, inwieweit attraktive Arbeits- und Rahmenbedingungen für Ärztinnen und Ärzte angeboten werden. a) Vertragsärztlich tätige Ärztinnen und Ärzte Die Altersverteilung der Bevölkerung wird künftig nach der neuen, zum 1. Januar 2013 in Kraft getretenen Bedarfsplanungsrichtlinie in die Berechnung des Demografiefaktors und somit in die Bedarfsplanung im Bereich der ambulanten Versorgung mit einfließen. Nach Auskunft der Kassenärztlichen Vereinigung BadenWürttemberg (KVBW) ist die Bevölkerung des Landkreises Schwäbisch-Hall leicht jünger als der Landesdurchschnitt, weshalb es dort zu keinem demographiebedingten planerischen Mehrbedarf an Ärztinnen und Ärzten kommen werde. Der Anteil der über 60-jährigen Ärztinnen und Ärzte weicht im Landkreis Schwäbisch -Hall mit 32 % bei den Hausärzten und 25 % bei den Fachärzten nur un - wesentlich vom Landesdurchschnitt (Hausärzte: 31 %, Fachärzte: 22 %) ab. Erfahrungsgemäß gäben nach Auskunft der KVBW innerhalb von 5 Jahren durchschnittlich 22 % der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte ihre Praxis altershalber ab (in Baden-Württemberg). b) Krankenhausärzte In den Krankenhäusern hat die Zahl der beschäftigten Arztinnen und Ärzte in den letzten Jahren zugenommen. Die Altersstruktur der stationär tätigen Ärzte und Arztinnen in Nordwürttemberg hat sich wie folgt entwickelt: Quelle: Landesärztekammer Baden-Württemberg Bevölkerungvorausrechnung mit Wanderungen bis 2030 nach 5 Altersgruppen Jahr Insgesamt Davon im Alter von … bis unter ... Jahren unter 20 20 bis 40 40 bis 60 60 bis 85 85 und mehr 2021 187766 35046 43413 54259 48720 6328 2022 187482 34753 43014 53568 49537 6610 2023 187115 34520 42592 52728 50342 6933 2024 186816 34272 42231 51920 51114 7279 2025 186457 34056 41808 51096 51871 7626 2026 186092 33876 41355 50273 52742 7846 2027 185696 33685 40910 49557 53681 7863 2028 185317 33507 40460 48905 54576 7869 2029 184866 33297 40036 48371 55311 7851 2030 184400 33104 39573 47965 56135 7623 Altersgruppe Jahr Anzahl insgesamt bis 34 35 bis 39 40 bis 49 50 bis 59 60 bis 65 über 65 2009 5.592 1.578 1.23 1.646 1.013 309 23 2010 5.995 1.952 1.70 1.665 1.014 271 23 2011 6.419 2.158 1.097 1.739 1.091 313 21 2012 6.395 1.802 1.142 1.700 1.217 394 50 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3784 Spezifische Zahlen hinsichtlich der Altersstruktur der im Kreis Schwäbisch Hall tätigen Ärztinnen und Ärzte liegen nicht vor. Das Alter der stationär behandelten Patienten in Baden-Württemberg nimmt zu. Im Jahr 2009 betrug es durchschnittlich 52,9 Jahre und stieg im Jahr 2011 auf 53,7 Jahre an. Entsprechende Zahlen über die Patienten aus dem Landkreis Schwäbisch Hall liegen nicht vor. Es ist jedoch davon auszugehen, dass diese Entwicklung auch im Landkreis Schwäbisch Hall stattfindet. Die Fallzahl und die Anzahl der Berechnungstage ist in den Krankenhäusern im Landkreis Schwäbisch Hall leicht ansteigend. 4. Kann aufgeschlüsselt nach Facharztgruppen von einer Über- bzw. Unterversorgung im Hausarzt- und Facharztbereich ausgegangen werden? Nach den planungsrechtlichen Kriterien wird von Überversorgung gesprochen, wenn die tatsächliche Anzahl der Ärztinnen und Ärzte in einem Planungsbereich die anhand der Planungsrichtlinie errechnete Soll-Ärztezahl um 10 % überschreitet . Ob Unterversorgung vorliegt ist zu prüfen, wenn die errechnete Soll-Ärztezahl um 50 % (bei Fachärzten einschließlich Zahnärzten) bzw. 25 % (bei Hausärzten ) unterschritten wird. In den Planungsbereichen, die dem Landkreis Schwäbisch-Hall zuzuordnen sind, variiert der Versorgungsgrad je nach Facharztgruppe zwischen 70,5 % und 175,7 %. Der Versorgungsgrad der Hausärzte liegt bei rund 119 bzw. 111 % (siehe Antwort zu Ziffer 1). Daraus ist zu schließen, dass im Landkreis Schwäbisch-Hall die vertragsärztliche Versorgung sichergestellt ist. Unterversorgung liegt nicht vor. Die nachfolgenden Facharztgruppen weisen einen Versorgungsgrad von unter 110 % aus, weshalb für diese Arztgruppen im Landkreis Schwäbisch-Hall noch Neuzulassungen möglich sind. Die KVBW merkt zu diesen Zahlen an, dass ihr noch keine Bewerber auf diese zusätzlich ausgewiesenen Arztsitze bekannt seien – eine erste Ausschreibungsfrist laufe bis 23. August 2013. Für Ärzte und Ärztinnen der übrigen Facharztgruppen gilt, dass sie sich nicht im Landkreis Schwäbisch-Hall zusätzlich niederlassen, sondern lediglich einen bestehenden Versorgungsauftrag übernehmen können (Praxisübernahme). Für die zahnärztliche und kieferorthopädische Versorgung kann derzeit in den einzelnen Planungsbereichen des Landkreises Schwäbisch-Hall keine Über- bzw. Unterversorgung festgestellt werden. Zulassungen werden hier nicht beschränkt. 5. Wie viele Praxen mussten im Wahlkreis Schwäbisch Hall in den Jahren 2009 bis 2013 aus wirtschaftlichen Gründen oder mangels eines Nachfolgers geschlossen werden? Die KVBW teilt mit, dass die freiberuflich tätigen Ärzte bei der Erklärung ihres Verzichts auf die Zulassung ihre Gründe nicht offenlegen müssten. Aus diesem Grund gebe es keine statische Erfassung der Gründe, ob und warum eine Praxis geschlossen werde. Zur Anzahl der in den Jahren 2009 bis 2013 aus wirtschaft - Arztgruppe IST-Bestand Mögliche Neuzulassungen Chirurgen 4 1,5 Frauenärzte 15 3,0 HNO-Ärzte 5 2,0 Hautärzte 4 1,5 Orthopäden 7 2,0 Psychotherapeuten 23 13,0 Urologen 3 1,5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3784 6 lichen Gründen oder Nachfolgemangel geschlossenen Praxen liegen daher der Landesregierung keine aussagekräftigen Zahlen vor. Grundsätzlich ist derzeit fest zustellen, dass es in Baden-Württemberg vereinzelt zu Schwierigkeiten bei der Nachbesetzung von Arztpraxen, insbesondere im ländlichen Raum kommt. 6. Wie stellt sich aktuell die Situation der Notfallversorgung im Wahlkreis Schwäbisch Hall dar und wie bewertet sie diese Situation auch im Blick auf eine zukünftige Entwicklung? Der ärztliche Bereitschaftsdienst (Notfalldienst) ist in Baden-Württemberg sehr unterschiedlich organisiert. Je nach Organisation und Größe der Dienstgemeinschaft variiert die Dienstbelastung für die am Bereitschaftsdienst teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte. Zurzeit wird der Notfalldienst durch die KVBW reformiert. Mit der Zusammenlegung von kleineren Notfalldienstbezirken plant die KVBW größere Strukturen zu schaffen, um somit die Dienstbelastung im organisierten Notfalldienst zu reduzieren . Bei der Zusammenlegung der Notfalldienstbezirke und der Festlegung der Standorte der Notfallpraxen orientiert sich die KVBW an von ihr im Vorfeld definierten Kriterien: • In jedem Dienstbereich soll mindestens eine zentrale Notfallpraxis an einem Krankenhaus etabliert werden. • Jeder Bürger in Baden-Württemberg soll eine Notfallpraxis innerhalb von 30 Fahrminuten mit dem Pkw erreichen können. • Der Dienstbereich soll mindestens 70 Ärztinnen und Ärzte umfassen. Die Reform wird von der Landesregierung grundsätzlich für notwendig und richtig gehalten, da durch sie dauerhaft die ärztliche Versorgung in Baden-Württemberg insgesamt stabilisiert wird. Insbesondere in ländlichen Gebieten müssen sich immer weniger Ärztinnen und Ärzte die Notfalldienste teilen. Eine hohe Dienstfrequenz schreckt jedoch nachweislich den ärztlichen Nachwuchs ab, sich als Vertragsärzte niederzulassen. Besonders junge Ärztinnen, die oftmals Beruf und Familie vereinbaren müssen, haben deshalb erhebliche Bedenken, sich freiberuflich zu betätigen. Nach Aussage der KVBW wird es im Landkreis Schwäbisch-Hall anstelle einer Vielzahl an Dienstbereichen nur noch zwei größere Notfalldienstbereiche geben: Den Notfalldienstbereich Crailsheim mit der zentralen Notfallpraxis in Crailsheim und den Notfalldienstbereich Schwäbisch-Hall mit der noch einzurichtenden Notfallpraxis in Schwäbisch-Hall. Organisatorisch werde über einen Fahrservice in beiden Notfalldienstbereichen sichergestellt, dass Patienten, die nicht eine Notfallpraxis aufsuchen können, auch weiterhin zuhause ärztlich versorgt werden. Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass die Gebietseinteilung nur Bedeutung bei der Zuordnung der Ärztinnen und Ärzte hat, die Patientinnen und Patienten sind an diese Gebietseinteilung nicht gebunden. In Vertretung Lämmle Ministerialdirektor << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice