Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 3799 19. 07. 2013 1Eingegangen: 19. 07. 2013 / Ausgegeben: 18. 09. 2013 G r o ß e A n f r a g e Wir fragen die Landesregierung: I . A k t u e l l e V o r h a b e n u n d T ä t i g k e i t s s c h w e r p u n k t e d e s M i n i s - t e r i u m s f ü r I n t e g r a t i o n 1. Welche Gesetzesnovellierungen hat das Ministerium für Integration in der aktuellen Legislatur in eigener Federführung geplant bzw. vorgesehen? 2. Wie viele Gesetzentwürfe hat das Ministerium für Integration seit Bestehen des Hauses federführend erarbeitet und in den Landtag eingebracht (mit Angabe der Gesetzentwürfe und dem Einbringungsdatum)? 3. Welche Gesetzentwürfe sind aktuell im Ministerium für Integration in der Vorbereitung (mit Angabe, wann jeweils geplant ist, diese in die Anhörung zu geben und wann die Landtagsbefassung vorgesehen ist)? 4. Welchen Stellenwert misst das Ministerium für Integration der Umsetzung der Vorgaben der Bundesverfassungsgerichtsentscheidung vom 18. Juli 2012 (Az.: 1 BvL 10/10 und 1 BvL 2/11) bei und welche Schlüsse wurden vom Ministerium aus der Diskussion nach dem Urteil, etwa über die notwendige Anpassung der landesrechtlichen Vorschriften zur Unterbringung von Flüchtlingen , gezogen? 5. Ist ihr bekannt, ob andere Bundesländer bereits entsprechende Gesetzes - novellen in Anhörungsverfahren, in der Parlamentsbefassung oder bereits verabschiedet haben, die die Anforderungen aus oben genanntem Urteil des Bundesverfassungsgerichts in landesrechtliche Ausführungsgesetze umsetzen? 6. Inwieweit konnten die am 1. August 2012 veröffentlichten „Eckpunkte der künftigen Flüchtlingsaufnahme und -unterbringung in Baden-Württemberg“ bereits verwirklicht, angewandt und entsprechende Erfahrungen in den Entwurf des hiesigen Flüchtlingsaufnahmegesetzes eingebracht werden? Große Anfrage der Fraktion der FDP/DVP und Antwort der Landesregierung Integrationsministerium – zur Halbzeitbilanz an Fakten messen Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3799 2 7. Was unternimmt das Ministerium für Integration zum Ausbau einer „Willkommenskultur“, etwa durch gezielten Behördenumbau, Kooperationen mit Nichtregierungsorganisationen, Onlineplattformen oder Schulungen für Mitarbeiter zugunsten einer interkulturellen Öffnung? 8. Wie bewertet das Ministerium für Integration die Akzeptanz, Wirkung und Umsetzung des Bundesanerkennungsgesetzes? Trifft es zu, dass die Minis terin für Integration von bundesweit lediglich 2.600 Verfahren nach dem Bundesgesetz binnen eines Jahres ausgeht, und deshalb auch die zu erwartende Nachfrage in Baden-Württemberg für gering erachtet, obwohl Bundesbildungsministerin Wanka nach einem Jahr bereits circa 30.000 Anträge nach dem Bundesanerkennungsgesetz zählte und im Landesgesetz Berufe mit großem Bedarf an Fachkräften erfasst werden? 9. Welche konkreten Schlüsse konnte das Ministerium für Integration aus der bundesrechtlichen Umsetzung und der Umsetzung in den Ländern Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und dem Saarland zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen ziehen, etwa was die begleitende Verabschiedung von Richtlinien zur einheitlichen Ausführung des Gesetzes, zur Regelung der Verfahrenskosten oder der Anerkennung zum Beispiel von Lehrerausbildungen, die lediglich ein Fach abdecken, betrifft? 10. Inwieweit waren die Abstimmungen mit anderen Ministerien und die Ausgestaltung des Gesetzes, etwa was die Verfahrenskosten anbelangt, Grund für die verzögerte Einbringung des Gesetzesentwurfs zum Landesanerkennungsgesetz ? 11. Inwieweit wurde seitens des Ministeriums für Integration auf Erkenntnisse und Planungen des Integrationsplans Baden-Württemberg aus 2008 zurückgegriffen und erwogen, diesen fortzuschreiben? I I . K o n t a k t p f l e g e u n d i n t e r d i s z i p l i n ä r e Z u s a m m e n a r b e i t 1. Mit welchen Verbänden und Interessenvertretungen war das Ministerium für Integration bisher im direkten Gespräch und welche Schwerpunkte wurden hierbei gesetzt, etwa mit Blick auf die berufsständischen Kammern , wie die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer , die Aufgaben durch das Landesanerkennungsgesetz zuerkannt bekommen sollen? 2. Nach welchen Richtlinien und Voraussetzungen werden Projekte zur Förderung der Integration von Migrantinnen und Migranten (untergliedert in diejenigen mit und ohne deutscher Staatsbürgerschaft) vom Minis terium finanziell unterstützt? 3. Nach welchen Maßgaben hat das Ministerium Förderungen von Projekten nach deren Effizienz der Mittelverwendung evaluiert (mit Angabe der begründeten Veränderungen in der Liste der geförderten Projekte mit dem Jahreswechsel 2012/2013)? 4. Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit mit anderen Ministerien, etwa mit dem Finanz- und Wirtschaftsministerium in Ansehung der Mittelausstattung oder dem Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Senioren beim Projekt „Integrationsoffensive Baden-Württemberg“ und wie werden die Projektförderungen der verschiedenen Ministerien koordiniert und evaluiert? 5. Inwieweit konnte sich das Ministerium für Integration bisher, etwa in der Gesetzesgenese des Kindertagesbetreuungsgesetzes, einbringen um die Ankündigung der Ministerin auf dem Integrationsgipfel umsetzen, mit - hilfe eines Aktionsplans mehr junge Männer und Menschen mit Migra - tionshintergrund für den Erzieherberuf zu motivieren? 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3799 6. Wie bewertet das Ministerium für Integration die Öffnung des Öffentlichen Diensts für Bewerber mit Migrationshintergrund seit 2011, insbesondere die Einstiegs- und Aufstiegschancen in den gehobenen und höheren Dienst, bzw. die Einstellung in entsprechende Tarifgruppen? 7. Wie ist die Koordination von Sprachkursen von Schulen, Volkshochschulen und Organisationen in nicht-öffentlicher Trägerschaft geregelt (mit Angabe, ob und in welcher Weise beispielsweise der Sprachstand von Migrantinnen und Migranten, auch der erwachsenen Generation, überprüft wird und wie sich seit 2011 die Zahl derer entwickelt hat, die der deutschen Sprache gar nicht mächtig sind)? I I I . F i n a n z e n 1. Welche strukturellen Mehrausgaben sind seit 2011 durch die Einrichtung eines eigenständigen Ministeriums für Integration entstanden im Vergleich zur vorherigen Situation mit einem Integrationsbeauftragten beim Justizministerium und der teilweisen Aufgabenerledigung in der Zuständigkeit des Innenministeriums? 2. Wie hat sich das Budget für die Förderung von Projekten für Migrantinnen und Migranten im Haushalt seit 2008 verändert (mit Angabe, welcher Teil des Haushaltsvolumens jährlich jeweils zugunsten von Projektförderungen eingesetzt werden konnte im Verhältnis zu den Aufwendungen für Personal, welches mit der Mittelvergabe betraut ist)? 3. Wie hoch sind nach ihrer Kenntnis die Haushaltsvolumina in den vergangenen drei Jahren in anderen Flächenländern der Bundesrepublik Deutschland für den Bereich der Förderung von Integrationsprojekten jeweils gewesen (nach Land und Haushaltsvolumen in Summe und Prozent des Landeshaushalts aufgeschlüsselt)? 10. 09. 2013 Dr. Rülke, Glück und Fraktion B e g r ü n d u n g Die heute in Baden-Württemberg lebenden rund 2,8 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund leisten einen unverzichtbaren Beitrag dazu, dass BadenWürttemberg ein erfolgreiches, wirtschafts- und kulturstarkes Bundesland ist. Der im Vergleich zum Bundesdurchschnitt mit etwa 25 Prozent hohe Anteil von Migranten an der Gesamtbevölkerung unterstreicht die wirtschaftliche Leistungskraft und die Attraktivität unseres Landes. Die hier lebenden Migranten verfügen über viele Potenziale, die angemessen gefördert und genutzt werden müssen. Es liegt daher in unser aller Interesse, die Voraussetzungen für ein gemeinschaft - liches Zusammenleben zu schaffen. Diese Querschnittsaufgabe ist Pflicht und Herausforderung einer wirksamen Integrationspolitik. Mit dem Regierungswechsel 2011 sollte mit der Einrichtung eines eigenständigen Ministeriums für Integration nicht nur an die vorherige integrationspolitische Arbeit angeknüpft werden, sondern eine Neuausrichtung derselben stattfinden. Diese Große Anfrage versteht sich nun als Leistungsabfrage und Bilanz für die erste Hälfte der Legislaturperiode. Der Fraktion der FDP/DVP ist es ein Anliegen, dass die Aufwendungen, die für die Integration im Land getätigt werden, auch dort ankommen, wo sie gebraucht werden und wertvolle Integrationsarbeit vorangetrieben werden kann. Mangels an die Öffentlichkeit herangetragenen Projekten kann jedoch leicht der Eindruck entstehen, dass diese Mittel eher für die Auf - Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3799 4 recht erhaltung einer Ministerialbürokratie vorgehalten werden, als dass sie dem wichtigen Integrationsauftrag zugutekommen. Aufgabe der Landesregierung ist es hier, transparent zu machen, wofür das Ministerium steht und was es ob der beträchtlichen Kosten, die es verursacht, leistet. A n t w o r t Schreiben des Staatsministeriums vom 10. September 2013 Nr. IV-0144.1-20/LTANFRAGEN /2: In der Anlage übersende ich unter Bezugnahme auf § 63 der Geschäftsordnung des Landtags von Baden-Württemberg die von der Landesregierung beschlossene Antwort auf die Große Anfrage. Krebs Ministerin im Staatsministerium 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3799 Anlage: Schreiben des Ministeriums für Integration Mit Schreiben vom 5. September 2013 Nr. 3-0141.5/15/3799 beantwortet das Ministerium für Integration im Einvernehmen mit dem Staatsministerium, dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft, dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport, dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst, dem Innen - minis terium, dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, dem Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren, dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, dem Justizministerium sowie dem Ministerium für Verkehr und Infrastruktur im Namen der Landesregierung die Große Anfrage wie folgt: Wir fragen die Landesregierung: I . A k t u e l l e V o r h a b e n u n d T ä t i g k e i t s s c h w e r p u n k t e d e s M i n i s - t e r i u m s f ü r I n t e g r a t i o n 1. Welche Gesetzesnovellierungen hat das Ministerium für Integration in der aktuellen Legislatur in eigener Federführung geplant bzw. vorgesehen? 2. Wie viele Gesetzentwürfe hat das Ministerium für Integration seit Bestehen des Hauses federführend erarbeitet und in den Landtag eingebracht (mit Angabe der Gesetzentwürfe und dem Einbringungsdatum)? 3. Welche Gesetzentwürfe sind aktuell im Ministerium für Integration in der Vorbereitung (mit Angabe, wann jeweils geplant ist, diese in die Anhörung zu geben und wann die Landtagsbefassung vorgesehen ist)? Zu I. 1. bis 3.: Folgende Gesetzesvorhaben im formellen und materiellen Sinn hat das Ministerium für Integration umgesetzt oder befinden sich in Vorbereitung: Landesanerkennungsgesetz Das Ministerium für Integration hat den Entwurf eines Gesetzes über die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in Baden-Württemberg (Landesanerkennungsgesetz Baden-Württemberg – LAnGBW) ausgearbeitet. Der Gesetzentwurf hat die Form eines Artikelgesetzes. Artikel 1 enthält das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz Baden-Württemberg. Mit den Artikeln 2 bis 27 sollen folgende Gesetze und Verordnungen novelliert werden: – Änderung des Landesbeamtengesetzes – Änderung der Erzieherverordnung – Änderung des Kindertagesbetreuungsgesetzes – Änderung der Verordnung des Kultusministeriums über die Prüfung für Übersetzer und Dolmetscher – Änderung des Landesgesetzes über die freiwillige Gerichtsbarkeit – Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes und von Verfahrensgesetzen der ordentlichen Gerichtsbarkeit – Änderung des Landeshochschulgesetzes – Änderung des Architektengesetzes – Änderung des Ingenieurgesetzes – Änderung des Ingenieurkammergesetzes – Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Gesundheits- und Krankenpflegehilfe Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3799 6 – Änderung der Weiterbildungsverordnung – Gerontopsychiatrie – Änderung der Weiterbildungsverordnung – Intensivpflege – Änderung der Weiterbildungsverordnung – Nephrologie – Änderung der Weiterbildungsverordnung – Onkologie – Änderung der Weiterbildungsverordnung – Operationsdienst und Endoskopiedienst – Änderung der Weiterbildungsverordnung – Pflegedienstleitung für Altenhilfe und ambulante Dienste – Änderung der Weiterbildungsverordnung – Psychiatrie – Änderung der Weiterbildungsverordnung – Rehabilitation – Änderung der Weiterbildungsverordnung – Stationsleitung – Änderung der Weiterbildungsverordnung – Hygiene – Änderung der Heilerziehungspflegeverordnung – Änderung der Jugend- und Heimerzieherverordnung – Änderung der Heilpädagogenverordnung – Änderung des Heilberufe-Kammergesetzes – Änderung der EU-EWR-Lehrerverordnung. Die Landesregierung hat den Entwurf des Landesanerkennungsgesetzes am 9. Juli 2013 zur Anhörung freigegeben. Das Ministerium für Integration hat unmittelbar danach das Anhörungsverfahren eingeleitet. Nach dessen Abschluss und der Auswertung der Stellungnahmen sowie den erforderlichen Abstimmungen mit Minis - terien wird der Gesetzentwurf zeitnah der Landesregierung zur Einbringung in den Landtag vorgelegt. Flüchtlingsaufnahmerecht Das Ministerium für Integration hat im Zuge der Verbesserung der Lebensverhältnisse der Flüchtlinge eine Novellierung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes geplant. Der Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Aufnahme von Flüchtlingen in Baden-Württemberg, über die Erstattung von Mehraufwendungen aufgrund des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 18. Juli 2012 und zur Änderung sonstiger Vorschriften befindet sich derzeit im Anhörungsverfahren. Der Entwurf eines Artikelgesetzes soll im 4. Quartal 2013 in den Landtag eingebracht werden. Ein Artikel wird das Gesetz über die Aufnahme von Flüchtlingen (Flüchtlingsaufnahmegesetz – FlüAG) sein. In unmittelbarem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit dem Artikelgesetz wird das Ministerium für Integration eine Verordnung zur Durchführung des (neu gefassten) Flüchtlingsaufnahmegesetzes erlassen. Das Anhörungsverfahren zu dieser Verordnung wird derzeit parallel zum Anhörungsverfahren zum Gesetz durchgeführt. Im Vorgriff auf die Novellierung wurden bereits im August 2012 die „Vorläufigen Anwendungshinweise zum geltenden Flüchtlingsaufnahmegesetz“ geändert und im bestehenden gesetzlichen Rahmen erste Verbesserungen hinsichtlich der Lebensverhältnisse von Flüchtlingen eingeführt. Darüber hinaus wurden seit Bestehen des Ministeriums für Integration im Bereich des Flüchtlingsrechts folgende Verordnungen erlassen: – Verordnung des Integrationsministeriums zur Zulassung von Abweichungen von der Dauer des Nutzungsverhältnisses nach § 7 Absatz 5 des Flüchtlingsaufnahmegesetzes vom 18. Juli 2012 (GBl. S. 510); – Verordnung über die Neufestsetzung der Ausgabenpauschale nach § 9 Absatz 1 des Flüchtlingsaufnahmegesetzes vom 19. März 2013 (GBl. S. 42). 7 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3799 Partizipations- und Integrationsgesetz Chancengerechtigkeit und die Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund sollen durch ein Partizipations- und Integrationsgesetz gestärkt werden, das verbindliche und messbare Ziele definiert. Das Ministerium für Integration beabsichtigt , bis Anfang kommenden Jahres ein Eckpunktepapier als Grundlage für die Beratungen mit den betroffenen Ressorts vorzulegen. Staatsangehörigkeitsrecht Wegen der bundesrechtlichen Materie hat das Ministerium für Integration seine Einwirkungsmöglichkeiten über den Bundesrat wahrgenommen, um Einbürgerungen insbesondere unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit zu erleichtern und die sogenannte Optionsregelung abzuschaffen. Es brachte dort bereits am 23. September 2011 einen Gesetzesantrag zur Abschaffung der staatsangehörigkeitsrechtlichen Optionspflicht ein. Am 7. Juni 2013 hat das Ministerium für Integration einen noch weiter gehenden Gesetzesantrag zum Staatsangehörigkeitsrecht auf den Weg gebracht. Diese von den Ländern mehrheitlich beschlossene Bundesrats - initiative hat das Ziel, neben der Optionspflicht den im Staatsangehörigkeitsgesetz verankerten Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatigkeit abzuschaffen. Härtefallkommission und Eingliederungsgesetz Mit Verordnung der Landesregierung vom 17. April 2012 wurde die Härtefallkommissionsverordnung geändert, um die Zusammensetzung der Härtefallkommission neu zu ordnen. Darüber hinaus sind Evaluierungen des Eingliederungsgesetzes (Spätaussiedlerbereich) und der Härtefallkommissionsverordnung auf möglichen Änderungsbedarf hin beabsichtigt. 4. Welchen Stellenwert misst das Ministerium für Integration der Umsetzung der Vorgaben der Bundesverfassungsgerichtsentscheidung vom 18. Juli 2012 (Az.: 1 BvL 10/10 und 1 BvL 2/11) bei und welche Schlüsse wurden vom Ministerium aus der Diskussion nach dem Urteil, etwa über die notwendige Anpassung der landesrechtlichen Vorschriften zur Unterbringung von Flüchtlingen, gezogen? 5. Ist ihr bekannt, ob andere Bundesländer bereits entsprechende Gesetzesnovellen in Anhörungsverfahren, in der Parlamentsbefassung oder bereits verabschiedet haben, die die Anforderungen aus oben genanntem Urteil des Bundesverfassungsgerichts in landesrechtliche Ausführungsgesetze umsetzen? Zu I. 4. und 5.: Den Fragen 4 und 5 liegt offenkundig die unzutreffende Annahme zugrunde, es sei Sache der Landesgesetzgebung, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2012 umzusetzen. Insbesondere hat das Urteil keine Auswirkungen auf landesrechtliche Regelungen zur Unterbringung. Beim Asylbewerberleistungsgesetz, dessen § 3 (Grundleistungen) das Bundesverfassungsgericht teilweise für verfassungswidrig befunden hat, handelt es sich um ein Gesetz des Bundes, der damit von seiner Gesetzgebungskompetenz nach Ar - tikel 74 Absatz 1 Nummer 7 und Artikel 72 des Grundgesetzes (GG) Gebrauch gemacht hat. Obwohl das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 18. Juli 2012 dem Gesetzgeber unmissverständlich aufgegeben hat, „unverzüglich für den Anwendungsbereich des Asylbewerberleistungsgesetzes eine Neuregelung zur Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums zu treffen“, hat die Bundesregierung bis heute keinen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. Ein seit 4. Dezember 2012 vorliegender Referentenentwurf aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, mit dem wenigstens die unabdingbaren Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt werden sollten, ist nicht weiter verfolgt worden. Über ein Jahr nach dem Karlsruher Richterspruch existiert so noch immer keine verfassungskonforme gesetzliche Grundlage für Grundleistungen an Asylbewerber und sonstige Leistungsberechtigte, die unter das Asylbewerberleistungsgesetz fallen. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3799 8 Dass heute dennoch bundesweit weitgehend einheitlich Grundleistungen nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts gewährt werden, geht allein auf die Länder zurück, die sich frühzeitig auf eine gemeinsame Auslegung und Umsetzung der vom Bundesverfassungsgericht angeordneten Übergangsregelung verständigt haben. Das Ministerium für Integration hat den unteren Aufnahmebehörden bei den Stadt- und Landkreisen unmittelbar nach Veröffentlichung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts als Handreichung für die Praxis vorläufige Anwendungshinweise zum Urteil zur Verfügung gestellt und diese in der Folge zweimal fortgeschrieben. Zahlreiche Detailfragen konnten im Dialog mit den zuständigen Ressorts der anderen Bundesländer und mit den Regierungspräsidien geklärt werden. Auf dem Verordnungsweg hat das Ministerium für Integration zudem die Aus - gabenpauschale nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz, die das Land den Stadtund Landkreisen für deren im Rahmen der Flüchtlingsunterbringung entstehenden Ausgaben erstattet, aufgestockt, um den Kreisen Mehraufwendungen für die gestiegenen Grundleistungen zu ersetzen. Das Land hat damit – anders als der Bund – unter der Federführung des Ministe - riums für Integration seine Handlungsspielräume vollständig ausgeschöpft, um zeitnah die erforderlichen Konsequenzen aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu ziehen. 6. Inwieweit konnten die am 1. August 2012 veröffentlichten „Eckpunkte der künftigen Flüchtlingsaufnahme und -unterbringung in Baden-Württemberg“ bereits verwirklicht, angewandt und entsprechende Erfahrungen in den Entwurf des hiesigen Flüchtlingsaufnahmegesetzes eingebracht werden? Zu I. 6.: Einige Eckpunkte konnten, soweit die Rechtslage dies zuließ, bereits im Vorgriff auf eine künftige gesetzliche Regelung durch die seit dem 2. August 2012 anwendbaren „Vorläufigen Anwendungshinweise des Integrationsministeriums zum Flüchtlingsaufnahmegesetz“ umgesetzt werden. Insbesondere hat das Ministerium für Integration den unteren Aufnahmebehörden freigestellt, bezogen auf einzelne Unterkünfte eine geringere Belegungsdichte als die von Gesetzes wegen vorgesehenen 4,5 m² pro Unterbringungsplatz zu realisieren. Des Weiteren wurden bereits bestehende gesetzliche Spielräume aufgezeigt, anstelle von Sachleis - tungen Geldleistungen oder Geldsurrogate zu gewähren. Im Hinblick auf den Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen wurde ein in der Praxis bereits bewährtes Verfahren festgeschrieben, das die Zielvorgabe des Eckpunktepapiers erfüllt. Schließlich wurde – im Einverständnis mit den kommunalen Landesverbänden – verfügt, dass unerlaubt eingereiste Ausländer auf die Flüchtlingsaufnahmequoten der Stadt- und Landkreise angerechnet werden. Nachdem im Staatshaushalt 2013/2014 erstmals entsprechende Mittel bereit gestellt worden sind, konnte nach Abschluss eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens im August 2013 der Auftrag zur Sozial- und Verfahrensberatung in der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) erteilt werden, die ebenfalls Gegenstand der Eckpunkte war. In der Hauptsache jedoch haben die Eckpunkte in den Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Flüchtlingsaufnahme, das am 26. Juli 2013 in die Anhörung gegangen ist, Eingang gefunden. Im Einzelnen werden die Eckpunkte in folgenden Vorschriften des Gesetzentwurfs umgesetzt: – Sozial- und Verfahrensberatung in der Landeserstaufnahmeeinrichtung – LEA: Artikel 1 § 6 Absatz 2 Sätze 2 und 3; – Unterbringungsdauer: Artikel 1 § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 (zeitliche Beschränkung auf die Dauer des Asylverfahrens); Artikel 1 § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 (zeitliche Obergrenze von 24 Monaten); 9 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3799 – Art der Unterbringung: Artikel 1 § 8 Absatz 1 Satz 1 (Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften und in Wohnungen); Artikel 1 § 8 Absatz 1 Satz 5 (Lage der Unterkünfte soll Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ermög - lichen); – Wohnformen außerhalb von Gemeinschaftsunterkünften für schutzbedürftige Personen: Artikel 1 § 8 Absatz 1 Satz 2 (vorrangige Berücksichtigung Schutzbedürftiger bei Wohnungsunterbringung); Artikel 1 § 8 Absatz 2 (Unterbringung außerhalb von Einrichtungen der Flüchtlingsunterbringung in Härtefällen ); – Belegungsdichte: Artikel 1 § 8 Absatz 1 Satz 4 (Wohn- und Schlaffläche von 7 m²/Person), weitere Unterbringungsstandards sollen in einer Verordnung des Integrationsministeriums über die Durchführung des Flüchtlingsaufnahme - gesetzes definiert werden (vgl. § 5 DVO FlüAG-E in der am 26. Juli 2013 in die Anhörung gegangenen Fassung); – unbegleitete minderjährige Flüchtlinge: Artikel 1 § 4 (auf unbegleitete minderjährige Flüchtlinge finden die Vorschriften über die Erstaufnahme, Unterbringung und Betreuung keine Anwendung), Regelungen über die Zuteilung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge werden in der Verordnung des Integra - tionsministeriums über die Durchführung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes getroffen (vgl. § 4 DVO FlüAG-E); – Leistungsgewährung: Artikel 1 § 11 Absatz 1 (Leistungsgewährung in Form von Sachleistungen soll während der vorläufigen Unterbringung außer Betracht bleiben, soweit dies aufgrund der Rechtsvorschriften des Bundes zulässig ist und nicht im Einzelfall Sachleitungen zur Sicherstellung des physischen Exis - tenzminimums geboten sind); – Flüchtlingssozialarbeit: Artikel 1 § 12 (angemessene soziale Beratung und Betreuung während der vorläufigen Unterbringung unter Berücksichtigung be - stehender Angebote), Einzelheiten werden in der Verordnung des Integrations - ministeriums über die Durchführung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes geregelt (vgl. § 6 DVO FlüAG-E in Verbindung mit der Anlage zur DVO); – unerlaubt eingereiste Ausländer: Artikel 1 § 1 Absatz 2 Nummer 3 in Verbindung mit Artikel 1 § 3 (Einbeziehung in das Aufnahmesystem), vgl. ferner Artikel 1 § 15 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 und § 22 Absatz 2 (Kostenerstattung); – Erstattungspauschale: Artikel 1 §§ 15 und 22 (System der Einmalpauschale, Festsetzung der Pauschalen); Artikel 1 § 20 Absatz 1 (Pauschalenüberprüfung auf der Grundlage der im Jahr 2016 bestehenden Verhältnisse). Um die Lebenssituation von Flüchtlingen und Asylbewerbern zu verbessern, sind im Übrigen im Jahr 2012 die fünf psychosozialen Zentren des Landes, die sich auf die Behandlung traumatisierter Flüchtlinge und ausländischer Folteropfer spezialisiert haben (refugio Stuttgart, refugio Villingen-Schwenningen, Verein zur Unterstützung traumatisierter Migranten Karlsruhe, Behandlungszentrum für Folteropfer Ulm und Psychologische Beratungsstelle für politisch Verfolgte und Vertriebene der Evangelischen Gesellschaft eva) zusammen mit dem Flüchtlingsrat unter Federführung des Ministeriums für Integration in die Landesförderung aufgenommen worden. Diese Förderung wird in den Jahren 2013/2014 fortgesetzt. 7. Was unternimmt das Ministerium für Integration zum Ausbau einer „Willkommenskultur “, etwa durch gezielten Behördenumbau, Kooperationen mit Nichtregierungsorganisationen , Onlineplattformen oder Schulungen für Mitarbeiter zugunsten einer interkulturellen Öffnung? Zu I. 7.: Derzeit haben etwa 2,8 Millionen Menschen und damit 26,2 Prozent der badenwürttembergischen Bevölkerung einen Migrationshintergrund (Mikrozensus 2011). Die kulturelle Vielfalt ist ein großes Potenzial für Baden-Württemberg, das sich durch eine nachhaltige Willkommens- und Anerkennungskultur entfalten kann. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3799 10 Mit der durch das Ministerium für Integration initiierten repräsentativen Bevölkerungsumfrage „Gelebte Vielfalt“ liegt erstmals für Baden-Württemberg eine Bestandsaufnahme des subjektiven Stands der Integration vor (siehe hierzu auch LTDrs . 15/2117). Die Studie behandelt unter anderem grundlegende Fragen zur Offenheit der Gesellschaft gegenüber Zuwanderinnen und Zuwanderern und liefert damit eine Grundlage für integrationspolitische Maßnahmen in Bezug auf die Stärkung der Einwanderungsgesellschaft. Die überwiegende Mehrheit der baden-württembergischen Bevölkerung ist sich bewusst, dass Deutschland ein Einwanderungsland ist. Zuwanderinnen und Zuwanderer werden positiv mit kultureller Vielfalt konnotiert und es wird von den meisten Befragten nicht erwartet, dass Zuwanderinnen und Zuwanderer ihre kulturelle und religiöse Lebensweise aufgeben. Zwei Drittel der Bevölkerung stört sich zum Beispiel nicht an Moscheebauten, wenn Muslimas Kopftuch tragen oder fremde Sprachen in der Öffentlichkeit gesprochen werden. Allerdings stimmt rund ein Viertel der Aussage zu, dass durch die Zuwanderinnen und Zuwanderer die christlichen Werte und Traditionen gefährdet seien. Die Mehrheit der badenwürttembergischen Bevölkerung geht auch davon aus, dass Zuwanderinnen und Zuwanderer bei der Wohnungssuche diskriminiert werden. Fast die Hälfte nimmt dies auch für die Arbeits- oder Ausbildungsplatzsuche an. Unterschiedliche Integrationsmaßnahmen können zu einer Öffnung der Gesellschaft und damit zu einer „Willkommenskultur“ beitragen. Die Bevölkerung zeigt in der Befragung große Unterstützung für verschiedene Maßnahmen, so zum Beispiel für Aktivitäten, die sich gegen die Benachteiligung von Zuwanderinnen und Zuwanderern richten. Aber auch bei der in der Umfrage als weniger wichtig erachteten interkulturellen Öffnung können gerade staatliche Institutionen eine Vorbildfunktion einnehmen. Das Ministerium für Integration hat ein Konzept entwickelt, das der Komplexität interkultureller Öffnungsprozesse Rechnung trägt und Vielfaltskompetenz in Baden -Württemberg fördert. Wesentliche Bereiche sind die Landesverwaltung, die Unterstützung der Kommunen und die Förderung von Vereinen, Verbänden und Nichtregierungsorganisationen in ihren Öffnungsprozessen sowie die Sensibilisierung und Öffnung der gesamten Gesellschaft. Folgende Maßnahmen hat das Ministerium für Integration zum Ausbau einer Willkommenskultur im Einzelnen ergriffen (siehe hierzu auch LT-Drs. 15/3038, S. 33 ff.): Landesverwaltung Eine aktive Willkommenskultur verdeutlicht, dass alle Einwohnerinnen und Einwohner Baden-Württembergs – unabhängig von ihrer kulturellen und sozialen Herkunft – an der Gestaltung und Weiterentwicklung des Gemeinwesens teilhaben können. Die Förderung der interkulturellen Kompetenz aller Landesbediensteten ist ein wesentlicher Aspekt des interkulturellen Öffnungsprozesses. Interkulturell kompetent agierende Behörden sind Voraussetzung einer gelebten Willkommenskultur . Dies gilt auch für jene Bereiche der Verwaltung, die nicht überwiegend im unmittelbaren Kontakt mit der Bevölkerung stehen. Auch dort verspricht eine interkulturelle Öffnung Vorteile, denn eine moderne Landesverwaltung legitimiert sich neben ihren rechtsstaatlichen Grundlagen auch durch ihre Zusammensetzung. In einer repräsentativen Verwaltung spiegelt sich im Groben die Zusammensetzung der Bevölkerung wider. Eine divers zusammengesetzte Verwaltung ist darüber hinaus besser anschlussfähig an alle gesellschaftlichen Gruppen und Kulturen. Interkulturelle Öffnung dient deshalb auch der Förderung von gesellschaftlicher Teilhabe und Demokratie . Das Land Baden-Württemberg hat zudem als Arbeitgeber und Dienstherr eine Vorbildfunktion und will die Lebenswirklichkeit des Landes auch in seinen Institutionen abbilden. Die Landesregierung versteht interkulturelle Öffnung deshalb nicht als Gefälligkeit, sondern als gesamtgesellschaftliche Verpflichtung. 11 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3799 Studien belegen, dass eine vielfältige Belegschaft gleichzeitig variable Herangehensweisen , kreativere Lösungen und letztlich größeren Erfolg verspricht. Die Erhöhung der internen Vielfalt durch die verschiedenen kulturellen Hintergründe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fördert die Innovationsfähigkeit der Verwaltung , da insbesondere bei schwierigen Entscheidungen mehr Perspektiven und zusätzliche Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt werden. Die interne Vielfalt bewirkt somit eine Stärkung der Steuerungs- und Strategiefähigkeit nach innen. Aber auch nach außen zahlt sich die interkulturelle Öffnung der Verwaltung aus: Im Wettbewerb mit anderen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern um die besten Talente kann sich einerseits eine auch kulturell vielfältig geprägte und offene Verwaltung attraktiver positionieren. Andererseits verbessern sich die Auswahlmöglichkeiten , da sich die Zahl der potenziellen Bewerberinnen und Bewerber erhöht. Die interkulturelle Öffnung trägt somit dazu bei, die Leistungsfähigkeit der Landesverwaltung auch künftig zu erhalten und zu steigern. Mit dem im November 2012 vollzogenen Beitritt zur „Charta der Vielfalt“ hat sich das Land als Arbeitgeber der Wertschätzung und Förderung von Vielfalt verpflichtet . Die Wertschätzung von Vielfalt betrifft dabei alle in der Charta der Vielfalt benannten Bereiche: Geschlecht, Nationalität, ethnische Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexuelle Orientierung und Identität. Das Ministerium für Integration hat eine interministerielle Arbeitsgruppe „Interkulturelle Öffnung/Charta der Vielfalt“ einberufen, die Handlungsleitfäden zur Umsetzung der Charta der Vielfalt und der interkulturellen Öffnung der Landesverwaltung erarbeitet. Ziele sind die Sensibilisierung für interkulturelle Öffnungsprozesse und eine Vielfalt wertschätzende und gewinnbringend einsetzende Organisationsentwicklung . Interkulturelle Öffnung soll auf dieser Basis auf Dauer als Querschnittsaufgabe in der gesamten Landesverwaltung verankert werden. Die Handlungsleitfäden enthalten konkrete Maßnahmen und Empfehlungen für Be - hörden und werden dem Ministerrat noch in diesem Jahr zur Verabschiedung vorgelegt . Die Ausbildungsstätten, die einen Großteil der künftig im öffentlichen Dienst Beschäftigten qualifizieren, müssen wiederum selbst interkulturelle Öffnungsprozesse durchlaufen. Dies gilt vor allem für die Verwaltungshochschulen des Landes und – ganz allgemein – für sämtliche Bereiche des öffentlichen Bildungswesens. Um den interkulturellen Öffnungs- und Veränderungsprozessen in der Landesverwaltung zusätzliche Impulse zu geben, hat das Ministerium für Integration einen Reflexionsprozess gezielt angeregt. Die vom Ministerium konzipierte und durchgeführte Informationsreihe für Führungskräfte und Personalverantwortliche bietet ein Diskussionsforum, das für das Thema der interkulturellen Öffnung sensibilisiert und einen Austausch auf der Führungsebene der Landesverwaltung gewährleistet . Eingeladen werden zu den Veranstaltungen neben den Führungskräften und Personalverantwortlichen der Ministerien, der Regierungspräsidien und an - derer nachgeordneter Behörden auch Vertreterinnen und Vertreter der Hochschulen für öffentliche Verwaltung des Landes. Referent der ersten Veranstaltung war das ehemalige Vorstandsmitglied eines deutschen Großkonzerns, der Diversity und interkulturelle Öffnungsprozesse bereits seit mehreren Jahren erfolgreich umgesetzt hat. Im Herbst 2013 werden im Rahmen einer weiteren Veranstaltung die rechtlichen Aspekte interkultureller Öffnungsprozesse im Bereich der öffent - lichen Verwaltung von einem Experten der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer bewertet werden. Langfristig will die Landesregierung – durch entsprechende Werbemaßnahmen – dafür Sorge tragen, dass sich bei Stellenausschreibungen im Bereich des öffent - lichen Dienstes ein wachsender Anteil von Bewerberinnen und Bewerbern mit Migrationshintergrund angesprochen und motiviert fühlt. Ferner hat das Ministerium für Integration eine Qualifizierungsmaßnahme zum Erwerb interkultureller Kompetenzen für die Ministerialverwaltung, die Regierungspräsidien und die Landratsämter entwickelt. Zielgruppe sind Führungskräfte , Referentinnen und Referenten sowie entsprechend befasste Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter. Sie stehen im Dienstalltag zwar je nach Position nicht zwingend in direktem Kontakt zu Personen mit Migrationshintergrund. Ihre Tätigkeit und ihr Verantwortungsbereich haben jedoch einen zentralen Einfluss Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3799 12 auf diese Personengruppe. Die rund 80 geförderten eintägigen Schulungsmaßnahmen zielen auf die Stärkung interkultureller Kompetenzen im konkreten Arbeits - umfeld und tragen dazu bei, interkulturelle Kompetenz in den Behörden als Querschnittsaufgabe zu verankern. Darüber hinaus wurde vom Ministerium für Integration ein E-Learning-Kurs zum Erwerb interkultureller Kompetenzen entwickelt, der in Kooperation mit der Führungsakademie Baden-Württemberg für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesverwaltung angeboten wird. Bestimmte Arbeitsfelder der Landesverwaltung bzw. des öffentlichen Dienstes stehen besonders im Fokus des interkulturellen Öffnungsprozesses. Polizei, Ausländerbehörden , Feuerwehr und andere sind es, die den Staat im Alltag repräsentieren und eine Willkommenskultur vorleben. Für den Bereich der Polizei haben das Ministerium für Integration und das Innenministerium gemeinsam eine interministerielle Projektgruppe zur Erhöhung des Anteils von Migrantinnen und Migranten in der Polizei Baden-Württemberg eingerichtet. Die Projektgruppe legte im Dezember 2012 einen umfangreichen Bericht mit einer Analyse der Ausgangssituation und einem Umsetzungskonzept mit konkreten Handlungsempfehlungen vor. Die Maßnahmen werden nun in der Praxis (Polizeipräsidium Karlsruhe) erprobt . Auch mit der Feuerwehr sind in Zusammenarbeit mit dem Innenministerium gemeinsame Maßnahmen in den Bereichen Öffentlichkeitsarbeit und Stärkung der interkulturellen Kompetenz (Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg) geplant . Im Bereich der Feuerwehr wie der Polizei wird derzeit geprüft, ob On - lineplattformen (Good-Practice-Datenbanken, Informationshomepages und Ähnliches ) eingerichtet werden sollten. Das Ministerium für Integration stellt bereits heute die Good-Practice-Datenbank „Baden-Württemberg aktiv für Integration“ zur Verfügung, auf der erfolgreiche Integrationsprojekte selbstständig von den jeweiligen Akteuren dargestellt werden können. Damit möchte die Landesregierung einen Überblick über die unterschiedlichen Maßnahmen für Integration in BadenWürttemberg geben und die Netzwerkbildung sowie den projektübergreifenden Austausch anregen. „Interkulturelle Öffnung/Kompetenz“ ist hier eine der thematischen Suchoptionen. Neben den bereits in Baden-Württemberg lebenden Menschen mit Migrationshintergrund muss bei der Etablierung einer Willkommenskultur auch die Attraktivität des Landes für hochqualifizierte Zuwanderinnen und Zuwanderer Berücksich - tigung finden. Angesichts des demografischen Wandels hat Baden-Württemberg als Hochtechnologiestandort ein besonderes Interesse an einem auf Dauer angelegten Zuzug hochqualifizierter Menschen. Den Ausländerbehörden kommt als einer der ersten Anlaufstellen für Zuwanderinnen und Zuwanderer deshalb eine wichtige Beratungs- und Weichenstellungsfunktion neben den vielen weiteren Fragestellungen zu, die sich im Hinblick auf das Leben in Deutschland und die Integration in die hiesigen Lebensverhältnisse ergeben. Seit der umfassenden Reform des Aufenthaltsrechts im Jahr 2005 sind die Aufgaben der Ausländerbehörden deutlich vielfältiger und umfangreicher geworden. Neben der Förderung der Integration der hier lebenden Ausländerinnen und Ausländer verstehen sich die Ausländerbehörden wie die Verwaltung allgemein zunehmend als Beratungs- und Serviceeinheiten. Ihr Umgang mit ausländischen Fachkräften ist somit prägend für das Image unseres Landes bei neuen Zuwanderinnen und Zuwanderern und damit gleichzeitig ein wichtiger Standortfaktor. Eine unter Federführung des Innenministeriums eingerichtete Arbeitsgruppe von Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Ministerien, des Rechnungshofs, des Landkreistags, des Städtetags, des Gemeindetags, zweier Regierungspräsidien sowie unterer Ausländerbehörden hat deshalb einen Bericht mit Hinweisen und Empfehlungen erstellt, der die Ausländerbehörden im Sinne einer Handlungsempfehlung anregen und dabei unterstützen soll, mit ihrer vielfältigen und manchmal schwierigen Aufgabenwahrnehmung besser umzugehen und den eventuell hohen Erwartungen der „Kunden“, aber auch der Gesellschaft besser gerecht werden zu können. Hierbei spielt das Thema „Willkommenskultur“ eine wesentliche Rolle. Zudem nimmt das Land Baden-Württemberg an dem Projekt „Willkommensbehörden “ des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) teil. Ziel ist es, die Ausländerbehörden zu Willkommensbehörden zu entwickeln. Die Auslän- 13 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3799 derbehörden sollen ihren Klienten die positive Haltung Deutschlands zur Zuwanderung vermitteln und deren Integration unterstützen. Gut integrierte Zuwanderinnen und Zuwanderer sind ein Gewinn für das Land. Einbürgerung sollte in einer Einwanderungsgesellschaft eine Selbstverständlichkeit sein, zeigt sie doch den Willen, Zuwanderinnen und Zuwanderer als Bestandteil ihrer selbst zu sehen. Mit einer einbürgerungsfreundlichen Verwaltungspraxis als Teil einer Willkommenskultur kann das Land die gesellschaftliche und politische Teilhabe der Zuwanderinnen und Zuwanderer stärken. Das Ministerium für Integration hat seit Beginn der Legislaturperiode etliche Einbürgerungserleichterungen umgesetzt. Insbesondere wurden die Verwaltungsvorschriften auf den Prüfstand gestellt und die Verwaltungspraxis in Baden-Württemberg umgestaltet. Im Staatsangehörigkeitsrecht wurden im Wesentlichen folgende Einbürgerungserleichterungen eingeführt und das Einbürgerungsverfahren vereinfacht: – Der Gesprächsleitfaden wurde abgeschafft. – Bei älteren Menschen, die seit längerer Zeit in Deutschland leben, ist es aus - reichend, wenn sie sich im Alltag mündlich verständigen können; sie müssen auch nicht den Einbürgerungstest absolvieren. – Auf die erforderliche achtjährige Mindestaufenthaltsdauer werden Aufenthaltszeiten zu vorübergehendem Zweck angerechnet (zum Beispiel Zeiten, in denen sich der Einbürgerungswillige zu Studien- und Ausbildungszwecken in Deutschland aufgehalten hat). – Deutsche Bildungsabschlüsse werden bei den erforderlichen Integrationsleis - tungen stärker berücksichtigt. – Die Anforderungen an eine Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit wurden, soweit der bundesrechtliche Rahmen es zulässt, liberalisiert: • Hinnahme von Mehrstaatigkeit für Staatsangehörige aus Staaten, in denen sich eine Entlassung aus der Staatsangehörigkeit besonders problematisch gestaltet (zum Beispiel Irak); • Hinnahme von Mehrstaatigkeit bei Einwanderinnen und Einwanderern der zweiten und dritten Generation, die nach dem Recht des Heimatstaates vor der Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit noch den Wehrdienst im Heimatstaat ableisten müssten; • Hinnahme von Mehrstaatigkeit bei Minderjährigen, wenn die Entlassung aus der ausländischen Staatsangehörigkeit an eine bestimmte Altersgrenze anknüpft und das Ausscheiden aus der ausländischen Staatsangehörigkeit nach Erreichen dieser Altersgrenze faktisch unmöglich ist; • Hinnahme von Mehrstaatigkeit bei minderjährigen Kindern von anerkannten Flüchtlingen und Asylberechtigten, die selber keinen Flüchtlingsstatus haben; • vorübergehende Hinnahme von Mehrstaatigkeit bei Minderjährigen, wenn die Entlassung aus der ausländischen Staatsangehörigkeit an eine bestimmte Altersgrenze anknüpft. – Das Einbürgerungsverfahren anerkannter Flüchtlinge wurde vereinfacht. – Der Begriff der „Unzumutbarkeit“ unterliegt bei optionspflichtigen Personen im Zuge der Prüfung, ob eine Beibehaltungsgenehmigung erteilt werden kann, einem großzügigen Maßstab. – Die bisherigen Einbürgerungstatbestände, die einer Zustimmung der Regierungspräsidien bedurften, wurden auf ein Mindestmaß reduziert. Um Optimierungsmöglichkeiten in den Einbürgerungsverfahren herauszuarbeiten , hat das Ministerium für Integration darüber hinaus Befragungen bei Eingebürgerten und Einbürgerungsbehörden durchgeführt (vgl. die im August dieses Jahres vorgestellte Studie „Der Weg zum Pass“). Neben etlichen formalen Fragen , unter anderem zur Dauer der Einbürgerungsverfahren, wurde auch nach der Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3799 14 Bereitstellung und Nutzung von Informationsquellen zum Verfahren sowie nach einer subjektiven Bewertung der Verfahrensabläufe von Seiten der Eingebürgerten und der Einbürgerungsbehörden gefragt. Laut den Ergebnissen der Studie fühlen sich die befragten Eingebürgerten zwar zum überwiegenden Teil in der jeweiligen Behörde willkommen, doch wird das Einbürgerungsverfahren von etlichen Eingebürgerten auch als kompliziert angesehen . Das Verfahren selbst ist durch Bundesrecht geregelt, doch hat das Land Spielraum, dieses zu vereinfachen. Einbürgerungsfeiern werden als Willkommenszeichen angesehen und dementsprechend positiv bewertet. Die Studie zeigt aber auch, dass fast drei Viertel der in jüngster Zeit Eingebürgerten nicht erwarten, von den Deutschen nun nicht mehr als Ausländerin bzw. Ausländer betrachtet zu werden. Der notwendige Beitrag der Aufnahmebevölkerung zu einer fest verankerten „Willkommenskultur“ ist also nicht unerheblich. Ziel der Maßnahmen des Ministeriums für Integration ist es demnach auch, weiterhin über kulturelle und religiöse Vielfalt aufzuklären. Die Auswirkungen der bisher vollzogenen Maßnahmen sind erkennbar und po - sitiv. Die Zahl der Einbürgerungen hat sich im Jahr 2011 um rund 11 Prozent erhöht (rund 14.200 Einbürgerungen). Im Jahr 2012 ist die Zahl der Einbürgerungen auf rund 16.400 gestiegen; somit ist laut Statistischem Bundesamt in diesem Jahr die Zahl der Einbürgerungen in Baden-Württemberg mit 15,2 Prozent am stärksten gestiegen. Die Einbürgerungszahlen sind inzwischen so hoch wie seit dem Jahr 2003 nicht mehr (2003: 19.454). Auch die Einbürgerungsquote – die Zahl der Einbürgerungen bezogen auf die Zahl der Ausländer – hat mit 1,4 Prozent 2012 den höchsten Stand seit 2003 erreicht (2003: 1,6 Prozent). Im Jahr 2011 betrug sie 1,2 Prozent . Um diese positive Entwicklung noch stärker zu fördern, startet das Ministerium für Integration am 26. September 2013 eine Einbürgerungskampagne, in deren Vorfeld ein Ideenwettbewerb durchgeführt wurde. Damit sollten sich die Bürgerinnen und Bürger des Landes mit dem Thema „Einbürgerung“ auseinandersetzen . Eine Jury prämierte die drei besten Ideen. Den Kern der Kampagne bildet eine breit gestreute Informationsoffensive zum Thema „Einbürgerung“ mit einer Internetplattform und weiteren Informationsmedien. Kommunen Die Landesregierung begreift die Kommunen als unerlässliche Partner eines breit angelegten interkulturellen Öffnungsprozesses. Eine Willkommenskultur wird nicht zuletzt vor Ort in den Kommunen gelebt, die in diesem Bereich vielfach bereits konkrete Maßnahmen ergriffen haben. In Kooperation mit dem Volkshochschulverband Baden-Württemberg e. V. (und in Teilen unterstützt aus Mitteln des Europäischen Integrationsfonds) fördert das Ministerium für Integration das Projekt „Kulturen integrieren – Initiative zur interkulturellen Öffnung baden-württembergischer Kommunen“. An den Volkshochschulen im Land werden mit circa 90 Schulungsmaßnahmen Beschäftigte der kommunalen Verwaltungen mit Trainings zur Stärkung interkultureller Kompetenz erreicht. Darüber hinaus werden Multiplikatorinnen bzw. Multiplikatoren ausgebildet, sodass Nachhaltigkeit entsteht. Das Ministerium für Integration hat außerdem im August 2013 ein Programm zur Förderung der Integrationsarbeit in den Kommunen gestartet. Dieses Förderprogramm wird dazu beitragen, dass sich Menschen mit Migrationshintergrund in den Kommunen noch stärker willkommen und anerkannt fühlen. Denn das Land unterstützt die Kommunen bei der strukturellen Verankerung ihrer Integrationsaufgaben . Nachhaltige Strukturen können zum Beispiel durch die Einrichtung einer zentralen Ansprechstelle, den Aufbau eines Integrationsnetzwerks oder die interkulturelle Öffnung der Kommunalverwaltung geschaffen werden. Ebenso tragen örtliche Integrationskonzepte, die eine Bestandsaufnahme, einen Leitzieleund Maßnahmenkatalog sowie ein Monitoring beinhalten sollten, der erforder - lichen strategischen Ausrichtung kommunaler Integrationspolitik Rechnung. Darüber hinaus verfolgt das Ministerium für Integration mit dem Förderprogramm das Ziel, die Beteiligung der Eltern am Bildungsweg ihrer Kinder mit Migrations- 15 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3799 hintergrund nachhaltig zu stärken sowie die Eltern an die Regelstrukturen der Kommunen und des Bildungswesens heranzuführen. In diesem Bereich wird insbesondere die Arbeit der haupt- und ehrenamtlich Tätigen, zum Beispiel als Bildungs - und Elternlotsen oder Elternmentoren wesentlich unterstützt. Um darüber hinaus das Zusammenleben und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zwischen Menschen mit und ohne Migrationshintergrund zu verbessern sowie die Teilhabe und Mitwirkung von Menschen mit Migrationshintergrund am politischen und gesellschaftlichen Leben zu vertiefen, sind vielfältige Maßnahmen denkbar. Das Land fördert die Kommunen, Vereine und Verbände bei ihren Veranstaltungen und Qualifizierungsmaßnahmen, zum Beispiel Vortrags-, Podiums- oder Fortbildungsveranstaltungen . Außerdem wird ein Schwerpunkt auf die Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Diskriminierung gelegt. Das Ministerium für Integration fördert zudem spezielle Informations- und Anlaufstellen für Zuwanderinnen und Zuwanderer aus Südosteuropa in den Städten Mannheim und Freiburg, da in diesen Städten, insbesondere in Mannheim, eine besonders hohe Anzahl von Angehörigen dieser Personengruppe lebt. Für 2013/ 2014 sind hier Mittel in Höhe von jährlich 100.000 Euro vorgesehen. Damit sollen die Zuwanderinnen und Zuwanderer aus Südosteuropa (zum Beispiel Roma) betreut und beraten werden sowie weitere Unterstützungen vermittelt bekommen. Zielgruppe sind stark armutsgefährdete Personen und gesellschaftliche Minderheiten , die von Diskriminierung und sozialer Ausgrenzung in besonderem Maße betroffen sind und die aus eigener Kraft nicht am gesellschaftlichen Leben teil - haben können. Durch spezifische Ansätze der Förderung von sozialer Stabilisierung soll diese Personengruppe nachhaltig dazu motiviert werden, wieder persönliche Perspektiven aufzubauen. Gesellschaft Mit einer Willkommenskultur kann die Aufnahmegesellschaft ein Klima schaffen , in welchem Menschen ungeachtet ihrer Herkunft gemeinsam Verantwortung für ein friedliches Miteinander tragen. In Großstädten ist der Anteil an Jugendlichen mit Migrationshintergrund besonders hoch. Manchmal geht das einher mit gewaltsam ausgetragenen Konflikten, sei es aufgrund von Armut und Ausgrenzung, Perspektivlosigkeit und dem Verlust sozialer Bindungen oder von bestehenden sozialen bzw. kulturellen Gegensätzen sowie innerfamiliären Konflikten. Ziel ist es, vor allem junge Zuwanderinnen und Zuwanderer davon abzuhalten, Konflikte unter Gewaltanwendung auszutragen. Zudem sollen straffällige und gefährdete junge Migrantinnen und Migranten beim Ausstieg aus etwaiger Kriminalität begleitet werden. Daher unterstützt das Ministerium für Integration das Modellprojekt „JugendWelt in Stuttgart “, das vom überparteilichen, überkonfessionellen und multikulturell aufgestellten Verein „Deutsche Jugend aus Russland e. V.“ durchgeführt wird. Eine weitere Voraussetzung für eine funktionsfähige Willkommenskultur ist, die Grundlagen für gesellschaftliche Teilhabe überhaupt zu schaffen. Besonderen Unterstützungsbedarf hat hier auch die Gruppe der Jesiden, die sich in Pforzheim konzentriert. Das Ministerium für Integration fördert das Pforzheimer Projekt Integra „Bildung mit Betreuung – Betreuung mit Bildung“, das Bildungsangebote für Mütter mit Migrationshintergrund und ohne ausgebildete Lernerfahrungen und deren Kinder im Kindergarten- oder Grundschulalter organisiert. Neben dem Unterricht in Grundfertigkeiten erhalten die Mütter Informationen über das deutsche Schulsystem. Gleichzeitig werden die Deutschkenntnisse der Kinder gefördert . Ergänzend unterstützt das Ministerium für Integration ein Projekt des Vereins „Lernerfolg“. Dabei handelt es sich um Gruppenförderkurse an vier Schwerpunktschulen für Kinder mit Migrationshintergrund. Ein weiterer wichtiger Beitrag zur Willkommenskultur im Land ist der bereits erfolgte Aufbau einer flächendeckenden wohnortnahen Beratungsstruktur für die Anerkennung ausländischer Abschlüsse. Aus Mitteln des Ministeriums für Integration werden seit Oktober 2012 – neben den vom Bund geförderten Erstanlaufstellen und Kompetenzzentren des IQ Netzwerks in Mannheim und Stuttgart – zwei weitere Erstanlaufstellen und Kompetenzzentren in Ulm und Freiburg finanziert . Die Beratung in Stuttgart wurde ebenfalls personell verstärkt. Die Zentren Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3799 16 unterstützen die Migrationsdienste des BAMF in den Stadt- und Landkreisen bei der Anerkennungsberatung vor Ort, bieten aber auch selbst Erstberatungen an. Ebenso hat das Ministerium für Integration gemeinsam mit dem IQ Netzwerk und der Liga der Freien Wohlfahrtspflege ein Schulungskonzept für das Fachpersonal in den Migrationsdiensten entwickelt und umgesetzt. Menschen, die Interesse an der Anerkennung ihres ausländischen Abschlusses haben, können sich somit unabhängig vom Anerkennungsverfahren über Ablauf, Voraussetzungen, Kosten und Möglichkeiten einer Anpassungsmaßnahme informieren und beraten lassen. Im Hinblick auf eine verstärkte Integration in den Arbeitsmarkt unterstützt das Ministerium für Integration außerdem das Fernseh- und Internetmagazin FABRIKA, das vom ZKM/Institut für Medien, Bildung und Wirtschaft am Zentrum für Kunst und Medientechnologie in Karlsruhe produziert wird. Es besteht aus mehreren Modulen mit unterschiedlichen Themenschwerpunkten, die für deutsch und türkisch geprägte Menschen von Interesse sind, und dient so der Förderung ihrer Integration. Das Ministerium für Integration fördert das Modul „Bildung und Arbeit in BadenWürttemberg “, mit dem wesentliche Kenntnisse zum deutschen (Aus-)Bildungsund Beschäftigungssystem niederschwellig vermittelt werden. Das Projekt wird daneben auch vom BAMF sowie dem Europäischen Integrationsfonds gefördert. Ein weiterer Baustein für die Sicherung und Bewahrung einer intakten Willkommenskultur ist der Abbau von Diskriminierung und die Bekämpfung von Rassismus . Wie eine Studie der Antidiskriminierungsstelle des Bundes aus dem Jahr 2012 zeigt, fühlen sich Menschen mit Migrationshintergrund doppelt so häufig benachteiligt wie Menschen ohne Migrationshintergrund (Studie „Benachteiligungserfahrungen von Personen mit und ohne Migrationshintergrund und im OstWest -Vergleich“). Auch die Baden-Württembergerinnen und Baden-Württemberger gehen davon aus, dass Zuwanderinnen und Zuwanderer nicht in allen gesellschaftlichen Bereichen die gleichen Chancen wie Einheimische besitzen (siehe oben). Darüber hinaus zeigt eine weitere Studie der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, dass Diskriminierungserfahrungen erhebliche negative Auswirkungen haben. So beeinträchtigen sie beispielsweise das Selbstwertgefühl, verhindern die Integration in den Arbeitsmarkt und erschweren die gesellschaftliche Teil - habe, was dazu führt, dass sich das Armutsrisiko erhöht. Durch mangelnde Arbeitsmarktintegration werden Potenziale verschenkt. Außerdem führt sie zu beträchtlichen volkswirtschaftlichen und betriebswirtschaftlichen Kosten (vgl. hierzu die Expertise des Zentrums für Türkeistudien und Integrationsforschung – ZfTI – im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes „Wechselwirkungen zwischen Diskriminierung und Integration – Analyse bestehender Forschungsstände “, 2012). Das 2006 in Kraft getretene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ermöglicht es Betroffenen, sich bei diskriminierendem Verhalten aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Welt - anschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zur Wehr zu setzen. Die genannten Studien belegen, dass der Mehrheit der Menschen mit Migrationshintergrund die Existenz des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes noch nicht bekannt ist. Oftmals wissen die von Diskriminierung betroffenen Personen auch nicht, an wen sie sich wenden sollen, um Unterstützung zu erhalten. Das Ministerium für Integration fungiert daher für Personen, die wegen der ethnischen Herkunft oder aus rassistischen Gründen benachteiligt werden, als Anlaufstelle , informiert über das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und die sich aus diesem Gesetz ergebenden Rechte und Rechtsschutzmöglichkeiten und unterstützt gegebenenfalls bei der Suche nach einer wohnortnahen Beratungsstelle. Um die wohnortnahe Beratungssituation zu verbessern, ist geplant, bereits be - stehende Vereine, Verbände und Institutionen, die sich mit der Antidiskriminierungsberatung befassen, zu vernetzen und zusätzliche Anreize für die Antidiskriminierungsarbeit zu setzen – beispielsweise durch das Programm zur Förderung der Integrationsarbeit in den Kommunen (siehe oben unter „Kommunen“). Im Bereich der Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit sowie Diskriminierung fördert das Ministerium für Integration außerdem wichtige Projekte: – Ziel des seit 2012 (zusammen mit dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport) geförderten Projekts „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ ist 17 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3799 es, Schülerinnen und Schüler bei selbst bestimmten Aktivitäten gegen Dis - kriminierung, Mobbing und Gewalt zu unterstützen. Um Teil des bundes- und europaweiten Netzwerks „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ zu werden, müssen 70 Prozent der Schülerschaft und der an der Schule tätigen Personen unterschreiben, dass sie sich gegen jegliche Form der Diskriminierung an ihrer Schule einsetzen und einmal im Jahr einen Projekttag zu diesem Thema durchführen. Außerdem müssen die Schülerinnen und Schüler Projektpatinnen und -paten gewinnen. Aktuell gehören in Baden-Württemberg fast 100 Schulen dem Netzwerk an. – Des Weiteren unterstützt das Ministerium für Integration seit Juni 2013 die Einrichtung einer Vernetzungs- und Anlaufstelle zur Bekämpfung von Rassismus , Rechtsextremismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit bei der Landesarbeitsgemeinschaft Offene Jugendbildung Baden-Württemberg e. V. (LAGO). Finanziert werden eine halbe Personalstelle und Kosten für die Öffentlichkeitsarbeit . Die Vernetzungs- und Anlaufstelle arbeitet landesweit. Sie hat die Aufgabe, die Projektarbeit von Vereinen, Verbänden und Organisationen in Baden-Württemberg zu vernetzen, zu beraten und zu unterstützen. Außerdem soll sie lokale Prozesse im Rahmen der präventiven Maßnahmen gegen Rassismus, andere Formen der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit und Rechtsextremismus aktivieren und die Bevölkerung für diese Themen sensibilisieren . Durch die Anlauf- und Vernetzungsstelle sollen Synergieeffekte geschaffen und eine nachhaltige Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus ermöglicht werden. – Außerdem wird die landesweite Verbreitung des internationalen Theaterprojekts „Instant Acts gegen Gewalt und Rassismus“ finanziell unterstützt. Das Projekt verfolgt das Ziel, dass Schülerinnen und Schüler im Alter zwischen 14 und 18 Jahren fremde Kulturen und deren Vertreterinnen und Vertreter kennenlernen , eine stärkere Akzeptanz und Respekt vor anderen Kulturen entwickeln und gegenseitige Achtung aufbauen. Auf Anregung des Ministeriums für Integration wurde im laufenden Jahr das Thema Islamophobie neu aufgenommen. – Das Ministerium für Integration testet im Rahmen eines Modellprojekts anonymisierte Bewerbungsverfahren. Daran nehmen zwölf Arbeitgeber aus BadenWürttemberg auf freiwilliger Basis teil. Das Projekt wird wissenschaftlich begleitet und ausgewertet. Das Projekt hat am 9. November 2012 mit einem Praxisseminar zur Schulung der Personalverantwortlichen der beteiligten Unternehmen und Betriebe begonnen. Am 6. Dezember 2012 fand auf einer Pressekonferenz der öffentlichkeitswirksame Startschuss für das Projekt statt. Darüber hinaus führte das Ministerium für Integration mehrere öffentliche Veranstaltungen durch, um die Bevölkerung für die Bekämpfung von Diskriminierung, Rassismus und Antisemitismus zu sensibilisieren. So beteiligte sich das Ministerium 2012 mit einer Podiumsdiskussion unter dem Titel „Gefahr von rechts! Wie gehen wir damit um?“ und 2013 mit der Veranstaltung „Gemeinsam gegen Extremismus und Diskriminierung“ zu den Taten der NSU und deren Aufarbeitung jeweils an den „Internationalen Wochen gegen Rassismus“. Im November 2012 fand die Veranstaltung „Neue Formen des Antisemitismus“ statt. Mit Blick auf den Gedenktag zur Reichspogromnacht am 9. November 1938 diskutierten die Ministerin für Integration, der Innenminister und Dr. Michel Friedman über Menschenfeindlichkeit und Verantwortung. Auf Initiative des Ministeriums für Integration haben die beiden großen Kirchen im Land, die jüdische Gemeinde und die muslimischen Mitglieder des Runden Tisches Islam im November 2011 eine Erklärung gegen Menschenfeindlichkeit verabschiedet . Außerdem setzten die Ministerin für Integration und der Präsident des Landessportverbands Baden-Württemberg im August 2012 vor dem Start der neuen Bundesligasaison mit einer gemeinsamen Erklärung ein Zeichen gegen Rassismus , Menschenfeindlichkeit, Gewalt, Hass und Intoleranz sowie für Respekt, Toleranz , Fairplay und ein friedliches und interkulturelles Miteinander im Sport. Überdies ist das Land Baden-Württemberg am 11. Juli 2013 der „Koalition gegen Diskriminierung“ beigetreten. Im Rahmen der „Offensive für eine diskriminierungsfreie Gesellschaft“ der Antidiskriminierungsstelle des Bundes bekunden die Unterzeichner den Willen, verstärkt mit der Antidiskriminierungsstelle des Bun- Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3799 18 des zusammenzuarbeiten und sich für die Bekämpfung von Benachteiligungen einzusetzen. Schließlich plant das Ministerium für Integration gemeinsam mit der Robert Bosch Stiftung und der Landeszentrale für politische Bildung im November dieses Jahres eine Tagung zu Rechtsextremismus in Baden-Württemberg. Auch die Vernetzung unterschiedlicher Akteure spielt für die Etablierung einer Willkommenskultur eine wichtige Rolle. Das Ministerium für Integration verfolgt das Ziel einer fortschreitenden Vernetzung der im Bereich der Integration tätigen Akteure und fördert diese beispielsweise im Rahmen regelmäßiger Beratungen mit dem Arbeitskreis Kommunale Integrationsbeauftragte des Städtetags BadenWürttemberg , dem Landesverband kommunaler Migrantenvertretungen (LAKA) und im Landesarbeitskreis Integration (LAKI); siehe hierzu näher zu II. 1. Weiterhin hat das Ministerium für Integration gemeinsam mit der Baden-Württemberg Stiftung das Programm „Vielfalt gefällt! – 60 Orte der Integration“ auf den Weg gebracht, für das insgesamt drei Millionen Euro zur Verfügung stehen. Durch das Programm sollen Bürgerinnen und Bürger motiviert werden, sich aktiv im gesellschaftlichen Miteinander einzubringen, Modellprojekte zu verwirklichen und einen Dialog zu beginnen, der einen Beitrag zum besseren gegenseitigen Verständnis der kulturellen Vielfalt im Land leistet. Die 60 Projekte, die von ge - meinnützigen und öffentlich-rechtlichen Einrichtungen umgesetzt werden, richten sich an Menschen aller Altersstufen mit und ohne Migrationshintergrund. Neben der finanziellen Unterstützung erhalten die „60 Orte der Integration“ zudem eine intensive Begleitung durch einen Integrationscoach. Durch die folgenden Veranstaltungen hat das Ministerium für Integration die Öffentlichkeit dafür sensibilisiert, Zuwanderung und Vielfalt als Bereicherung zu betrachten und somit zum weiteren Ausbau einer Willkommenskultur im Land beigetragen: – Am 20. Oktober 2011 hat das Ministerium für Integration zu einem Festakt anlässlich des 50. Jahrestags der Unterzeichnung des Anwerbeabkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Türkei eingeladen. Vor Vertreterinnen und Vertretern aus allen gesellschaftlichen Bereichen haben sowohl der Ministerpräsident als auch der stellvertretende Ministerpräsident die Leistungen der türkischstämmigen Zuwanderinnen und Zuwanderer für Baden -Württemberg gewürdigt sowie jeweils ihre Anerkennung und ihren Dank ausgesprochen. – Im Rahmen des Landesjubiläums „60 Jahre Baden-Württemberg“ fanden am 26. Juni 2012 in der Landesvertretung von Baden-Württemberg in Berlin sowie am 10. Dezember 2012 im Mannheimer Capitol Podiumsdiskussionen zu „60 Jahre Baden-Württemberg, 60 Jahre gelebte Vielfalt“ statt. Dabei ging es vor allem darum, sechs Jahrzehnte Migrations- und Integrationspolitik kritisch zu würdigen und den Mehrwert eines kulturell vielfältigen Baden-Württemberg herauszustellen. Des Weiteren fand in diesem Rahmen das Symposium „Integrationspolitik im internationalen Vergleich“ am 4. Dezember 2012 an der Universität Freiburg statt. Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen aus Deutschland , der Schweiz, den Niederlanden, Italien, Spanien, USA und Kanada stellten in vier Panels die Integrationspolitiken von Nationalstaaten, Bundesländern , den Partnerregionen von Baden-Württemberg sowie Asylpolitik und -praxis vor. In einer abschließenden Podiumsdiskussion wurde vergleichend erörtert , was Deutschland und die Länder in Sachen Integrationspolitik leisten und was von anderen Ländern und Regionen gelernt werden kann. – Nach dem Fall des Eisernen Vorhangs kamen viele jüdische Kontingentflüchtlinge und deutschstämmige Aussiedlerinnen und Aussiedler aus der Sowjet - union und ihren Nachfolgestaaten nach Deutschland und auch in den Süd - westen. Bei der Veranstaltung „Alte Bande – Neue Baden-Württemberger. Die Geschichte des Südwestens reicht bis an den Zarenhof“ am 1. Dezember 2012 in Heidelberg mit Wladimir Kaminer hat das Ministerium für Integration im Jubiläumsjahr des Landes auf sechs Jahrzehnte Migrations- und Integrationsgeschichte aus Osteuropa zurückgeblickt und dabei die Erfolge gewürdigt, ohne die Herausforderungen auszublenden. 19 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3799 – Das Ministerium für Integration hat außerdem die Durchführung des interkulturellen Festes im Schwetzinger Schlossgarten am 23. Juni 2013, das für den Abbau von Vorbehalten und Berührungsängsten gegenüber „fremden oder anderen Kulturen“ stand, gefördert. Durch das Fest wurden die verschiedenen in Schwetzingen lebenden Kulturkreise bei kulturellen und kulinarischen Darbietungen zusammengebracht. Eine aktive Willkommens- und Anerkennungskultur zu pflegen, heißt auch, mit religiösen Gruppen einen konstruktiven und produktiven Dialog auf Augenhöhe zu führen. Bei vielen Integrationsfragen stehen die Muslime im Fokus. Um diese Fragen direkt im Dialog mit den Betroffenen zu erörtern, hat die Ministerin für Integration schon 2011 den Runden Tisch Islam ins Leben gerufen. Es geht darum , nicht „über“, sondern „mit“ Muslimen zu sprechen und ihnen ein Forum zu bieten, in dem sie unabhängig von der konkreten Ressortzuständigkeit ihre Wünsche und Forderungen an das Land, wie beispielsweise ihr Anliegen auf Ausweitung des islamischen Religionsunterrichts an den öffentlichen Schulen, vortragen können und damit auch gehört werden. Das Ministerium für Integration sieht sich dabei, sofern es nicht um eigene Ressortzuständigkeiten geht, auch als Mittler zwischen den muslimischen Verbänden und den jeweiligen Ressorts sowie als Impulsgeber. Im April 2013 hat der vierte Runde Tisch Islam mit dem Schwerpunktthema „Jugend – Kultur – Medien“ getagt. Zuvor standen bereits die Themen „Islam in der gesellschaftlichen Wahrnehmung“, „Islam und Bildung“, „Islam und Grundrechte“ sowie „Islam und Geschlechterrollen“ auf der Tagesordnung . Vom Runden Tisch Islam ging unter anderem die Initiative zur Änderung des baden-württembergischen Bestattungsrechts aus. Dieses soll noch besser mit den religiösen Bedürfnissen von Muslimen in Einklang gebracht werden. Im Mittelpunkt des inzwischen vorliegenden Eckpunktepapiers zu einem interfraktionellen Gesetzentwurf stehen die Aufhebung der Sargpflicht bei Erdbestattungen und der Wegfall der Vorgabe für den frühesten Bestattungszeitpunkt (48 Stunden). Um die interkulturelle Öffnung der Krankenhausseelsorge für Muslime zu fördern , finanziert das Ministerium für Integration in der Bodenseeregion (mit Oberschwaben ) das Projekt „Islamische Krankenhausseelsorge“ zur Qualifizierung von etwa 20 muslimischen Seelsorgekräften, die vor Ort künftig weitestgehend ehrenamtlich tätig sein werden. Kooperationspartner ist das Mannheimer Institut für Integration und interreligiösen Dialog e. V. Die Förderung entsprechender Fortbildungsmaßnahmen in anderen Regionen Baden-Württembergs wird vom Ministerium für Integration derzeit geprüft. Eine Willkommenskultur geht einher mit der Akzeptanz verschiedener Kulturen. Dies bedeutet aber nicht, dass wir alle mitgebrachten Traditionen und Verhaltensmuster einfach hinzunehmen hätten. Willkommenskultur bedeutet vielmehr auch das kritische Hinterfragen bestimmter Traditionen und Verhaltensmuster, insbesondere wenn Grundrechte tangiert sein können. Deshalb ist es dem Ministerium für Integration beispielsweise auch ein Anliegen, über Frauenrechte hier bei uns zu informieren und die Emanzipation von Migrantinnen zu fördern. In diesem Zusammenhang sind die Maßnahmen des Ministerium für Integration zur Bekämpfung von Zwangsverheiratung zu sehen. Als eklatante Menschenrechtsverletzung und Straftat greift eine Zwangsverheiratung massiv in das Leben des Opfers ein. Dies hat oft auch nachhaltige integra - tionshemmende Auswirkungen. Das Ministerium für Integration diskutiert die Thematik in dem von ihm geleiteten Landesforum gegen Zwangsverheiratung und koordiniert und fördert Maßnahmen der Prävention, Beratung und Krisenintervention . Ziel von Präventionsmaßnahmen im Zuge einer zielgruppenorientierten Öffentlichkeitsarbeit ist es, potenziell Bedrohte zu sensibilisieren, potenzielle Täterinnen und Täter – also die Familien – von patriarchalischen Machtstrukturen wegzuführen und potenzielle Helferinnen und Helfer zu mobilisieren. Von besonderer Bedeutung ist hier der Zugang über die Schule. Das Ministerium für Integration unterstützt daher ein geplantes Theaterprojekt von TERRE DES FEMMES e. V., das sich an Schulen richten wird. In Kooperation mit der Kultusverwaltung werden zudem in Kürze flächendeckend Informationsmaterialien an Lehrkräfte weiterführender Schulen ausgegeben. Diese beziehen sich insbesondere auf die durch Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3799 20 das Ministerium für Integration geförderten, erfolgreich arbeitenden Beratungsstellen SIBEL und YASEMIN, die Bedrohten und Betroffenen Hilfe anbieten und damit sowohl der Beratung als auch der Krisenintervention zuzurechnen sind. SIBEL ist ein auch durch weitere Bundesländer gefördertes Online-Projekt mit einem niedrigschwelligen anonymen Beratungsangebot. Die landesweit mobile Beratungsstelle YASEMIN in Stuttgart stellt über eine aufsuchende persönliche Beratung hinaus in konkreten Fällen ihre Expertise auch in Präventions- und Fachinformationsveranstaltungen an Schulen und in Behörden zur Verfügung. Der bundesweite Bedarf an Plätzen für die möglichst heimatortferne Notauf - nahme von akut Bedrohten und Betroffenen wird derzeit in einer fachminister - übergreifenden Arbeitsgruppe analysiert, in der auch das Ministerium für Integration vertreten ist. Von übergreifender Bedeutung ist der Aspekt der Vernetzung. Prävention und Beratung, vor allem aber effektive Soforthilfe können nur gelingen , wenn die beteiligten Akteurinnen und Akteure informiert sind und zusammenwirken können. Hierzu fördert das Ministerium für Integration regionale eintägige Workshops von TERRE DES FEMMES e. V. für Bedienstete in einschlägigen Behörden. Darüber hinaus finanziert das Ministerium ein insgesamt fünftägiges Fortbildungsangebot der Aktion Jugendschutz, Arbeitsstelle BadenWürttemberg , für pädagogisches Fachpersonal in solchen Behörden, aber auch anderen Einrichtungen. Zielgruppe dieser Fortbildung sind insbesondere auch die für das Thema benannten Ansprechpersonen in den Stadt- und Landkreisen. Als weitere Maßnahme plant das Ministerium für Integration gemeinsam mit der Evangelischen Gesellschaft Stuttgart als Trägerin der Beratungsstelle YASEMIN für Mitte November 2013 eine Fachtagung zum Thema Zwangsverheiratung. Vereine, Verbände, Nichtregierungsorganisationen Um die interkulturelle Öffnung „klassischer“ Vereine und Verbände zu fördern, finanziert das Ministerium für Integration ein Modellprojekt mit dem Deutschen Roten Kreuz (DRK), Landesverband Baden-Württemberg e. V. In zwei DRKKreisverbänden werden Strategien und Maßnahmen der interkulturellen Öffnung erprobt, die auf andere (Kreis-)Verbände und Vereine übertragbar sein sollen. Der Kreisverband Göppingen und das Projekt „Mehrgenerationenhaus“ des Kreisverbandes Schwäbisch-Gmünd sollen insbesondere bei der interkulturellen Öffnung ihrer Vereinsarbeit unterstützt werden, die auch zum Ziel hat, mehr Bürgerinnen und Bürger mit unterschiedlichen kulturellen Wurzeln für ein freiwilliges Engagement im Hilfebereich zu gewinnen. Auch die Stärkung interkultureller Kompetenzen bei den bisherigen Mitgliedern steht auf dem Programm. Mit dem Landessportverband Baden-Württemberg sind bereits konkrete Projekte zur interkulturellen Öffnung in der Vereinsmanager- und Übungsleiterausbildung in Planung. Auch die Förderung spezifischer Sportarten, die im Bereich der Integration besonders erfolgreich wirken können (unter anderem Turnsportarten und Kampfsport) sowie die Integration von Mädchen mit Migrationshintergrund in den Breitensport werden hier als zielführend erachtet. Als Teil einer Willkommenskultur bietet das Ministerium für Integration in Zusammenarbeit mit dem Landesverband der Volkshochschulen und dem Europä - ischen Integrationsfonds die Möglichkeit, dass sowohl Unionsbürgerinnen und -bürger als auch aus Drittstaaten Zugewanderte über den vom Bund geförderten Erwerb des Sprachniveaus B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) hinaus das Zertifikat B2 erwerben. Dieses Angebot wird von den Volkshochschulen an über 20 Standorten im Land realisiert und erfolgt zu einem Eigenbeitrag, der dem bei Integrationskursen erhobenen Eigenanteil entspricht . Mit Zuwendungsbescheid vom 22. August 2013 hat das Ministerium für Integration dem Landesverband der Volkshochschulen darüber hinaus 64.750 Euro für weitere zehn Sprachkurse bewilligt, um so ein landesweit flächendeckendes Angebot an B2-Sprachkursen sicherzustellen. Das Niveau B2 wird als Voraussetzung für eine qualifizierte Teilnahme am beruflichen und gesellschaftlichen Leben bewertet. Des Weiteren hat die Baden-Württemberg Stiftung dem Land Mittel von etwas über einer Million Euro für das Förderprogramm „Integrationsbegleitung in besonderen Lebenslagen für bleibeberechtigte Ausländer/-innen und Spätaussied- 21 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3799 ler/-innen“ zur Verfügung gestellt. Das Programm wird vom Ministerium für Integration vertragsgemäß bis Ende 2014 umgesetzt. Ziel des Programms ist es, die genannten Personen durch ein abgestimmtes Zusammenwirken von hauptamtlich Zuständigen und ehrenamtlich Engagierten so zu unterstützen, dass sie ihre besondere Lebenslage, die über das Fremdsein in der hiesigen Gesellschaft hinausgeht , besser bewältigen können. Die Integrationsangebote richten sich daher an ältere oder kranke Menschen, an Alleinerziehende und Familien, an Kinder und Jugendliche, die bei ihrer schulischen Laufbahn begleitet werden sowie an qualifizierte und hochqualifizierte Kräfte, die für den beruflichen Ein- oder Aufstieg in Deutschland eine Starthilfe benötigen. Mit den Stiftungsmitteln werden sowohl zielgruppenspezifische, bedarfsorientierte Sprachkurse als auch maßgeschneiderte Projekte in besonderen Lebenslagen landesweit gefördert. Beim Ministerium für Integration liegen die Projektträgerschaft und damit auch die Steuerung des Förderprogramms. Das Ministerium arbeitet hier eng mit den Projektpartnern wie Kommunen, Wohlfahrtsverbänden, Migrantenorganisationen sowie sonstigen Vereinen und Verbänden zusammen. Unterstützt wird das Ministerium für Integration bei der Durchführung des Förderprogramms durch die vier Regierungspräsidien im Land. Um den Zugang von Menschen mit Migrationshintergrund zu den Angeboten der sozialen Sicherungssysteme zu verbessern, hat das Ministerium für Integration gemeinsam mit verschiedenen Kooperationspartnern (Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg, Agentur für Arbeit Stuttgart, Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband Württemberg, DER PARITÄTISCHE Baden-Württemberg, Landeshauptstadt Stuttgart, Volkshochschulverband Baden-Württemberg e. V.) die Informationsreihe „Arbeit, Gesundheit, Vorsorge“ innerhalb des Netzwerkes NEMIGUSS ins Leben gerufen. Die Informationsreihe wird in der Region Stuttgart erprobt. Dabei werden für Organisationen Informationsveranstaltungen zu Themen wie Altersvorsorge, Gesundheit, Berufsorientierung, Gesundheitliche Selbsthilfe, Elternschaft und Schwangerschaft angeboten. Bei Bedarf werden diese mit muttersprachlicher Unterstützung in den Sprachen Italienisch, Türkisch und Griechisch durchgeführt. 8. Wie bewertet das Ministerium für Integration die Akzeptanz, Wirkung und Umsetzung des Bundesanerkennungsgesetzes? Trifft es zu, dass die Ministerin für Integration von bundesweit lediglich 2.600 Verfahren nach dem Bundesgesetz binnen eines Jahres ausgeht, und deshalb auch die zu erwartende Nachfrage in Baden-Württemberg für gering erachtet, obwohl Bundesbildungsministerin Wanka nach einem Jahr bereits circa 30.000 Anträge nach dem Bundesanerkennungsgesetz zählte und im Landesgesetz Berufe mit großem Bedarf an Fach - kräften erfasst werden? Zu I. 8.: Das am 1. April 2012 in Kraft getretene Anerkennungsgesetz des Bundes ist ein wichtiger Beitrag zur Vereinfachung und Verbesserung der Anerkennungsverfahren von ausländischen Berufsabschlüssen. Es beinhaltet für bundesrechtlich geregelte Berufe einen Anspruch auf Prüfung der Gleichwertigkeit von ausländischen Berufsqualifikationen mit inländischen Referenzqualifikationen und regelt das Verfahren. Damit gilt insbesondere für die dualen Ausbildungsberufe nach dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung erstmals ein bundesweit einheitliches Anerkennungsverfahren von ausländischen Abschlüssen. Einen Hinweis auf die Akzeptanz und Wirkung des Gesetzes können statistische Daten zu den Anerkennungsverfahren liefern. § 17 des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes (BQFG) sieht die Einführung einer amtlichen jährlichen Statis - tik zum Vollzug des Anerkennungsgesetzes des Bundes vor. Die Daten geben Aufschluss über die Zahl der Anträge, die Dauer der Verfahren und deren Ergebnisse und sind daher Grundlage für die nach § 18 BQFG vorgesehene Gesetzes - evaluation vier Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes. Eine erste Vollerhebung für das Jahr 2012 wird derzeit von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder durchgeführt. Die Ergebnisse werden im Herbst 2013 vorliegen. Daher ist frühestens zu diesem Zeitpunkt eine fundierte Bewertung möglich. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3799 22 Nach einer vorläufigen Schätzung des Bundes sind im ersten Jahr rund 30.000 Anträge auf Durchführung eines Anerkennungsverfahrens gestellt worden, und in einer Mehrzahl konnte die Gleichwertigkeit der ausländischen Qualifikation mit der deutschen Referenzqualifikation festgestellt werden. Die Berufskammern haben circa 4.000 Anträge entgegengenommen. Bei der Industrie- und Handelskammer Foreign Skills Approval (IHK FOSA), die als zentrale Anerkennungsstelle in Deutschland für die IHK-Berufe neu geschaffen wurde, gingen im Zeitraum vom 1. April 2012 bis 31. Mai 2013 circa 2.600 Anträge ein; auf diese Antragszahlen bezogen sich die Aussagen der Ministerin für Integration. Die Länder gehen allein für den Bereich der Gesundheitsberufe für 2012 von rund 20.000 Anträgen bzw. Verfahren aus. Bei den Ärzten betrug die Quote der Anerkennung fast 60 Prozent. Für die Anerkennungsverfahren bei den Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz konnte eine Anerkennungsquote von fast 70 Prozent festgestellt werden . Weitere Daten und Fakten sind im Anerkennungsportal öffentlich zugänglich (www.anerkennung-in-deutschland.de). Die Bundesregierung ging in der Begründung zum Bundesanerkennungsgesetz auf der Grundlage einer Sonderauswertung des Mikrozensus 2008 von einem Potenzial von bis zu 285.000 Antragstellungen durch die Neuregelungen auf Bundes - und Länderebene aus. Unter Berücksichtigung des Anteils der in BadenWürttemberg lebenden Migrantinnen und Migranten wäre in Baden-Württemberg mit bis zu 51.000 Anträgen zu rechnen. Die bisherige Nachfrage ist hinter diesem geschätzten Potenzial an Antragstellungen zurückgeblieben. Dennoch sprechen die vorläufigen Zahlen zu Anträgen und Verfahrensausgang für einen effektiven Vollzug der neu eingeführten Verfahren mit überwiegend positiven Ergebnissen für die Antragstellerinnen und Antragsteller. Die Umsetzung des Bundesanerkennungsgesetzes erfolgt zügig. Die nach § 8 Absatz 2 und 4 BQFG für Baden-Württemberg erforderliche Zuständigkeitsverordnung ist am 28. März 2013 in Kraft getreten. In diesem Zusammenhang konnte das vorgegebene Ziel, Zuständigkeiten bei einer Stelle zu bündeln, erreicht werden (zum Beispiel ist das Regierungspräsidium Stuttgart nun zuständige Stelle für alle landwirtschaftlichen Berufe). Ebenso ist für Baden-Württemberg in einem kurzen Zeitraum der Aufbau einer flächendeckenden wohnortnahen Beratungsstruktur für die Anerkennung von ausländischen Abschlüssen gelungen (siehe oben zu I. 7.). 9. Welche konkreten Schlüsse konnte das Ministerium für Integration aus der bundes-rechtlichen Umsetzung und der Umsetzung in den Ländern Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und dem Saarland zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen ziehen, etwa was die begleitende Verabschiedung von Richtlinien zur einheitlichen Ausführung des Gesetzes, zur Regelung der Verfahrenskosten oder der Anerkennung zum Beispiel von Lehrerausbildungen , die lediglich ein Fach abdecken, betrifft? Zu I. 9.: Die genannten Landesanerkennungsgesetze sehen wie das Bundesanerkennungsgesetz die Einführung von jährlichen Landesstatistiken zu den Anerkennungsverfahren und eine Gesetzesevaluation vier Jahre nach Inkrafttreten des jeweiligen Gesetzes vor. Diese Betrachtungszeiträume wurden zwischen Bund und Ländern einheitlich vereinbart, um eine Vergleichbarkeit der Ergebnisse zu gewährleisten. Der Entwurf des Landesanerkennungsgesetzes Baden-Württemberg trägt dieser Vereinbarung Rechnung. Konkrete Schlüsse lassen sich erst zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Statistiken bzw. des Ergebnisses der Evaluation ziehen (siehe oben zu I. 8.). Wegen der erst kurzen Geltungsdauer der in Kraft getretenen Gesetze sind entsprechende Veröffentlichungen noch nicht erfolgt. Des Weiteren ist vorgesehen, die Umsetzung der Anerkennungsgesetze von Bund und Ländern in einem gemeinsamen Monitoring zu begutachten. Es ist sinnvoll, dass der Verwaltungsvollzug, die Qualitätssicherung und die in den Gesetzen verankerte Evaluation nach einheitlichen Kriterien und in Abstimmung zwischen dem Bund und den einzelnen Ländern erfolgen. Zu diesem 23 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3799 Zweck hat die Kultusministerkonferenz eine Arbeitsgruppe der für die Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen koordinierend zuständigen Ressorts der Länder eingesetzt, in der das Ministerium für Integration vertreten ist. Diese AG hat unter anderem einen Musterentwurf ausgearbeitet, um möglichst einheitliche Landesanerkennungsgesetze und einen einheitlichen Verwaltungsvollzug zu ermöglichen. Was das Beispiel der Anerkennung von Lehrerausbildungen betrifft, so enthält in Baden-Württemberg die EU-EWR-Lehrerverordnung spezialgesetzliche Regelungen zum Anerkennungsverfahren für Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz. Eine Lehramtsbefähigung wird danach uneingeschränkt anerkannt, wenn Ausbildungsinhalte und die Ausbildungsdauer den Anforderungen des zugeordneten Lehramts in Baden-Württemberg entsprechen . Eine auflagenbehaftete Anerkennung wird dann ausgesprochen, wenn inhaltliche (zum Beispiel fehlende fachliche Kenntnisse oder Erfahrungen in fachwissenschaftlicher, fachdidaktischer oder berufswissenschaftlicher Hinsicht) und/oder zeitliche Defizite (fehlende oder nicht ausreichende praktische Berufs - tätigkeit bzw. Berufserfahrung) vorliegen. Für die Anerkennung der Ausbildung von Lehrkräften aus Drittstaaten werden die Regelungen des Berufsqualifika - tionsfeststellungsgesetzes Baden-Württemberg Anwendung finden. 10. Inwieweit waren die Abstimmungen mit anderen Ministerien und die Ausgestaltung des Gesetzes, etwa was die Verfahrenskosten anbelangt, Grund für die verzögerte Einbringung des Gesetzesentwurfs zum Landesanerkennungsgesetz ? Zu I. 10.: Die Ausarbeitung des Entwurfs eines Landesanerkennungsgesetzes gestaltete sich im Hinblick auf die umfangreiche Rechtsmaterie und die notwendigen Abstimmungen mit den für das jeweilige Berufsrecht zuständigen Fachressorts sehr zeitintensiv . Neben dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz Baden-Württemberg sind auch Änderungen an 26 Berufsfachgesetzen und -verordnungen erforderlich (siehe oben zu I. 1., 2. und 3.). Im Unterschied zum Bundesanerkennungsgesetz, zu den bereits in Kraft getretenen Landesanerkennungsgesetzen und zu den bisher bekannten Gesetzentwürfen anderer Bundesländer ist Baden-Württemberg das einzige Land, das zu den Kosten des Gesetzes (zum Beispiel Personalmehrbedarf bei den Regierungspräsidien) ausführlich Stellung nimmt. Auch die diesbezüg - liche interministerielle Abstimmung war zeitaufwändig. 11. Inwieweit wurde seitens des Ministeriums für Integration auf Erkenntnisse und Planungen des Integrationsplans Baden-Württemberg aus 2008 zurückgegriffen und erwogen, diesen fortzuschreiben? Zu I. 11.: Der Integrationsplan Baden-Württemberg „Integration gemeinsam schaffen“, der im Ministerrat am 8. September 2008 beschlossen worden ist, ist als ein Dokument neben anderen in die Erkenntnisse und Planungen des Ministeriums für Integration eingeflossen. Das Ministerium für Integration ist in vielen der im Integrationsplan genannten Handlungsfeldern aktiv (vgl. die Ausführungen zu I. 7.). Die Analysen der Integrationsförderung im Land bis zum Regierungswechsel im Jahr 2011 haben aber deutlich gezeigt, dass eine Umsteuerung notwendig ist. Die vorherrschende Haltung war defizitorientiert, eine gestaltende Integrationspolitik des Landes war nicht erkennbar und nicht existent. Die neue Landesregierung hat nach ihrem Antritt Mitte 2011 entschieden, den Wandel behutsam und mit Bedacht anzugehen, um bereits begonnene Initiativen und Projekte nicht zu gefährden – im Sinne einer verantwortungsbewussten Neuausrichtung (siehe hierzu auch LT-Drs. 15/3293, S. 3 ff.). Die reine Dokumentation von Daten der amtlichen Statistik durch die ehemalige Stabsstelle wurde auf eine neue Grundlage gestellt. Das Ministerium für Integra - Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3799 24 tion war – anders als die Stabsstelle – von Anfang an in der Redaktionsgruppe des zweiten Integrationsmonitoringberichts der Länder vertreten und konnte durch die Präsenz Einfluss auf das Indikatorenset und die ausgewählten Analyseaspekte nehmen . Der Bericht ist im März 2013 erschienen. Parallel dazu entstand ein Integra - tionsmonitoringportal für Baden-Württemberg, mit dem erstmals für eine interessierte Öffentlichkeit der differenzierte Stand der Integration im Land sichtbar wird. Im Bereich der angewandten Forschung wurde durch die Konzeption dreier Stu - dien der Kenntnisstand über die Integration im Land merklich erhöht. Erstmalig erfolgte im Rahmen einer repräsentativen Befragung der Bürgerinnen und Bürger des Landes über das Zusammenleben der Bevölkerung mit und ohne Migrationshintergrund eine Bestandsaufnahme des subjektiven Stands der Integration in Baden -Württemberg („Gelebte Vielfalt“, Juni 2012; siehe oben zu I. 7.). Angesichts der bis einschließlich 2011 sehr niedrigen Einbürgerungszahlen wurden in einer weiteren Studie die Einbürgerungsverfahren aus der Sicht der unmittelbar Beteiligten (Eingebürgerte und Einbürgerungsbehörden) näher untersucht („Der Weg zum Pass“, August 2013; siehe oben zu I. 7.). Schließlich ist in Kooperation mit Integrationsforscherinnen und -forschern der Universität Konstanz eine Befragung der fünf größten Zuwanderergruppen konzipiert worden, die derzeit läuft. Die Analyse der Daten wird über etliche Aspekte der sozialen Integration Auskunft geben, über die der Kenntnisstand bislang unzureichend ist. Das Ministerium für Integration ist zusammen mit dem SWR International Träger des Netzwerks Integrationsforschung Baden-Württemberg. Es ist aus dem Wissenschaftsforum Migration & Integration (WIFOM) hervorgegangen. Das Netzwerk ist eine Plattform zum Austausch der Wissenschaft, Politik und Medien. Die Treffen des Netzwerks sind bestimmten Schwerpunktthemen gewidmet. Bishe - rige netzwerkunabhängige Themen waren die Studie „Gelebte Vielfalt“ sowie die politische Partizipation und das bürgerschaftliche Engagement von Menschen mit Migrationshintergrund und ihre Implikationen für die Praxis. Das Ziel der planvollen und gesteuerten, bedarfsgerechten und auf Wirksamkeit bedachten Integrationsarbeit kann nur gemeinsam mit den Kreisen und Kommunen erreicht werden. Deshalb hat das Ministerium für Integration bei der Neuausrichtung der Integrationspolitik, wo immer möglich, auch bereits bestehende Strukturen berücksichtigt. Dabei waren und sind die Folgen der integrationsbezogenen Aktionen der alten Landesregierungen zu überwinden; sie führten zur Förderung einer Vielzahl von Klein- und Kleinstprojekten, eine Koordination hat kaum stattgefunden. Die inhaltlichen Vorgaben durch die maßgebende Verwaltungsvorschrift des Innen - ministeriums Baden-Württemberg über die soziale Beratung und Betreuung für Spätaussiedler/-innen und Ausländer/-innen war so weit gefasst, dass darunter nahezu jede Maßnahme subsumiert werden konnte. Zudem flossen die Mittel pauschal und ohne Antragstellung ab, sodass den früheren Landesregierungen die Kenntnis über das kommunale Integrationsgeschehen fehlte und keine politische Steuerung übernommen wurde. Auch die Fördermittel für das Haushaltsjahr 2011 wurden von der alten Landesregierung auf diese Weise vergeben. Diese vorgefundene Situation hat das Ministerium für Integration im Haushaltsjahr 2012 maßvoll durch die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Integration über die Gewährung von Zuwendungen an Stadt- und Landkreise für Vorhaben und Initiativen zur Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in Baden-Württemberg (VwV_KOM_IntM) korrigiert, indem dort sechs konkrete und verbindliche Integrationsschwerpunkte festgelegt worden sind. Förderfähig waren nur noch solche Maßnahmen, die zur Stärkung der schulischen, sprach - lichen, sozialen und beruflichen Kompetenzen beitrugen, die die gleichberechtigte Teilhabe und die aktive Partizipation am gesellschaftlichen und politischen Leben förderten, die die Integrationskurse des Bundes abrundeten oder die zur Vermittlung von interkultureller Kompetenz und zur Verbesserung der interkulturellen Öffnung auf kommunaler Ebene führten. Des Weiteren konnten auch Integra - tionsangebote für ältere Migrantinnen und Migranten sowie Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Diskriminierung gefördert werden. Auf diese Weise hat das Ministerium für Integration die Neuausrichtung der Integrationspolitik hin zu Transparenz, Konzeptorientierung und Steuerung in Partnerschaft mit den Kommunen eingeleitet. 25 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3799 Dass ein Bedarf an Strukturierung, Konzeptualisierung und verbesserter lokaler und regionaler Koordinierung besteht, haben nicht zuletzt die Erfahrungsberichte über den Verlauf des Förderjahres 2012 gezeigt. Nach wie vor werden Integrationsprojekte zu kleinteilig, defizitgetrieben und am unmittelbaren Vollzugsergebnis statt an langfristiger Wirkung orientiert angelegt. Sie beruhen nicht selten auf einer problemfixierten Sichtweise und vernachlässigen die Entwicklung von Potenzialen; damit wirken sie nicht motivierend. Projekte von verschiedenen Geldgebern, beispielsweise vom Bund, von Stiftungen oder anderen Einrichtungen , sind fallweise nicht aufeinander abgestimmt. Hier will die Landesregierung integrationspolitisch noch stärker gestalten, indem sie die Kreise und Gemeinden bei der Weiterentwicklung ihrer Fähigkeiten fördert. Die Landesregierung verspricht sich dadurch künftig auch eine Einbettung von zur Förderung beantragter Projekte in eine kommunale Integrationsstrategie. Die frühere Stabsstelle des Integrationsbeauftragten der Landesregierung verfügte weder über die finanziellen noch – da sie keine Förderrichtlinien erlassen hat – über die rechtlichen Möglichkeiten, das Integrationsgeschehen im Land wesentlich zu strukturieren und zu befördern. Das auf Initiative des früheren Justizminis - ters zusammen mit der Robert Bosch Stiftung und der Breuninger-Stiftung ins Leben gerufene Projekt „Integration gemeinsam schaffen“ (vgl. Integrationsplan Baden -Württemberg, S. 48) hat die Ministerin für Integration aufgegriffen und den Vorsitz des im Zusammenhang mit dem Projekt gegründeten Vereins „Netzwerke für Bildungspartner“ übernommen. Das Projekt wurde über den ursprünglichen Zeitraum hinaus um ein Jahr verlängert, damit die entstandenen Elternprojekte aus der Vereinzelung heraus an die Regelstrukturen des Bildungswesens und an die Netzwerke in den Kommunen herangeführt werden können. Im Interesse einer nachhaltigen, zielorientierten und ressourcenschonenden Sachpolitik hat die konkrete Umsetzung integrationspolitisch erfolgversprechender Maßnahmen Priorität. Eine Fortschreibung des Integrationsplans, insbesondere im Sinne eines Tätigkeitsberichts, wird daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht als erforderlich erachtet. I I . K o n t a k t p f l e g e u n d i n t e r d i s z i p l i n ä r e Z u s a m m e n a r b e i t 1. Mit welchen Verbänden und Interessenvertretungen war das Ministerium für Integration bisher im direkten Gespräch und welche Schwerpunkte wurden hierbei gesetzt, etwa mit Blick auf die berufsständischen Kammern, wie die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer, die Aufgaben durch das Landesanerkennungsgesetz zuerkannt bekommen sollen? Zu II. 1.: Das Ministerium für Integration war und ist mit zahlreichen Verbänden und Inte - ressenvertretungen im Gespräch, sei es bilateral oder in ressortübergreifenden Besprechungen : – Das Ministerium für Integration ist zusammen mit dem SWR International Träger des Netzwerks Integrationsforschung Baden-Württemberg. Das Netzwerk ist eine Plattform zum Austausch zwischen Wissenschaft, Politik und Medien. Die Treffen des Netzwerks sind bestimmten Schwerpunktthemen gewidmet. Beim ersten Treffen (Juni 2012) ging es vor allem um die Studie „Gelebte Vielfalt“ (siehe oben zu I. 7.). Das zweite Treffen im April 2013 war eine Tagung über die politische Partizipation und bürgerschaftliches Engagement von Menschen mit Migrationshintergrund und ihre Implikationen für die Praxis. – Im Zusammenhang mit Themen, die die Integrationsarbeit in den Kreisen, Städten und Gemeinden betreffen, arbeitet das Ministerium für Integration mit den kommunalen Landesverbänden zusammen. So waren diese beispielsweise an der Erarbeitung des Programms zur Förderung der Integrationsarbeit in den Kommunen (siehe oben zu I. 7.) beteiligt. – Mit dem Arbeitskreis Kommunale Integrationsbeauftragte des Städtetags ist das Ministerium für Integration in regelmäßigem Gesprächskontakt. Der Ar- Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3799 26 beitskreis wird bei Integrationsthemen, die die Kommunen betreffen, in die Arbeit des Ministeriums einbezogen. In den Sitzungen des Gremiums berichtet und diskutiert das Ministerium für Integration mit den Mitgliedern über die aktuellen Entwicklungen der baden-württembergischen Integrationspolitik. – Das Ministerium für Integration pflegt einen kontinuierlichen Austausch mit dem Landesverband der kommunalen Migrantenvertretungen Baden-Württemberg (LAKA). Es bindet den LAKA als Vertretungsorgan der baden-württembergischen Bevölkerung mit Migrationshintergrund in die Erarbeitung von Lösungen zu wichtigen Fragestellungen der Integration mit ein. Das Ministerium fördert die Arbeit des LAKA und nimmt an seinen Mitgliederversammlungen teil. – Im Landesarbeitskreis Integration (LAKI) tauscht sich das Ministerium für Integration mit Ministerien, anderen Behörden und Vertretern gesellschaftlicher Gruppierungen, die in Baden-Württemberg mit Integration befasst sind, regelmäßig aus. In den Sitzungen des LAKI werden aktuelle Integrationsthemen behandelt . – Ergänzend seien folgende einzelne Migrantenvereine sowie Initiativgruppen auf dem Feld der Integration exemplarisch genannt, zu denen das Ministerium für Integration in bilateralem Kontakt stand bzw. steht: das Forum der Kulturen Stuttgart e. V., die Deutsch-Vietnamesische Gesellschaft Baden-Württemberg e. V., der Bundesverband der Aramäer in Deutschland e. V., die Armenische Gemeinde Baden-Württemberg e. V., Süddialog e. V., der Jugend- und Studentenring der Deutschen aus Russland, COMITES Stuttgart – Komitee der Italiener im Ausland, das Istituto Italiano di Cultura, Evangelische Jugendsozialarbeit e. V., die Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung Baden-Württemberg e. V. sowie die Türkische Gemeinde in Baden-Württemberg e. V. Über den allgemeinen Austausch hinaus besteht außerdem eine Vielzahl engerer Kooperationen in Bezug auf bestimmte Schwerpunktthemen: – So führt das Ministerium für Integration im besonderen institutionellen Rahmen des Runden Tisches Islam, aber auch darüber hinaus Gespräche mit dem Ziel der aktiven Gestaltung gleichberechtigter Teilhabe der muslimischen Bürgerinnen und Bürger Baden-Württembergs unter anderem mit folgenden Akteuren: dem DİTİB-Landesverband Baden-Württemberg mit seinen Regionalverbänden Stuttgart e. V. und Karlsruhe e. V., dem Landesverband der Islamischen Kulturzentren Baden-Württemberg e. V., der Landesvertretung der Alevitischen Gemeinden in Baden-Württemberg und ihrem Landes-Geist - lichenrat, der Ahmadiyya Muslim Jamaat Baden-Württemberg, der Islamischen Gemeinschaft Kirchheim, der Islamischen Gemeinschaft Stuttgart e. V., dem Institut für Islamische Studien und Interkulturelle Zusammenarbeit (Mannheim ), dem Mannheimer Institut für Integration und interreligiösen Dialog e. V. und dem Projekt JUMA (Jung, muslimisch, aktiv). – Das Ministerium für Integration steht in Kontakt mit dem „Netzwerk für Vielfalt und Toleranz und gegen Rassismus und Diskriminierung, Region Stuttgart“ der Türkischen Gemeinde in Baden-Württemberg e. V. Das Netzwerk wird von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes im Rahmen der „Offensive diskriminierungsfreie Gesellschaft“ gefördert. Es möchte Menschen, die von Diskriminierung betroffen sind, durch Beratung unterstützen. Das Netzwerk soll in das geplante landesweite Antidiskriminierungsnetzwerk einbezogen werden. Das Ministerium für Integration ist außerdem Mitglied im „Landesnetzwerk für Menschenrechte und Demokratieentwicklung – gegen Rechtsextremismus und Menschenfeindlichkeit“ und nimmt regelmäßig an den Netzwerktreffen teil. – Im Bereich der Flüchtlingsaufnahme und -unterbringung pflegt das Ministerium für Integration mit dem Flüchtlingsrat Baden-Württemberg e. V. und der Liga der freien Wohlfahrtspflege in Baden-Württemberg e. V. einen ständigen, konstruktiven Dialog. Ziel dieses Dialogs ist es, das wechselseitige Verständnis ungeachtet mitunter unterschiedlicher Sichtweisen zu verbessern und den spezifischen Sachverstand der Nicht-Regierungs-Organisationen für die Flüchtlingsaufnahme im Land nutzbar zu machen. Nicht zuletzt waren beide Gruppierungen in der vom Ministerium für Integration einberufenen Arbeitsgruppe 27 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3799 vertreten, die unter Beteiligung aller überregionalen Akteure der Flüchtlingsarbeit die zu I. 6. thematisierten Eckpunkte eines künftigen Flüchtlingsaufnahmerechts erarbeitet hat. – Zum Thema Staatsangehörigkeitsrecht ist das Ministerium für Integration regelmäßig im direkten Gespräch mit der Evangelischen Landeskirche Baden. Das Ministerium nimmt an der Rechtsberatungskonferenz der Landeskirche teil. Darüber hinaus hat das Ministerium an den Hohenheimer Tagen zum Ausländerrecht teilgenommen, welche vom Caritasverband für die Diözese Rottenburg -Stuttgart, dem DGB-Landesbezirk Baden-Württemberg und dem Diakonischen Werk der Evangelischen Landeskirche in Württemberg e. V. ausgerichtet werden. Schwerpunkte dieser Gespräche waren die Themen „Einbürgerung“ und „die Optionsregelung im Staatsangehörigkeitsrecht“. – Die interkulturelle Öffnung der Gesellschaft kann allein dort nachhaltig verankert werden, wo diese als wechselseitiger Prozess mit starken Partnern aufge - fasst wird. Neben einer Reihe von bereits genannten Akteuren wie unter anderen dem DRK arbeitet das Ministerium für Integration hier beispielsweise mit folgenden Organisationen zusammen: den Trägern der freien Wohlfahrtspflege mit diversen angeschlossenen Institutionen, dem Landesverband der Volkshochschulen , Pro Familia Baden-Württemberg e. V., der Landesarbeitsgemeinschaft Offene Jugendbildung Baden-Württemberg e. V., dem Stadtjugendring Stuttgart e. V., dem Schwäbischen Heimatbund e. V. und dem Landessportverband Baden -Württemberg e. V. Im Zusammenhang mit der interkulturellen Öffnung der Verwaltung bieten solche Verbände für das Ministerium für Integration auch eine wertvolle Ergänzung zur Expertise von gewerblichen Anbietern. – Auch im Zuge der Bekämpfung von Zwangsverheiratung bestehen Kontakte zu Interessenvertretungen wie TERRE DES FEMMES e. V. oder der Aktion Jugendschutz Landesarbeitsstelle Baden-Württemberg. Im Bereich der Integration in den Arbeitsmarkt bestehen ebenfalls vielfältige Kontakte: – Beim Modellprojekt „Anonymisierte Bewerbungsverfahren“ (siehe oben zu I. 7.) wurden von Beginn an die Sozialpartner und die Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit in Baden-Württemberg eingebunden. Mit der Inge - nieurkammer und mit zwei Mitgliedsbetrieben der Handwerkskammer konnten Projektpartner auch aus dem Kreis der Verbände und Interessenvertretungen selbst für die probeweise Durchführung von anonymisierten Bewerbungsverfahren gewonnen werden. – Eine Zusammenarbeit des Ministeriums für Integration mit dem Baden-Württembergischen Handwerkstag (BWHT) und der Industrie- und Handelskammer ergibt sich beim Projekt „Selbstständigkeit hat viele Gesichter“, das mit dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft organisiert wird. Auch die regionalen Kammern werden bei diesem Projekt eingebunden. – Das Ministerium für Integration hat gemeinsam mit dem BWHT im März 2012 eine Veranstaltung zum Thema „Chancen der Vielfalt nutzen!“ in Stuttgart konzipiert und durchgeführt, bei der für die Ausbildung beim Handwerk geworben wurde. – Das Ministerium für Integration will mehr Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit Migrationshintergrund für eine stärkere Rolle in der Integrationspolitik gewinnen . Die Ausbildungsbereitschaft und -befähigung der migrantischen Betriebe im Land soll gesteigert werden. In Kooperation mit dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft, dem Interkulturellen Bildungszentrum Mannheim (ikubiz) und dem Ins titut für Mittelstandsforschung der Universität Mannheim (ifm) entwickelte sich als landesweites Forum eine Landesarbeitsgemeinschaft Migrantenökonomie, die sich im Kontext der Fachkräfteentwicklung mit Ausbildung , Qualifizierung und Gründung befasst. Eine weitere Aufgabe besteht in der regionalen bzw. landesweiten Vernetzung von Projekten und Akteuren aus der beruflichen Bildung sowie von Unternehmen und Unternehmerverbänden, Kommunen und Wissenschaft. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3799 28 – Weiterhin beteiligt sich das Ministerium für Integration im Beirat des Projektes EQuIP (Europäische Partnerschaft zur Qualifizierung und Integration mit Perspektive ), das vom PARITÄTISCHEN Baden-Württemberg koordiniert wird. Das Projekt will langzeitarbeitslosen Menschen eine nachhaltige berufliche Perspektive in sozialversicherungspflichtiger, marktorientierter Beschäftigung ermöglichen. 500 betroffene Männer und Frauen sollen an drei Standorten im Land begleitet, qualifiziert, vermittelt und beschäftigt werden. Die am Projekt beteiligten Bildungs- und Beschäftigungsträger erarbeiten dazu innovative Personalentwicklungskonzepte und bauen auf lokaler und Landesebene Netzwerke aus. Weder Handwerkskammern noch die Industrie- und Handelskammern erhalten durch das Landesanerkennungsgesetz Aufgaben zugewiesen. Die Aufgabenübertragung bezüglich der dualen Ausbildungsberufe ist durch das Bundesanerkennungsgesetz erfolgt. Trotzdem findet mit beiden Kammern ein reger Austausch, eine Vernetzung und eine Zusammenarbeit statt. Das Ministerium für Integration hat bereits im Januar 2012 den Landesarbeitskreis Anerkennung gegründet, um die wichtigsten Akteure, unter anderem auch eine Vielzahl von Berufsverbänden, die sich im Land mit dem Thema Anerkennung beschäftigen, frühzeitig bei der Erarbeitung und Umsetzung des Landesanerkennungsgesetzes zu beteiligen. Zu den Mitgliedern zählen beispielsweise regionale Industrie- und Handelskammern, der BWHT und die Handwerkskammern, die Regionaldirektion der Arbeitsagentur, der Arbeitgeberverband und Südwestmetall, der Deutsche Gewerkschaftsbund und die IG Metall Baden-Württemberg, das IQ Netzwerk Baden-Württemberg, die Architektenkammer Baden-Württemberg, der VDI Württembergischer Ingenieurverein e. V., die Ingenieurkammer Baden-Württemberg, der Fachverband Elektro- und Informationstechnik Baden-Württemberg und die Liga der freien Wohlfahrtspflege in Baden-Württemberg e. V. Weil Baden-Württemberg ein wirtschaftsstarkes Land und auf qualifizierte Fachkräfte besonders angewiesen ist, ist die Beteiligung dieser Akteure wichtig und sachgerecht. Ein Ergebnis dieser Beteiligung ist das Beratungsnetzwerk zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse (siehe oben zu I. 7.). 2. Nach welchen Richtlinien und Voraussetzungen werden Projekte zur Förderung der Integration von Migrantinnen und Migranten (untergliedert in diejenigen mit und ohne deutsche Staatsbürgerschaft) vom Ministerium finanziell unterstützt? Zu II. 2.: Das Ministerium für Integration fördert Integrationsprojekte nach den primären Kriterien Landesinteresse, konkreter Bedarf, Wirksamkeit und Nachhaltigkeit einer Maßnahme sowie im Rahmen der Vorgaben des Zuwendungsrechts (§§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung). Ein weiteres Kriterium ist die überregionale Ausstrahlung (der Modell- oder Vorbildcharakter) eines Projekts. Dies gilt für Förderprogramme und für Einzelprojektförderung. Dabei ist es unerheblich, ob die zugewanderten Menschen die deutsche oder eine andere Staatsangehörigkeit haben. Die Landesregierung wiederholt ihre früheren Aussage, wonach sie eine Integrationspolitik verfolgt, die Migrantinnen und Migranten unabhängig von deren nationaler Herkunft wahrnimmt und wertschätzt, und in der sich die vielfältigen Integrationsmaßnahmen an deren konkretem Förderbedarf ausrichten (vgl. zum Beispiel LT-Drs. 15/2042). Künftig wird der Aspekt der Einbettung in eine kommunale Integrationsstrategie eine wachsende Bedeutung erhalten. Das Leitmotiv lautet Strukturbildung. Dieser Ausrichtung trägt das Programm des Ministeriums für Integration zur Förderung der Integrationsarbeit in den Kommunen Rechnung (siehe oben zu I. 7.). Die zugrunde liegende Verwaltungsvorschrift über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration (VwV-Integration ) vom 12. August 2013 (GABl, S. 397) ist am 29. August 2013 in Kraft getreten. Die Voraussetzungen einer Förderung sind in der Verwaltungsvorschrift im Einzelnen beschrieben. 29 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3799 3. Nach welchen Maßgaben hat das Ministerium Förderungen von Projekten nach deren Effizienz der Mittelverwendung evaluiert (mit Angabe der begründeten Veränderungen in der Liste der geförderten Projekte mit dem Jahreswechsel 2012/2013)? Zu II. 3.: Wie oben (zu I. 11.) beschrieben, ist die Förderung von Projekten im Jahr 2012 weitgehend nach der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Integration über die Gewährung von Zuwendungen an Stadt- und Landkreise für Vorhaben und Initiativen zur Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in BadenWürttemberg (VwV_KOM_IntM) erfolgt, mit der bestimmte Integrationsschwerpunkte festgelegt worden sind. Das Ministerium für Integration hat die auf dieser Grundlage in 2012 geförderten Projekte eingehend analysiert und die Erkenntnisse daraus in die am 29. August 2013 in Kraft getretene Verwaltungsvorschrift über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration (VwV-Integration) einfließen lassen. Das neue Förderprogramm wird im Rahmen eines Fördercontrollings erfasst und hinsichtlich seiner Effizienz evaluiert. Mit Ergebnissen kann frühestens nach Ablauf der ersten Förderperiode gerechnet werden. 4. Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit mit anderen Ministerien, etwa mit dem Finanz- und Wirtschaftsministerium in Ansehung der Mittelausstattung oder dem Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Senioren beim Projekt „Integrationsoffensive Baden-Württemberg“ und wie werden die Projektförderungen der verschiedenen Ministerien koordiniert und evaluiert ? Zu II. 4.: Die Zusammenarbeit zwischen dem Ministerium für Integration und den anderen Ministerien ist gut, konstruktiv und von dem Willen getragen, die integrations - politischen Zielsetzungen der Landesregierung im Rahmen der haushaltsrecht - lichen Möglichkeiten zu erreichen. Die wechselseitige Einbeziehung im Rahmen der interministeriellen Zusammenarbeit ist beim Querschnittsthema Integration von großer Bedeutung und erfolgt auf selbstverständliche Art und Weise. Das Ministerium für Integration ist im Beirat der „Integrationsoffensive BadenWürttemberg “ vertreten und wirkt an der Auswahl der Projekte mit. Die Koordination und Evaluation von Projektförderungen liegt beim jeweils federführenden Ministerium. Bei Förderprogrammen, die die Zuständigkeit mehrerer Ressorts berühren, erfolgt eine Abstimmung und Beteiligung. Dement - sprechend wurden die berührten Ministerien (das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft, das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport, das Innenministerium sowie das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren ) zum Beispiel in die Erarbeitung des Programms des Ministeriums für In - tegration zur Förderung der Integrationsarbeit in den Kommunen (siehe oben zu I. 7.) einbezogen. Besonders im Rahmen des Haushaltscontrollings und der Wirtschaftlichkeitsberechnung erfolgte hier eine konstruktive und ergebnisorientierte Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft. Darüber hinaus stehen folgende Arbeitsgremien unter der Federführung des Minis - teriums für Integration: – Integration und Arbeitswelt • Im Landesarbeitskreis „Anerkennung“ (siehe oben zu II. 1.) sind das Minis - terium für Finanzen und Wirtschaft, das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport, das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst, das Minis - terium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren sowie das Justizministerium vertreten. Für die Erarbeitung des Landesanerkennungsgesetzes wurde ferner eine interministerielle Arbeitsgruppe (IMA) gegründet , der neben den genannten Ministerien noch das Innenministerium Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3799 30 sowie das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz angehören . • Im Rahmen der Landesarbeitsgemeinschaft „Migrantenökonomie“ (siehe oben zu II. 1.) erfolgt eine Abstimmung mit dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft. Das Projekt „Selbstständigkeit hat viele Gesichter“ wird von beiden Häusern koordiniert. – Interkulturelle Angelegenheiten • Am Runden Tisch Islam sind das Staatsministerium, das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport, das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst, das Innenministerium sowie das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung , Familie, Frauen und Senioren beteiligt (siehe oben zu I. 7.). • Beim Landesforum gegen Zwangsverheiratung sind das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport, das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren sowie das Justizministerium beteiligt (siehe oben zu I. 7.). • In der interministeriellen Arbeitsgruppe zur interkulturellen Öffnung und Umsetzung der Charta der Vielfalt sind alle Ressorts vertreten (siehe oben zu I. 7. und II. 6.). • An den Treffen des Netzwerks für Migration und soziale Sicherheit (NEMIGUSS ) ist neben weiteren Partnern das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung , Familie, Frauen und Senioren beteiligt (siehe oben zu I. 7.). • Die interministerielle Projektgruppe zur Erhöhung des Migrantenanteils in der Polizei Baden-Württemberg wird gemeinsam mit dem Innenministerium geleitet (siehe oben zu I. 7.). – Landesarbeitskreis Integration • Im Landesarbeitskreis Integration (LAKI) tauscht sich das Ministerium für Integration mit Ministerien, anderen Behörden und Vertretern gesellschaft - licher Gruppierungen, die in Baden-Württemberg mit Integration befasst sind, regelmäßig aus. In den Sitzungen des LAKI werden aktuelle Integra - tions themen behandelt. – Integration der irakischen Jesiden • Im Zusammenhang mit der Integration der irakischen Jesiden in Pforzheim fungiert das Ministerium für Integration als zentraler Ansprechpartner der Landesregierung und koordiniert die Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten des Landes. Dabei erfolgt eine Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport sowie dem Ministerium für Arbeit und Sozialordnung , Familie, Frauen und Senioren. In den folgenden weiteren Bereichen erfolgt eine besonders enge Zusammenarbeit des Ministeriums für Integration mit anderen Ressorts: – Nachhaltigkeitsstrategie Im Rahmen der federführend vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft entwickelten Nachhaltigkeitsstrategie des Landes beteiligt sich das Ministerium für Integration an der Formulierung der Herausforderungen und Leitsätze sowie an der Auswahl der Statusindikatoren. Darüber hinaus erarbeitet das Ministerium für Integration zum Schwerpunktthema Integration ein Aktionsprogramm zur Nachhaltigkeitsstrategie. – Engagementstrategie Zur Erarbeitung einer Engagementstrategie des Landes, die vom Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren koordiniert wird, wurden fünf Forschungs- und Entwicklungsteams (FET) gegründet. Das Minis - 31 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3799 terium für Integration beteiligt sich im FET „Engagement in einer Gesellschaft der Vielfalt“. Dazu gehört die Erarbeitung einer Expertise wissenschaftlicher und fachlicher Erkenntnisse sowie die Begleitung und Reflexion lokaler Foren, in denen es um das Verständnis von Engagement, Formen und Orte des Engagements , aber auch um förderliche und hinderliche Faktoren speziell für das bürgerschaftliche Engagement von Menschen mit Migrationshintergrund geht. Unter Mitwirkung des Ministeriums für Integration wird das FET Handlungsansätze aufzeigen und Vorschläge unterbreiten, wie die Partizipation von Menschen mit Migrationshintergrund im Land verbessert werden kann. – Staatsangehörigkeitsrecht und Härtefalleingaben nach § 23 a des Aufenthaltsgesetzes Auf dem Gebiet des Staatsangehörigkeitsrechts besteht aufgrund der materiellrechtlichen Schnittstellen zum Personenstands-, Melde- und Ausländerrecht eine enge Zusammenarbeit mit dem Innenministerium. So fand schon vor Erarbeitung der ersten Entwürfe der neuen Verwaltungsvorschriften zum Staatsangehörigkeitsrecht ein Meinungsaustausch mit den betroffenen Fachabteilungen des Innenministeriums statt. Auch der Gesetzesantrag über die Zulassung der Mehrstaatigkeit und die Aufhebung der Optionsregelung im Staatsangehörigkeitsrecht wurde aufgrund der Berührungspunkte zum Personenstands- und Melderecht sowie dem Passwesen mit dem Innenministerium abgestimmt. Darüber hinaus arbeitet das Ministerium für Integration in Einzelfällen mit dem für das Ausländerrecht zuständigen Referat des Innenministeriums zusammen. Eine enge Zusammenarbeit mit dem Innenministerium erfolgt auch bei Härtefalleingaben nach § 23 a des Aufenthaltsgesetzes. – Optimierung der Ausländerbehörden In den Bericht der Arbeitsgruppe zur Optimierung der Ausländerbehörden unter Federführung des Innenministeriums (siehe oben zu I. 7.) wurden auf Vorschlag des Ministeriums für Integration eine Reihe integrationsbezogener Aspekte aufgenommen (zum Beispiel interkulturelle Öffnung, Vernetzung der Integrationsakteure). – Sprachförderung und Bildung Die unmittelbare Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport geschieht in guter Kollegialität und bezieht sich auf die Bereiche Sprachförderung und Bildung für nachhaltige Entwicklung. Im Übrigen ist das Ministerium für Integration an folgenden Arbeitsgruppen und Gremien beteiligt, die federführend von anderen Ressorts koordiniert werden: – Kabinettsausschuss Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung – Interministerielle Arbeitsgruppe Donauraumstrategie – EU-Referentenrunde – Interministerielle Arbeitsgruppe zur internationalen und grenzüberschreitenden Zusammenarbeit – Interministerielle Arbeitsgruppe Entwicklungszusammenarbeit – Gemischte Regierungskommission Baden-Württemberg/Ungarn – ESF-Begleitausschuss – Interministerielle Arbeitsgruppe Online-Beteiligungsportal – Initiative Kindermedienland – Ordensreferentenbesprechung – Projektbeirat Junge Muslime als Partner – Runder Tisch Konstanzer Konzil Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3799 32 – Allianz für Fachkräfte – Bündnis für Ausbildung – Lenkungsausschuss „Neue Steuerung/Haushaltsmodernisierung“ einschließlich der dazu eingerichteten Arbeitskreise – Netzwerk für Prävention an Schulen – Unterarbeitsgruppe Kooperation mit außerschulischen Partnern der Arbeitsgruppe Ausbau der Ganztagesschule – Arbeitstreffen Interkulturelle Kulturarbeit – Landessystemausschuss – Arbeitskreis Informationstechnik – Runde der Leitungen der Querschnittsabteilungen der Ministerien und des Rechnungshofs – Haushaltsreferentenrunde der Ministerien und des Rechnungshofs – Organisationsreferentenrunde der Ministerien und des Rechnungshofs – Personalreferentenrunde der Ministerien und des Rechnungshofs – Lenkungsausschuss EPVS – Projektbüro Kommunale Kriminalprävention – Koordinationskreis „Fortbildung 21“ – Besprechungen der Zentralen Projektleiter im BK-Outsourcing – Runde der Ressortansprechpartner für service-bw – Projekt Energieauditierung der Ministerien – Interministerielle Arbeitsgruppe Bürgerschaftliches Engagement – Beirat zum Aktionsplan für Toleranz und Gleichstellung – Interministerielle Arbeitsgruppe Ehrenamtswettbewerb ECHT GUT! – Interministerielle Lenkungsgruppe und Arbeitsgruppe zum Zukunftsplan Jugend – Landeskuratorium außerschulische Jugendbildung – Lenkungsgruppe zur Informations- und Werbekampagne „Vom Fach – Für Menschen“ – Arbeitsgruppe Landesaktionsplan gegen Gewalt an Frauen – Koordinierungsgruppe Programm STÄRKE – Runder Tisch zur Bekämpfung von Genitalverstümmelung – Beirat zum ersten Armuts- und Reichtumsbericht für Baden-Württemberg – Beraterkreis Gesundheitsmanagement und Runde der Ansprechpartner für das Gesundheitsmanagement – Lenkungsgruppe Gender Mainstreaming. 5. Inwieweit konnte sich das Ministerium für Integration bisher, etwa in der Gesetzesgenese des Kindertagesbetreuungsgesetzes, einbringen, um die Ankün - digung der Ministerin auf dem Integrationsgipfel umsetzen, mithilfe eines Ak - tionsplans mehr junge Männer und Menschen mit Migrationshintergrund für den Erzieherberuf zu motivieren? Zu II. 5.: An der Novellierung des Kindertagesbetreuungsgesetzes war das Ministerium für Integration beteiligt. Die Erweiterung des Fachkräftekatalogs und die Gleichstellung von anerkannten ausländischen Qualifikationen im Kindertagesbetreuungsgesetz werden vom Ministerium für Integration begrüßt. 33 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3799 Der Regierungsentwurf des Landesanerkennungsgesetzes enthält weitere fachgesetzliche Änderungen an der Erzieherverordnung und am Kindertagesbetreuungsgesetz (siehe oben zu I. 1., 2. und 3.). Mit diesen Änderungen wird gewährleistet, dass unabhängig von der Herkunft des Abschlusses und der Staatsangehörigkeit der antragstellenden Person die Gleichwertigkeit des ausländischen Abschlusses geprüft werden kann. Der Rechtsanspruch auf ein Anerkennungsverfahren, die Erweiterung des Fachkräftekatalogs sowie die Gleichstellung von anerkannten ausländischen Qualifikationen sind Beiträge, um die Erziehertätigkeit für Menschen mit Zuwanderungsgeschichte attraktiver zu machen. 6. Wie bewertet das Ministerium für Integration die Öffnung des Öffentlichen Diensts für Bewerber mit Migrationshintergrund seit 2011, insbesondere die Einstiegs- und Aufstiegschancen in den gehobenen und höheren Dienst, bzw. die Einstellung in entsprechende Tarifgruppen? Zu II. 6.: Auf die ausführliche Darstellung der Maßnahmen des Ministeriums für Integra - tion zur interkulturellen Öffnung des öffentlichen Dienstes zu I. 7. wird verwiesen . Ergänzend ist auszuführen: Nach Artikel 33 Absatz 2 GG hat jeder Deutsche nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt. Jede Bewerbung muss nach diesen Kriterien beurteilt werden. Dies gilt nicht nur für Einstellungen , sondern auch für den beruflichen Aufstieg innerhalb des öffent lichen Dienstes. Öffentliche Ämter im Sinne des Artikels 33 Absatz 2 GG sind sowohl Beamtenstellen als auch solche Stellen, die von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern besetzt werden können. Für den Bereich der Beamtenstellen regelt § 9 des Beamtenstatusgesetzes , dass Ernennungen nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ohne Rücksicht auf Geschlecht, Abstammung, Rasse oder ethnische Herkunft, Behinderung , Religion oder Weltanschauung, politische Anschauungen, Herkunft, Beziehungen oder sexuelle Identität vorzunehmen sind. Die Einstellung und der Aufstieg im öffentlichen Dienst richten sich deshalb auch im gehobenen und höheren Dienst sowie bei der Einstellung von Tarifbeschäftigten allein nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. An dieser Rechts lage hat sich seit 2011 nichts geändert. Nach dem Integrationsmonitoring der Länder ist der Anteil der Beschäftigten mit Migrationshintergrund im Öffentlichen Dienst in Baden-Württemberg von 15,4 Prozent im Jahr 2009 auf 13,9 Prozent im Jahr 2011 gesunken. Daher besteht hinsichtlich der interkulturellen Öffnung des Öffentlichen Dienstes im Land erhöhter Handlungsbedarf. Gemäß § 7 Absatz 1 des Gesetzes zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz – BeamtStG) ist Voraussetzung einer Berufung in das Beamtenverhältnis unter anderem, dass die betref - fende Person – Deutsche oder Deutscher ist (vgl. Artikel 116 GG) oder – die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union besitzt oder – die Staatsangehörigkeit eines anderen Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum besitzt (das sind Island, Liechtenstein und Norwegen ) oder – die Staatsangehörigkeit eines Drittstaats besitzt, dem Deutschland und die EU vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt haben (derzeit nur die Schweiz) und – die Gewähr für ein Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung bietet. Für die Wahrnehmung bestimmter Aufgaben kann die Berufung in das Beamtenverhältnis deutschen Staatsangehörigen vorbehalten werden. Vom Erfordernis der Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3799 34 Eigenschaft als Deutsche bzw. Deutscher oder der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der EU, des EWR bzw. bestimmter Drittstaaten kann abgesehen und auf den Vorbehalt als Deutsche bzw. Deutscher bei der Wahrnehmung bestimmter Aufgaben verzichtet werden, wenn für die Gewinnung einer Beamtin oder eines Beamten ein dringendes dienstliches Bedürfnis oder bei der Berufung von Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern und anderen Bediensteten des wissenschaftlichen oder künstlerischen Personals in das Beamtenverhältnis andere wichtige Gründe vorliegen. So wird bei der polizeilichen Nachwuchswerbung darauf hingewiesen, dass für nichtdeutsche Bewerberinnen und Bewerber Ausnahmen von der Voraussetzung der deutschen Staatsbürgerschaft möglich sind. Für die Zulässigkeit von Ausnahmen nach § 7 Absatz 3 BeamtStG steht die Frage im Vordergrund, ob die Bewerberin bzw. der Bewerber über besondere Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, die es geboten erscheinen lassen, gerade sie bzw. ihn zu gewinnen. Dementsprechend erfolgen in Baden-Württemberg seit 1993 Ausnahmen bei Bewerberinnen und Bewerbern für den Polizeivollzugsdienst. Diese müssen neben der deutschen Sprache auch ihre (andere) Muttersprache in Wort und Schrift beherrschen , über ein unbefristetes Aufenthaltsrecht verfügen, sich langjährig in Deutschland aufhalten und aus Ländern stammen, deren Staatsbürgerinnen und Staatsbürger in Baden-Württemberg einen nicht unerheblichen Bevölkerungsanteil stellen, sodass die Kenntnis der jeweiligen Sprache und des jeweiligen Kulturkreises für die Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben von Vorteil sein kann. Mit der Einstellung von ausländischen Staatsangehörigen in den Polizeivollzugsdienst wurden bisher positive Erfahrungen gemacht. Der Kontakt zwischen Menschen mit Migrationshintergrund und Polizeibeamtinnen und -beamten, die mit ihrer Sprache, Kultur und Mentalität vertraut sind, gestaltet sich problemfreier. Auch konnten die polizeiliche Aufklärungsarbeit, die Konfliktlösung, die Zeugenbereitschaft und die soziale Integration in diesem Zusammenhang insgesamt erleichtert werden. Die Öffnung der Polizei für ausländische Staatsangehörige hilft somit, Barrieren abzubauen, und ist daher auch dafür geeignet, die gesellschaft - liche Integration zu fördern. Dies gilt sowohl für den Dienstbetrieb als auch für die Bevölkerung. 7. Wie ist die Koordination von Sprachkursen von Schulen, Volkshochschulen und Organisationen in nicht-öffentlicher Trägerschaft geregelt (mit Angabe, ob und in welcher Weise beispielsweise der Sprachstand von Migrantinnen und Migranten , auch der erwachsenen Generation, überprüft wird und wie sich seit 2011 die Zahl derer entwickelt hat, die der deutschen Sprache gar nicht mächtig sind)? Zu II. 7.: Sprachförderung an den öffentlichen allgemein- und berufsbildenden Schulen ist nach Landesrecht geregelt; Sprachkurse an Volkshochschulen und Organisationen in nicht-öffentlicher Trägerschaft sind – sofern es sich um Sprachkursträger handelt , die nach den Standards des BAMF zertifiziert sind – durch Bundesrecht geregelt . Darüber hinaus regelt der Markt das Sprachkursangebot von Volkshochschulen und anderen Anbietern. Grundlage für Schulpflichtige sind die „Grundsätze zum Unterricht für Kinder und Jugendliche mit Sprachförderbedarf an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen – Verwaltungsvorschrift vom 1. August 2008, Az.: 33-6640.0/656/6“. Ergänzend zu den schulischen Sprachfördermaßnahmen beteiligt sich die Landesregierung finanziell an der von zwischen 350 und 450 Trägern organisierten Sprachförderung, der sogenannten „Hausaufgaben-, Sprach- und Lernhilfe“ (HSL) für Kinder mit Migrationshintergrund und Kinder mit besonderem Sprachförderbedarf . Dieses Programm richtet sich an kommunale und freie Träger sowie andere geeignete natürliche und juristische Personen, wie zum Beispiel ge - meinnützige Einrichtungen der Wohlfahrtspflege und eingetragene Vereine, die Hausaufgaben-, Sprach-, und Lernhilfen für förderberechtigte Schülerinnen und Schüler anbieten. Bei der Planung, Organisation und Durchführung der Sprachfördermaßnahmen ist eine enge Zusammenarbeit mit der Schule erforderlich. 35 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3799 Sprachfördermaßnahmen müssen grundsätzlich in den Räumen der Schule bzw. in ihrer räumlichen Nähe erfolgen. Die Förderung muss auf den Bildungsplan und den speziellen Sprachförderbedarf des Kindes abgestimmt sein. Eine entsprechende Bestätigung der Schule ist erforderlich. Die Koordinierung ist hier also ortsnah und bedarfsgerecht erforderlich und durch das Zusammenwirken von Schule, Schulträger und freien Trägern gegeben. Mit dem zum 1. Januar 2005 in Kraft getretenen Aufenthaltsgesetz wurde die Integration von bleibeberechtigten Ausländerinnen und Ausländern in den §§ 43 ff. sowie den dazu erlassenen Rechtsverordnungen neu geregelt und auf verbindliche Grundlagen gesetzt. Kernstück der gesetzlichen Eingliederungsunterstützung für zugewanderte Menschen sind die Integrationskurse des Bundes, durch die den Teilnehmenden die Sprache, die Rechtsordnung, die Kultur und die Geschichte Deutschlands vermittelt wird. Insbesondere Neuzugewanderte und Personen, die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch beziehen, sind zur Teil - nahme an einem Integrationskurs nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet. Die Verpflichtung wird durch die Ausländerbehörde bzw. durch den Träger der Grund sicherung festgestellt. Häufig können aber auch Unionsbürger, deutsche Staatsangehörige oder Ausländer, die schon lange in Deutschland leben, im Rahmen verfügbarer Kursplätze zur Teilnahme an den Integrationskursen des Bundes zugelassen werden. Wer zur Teilnahme an einen Integrationskurs verpflichtet oder zugelassen worden ist, meldet sich bei einem vom zuständigen BAMF zertifizierten Integrationskurs - träger an. Seit der Novellierung der Integrationskursverordnung vom 20. Februar 2012 kann das BAMF eine koordinierende Funktion übernehmen, um das zeit - nahe Zustandekommen von Kursen zu beschleunigen. In vielen Kreisen finden zudem regelmäßige Netzwerksitzungen der öffentlichen Stellen, der Sprachkurs - träger und des BAMF statt, die unter anderem der Koordinierung dienen. Auch außerhalb des gesetzlich geregelten Integrationskursverfahrens, das ein Grundangebot an Deutschkenntnissen sicherstellen soll, gibt es für zugewanderte Menschen verschiedene Möglichkeiten, die deutsche Sprache zu erlernen oder die Deutschkenntnisse zu verbessern. So unterschiedlich die Zielgruppen sind (zum Beispiel Kinder, Jugendliche, Unionsbürger, Bestandsausländer, Flüchtlinge, Asylbewerber), so unterschiedlich sind auch die diversen Sprachfördermaßnahmen und ihre Anbieter. Kurse und Sprachförderung werden beispielsweise von Volkshochschulen, privaten Sprachschulen, Wohlfahrtsverbänden und Migranten - organisationen auf kommerzieller, gemeinnütziger oder rein ehrenamtlicher Basis angeboten. Da solche Kurse meist bedarfsgetrieben und zielgruppenspezifisch eingerichtet werden, sind sie einer Koordination kaum zugänglich oder unterliegen dem Marktgeschehen. Bei der Bedarfsfeststellung leisten Runde Tische, lo - kale Netzwerke oder die Migrationsberatungsstellen für Erwachsene gute Dienste. Hinzu kommen auch die vom Ministerium für Integration geförderten Stellen für die soziale Beratung und Betreuung von Menschen mit Migrationshintergrund. Nach Überzeugung des Ministeriums für Integration können die Angebote am besten vor Ort, in den Kreisen, Städten und Gemeinden koordiniert und für die jeweilige Zielgruppe transparent gemacht werden, weil dazu gute Netzwerke, Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten und eine abgestimmte Zusammenarbeit aller Akteure erforderlich sind. Hier zeigt sich deutlich die Notwendigkeit von strukturbildenden Maßnahmen in den Kommunen, wie sie das Ministerium für Integration mit dem neuen Förderprogramm (siehe oben zu I. 7. und I. 11.) fördern wird. Soweit der Sprachstand Grundlage einer Zuweisung zu einem Kursniveau oder zu einer Fördermaßnahme ist, wird er beim einzelnen Sprachkursträger oder durch die Sprachstandsfeststellungen im Bereich der Kindertagesstätten und Schulen erhoben . In der amtlichen Statistik gibt es keine Datenquelle, die über Sprachkenntnisse der ausländischen Bevölkerung oder der Personen mit Migrationshintergrund in Deutschland Auskunft geben könnte. Die letzte Erhebung, aus der eine – nach sprachlichen Kompetenzfeldern differenzierte – Aussage über die Zahl derer, die der deutschen Sprache „gar nicht mächtig“ sind, ablesbar wäre, fand in den Jahren 2006/2007 durch das BAMF statt. Insofern sind keine Aussagen über die Entwicklung seit 2011 möglich. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3799 36 Das BAMF spricht von einem hohen Ausmaß der Inanspruchnahme der angebo - tenen Integrationskurse durch freiwillig Teilnehmende und die dadurch bezeugte große Sprachlernbereitschaft der Zugewanderten. So haben im Jahr 2011 zwei Drittel der befragten ehemaligen Kursteilnehmenden das Sprachniveau B1 oder ein höheres Sprachniveau erreicht (Quelle: Das Integrationspanel. Langfristige Integrationsverläufe von ehemaligen Teilnehmenden an Integrationskursen, Working Paper 52, 2013). Die Bewertung der Ergebnisse muss berücksichtigen, dass „im europäischen Vergleich […] die in Deutschland angebotenen Sprachkurse hohe Erwartungen an die TeilnehmerInnen“ richten. „In den anderen Ländern (Dänemark, Frankreich, Italien, Niederlande, Österreich, Schweden, Spanien, Vereinigtes Königreich) reicht das Niveau A 2 (GER) in den meisten Fällen aus, um einen Sprachkurs mit Erfolg abzuschliessen“ (Quelle: Gudrun Hentges, Integrations - und Orientierungskurse – eine Bilanz nach sieben Jahren; in: Heinz Ulrich Brinkmann/Haci-Halil Uslucan [Hrsg.], Dabeisein und Dazugehören. Integration in Deutschland, 2013, Seite 361). I I I . F i n a n z e n 1. Welche strukturellen Mehrausgaben sind seit 2011 durch die Einrichtung eines eigenständigen Ministeriums für Integration entstanden im Vergleich zur vorherigen Situation mit einem Integrationsbeauftragten beim Justizministerium und der teilweisen Aufgabenerledigung in der Zuständigkeit des Innenministeriums ? Zu III. 1.: Bei der Regierungsneubildung sind vom Innenministerium das Staatsangehörigkeitswesen , die Aufnahme und Eingliederung ausländischer Flüchtlinge und Spätaussiedler sowie die Härtefallkommission übergegangen. Vom Justizministerium wurde die Stabsstelle des Integrationsbeauftragten übertragen, vom Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren wurde ein Fahrer übernommen. Der damit verbundene Personal- und Sachaufwand ist weder beim Innenministerium noch beim Justizministerium und Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren bis 2011 getrennt von den sons tigen Ausgaben des Ministeriums nachgewiesen worden. Als Basis für die Ermittlung der strukturellen Mehrausgaben werden deshalb hilfsweise die in der Verwaltungsvorschrift des Finanz- und Wirtschaftsministeriums über die Berücksichtigung der Verwaltungskosten insbesondere bei der Festsetzung von Gebühren und sonstigen Entgelten für die Inanspruchnahme der Landesverwaltung (VwV-Kostenfestlegung) vom 14. Dezember 2012 (GABl. 2013, S. 11) festgesetzten pauschalen Sätze herangezogen. Die beim Ministerium für Integration angefallenen Ausgaben sind den Landeshaushaltsrechnungen 2011 und 2012 entnommen. Für 2013 sind die Ausgaben bis zum 31. Juli 2013 angegeben. Hinzu gerechnet wurden die beim Einzelplan 12 nachgewiesenen Unterbringungskosten einschließlich der Kosten der bautechnischen Ersteinrichtung. Die strukturellen Mehrausgaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Mehrausgaben insbesondere im Vergleich zur früheren Stabsstelle des Integrationsbeauftragten die – erforder - liche – Neuausrichtung der Integrationspolitik und die damit verbundene fundamental andere Aufgabenwahrnehmung ermöglichen (vgl. die Ausführungen zu I. 7. und I. 11.). 37 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3799 Die Ausgaben für die bautechnische Ersteinrichtung des neuen Ministeriums in den Gebäuden Thouretstraße 2 und Königstraße 14 sind nicht ausschließlich für das Ministerium für Integration angefallen, da mit dem Umzug des bisher auf drei Standorte verteilten Ministeriums in ein gemeinsames Dienstgebäude Ende des Jahres 2014 die freiwerdenden Räume Thouretstraße 2 und Königstraße 14 durch das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport weitergenutzt werden. 2. Wie hat sich das Budget für die Förderung von Projekten für Migrantinnen und Migranten im Haushalt seit 2008 verändert (mit Angabe, welcher Teil des Haushaltsvolumens jährlich jeweils zugunsten von Projektförderungen eingesetzt werden konnte im Verhältnis zu den Aufwendungen für Personal, welches mit der Mittelvergabe betraut ist)? Zu III. 2.: Die Landesregierung geht davon aus, dass in die Projektförderung im Sinne der Fragestellung alle Maßnahmen und Initiativen einzubeziehen sind, die aus Mitteln des Einzelplans 15 des Staatshaushaltsplans zugunsten von Migrantinnen und Migranten in Form von Zuwendungen gefördert bzw. unterstützt werden. Hiervon ausgehend waren bzw. sind für die Förderung folgende Budgets im Haushalt veranschlagt : Das Innenministerium geht im Berichtszeitraum von einem durchschnittlichen Personalkostenanteil von rund fünf Prozent im Verhältnis zu dem Fördermitteleinsatz bei Kapitel 0330 Titel 684 03 aus. Für Kapitel 0501 Titel 684 70 wurden bis 2011 vom Justizministerium keine detaillierten Angaben zu den Aufwendungen für Personal erhoben. Ein Fördercontrolling, das die nachgefragten Werte liefern wird, ist derzeit im Ministerium für Integration im Aufbau. Auswertungen werden erst ab dem Förderjahr 2013 möglich sein. Beträge in Tsd. EUR 2011 zeitanteilig ab 01.08. 2012 2013 zeitanteilig bis 31.07. Fiktive Kostenberechnung nach VwVKostenfestlegung für die übergegangenen Aufgaben des – Innenministeriums 436,3 1.047,1 610,8 – Justizministeriums 168,2 403,7 235,5 – Sozialministeriums 32,4 77,7 45,3 Summe übergegangene Aufgaben 636,9 1.528,5 891,6 Ausgaben Ministerium für Integration 1.372,4 3.817,1 2.442,8 Unterbringungskosten einschl. Kosten der bautechnischen Ersteinrichtung 240,6 423,1 248,8 Summe nach Einrichtung des IntM 1.613,0 4.240,2 2.691,6 Strukturelle Mehrausgaben 976,1 2.711,7 1.800,0 Beträge in Tsd. EUR Kap./Tit. 2008 2009 2010 2011 2012 2013 0501/684 70 28,0 28,0 553,0 323,0 0,0 0,0 0330/684 03 1.861,0 1.861,0 1.861,0 1.188,0 0,0 0,0 1503/70 0,0 0,0 0,0 1.093,0 5.240,0 5.105,2 1503/684 01 0,0 0,0 0,0 0,0 350,0 375,0 Summe 1.889,0 1.889,0 2.414,0 2.604,0 5.590,0 5.480,2 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3799 38 3. Wie hoch sind nach ihrer Kenntnis die Haushaltsvolumina in den vergangenen drei Jahren in anderen Flächenländern der Bundesrepublik Deutschland für den Bereich der Förderung von Integrationsprojekten jeweils gewesen (nach Land und Haushaltsvolumen in Summe und Prozent des Landeshaushalts aufgeschlüsselt )? Zu III. 3.: Eine amtliche Statistik über die Förderung von Integrationsprojekten ist nicht bekannt. Die nachstehende Tabelle zeigt eine Auswertung der Haushalte der Flächenländer durch das Ministerium für Integration. Die Angaben wurden durch die einzelnen Länder bestätigt. Angesichts sehr unterschiedlicher Förder- und Organisationsstrukturen in den Ländern bestehen erhebliche Zweifel, ob die Zahlen eine hinreichende Vergleichbarkeit für einen belastbaren Vergleich aufweisen. Hinsichtlich der Projektabgrenzung wird auch bei dieser Darstellung von der in der Antwort zu III. 2. zugrunde gelegten Definition ausgegangen. Öney Ministerin für Integration Beträge in Tsd. EUR Bundesland 2012 2011 2010 Förderung von IP Gesamtausgaben * % Förderung von IP Gesamtausgaben * % Förderung von IP Gesamtausgaben * % Baden-Württemberg 5.590,0 38.847.173,8 0,014 2.604,0 36.764.256,6 0,007 2.414,0 35.081.058,6 0,007 Bayern 4.246,6 44.289.550,2 0,010 4.246,6 42.491.134,5 0,010 4.246,6 42.346.695,4 0,010 Brandenburg 745,4 10.191.563,7 0,007 745,4 10.139.987,1 0,007 745,4 10.511.488,7 0,007 Hessen 2.877,0 29.732.702,3 0,010 2.877,0 28.389.003,8 0,010 2.877,0 27.747.550,3 0,010 MecklenburgVorpommern 507,7 7.220.600,0 0,007 507,7 7.011.800,0 0,007 507,7 7.070.600,0 0,007 Niedersachsen 82.493,8 27.202.907,0 0,303 80.129,4 25.618.998,0 0,313 80.262,0 24.843.571,0 0,323 Nordrhein-Westfalen 27.599,3 58.901.973,8 0,047 17.806,2 55.261.161,6 0,032 18.854,2 53.111.416,8 0,035 Rheinland-Pfalz 1.730,6 23.118.404,9 0,007 1.760,6 21.779.040,0 0,008 1.560,6 21.504.815,1 0,007 Saarland 632,0 3.945.706,4 0,016 595,0 3.571.672,1 0,017 723,0 3.646.385,4 0,020 Sachsen 250,0 15.348.226,2 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