Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 3824 17. 07. 2013 1Eingegangen: 17. 07. 2013 / Ausgegeben: 24. 09. 2013 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hoch schätzt sie die Zahl der Menschen in Baden-Württemberg ein, die bei der Bewältigung ihres Alltags auf die Verwendung von „leichter Sprache“ angewiesen sind? 2. Welche Empfehlungen bzw. Gütesiegel für „leichte Sprache“ gibt es? 3. Gibt es bereits Informationsangebote des Landes Baden Württemberg in „leichter Sprache“ und welche Umstände erschweren gegenwärtig eine Ausweitung dieses Angebots? 4. Welche Argumente sprechen gegebenenfalls gegen eine Verwendung der „leichten Sprache“? 5. Liegen ihr Erkenntnisse darüber vor, in welchem Umfang die „leichte Sprache“ in den anderen Bundesländern durch staatliche Stellen verwendet wird und welche Erfahrungen dort damit gemacht worden sind? 17. 07. 2013 Wölfle SPD Kleine Anfrage der Abg. Sabine Wölfle SPD und Antwort des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren „Leichte Sprache“ als Instrument barrierefreier Teilhabe Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3824 2 B e g r ü n d u n g Die UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen fordert die Nichtdiskriminierung von Menschen mit Handicap und einen gesetzlichen Anspruch auf Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Dies fängt schon bei den kleinen Dingen an. Jede Person muss ihr Recht auf Informationsbeschaffung verwirklichen können und deshalb ist für bestimmte Personengruppen der Einsatz einer „leichten Sprache“ notwendig. Ziel muss eine barrierefreie gesellschaftliche Teilhabe aller Menschen sein. A n t w o r t * ) Mit Schreiben vom 13. September 2013 Nr. 32-0141.5/15/3824 beantwortet das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren im Einvernehmen mit dem Staatsministerium, dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft , dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport, dem Ministerium für Wissenschaft , Forschung und Kunst, dem Innenministerium, dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, dem Justizministerium, dem Ministerium für Verkehr und Infrastruktur und dem Ministerium für Integration die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hoch schätzt sie die Zahl der Menschen in Baden-Württemberg ein, die bei der Bewältigung ihres Alltags auf die Verwendung von „leichter Sprache“ angewiesen sind? Der Landesregierung liegen hierzu keine verlässlichen Zahlen vor, denn der Anwendungsbereich der „leichten Sprache“ erfasst nicht nur Menschen mit Behinderungen . „Leichte Sprache“ erleichtert vielen Menschen den Zugang zu Informationen : Menschen mit Lernschwierigkeiten, Hörgeschädigten, funktionalen Analphabeten , Migranten oder anderen Personengruppen, deren Lesefähigkeit unter dem Durchschnitt liegt. Als Anhaltspunkt kann aber die „leo“-Studie dienen. Die „leo. – Level One Studie “ der Universität Hamburg hat 2010 im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung als erste Studie in Deutschland die Größenordnung des funktionalen Analphabetismus unter der erwerbsfähigen Bevölkerung zwischen 18 und 64 Jahren untersucht. Demnach müssen allein 7,5 Millionen Menschen bundesweit als funktionale Analphabeten bzw. Analphabetinnen eingestuft werden . Das sind 14,5 Prozent der Bevölkerung zwischen 18 und 64 Jahren. Nach Mitteilung des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport sind im Schulalter erfahrungsgemäß in der Mehrzahl Schülerinnen und Schüler der Schulen für geistig Behinderte und der Förderschulen, Schülerinnen und Schüler an Sonderschulen mit entsprechenden Bildungsgängen bzw. Schülerinnen und Schüler mit vergleichbaren Lernvoraussetzungen in inklusiven Bildungsangeboten auf ein alternatives Angebot zur Standardsprache angewiesen. 2. Welche Empfehlungen bzw. Gütesiegel für „leichte Sprache“ gibt es? Bislang fehlen einheitliche Regeln für Übersetzungen in „leichte Sprache“. Es gibt derzeit auch kein einheitliches Gütesiegel für „leichte Sprache“. Zudem werden die Kategorien „leichte Sprache“ und „einfache Sprache“ häufig synonym verwendet, dabei sind die Texte in vielen Fällen durchaus unterschiedlich. Die _____________________________________ *) Der Überschreitung der Drei-Wochen-Frist wurde zugestimmt. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3824 „einfache“ Sprache arbeitet nicht mit Fremdwörtern und Fachbegriffen (entspricht etwa Leseniveau A 2/B 1 nach dem Europäischen Referenzrahmen für Deutsch als Fremdsprache). Von den Anforderungen her liegt die „einfache“ Sprache noch über der „leichten Sprache“ (entspricht etwa Leseniveau A 1), die mit Bildern, einfachen Worten und sehr kurzen Sätzen arbeitet. Als Gütesiegel für Texte in „leichter Sprache“ hat der Verein „Inclusion Europe“ das blaue „European Easy-to-Read“-Logo geschaffen. Die Organisation „capito“ hat ebenfalls Qualitätskriterien und ein Gütesiegel für leichtes Lesen („LL“) entwickelt . Allerdings wird die Einhaltung der Kriterien nach Mitteilung des Netzwerks Leichte Sprache nicht geprüft. Häufig werden Texte als „leichte Sprache“ etikettiert, ohne tatsächlich den umfangreichen Anforderungen für einen Text in „leichter Sprache“ zu entsprechen. In der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes vom 12. September 2011 (BITV 2.0), auf welche in § 10 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes verwiesen wird, werden in der Anlage 2 (zu § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 1) Teil 2 Vorgaben für die Bereitstellung von Informationen in „leichter Sprache“ im Internet bzw. Intranet gemacht. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat im Juli 2013 in Zusammen - arbeit mit dem Netzwerk Leichte Sprache einen Ratgeber „Leichte Sprache“ he - rausgegeben. Dieser soll insbesondere die Verbreitung der „leichten Sprache“ in der öffentlichen Verwaltung unterstützen und enthält Regeln und Tipps wie die Fachsprache vereinfacht werden kann. 3. Gibt es bereits Informationsangebote des Landes Baden-Württemberg in „leichter Sprache“ und welche Umstände erschweren gegenwärtig eine Ausweitung dieses Angebots? Im Zuge der Neugestaltung des Internetangebots der Landesregierung wurde auf dem Landesportal unter www.baden-wuerttemberg.de/leichte-sprache ein eigenständiges Informationsangebot in „Leichter Sprache“ eingerichtet. Darin sind in entsprechend leicht verständlicher Form und Sprache ausgewählte Informationen, etwa zur Landeskunde, zur Landesregierung und Landespolitik sowie zum Einsatz für Menschen mit Behinderung und zum weiteren Inhalt der Webseite, zusammengefasst dargestellt. Im Übrigen bietet das neue Landesportal als weiteres Instrument barrierefreier Teilhabe auch Videos in Gebärdensprache an. Das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren prüft derzeit, ob der Internetauftritt des Hauses zukünftig zumindest teilweise – mit dem Schwerpunkt auf für Menschen mit Behinderung relevanten Themen – auch in „leichter Sprache“ gestaltet werden kann. Das staatlich-kommunale Portal www.service-bw.de des Landes bietet Bürgerinnen und Bürgern wie Unternehmen Beschreibungen zu Verwaltungsverfahren in leicht verständlicher, bürgerfreundlicher Sprache. Diese Texte lassen sich auch auf den Internetseiten von über 600 Kommunen in Baden-Württemberg finden. Die Qualitätskriterien für die Texte in „service-bw“ (beispielsweise kurze Sätze, Verwendung der Aktivform, Ausdruck im Verbalstil, möglichst Verzicht auf fachsprachliche Elemente, Abstrakta und Metaphern) decken sich zum Teil mit denen der „leichten Sprache“. Das Innenministerium prüft ressortübergreifend Regelungsentwürfe nach den Grundsätzen der Verwaltungsvorschrift der Landesregierung und der Ministerien zur Erarbeitung von Regelungen (VwV Regelungen). Nach einem der Grundsätze sollen Regelungen kurz, klar und verständlich sein. Die Ministerien entscheiden, ob und inwieweit sie den Vorschlägen des Innenministeriums folgen. Der Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt in Zusammenarbeit mit der Landeszentrale für politische Bildung und der Lebenshilfe Baden-Württemberg eine Wahlinformationsbroschüre zur Bundestagswahl 2013 „Einfach wählen gehen!“ in „leichter Sprache“ heraus. Das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren wird nach Abschluss der Regionalkonferenzen unter Federführung des Beauftrag- Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3824 4 ten der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen einen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) erarbeiten . Es ist beabsichtigt, den Landesaktionsplan auch in „leichter Sprache“ zu veröffentlichen. Die Landesregierung begrüßt die immer weiter zunehmende Verbreitung von „leichter Sprache“ als einen Schritt zu mehr Barrierefreiheit in der Kommunika - tion. Dennoch darf nicht übersehen werden, dass die Übersetzung von Texten in „leichte Sprache“ dort an Grenzen stößt, wo komplexe Sachverhalte nicht weiter zu vereinfachen sind, ohne Ungenauigkeiten zu erzeugen, die nicht mehr akzeptabel sind. Die Landesregierung weist darauf hin, dass die Nutzung von leichter Sprache mit nicht unerheblichen Kosten und Aufwand verbunden ist. Diese entstehen zum einen als direkte „Übersetzungskosten“, denn die Abfassung und Prüfung von Texten in „leichter Sprache“ gehört in die Hand von Fachleuten. Zum anderen entsteht ein vermehrter Verwaltungsaufwand durch die fachliche Vorbereitung und Begleitung der Übersetzungen. Unabhängig von der Möglichkeit der Verwendung von „leichter Sprache“ im konkreten Fall ist die gesamte Landesverwaltung bemüht, auf eine für möglichst alle Bürgerinnen und Bürger verständliche Sprache zu achten. 4. Welche Argumente sprechen gegebenenfalls gegen eine Verwendung der „leichten Sprache“? Nach Auffassung der Landesregierung lässt sich die Verwendung von „leichter Sprache“ nicht in allen Bereichen umsetzen. So können Gesetze und Verordnungen nicht unmittelbar in „leichter Sprache“ verfasst werden. Rechtsvorschriften müssen häufig komplexe, fachbezogene Sachverhalte zutreffend und umfassend beschreiben und dabei juristischen Anforderungen genügen. Juristische Fachbegriffe lassen sich nicht ohne weiteres in „leichte Sprache“ übersetzen. Mit dem Verzicht auf Fachsprache ginge die Gefahr eines Verlustes von Präzision einher und es könnten leicht Missverständnisse oder Fehlinterpretationen entstehen. In bestimmten Fällen ist deshalb die Inhaltsvermittlung im Gespräch einer ge - gebenenfalls verfälschenden schriftlichen Vereinfachung vorzuziehen. Die vom Land herausgegebenen Informationsbroschüren sollen in der Regel nur eine erste Informationsquelle sein und ersetzen nicht das persönliche Beratungsgespräch mit den zuständigen Ansprechpartnern. Auch die jeweiligen Bürgerreferenten stehen als erste Ansprechpartner zur Verfügung. Die bisherigen Regeln für „leichte Sprache“ (vgl. Antwort unter Ziff. 2) sind aus der Praxis im Umgang mit Menschen mit Behinderungen und Lernschwierigkeiten entstanden. Dies ist eine gute Basis, aber darüber hinaus ist nun eine Pro - fessionalisierung auf wissenschaftlicher Grundlage geboten. Bislang fehlt eine solche wissenschaftliche Aufarbeitung der „leichten Sprache“ jedoch. „Leichte Sprache“ braucht aber fundierte Übersetzungsregeln, damit Texte wirklich für einen möglichst großen Kreis von Lesern hilfreich sind. Die Adressatengruppen von „leichter Sprache“ sind wie unter Ziff. 1 dargestellt sehr heterogen, es ist höchst unwahrscheinlich, dass alle die gleichen Vereinfachungsstrategien benö - tigen. So haben beispielsweise einzelne Menschen mit Hörschädigung Schwierigkeiten mit Satzgefügen aller Art, Migranten dagegen beherrschen andere Lautsprachen und tolerieren – wenn die sprachlichen Grundlagen dafür im Deutschen gelegt sind – höchstwahrscheinlich eine etwas komplexere Syntax, sind jedoch auf Worterläuterungen in variablem Umfang angewiesen. Gleiches gilt für Menschen mit Lernbehinderungen. Bislang gibt es in Deutschland dazu keine Forschung . Nach hiesiger Kenntnis gibt es bislang in Deutschland auch noch keine Studie zu der Frage, wie die „leichte Sprache“ von den Betroffenen angenommen wird. Solange diese wissenschaftliche Grundlage noch fehlt, sollte aus Sicht der Landesregierung deshalb noch Zurückhaltung bei der Verankerung von gesetz - lichen Verpflichtungen zur Verwendung von „leichter Sprache“ geübt werden. 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3824 5. Liegen Erkenntnisse darüber vor, in welchem Umfang die „leichte Sprache“ in den anderen Bundesländern durch staatliche Stellen verwendet wird und welche Erfahrungen dort damit gemacht worden sind? Eine Abfrage bei den Bundesländern ergab folgende Ergebnisse: – Berlin: Die Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales erarbeitet derzeit eine Broschüre „Berliner Ratgeber für Menschen mit Behinderung“ in „leichter Sprache“. Von der Landeszentrale für politische Bildungsarbeit Berlin, der Landeswahlleiterin für Berlin sowie dem „Blauen Kamel – Berliner Aktionsbündnis für Menschen mit Behinderungen“ wurde eine Broschüre „Klar gehe ich wählen!“ vorgelegt, die Informationen in leicht verständlicher Sprache zur Wahl vermittelt. – Brandenburg: In § 8 Absatz 1 Satz 2 des Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes ist geregelt, dass Bescheide, Allgemeinverfügungen, öffentlich-rechtliche Ver - träge und Vordrucke in leicht verständlicher Sprache zu erläutern sind, soweit Schwierigkeiten mit dem Textverständnis bestehen. Auf welche Weise und in welchem Umfang dies in der Praxis geschieht, wird vom Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Frauen des Landes Brandenburg nicht erhoben. – Bremen: In Bremen gibt es seit dem Jahr 2004 das Büro für „leichte Sprache“ der Lebenshilfe . Dies war das erste Büro für „leichte Sprache“ in der Bundesrepublik. Die Lebenshilfe Bremen hat das Buch „Leichte Sprache – Die Bilder“ herausgebracht, in der 500 Abbildungen zur visuellen Ergänzung von Texten in „leichter Sprache“ gesammelt sind. Zur Bürgerschaftswahl im Jahr 2011 wurde in Zusammenarbeit mit dem dortigen Landesbehindertenbeauftragten eine Broschüre in „leichter Sprache“ herausge - geben. Der „Stadtführer Barrierefreies Bremen – Informationen für alle“ ist vom dortigen Landesbehindertenbeauftragten, dem Senator für Wirtschaft und Häfen und der Senatorin für Arbeit, Frauen und Gesundheit, Jugend und Soziales he - rausgegeben worden. Dieser enthält in der Printversion einen Stadtrundgang in „leichter Sprache“. In Bremen wird derzeit der Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention erarbeitet. Es ist beabsichtigt, den Plan auch in „leichter Sprache“ zu veröffentlichen. Außerdem beabsichtigt die Bremische Bürgerschaft Initiativen, die Menschen mit Behinderung betreffen, auch in „leichter Sprache“ vorzulegen. – Hamburg: Der vom Hamburger Senat Ende 2012 beschlossene Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention sieht vor, dass Informationsangebote in „leichter Sprache“ zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus soll das Internetserviceangebot der Stadt Hamburg für Menschen mit Behinderungen kontinuierlich weiter ausgebaut werden. So sind in die im Entwurf bereits vorliegende Neufassung der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnologie für be - hinderte Menschen (HmbBITVO) neue Regelungen zur Verwendung „leichter Sprache“ aufgenommen worden. In Einzelfällen werden Schreiben der Hamburger Behörden bereits in „leichter Sprache“ verfasst. Die Hamburger Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration hat ein Faltblatt zum Thema „Hamburger Budget für Arbeit“ in „leichter Sprache“ herausgegeben. Zudem ist geplant, bis Anfang 2014 ein Info-Faltblatt für die Vermittlung in freiwilliges Engagement in „leichter Sprache“ herauszubringen. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3824 6 – Hessen: In Hessen wird die „leichte Sprache“ nach Möglichkeit und sofern die publizierten Dokumente für die Zielgruppe relevant sind, parallel zum Dokument in Alltagssprache verwendet. Um eine gleichwertige Publikation zu ermöglichen, werden beide Sprachversionen in einem Dokument integriert. Auf der einen Seite die Alltagssprache, auf der anderen Seite, zur Kenntlichmachung um 180 Grad gedreht , die Version in „leichter Sprache“. Dieses Vorgehen sichert auch eine zeitgleiche Publikation beider Sprachversionen. Bislang wurden in Hessen der Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und die Broschüre „Die rechtliche Betreuung – Hilfe für Erwachsene bei wichtigen Entscheidungen“ als Printmedium veröffentlicht. Zur Bundestagswahl 2013 wird zudem vom Landeswahlleiter in Zusammenarbeit mit dem Hessischen Sozialministerium eine sogenannte Wahlhilfebroschüre herausgegeben , welche einzig in „leichter Sprache“ erscheint. Eine Übersetzung des Hessischen Heimgesetzes ist derzeit in Planung. Zudem hat Hessen bereits sehr frühzeitig sein Behindertengleichstellungsgesetz in leichtere Sprache übersetzt. In digitaler Form stehen sowohl der Hessische Aktionsplan als auch der regelmäßig erscheinende Rundbrief der Stabsstelle zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Hessen zur Verfügung. Neben den schriftlichen Veröffentlichungen wird und wurde auch im Rahmen von Veranstaltungen der Hessischen Landesregierung bzw. im Rahmen von ihr geförderter Veranstaltungen bei von Vorträgen auf die „leichte“ Sprache bzw. eine einfache Sprache zurückgegriffen. – Mecklenburg-Vorpommern: Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern setzt sich für die Verbesserung der Zugänglichkeit nach Artikel 9 der UN-Behindertenrechtskonvention und damit für die Verwendung der „leichten Sprache“ ein. Die Umsetzung ist ein Prozess , der schrittweise erfolgt und Mecklenburg-Vorpommern befindet sich noch am Anfang dieses Prozesses. Das dortige Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat in Zusammenarbeit mit der Hochschule Neubrandenburg ein Hörbuch in „leichter Sprache“ erstellt, das alle Informationen zum Persönlichen Budget enthält. Ab 2014 ist die Herausgabe eines weiteren Hörbuchs in „leichter Sprache“ über den Gesetzestext zum Landesblindengesetz geplant. Verschiedene Ministerien planen die schrittweise Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen bei der Gestaltung von Bescheiden, Allgemeinverfügungen, öffentlich-rechtlichen Verträgen und Vordrucken sowie die Einführung barrierefreier Informationstechnik. Die dortige Staatskanzlei wird bei der Weiterentwicklung des Regierungs- und Dienstleistungsportals die Verwendung von leichter Sprache in ihre Überlegungen einbeziehen. Des Weiteren ist im Entwurf des Maßnahmenplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Mecklenburg -Vorpommern die Maßnahme „Förderung der Verwendung leicht verständlicher Sprache“ in Zuständigkeit aller Ressorts enthalten. – Saarland: Im Saarland wurde im Jahr 2012 der Aktionsplan der Landesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention „Saarland inklusiv – Unser Land für alle“ in „leichte Sprache“ übersetzt. – Schleswig-Holstein: Bei der Landesregierung und Landesverwaltung in Schleswig-Holstein spielt die „leichte“ Sprache zurzeit in der praktischen Umsetzung noch keine Rolle, allerdings beginnt die politische Diskussion darüber, dass mehr „leichte“ Sprache wünschenswert sei. Der dortige Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung hat beispielsweise eine Übersetzung des Landesrahmenvertrages zur Eingliederungshilfe in „leichte“ Sprache publiziert. 7 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3824 – Thüringen: Der Thüringer Maßnahmenplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wurde in „leichte Sprache“ übersetzt. Im Auftrag des dortigen Landesbehindertenbeauftragten wurden mehrere Broschüren in „leichter Sprache“ herausgegeben , beispielsweise zum Betreuungsrecht und zur Landtagswahl in Thüringen im Jahr 2009. Darüber hinaus werden Grußworte, Reden und Anfragen von Vereinen, Verbänden und Einzelpersonen, sofern es die Zielgruppe erfordert oder dies gewünscht wird, in „leichter Sprache“ verfasst. Im Mai 2013 führte das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit eine Informationsveranstaltung zur integrierten Teilhabeplanung für Betroffene und deren Angehörige in „leichter Sprache“ durch. Die oben nicht aufgeführten Bundesländer konnten entweder keine Angaben zur Verwendung der leichten Sprache in ihrem Bundesland machen oder aber es erfolgte keine Rückmeldung. Altpeter Ministerin für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice