Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 3831 17. 07. 2013 1Eingegangen: 17. 07. 2013 / Ausgegeben: 04. 09. 2013 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Hat das Land finanzielle Vorsorge für die Finanzierung des kommunalen Anteils der Allgäubahn getroffen und kann es die erforderlichen Mittel im Projektzeitraum bereitstellen? 2. Können die Kommunen sicher davon ausgehen, dass ein Fördersatz von mindes tens 75 Prozent nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) zeitnah zu den Baumaßnahmen gewährt wird? 3. Gibt es Härtefallregelungen für besonders betroffene Kommunen mit vielen Bahnübergängen über diesen Fördersatz hinaus? 4. Können die Kommunen bzw. die Deutsche Bahn AG mit den in den Kreuzungsvereinbarungen geregelten Baumaßnahmen beginnen, ohne dass sie damit den Anspruch auf eine LGVFG-Bezuschussung verwirken? 5. Bis wann rechnet das Land mit der Umsetzung des Bahnhofsmodernisierungsprogramms und mit welchen Finanzierungsanteilen haben die Kommunen entlang der Bahnstrecke Tannheim–Wangen zu rechnen? 10. 07. 2013 Locherer CDU Kleine Anfrage des Abg. Paul Locherer CDU und Antwort des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Finanzierung des kommunalen Anteils im Zuge der Elektrifizierung der Allgäubahn Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3831 2 B e g r ü n d u n g Derzeit laufen im württembergischen Allgäu die Vorbereitungen für die Elektrifizierung der Bahnstrecke München–Geltendorf bis Lindau (ABS 48). Die Finanzierung des Projekts, derzeit 310 Mio. Euro, teilen sich die Bundesrepublik Deutschland, der Freistaat Bayern, die Deutsche Bahn AG und die Schweiz. Die Projektbeteiligten gehen von einer Inbetriebnahme spätestens im Jahr 2020 aus. Nicht in den Kosten enthalten sind, neben den kommunalen Kreuzungsanteilen, die Verbesserungen der Infrastruktur an den Bahnhöfen und Zustiegen (u. a. Bahnhofsmodernisierungsprogramm, Erneuerung Bushaltestellen und Radabstellplätze ). Nach aktueller Planung der Bahn sind 33 kommunale Kreuzungsmaßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz mit einem Investitionsvolumen von über 13 Mio. Euro im baden-württembergischen Teil vorgesehen, die von den dort betroffenen Städten und Gemeinden Tannheim, Aitrach, Aichstetten, Leutkirch i. A., Kißlegg, Wangen i. A. und dem Landkreis Ravensburg mit einem Betrag von knapp 6 Mio. Euro mit zu finanzieren sind. Die damit zusammenhängenden Baumaßnahmen müssen ebenfalls bis zum Jahr 2020 abgeschlossen werden, teilweise schon vorher. Erste Kreuzungsvereinbarungen wurden von den Kommunen bereits unterzeichnet. Nicht in diesen Zahlen enthalten sind kommunale Finanzierungsanteile im Rahmen des Bahnhofsmodernisierungsprogramms Baden-Württemberg und Kosten für die Verbesserung der Bus- und Radabstellplätze bei den Bahnhöfen. Die Kommunen, die die Elektrifizierung und die sicherheitstechnische Verbesserung der Bahnübergänge grundsätzlich begrüßen, befürchten aber, dass sie mit der Unterzeichnung der Kreuzungsvereinbarungen in eine Kostenfalle geraten können , wenn das Land nicht im angemessenen Umfang die Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) fördert. A n t w o r t * ) Mit Schreiben vom 27. August 2013 Nr. 2-3932.-RV/29 beantwortet das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Hat das Land finanzielle Vorsorge für die Finanzierung des kommunalen Anteils der Allgäubahn getroffen und kann es die erforderlichen Mittel im Projektzeitraum bereitstellen? Voraussetzung für eine Förderung des kommunalen Anteils an den Kosten zur Beseitigung von Bahnübergängen bzw. für sicherheitstechnische Verbesserungen an den Bahnübergängen im Zuge der Elektrifizierung der Allgäubahn nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) ist, dass das Vorhaben der Kommune in das Förderprogramm des kommunalen Straßenbaus aufgenommen wurde. Eine haushaltsrechtliche Vorsorge erfolgt aber erst mit der Bewilligung (Verwaltungsakt) des Vorhabens durch die Bewilligungsbehörde (Regierungspräsidium ). Im Förderprogramm des kommunalen Straßenbaus sind derzeit Vorhaben der Gemeinden Aitrach, Kißlegg und Tannheim enthalten. *) Der Überschreitung der Drei-Wochen-Frist wurde zugestimmt. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3831 2. Können die Kommunen sicher davon ausgehen, dass ein Fördersatz von mindestens 75 Prozent nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) zeitnah zu den Baumaßnahmen gewährt wird? Vor dem Hintergrund der bereits gebundenen Mittel im Förderprogramm „Kommunaler Straßenbau“ wird eine Anpassung der Gewährung von Zuwendungen nach dem LGVFG an die veränderten finanziellen Rahmenbedingungen geprüft. Die Beibehaltung der bisherigen Zuwendungsmodalitäten hätte wegen des geringen noch zur Verfügung stehenden Fördervolumens bis 2019 zur Folge, dass künftig nur noch wenige Vorhaben im Bereich des kommunalen Straßenbaus gefördert werden könnten. 3. Gibt es Härtefallregelungen für besonders betroffene Kommunen mit vielen Bahnübergängen über diesen Fördersatz hinaus? Nein. 4. Können die Kommunen bzw. die Deutsche Bahn AG mit den in den Kreuzungsvereinbarungen geregelten Baumaßnahmen beginnen, ohne dass sie damit den Anspruch auf eine LGVFG-Bezuschussung verwirken? Nein. Nach der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu § 44 Landeshaushaltsordnung dürfen Zuwendungen nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind. Ausnahmen kann die Bewilligungsbehörde im Einzelfall im Rahmen ihrer haushaltsrechtlichen Ermächtigung vor Beginn des Vorhabens oder auch nachträglich zulassen, wenn das Vorhaben nicht rechtzeitig vorhersehbar war und aus sachlichen oder wirtschaftlichen Gründen keinen Aufschub duldet. 5. Bis wann rechnet das Land mit der Umsetzung des Bahnhofsmodernisierungsprogramms und mit welchen Finanzierungsanteilen haben die Kommunen entlang der Bahnstrecke Tannheim–Wangen zu rechnen? Nach Mitteilung der DB Station&Service AG befindet man sich zu den Maßnahmen in Kißlegg, Wangen und Leutkirch in der Vorplanungsphase bzw. in der Entwurfs - und Genehmigungsplanung. Die DB Station&Service AG führt mit den jeweiligen Kommunen Gespräche zur weiteren Abstimmung in Gesprächen. Zu allen weiteren Maßnahmen auf der Allgäustrecke sind bisher noch keine Planungen aufgenommen worden. Die Finanzierung erfolgt nach den jeweils geltenden Regelungen im Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz. Die Kommunen müssten derzeit 25 % der zuwendungsfähigen Kosten zuzüglich eines Selbst - behalts gestaffelt nach Gemeindegröße, 100 % der nichtzuwendungsfähigen Kos - ten und 100 % der Planungskosten finanzieren. Hermann Minister für Verkehr und Infrastruktur << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice