Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 3833 17. 07. 2013 1Eingegangen: 17. 07. 2013 / Ausgegeben: 16. 08. 2013 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Ist ihr bekannt, dass die rot-grüne Landesregierung in Nordrhein-Westfalen (NRW) Musterklagen von Beamten gegen das von ihr eingebrachte und im Parlament mehrheitlich verabschiedete NRW-Landesbesoldungsgesetz unterstützt ? 2. Wie bewertet sie dieses Verhalten? 3. Ist sie bereit, bei eventuellen Klagen von Beamten und Richtern in BadenWürttemberg diesem Personenkreis ebenfalls Unterstützung zu leisten? 17. 07. 2013 Dr. Löffler CDU Kleine Anfrage des Abg. Dr. Reinhard Löffler CDU und Antwort des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft Unterstützung bei Musterklagen von Beamten Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3833 2 B e g r ü n d u n g Das Besoldungsgesetz von Nordrhein-Westfalen (NRW) sieht vor, dass höher besoldete Beamte in den kommenden beiden Jahren eine Nullrunde hinnehmen müssen. Gegen dieses Gesetz haben Beamte den Rechtsweg beschritten. Nach Presseberichten soll der nordrhein-westfälische Finanzminister Norbert WalterBorjans (SPD) angeboten haben, „Musterklagen“ von Beamten seitens des Landes zu unterstützen. Nachdem auch in Baden-Württemberg die Beamten bereits ihre Unzufriedenheit mit der Besoldungsregelung durch eine öffentliche Demonstration bekundet haben, ist zu erwarten, dass die Beamten auch bei uns im Land rechtliche Schritte ergreifen werden. Mit der Kleinen Anfrage soll die Frage geklärt werden, welche Unterstützungsleistung die grün-rot geführte Landesregierung unseren Beamten anbietet? A n t w o r t Mit Schreiben vom 5. August 2013 Nr. 1-0320.0-02/34 beantwortet das Ministe - rium für Finanzen und Wirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Ist ihr bekannt, dass die rot-grüne Landesregierung in Nordrhein-Westfalen (NRW) Musterklagen von Beamten gegen das von ihr eingebrachte und im Parlament mehrheitlich verabschiedete NRW-Landesbesoldungsgesetz unterstützt? 2. Wie bewertet sie dieses Verhalten? Nach einer Mitteilung des Finanzministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW), sollen in NRW bestimmte, von den Gewerkschaften benannte Widerspruchsführer vom dortigen Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) zeitnah einen Widerspruchsbescheid als Basis für eine gerichtliche Überprüfung erhalten (Musterklagen). Das dortige LBV werde dann weitere Widerspruchsverfahren bis zu einer höchstrichterlichen Entscheidung ruhend stellen. Zudem werde die dortige Landesregierung zur Vermeidung von Massenverfahren auf die Ein - rede der Verjährung verzichten. Bei der oben dargestellten „Unterstützung“ der Beamten in NRW handelt es sich demnach nicht um eine aktive Unterstützung im Sinne einer Beratung oder Hilfestellung für klagende Beamte. Das Vorgehen in NRW soll vielmehr der Vermeidung von Massenwiderspruchs- und Gerichtsverfahren beziehungsweise der effizienten Abwicklung der Verfahren dienen. 3. Ist sie bereit, bei eventuellen Klagen von Beamten und Richtern in BadenWürttemberg diesem Personenkreis ebenfalls Unterstützung zu leisten? Mit dem Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2013/2014 (BVAnpGBW 2013/2014) vom 16. Juli 2013 wird das Tarifergebnis der Tarifvertragsparteien für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder vom 9. März 2013 inhaltsgleich mit einer sozialen Staffelung zeitlich verschoben auf die Besoldung und Versorgung übertragen (abzüglich von 0,2 Prozent zwecks Zuführung zur Versorgungsrücklage gemäß § 17 des Landesbesoldungsgesetzes Baden-Württemberg). Durch die Zugrunde - legung der linearen Steigerungssätze des Tarifergebnisses für den öffentlichen Dienst der Länder erfolgt die Anpassung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge im Gleichklang mit der allgemeinen Entwicklung der Einkommensverhält - nisse. Die zeitliche Verschiebung der Anpassung wirkt sich lediglich auf den Zeitraum der Verschiebung aus und führt daher nicht zu einer dauerhaften Ab - koppelung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge von der allgemeinen Entwicklung der wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse. Eine zeitliche Verschiebung der Besoldungsanpassung gegenüber dem Tarifbereich ist nach höchst - 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3833 richterlicher Rechtsprechung grundsätzlich zulässig. Vor diesem Hintergrund stellt sich nach Auffassung der Landesregierung die Frage des Umgangs mit Musterklagen und Massenverfahren in Baden-Württemberg nicht. In Vertretung Rust Staatssekretär << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice