Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 3835 18. 07. 2013 1Eingegangen: 18. 07. 2013 / Ausgegeben: 26. 08. 2013 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Schäden sind infolge des Hochwassers Anfang Juni dieses Jahres im südlichen Landkreis Rastatt und im Stadtkreis Baden-Baden (Wahlkreis 33) zu verzeichnen gewesen? 2. Wie hoch sind die Kosten des Gesamtschadens in der mittelbadischen Region? 3. Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um den betroffenen Anwohnern, Städten und Gemeinden bei der Beseitigung der Schäden zu helfen? 4. Inwieweit haben sich aus dem Hochwasser Anfang Juni diesen Jahres neue Erkenntnisse oder Konsequenzen mit Blick auf den Hochwasserschutz bzw. auf die Bewertung einzelner Wasserbauvorhaben im südlichen Landkreis Rastatt bzw. im Stadtkreis Baden-Baden ergeben? 5. Inwieweit haben die bisherigen Hochwasserschutzmaßnahmen im südlichen Landkreis Rastatt bzw. im Stadtkreis Baden-Baden, welche in den vergangenen zehn Jahren durchgeführt wurden, Schäden verhindert (mit Nennung der Orte, der Investitionssummen und der Maßnahmen)? 17. 07. 2013 Wald CDU Kleine Anfrage des Abg. Tobias Wald CDU und Antwort des Innenministeriums Hochwasserschäden im südlichen Landkreis Rastatt und im Stadtkreis Baden-Baden Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3835 2 A n t w o r t Mit Schreiben vom 13. August 2013 Nr. 4-1443.1/59 beantwortet das Innenminis - terium im Einvernehmen mit dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft , dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft und dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Schäden sind infolge des Hochwassers Anfang Juni dieses Jahres im südlichen Landkreis Rastatt und im Stadtkreis Baden-Baden (Wahlkreis 33) zu verzeichnen gewesen? Zu 1.: Schäden sind insbesondere in folgenden Bereichen zu verzeichnen: Privathaushalte: Vom Landkreis Rastatt liegen bisher Schadensmeldungen in Höhe von rund 302.000 Euro vor. Davon entfallen auf die Gemeinde Bühlertal rund 110.000 Euro. Von den übrigen Gemeinden im Wahlkreis 33 liegen keine Meldungen vor. Die Schadenserhebung ist aber noch nicht abgeschlossen. Aus dem Stadtkreis BadenBaden wurden keine unwetterbedingten Schäden bei Privathaushalten gemeldet. Landwirtschaft: Erste Schätzungen im Juni 2013 gingen davon aus, dass im Landkreis Rastatt und im Stadtkreis Baden-Baden ca. 1.000 ha Ackerfläche, ca. 800 ha Grünland sowie ca. 100 ha Gartenbau- und Dauerkulturflächen durch das Hochwasser betroffen waren . Bis 31. Juli 2013 konnten die Bewirtschafter ihre Hochwasserschäden für die geplante Entschädigung durch das Land melden. Im Rahmen der Plausibilisierung der Meldungen durch das Landwirtschaftsamt wurde bei Besichtigungen vor Ort festgestellt, dass nicht alle vom Hochwasser betroffenen Flächen gemeldet wurden. Die Schadenangabe enthält daher nicht alle tatsächlich vorhandenen Schäden. Forst: Im Landkreis Rastatt und im Stadtkreis Baden-Baden wurden durch die das Hochwasser verursachenden Unwetter umfangreiche Schäden an Wegen und technischen Bauwerken (z. B. Stützmauern) im Wald verursacht. Gemeindliche Infrastruktur: Für das Gebiet des Landkreises Rastatt wurden nach derzeitigem Stand Schäden in Höhe von rund 800.000 Euro insbesondere an Straßen und Wegen, Wasserund Abwasseranlagen sowie in geringem Umfang an öffentlichen Gebäuden gemeldet . Davon entfallen auf die Gemeinde Bühlertal rund 32.000 Euro. Von den übrigen Gemeinden im Wahlkreis 33 liegen keine Meldungen vor. Im Stadtkreis Baden-Baden sind nach derzeitigem Stand Schäden in Höhe von rund 150.000 Euro insbesondere an Straßen und Hochwasserschutzanlagen entstanden . 2. Wie hoch sind die Kosten des Gesamtschadens in der mittelbadischen Region? Zu 2.: Für die mittelbadische Region (Land- und Stadtkreis Karlsruhe, Landkreis Rastatt und Stadtkreis Baden-Baden) kann der Gesamtschaden derzeit noch nicht konkret benannt werden, da die Schadenserhebungen noch nicht abgeschlossen sind. Schäden sind überwiegend in folgenden Bereichen entstanden (bei den genannten Beträgen handelt sich dabei vorwiegend um Schätzungen): 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3835 Privathaushalte: Den Landkreis Karlsruhe betreffend liegen bisher Schadensmeldungen von Privathaushalten in Höhe von rund 3,6 Millionen Euro vor, aus dem Stadtkreis Karls ruhe in Höhe von rund 50.000 Euro. Landwirtschaft: Der Gesamtschaden an landwirtschaftlichen Kulturen im Land- und im Stadtkreis Karlsruhe wird auf ca. 700.000 Euro geschätzt. Im Landkreis Rastatt und im Stadtkreis Baden-Baden ist in Anbetracht der großen betroffenen Fläche mit einer Vielfalt von Kulturen und unterschiedlichen Schädigungsgraden eine monetäre Einschätzung vor Abschluss der Bearbeitung der Entschädigungsanträge nicht möglich. Forst: Die kalkulierten Kosten der Unwetterschäden an Wegen und Bauwerken im Wald belaufen sich nach derzeitigem Stand auf ca. 322.000 Euro: • Landkreis Karlsruhe: 21.500 Euro (Kommunalwald) • Landkreis Rastatt: 200.500 Euro (70.000 Euro Staatswald, 128.000 Euro Kommunalwald, 2.500 Euro Privatwald) • Stadtkreis Baden-Baden: 100.000 Euro (Kommunalwald) Gemeindliche Infrastruktur: Im Landkreis Karlsruhe sind nach derzeitigem Stand Schäden in Höhe von rund 950.000 Euro insbesondere an Straßen und Wegen, Hochwasserschutzanlagen, Wasser- und Abwasseranlagen sowie in geringem Umfang an öffentlichen Gebäuden entstanden. Für das Gebiet des Stadtkreises Karlsruhe liegen keine Schadensmeldungen vor. Im Übrigen wird auf die Angaben zu Frage 1 verwiesen. 3. Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um den betroffenen Anwohnern, Städten und Gemeinden bei der Beseitigung der Schäden zu helfen? Zu 3.: Für hochwassergeschädigte Privathaushalte hat das Land Soforthilfen beschlossen . Unter Berücksichtigung der Beteiligung des Bundes an Soforthilfemaßnahmen der Länder steht hierfür insgesamt ein finanzieller Rahmen von 2 Millionen Euro zur Verfügung. Das Innenministerium hat bereits mit Schreiben vom 14. Juni 2013 vorsorglich die Städte und Gemeinden (über die Landratsämter) gebeten, Schäden ihrer betroffenen Bürgerinnen und Bürger zu dokumentieren. Nachdem die ersten Schadensmeldungen aus den Kommunen vorlagen, hat der Ministerrat am 9. Juli 2013 die Ausgestaltung dieser Hilfen für hochwassergeschädigte Privathaushalte festgelegt . Noch am selben Tag wurden den Regierungspräsidien die Mittel zur Auszahlung der Hochwasserhilfen zugewiesen. Die Regierungspräsidien haben zwischenzeitlich die Haushaltsmittel nach dem Verhältnis der gemeldeten Schäden an die unteren Katastrophenschutzbehörden (Stadt- und Landkreise) zur Abwicklung der Landeshilfen weitergeleitet. Bei der Auszahlung der Landeshilfen an geschädigte Privathaushalte gelten folgende Verfahrensvorgaben: – Die Abwicklung der Hochwasserhilfen soll direkt vor Ort und möglichst unkompliziert durchgeführt werden. Das Antrags-, Bewilligungs- und Auszah- Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3835 4 lungsverfahren erfolgt deshalb durch die Bürgermeisterämter der Stadtkreise und die Landratsämter; die Landratsämter können die Durchführung ganz oder teilweise auf die betroffenen kreisangehörigen Städte und Gemeinden übertragen . – Bei Vorliegen einer Notlage bei Privatpersonen können aus Landesmitteln bei berücksichtigungsfähigen Schäden, z. B. auch bei Ölschäden an Gebäuden, bei einer Schadenshöhe von bis zu 15.000 Euro maximal 30 vom Hundert und bei Schäden über 15.000 Euro maximal 20 vom Hundert der Schadenssumme ersetzt werden. – Landeshilfen werden nur gewährt, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen bei Ledigen bis zu 25.000 Euro und bei Verheirateten bis zu 50.000 Euro beträgt . Mit Kindern, für die Kindergeld gewährt wird, erhöhen sich die Einkommensgrenzen je Kind um 3.000 Euro. – Darüber hinaus werden alle einschlägigen Landesprogramme, die geeignet sind, Folgen eines extremen Unwetters im privaten, betrieblichen, kommunalen und staatlichen Bereich abzumildern, im Jahre 2013 – sofern möglich – vorrangig auf förderfähige Maßnahmen in den in besonderer Weise von dem Hochwasser betroffenen Gebieten des Landes konzentriert. Ansprechpartner für diese Förderungen sind die jeweils zuständigen Fachressorts. – Außerdem wurden vom Ministerium für Finanzen und Wirtschaft auch steuerliche Erleichterungen, wie z. B. Anpassung der Steuervorauszahlungen, Steuerstundungen und der Aufschub von Vollstreckungsmaßnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten geschaffen. Im Kommunal- und Privatwald besteht die Möglichkeit, auf Grundlage der derzeit gültigen Verwaltungsvorschrift Nachhaltige Waldwirtschaft BW Anträge zur Wiederherstellung der forstlichen Infrastruktur bei den unteren Forstbehörden zu stellen. Förderfähig sind die Wegegrundinstandsetzung, die Neuanlage von Wegen sowie die Wiederherstellung von technischen Bauwerken (z. B. Brücken). Bereits begonnene oder unmittelbar anstehende Maßnahmen zur Beseitigung von Schäden an Wegen infolge des Starkregenereignisses am ersten Juniwochenende würden bei einer eventuell späteren Antragstellung nicht als vorzeitiger Maßnahmenbeginn betrachtet, sondern als zwingende Maßnahme in Folge höherer Gewalt . Dies wäre damit förderunschädlich. Baden-Württemberg partizipiert zudem an dem von Bund und Ländern gemeinsam finanzierten Solidaritätsfonds „Aufbauhilfe“. Leistungen aus dem Aufbau - hilfefonds können nach Inkrafttreten der bundesrechtlichen Regelungen und deren Umsetzung auf Landesebene im Herbst 2013 in Anspruch genommen werden. Dabei können – bei Vorliegen der Voraussetzungen – im Grundsatz Maßnahmen zur Beseitigung von Schäden bei Privathaushalten, gewerblicher und freiberuf - licher Wirtschaft, der Land- und Forstwirtschaft, Vereinen und Stiftungen, kulturellen und wissenschaftlichen Einrichtungen, Religionsgemeinschaften sowie bei der Infrastruktur in den Gemeinden und anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts gefördert werden. Bei der Infrastruktur in den Gemeinden sind die Be - reiche Städtebauliche Infrastruktur, Soziale Infrastruktur, Verkehrliche Infrastruktur sowie Wasser- und abfallwirtschaftliche Einrichtungen und Anlagen angesprochen . 4. Inwieweit haben sich aus dem Hochwasser Anfang Juni diesen Jahres neue Erkenntnisse oder Konsequenzen mit Blick auf den Hochwasserschutz bzw. auf die Bewertung einzelner Wasserbauvorhaben im südlichen Landkreis Rastatt bzw. im Stadtkreis Baden-Baden ergeben? Zu 4.: Aufgrund des Hochwassers Anfang Juni haben sich keine neuen Erkenntnisse oder Konsequenzen in Bezug auf die Bewertung einzelner Wasserbauvorhaben ergeben. 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3835 5. Inwieweit haben die bisherigen Hochwasserschutzmaßnahmen im südlichen Landkreis Rastatt bzw. im Stadtkreis Baden-Baden, welche in den vergangenen zehn Jahren durchgeführt wurden, Schäden verhindert (mit Nennung der Orte, der Investitionssummen und der Maßnahmen)? Zu 5.: In den vergangenen zehn Jahren wurden nach den vorliegenden Informationen die nachfolgenden Hochwasserschutzmaßnahmen durch das Land gefördert be - ziehungsweise durch den Landesbetrieb Gewässer beim Regierungspräsidium Karlsruhe umgesetzt. Die Hochwasserschutzmaßnahmen haben sich bewährt und Schäden verhindert. Gall Innenminister Ort der Maßnahme Kurzbezeichnung der Maßnahme Investitionssumme [ Euro ] Baden-Baden Optimierung Hochwasserrückhaltebecken 22 mit Aufweitung Dorfbach 285.900 Baden-Baden Hochwasserrückhaltebecken Tiefwiesengraben 2.577.100 Baden-Baden Hochwasserschutz Steinbach 137.900 Bühl Hochwasserschutz Oberer Mühlenweg 1.190.000 Bühl Vergrößerung Hochwasserrückhaltebecken 11, Bauabschnitt 1 1.770.200 Bühl Hochwasserschutz Bühlot-Flutkanal und Hochwasserrückhaltebecken 18.500.000 Ottersweier Ausbau Notbach, Bauabschnitt 1 1.706.000 Bühl Sanierung Hochwasserrückhaltebecken Abtsmoor 4.200.000 Bühl Hochwasserrückhaltebecken Hägenich, technische Nachrüstung 50.000 Bühl Fußgängerbrücke Bühlot 59.900 Bühl Rungsbach, Bauabschnitt 3 und 4 910.400 Bühl Brücke Tucherstraße 435.100 Bühl Brücke Rathausstraße Altschweier 221.900 Bühl Verlegung des Stein- und Engertgrabens, Brücke B3 272.100 Bühl Absturz Winzerkellerstraße 516.200 32.832.700 << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice