Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 3849 22. 07. 2013 1Eingegangen: 22. 07. 2013 / Ausgegeben: 28. 08. 2013 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Gemeinschaftsschulen werden in Baden-Württemberg zum Schuljahr 2013/2014 über die angemeldete Zügigkeit hinaus zusätzliche Klassenzüge aufnehmen? 2. Welche Möglichkeiten sieht sie für Gemeinschaftsschulen, aufgrund der eingeschränkten räumlichen wie strukturellen Kapazitäten, Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 2014/2015 abzuweisen, welche sich für eine Gemeinschaftsschule angemeldet haben, wenn keine weitere Gemeinschaftsschule in zumutbarer Entfernung liegt? 3. Wie schätzt sie die rechtliche Position der Eltern von an Gemeinschaftsschulen – aus den oben formulierten nachvollziehbaren Gründen – abgewiesenen Schülerinnen und Schülern hinsichtlich eines Anspruchs auf einen Platz an einer Gemeinschaftsschule ein? 22. 07. 2013 Lehmann GRÜNE Kleine Anfrage des Abg. Siegfried Lehmann GRÜNE und Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Aufnahme von Schülerinnen und Schülern an Gemein - schafts schulen über die vorgesehene Zügigkeit hinaus Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3849 2 B e g r ü n d u n g Sowohl die Gemeinschaftsschule in Steißlingen als auch die Gemeinschaftsschule Gebhardt in Konstanz werden zum kommenden Schuljahr 2013/2014 deutlich mehr Schülerinnen und Schüler aufnehmen als es ihre bisher genehmigte Zügigkeit erlaubt: In Steißlingen werden statt den vorgesehenen zwei Klassenzügen fünf Eingangsklassen, in Konstanz statt den bisher vier festgelegten Klassenzügen sechs Eingangsklassen aufgenommen. Die Aufnahme der zusätzlichen Schülerinnen und Schüler in diesem Ausmaß stellt die Schulen und die betroffenen Kommunen vor erhebliche Herausforderungen : In Steißlingen werden die Schülerinnen und Schüler im dafür geräumten Rathaus untergebracht, in Konstanz werden weitere Etagen eines bereits als Provisorium belegten Hochhauses angemietet. Aufgrund der Problematik, dass auch zum Schuljahr 2015/2016 in Konstanz aller Voraussicht nach keine weitere Gemeinschaftsschule entwickelt werden wird, stehen Schule sowie die Stadt Konstanz vor der Frage, wie mit Schülerinnen und Schülern umgegangen werden soll, wenn sich diese in der nächsten Anmelde - periode im kommenden Frühjahr in ähnlichem Umfang wie zum kommenden Schuljahr für das Schuljahr 2014/2015 für den Besuch einer Gemeinschaftsschule entscheiden werden. Diese Frage erhält aufgrund der Absage der Landesregierung , sich an den für die Unterbringung der zusätzlichen Schülerinnen und Schüler anfallenden Mehrkosten über den regulären Sachkostenbeitrag hinaus zu beteiligen, besondere Bedeutung. Der Fragesteller hält aus Gründen der langfristigen Planungssicherheit eine frühzeitige Klärung dieser Fragen für erforderlich. A n t w o r t Mit Schreiben vom 13. August 2013 Nr. 24-/6411.8/354/1 beantwortet das Minis - terium für Kultus, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Gemeinschaftsschulen werden in Baden-Württemberg zum Schuljahr 2013/2014 über die angemeldete Zügigkeit hinaus zusätzliche Klassenzüge aufnehmen ? Soweit die Prognose im Rahmen der Prüfung des Antrags auf Einrichtung einer Gemeinschaftsschule die gesetzlich geforderte dauerhafte Zweizügigkeit ergab und die übrigen Voraussetzungen des öffentlichen Bedürfnisses vorlagen, wurde der Einrichtung einer Gemeinschaftsschule zugestimmt. Es wurden keine Zügigkeiten genehmigt. Diese können je nach Anzahl der angemeldeten Schülerinnen und Schüler von Schuljahr zu Schuljahr variieren. 2. Welche Möglichkeiten sieht sie für Gemeinschaftsschulen, aufgrund der eingeschränkten räumlichen wie strukturellen Kapazitäten, Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 2014/2015 abzuweisen, welche sich für eine Gemeinschaftsschule angemeldet haben, wenn keine weitere Gemeinschaftsschule in zumutbarer Entfernung liegt? 3. Wie schätzt sie die rechtliche Position der Eltern von an Gemeinschaftsschulen – aus den oben formulierten nachvollziehbaren Gründen – abgewiesenen Schülerinnen und Schülern hinsichtlich eines Anspruchs auf einen Platz an einer Gemeinschaftsschule ein? Am 23. Juli 2013 hat der Ministerrat die Eckpunkte der regionalen Schulentwicklung gebilligt. Mit Einführung der regionalen Schulentwicklung soll künftig auf den angestrebten Schulabschluss (einschließlich berufsqualifizierender Abschlüs- 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3849 se an beruflichen Schulen) abgestellt werden und nicht darauf, welche Schulart besucht wird. Ziel der regionalen Schulentwicklung ist es, allen Schülerinnen und Schülern in zumutbarer Erreichbarkeit die Erlangung des von ihnen gewünschten Bildungsabschlusses entsprechend ihrer Begabungen und Fähigkeiten zu ermöglichen . Die vom Landeskabinett verabschiedeten Eckpunkte bilden die Grundlage für einen Gesetzentwurf zur regionalen Schulentwicklung, der bis zum Ende des Jahres in den Landtag eingebracht werden soll. Es wird beabsichtigt, dass die Novellierung des Schulgesetzes zur regionalen Schulentwicklung rechtzeitig vor Beginn des Schuljahres 2014/2015 in Kraft treten soll. Vor der politischen Abstimmung und der Entscheidung des Landtags über den Gesetzentwurf zur regionalen Schulentwicklung ist es nicht möglich, eine Aus - sage über die tatsächlichen Auswirkungen der regionalen Schulentwicklung auf einzelne Schularten und Standorte zum Schuljahr 2014/2015 zu treffen. Zur Beurteilung, welche Parameter (auch für die Gemeinschaftsschule) im Schuljahr 2014/2015 künftig gelten werden, bleibt die Gesetzesnovellierung abzuwarten . Davon wird auch maßgeblich die Rechtsposition der Eltern abhängen. In Vertretung Dr. Schmidt Ministerialdirektor << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice