Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 3850 22. 07. 2013 1Eingegangen: 22. 07. 2013 / Ausgegeben: 28. 08. 2013 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. In welchen Kommunen in Baden-Württemberg besteht ein Durchfahrtsverbot für Lkw ab 7,5 t, die nicht Quell- oder Zielverkehr sind? 2. In welchen Kommunen ist ein solches Durchfahrtsverbot geplant? 3. Mit welcher Begründung wurden/werden diese Durchfahrtsverbote verhängt? 4. Wie werden die Durchfahrtsverbote durch welche Behörden überwacht und kontrolliert? 5. Welche personellen und materiellen Ressourcen werden diesen Behörden für die Erfüllung der Aufgabe von wem zur Verfügung gestellt? 6. Mit welcher Frequenz werden die Durchfahrtsverbote der Landesstraßen 1200 und 1204 auf der Gemarkung Denkendorf seit der Verhängung des Verbots bis heute überwacht und kontrolliert? 7. Mit welcher Frequenz werden die Durchfahrtsverbote der Landesstraßen 1192 und 1202 zwischen den Anschlussstellen der Bundesautobahn A 8 Esslingen – Neuhausen und Bundesstraße 10 Esslingen – Berkheim seit der Verhängung des Verbots bis heute überwacht und kontrolliert? 8. Wie viele Verstöße gegen das Durchfahrtsverbot auf den unter Frage 5 und 6 bezeichneten Abschnitten der Landesstraßen wurden bislang jeweils festgestellt und geahndet? 9. Welche Erkenntnisse hat sie über die Belastung durch Lkw-Verkehr ab 7,5 t auf der Ortsdurchfahrt Ostfildern – Kemnat (Kreisstraße 1217)? 17. 07. 2013 Deuschle CDU Kleine Anfrage des Abg. Andreas Deuschle CDU und Antwort des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Durchfahrtsverbot für Lastkraftwagen (Lkw) ab 7,5 Tonnen (t) Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3850 2 A n t w o r t Mit Schreiben vom 19. August 2013 Nr. 3-3851.1-00/1133 beantwortet das Mi - nis terium für Verkehr und Infrastruktur im Einvernehmen mit dem Innenministerium die Kleine Anfrage wie folgt: 1. In welchen Kommunen in Baden-Württemberg besteht ein Durchfahrtsverbot für Lkw ab 7,5 t, die nicht Quell- oder Zielverkehr sind? Im Regierungsbezirk Freiburg bestehen nach Angaben der zuständigen Verkehrsbehörden auf den im Folgenden aufgeführten Strecken bzw. Ortsdurchfahrten Lkw-Verbote ab 7,5 t. Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald Bad Krozingen, ehemalige B 3 jetzt Gemeindestraße K 4962, Titisee-Neustadt, Ortsteil Titisee L 173, Münstertal, nachts L 134, Neuenburg Breisach Rheinstraße Landkreis Emmendingen Stadt Emmendingen für den Kernstadtbereich, exklusive der Stadtumfahrung/ Bundesstraße 3, Herbolzheim Kenzingen L 104, Wyhl, nachts L 104, Weisweil, nachts L 104, Rheinhausen, nachts Landkreis Konstanz K 6116, Orsingen Radolfzell, Ortsteil Böhringen nach Abstufung zur Gemeindestraße Radolfzell, Ortsteil Markelfingen L 123, Singen, in eine Fahrtrichtung Landkreis Lörrach K 6333, Schopfheim, Ortsteil Wiechs K 6332, Grenzach-Wyhlen, zwischen OT Rührberg und Wyhlen, Verbot nur in Fahrtrichtung Wyhlen (talwärts) Ortenaukreis Kippenheim, nachts, geräusch- und lärmarme Fahrzeuge ausgenommen B 3, Renchen, B 33, zwischen OG-Griesheim und OG-Bühl K 5323, Willstätt, zwischen L 91 und K 5324 Ortsdurchfahrt Hausach Ortsdurchfahrt Wolfach Ortsdurchfahrt Hornberg Lkw-Nachtfahrverbot im Achertal von jeweils Mai bis Oktober in den Gemeinden Seebach, Ottenhöfen, Kappelrodeck und Sasbachwalden Landkreis Rottweil L 423, Rottweil Landkreis Tuttlingen Tuttlingen, Kernstadt 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3850 Schwarzwald-Baar-Kreis L 173, Villingen-Schwenningen, Stadtbezirk Mühlhausen, ab dem Abzweig K5703 (Ortsmitte) in der Zeit von 20.00 bis 08.00 Uhr Bad Dürrheim hat ein generelles Fahrverbot für Lkw im Zeitraum 13.00 bis 14.00 Uhr und von 22.00 bis 06.00 Uhr im Kernbereich Bräunlingen, historische Altstadt Von den Verkehrsbehörden der Städte in Achern, Konstanz und Schramberg erfolgten keine Rückmeldungen. Im Regierungsbezirk Karlsruhe bestehen auf den im Folgenden aufgeführten Strecken bzw. Ortsdurchfahrten Lkw-Verbote ab 7,5 t. Stadtkreis Heidelberg L 534, Neuenheimer Landstraße/Ziegelhäuser Landstraße, Fahrtrichtung Osten Stadtkreis Karlsruhe K 9652, Tiefentalstraße K 9651, Rheinbrückenstraße B 3, Grötzinger Straße von Norden kommend L 605, Rheinhold-Frank-Straße K 9650, Sudetenstraße K 9655, Pulverhausstraße Stadtkreis Mannheim L 542, Relaisstraße L 9759, Vogesenstraße K 9754, Viernheimer Weg Stadtkreis Baden-Baden K 9604 und K 9614, Stadtteil Oos L 67, Haueneberstein Landkreis Calw B 463, Nagold, Marktstraße Landkreis Freudenstadt L 409, zw. B 294 und Musbach, über 6 t L 409, zw. B 294 und Klosterreichenbach L 460, Lauterbad in Richtung Freudenstadt K 4787, Schönegründ über 6 t K 4744, zwischen Dietersweiler und Aach, über 2,5 t K 4719, Talheim, über 7 t K 4709, zwischen Mühlen und Eutingen, über 7 t K 4711, zwischen L 370 und Rohrdorf, über 6 t K 4768, zwischen Wiesenstetten u. Mühringen, über 7,5 t Enzkreis L 381, Neuenbürg L 338, Neuenbürg L 338, Engelsbrand – Grunbach K 4500, Niefern K 4519, Knittlingen K 4525, Kieselbronn K 4579, Illingen Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3850 4 Landkreis Karlsruhe L 599, Weingarten K 3522, Kronau K 3522, Bad Schönborn K 3574, Philippsburg-Huttenheim K 3511, Zaisenhausen L 609, Waldbronn-Busenbach L 562, Waldbronn-Reichenbach B 10, Pfinztal-Berghausen bis Kleinsteinbach K 3549, Malsch, Waldprechtsweiher K 3520, Östringen L 618, Heidelsheim L 618, Bruchsal-Heidelsheim L 1103, Oberderdingen B 294 und L 1103 a, Bretten K 3502, Helmsheim – Obergrombach L 566, Rheinstetten Landkreis Rastatt L 79, Forbach – Bermersbach K 3737, Bischweier K 3766, Gernsbach – Staufenberg K 3737, Muggensturm K 3760 und K 3730, Iffezheim K 3704, Ottenau – Selbach K 3708, Freiolsheim – Malsch-Waldprechtsweier Rhein-Neckar-Kreis L 546, Malsch L 600, Gaiberg und Bammental B 39, Sinsheim-Steinsfurt, nachts B 39, Sinsheim L 612, Hoffenheim – Horrenberg K 4174, Zuzenhausen L 544, Oftersheim Neben den oben aufgeführten klassifizierten Straßen sind in einigen Kommunen auch die Ortsdurchfahrten ehemaliger klassifizierter und zu Gemeindestraßen abgestufter Straßen für den Lkw-Durchgangsverkehr gesperrt, wenn eine alternative Umfahrung (meist Ortsumgehung) vorhanden ist. Dies ist zum Beispiel in Ettlingen (ehemals B 3), Schwetzingen (ehemals B 36) oder Waghäusel-Kirrlach (ehemals L 555) der Fall. Rechtsgrund für diese Sperrungen ist in den meisten Fällen die Unterstützung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung. Im Regierungsbezirk Stuttgart bestehen auf den im Folgenden aufgeführten Strecken bzw. Ortsdurchfahrten Lkw-Verbote ab 7,5 t Stadtkreis Stuttgart Luftreinhalteplangebiet Region Stuttgart – von Gerlingen bis zur B 312, erweitert um Leonberg und Ditzingen Landkreis Göppingen K 1429, Bad Boll, nachts Ostalbkreis Schwäbisch Gmünd, Gartenstraße und Goethestraße 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3850 Landkreis Böblingen K 1000/K1001, Ehningen L 1359, Gäufelden-Tailfingen K 1050, Waldenbuch Landkreis Schwäbisch Hall K 2597, zwischen Rosengarten-Tullau und B 19 L 1054, zwischen Oberrot und Rosengarten-Uttenhofen K 2661, zwischen Schrozberg-Riedbach und Schrozberg K 2540, Schrozberg-Gütbach, ab B 290 bis Kreisgrenze Main-Tauber-Kreis/ Sichertshausen Landkreis Esslingen L 1150, zwischen Esslingen und Winterbach L 1151, zwischen Reichenbach und Schorndorf L 1201, zwischen Plochingen und Weinstadt-Strümfpelbach K 1208, zwischen Reichenbach und Baltmannsweiler L 1192, Leinfelden-Echterdingen, Plieninger Straße/Leinfelder Straße Rems-Murr-Kreis L 1201, Strümpfelbach L 1150, Winterbach L 1151, Schlichten L 1147, Oberberken, Unterberken Im Regierungsbezirk Tübingen bestehen auf den im Folgenden aufgeführten Strecken bzw. Ortsdurchfahrten Lkw-Verbote ab 7,5 t Stadtkreis Ulm B 10/B 28 Ulm, zwischen der Autobahnanschlussstelle Ulm-West (A 8) und dem Autobahndreieck Hittistetten (A 7) ab 3,5 t als eine Maßnahme aus dem Luftreinhalteplan Ulm 2. In welchen Kommunen ist ein solches Durchfahrtsverbot geplant? Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald B 3, Schallstadt B 3, Norsingen Ortenaukreis B 415, Lahr, Ortsteile Kuhbach und Reichenbach, nachts Landkreis Rottweil Rottweil, Ortsteil Neukirch Landkreis Rastatt L 67 und L 68, Kuppenheim, nachts Landkreis Karlsruhe K 3529, Ortsdurchfahrt Karlsdorf-Neuthard Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3850 6 Landkreis Böblingen Oberjettingen, Umgehungsstraße vorhanden Landkreis Esslingen Antrag der Raumschaft Kirchheim/Teck, Notzingen, Wendlingen, Wernau und Hochdorf auf Lkw-Durchfahrtsverbot über 7,5 t im Zuge der Landesstraßen L 1200, L1207 und L 1201 3. Mit welcher Begründung wurden/werden diese Durchfahrtsverbote verhängt? Die Gründe für die Lkw-Durchfahrtsverbote sind verschieden. Die Verkehrsverbote in den Stadtkreisen Stuttgart und Ulm wurden als eine Maßnahme der Luft - reinhalteplanung angeordnet. Ansonsten kommt der Rechtsgrund der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs bei besonderen Gefahrenlagen oder unzureichendem Ausbauzustand einer Straße in Betracht. Daneben stellt der Schutz der Bevölkerung vor Lärm und Abgasen einen Anordnungsgrund dar. Dieser kommt insbesondere dort zur Anwendung, wo alternative Routen für den Lkw-Durchgangsverkehr möglich sind, auf denen der Lkw-Verkehr zumutbar abgewickelt werden kann, ohne dass eine Verlagerung der Lärmoder Abgasbelastung in andere schützenswerte Bereiche eintritt. Der Rechtsgrund der Unterstützung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung kommt in den Fällen zum Tragen, dass Konzepte zur verträglichen Abwicklung des Verkehrs in Kommunen entwickelt und umgesetzt werden. Auf solchen Konzepten fußende Lkw-Durchfahrtsverbote sind in aller Regel nur dort möglich, wo eine alternative Streckenführung vorhanden ist, auf der der Lkw-Verkehr zumutbar abgewickelt werden kann und andere schützenswerte Bereiche nicht be - las tet werden. Meist ist dies bei Ortsumfahrungsstraßen der Fall. In Kurorten oder in Bereichen mit Krankenhäusern oder Pflegeanstalten sind Verbote des Verkehrs möglich, um anders nicht vermeidbare Belastungen durch den Fahrzeugverkehr zu verhüten. Um beim Schutz von Kurorten eine einheitliche Verwaltungspraxis zu erreichen, hat das Land Erlassregelungen über Verkehrsbeschränkungen getroffen. Auch hier gilt im Falle der Lkw-Durchfahrtsverbote, dass eine zumutbare Alternative vorhanden sein muss, die andere schützenswerte Bereiche nicht belastet. Darüber hinaus kommen Verkehrsverbote zur Verhütung von außerordentlichen Schäden an der Straße in Betracht. 4. Wie werden die Durchfahrtsverbote durch welche Behörden überwacht und kontrolliert? Für die Überwachung von Durchfahrtsverboten nach der Straßenverkehrs-Ordnung ist der Polizeivollzugsdienst originär zuständig. Polizeiliche Verkehrskontrollen erfolgen anhand örtlicher Verkehrsunfalllagebilder, im Einzelfall bei konkreten Beschwerden, mit einem sogenannten „ganzheitlichen Ansatz“. Dieser bedeutet, dass die Polizei bei ihren Kontrollen nicht nur die notwendigen Berechtigungen und die Eignung des Fahrzeugführers überprüft, sondern auch den technischen Zustand des Fahrzeugs und Aspekte der Kriminalitätsbekämpfung berücksichtigt. Aus diesem Grund erfolgt die Kontrolle des Schwerverkehrs in der Regel durch spezialisierte Kräfte der Verkehrspolizeien der örtlich zustän - digen Polizeidirektionen. Ihnen obliegt es auch, anhand der örtlichen Verkehrs - sicherheitslagebilder und -analyse Schwerpunkte bei der Verkehrsüberwachung zu setzen. 5. Welche personellen und materiellen Ressourcen werden diesen Behörden für die Erfüllung der Aufgabe von wem zur Verfügung gestellt? Die Überwachung des Verkehrs auf Einhaltung der Verkehrsvorschriften ist keine neue Aufgabe. Die Aufwendungen werden aus dem allgemeinen Haushalt der Po- 7 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3850 lizei bestritten. Zur Überwachung der Durchfahrtsverbote werden keine zusätz - lichen personellen oder materiellen Ressourcen zur Verfügung gestellt. 6. Mit welcher Frequenz werden die Durchfahrtsverbote der Landesstraßen 1200 und 1204 auf der Gemarkung Denkendorf seit der Verhängung des Verbots bis heute überwacht und kontrolliert? 7. Mit welcher Frequenz werden die Durchfahrtsverbote der Landesstraßen 1192 und 1202 zwischen den Anschlussstellen der Bundesautobahn A 8 Esslingen – Neuhausen und Bundesstraße 10 Esslingen – Berkheim seit der Verhängung des Verbots bis heute überwacht und kontrolliert? Zu Frage 6 und 7: Für die angefragten Strecken ist die Polizeidirektion Esslingen örtlich zuständig. Durch spezialisierte Kontrollkräfte der Verkehrspolizei Esslingen finden an allen für den Lkw-Durchgangsverkehr gesperrten Strecken regelmäßig Kontrollen im Rahmen der täglichen Schwerverkehrsüberwachung statt. Es wird jedoch keine Statistik über die konkrete Kontrolltätigkeit geführt. Die Verkehrspolizei ist angehalten , wöchentlich mindestens eine Kontrolle an den betroffenen Strecken durchzuführen , soweit es die personelle Situation und die Auftragslage zulässt. 8. Wie viele Verstöße gegen das Durchfahrtsverbot auf den unter Frage 5 und 6 bezeichneten Abschnitten der Landesstraßen wurden bislang jeweils festgestellt und geahndet? Eine Erhebung der Verstöße gegen das Durchfahrtsverbot auf den bezeichneten Abschnitten der Landesstraßen liegt derzeit nicht vor und wäre, falls überhaupt, nur unter großem Aufwand und aktuell in der Kürze der Zeit nicht möglich. Betroffen wäre der Zuständigkeitsbereich dreier Bußgeldstellen (Landkreis Esslingen , Stadt Ostfildern und Stadt Esslingen), welche die nicht unter einer einheit - lichen Bezeichnung erfassten Daten je einzeln aus dem jeweiligen Archiv erheben müssten. 9. Welche Erkenntnisse hat sie über die Belastung durch Lkw-Verkehr ab 7,5 t auf der Ortsdurchfahrt Ostfildern – Kemnat (Kreisstraße 1217)? Es liegen keine aktuellen Zahlen über die Schwerverkehrsbelastung ab 7,5 t auf der K 1217 in der Ortsdurchfahrt Kemnat vor. Hermann Minister für Verkehr und Infrastruktur << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice