Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 3877 26. 07. 2013 1Eingegangen: 26. 07. 2013 / Ausgegeben: 29. 08. 2013 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie regeln die Verwaltungsvorschrift des Staatsministeriums Baden-Württemberg zur Beflaggung der Dienstgebäude vom 23. August 2011 (GABl. Seite 526) und der Beflaggungserlass der Bundesregierung vom 22. März 2005 die Beflaggung von Flaggen, die symbolische Inhalte und Werte vermitteln und von staatlichen Körperschaften oder Organisationen nicht verwendet werden? 2. Nach welchen Grundsätzen entscheidet sie über die Beflaggung öffentlicher Gebäude, soweit diese Flaggen nicht in den Flaggenverordnungen geregelt sind oder gibt es dafür einen Parlamentsvorbehalt? 3. Wer ist bei ihr für die Beflaggungsanordnung zuständig? 4. Ist diese Beflaggung nach Artikel 1.2 Satz 2 der Verwaltungsvorschrift des Staatsministeriums Baden-Württemberg zur Beflaggung der Dienstgebäude ebenfalls in „geeigneter Weise bekannt zu geben“ oder reicht es aus, die Medien zu informieren? 5. Haben andere kirchliche oder karitative Organisationen, die ebenfalls für Toleranz und Vielfältigkeit stehen und dafür werben, wegen der Selbstbindung der Verwaltung einen Rechtsanspruch, dass ihre Flagge ebenfalls auf oder an öffentlichen Gebäuden gehisst wird? 6. Dürfen politische Parteien, die für Toleranz und Vielfältigkeit stehen, ihre Flagge ebenfalls auf öffentliche Gebäude setzen und wer ist für das Genehmigungsverfahren zuständig? Kleine Anfrage des Abg. Dr. Reinhard Löffler CDU und Antwort des Staatsministeriums Beflaggung auf öffentlichen Gebäuden Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3877 2 7. Welche Rechtsmittel bestehen, wenn juristische oder natürliche Personen sich gegen die Beflaggung wenden wollen und bestehen nach ihrer Kenntnis einschlägige Erfahrungen in anderen Bundesländern? 29. 07. 2013 Dr. Löffler CDU B e g r ü n d u n g Nach Medienberichten hat sich der Finanz- und Wirtschaftsminister erklärt, dass es „Zeit (war), dass die Regenbogenfahne das Neue Schloss erobert“. Die Regenbogenfahne ist auch – aber nicht ausschließlich – das Symbol der Schwulen- und Lesbenbewegung und steht für Toleranz und Vielfältigkeit. Es ist richtig und wichtig, dass sich alle staatlichen Organisationen für mehr Toleranz und Vielfältigkeit in allen gesellschaftsrelevanten Belangen einsetzen und dies nachhaltig fördern. Für Diskriminierungen, ob aus religiösen, ethischen, gesellschaftlichen, politischen oder weltanschaulichen Gründen oder wegen der sexuellen Orientierung sollte in unserer Gesellschaft kein Platz sein. Wenn die Landesregierung oder ein Minister dieses Ziel mit dem Hissen einer symbolischen Flagge erreicht, ist das begrüßenswert und ein Zeichen von Toleranz. Religiöse Organisationen, die z. B. ihre Kirchentage abhalten, karitative Organisationen, die zu einer überörtlichen Versammlung einladen, Gewerkschaftsverbände, die zur Solidarität aufrufen oder Parteien, die für ein besseres Miteinander in der Gesellschaft werben , müssen dann aber ebenfalls einen Anspruch darauf haben, dass ihre Flagge als Symbol ihrer weltanschaulichen Meinung auf öffentlichen Gebäuden gehisst wird. Lehnt die Landesregierung oder ein Landesminister dies ab, würde sich die Landesregierung dem Vorwurf der Intoleranz aussetzen und ein verwaltungsrechtliches Verfahren vor den Gerichten auslösen. Eine Einzelfallentscheidung ist rechtlich nur schwer erklärbar. A n t w o r t Mit Schreiben vom 19. August 2013 Nr. V/Prot. beantwortet das Staatsministerium im Einvernehmen mit dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie regeln die Verwaltungsvorschrift des Staatsministeriums Baden-Württemberg zur Beflaggung der Dienstgebäude vom 23. August 2011 (GABl. Seite 526) und der Beflaggungserlass der Bundesregierung vom 22. März 2005 die Beflaggung von Flaggen, die symbolische Inhalte und Werte vermitteln und von staatlichen Körperschaften oder Organisationen nicht verwendet werden? Die Verwaltungsvorschrift des Staatsministeriums Baden-Württemberg zur Beflaggung der Dienstgebäude vom 23. August 2011 (GABl. Seite 526) und der Beflaggungserlass der Bundesregierung vom 22. März 2005 regeln nicht die Beflaggung mit Flaggen, die symbolische Inhalte und Werte vermitteln und von staatlichen Körperschaften oder Organisationen nicht verwendet werden. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3877 2. Nach welchen Grundsätzen entscheidet sie über die Beflaggung öffentlicher Gebäude, soweit diese Flaggen nicht in den Flaggenverordnungen geregelt sind oder gibt es dafür einen Parlamentsvorbehalt? Die Entscheidung wird im Einzelfall getroffen. Einen Parlamentsvorbehalt gibt es nicht. 3. Wer ist bei ihr für die Beflaggungsanordnung zuständig? Für Beflaggungsanordnungen im Sinne der Verwaltungsvorschrift des Staatsminis - teriums Baden-Württemberg zur Beflaggung der Dienstgebäude vom 23. August 2011 (GABl. Seite 526) bestehen unterschiedliche Zuständigkeiten: Nach Ziffer 1.2. ist der Ministerpräsident zuständig, wenn an anderen als den ordentlichen Beflaggungstagen landesweit die Beflaggung angeordnet wird. Nach 1.3. ist bei örtlichen , nichtpolitischen Anlässen im Zweifel die Entscheidung des Innenministeriums einzuholen. Aus einem Anlass, der nur eine Verwaltung berührt, kann das jeweils zuständige Ministerium nach Ziffer 1.5 für seinen Geschäftsbereich die Beflaggung anordnen. 4. Ist diese Beflaggung nach Artikel 1.2 Satz 2 der Verwaltungsvorschrift des Staatsministeriums Baden-Württemberg zur Beflaggung der Dienstgebäude ebenfalls in „geeigneter Weise bekannt zu geben“ oder reicht es aus, die Medien zu informieren? Die jeweilige Beflaggungsanordnung wird den zuständigen Behörden, Körperschaften , Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts mit elektronischer Post mitgeteilt. 5. Haben andere kirchliche oder karitative Organisationen, die ebenfalls für Toleranz und Vielfältigkeit stehen und dafür werben, wegen der Selbstbindung der Verwaltung einen Rechtsanspruch, dass ihre Flagge ebenfalls auf oder an öffentlichen Gebäuden gehisst wird? 6. Dürfen politische Parteien, die für Toleranz und Vielfältigkeit stehen, ihre Flagge ebenfalls auf öffentliche Gebäude setzen und wer ist für das Genehmigungsverfahren zuständig? Zu 5. und 6.: Das Hissen der Regenbogenfahne über das Wochenende des Christopher Street Days 2013 über dem Neuen Schloss in Stuttgart war ein einmaliges Ereignis und ein Signal für Toleranz und Vielfältigkeit des Ministers für Finanzen und Wirtschaft (siehe auch Pressemitteilung des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft Nr. 308/2013 vom 25. Juli 2013). Es handelte sich nicht um eine Beflaggung auf Anordnung des Ministerpräsidenten gemäß der Verwaltungsvorschrift des Staatsministeriums Baden-Württemberg zur Beflaggung der Dienstgebäude. Des Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3877 4 7. Welche Rechtsmittel bestehen, wenn juristische oder natürliche Personen sich gegen die Beflaggung wenden wollen und bestehen nach ihrer Kenntnis einschlägige Erfahrungen in anderen Bundesländern? Einen bestimmten Rechtsbehelf sehen weder die Verwaltungsvorschrift des Staatsministeriums Baden-Württemberg zur Beflaggung der Dienstgebäude noch der sinngemäß anzuwendende Erlass der Bundesregierung über die Beflaggung der Dienstgebäude des Bundes vor. Der Rechtsschutz – eine hinreichende subjektive Betroffenheit vorausgesetzt – bestimmt sich demzufolge nach den allgemeinen Grundsätzen des Rechtschutzes gegen faktisches staatliches Handeln. Einschlägige Erfahrungen in anderen Bundesländern sind nicht bekannt. Krebs Ministerin im Staatsministerium 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3877 MINISTERIUM FÜR FINANZEN UND WIRTSCHAFT PRESSESTELLE PRESSEMITTEILUNG 25. Juli 2013 Nr. 308 / 2013 Regenbogenfahne weht erstmals über dem Neuen Schloss in Stuttgart Minister Schmid: „Dass die Regenbogenfahne das Neue Schloss erobert, war an der Zeit“ Die Regenbogenfahne wird über das Wochenende des Christopher Street Days (26. Juli bis 28. Juli) erstmals über dem Neuen Schloss in Stuttgart wehen. „Dass die Regenbogenfahne das Neue Schloss erobert, war an der Zeit. Die Landesregierung setzt ein buntes Zeichen für Toleranz und Vielfalt in BadenWürttemberg “, sagte Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid heute (25. Juli) in Stuttgart. Der Christopher Street Day wirbt für eine Gesellschaft, in der Lesben , Schwule, Bi- und Transsexuelle, Transgender und Intersexuelle gleichberechtigt und akzeptiert leben. Die Landesregierung hat unter dem Motto „Gleiche Pflichten - gleiche Rechte“ Einiges zur Gleichstellung auf den Weg gebracht. Seit dem 1. Januar 2012 können gleichgeschlechtliche Paare ihre Lebenspartnerschaft auf dem Standesamt eingehen. Parallel dazu hat die Landesregierung die Gebühren für die Begründung von Lebenspartnerschaften denen für die Eheschließung angeglichen, so dass gleichgeschlechtliche Paare nicht länger diskriminiert werden. Rückwirkend zum 1. Januar 2011 erfolgte die Gleichstellung von Beamtinnen und Beamten in eingetragener Lebenspartnerschaft in dienstrechtlichen Fragen in vollem Umfang zu ihren verheirateten Kolleginnen und Kollegen. Das bedeutet Änderungen im Besoldungs-, Versorgungs-, Reisekosten- und Beihilfebereich. Postfach 10 14 53, Schlossplatz 4 (Neues Schloss), 70013 Stuttgart, Telefon 0711 123-4577 / -4578, Fax 0711 123-4804 E-Mail: pressestelle@mfw.bwl.de, Internet: www.mfw.baden-wuerttemberg.de Anlage Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3877 6 Seite 2 von 2 Eingetragene Lebenspartnerinnen und -partner haben nun etwa Anspruch auf den sogenannten Ehegattenzuschlag und sind in die Regelungen über die Hinterbliebenenversorgung und die Unfallfürsorge einbezogen. Hinweis für Fotoredaktionen: Die Regenbogenfahne wird ab Freitag, 26. Juli, 14.00 Uhr bis Montag, 29. Juli morgens über dem Mitteltrakt des Neuen Schlosses zu sehen sein. << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice