Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 3883 29. 07. 2013 1Eingegangen: 29. 07. 2013 / Ausgegeben: 30. 08. 2013 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Regionen sind von den Unwettern am 28. Juli 2013 betroffen? 2. Welche Schäden sind in Folge der Unwetter, insbesondere Hagel, am 28. Juli 2013 in den Landkreisen Reutlingen, Tübingen und Zollernalb zu verzeichnen gewesen? 3. Welche Auswirkungen hatte das Unwetter auf den Verkehr (aufgeschlüsselt nach Verkehrsart)? 4. Auf welches Kostenvolumen beläuft sich der Gesamtschaden in der Region? 5. Auf welche Kostenarten verteilt sich der Gesamtschaden in der Region bzw. je nach Landkreis? 6. Was tut sie, um den Betroffenen bei der Beseitigung der Schäden zu helfen? 7. Sind ihr Probleme bei der Schadensabwicklung bekannt? 8. Wie groß war das Einsatzaufkommen für die Rettungskräfte (Polizei, Feuerwehr , Technisches Hilfswerk, Hilfsorganisationen, Rettungsdienst, etc.)? 9. Wie lange hat es gedauert, bis die Einsatzkräfte die Hilfsanfragen der Bürgerinnen und Bürger abgearbeitet hatten? 10. Erachtet sie die vorhandenen Einsatzkapazitäten für ausreichend? 29. 07. 2013 Glück FDP/DVP Kleine Anfrage des Abg. Andreas Glück FDP/DVP und Antwort des Innenministeriums Hagelschäden in den Landkreisen Reutlingen, Tübingen und Zollernalb Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3883 2 B e g r ü n d u n g Wie aus der Südwestpresse vom 29. Juli 2013 zu entnehmen, kam es trotz des hervorragenden Einsatzes der Hilfskräfte zu langen Wartezeiten. Teilweise waren es mehrere Stunden, insbesondere als in der Stadt Reutlingen die Einsätze von Mitternacht bis in den Morgen hinein ausgesetzt werden mussten. Solche gravierenden Naturereignisse können immer wieder auftreten, jedoch muss man die Frage stellen, ob die vorhandenen Kapazitäten ausreichen. Es wäre unverantwortlich, solche Lagen auf dem Rücken der vorbildlichen haupt- und ehrenamtlichen Einsatzkräfte auszutragen. A n t w o r t Mit Schreiben vom 21. August 2013 Nr. 4-1443.1/60 beantwortet das Innenminis - terium im Einvernehmen mit dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz und dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Regionen sind von den Unwettern am 28. Juli 2013 betroffen? Zu 1.: Am 28. Juli 2013 zog eine Gewitterfront entlang des Albtraufs durch die Landkreise Tübingen, Reutlingen, Esslingen, Göppingen und den Ostalbkreis. Betroffen war auch der nordwestliche Bereich des Zollernalbkreises. In der Region Neckar-Alb konzentrieren sich die Schäden auf die Landkreise Tübingen und Reutlingen. Im Landkreis Reutlingen waren insbesondere die Städte Reutlingen, Pfullingen und Metzingen sowie die Gemeinden Wannweil, Eningen, Dettingen, Pliezhausen, Riederich und Grafenberg betroffen, im Landkreis Tübingen die Städte Tübingen und Rottenburg a. N. sowie die Gemeinden Kirchentellinsfurt , Kusterdingen, Gomaringen, Nehren, und Dußlingen, im Landkreis Zollernalb die Städte Hechingen und Haigerloch sowie die Gemeinde Rangendingen. 2. Welche Schäden sind in Folge der Unwetter, insbesondere Hagel, am 28. Juli 2013 in den Landkreisen Reutlingen, Tübingen und Zollernalb zu verzeichnen gewesen? Zu 2.: In den vom Unwetter betroffenen Gebieten entstanden durch den Hagelsturm insbesondere Schäden an Dächern, Hausfassaden, Fenstern, Oberlichtern und Lichtkuppeln an Gewerbe- und Wohngebäuden sowie an Fahrzeugen. Infolge von Überflutungen und Kanalrückstau durch die extremen Regenfälle liefen zahl - reiche Keller voll. In den landwirtschaftlichen und gärtnerischen Kulturen sind die Schäden lokal unterschiedlich. Betroffen sind vor allem Acker- und Sonderkulturen. Teilweise ist bei einigen Kulturen ein Totalausfall zu verzeichnen. Die Schäden bei Getreide bewegen sich je nach Region im Bereich von 10 bis 80 Prozent, bei Mais ebenfalls im Bereich von 10 bis 80 Prozent, bei Raps im Bereich von 50 bis 100 Prozent und bei Kartoffeln im Bereich von 50 bis 80 Prozent. Erhebliche Schäden sind auch in Obstanlagen sowie in Reblagen zu verzeichnen. Hinzu kommen Schäden an Privat- und Kommunalwäldern sowie durch ausgeschwemmte Feldund Waldwege. Der Hagel hat zahlreiche Gewächshausflächen sowie Foliengewächshäuser zerstört . Zudem sind in den betroffenen Regionen erhebliche Gebäudeschäden an Stallungen, Lagereinrichtungen etc. entstanden. In einem Fall waren auch Tierschäden bei Weidegänsen gegeben. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3883 3. Welche Auswirkungen hatte das Unwetter auf den Verkehr (aufgeschlüsselt nach Verkehrsart)? Zu 3.: Zum Teil wurden Straßen kurzzeitig überflutet, Ampelanlagen gingen zu Bruch und Verkehrsschilder wurden umgeknickt. Durch entwurzelte Bäume, herab gefallene Äste, Überschwemmungen und Erdrutsche mussten mehrere Straßen vo - rübergehend gesperrt werden, weshalb es zu erheblichen Verkehrsbehinderungen im individuellen Fahrzeugverkehr kam. Das übrige Verkehrsnetz einschließlich Bahn unterlag keinen Beeinträchtigungen. 4. Auf welches Kostenvolumen beläuft sich der Gesamtschaden in der Region? 5. Auf welche Kostenarten verteilt sich der Gesamtschaden in der Region bzw. je nach Landkreis? Zu 4. und 5.: Zum Kostenvolumen des Gesamtschadens und dessen Verteilung auf einzelne Kostenarten liegen zum jetzigen Zeitpunkt noch keine gesicherten Zahlen vor. Nach Schätzungen der betroffenen Versicherer vom 2. August 2013 ist von Kos - ten in einer Größenordnung von 600 Millionen Euro auszugehen. Damit handelt es sich um das zweitgrößte Hagelereignis in Deutschland nach dem Unwetter 1984 in München. Die konkrete Höhe der Schäden in der Landwirtschaft und im Gartenbau ist derzeit ebenfalls noch nicht bezifferbar. Der Zollernalbkreis geht im Kommunalwald von Schäden von ca. 250.000 Euro und im Privatwald nochmals von ca. 250.000 Euro aus. 6. Was tut sie, um den Betroffenen bei der Beseitigung der Schäden zu helfen? Zu 6.: Vor Ort wurde unter anderem Handwerksbetrieben, die in ausgewiesenen Umweltzonen an Gebäuden Hagelschäden zu beheben hatten, eine Ausnahme von der gegebenenfalls fehlenden grünen Plakette erteilt. Des Weiteren gab es Erleichterungen bei der Abfallentsorgung und bei bau- oder verkehrsrechtlich zu beachtenden Vorgaben im Zusammenhang mit der Behebung der Gebäudeschäden. Bei der Aufarbeitung der Schäden im Wald gab es im Zollernalbkreis seitens des Forstes Informationsveranstaltungen. Für Unternehmen der Landwirtschaft und des Gartenbaus, die von schweren Unwettern getroffen wurden und dadurch in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, hat die Landwirtschaftliche Rentenbank ihr Liquiditätshilfeprogramm ge - öffnet. Betroffene Betriebe können danach ein Liquiditätshilfedarlehen in Anspruch nehmen, wenn sie der Hausbank deutliche Ergebnisrückgänge und Umsatzeinbußen nachweisen können. Der Rückgang muss mindestens 30 Prozent betragen. Bereits mit Erlass vom 8. August 2013 und damit wenige Tage nach den schädigenden Ereignissen hatte das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft die Vo - raussetzungen für die Gewährung von steuerlichen Erleichterungen wie zum Beispiel Anpassung der Steuervorauszahlungen, Steuerstundungen und Aufschub von Vollstreckungsmaßnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten zugunsten der Betroffenen geschaffen. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3883 4 7. Sind ihr Probleme bei der Schadensabwicklung bekannt? Zu 7.: In den betroffenen Landkreisen sind keine Probleme bei der Schadensabwicklung bekannt geworden. Durch die äußerst hohe Anzahl von Einsatzstellen konnten nicht alle Hilfeanforderungen zeitnah bedient werden. Dies führte in ganz wenigen Einzelfällen zu Unverständnis bei den Betroffenen. Auch wurde teilweise von einzelnen Betroffenen – wenngleich in der aktuellen persönlichen Betroffenheit nachvollziehbar – der Unterschied zwischen Gefahrenabwehr und Reparaturleis - tung nicht wahrgenommen. Die Feuerwehren, das THW und die Hilfsorganisationen haben entsprechend ihrer gesetzlich festgelegten Aufgabenzuweisung im Rahmen der Gefahrenabwehr beziehungsweise auf Anforderung durch die Gemeinden die erforderlichen Einsatzmaßnahmen ergriffen, um Gefahrensituationen zu beseitigen und weitere Folgeschäden zu verhindern. Wo möglich, leisteten sie auch über ihren gesetzlichen Auftrag hinaus Hilfe. Die Einsatzmaßnahmen der Feuerwehren, des THW und der Hilfsorganisationen konnten mit Unterstützung durch Kräfte aus dem gesamten Land Baden-Württemberg sehr schnell hochgefahren werden. Die Einsatzabwicklung verlief koordiniert und reibungslos. Bei der Erfassung, Abwicklung und Behebung der Schäden durch die Versicherer , Handwerks- und Fachbetriebe wurden schnelle, unbürokratische und flexible Lösungen angestrebt und – mit Unterstützung der Handwerkskammern, Innungen und deren Landesverbände – überörtliche Unterstützung organisiert. 8. Wie groß war das Einsatzaufkommen für die Rettungskräfte (Polizei, Feuerwehr , Technisches Hilfswerk, Hilfsorganisationen, Rettungsdienst, etc.)? Zu 8.: Im Landkreis Reutlingen gab es rund 5.000 Einsatzstellen, im Landkreis Tübingen rund 700 und im Zollernalbkreis rund 130. Aufgrund der Größe der betroffenen Fläche und der Vehemenz des Unwetters war eine mit bisherigen Ereignissen nicht vergleichbare Gefahren- und Notsituation in der betroffenen Region gegeben. Allein in den Leitstellen der Polizei in Reutlingen und Tübingen gingen 470 beziehungsweise über 200 Anrufe bis gegen 20.00 Uhr ein. In den Integrierten Leitstellen für Feuerwehr und Rettungsdienst lag die Zahl weit darüber. Die Sachbearbeiter in den Leitstellen waren damit ebenso wie die Einsatzkräfte vor Ort sehr stark belastet. Der Polizeivollzugsdienst ist für die öffentliche Hilfeleistung bei Notständen sowie die dadurch bedingte Beseitigung von Gefahren entsprechend der im Polizeigesetz (PolG) und im Feuerwehrgesetz festgelegten Aufgabenzuweisung nur subsidiär zuständig. Diverse Anfragen wurden an die Gemeinden als Träger der Feuerwehren beziehungsweise unmittelbar an die Feuerwehren zur Störungsbeseitigung weitergemeldet. Im Übrigen war der Polizeivollzugsdienst im Rahmen der Amtshilfe und der Eilzuständigkeit nach § 60 PolG unterstützend tätig. 9. Wie lange hat es gedauert, bis die Einsatzkräfte die Hilfsanfragen der Bürgerinnen und Bürger abgearbeitet hatten? Zu 9.: Im Landkreis Reutlingen hat die Abarbeitung der Hilfsanfragen durch die Feuerwehr aufgrund des immensen Ausmaßes der Einsatzstellen fünf Tage in Anspruch genommen, im Landkreis Tübingen drei Tage und im Zollernalbkreis einen Tag. 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3883 10. Erachtet sie die vorhandenen Einsatzkapazitäten für ausreichend? Zu 10.: Aufgrund der bereits angesprochenen außergewöhnlich hohen Anzahl an Einsatzstellen im Landkreis Reutlingen mussten aus ganz Baden-Württemberg Feuerwehren mit Drehleitern und Rüstwagen angefordert werden. Die entsprechenden Überlandhilfen wurden unverzüglich am Montag, dem 29. Juli 2013, unter an - derem mit Unterstützung durch die Regierungspräsidien in die Wege geleitet. So standen bis zum darauffolgenden Freitag bis zu 700 Einsatzkräfte täglich mit den erforderlichen Fahrzeugen zur Verfügung; in Spitzenzeiten waren 34 Hub - rettungsfahrzeuge am Tag im Einsatz. Insgesamt wurden 73 Feuerwehren und 10 THW-Ortsverbände aus dem gesamten Land eingesetzt. Sehr gut bewährt haben sich auch die schwerpunktmäßig aus weiten Teilen des Landes angeforderten Löschgruppenfahrzeuge für den Katastrophenschutz (LF-KatS) des Bundes und die Mobile Führungsunterstützungskomponente (MoFüSt) der baden-württembergischen Berufsfeuerwehren. Gleiches gilt für die eingesetzten Höhenrettungsgruppen . Bei den aktuellen großflächigen Schadenereignissen bewährte es sich, für bestimmte Aufgaben spezialisierte Einheiten auch aus weiter entfernten Landesteilen in den Einsatz zu bringen. Das Innenministerium wird prüfen, ob bezüglich spezialisierter Einheiten eine Optimierungsmöglichkeit besteht. In den betroffenen Landkreisen wurden die Einsatzkapazitäten als ausreichend oder sogar als gut empfunden. Die Polizei ist grundsätzlich für die Bewältigung dieser Einsatzlagen gut aufgestellt . Bei einer nahezu zeitgleichen überregionalen Schadensbetroffenheit eines Großteils der Bevölkerung wie beim vorliegenden Unwetter stoßen allerdings alle Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) zwangsläufig an ihre personellen wie auch materiellen Kapazitätsgrenzen. Gall Innenminister << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice