Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 3900 01. 08. 2013 1Eingegangen: 01. 08. 2013 / Ausgegeben: 23. 09. 2013 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Fälle von sexueller Gewalt gegen Menschen mit Behinderung in Baden -Württemberg sind ihr bekannt (aufgeschlüsselt nach Kindern, Jugend - lichen, Frauen und Männern und nach Stadt- und Landkreisen)? 2. Wo traten diese Übergriffe auf und aus welchem Umfeld kamen der/die Täter (aufgeschlüsselt nach Stadt- und Landkreisen)? 3. Was wird von ihrer Seite aus dafür getan, die Betreuerinnen und Betreuer in den Einrichtungen für das Thema zu sensibilisieren und den geistig und körperlich behinderten Menschen beizubringen, ihre persönlichen Grenzen kennenzulernen ? 4. Findet von ihrer Seite aus ein regelmäßiger Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern aus Wohn- und Werkstätten für Menschen mit Behinderungen statt? 5. Welche Maßnahmen ergreift sie, um die Öffentlichkeit für dieses Thema zu sensibilisieren und dieses zu enttabuisieren? 6. Wird die Implementierung von Beratungs- und Präventionsangeboten in Einrichtungen von ihrer Seite aus gefördert? 7. Gibt es Fachberatungsstellen, an die sich Betroffene und deren Eltern wenden können? 31. 07. 2013 Raab CDU Kleine Anfrage des Abg. Werner Raab CDU und Antwort des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Sexuelle Gewalt gegen Menschen mit Behinderung Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3900 2 B e g r ü n d u n g Menschen mit Behinderungen sind besonders von Gewalt in jeglicher Form betroffen . Neben der direkten personalen Gewalt gegen Menschen mit Behinderung sind sie vielfältigen Formen von Diskriminierung und struktureller Gewalt ausgesetzt . Laut einer Studie des Bundesfamilienministeriums an der Universität Bielefeld hat jede zweite bis vierte Frau mit Behinderung bereits sexuelle Übergriffe in ihrer Kindheit und Jugend erlebt. A n t w o r t * ) Mit Schreiben vom 13. September 2013 Nr. 32-0141.5/15/3900 beantwortet das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren im Einvernehmen mit dem Innenministerium und dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Fälle von sexueller Gewalt gegen Menschen mit Behinderung in Baden -Württemberg sind ihr bekannt (aufgeschlüsselt nach Kindern, Jugend - lichen, Frauen und Männern und nach Stadt- und Landkreisen)? In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) wird unterschieden zwischen Fall-, Opfer- und Tatverdächtigenzahlen. Die statistische Erfassung erfolgt nach bundeseinheitlichen Richtlinien. Eine gesonderte Fallerfassung von sexueller Gewalt an Menschen mit Behinderung ist nicht vorgesehen. Es bestehen aber Auswertemöglichkeiten über ein definiertes Schlüsselsystem, das in bestimmte Straf - taten obergruppen (beispielsweise Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung ) eingeteilt ist. Eine im Sinne der Fragestellung interpretierte Auswertung der PKS unterliegt vor diesem Hintergrund relativen Unschärfen, da die statistische Erfassung der Behinderung des Opfers nicht zwingend erfolgen muss. Nachfolgend wird die Statistik im Fünfjahresvergleich, bezogen auf Menschen mit Behinderung und differenziert nach Altersgruppe und Geschlecht dargestellt. Die Daten beziehen sich auf die Anzahl erfasster Opfer von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung mit Ausnahme von Pornografiedelikten unter Berücksichtigung des nicht in jedem Fall zu erfassenden Statistikmerkmals einer vorhandenen physischen und/oder psychischen Behinderung. Unter Berücksichtigung der oben genannten Auswertekriterien werden die Opferzahlen differenziert nach Stadt- und Landkreisen dargestellt. Der signifikante Anstieg der Opferzahlen im Jahr 2011 im Bodenseekreis resultiert aus einer aufgeklärten Tatserie aus dem Jahr 1989, die erst nachträglich bekannt wurde. _____________________________________ *) Der Überschreitung der Drei-Wochen-Frist wurde zugestimmt. Altersgruppe Geschlecht 2008 2009 2010 2011 2012 Kinder M 2 4 1 8 2 W 1 5 2 7 1 Jugendliche M 2 0 2 9 2 W 4 4 5 4 3 Heranwachsende M 1 1 1 5 2 W 5 6 5 7 8 Erwachsene M 5 1 9 8 4 W 30 31 29 33 28 Summe 50 52 54 81 50 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3900 1 In Stadt- und Landkreisen, die in dieser Aufstellung nicht enthalten sind, wurden keine Opfer erfasst. Ergänzend wird auf die im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren , Frauen und Jugend in Auftrag gegebene und im Herbst 2011 vorgelegte repräsentative Studie „Lebenssituation und Belastungen von Frauen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen in Deutschland“ der Universität Bielefeld hingewiesen , bei der insgesamt 1.561 Frauen im Alter von 16 bis 65 Jahren in Privathaushalten und Einrichtungen der Behindertenhilfe befragt wurden. Diese Studie belegt , dass Frauen und Mädchen mit Behinderungen in besonderem Maße gefährdet sind, Opfer von sexueller Gewalt zu werden. Der Studie zufolge haben sexuellen Missbrauch in Kindheit und Jugend je nach Untersuchungsgruppe 20 % bis 34 % der Frauen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen in Kindheit und Jugend erlebt. Erzwungene sexuelle Handlungen im Erwachsenenleben haben je nach Untersuchungsgruppe 21 % bis 43 % der Frauen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen erlebt. Sie waren damit zwei- bis dreimal häufiger betroffen als Frauen im Bevölkerungsdurchschnitt. Insbesondere bei Frauen mit geistigen Behinderungen ist der Studie zufolge aber mit einer erheblichen Dunkelziffer zu rechnen, da sich viele dieser Frauen nicht erinnern konnten oder keine Angaben machten. Hinzu kommt, dass gerade Frauen mit sehr schweren geistigen BehindeStadt - und Landkreise1 2008 2009 2010 2011 2012 Stadtkreis Stuttgart 5 6 6 5 2 Landkreis Böblingen 1 0 1 2 0 Landkreis Esslingen 2 0 0 2 1 Landkreis Ludwigsburg 1 4 1 0 0 Rems-Murr-Kreis 3 1 6 1 3 Stadtkreis Heilbronn 0 1 0 4 2 Stadt- und Landkreise 2008 2009 2010 2011 2012 Landkreis Heilbronn 1 1 0 0 0 Hohenlohekreis 0 0 0 1 0 Landkreis Schwäbisch Hall 2 0 0 2 0 Main-Tauber-Kreis 0 1 1 1 0 Landkreis Heidenheim 1 1 0 1 0 Ostalbkreis 2 2 3 8 5 Stadtkreis Karlsruhe 1 1 1 1 1 Landkreis Karlsruhe 1 0 4 2 1 Landkreis Rastatt 2 0 0 1 0 Stadtkreis Heidelberg 0 0 1 0 1 Stadtkreis Mannheim 2 2 0 0 2 Neckar-Odenwald-Kreis 1 4 3 3 3 Rhein-Neckar-Kreis 1 0 2 1 1 Stadtkreis Pforzheim 1 0 0 0 1 Landkreis Calw 1 0 1 2 0 Landkreis Freudenstadt 0 0 0 1 0 Stadtkreis Freiburg 1 0 0 1 0 Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald 1 4 3 0 1 Landkreis Emmendingen 2 1 0 1 1 Ortenaukreis 0 2 1 1 1 Landkreis Rottweil 0 0 0 0 1 Schwarzwald-Baar-Kreis 1 0 2 1 1 Landkreis Tuttlingen 0 1 0 8 1 Landkreis Konstanz 0 0 1 0 0 Landkreis Lörrach 0 2 3 1 0 Landkreis Waldshut 0 0 2 0 0 Landkreis Reutlingen 6 3 4 3 3 Landkreis Tübingen 1 5 0 0 0 Zollernalbkreis 0 1 1 1 1 Stadtkreis Ulm 1 0 0 1 1 Alb-Donau-Kreis 1 1 0 1 2 Landkreis Biberach 0 0 0 0 1 Bodenseekreis 0 3 2 21 2 Landkreis Ravensburg 3 2 3 2 2 Landkreis Sigmaringen 5 3 2 1 9 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3900 4 rungen und stark eingeschränkter Artikulationsfähigkeit, die durch Befragungsstudien nicht oder nur unzureichend erreicht werden können, in besonderem Maße gefährdet sind. Ergänzend hierzu wurde im Januar 2013 der Abschlussbericht der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Auftrag gegebenen Studie „Lebenssitua - tion und Belastungen von Männern mit Behinderungen und Beeinträchtigungen in Deutschland – Haushaltsbefragung“ der Universität Bielefeld vorgelegt. Die Studie bezieht sich anders als die Frauenstudie nur auf Männer, die in Privathaushalten leben. Der Studie zufolge sind Männer mit Beeinträchtigungen auch sexueller Gewalt ausgesetzt, allerdings – wie im Bevölkerungsdurchschnitt – in weitaus geringerer Häufigkeit als Frauen mit Beeinträchtigungen. Die Ergebnisse der Studie lassen insgesamt darauf schließen, dass Männer im Erwachsenenleben nur selten mit sexueller Gewalt konfrontiert sind und dass in Haushalten lebende Männer mit Beeinträchtigungen nicht relevant häufiger betroffen sind. Der Studie zufolge kann davon ausgegangen werden, dass bei sexueller Gewalt das Geschlecht das entscheidende Merkmal ist, jedoch bei Frauen das Merkmal Behinderung noch gewaltbegünstigend hinzukommt. 2. Wo traten diese Übergriffe auf und aus welchem Umfeld kamen der/die Täter (aufgeschlüsselt nach Stadt- und Landkreisen)? Bei den in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) erfassten Fällen fanden die Tathandlungen überwiegend in sonstigen Heimen bzw. Mehrfamilienhäusern statt. Die Vielzahl der polizeilichen Erfassungsmöglichkeiten beinhalten weitere Gebäude, Örtlichkeiten bzw. Fahrzeuge, deren Häufigkeit statistisch eine eher untergeordnete Rolle darstellt. Die wesentlichen Tatörtlichkeiten werden in folgender Tabelle im Fünfjahresvergleich aufgeführt, wobei Mehrfachnennungen bei der Erfassung möglich sind. Auf Grundlage der zu Ziffer 1 dargestellten Auswertekriterien ergeben für die Jahre 2011 und 2012 folgende Opfer-Tatverdächtigen-Beziehungen unter räumlich -sozialen Gesichtspunkten: Die Differenzierung der räumlich-sozialen Opfer-Tatverdächtigen-Beziehungen nach Stadt- und Landkreisen wird nachfolgend dargestellt; Ganzjahreszahlen werden erst ab dem Jahr 2011 erfasst. Tatörtlichkeiten 2008 2009 2010 2011 2012 Gesamt Sonstiges Heim 6 6 9 28 22 71 Mehrfamilienhaus 14 15 3 13 8 53 Wohngebiet 1 10 4 3 5 23 Sonstiges Wohngebäude 3 3 2 5 4 17 Pkw 1 1 2 3 3 10 Sonstige Krankenanstalt 6 3 3 1 1 14 Sonstige Sozialeinrichtung 2 1 3 3 0 9 Opfer-Tatverdächtigen-Beziehung 2011 2012 Betreuungsverhältnis im Senioren-/Pflegeheim 0 2 Betreuungsverhältnis im sonstigen Gesundheitswesen 2 1 Betreuungsverhältnis in der häuslichen Pflege 1 0 Erziehungs-/Betreuungsverhältnis im Bildungswesen 0 2 Erziehungs-/Betreuungsverhältnis im sonstigen Bereich 22 2 Gemeinsamer Haushalt - Erziehungs-/Betreuungsverhältnis 2 2 Gemeinsamer Haushalt - sonstiges Verhältnis 0 1 Keine Beziehung 10 15 Nachbarschaft 4 9 Sonstige Beziehung 33 12 Unbekannt 2 2 Zugehörigkeit zum gleichen Betrieb 5 2 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3900 Stadt- und Landkreise Opfer-Tatverdächtigen-Beziehung 2011 2012 Stadtkreis Stuttgart Keine Beziehung 2 1 Sonstige Beziehung 1 0 Zugehörigkeit zum gleichen Betrieb 2 1 Landkreis Böblingen Sonstige Beziehung 1 0 Zugehörigkeit zum gleichen Betrieb 1 0 Landkreis Esslingen Erziehungs-/Betreuungsverhältnis im sonstigen Bereich 0 1 Keine Beziehung 2 0 Rems-Murr-Kreis Betreuungsverhältnis im Senioren-/Pflegeheim 0 1 Keine Beziehung 0 1 Unbekannt 1 1 Stadtkreis Heilbronn Nachbarschaft 0 2 Sonstige Beziehung 4 0 Hohenlohekreis Sonstige Beziehung 1 0 Landkreis Schwäbisch Hall Sonstige Beziehung 1 0 Zugehörigkeit zum gleichen Betrieb 1 0 Main-Tauber-Kreis Sonstige Beziehung 1 0 Landkreis Heidenheim Unbekannt 1 0 Ostalbkreis Betreuungsverhältnis im sonstigen Gesundheitswesen 1 0 Betreuungsverhältnis in der häuslichen Pflege 1 0 Gemeinsamer Haushalt, Erziehungs- und/oder Betreuungsverhältnis 1 1 Keine Beziehung 2 2 Sonstige Beziehung 3 2 Stadtkreis Karlsruhe Keine Beziehung 0 1 Sonstige Beziehung 1 0 Landkreis Karlsruhe Keine Beziehung 0 1 Sonstige Beziehung 2 0 Landkreis Rastatt Sonstige Beziehung 1 0 Stadtkreis Heidelberg Keine Beziehung 0 1 Stadtkreis Mannheim Sonstige Beziehung 0 2 Neckar-Odenwald-Kreis Erziehungs-/Betreuungsverhältnis im sonstigen Bereich 1 0 Keine Beziehung 0 1 Sonstige Beziehung 2 2 Rhein-Neckar-Kreis Betreuungsverhältnis im sonstigen Gesundheitswesen 1 0 Keine Beziehung 0 1 Stadtkreis Pforzheim Unbekannt 0 1 Landkreis Calw Nachbarschaft 1 0 Sonstige Beziehung 1 0 Landkreis Freudenstadt Nachbarschaft 1 0 Stadtkreis Freiburg Keine Beziehung 1 0 Landkreis BreisgauHochschwarzwald Sonstige Beziehung 0 1 Landkreis Emmendingen Erziehungs-/Betreuungsverhältnis im Bildungswesen 0 1 Sonstige Beziehung 1 0 Ortenaukreis Sonstige Beziehung 1 1 Landkreis Rottweil Erziehungs-/Betreuungsverhältnis im Bildungswesen 0 1 Schwarzwald-Baar-Kreis Betreuungsverhältnis im sonstigen Gesundheitswesen 0 1 Keine Beziehung 1 0 Landkreis Tuttlingen Keine Beziehung 0 1 Sonstige Beziehung 8 0 Landkreis Lörrach Keine Beziehung 1 0 Landkreis Reutlingen Gemeinsamer Haushalt – Erziehungs-/ Betreuungsverhältnis 0 1 Keine Beziehung 0 1 Nachbarschaft 0 1 Sonstige Beziehung 3 0 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3900 6 Den Ergebnissen der oben erwähnten Studien der Universität Bielefeld zufolge sind die Täter sexueller Gewalt an Frauen mit Behinderung, wie bei den Frauen im Bevölkerungsdurchschnitt, überwiegend im unmittelbaren sozialen Nahraum von Partnerschaft und Familie und damit im häuslichen Kontext zu verorten. Darüber hinaus nahm bei den in Einrichtungen lebenden Frauen sexuelle Gewalt durch Bewohner und Arbeitskollegen eine besondere Rolle ein. Sexuelle Gewalt in Paarbeziehungen, die von Frauen mit Behinderungen häufiger erlebt wird, scheint bei Männern mit Behinderungen nur eine sehr untergeordnete Rolle zu spielen. 3. Was wird von ihrer Seite aus dafür getan, die Betreuerinnen und Betreuer in den Einrichtungen für das Thema zu sensibilisieren und den geistig und körperlich behinderten Menschen beizubringen, ihre persönlichen Grenzen kennenzulernen ? Das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren hat bei der Erarbeitung der Einheitlichen Prüfkriterien für die Heimaufsicht des Landes Baden-Württemberg für die Prüfung von Einrichtungen der Eingliederungshilfe (Prüfleitfaden Eingliederungshilfe) die aktuelle Untersuchung der Universität Bielefeld zur „Lebenssituation und Belastungen von Frauen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen in Deutschland“ mit allen Beteiligten intensiv diskutiert . Dies hat dazu geführt, dass im Prüfleitfaden Eingliederungshilfe einzelne Fragen zum Thema sexuelle Gewalt (ohne Fokussierung auf sexuelle Gewalt gegen Frauen) aufgenommen wurden (z. B. Wahrung der Intim- und Privatsphäre, Umgang mit bekannt gewordenen Fällen sexueller Gewalt, Maßnahmen vorbeugender Art, Berücksichtigung der Themen Prävention von sexueller Gewalt in der Begleitplanung und Umgang mit der Frage der eigenen Behinderung, Partnerschaft und Sexualität in der Begleitplanung, öffentlich zugängliche Ansprech - adressen für externe Beratung und Hilfe), um die Einrichtungen für dieses wich - tige Thema weiter zu sensibilisieren, gleichzeitig diese und das dort beschäftigte Personal aber nicht mit einem „Generalverdacht“ zu konfrontieren. Nach einer Ende 2012 bei den Stadt- und Landkreisen (Heimaufsicht) durchgeführten Erhebung werden in den Einrichtungen – soweit der Heimaufsicht bekannt – die Betreuerinnen und Betreuer für das Thema sexuelle Gewalt gegen Menschen mit Behinderung unter anderem wie folgt sensibilisiert: • Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern werden Leitlinien, Leitfäden, interne Wegweiser , Trägerempfehlungen und Verfahrensanweisungen zur Verfügung gestellt ; Stadt- und Landkreise Opfer-Tatverdächtigen-Beziehung 2011 2012 Zollernalbkreis Sonstige Beziehung 0 1 Zugehörigkeit zum gleichen Betrieb 1 0 Stadtkreis Ulm Nachbarschaft 1 0 Sonstige Beziehung 0 1 Alb-Donau-Kreis Gemeinsamer Haushalt – Erziehungs-/Betreuungsverhältnis 1 0 Keine Beziehung 0 2 Landkreis Biberach Sonstige Beziehung 0 1 Bodenseekreis Betreuungsverhältnis im Senioren-/Pflegeheim 0 1 Erziehungs-/Betreuungsverhältnis im sonstigen Bereich 21 0 Sonstige Beziehung 0 1 p g g Landkreis Ravensburg Gemeinsamer Haushalt – sonstiges Verhältnis 0 1 Keine Beziehung 1 1 Nachbarschaft 1 0 Landkreis Sigmaringen Erziehungs-/Betreuungsverhältnis im sonstigen Bereich 0 1 Keine Beziehung 0 1 Nachbarschaft 0 6 Sonstige Beziehung 1 0 Zugehörigkeit zum gleichen Betrieb 0 1 7 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3900 • einrichtungsinterne Vorträge und Fortbildungen; • sexualpädagogische Präventionsveranstaltungen durch das Gesundheitsamt; • Teambesprechungen, Workshops; • Schulung von Leitungskräften bzw. von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern; • Einweisung von Fachkräften (Multiplikatorenfunktion); • Sensibilisierung der Betreuerinnen und Betreuer für die Themenbereiche „Sexualität “ und „sexuelle Selbstbestimmung“ durch die Heimaufsicht; • Bewohnerinnen und Bewohner werden von ihren Bezugsbetreuern beobachtet und begleitet, gegebenenfalls findet dieses Thema Berücksichtigung in der Begleitplanung . Folgende Maßnahmen werden – soweit die Heimaufsicht hiervon Kenntnis erlangt – angeboten, um den Menschen mit Behinderung beizubringen, ihre persönlichen Grenzen kennenzulernen: • Bewohnerberatungen, Schulungsseminar; • Einzel-/Gruppengespräche mit den Bewohnern zu allen relevanten Fragen der Sexualität; • Einrichtung fördert Abgrenzungsfähigkeit der behinderten Menschen durch Aufklärung; • Selbstverteidigungskurs für Bewohnerinnen und Bewohner; • Vermittlung der Bedeutung von Privatsphäre; • enge Begleitung von Bewohnerinnen und Bewohnern, die zur Distanzlosigkeit neigen; • Infoaustausch mit und Kontakt zu Ärztinnen und Ärzten bzw. psychiatrischen Einrichtungen. Die Polizei bringt sich nach Mitteilung des Innenministeriums zielgruppenunabhängig zum Thema „sexualisierte Gewalt“ mit ihrer Fachkompetenz im Rahmen der landesweiten und kommunalen Netzwerkarbeit ein, sofern dies von den Bedarfsträgern , zum Beispiel auch im Zusammenhang mit Fortbildungsmaßnahmen von Erziehungs- oder Betreuungspersonal in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung , gewünscht wird. Im Jahr 2012 wurden zu diesem Thema landesweit insgesamt 2.154 Präventionsaktivitäten durchgeführt. Eine Feinauswertung nach Art der Einrichtung bzw. des Bedarfsträgers ist nicht möglich. Nach Mitteilung des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport wurden im Bereich der Schulen bereits zahlreiche Präventionsmaßnahmen ergriffen. Diese tragen wesentlich dazu bei, die Beteiligten für das Thema zu sensibilisieren. Vom Ministerium für Kultus Jugend und Sport wurde 2007 die Handreichung zur Prävention und Intervention an Kindertageseinrichtungen und Schulen „Sexuelle Gewalt gegen Mädchen und Jungen“ herausgegeben und 2010 aktualisiert. Die Handreichung soll Erzieherinnen und Erziehern sowie Lehrkräften aller Schularten eine Orientierungshilfe zur Vorbeugung von und zur Intervention bei sexualisierter Gewalt sein. Darüber hinaus klärt sie über die Rechtslage auf und nennt staatliche Institutionen und spezialisierte Beratungsstellen, die Unterstützung anbieten . In den Bildungsplänen für die Grundschule, die Werkrealschule, die Realschule und das Gymnasium wurde das Thema sexuelle Gewalt in verschiedenen Fächern aufgenommen. Der Bildungsplan der Förderschule fordert explizit von der Schulgemeinschaft ein Konzept zur Prävention und Intervention und beschreibt die dazu passenden von den Schülerinnen und Schülern zu entwickelnden Kompetenzen . Auch im Bildungsplan für die Schule für Geistigbehinderte wird explizit auf Kompetenzen zur sexuellen Selbstbestimmung und Abwehr von Übergriffen eingegangen . Dazu gehört es auch, seine persönlichen Grenzen kennenzulernen. Von spezialisierten Beratungsstellen werden den Schulen neben der Beratung bei Fällen sexualisierter Gewalt oder dem Verdacht von sexuellem Missbrauch Schu- Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3900 8 lungen für die Lehrkräfte und in vielen Fällen auch Präventionsprogramme für Schulklassen angeboten. Das Präventionskonzept „stark.stärker.WIR.“ für Schulen in Baden-Württemberg bietet nach Mitteilung des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport den teilnehmenden Schulen (z. Z. ca. 540) die Möglichkeit, ihr Präventionsprogramm mit Hilfe speziell fortgebildeter Lehrkräfte (Präventionsbeauftragte ) zu überprüfen, an die speziellen Bedürfnisse der Schule anzupassen und im Schulcurriculum zu verankern. Es umfasst die Präventionsbereiche Gewaltprävention , Suchtprävention und Gesundheitsförderung. Da es sich um ein Rahmenkonzept handelt, bietet es die Möglichkeit, neben der allgemeinen Stärkung der Lebenskompetenzen das Thema den persönlichen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler entsprechend in die Präventionsarbeit der Schule einzubinden . Die Ausbildung zur Sonderpädagogin bzw. zum Sonderpädagogen umfasst nach Mitteilung des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport in der Regel das Thema Sexualität unter besonderer Berücksichtigung behinderungsspezifischer Aspekte. Es werden sowohl im Studium als auch im Vorbereitungsdienst hierzu regelmäßig Seminare angeboten. Darüber hinaus sind in der zweiten Phase der Ausbildung die Themenfelder Sexualität bei Behinderung sowie sexueller Missbrauch und sexuelle Gewalt Inhalte der Schulrechtsveranstaltungen und der förderschwerpunktbezogenen Pädagogikveranstaltungen. Im Rahmen der allgemeinen Lehrkräftefortbildung wird jährlich ein zweieinhalbtägiger Ausschreibungslehrgang zum Thema sexueller Missbrauch angeboten. Die Fortbildung ist schulartübergreifend ausgelegt und geht auch auf die Situation von Menschen mit Behinderungen ein. 4. Findet von ihrer Seite aus ein regelmäßiger Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern aus Wohn- und Werkstätten für Menschen mit Behinderungen statt? Von Seiten des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren findet ein regelmäßiger Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern aus Wohn- und Werkstätten zu verschiedensten Themenbereichen statt. Von Vertretern des Ministeriums werden auch regelmäßig Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen besucht. Nach Mitteilung des Innenministeriums gibt es bei den Polizeidirektionen und -präsidien sowie beim Landeskriminalamt und den Landespolizeidirektionen 43 speziell ausgebildete Opferschutzkoordinatoren. Diese gewährleisten durch aktive Netzwerk- und Zusammenarbeit mit den Justizbehörden, Opferhilfeorganisationen , Beratungsstellen und Ämtern eine bedarfsgerechte Unterstützung – auch von Kriminalitätsopfern mit Behinderung – sowie lageorientiert den Dialog mit Vertreterinnen und Vertretern von Einrichtungen für Menschen mit Behinderung. 5. Welche Maßnahmen ergreift sie, um die Öffentlichkeit für dieses Thema zu sensibilisieren und dieses zu enttabuisieren? Es ist wesentliche Aufgabe der Fachberatungsstellen, Öffentlichkeitsarbeit durchzuführen . Diese zielt sowohl auf die Sensibilisierung der Öffentlichkeit wie auch die Enttabuisierung dieses Themas. Das Ministerium für Arbeit und Soziales, Familie, Frauen und Senioren wird in dieser Legislaturperiode einen „Landesaktionsplan gegen Gewalt“ erarbeiten, der wichtige Ansatzpunkte zum Schutz von Frauen und Mädchen vor sexualisierter und häuslicher Gewalt aufzeigen soll. Zur inklusiven Ausrichtung dieses Aktionsplans werden – entsprechend den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention – auch Aktivitäten zum Schutz vor Gewalt an Frauen und Mädchen mit Behinderungen gehören. In enger Abstimmung mit den Kampagnen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs hat das Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) unter dem Titel „Missbrauch verhindern “ nach Mitteilung des Innenministeriums eine bundesweite Initiative gegen sexuellen Missbrauch mit präventiv-polizeilichen Maßnahmen zum Schutz Min- 9 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3900 derjähriger entwickelt. Kernelement der Kampagne ist die gleichnamige Broschüre , die von einem Fachexpertengremium erarbeitet wurde. Die Inhalte gelten analog für Minderjährige mit Behinderung. Ziel des bundesweiten Präventionsvorhabens ist es, die Zahl der Missbrauchsfälle zu reduzieren und die Opfer durch frühzeitige Intervention und Vermittlung an Hilfeeinrichtungen zu unterstützen. Diese Ziele will die Polizei erreichen, indem sie die Bevölkerung konsequent über sexuelle Gewalt gegen Minderjährige informiert – und zwar über das tatsächliche Ausmaß, die Täterstrategien oder über Anzeichen für Missbrauch. Die Informationen sollen dazu beitragen, dass sexuelle Übergriffe an Minderjährigen eher erkannt und vor allem – durch eine Anzeige bei der Polizei – unterbunden werden können. Deswegen informieren eine Elternbroschüre sowie die Internetseite www.missbrauch-verhindern.de die Bevölkerung insbesondere über die Arbeit der Polizei in diesem Themenfeld. Ergänzend wird auf die Inbetriebnahme des bundesweiten Hilfetelefons „Gewalt gegen Frauen“ (Tel.-Nr. 08000 116 016) am 14. März 2013 sowie die auch von der Landespolizei unterstützten Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit hingewiesen . Das Hilfetelefon bietet Betroffenen erstmals die Möglichkeit, sich zu jeder Zeit anonym, kompetent und sicher beraten zu lassen. Ob Gewalt in Ehe und Partnerschaft , sexuelle Übergriffe und Vergewaltigung sowie Stalking, Zwangspros - titution oder Genitalverstümmelung – Beraterinnen stehen hilfesuchenden Frauen zu allen Formen der Gewalt vertraulich zur Seite und leiten sie auf Wunsch an die passende Unterstützungseinrichtung vor Ort weiter. Mit Hilfe von Dolmetscherinnen ist eine Beratung in vielen Sprachen möglich. Hörgeschädigte und Gehörlose können über einen Relay-Dienst kostenlos und unkompliziert in Kontakt mit den Beraterinnen des Hilfetelefons treten – barrierefrei per Gebärden- oder Schriftsprachdolmetscher . Darüber hinaus können sich gewaltbetroffene Frauen und unterstützende Personen auf der Website www.hilfetelefon.de auch über die Onlineberatung per E-Mail oder Chat an das Hilfetelefon wenden. 6. Wird die Implementierung von Beratungs- und Präventionsangeboten in Einrichtungen von ihrer Seite aus gefördert? Mit Landesmitteln wurde am 24. Oktober 2012 der Fachtag von Pro Familia Stuttgart „Stopp: Mein Körper gehört mir – sexuelle Übergriffe und sexuelle Gewalt an und unter Menschen mit Behinderungen“ unterstützt, der das Ziel hatte, in der Behindertenhilfe tätige Menschen, Behörden, Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige für das Thema zu sensibilisieren. Weiter wurde ein Projekt zur Fortbildung und Supervision zum Thema „Beratung in leichter Sprache für gewaltbetroffene Frauen mit Lernschwierigkeiten“ des FETZ Frauenberatungs- und Therapiezentrum Stuttgart e. V. mit Landesmitteln gefördert. Das Land fördert die Durchführung von Präventionsveranstaltungen (vgl. dazu die Antwort zu Ziff. 7) der Landesarbeitsgemeinschaft feministischer Beratungsstellen mit jährlich ca. 36.000 Euro. Diese richten sich an Schulen, Jugendgruppen , Einrichtungen der Jugendhilfe und auch der Behindertenhilfe. Die Landespolizei unterstützt nach Mitteilung des Innenministeriums die Beratungs - und Präventionsangebote in Einrichtungen bedarfsorientiert (siehe auch Antwort zu Ziffer 3) und trägt somit mittelbar zur Förderung des Implementierungsprozesses bei. 7. Gibt es Fachberatungsstellen, an die sich Betroffene und deren Eltern wenden können? In Baden-Württemberg besteht ein gewachsenes Netz von Schutz-, Beratungsund Hilfsangeboten für von Gewalt betroffene bzw. bedrohte Frauen und Mädchen. Dieses steht grundsätzlich auch Frauen mit Behinderungen zur Verfügung . Derzeit bestehen 40 Frauen- und Kinderschutzhäuser, 57 Beratungsstellen für von Gewalt betroffene Frauen und Kinder, 26 Notrufe, vier Beratungsstellen für von Menschenhandel, Zwangsprostitution und Zwangsverheiratung Betrof - fene und 51 Beratungs- und Anlaufstellen für Opfer von sexueller Gewalt. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3900 10 Die Notrufe und Fachberatungsstellen, die auf Beratung und Unterstützung bei sexueller Gewalt spezialisiert sind, haben in der Regel eine besondere Kompetenz für Frauen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen. Dies bezieht sich vor allem auf Frauen mit sog. geistigen Behinderungen und Lernschwierigkeiten. Insbesondere sind Kenntnisse in leichter Sprache vorhanden. Bei den Fachberatungsstellen kommen der gemeinsam vom Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe – Frauen gegen Gewalt e. V. (bff), von der Frauenhauskoordinierung e. V. und dem Bundesnetzwerk von Frauen, Lesben und Mädchen mit Beeinträchtigung – Weibernetz e. V. – erarbeitete „Leitfaden für den Erstkontakt mit gewaltbetroffenen Frauen mit Behinderung“ und „Gut beraten – Ein Ratgeber für Frauenberatungsstellen, Frauennotrufe und Frauenhäuser zur Beratung von Frauen und Mädchen mit Behinderung“ von Weibernetz e. V. zum Einsatz. Für Fachkräfte erfolgen Fortbildungen, Fachtage und Workshops, die mit dem Thema sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen zu tun haben. Neben der Vermittlung von Grundinformationen erfolgen Hilfestellungen für das Vorgehen bei einem Verdacht und für den Umgang mit betroffenen Kindern und Jugend - lichen. Die Fortbildungen richten sich an Fachkräfte aus dem pädagogischen Bereich , aus dem psychosozialen Bereich, aus den Einrichtungen, aus dem medizinischen Bereich sowie aus dem Justizbereich und der Polizei. Seit dem Jahr 2010 läuft beim Frauenberatungs- und Therapiezentrum Stuttgart e. V. (fetz) das Projekt LISA – Leben in Sicherheit für alle. Das Präventions - projekt bezieht sich auf Frauen ab ca. 16 Jahren mit Lernschwierigkeiten, Sinnesbehinderungen und Körperbehinderungen. Ziel des Projekts ist, die Prävention von Übergriffen durch Vernetzung, Öffentlichkeitsarbeit, Information und Aufklärung zu verbessern. Langfristig soll Frauen mit Behinderung der Zugang zu Beratung nach Gewalterfahrungen im Stuttgarter Raum nachhaltig ermöglicht und erleichtert werden; dazu gehört u. a. auch, dass die Homepage des Frauenberatungs - und Therapiezentrum Fetz e. V. barrierefrei zugänglich sein wird. Nach Mitteilung des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport kommt den Angeboten der Fachberatungsstellen eine besondere Stellung zu. Diese richten sich insbesondere an Eltern, Kinder, Jugendliche und pädagogische Fachkräfte. Für Eltern erfolgen Informationsveranstaltungen z. B. in Form von Elternabenden in Kindergärten und Schulen. Die Elternabende stehen unter dem Motto „Wie schütze ich mein Kind vor sexueller Gewalt“ und vermitteln Grundinformationen zum Thema sexuelle Gewalt. Ziel der Präventionsveranstaltungen für Kinder und Jugendliche ist, deren Selbstbewusstsein zu stärken und sie zu ermutigen, sich gegen sexuelle Übergriffe zu wehren und Unterstützung zu holen. Die Präventionsmaßnahmen richten sich an alle Schulen, Jugendgruppen, Einrichtungen der Jugendhilfe und auch der Behindertenhilfe. 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