Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 3910 05. 08. 2013 1Eingegangen: 05. 08. 2013 / Ausgegeben: 04. 09. 2013 K l e i n e A n f r a g e Wir fragen die Landesregierung: 1. Auf welcher rechtlichen Grundlage hat das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau die Konzessionen zur Erkundung von Fracking-geeigneten Gasfeldern in Oberschwaben und am Bodensee verlängert? 2. Für welchen Zeitraum wurden die genannten Konzessionen jeweils erteilt? 3. Wurden bei der Erteilung der Konzessionen alle gesetzlichen und rechtlichen Auflagen eingehalten, insbesondere bezüglich der Information und Anhörung von Trägern öffentlicher Belange? 4. Welche Schritte wird sie einleiten, um dem einstimmig erfolgten Beschluss des Landtags von Baden-Württemberg vom 28. Juni 2012 zur Geltung zu verhelfen , der sich eindeutig gegen den Einsatz von Fracking in Baden-Württemberg ausspricht? 5. Welche rechtlichen, verfahrenstechnischen und sonstigen Möglichkeiten gibt es, um die Erteilung der Konzessionen rückgängig zu machen? 6. Ist sie bereit, alle ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Verhinderung von Fracking in Baden-Württemberg auszuschöpfen? Kleine Anfrage der Abg. Rosa Grünstein, Martin Rivoir und Hans-Peter Storz SPD und Antwort des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Genehmigungen des Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau zur Erkundung von Fracking-geeigneten Gasfeldern Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3910 2 7. Bis wann ist nach ihrer Kenntnis mit einer abschließenden Regelung der Fracking-Problematik auf Bundesebene zu rechnen? 05. 08. 2013 Grünstein, Rivoir, Storz SPD B e g r ü n d u n g Die kürzlich erfolgte Konzessionsverlängerung zur Erkundung von Fracking- geeigneten Gasfeldern in Oberschwaben und am Bodensee durch das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau widerspricht dem einstimmig formulierten politischen Willen des Landtags von Baden-Württemberg, der beschlossen hat, Fracking in Baden-Württemberg nicht zuzulassen. Deshalb ist es jetzt notwendig, diesen Vorgang unter rechtlichen und verfahrenstechnischen Aspekten genau zu überprüfen und wenn möglich rückgängig zu machen. Ungeachtet dessen ist auf Bundesebene weiterhin alles daran zu setzen, um ein klares und verbindliches Verbot von Fracking in ganz Deutschland zu erreichen . A n t w o r t Mit Schreiben vom 28. August 2013 Nr. 4-4711.2/28 beantwortet das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Auf welcher rechtlichen Grundlage hat das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau die Konzessionen zur Erkundung von Fracking-geeigneten Gasfeldern in Oberschwaben und am Bodensee verlängert? 2. Für welchen Zeitraum wurden die genannten Konzessionen jeweils erteilt? 3. Wurden bei der Erteilung der Konzessionen alle gesetzlichen und rechtlichen Auflagen eingehalten, insbesondere bezüglich der Information und Anhörung von Trägern öffentlicher Belange? 5. Welche rechtlichen, verfahrenstechnischen und sonstigen Möglichkeiten gibt es, um die Erteilung der Konzessionen rückgängig zu machen? Die Erlaubnisse an den Feldern „Konstanz“ und „Biberach“ waren bis zum 30. April 2012 bzw. bis zum 31. Mai 2012 befristet. Die Konzessionsinhaber haben beim Landesamt für Geologie und Rohstoffe in Freiburg (LGRB) die Verlängerung der Erlaubnisse auf Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen um zwei Jahre beantragt. Über die beantragten Verlängerungen der Aufsuchungserlaubnisse wurde von Seiten des LGRB noch nicht entschieden. Ein wichtiges Anliegen der Landesregierung ist es, eine frühzeitige Information und Beteiligung der Öffentlichkeit im Sinne von mehr Transparenz zu erreichen (vgl. Stellungnahme vom 18. Mai 2012 zum Antrag der SPD-Fraktion „Un - konventionelle Gasförderung und Ölschiefervorkommen in Baden-Württemberg“ Drucksache 15/1598). In diesem Sinne wurde zu den vorliegenden Verlängerungsanträgen – entgegen der früheren Praxis – im Juni 2012 eine breite Infor - mation der Öffentlichkeit durchgeführt. Im November 2012 fand hierzu eine öffentliche Informationsveranstaltung in Illmensee statt. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3910 Außerdem hat das LGRB mit Schreiben vom 23. Juli 2013 die betroffenen Kommunen , unteren Verwaltungsbehörden, Regierungspräsidien und die Regionalverbände über den aktuellen Sachstand hinsichtlich der bevorstehenden Entscheidung zur Erteilung der befristeten Erlaubnisse informiert. Gleichzeitig wurde ihnen die Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt, damit über die Verlängerungsanträge in Kenntnis aller Sachverhalte und Tatsachen entschieden werden kann. Zudem kündigte das LGRB in dem Schreiben an, dass eine rechtsmittelfähige Entscheidung nach § 16 Abs. 4 Bundesberggesetz (BBergG) Ende September 2013 erfolgen soll. Im Schreiben wird darauf hingewiesen, dass nach § 16 Abs. 4 BBergG grundsätzlich ein Rechtsanspruch auf Verlängerung einer Auf - suchungserlaubnis unter der Voraussetzung bestehe, dass das Erlaubnisfeld trotz planmäßiger, mit dem LGRB abgestimmter Aufsuchung noch nicht ausreichend auf das Vorkommen und die Verbreitung potentieller Rohstofflagerstätten untersucht werden konnte. Im Schreiben des LGRB wird weiter mitgeteilt, dass die bergrechtliche Erlaubnis einen Rechtstitel darstellt, der dem Inhaber das exklusive Recht an einer in Zukunft eventuell möglichen und lohnenden Aufsuchung der in der Erlaubnis bezeichneten Bodenschätze einräumt. Dritte sind damit von der gewerblichen Aufsuchung derselben Bodenschätze im Bereich des Erlaubnisfeldes, das auch als „Konzessionsgebiet“ bezeichnet wird, ausgeschlossen. Die Zuteilung eines Erlaubnisfeldes bedeutet also lediglich eine Reservierung des Gebietes zur Auf - suchung ausschließlich für den Rechtsinhaber und damit eine Absicherung seiner unternehmerischen Interessen bzw. Investitionen. Mit der Erlaubnis allein sind lediglich „Schreibtischarbeiten“ in Form von Stu - dien oder die Auswertung vorhandener bzw. erworbener geowissenschaftlicher Daten zulässig. Eine Erkundungsbohrung ist nicht Gegenstand der vorliegenden Anträge. Auch das sog. Fracking ist weder beantragt noch Gegenstand dieser Entscheidungen . Grundsätzlich sind Erlaubnis und Bewilligung nach § 18 Abs. 1 BBergG zu wider - rufen, wenn nachträglich Tatsachen eintreten, die zur Versagung hätten führen müssen. Der nachträgliche Eintritt von Tatsachen, die zur Versagung hätten führen müssen, haben den Versagungsgründen des § 11 BBergG zu entsprechen und sie lassen sich durch eine nachträgliche Auflage nicht ausräumen. Bei Vorliegen dieser Widerrufsgründe ist davon auszugehen, dass die Behörde zum Widerruf verpflichtet ist. Im Übrigen sieht das Bergrecht für die Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen ein mehrstufiges Verfahren vor. Die erste sogenannte Aufsuchungsphase gliedert sich in einen rein rechtlichen und einen operativen Teil. Im rechtlichen Teil geht es um die Zuteilung eines bestimmten Feldes zur Aufsuchung – darum geht es in diesen Fällen. Erst nach einer erfolgreichen Aufsuchungsphase und der oft jahrelangen Auswertung der Aufsuchungsergebnisse fällt die Entscheidung, ob sich eine Gewinnung des Rohstoffs (Gewinnungsphase) lohnt. Mögliche spätere Aufsuchungshandlungen sind nicht durch die Vergabe von Aufsuchungserlaubnissen präjudiziert. Das heißt: Ein Unternehmen, dem eine Auf - suchungserlaubnis erteilt wurde, hat keinen Anspruch darauf, dass später auch Tätigkeiten im Feld genehmigt werden. 4. Welche Schritte wird sie einleiten, um dem einstimmig erfolgten Beschluss des Landtags von Baden-Württemberg vom 28. Juni 2012 zu Geltung zu verhelfen, der sich eindeutig gegen den Einsatz von Fracking in Baden-Württemberg ausspricht ? 6. Ist sie bereit, alle ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Verhinderung von Fracking in Baden-Württemberg auszuschöpfen? 7. Bis wann ist nach ihrer Kenntnis mit einer abschließenden Regelung der Fracking-Problematik auf Bundesebene zu rechnen? Die Landesregierung steht der Methode des Frackings zur Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas und Erdöl aus unkonventionellen Lagerstätten außerordent- Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3910 4 lich kritisch gegenüber. Angesichts der Risiken, die aktuell in ihrer Tragweite noch gar nicht absehbar sind und auch nicht bewertet werden können, wird der Einsatz der Frackingmethode zur Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas und Erdöl aus unkonventionellen Lagerstätten beim derzeitigen Erkenntnisstand abgelehnt . Dies wurde bereits mehrfach deutlich zum Ausdruck gebracht, beispielsweise in der Umweltministerkonferenz, im Bundesrat und in den Beratungen und Antworten auf entsprechende parlamentarische Initiativen des Landtags von Baden-Württemberg. In diesem Sinne hat sich die Landesregierung auch in die politischen Entscheidungsprozesse eingebracht und wird sich auch weiterhin einbringen. Sowohl in der Umweltministerkonferenz als auch im Bundesrat wurde von der Bundesregierung u. a. mehrfach ein bundesweites Moratorium gefordert (vgl. Bericht der Landesregierung an den Landtag, Drucksache 15/2841 vom 2. Januar 2013). Im Einzelnen handelt es sich um folgende wesentlichen Aktivitäten auf politischer Ebene: Baden-Württemberg hatte bereits im Herbst 2011 einen Bundesratsantrag des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt, der u. a. die Einführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für die Aufsuchung und Gewinnung von Erdöl- und Erdgas zum Ziel hatte, wenn dabei die Fracking-Technologie zur Anwendung kommen soll. Dieser Antrag wurde am 29. November 2012 im Umweltausschuss und am 14. Dezember 2012 im Plenum des Bundesrats beraten. Der Bundesrat hat dabei mit den Stimmen Baden-Württembergs beschlossen, die Vorlage der Bundesregierung zuzuleiten. Darüber hinaus hat sich die Landesregierung im Rahmen der Umweltminister - konferenz mehrfach kritisch mit diesem Thema auseinandergesetzt. So hat sie einen Beschluss der UMK vom 22. Juni 2012 unterstützt, wonach die UMK festgestellt hat, dass Fracking nur zulässig ist, wenn nachteilige Veränderungen der Umwelt, insbesondere des Wassers, nicht zu besorgen sind. In Trinkwasserschutzgebieten ist die Anwendung von Fracking auszuschließen. Zudem wurde die zwingende Beteiligung der Öffentlichkeit in einem rechtlich klar geregelten Verfahren gefordert. In einer Protokollerklärung zu diesem Beschluss hat das Land gemeinsam mit einigen anderen Ländern darüber hinaus von der Bundesregierung ein Morato - rium gefordert, wonach in Deutschland keine Bohrungen mit Anwendung der Fracking-Methode unter Einsatz wassergefährdender Stoffe durchgeführt werden sollen, bis gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse über die Risiken dieser Technologie vorliegen und ausgewertet wurden. Bei der UMK am 15. und 16. November 2012 wurde ein Beschluss unterstützt, wonach die UMK das Einbringen von umwelttoxischen Substanzen zur Erschließung von unkonventionellem Erdgas solange ablehnt, bis die Risiken geklärt sind. Die UMK hat in diesem Zusammenhang festgestellt, dass – die Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten unter Einsatz umwelttoxischer Chemikalien erhebliche Risiken beinhaltet, – der Einsatz von Fracking-Technologien mit umwelttoxischen Chemikalien in Trinkwasserschutzgebieten auszuschließen ist, – aufgrund der aktuellen wissenschaftlichen Datenlage es nicht verantwortbar ist, zu diesem Zeitpunkt Vorhaben zur Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten mit dem Einsatz von Fracking-Technolo - gien mit umwelttoxischen Chemikalien zu genehmigen, – über Anträge auf Genehmigung von Fracking-Maßnahmen mit umwelttoxischen Chemikalien zur Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten erst dann entschieden werden kann, wenn die nötige Datengrundlage zur Bewertung vorhanden ist und zweifelsfrei geklärt ist, dass eine nachteilige Veränderung der Wasserbeschaffenheit nicht zu besorgen ist (Besorgnisgrundsatz des Wasserhaushaltsgesetzes); die im Auftrag des Bundes und des Landes NRW erstellten Gutachten kommen zu dem Ergebnis, dass diese Voraussetzungen zurzeit nicht vorliegen, 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3910 – Disposalbohrungen als Mittel der Entsorgung von Frackflüssigkeiten mit umwelttoxischen Chemikalien aus der Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten abzulehnen sind. Die UMK hat sich in diesem Beschluss außerdem dafür ausgesprochen, dass – sowohl auf Länder- als auch auf Bundesebene – im Dialogprozess mit der Erd - gasindustrie und der Wissenschaft die offenen Fragen geklärt werden. Die Öffentlichkeit soll in einem breiten Beteiligungsprozess von Anfang an in diese Klärung eingebunden werden. Ziel sollte es sein, unter wissenschaftlicher Federführung die Defizite zu bearbeiten, ggf. auch mit den dazu notwendigen Forschungsbohrungen ohne Einsatz der Fracking-Technologie, möglichst im Einvernehmen und in Trägerschaft aller interessierten Unternehmen. Die UMK sieht außerdem ebenfalls die Notwendigkeit, bei der Zulassung von Maßnahmen zur Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten mittels Fracking eine obligatorische Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung vorzusehen. Die UMK hat die Bundesregierung daher aufgefordert, kurzfristig eine Änderung der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben vorzulegen. Die UMK hat das BMU außerdem gebeten, folgende Maßnahmen umzusetzen: – Die vorhandenen Gutachten (von EXXON, Landesregierung NRW, BMU sowie die europäischen und amerikanischen Studien) werden systematisch in einem gemeinsamen Prozess ausgewertet. – Die für das Fracking einzusetzenden Stoffe werden systematisiert und hinsichtlich ihrer schädlichen Eigenschaften und der Auswirkungen insbesondere auf die Wasserqualität bewertet (Datenbank). Auf der Basis des UMK-Beschlusses vom 15. und 16. November 2012 hatten die Länder Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein für die Sitzung des Bundesrats am 14. Dezember 2012 einen Entschließungsantrag formuliert, dem u. a. auch die Landesregierung von Baden-Württemberg auf der Basis eines Kabinetts - beschlusses vom 11. Dezember 2012 beigetreten ist. Dieser Antrag greift die Punkte des UMK-Beschlusses vollumfänglich auf. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 1. Februar 2013 die gemeinsame Entschließung der Länder Nordrhein -Westfalen, Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg, Bremen und Rheinland -Pfalz mit großer Mehrheit gefasst. Die Bundesregierung ist diesen Aufforderungen der Umweltministerkonferenz und des Bundesrates nicht gefolgt. Die Landesregierung wird sich auch weiter dafür einsetzen, dass die Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten mittels Fracking generell ausgeschlossen wird, solange Risiken für Mensch und Umwelt nicht zweifelsfrei ausgeschlossen werden können. Bis es zu einer solchen Regelung kommt, wird sich Baden-Württemberg auch weiterhin mit Nachdruck für ein bundesweites Moratorium einsetzen. Untersteller Minister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice