Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 3916 06. 08. 2013 1Eingegangen: 06. 08. 2013 / Ausgegeben: 05. 09. 2013 K l e i n e A n f r a g e Wir fragen die Landesregierung: 1. Welche konkreten Auswirkungen haben die in der am 31. Mai 2013 veröffentlichten Neufassung der Hinweise für die „Plausibilitätsprüfung der Bauflächenbedarfsnachweise im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach §§ 6 und 10 Absatz 2 BauGB“ enthaltenen neuen Werte für die Wohnbauflächenbedarfe auf die möglichen Flächenausweisungen folgender Städte und Gemeinden: Etten - heim, Lahr, Friesenheim, Offenburg, Appenweier, Achern, Oberkirch, Kehl, Gengenbach, Haslach, Hausach, Wolfach und Hornberg des Ortenaukreises? 2. Wie viele Gemeinden im Ortenaukreis haben nach den mitgeteilten Kriterien keine Möglichkeit mehr, Flächen über einem Hektar auszuweisen? 06. 08. 2013 Rau, Schebesta, Stächele CDU Kleine Anfrage der Abg. Helmut Rau, Volker Schebesta und Willi Stächele CDU und Antwort des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Auswirkungen der Fortschreibung der Plausibilitätsprüfung der Bauflächenbedarfsnachweise im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach §§ 6 und 10 Absatz 2 BauGB im Ortenaukreis Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3916 2 A n t w o r t Mit Schreiben vom 28. August 2013 Nr. 42-2511.10/30 beantwortet das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur die Kleine Anfrage wie folgt: V o r b e m e r k u n g Mit der nun erfolgten Fortschreibung der Hinweise aus dem Jahr 2009, soll insbesondere die landesweit gleichmäßige Beachtung der Zielvorgaben von Landesentwicklungsplan und Baugesetzbuch zur Reduzierung von Flächenneuausweisungen sowie zum Vorrang der Innenentwicklung von Städten und Gemeinden weiter gestärkt werden. Dies ist im Zusammenhang zu sehen mit den durch den Bundesgesetzgeber im Zuge der jüngsten BauGB-Novelle verdeutlichten und präzisierten Anforderungen hinsichtlich der Innenentwicklung und der Flächeninanspruch - nahme für Siedlungszwecke in den §§ 1 und 1 a des Baugesetzbuchs. Auch zum Erreichen des Flächensparziels des Bundes, der die Neuinanspruchnahme von Flächen bis zum Jahr 2020 von 87 ha/Tag (im Mittel 2007–2010) auf 30 ha/Tag zurückführen möchte, muss und will das Land einen entscheidenden Beitrag leis - ten. Ein zentrales Ziel der Landesregierung bleibt es zudem, die schon von der Regierung der letzten Legislaturperiode als notwendig erkannte und anzustrebende Netto-Null beim Flächenverbrauch, zu erreichen. Hierbei wollen wir bis 2016 deutliche Erfolge erzielen. Vor diesem Hintergrund erfolgte neben Ergänzungen der Hinweise, die vor allem klarstellenden Charakter haben, eine Änderung des Faktors (statt bisher in der Regel 0,5 % p. a. nun in der Regel 0,3 % p. a. des Planungszeitraums), mit dem der zusätzliche Wohnbauflächenbedarf (als fiktiver Einwohnerzuwachs) in einer Vergleichsberechnung im Rahmen der Plausibilitätsprüfung dargestellt wird, der allein aus einem Rückgang der Belegungsdichte resultiert und ein Teil des gesamten zusätzlichen Flächenbedarfs der Gemeinde ist. Dieser Belegungsdichterückgang wie - derum ist auf den insbesondere demografisch bedingten Prozess der Zunahme der Haushaltszahlen bei Rückgang der Haushaltsgrößen (Singularisierung) und den dadurch sowie durch Komfortbedarf bedingten Zuwachs an Wohnfläche/ Einwohner /in zurückzuführen. Hintergrund ist, dass sich dieser zusätzliche Bedarf in den Jahren seit der erstmaligen Aufstellung der Hinweise 2009 nach An gaben des Statistischen Landesamtes abgeschwächt hat. Das muss auch so sein, denn die Singularisierung findet bei 1 Einwohner/in/Wohnung ihre natürliche Grenze und auch die Zunahme der Wohnfläche pro Einwohner/in (43,2 m²/Einwohner/in, Stand 2011) kann aus den verschiedensten Gründen nicht weiter ungebrochen ansteigen. 1. Welche konkreten Auswirkungen haben die in der am 31. Mai 2013 veröffentlichten Neufassung der Hinweise für die „Plausibilitätsprüfung der Bauflächen - bedarfsnachweise im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach §§ 6 und 10 Absatz 2 BauGB“ enthaltenen neuen Werte für die Wohnbauflächenbedarfe auf die möglichen Flächenausweisungen folgender Städte und Gemeinden: Ettenheim , Lahr, Friesenheim, Offenburg, Appenweier, Achern, Oberkirch, Kehl, Gengenbach, Haslach, Hausach, Wolfach und Hornberg des Ortenaukreises? Die Neufassung der Hinweise hat für alle Gemeinden des Landes und damit auch für die genannten Gemeinden im Ortenaukreis die Folge, dass die Genehmigungsbehörden im Rahmen der Plausibilitätsprüfung der kommunalen Flächenbedarfsnachweise für den aus dem Belegungsdichterückgang resultierenden Flächen - bedarf – und nur für diesen – künftig i. d. R. eine um ca. 40 % geringere Fläche als plausibel beurteilen werden, als dies bisher der Fall war. Dies bedeutet jedoch nicht, dass der absolute Flächenbedarf einer Gemeinde, dem durch entsprechende Flächennutzungsplandarstellungen Rechnung getragen werden muss, in vergleichbarem Umfang abnimmt. Für den absoluten Flächenbedarf im Weiteren maßgeblich und von Bedeutung ist die für den Planungszeitraum prognostizierte Bevölkerungsentwicklung der Gemeinde und der Bestand an Bauflächenpotenzialen, beispielweise in Form von bestehenden Flächennutzungsplandarstellungen , nicht bebauten Grundstücken in bestehenden Bebauungsplänen , Baulücken, Brachflächen, sowie deren Aktivierbarkeit. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3916 Da im Rahmen jedes einzelnen Genehmigungsverfahrens für einen Flächennutzungsplan die verschiedensten, insbesondere örtlichen- und regionalen Besonderheiten , durch die Genehmigungsbehörde zu berücksichtigen sind und der absolute Wohnbauflächenbedarf von weit mehr Faktoren abhängt, als von dem aus der Reduzierung der Haushaltsgrößen und der Zunahme der Wohnfläche pro Einwohner /in resultierenden Flächenbedarf, ist es dem Ministerium für Verkehr und Infrastruktur nicht möglich, zur Auswirkung der neuen Hinweise auf die Planungen der angesprochenen Gemeinden im Einzelnen detaillierte Aussagen zu treffen. Nach Berechnungen des Regionalverbands Südlicher Oberrhein, die auf den Zahlen der regionalisierten Bevölkerungsprognose des Statistischen Landesamts von 2008/2009 basieren und weder die Zensus 2011 Ergebnisse noch örtliche- und regionale Besonderheiten berücksichtigen, besteht für die angesprochenen Gemeinden rein rechnerisch folgender Flächenbedarf: Sofern dieser Flächenbedarf einschließlich eines Mehr- bzw. Minderbedarfs aufgrund örtlicher- und regionaler Besonderheiten nicht durch vorhandene, aktivierbare Bauflächenpotentiale gedeckt werden kann, sind im Flächennutzungsplan entsprechend neue Bauflächen zur Deckung des voraussichtlichen Bedarfs darzustellen . Nach Aussagen des Regierungspräsidiums Freiburg befindet sich derzeit jedoch nur bei den Gemeinden Ettenheim, Oberkirch, Gegenbach und Haslach eine Flächennutzungsplanänderung im Verfahren, in Offenburg ist sie nahezu abgeschlossen . In diesen Fällen entscheiden letztlich die Genehmigungsbehörden, die genauere Kenntnisse zu den Verfahren, bereits abgestimmten Fragen und zur Konsequenz der Durchführung haben, in welchen Fällen sie die Plausibilitäts - prüfung der Bauflächenbedarfs noch nach den Hinweisen 2009 vornehmen. Flächenbedarf nach Hinweisen 2013 in ha Flächenbedarf nach Hinweisen 2009 in ha Achern 11,84 21,21 Appenweier 2,36 8,24 Ettenheim 6,89 12,17 Friesenheim 7,84 15,51 Gengenbach 10,49 15,21 Haslach im Kinzigtal 2,04 4,64 Hausach 1,96 4,16 Hornberg –0,52 2,02 Kehl 11,77 24,88 Lahr/Schwarzwald 20,07 36,64 Oberkirch 4,45 12,99 Offenburg 21,54 41,30 Wolfach 1,22 3,39 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3916 4 2. Wie viele Gemeinden im Ortenaukreis haben nach den mitgeteilten Kriterien keine Möglichkeit mehr, Flächen über einem Hektar auszuweisen? Nach den vorgenannten Berechnungen des Regionalverbands Südlicher Ober - rhein haben 22 Gemeinden im Ortenaukreis rein rechnerisch keinen über 1 ha hinausgehenden Bauflächenbedarf mehr. Nach den Hinweisen von 2009 war dies bei 9 Gemeinden der Fall. Örtliche- und regionale Besonderheiten wie auch die Zensus 2011 Ergebnisse sind bei der zu dieser Aussage führenden Berechnung allerdings wiederum nicht berücksichtigt, wären jedoch in die Prüfung einzustellen, sofern in den jeweiligen Fällen die Aufstellung oder Änderung eines Flächen - nutzungsplans bzw. dessen Genehmigung anstehen würde. Dr. Splett Staatssekretärin << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice