Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 3942 14. 08. 2013 1Eingegangen: 14. 08. 2013 / Ausgegeben: 15. 10. 2013 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele FSJ-Plätze gibt es derzeit in Baden-Württemberg (aufgeschlüsselt nach Stadt- und Landkreisen)? 2. Wie viele dieser FSJ-Plätze sind im sozialen Bereich angesiedelt (aufgeschlüsselt nach Altenpflege, Arbeit mit Menschen mit Behinderung und in Krankenhäuser )? 3. Gibt es Erkenntnisse darüber, wie viele FSJ-Leistende nach ihrem Freiwilligendienst ein Ausbildungsverhältnis im sozialen Bereich eingehen (aufgeschlüsselt nach Altenpflege, Arbeit mit Menschen mit Behinderung und in Krankenhäuser)? 4. Was unternimmt das Land, um junge Menschen für Freiwillige Soziale Jahre zu gewinnen? 5. Erhalten FSJ-Absolventen bei einer anschließenden Ausbildung im sozialen Bereich eine zeitliche Anerkennung (beispielsweise verkürzte Ausbildungszeit oder ähnliches)? 14. 08. 2013 Raab CDU Kleine Anfrage des Abg. Werner Raab CDU und Antwort des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren FSJ-Plätze (Freiwilliges Soziales Jahr) im Bereich Pflege in Baden-Württemberg Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3942 2 B e g r ü n d u n g Die vielfältigen Angebote in den Jugendfreiwilligendiensten ermöglichen interessierten jungen Menschen bis zum Alter von 27 Jahren in der Regel über einen Zeitraum von 12 Monaten nicht nur etwas Nützliches zu tun, indem sie sich für die Gesellschaft engagieren, sondern bieten auch Orientierung. Besonders im sozialen Bereich erhöht sich die Anzahl derer, die nach ihrem Freiwilligendienst in ein Ausbildungsverhältnis im Bereich der Pflege gehen. A n t w o r t * ) Mit Schreiben vom 2. Oktober 2013 Nr. 16-5002.4-020 beantwortet das Ministe - rium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren im Einvernehmen mit dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele FSJ-Plätze gibt es derzeit in Baden-Württemberg (aufgeschlüsselt nach Stadt- und Landkreisen)? Im Jahr 2012 waren 10.497 Freiwillige im Einsatz. Die genaue Anzahl der Freiwilligen im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) für das Jahr 2013 kann erst mit dem haushaltstechnischen Abschluss des FSJ und nach Vorliegen des Verwendungsnachweises im April 2014 abschließend erhoben werden. Nach derzeitigem Stand leisten 2013 aber rd. 10.600 junge Menschen ein FSJ. Der Antwort auf die An - frage werden somit einerseits die Zahlen von 2012 zugrunde gelegt, jedoch auch erste Angaben der Träger zum Jahr 2013 berücksichtigt. Zur Erhebung der Plätze bzw. der Freiwilligenzahlen, die eine Aufschlüsselung nach Land- oder Stadtkreisen vorsieht, besteht keine Rechtsgrundlage. Diese Daten wurden durch die Träger deshalb bisher nicht erhoben. Nach den uns vorliegenden Angaben der Träger über insgesamt 7.430 von insgesamt rd. 10.600 derzeit besetzten Plätzen teilen sich diese wie folgt auf die Landund Stadtkreise auf: FSJ in Baden-Württemberg *) Der Überschreitung der Drei-Wochen-Frist wurde zugestimmt. Alb-DonauKreis Baden-Baden (Stadt) Biberach Böblingen Bodenseekreis 146 19 102 89 253 BreisgauHochschwarz - wald Calw Emmendingen Enzkreis Esslingen 176 102 85 101 316 Freiburg (Stadt) Freudenstadt Göppingen Heidelberg (Stadt) Heidenheim 320 81 139 283 103 Heilbronn Heilbronn (Stadt) Hohenlohekreis Karlsruhe Karlsruhe (Stadt) 177 44 105 247 298 Konstanz Lörrach Ludwigsburg Main-TauberKreis Mannheim (Stadt) 120 71 229 47 262 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3942 2. Wie viele dieser FSJ-Plätze sind im sozialen Bereich angesiedelt (aufgeschlüsselt nach Altenpflege, Arbeit mit Menschen mit Behinderung und in Krankenhäuser )? Nach vorliegenden Angaben der Träger sind derzeit von rd. 10.600 Plätzen 1.545 Plätze im Einsatzbereich Altenpflege, 2.496 Plätze im Einsatzbereich von Menschen mit einer Behinderung und 2.132 Plätze in der Krankenpflege besetzt. 3. Gibt es Erkenntnisse darüber, wie viele FSJ-Leistende nach ihrem Freiwilligendienst ein Ausbildungsverhältnis im sozialen Bereich eingehen (aufgeschlüs - selt nach Altenpflege, Arbeit mit Menschen mit Behinderung und in Krankenhäuser )? Derzeit gibt es hierzu keine aktuellen, gesicherten Erkenntnisse. Nach den Ergebnissen einer im Jahre 2006 herausgegebenen Evaluation des FSJ und FÖJ des Bundes, die vom Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik e. V. (ISG e. V.) erstellt wurde, gibt es besonders bei den ehemaligen Teilnehmerinnen und Teilnehmern des FSJ eine Verbindung zwischen dem angestrebten Berufsziel und dem vorangegangenen Freiwilligendienst. Nach dortigen Erhebungen wird bei einem Drittel die zukünftige Tätigkeit im gleichen Bereich wie die des ehemaligen FSJ liegen und bei knapp der Hälfte gibt es zumindest eine Verbindung dazu. Die Auswertung zeigte, dass vor allem bei Haupt- und Realschülern im FSJ der ehemalige Freiwilligendienst auf die zukünftig geplante Tätigkeit einen Einfluss ausübte. So wollten zum Zeitpunkt der Erhebung 50 % der Hauptschüler und 39 % der Realschüler im unmittelbaren Bereich ihres Freiwilligendienstes einmal tätig werden. Unter den Ausbildungsberufen der ehemaligen Freiwilligen im FSJ nahmen „Gesundheits- und Krankenpfleger“ sowie „Krankenschwester“ mit Anteilen von 34 % bzw. 23 % Spitzenpositionen ein. Nach Auskunft der Träger ist auch aktuell eine deutliche Tendenz dahingehend erkennbar, dass junge Menschen, die ein FSJ leisten, im Anschluss vermehrt einen sozialen Beruf wählen. Nach Darstellung einzelner Träger handelt es sich dabei um einen Anteil von 15 % bis 70 %. 4. Was unternimmt das Land, um junge Menschen für Freiwillige Soziale Jahre zu gewinnen? Um junge Menschen für einen Freiwilligendienst zu motivieren, sind vorrangig die Träger und Einsatzstellen des Freiwilligen Sozialen Jahres gefordert. Der freiwillige Dienst muss dabei auf die Bedürfnisse der jungen Menschen zugeschnitten sein und sich durch eine hohe Qualität auszeichnen. Um dies zu gewähr - leisten, haben sich Träger des FSJ sowie Einsatzstellen zur engen Zusammen - arbeit verpflichtet. Das Land wiederum steht in ständigem engem Kontakt zu den Trägern des FSJ und ist regelmäßig im Arbeitskreis FSJ der Träger vertreten. Die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit wird durch den regelmäßigen Austausch des Sozialministeriums mit dem Sprecherrat des Arbeitskreises FSJ befördert . Daneben unterstützt das Sozialministerium den Arbeitskreis FSJ bei der Öffentlichkeitsarbeit. Neckar-Odenwald -Kreis Ortenaukreis Ostalbkreis Pforzheim (Stadt) Rastatt 78 176 287 125 28 Ravensburg Rems-MurrKreis Reutlingen Rhein-NeckarKreis Rottweil 193 132 230 361 91 Schwäbisch Hall SchwarzwaldBaar -Kreis Sigmaringen Stuttgart (Stadt) Tübingen 47 86 67 775 422 Tuttlingen Ulm (Stadt) Waldshut Zollernalbkreis 56 230 43 88 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3942 4 Bei der Motivation von jungen Menschen für einen Dienst spielt die Anerkennungskultur eine bedeutende Rolle. Im Mai 2012 wurde ein Runder Tisch ins Leben gerufen, dem neben den zuständigen Ressorts auch Vertreterinnen und Vertreter der Träger des FSJ angehören. Ziel ist es, geeignete Maßnahmen zur Stärkung der Anerkennungskultur und zu deren Umsetzung vorzuschlagen. Das Sozialministerium hat zur Anerkennung der Leistungen der jungen Freiwilligen im Juli 2011 einen Aktionstag durchgeführt. An diesem nahmen über 800 Freiwillige teil. Gleichzeitig wurde dadurch eine breite Öffentlichkeit mit den Freiwilligendiensten bekannt gemacht, da sowohl Fernsehen wie auch Presse starkes Interesse an dieser Veranstaltung bekundeten. Da zur Förderung der Jugendfreiwilligendienste Bundesmittel bereitgestellt werden und die Jugendfreiwilligendienste durch Bundesgesetz (Gesetz zur Förderung der Jugendfreiwilligendienste FSJ und FÖJ vom 1. Mai 2008) geregelt sind, werden auch in der regelmäßigen Zusammenarbeit mit dem Bund geeignete Maßnahmen zur Förderung der Freiwilligendienste entwickelt. 5. Erhalten FSJ-Absolventen bei einer anschließenden Ausbildung im sozialen Bereich eine zeitliche Anerkennung (beispielsweise verkürzte Ausbildung oder ähnliches)? Die gesetzlichen Regelungen der Ausbildungen zu sozialen Berufen und Pflegeberufen sehen keine Ausbildungsverkürzung für ein FSJ vor. Hintergrund ist, dass das FSJ zwar im Wesentlichen eine strukturierte und angeleitete Tätigkeit darstellt , jedoch nicht in einer Form, die einer Ausbildung gleichwertig ist und daher verkürzend angerechnet werden kann. Bei einjährigen Ausbildungen (Altenpflegehilfe und Krankenpflegehilfe) ist da - rüber hinaus eine Ausbildungsverkürzung generell nicht zweckmäßig, weil hier zielgerichtet auf die staatliche Prüfung hingearbeitet werden muss. Das für die Ausbildung in der Heilerziehungspflege und in der Krankenpflegehilfe erforder - liche Vorpraktikum kann durch das FSJ erbracht werden. Ein solches Vorpraktikum wurde bis vor kurzem auch in der Altenpflegehilfe gefordert, aber im Hinblick auf die Regelungen in anderen Bundesländern gestrichen. Im Rahmen eines Studiums oder der Studienzulassung kann ein FSJ durch eine Anrechnung als Krankenpflegepraktikum nach § 6 ÄAppO bei einem Studium der Humanmedizin berücksichtigt werden. Grundsätzlich ist der Krankenpflegedienst vor Beginn des Medizinstudiums oder während der unterrichtsfreien Zeit des Studiums vor der Meldung zum Ersten Abschnitt der ärztlichen Prüfung in einem Krankenhaus abzuleisten. Für bestimmte krankenpflegerische Tätigkeiten besteht aber die Möglichkeit, diese teilweise oder vollständig auf den Krankenpflegedienst anzurechnen. Hierzu zählt u. a. das FSJ. Der Umfang der Anrechnung hängt davon ab, ob der Freiwilligendienst auf der Bettenstation eines Krankenhauses oder in einem Altenpflegeheim/Behindertenheim absolviert wurde. Den Hochschulen steht zudem frei, auch in anderen Studiengängen einen Dienst z. B. als Vorpraktikum anzuerkennen. Bewerberinnen und Bewerber, die einen Jugendfreiwilligendienst ableisten und bei oder nach Beginn ihres Dienstes eine Zulassung für einen Studiengang erhalten haben , werden nach Beendigung des Dienstes bei der Studienplatzvergabe in demselben Studiengang vorweg ausgewählt. Sie müssen sich also bei einer späteren Bewerbung nicht nochmals der Konkurrenz stellen, sondern haben ihren Studienplatz sicher. Des Weiteren können einschlägige Freiwilligendienste im Rahmen der Auswahlverfahren bei der Studienzulassung als Auswahlkriterien berücksichtigt werden. Die Hochschulen regeln die Anforderungen für jeden Studiengang selbst in den Auswahlsatzungen. Abgeleistete Dienste können zusätzlich als nachrangiges Kriterium bei der Studienzulassung berücksichtigt werden, wenn bei der Studienplatzvergabe Ranggleichheit besteht. 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