Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 3944 14. 08. 2013 1Eingegangen: 14. 08. 2013 / Ausgegeben: 07. 10. 2013 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Bedeutung misst sie der Beweissicherung bei Opfern von Gewalt zu, insbesondere bei häuslicher Gewalt, bei Verdacht auf Kindesmisshandlung, Kindesmissbrauch, Vergewaltigung und Gewalt an älteren Menschen ggf. auch unabhängig von einer Strafanzeige? 2. Welche Erfahrungen liegen dazu aus der Arbeit der Gewaltambulanz am Universitätsklinikum Heidelberg vor? 3. Wie beurteilt sie diese Erfahrungen? 4. Kann die Konzeption einer Gewaltambulanz wie in Heidelberg auch auf andere Universitätskliniken – etwa dem Universitätsklinikum Tübingen – übertragen werden und welche Hindernisse stünden dem ggf. entgegen? 5. Welche Erfahrungen gibt es nach ihrer Kenntnis aus der Arbeit von in anderen Bundesländern bereits bestehenden Gewaltambulanzen? 6. Wie können Gewaltambulanzen, sofern sie am Anfang des medizinischen Handelns nach der Gewalttat stehen, die Opfer in eine Behandlung weiterleiten und dabei ggf. mit den neuen Traumaambulanzen in Baden-Württemberg koope - rieren? 14. 08. 2013 Haller-Haid SPD Kleine Anfrage der Abg. Rita Haller-Haid SPD und Antwort des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Gewaltambulanzen und ihre Bedeutung für Opfer von Sexual- und/oder Gewaltdelikten Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3944 2 B e g r ü n d u n g Gewaltambulanzen gewährleisten als klinisch-forensische Akuthilfeeinrichtungen Menschen, denen körperliche oder sexuelle Gewalt angetan worden ist, eine umgehende rechtsmedizinische Untersuchung und dabei die Dokumentation von Verletzungen und anderen Folgen, die ggf. später gerichtsverwendbar ist, sowie erforderlichenfalls die Spurensicherung zum Beispiel durch die Sicherung fremder DNA. Dies geschieht unabhängig davon, ob die Opfer sofort eine Strafanzeige stellen wollen oder nicht. Gewaltambulanzen können auch dafür sorgen, dass die betroffenen Menschen weitere ärztliche Behandlung oder psychologische bzw. seelsorgerische Betreuung erhalten. Der „WEISSE RING“ als Organisation der Kriminalitätsopferhilfe befürwortet die Einrichtung von Gewaltambulanzen nachdrücklich . Bisher gibt es nur eine Gewaltambulanz am Universitätsklinikum Heidelberg in Baden-Württemberg. Es sollte daher geprüft werden, ob eine Gewalt - ambulanz am Universitätsklinikum Tübingen oder an anderen Kliniken eingeführt werden kann. A n t w o r t * ) Mit Schreiben vom 29. September 2013 Nr. 42-7730.000/23/2 beantwortet das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst in Abstimmung mit dem Justiz- und dem Sozialministerium die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Bedeutung misst sie der Beweissicherung bei Opfern von Gewalt zu, insbesondere bei häuslicher Gewalt, bei Verdacht auf Kindesmisshandlung, Kindesmissbrauch, Vergewaltigung und Gewalt an älteren Menschen ggf. auch unabhängig von einer Strafanzeige? Der Sicherung von Beweismitteln kommt im Strafverfahren ein sehr hoher Stellenwert zu. Das gilt insbesondere bei Gewalt- und Sexualdelikten, die häufig dadurch gekennzeichnet sind, dass neben dem Opfer der Tat weitere unmittelbare Tatzeugen nicht zur Verfügung stehen. In solchen Fällen steht oft Aussage gegen Aussage. Gerade dann ist es wichtig, dass die Glaubhaftigkeit der Angaben des Opfers durch andere Beweismittel unterlegt werden kann. Das kann beispiels - weise die Dokumentation von am Körper des Opfers sichtbaren Verletzungsspuren , die Sicherung von am oder im Körper von Opfer oder Täter nachweisbaren Sekretspuren, die Sicherung von bei der Tat getragener Kleidung oder die Sicherung bei einer sorgfältigen Untersuchung des Tatorts auffindbarer Spuren sein. Die Erfahrung zeigt, dass sich Opfer von Gewalt- oder Sexualdelikten oftmals nicht zeitnah entscheiden können, ob sie die Tat zur Anzeige bringen wollen. Das gilt insbesondere dann, wenn der Täter aus dem familiären oder sonstigen persönlichen Umfeld stammt. Mit dem zeitlichen Abstand der Strafanzeige zur Tat steigt die Gefahr, dass die Aussage des Opfers stützende weitere Beweismittel nicht mehr zur Verfügung stehen. Vor diesem Hintergrund ist die Möglichkeit zu begrüßen , dass Beweismittel unabhängig von einer Strafanzeige gesichert werden können. Eine solche Möglichkeit bietet in Baden-Württemberg nicht nur die Gewaltambulanz am Rechtsmedizinischen Institut des Universitätsklinikums Heidelberg . Auch in Freiburg, Offenburg, Ravensburg, Rottweil und Tuttlingen besteht unter Beteiligung verschiedener Kooperationspartner die Möglichkeit insbesondere für Frauen, in einer Klinik unabhängig von einer Strafanzeige eine Spuren - sicherung zu veranlassen. Wegen der Einzelheiten kann auf den Abschlussbericht der Zweiten Opfer- und Zeugenschutzkommission hingewiesen werden, der am 23. Juli 2013 von Justizminister Stickelberger, Sozialministerin Altpeter und Innenminister Gall der Öffentlichkeit vorgestellt wurde. _____________________________________ *) Der Überschreitung der Drei-Wochen-Frist wurde zugestimmt. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3944 Die Beweissicherung unabhängig von einer Strafanzeige ist aber kein gleichwertiger Ersatz für eine Beweissicherung, wie sie nach einer zeitnahen Strafanzeige möglich ist. Eine von Polizei und Staatsanwaltschaft veranlasste Spurensicherung unmittelbar nach einer Tat, die den Tatort und gegebenenfalls einen bereits bekannten Tatverdächtigen einbeziehen kann, wird in aller Regel zu einer umfassenderen und im Hinblick auf eine Beweisführung vor Gericht verlässlicheren Spurensicherung führen. 2. Welche Erfahrungen liegen dazu aus der Arbeit der Gewaltambulanz am Universitätsklinikum Heidelberg vor? Die Gewaltambulanz des Instituts für Rechts- und Verkehrsmedizin Heidelberg bietet für alle von körperlicher oder sexueller Gewalt betroffenen Menschen unabhängig von deren Herkunft oder Alter die Möglichkeit, zu jeder Zeit eine fachgerechte rechtsmedizinische Beweissicherung nach gewaltsamen Vorfällen zu erhalten. Dazu wurde ein ständiger ärztlicher mobiler Bereitschaftsdienst eingerichtet , der niederschwellig, also auch für Betroffene selbst, über eine öffentliche Telefonnummer zugänglich ist. An der Gewaltambulanz des Instituts für Rechtsund Verkehrsmedizin Heidelberg wurden bislang seit deren Eröffnung am 21. November 2012 annähernd 200 Personen untersucht, ca. die Hälfte davon ohne vorherige Anzeige. Nur selten jedoch werden Strafanzeigen erstattet, nachdem sich das Opfer aus eigener Initiative oder vermittelt durch einen Arzt oder eine Klinik zur Beweissicherung in die Gewaltambulanz begeben hat. Auch wenn die Fälle selten sind, zeigt sich aber doch, dass es sich um ein hilf - reiches Angebot handelt, das entscheidend zur Überführung eines Täters beitragen kann. Insgesamt erfolgten Untersuchungen in der Gewaltambulanz zu allen in der Anfrage genannten Bereichen, insbesondere auch zu häuslicher Gewalt, sexueller Gewalt, Kindsmisshandlung und sexuellem Kindsmissbrauch. Im Hinblick auf eine zeitnahe Untersuchung, welche Voraussetzung für ein optimales Ergebnis (Dokumentation bzw. Sicherung aller vorhandenen Verletzungen und Spuren) ist, hat sich das Angebot einer „anzeigeunabhängigen“ Untersuchung bislang sehr gut bewährt. Gerade in den Bereichen Kindsmisshandlung/sexueller Kindsmiss - brauch sowie häusliche Gewalt ist dies die wichtigste Voraussetzung für einen niederschwelligen und damit auch zeitnahen Zugang für betroffene Gewaltopfer. Die Praxis zeigt, dass gerade von Gewalt Betroffene, bei denen der Täter aus dem familiären Umfeld stammt, zwar eine Beweissicherung wünschen, bis zu einer eventuellen Anzeige jedoch meist viel Zeit vergeht, nach der erlittene Verletzungen oder Spuren längst unwiederbringlich verloren sind. Bei Kindern mit Verdacht auf Misshandlung oder sexuellen Missbrauch wird von klinisch tätigen Ärzten praktisch nur dann die Möglichkeit genutzt, eine ergänzende rechtsmedizinische Fachmeinung einzuholen, wenn diese unabhängig von einer Anzeige eingeholt werden kann. 3. Wie beurteilt sie diese Erfahrungen? Das Heidelberger Angebot wurde bislang ebenso wie vergleichbare klinisch- forensische Ambulanzen, z. B. in Hamburg aber auch im Ausland, wie in Graz oder in Bern, sehr gut angenommen. Dies wird durch die Fallzahlen deutlich belegt . Es wäre wünschenswert, dass alle Opfer von Gewalt zeitnah Zugang zu einer rechtsmedizinischen Untersuchung und Spurensicherung erlangen können. Das Angebot der Heidelberger Gewaltambulanz soll deshalb bei entsprechender Finanzierung auch in Zukunft ohne Einschränkungen für Betroffene kostenlos zur Verfügung stehen und auf weitere Regionen ausgedehnt werden. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3944 4 4. Kann die Konzeption einer Gewaltambulanz wie in Heidelberg auch auf andere Universitätskliniken – etwa dem Universitätsklinikum Tübingen – übertragen werden und welche Hindernisse stünden dem ggf. entgegen? Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Heidelberger Konzeption einer Gewalt - ambulanz auch auf die anderen Universitätsklinika übertragen werden könnte. So werden am rechtsmedizinischen Institut Freiburg die grundsätzlichen Leistungen, die in der vom Heidelberger Institut für Rechtsmedizin eingerichteten Gewalt - opferambulanz angeboten werden, bereits jetzt schon ebenso erbracht. Dabei werden Untersuchungen entweder im Auftrag von Behörden (Gerichte, Staatsanwaltschaften , Polizei, Jugendämter) oder konsiliarisch (für andere Einrichtungen des Klinikums, z. B. Frauenklinik, Zentrum für Kinder- und Jugendmedizin, Department Orthopädie und Traumatologie) durchgeführt. Zusätzlich besteht fallbezogen und im Rahmen von Fortbildungsmaßnahmen eine enge Zusammenarbeit mit dem Pädiatrischen Kinderschutzzentrum und dem Freiburger Interventionsprojekt gegen häusliche Gewalt. Das Freiburger Institut für Rechtsmedizin ist darüber hinaus auch Projektpartner des vom Wissenschaftsministerium geförderten Kompetenzzentrums Kinderschutz. Problematisch in diesem Zusammenhang ist grundsätzlich die Finanzierung einer solchen Versorgung. Das Konzept einer „niederschwelligen“ Untersuchung/Betreuung /Dokumentation außerhalb der Krankenversorgung und ohne behördliche Veranlassung stößt an Grenzen, wenn kein Kostenträger vorhanden ist. Ein kos - tenfreies Angebot der Leistungen an betroffene Personen vor einer Anzeige ist defizitär und kann im Grunde nur funktionieren, solange es extern gefördert wird. 5. Welche Erfahrungen gibt es nach ihrer Kenntnis aus der Arbeit von in anderen Bundesländern bereits bestehenden Gewaltambulanzen? Nach dem Kenntnisstand der Landesregierung werden auch in anderen Bundesländern , eingerichtete Gewaltambulanzen gut angenommen. Zu einem über - wiegenden Teil werden die dortigen Einrichtungen aus Mitteln der jeweiligen Sozialministerien oder/und der Innenministerien finanziert, so z. B. in SchleswigHolstein , Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern oder Bayern. Mittel aus Forschung und Lehre werden nicht zur Finanzierung der Gewaltambulanzen eingesetzt. 6. Wie können Gewaltambulanzen, sofern sie am Anfang des medizinischen Handelns nach der Gewalttat stehen, die Opfer in eine Behandlung weiterleiten und dabei ggf. mit den neuen Traumaambulanzen in Baden-Württemberg kooperieren ? Das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren plant in einem Modellprojekt die Einrichtung von Traumaambulanzen zur Behandlung von Gewaltopfern in drei Modellregionen in Baden-Württemberg. Dort soll für den Personenkreis, der als Opfer einer Gewalttat nach § 1 Opferentschädigungsgesetz (OEG) akut traumatisiert wurde und psychotherapeutischer Soforthilfe bedarf, ein niedrigschwelliges Hilfsangebot eingerichtet werden. Die Modell -Ambulanzen sollen allen Betroffenen ohne vorherige Selektion (d. h. ohne Überweisung und Krankenschein sowie ohne Berücksichtigung sonstiger Ausschlusskriterien ) eine Sofortintervention von fünf Sitzungen anbieten. Hintergrund des Konzepts ist die Tatsache, dass derzeit zu wenig Soforthilfe für traumatisierte Opfer verfügbar ist. Niedergelassene Psychotherapeuten haben oft lange Wartezeiten. Nach wissenschaftlicher Erkenntnis ist die frühe Zeit nach einer Traumatisierung jedoch besonders geeignet, um die Entstehung einer posttraumatischen Belastungsstörung vorbeugend verhindern zu können. Nach der dreijährigen Begleitevaluation soll überprüft werden, ob auch unter den regionalen Gegebenheiten des Landes Baden-Württemberg einer breiteren Einführung eines Angebotes im Verbund von Klinikambulanzen und Versorgungsbehörden näher getreten werden kann. 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3944 Während die Gewaltambulanzen in erster Linie eine rechtzeitige und fachgerechte Beweissicherung für ein späteres Ermittlungs- und Strafverfahren ermöglichen sollen, geht es bei den geplanten Traumaambulanzen um psychotherapeutische Soforthilfe für die Opfer von Gewalttaten. Insoweit ergänzen sich die beiden Konzepte. Nach Einrichtung der geplanten Traumaambulanzen könnte eine Gewaltambulanz das Gewaltopfer im Fall der Traumatisierung zur psychotherapeutischen Soforthilfe an eine Traumaambulanz verweisen und so eine lückenlose „Erstversorgung“ des Opfers – sowohl aus forensischer als auch aus psychotherapeutischer Sicht – ermöglichen. An den Standorten der Universitätsmedizin in Baden-Württemberg werden bereits zum jetzigen Zeitpunkt die Untersuchungen und Behandlungen zum Teil auch im Hinblick auf Traumata der betroffenen Personen durchgeführt oder aber es sind konkrete Kooperationen in dieser Hinsicht geplant. Am Standort Heidelberg besteht eine Kooperation zwischen der Traumaambulanz der Psychiatrischen Klinik Heidelberg und der Rechtsmedizinischen Gewalt - ambulanz. Wenn am Standort Freiburg Opfer einer Straftat medizinisch behandlungsbedürftig sind, werden sie in der Regel primär in einer klinischen Einrichtung behandelt. Erforderlichenfalls findet eine rechtsmedizinische Untersuchung/Dokumenta - tion/Spurensicherung bereits in der jeweiligen Behandlungseinrichtung statt. In jedem Fall werden nach Möglichkeit die klinischen und die rechtsmedizinischen Untersuchungen so aufeinander abgestimmt, dass die Belastung für traumatisierte Patienten möglichst gering ist. In Ulm könnte eine Gewaltambulanz grundsätzlich problemlos mit einer Trauma - ambulanz kooperieren. Bereits angedacht ist ein gemeinsames Projekt mit dem Bezirkskrankenhaus Günzburg. Darüber hinaus wird auch in Tübingen die interdisziplinäre Zusammenarbeit als wichtiger Schritt gesehen, um sich fachlich auszutauschen und damit die Weiterleitung der Betroffenen an spezifisch behandelnde Personen zu erleichtern. Bauer Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice