Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 3948 16. 08. 2013 1Eingegangen: 16. 08. 2013 / Ausgegeben: 20. 09. 2013 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie will sie das Ziel, die freiwilligen Feuerwehren in der Fläche, insbesondere im ländlichen Raum, auch in Zeiten des demografischen Wandels schlagkräftig zu erhalten und sie dabei aktuellen und zukünftigen technischen und räum - lichen Herausforderungen anzupassen, unterstützen und voranbringen? 2. Ist es nach ihrer Auffassung richtig, die zukünftig dauerhafte Sicherung des Schutzes von Leib und Leben der Bürger aus den beiden Teilgemeinden Karsee und Leupolz der Stadt Wangen im Allgäu durch eine in einem gemeinsamen Gebäude, auch im Sinne der Hilfsfristen-Richtlinie des Landes Baden-Württemberg , räumlich optimal positionierten Feuerwehr hinter die Belange der Raumordnung (Siedlungssteuerung) zurückzustellen? 3. Inwieweit kann die Regelung, dass Feuerwehrhäuser nicht nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB) baurechtlich priviligiert sind, mit den Vorgaben der Hilfs - fris ten-Richtlinie des Landes in Einklang gebracht werden, wenn man die vor Ort erforderlichen Gegebenheiten, wie die Entfernung zu Einsatzorten sowie topografische Beschaffenheit, bei der Bewertung aller vorgeschlagenen Stand - orte berücksichtigt? 4. Inwieweit ist es nach ihrer Auffassung unter dem Aspekt des Eingriffs in die Landschaft und des Landverbrauchs sinnvoll, am Ortsrand der benachbarten Teilgemeinden gegebenenfalls je ein Feuerwehrgerätehaus anstelle eines gemeinsamen Feuerwehrgerätehauses zu errichten? 5. Inwieweit wäre die Nachbarschaft zu bestehender Wohnbebauung in einer Abwägung alternativer Standorte nicht zwingend erforderlich? 6. Wäre es in den Fällen, bei denen Einwände aus der benachbarten Wohnbebauung zu befürchten sind, nicht besser, den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses Kleine Anfrage des Abg. Paul Locherer CDU und Antwort des Innenministeriums Neubau eines gemeinsamen Feuerwehrgerätehauses für Leupolz und Karsee, Stadt Wangen im Allgäu Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3948 2 ähnlich einem Schützenhaus in einem Gebiet zu errichten, in dem keine Einwände aus der benachbarten Wohnbebauung zu befürchten sind? 16. 08. 2013 Locherer CDU B e g r ü n d u n g Die Feuerwehren der beiden Teilgemeinden der Stadt Wangen im Allgäu Karsee und Leupolz wollen mit einem nahezu mittig zwischen den beiden Teilgemeinden liegenden Neubau eines Feuerwehrgerätehauses den Schutz der Bevölkerung im nördlichen Gemarkungsteil der Stadt Wangen im Allgäu dauerhaft sichern. Dies scheitert jedoch bisher an der Gesetzeslage. Der von der Stadt Wangen im Allgäu gewählte Standort erfüllt jedoch alle dringend gebotenen Erfordernisse, um die Vorgaben der Hilfsfristen-Richtlinie des Landes Baden-Württemberg einzuhalten und um neue Wege der Zusammenarbeit angesichts der demografischen Entwicklung zu gehen. A n t w o r t Mit Schreiben vom 9. September 2013 Nr. 4-1503.0/Wangen/Allgäu/1 beantwortet das Innenministerium im Einvernehmen mit dem Ministerium für Verkehr und Infrastruktur die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie will sie das Ziel, die freiwilligen Feuerwehren in der Fläche, insbesondere im ländlichen Raum, auch in Zeiten des demografischen Wandels schlagkräftig zu erhalten und sie dabei aktuellen und zukünftigen technischen und räum - lichen Herausforderungen anzupassen, unterstützen und voranbringen? Zu 1.: Nach § 3 des Feuerwehrgesetzes (FwG) haben die Gemeinden eine leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten. Zunächst sind somit die Gemeinden als Träger der Feuerwehr gefordert, schlagkräftige Feuerwehren bereit zu stellen. Ihnen obliegt es, die notwendigen ausgebildeten Feuerwehrangehörigen dauerhaft zu gewinnen und die erforderlichen Einsatzfahrzeuge und Ausrüstungsgegenstände einsatzbereit vorzuhalten. Die Landesregierung unterstützt im Rahmen ihrer Zuständigkeiten die Gemeinden und schafft möglichst gute Rahmenbedingungen. So hat beispielsweise das Innenministerium gemeinsam mit dem Landesfeuerwehrverband und in Abstimmung mit den kommunalen Landesverbänden die Hinweise zur Leistungsfähigkeit der Feuerwehr (Stand: 2008) erstellt und zur Anwendung empfohlen. Diese Hinweise beschreiben vor allem die Mindestanforderungen , geben aber auch Empfehlungen zur Abdeckung des Gesamtrisikos unter Berücksichtigung benachbarter Feuerwehren. Die Mindestanforderungen spiegeln sich in den Bemessungswerten „Eintreffzeit“, „Einsatzkräfte“ und „Einsatzmittel“ wider. Daraus ergeben sich letztendlich auch Hinweise für die Größe und den Standort von Feuerwehrhäusern. Die Hinweise zur Leistungsfähigkeit der Feuerwehr werden bei Bedarf überarbeitet und den sich verändernden Rahmenbedingungen angepasst. Das Innenministe- 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3948 rium hat die nächste Überarbeitung für 2014 vorgesehen. Dabei sollen unter an - derem die zu erwartenden Folgen des demografischen Wandels berücksichtigt werden. Wichtigstes Element für den Erhalt schlagkräftiger Feuerwehren ist die Verfügbarkeit von ausreichend und gut ausgebildeten Feuerwehrangehörigen. Wie bereits in der Antwort der Landesregierung zur Kleinen Anfrage des Abgeordneten Dr. Goll zur Anerkennung des Ehrenamtes in der Feuerwehr (Drucksache 15/3213) vom 12. März 2013 ausgeführt, unterstützt die Landesregierung hierbei mit zahlreichen Maßnahmen. Beispielhaft sind zu nennen: Mit der zur Veröffentlichung anstehenden Neufassung der Verwaltungsvorschrift Feuerwehrbekleidung wird unter anderem zur Attraktivitätssteigerung die Uniform angepasst und eine zusätzliche funktionale Dienstkleidung neu eingeführt. Das Land hat nahezu alle zusätzlichen Leistungen bei der Unfallversicherung mit der Neufassung der Verwaltungsvorschrift vom 11. April 2012 (GABl. S. 381) erhöht . Mit dem Neubau der Landesfeuerwehrschule und der Anbindung einer Akademie der Gefahrenabwehr schafft das Land in der Aus- und Fortbildung weitere Möglichkeiten , die Qualität der Feuerwehren zu sichern, die Zusammenarbeit aller im Bevölkerungsschutz Mitwirkenden zu verbessern, und die damit zur Mitarbeit bei den Feuerwehren motivieren sollen. In Zusammenarbeit mit den Vertretern der Altersabteilungen im Landesfeuerwehrverband hat das Innenministerium die Initiative „65plus – Senioren aktiv in unseren Feuerwehren“ gestartet. Hierbei wurde bundesweit bisher einmalig eine Konzeption zur Einbindung von Seniorinnen und Senioren in die Feuerwehrarbeit erstellt. Neben den Menschen spielt die Fahrzeug- und Geräteausstattung bei der Herstellung der Leistungsfähigkeit der Feuerwehr eine große Rolle. Das Land fördert die Feuerwehren beziehungsweise die Gemeinden über Zuwendungen aus den Mitteln der Feuerschutzsteuer, beispielweise bei der Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen oder beim Bau von Feuerwehrhäusern. In der Verwaltungsvorschrift über Zuwendungen für das Feuerwehrwesen vom 18. Januar 2011 (GABl. S. 94) legt das Innenministerium unter anderem fest, welche Fahrzeug - typen aus feuerwehrtaktischer Sicht notwendig sind und mit welchem Festbetrag diese gefördert werden. Erhöht gefördert werden beispielsweise Fahrzeuge mit überörtlichem Charakter oder Beschaffungsmaßnahmen, bei denen Gemeinden gemeinsam Fahrzeuge beschaffen und nutzen. Die Landesregierung orientiert sich bei ihrer Förderung an den Festlegungen der deutschen und europäischen Normung. Entscheidend ist daher, dass bei Anpassung der Normen im Feuerwehrwesen die aktuellen und zukünftigen – auch gesellschaftlichen und demografischen – Rahmenbedingungen erfüllt werden. Daher arbeiten Vertreter des Landes regelmäßig in den entsprechenden Normungsgremien für Feuerwehrfahrzeuge, -geräte und -häuser mit, um die notwendigen Anforderungen für zukunftsfähige Fahrzeug-, Geräte- und Unterbringungskonzepte in die Normungsarbeit einzubringen. Das Innenministerium wird die oben genannten Punkte auch zukünftig zur stän - digen Anpassung der Rahmenbedingungen an gesellschaftliche Entwicklungen nutzen. Als nächstes konkretes Projekt sollen mit Blick auf die demografische Entwicklung Möglichkeiten geschaffen werden, dem Trend eines immer früheren Wechsels von der Einsatzabteilung in die Altersabteilung entgegen zu wirken. So sind heute die Hälfte der rund 30.000 Angehörigen in den Altersabteilungen zwischen 50 und 65 Jahre alt; also in einem Alter, in dem man normalerweise noch der Einsatzabteilung angehört. Ebenso richten sich dauerhaft die Bemühungen darauf, den Anteil an weiblichen Feuerwehrangehörigen und an Feuerwehrangehörigen mit Migrationshintergrund zu erhöhen. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3948 4 2. Ist es nach ihrer Auffassung richtig, die zukünftig dauerhafte Sicherung des Schutzes von Leib und Leben der Bürger aus den beiden Teilgemeinden Karsee und Leupolz der Stadt Wangen im Allgäu durch eine in einem gemeinsamen Gebäude, auch im Sinne der Hilfsfristen-Richtlinie des Landes Baden-Württemberg , räumlich optimal positionierten Feuerwehr hinter die Belange der Raumordnung (Siedlungssteuerung) zurückzustellen? Zu 2.: Bei der Standortfrage eines Feuerwehrhauses kommt der Sicherung des Schutzes von Leib und Leben eine hohe Priorität zu. Entscheidend bei der Abwägung ist, dass ein Standort gefunden wird, der die Erreichung der Schutzziele ermöglicht. Hierbei kann es notwendig werden, widerstreitende Schutzziele gegeneinander abzuwägen. Mit der Errichtung eines Feuerwehrhauses mittig zwischen den Teilgemeinden Karsee und Leupolz der Stadt Wangen im Allgäu wäre ein Standort betroffen, an dem es bisher noch keine Besiedelung gibt. Gerade in einem solchen Fall eines möglichen neuen Siedlungsansatzes kommt der Leitvorstellung einer nachhaltigen Raumentwicklung besonderes Gewicht zu. Leitvorstellung der Raumordnung ist eine nachhaltige Raumentwicklung. Das bedeutet unter anderem, dass die Siedlungstätigkeit räumlich zu konzentrieren und der Freiraum zu schützen ist. Dieser grundlegenden, bereits seit langem bestehenden Vorgabe, kommt eine große Bedeutung zu, die gerade in den letzten Jahren ins - besondere angesichts des nach wie vor hohen Maßes der Inanspruchnahme bislang unbebauter Flächen für Siedlung und Verkehr und im Hinblick auf den sich abzeichnenden demographischen Wandel noch weiter zugenommen hat. Sie hat in dieser Form auch in den für die allgemeine Raumplanung geltenden Gesetzen, dem Raumordungsgesetz für die Landes- und Regionalplanung (vgl. § 2 Absatz 2 Nummern 2 und 6) und dem Baugesetzbuch für die kommunale Bauleitplanung (vgl. § 1 a Absatz 2), ihren Niederschlag gefunden. In Ausformung dieser raumordnerischen Vorgabe bestimmt der Landesentwicklungsplan Baden-Württemberg in Plansatz 3.1.9 (Z) als verbindliches Ziel der Raumordnung, dass die Siedlungsentwicklung vorrangig am Bestand auszurichten ist und dazu beispielsweise Möglichkeiten der Verdichtung und Arrondierung zu nutzen sind. Die Entscheidung über den geplanten Standort eines Feuerwehrhauses obliegt hierbei den Gemeinden; diese haben die Planungshoheit, die sie im Rahmen der geltenden Gesetze auszuüben haben. 3. Inwieweit kann die Regelung, dass Feuerwehrhäuser nicht nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB) baurechtlich priviligiert sind, mit den Vorgaben der Hilfs - fris ten-Richtlinie des Landes in Einklang gebracht werden, wenn man die vor Ort erforderlichen Gegebenheiten, wie die Entfernung zu Einsatzorten sowie topografische Beschaffenheit, bei der Bewertung aller vorgeschlagenen Standorte berücksichtigt? Zu 3.: Feuerwehrhäuser fallen nicht unter die im Außenbereich privilegiert zulässigen Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB). Ihre Zulässigkeit im unbeplanten Außenbereich richtet sich deshalb nach den in § 35 Abs. 2 BauGB normierten Voraussetzungen. Nach § 35 Abs. 2 BauGB können Feuerwehrhäuser als sonstige Vorhaben nur dann zugelassen werden, wenn sie insbesondere keine öffentlichen Belange beeinträchtigen . Der Errichtung einer nicht privilegierten baulichen Anlage im Außenbereich stehen in der Regel bereits Darstellungen eines Flächennutzungsplans entgegen. Die Errichtung eines Feuerwehrhauses im Außenbereich würde daher zunächst die Herstellung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit im Wege der Bauleitplanung voraussetzen, bei der allerdings wiederum die unter Nr. 2 genannten Ziele der Raumordnung nach § 1 Abs. 4 BauGB zu beachten sind. 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3948 4. Inwieweit ist es nach ihrer Auffassung unter dem Aspekt des Eingriffs in die Landschaft und des Landverbrauchs sinnvoll, am Ortsrand der benachbarten Teilgemeinden gegebenenfalls je ein Feuerwehrgerätehaus anstelle eines gemeinsamen Feuerwehrgerätehauses zu errichten? Zu 4.: Maßnahmen zur Reduzierung des Flächenverbrauchs bilden einen Schwerpunkt der Arbeit der Landesregierung. Eine Zusammenlegung benachbarter Feuerwehrhäuser kann neben organisatorischen Feuerwehrgesichtspunkten unter anderem auch im Hinblick auf einen schonenden Umgang mit Flächen durch die Kom - munen durchaus sinnvoll sein. Der zentrale Ansatzpunkt für eine Senkung des Flächenverbrauchs ist allerdings die Stärkung der Innenentwicklung, also die Konzentration der baulichen Entwicklung auf den vorhandenen Siedlungsbestand. Dadurch lassen sich auch Flächeninanspruchnahmen und störende Eingriffe in die Landschaft reduzieren. Auch bei der Suche nach Standorten für Feuerwehrhäuser ist insofern grundsätzlich Flächen im Siedungszusammenhang der Vorzug zu geben . Mit Blick auf die Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr können sich auch aus feuerwehrtaktischen Gesichtspunkten Vorteile für zwei Standorte in den jeweiligen Siedlungszusammenhängen ergeben. Beispielsweise kann dies für die Eintreffzeit gelten, das heißt die Zeitdifferenz zwischen Abschluss der Alarmierung und Eintreffen an der Einsatzstelle. Auch kann der persönliche Bezug zwischen Wohnort beziehungsweise Ortsteil und dem Gebiet, in dem man sein Ehrenamt verrichtet, wesentlich die Bereitschaft zur Mitwirkung in der Feuerwehr erhöhen. Gerade unter dem Aspekt der demografischen Entwicklung sollten Abteilungen der Gemeindefeuerwehren möglichst erhalten werden. 5. Inwieweit wäre die Nachbarschaft zu bestehender Wohnbebauung in einer Abwägung alternativer Standorte nicht zwingend erforderlich? 6. Wäre es in den Fällen, bei denen Einwände aus der benachbarten Wohnbebauung zu befürchten sind, nicht besser, den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses ähnlich einem Schützenhaus in einem Gebiet zu errichten, in dem keine Einwände aus der benachbarten Wohnbebauung zu befürchten sind? Zu 5. und 6.: Bei der Suche nach Standorten für Feuerwehrhäuser ist die bereits bestehende Bebauung , auch eine ggf. benachbarte Wohnbebauung, zu berücksichtigen. Dabei sind wie in der Antwort zur Frage 2 ausgeführt, verschiedene Schutzziele gegeneinander abzuwägen. Gall Innenminister << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice