Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 3962 27. 08. 2013 1Eingegangen: 27. 08. 2013 / Ausgegeben: 06. 12. 2013 G r o ß e A n f r a g e Wir fragen die Landesregierung: I . W e r t s c h ö p f u n g d u r c h H a n d w e r k , M i t t e l s t a n d u n d I n d u s - t r i e i m l ä n d l i c h e n R a u m 1. Wie viele Unternehmen befinden sich mit wie vielen Arbeitsplätzen im länd lichen Raum Baden-Württembergs und welche Bruttowertschöpfung erwirtschaften sie (untergliedert nach Regionen, Branchen und Unternehmensklassen sowie in Relation zur Bruttowertschöpfung des Landes insgesamt )? 2. Wie verlief die wirtschaftliche Entwicklung im ländlichen Raum BadenWürttembergs für die Jahre 1990 bis heute und wie schätzt sie die künftige Entwicklung ein? 3. Welche Sektoren waren die wichtigsten Träger der Wertschöpfung im länd - lichen Raum von 1990 bis heute und welche maßgeblichen Faktoren sind für den künftigen Verlauf der wirtschaftlichen Entwicklung im ländlichen Raum zu erkennen? 4. Welchen Anteil hat der ländliche Raum an der Erzeugung erneuerbarer Ener gien in Baden-Württemberg, und welche Entwicklungen und Chancen sind hier zu erwarten, insbesondere in Bezug auf die regionale Wertschöpfung im Handwerk und Mittelstand? 5. Welche Maßnahmen ergreift sie, um Handwerk, Mittelstand und Industrie im ländlichen Raum zu stärken und welche Rolle spielen dabei einerseits die Fachkräftesicherung und andererseits die Zukunftsfelder, wie etwa Umwelttechnologien , Ressourceneffizienz, Informations- und Kommunikationstech - nologien? Große Anfrage der Fraktion GRÜNE und Antwort der Landesregierung Wertschöpfung und Arbeitsplätze im ländlichen Raum in Baden-Württemberg: Potenziale, Voraussetzungen und Maßnahmen der Landesregierung Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3962 2 6. Welche Maßnahmen wird sie insbesondere ergreifen, um die Entwicklungs - chancen des ländlichen Raums im Rahmen der Energiewende zu nutzen, so etwa bei der Kraft-Wärme-Kopplung, beim Ausbau der regionalen Netze und bei der Realisierung interkommunaler Energiekonzepte? I I . W e r t s c h ö p f u n g d u r c h I n n o v a t i o n u n d K o o p e r a t i o n – U n - t e r n e h m e n s n e t z e , C l u s t e r u n d a n g e w a n d t e F o r s c h u n g a l s E r f o l g s f a k t o r i m l ä n d l i c h e n R a u m 1. Welche Rolle spielen nach ihrer Auffassung Unternehmensnetze, Cluster, Hochschulen und Einrichtungen der angewandten Forschung sowie regio - nale Wissensnetzwerke für die Entwicklung der Wertschöpfung im länd - lichen Raum Baden-Württembergs? 2. Welche Instrumente setzt sie ein, um Innovation und Kooperation (Unternehmen , Hochschulen, Schulen, etc.) im ländlichen Raum zu stärken? I I I . W e r t s c h ö p f u n g d u r c h n a c h h a l t i g e n T o u r i s m u s i m l ä n d - l i c h e n R a u m 1. Inwiefern trägt der Tourismus im ländlichen Raum zur Wertschöpfung bei und mit welchen Maßnahmen fördert sie den nachhaltigen Tourismus im ländlichen Raum? 2. Welche Bedeutung haben intakte natürliche und naturnahe Lebensräume für den nachhaltigen Tourismus im ländlichen Raum? I V . W e r t s c h ö p f u n g s p o t e n z i a l e d e r L a n d w i r t s c h a f t , d e r F o r s t - w i r t s c h a f t s o w i e d e r v o r - u n d n a c h g e l a g e r t e n B r a n c h e n f ü r d e n l ä n d l i c h e n R a u m 1. Wie viele Betriebe der Land- und Forstwirtschaft mit wie vielen Arbeitsplätzen gibt es in Baden-Württemberg? Wie viele Betriebe zählen zu den der Land- und Forstwirtschaft direkt vor- und nachgelagerten Branchen und wie ist ihre wirtschaftliche Bedeutung für den ländlichen Raum zu bewerten ? 2. Welche Entwicklungstrends bzw. zentralen Herausforderungen erwartet sie für diese Branchen und welche Möglichkeiten sieht sie, die entsprechenden Veränderungen – etwa im Rahmen der EU-Förderperiode 2014 bis 2020 – zu gestalten (z. B. Aus- und Weiterbildung, Innovationsfähigkeit)? 3. Welche Bedeutung kommt ihrer Ansicht nach der Bildung neuer regionaler Wertschöpfungsnetze bzw. Wertschöpfungsketten im Bereich der Landbzw . Forstwirtschaft zu und welche Aktivitäten der Landesregierung stärken diese Kooperationen? 4. Welche Chancen ergeben sich dabei insbesondere aus den neuen Wertschöpfungsketten der Energiewende für die Landwirtschaft und für die vorund nachgelagerten Branchen? 5. Welche Rolle können nach ihrer Einschätzung „ökologischer Landbau“ und „Regionalvermarktung“ bei der Stärkung der regionalen Wertschöpfung spielen? V . S i c h e r u n g v o n W e r t s c h ö p f u n g d u r c h i n t e g r i e r t e S t r u k t u r - p o l i t i k u n d n a c h h a l t i g e R e g i o n a l e n t w i c k l u n g i n B a d e n - W ü r t t e m b e r g 1. Welche Bedeutung hat nach ihrer Auffassung eine integrierte, fachübergreifende Strukturpolitik und Regionalentwicklung (z. B. durch LEADER [Liaison entre actions de développement de l'économie rurale], ILE [Integrierte Ländliche Entwicklung] und Großschutzgebiete sowie MORO [Modellvor- 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3962 haben der Raumordnung]) für die Entwicklung der Wertschöpfung in den ländlichen Räumen Baden-Württembergs und welche Bedeutung haben dabei insbesondere die Stadt-Land-Beziehungen? 2. Welche branchenübergreifenden Steuerungsnotwendigkeiten und -möglichkeiten sieht sie, um die regionale Wertschöpfung durch eine leistungsfähige und gebündelte Infrastruktur und Siedlungsstruktur langfristig zu stärken, etwa durch die Weiterentwicklung regionalplanerischer Instrumente oder die Rahmenbedingungen für die regionale Gewerbeansiedlung? 3. Welche Rolle spielen ihrer Ansicht nach „bottom-up-Ansätze“, in denen die Entwicklung von den Menschen in den Kommunen ausgeht, für die Entwicklung lebenswerter ländlicher Räume mit einer starken Wirtschaftskraft und Wertschöpfung (unter Nennung von Beispielen)? 4. Welche Maßnahmen ergreift sie, um leistungsfähige und angepasste Infrastrukturen zu schaffen, die Voraussetzung für Wertschöpfung im ländlichen Raum sind, insbesondere Daseinsvorsorge, Kinderbetreuung, digitale Infrastruktur , Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Mobilität, E-Gouvernement , etc.? 27. 08. 2013 Sitzmann, Dr. Murschel, Dr. Rösler und Fraktion B e g r ü n d u n g Baden-Württemberg hat einen starken, lebenswerten ländlichen Raum mit einer engagierten Bevölkerung und innovativen Unternehmen. Der ländliche Raum macht rund 70 Prozent der Fläche des Landes aus (Klassifizierung im Landesentwicklungsprogramm ) und trägt mit rund 30 Prozent zur Bruttowertschöpfung in Baden-Württemberg bei. Dabei beträgt der Bevölkerungsanteil im ländlichen Raum knapp 35 Prozent. Damit ist der ländliche Raum in Baden-Württemberg im Vergleich zu den Städten und den Verdichtungsräumen sehr gut aufgestellt. Trotzdem steht auch der ländliche Raum vor großen Herausforderungen: Einerseits wandelt sich die Altersstruktur der Bevölkerung (demografischer Wandel ), auf der anderen Seite verschärfen die sogenannten Bildungswanderer das Problem der abnehmenden und alternden Bevölkerung in den ländlichen Regionen (vgl. IREUS-Studie, 2012). Doch in den Herausforderungen stecken Chancen für den ländlichen Raum. Die Herausforderungen können zu verstärkter Kooperation, zu mehr Innovationen, zur Stärkung von Netzwerken, zu verstärktem bürgerschaftlichem Engagement und einer größeren Identifikation der Menschen mit ihrer Region führen. Um Unternehmen und Wertschöpfung im ländlichen Raum zu halten, müssen Möglichkeiten der Fachkräftesicherung, z. B. durch Fort- und Weiterbildung, Hochschulstandorte im ländlichen Raum, Daseinsvorsorge, Betreuungsangebote und Schulen, medizinische Versorgung, Kultur und Vereinsleben im ländlichen Raum, weiterentwickelt werden. Die Potenziale im ländlichen Raum stecken insbesondere in seinen Menschen: Sie sind gut ausgebildet, innovativ, mobil und zukunftsgerichtet. Ziel muss es sein, dass die Entwicklung ihrer Regionen gemeinsam mit den Menschen vor Ort gestaltet und damit Identifikation, Innovation, Netzwerke und regionale Wertschöpfung gestärkt wird. Die Potenziale stecken auch in den Unternehmen des länd - lichen Raums, in seinen Landschaften und seiner Kultur. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3962 4 Die großen Chancen der Energiewende müssen dabei konsequent genutzt werden. Es muss das Ziel der Landespolitik sein, den ländlichen Raum in Baden-Württemberg in diesen Veränderungsprozessen zu begleiten. Es geht darum, Förderinstrumente und Strategien auf den Weg zu bringen, die unseren ländlichen Raum für die Zukunft nachhaltig wettbewerbsfähig, ökologisch intakt und lebenswert erhalten . Laut eines Studie des Instituts IREUS ist dabei auch eine Schwerpunktverlagerung der Aktivitäten des Landes von technischer (harter) zu wissensbezogener (weicher) Infrastruktur notwendig. Daran knüpft die vorliegende Große Anfrage an. Wertschöpfung ist ein Schlüssel für lebendige und starke ländliche Räume. Wertschöpfung basiert für uns auf innovativem Unternehmertum im ländlichen Raum einerseits, auf Kultur- und Naturlandschaften , Traditionen, Netzwerken und auf dem Engagement der Bürgerinnen und Bürger und der lokalen Politik in den Gemeinden des ländlichen Raums. A n t w o r t * ) Schreiben des Staatsministeriums vom 19. November 2013 Nr. III-8433: In der Anlage übersende ich unter Bezugnahme auf § 63 der Geschäftsordnung des Landtags von Baden-Württemberg die von der Landesregierung beschlossene Antwort auf die Große Anfrage. Krebs Ministerin im Staatsministerium _____________________________________ *) Der Überschreitung der Sechs-Wochen-Frist wurde zugestimmt. 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3962 Anlage: Schreiben des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Mit Schreiben vom 8. November 2013 Nr. Z-(42)0141.5/273F beantwortet das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz im Namen der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft, dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport, dem Ministerium für Wissenschaft , Forschung und Kunst, dem Innenministerium, dem Ministerium für Umwelt , Klima und Energiewirtschaft, dem Ministerium für Arbeit und Sozialordnung , Familie, Frauen und Senioren und dem Ministerium für Verkehr und Infrastruktur die Große Anfrage wie folgt: Wir fragen die Landesregierung: I . W e r t s c h ö p f u n g d u r c h H a n d w e r k , M i t t e l s t a n d u n d I n d u s - t r i e i m l ä n d l i c h e n R a u m 1. Wie viele Unternehmen befinden sich mit wie vielen Arbeitsplätzen im länd - lichen Raum Baden-Württembergs und welche Bruttowertschöpfung erwirtschaften sie (untergliedert nach Regionen, Branchen und Unternehmensklassen sowie in Relation zur Bruttowertschöpfung des Landes insgesamt)? 2. Wie verlief die wirtschaftliche Entwicklung im ländlichen Raum Baden-Württembergs für die Jahre 1990 bis heute und wie schätzt sie die künftige Entwicklung ein? 3. Welche Sektoren waren die wichtigsten Träger der Wertschöpfung im länd - lichen Raum von 1990 bis heute und welche maßgeblichen Faktoren sind für den künftigen Verlauf der wirtschaftlichen Entwicklung im ländlichen Raum zu erkennen? Zu I. 1., 2. und 3.: Gemäß den Kriterien des Landesentwicklungsplans (LEP) ist der ländliche Raum gemeindescharf abgegrenzt. Ein statistischer Zahlennachweis kann für diesen Raum nur dann erfolgen, wenn Indikatoren auf Gemeindeebene zur Verfügung stehen, so wie es bei den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und bei den Unternehmen der Fall ist. Da die Bruttowertschöpfung aus methodischen Gründen nur auf Kreis - ebene berechnet werden kann und die Gemeinden eines Kreises unterschiedlichen Raumkategorien zugeordnet sein können, ist es nicht möglich, die wirtschaftliche Entwicklung des ländlichen Raums anhand von Kreisergebnissen darzustellen. Die in Anlage 1 beigefügte Karte veranschaulicht die Raumkategorien des LEP. Nur die folgenden 12 Landkreise sind vollständig dem ländlichen Raum zugeordnet : Hohenlohe, Schwäbisch Hall, Main-Tauber, Heidenheim, Neckar-Odenwald, Ortenau, Rottweil, Schwarzwald-Baar, Tuttlingen, Zollernalb, Biberach und Sigmaringen . Weitere 21 Landkreise gehören nur zum Teil dieser Raumkategorie an, zwei Landkreise und alle 9 Stadtkreise befinden sich außerhalb des länd lichen Raumes. Die vom Statistischen Landesamt bereitgestellten Daten liegen jedoch standardmäßig nicht nach Unternehmensgrößenklassen vor. In den folgenden Tabellen bleiben sie deshalb unberücksichtigt. In Tabelle 1 wird die Entwicklung der Unternehmen für den gesamten ländlichen Raum abgebildet. Die Angaben aus dem Unternehmensregister liegen allerdings nur für die Jahre 2006 bis 2010 vor. Die 160.210 Unternehmen im ländlichen Raum beschäftigten im Jahr 2010 rund 1,032 Mio. sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und erzielten einen Umsatz von 192,7 Mrd. Euro. Gemessen am Landeswert arbeiten 27,7 % aller Beschäftigten im ländlichen Raum und tragen fast ein Viertel (23,4 %) zum Gesamtumsatz in Baden -Württemberg bei. Tabelle 2 zeigt die Entwicklung der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in den Betrieben für den gesamten ländlichen Raum. Hier arbeiteten im Jahr 2012 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3962 6 über 47 % der Beschäftigten im Produzierenden Gewerbe und 52 % im Dienstleis - tungsbereich (Land: 37,6 % bzw. 61,9 %). In den vergangenen Jahren hat auch im ländlichen Raum der Trend zu höherer Beschäftigung im Dienstleistungsbereich stattgefunden. Von 2000 bis 2012 verlief die Beschäftigungszunahme im Dienstleistungsbereich nahezu ähnlich wie im Landesdurchschnitt (ländlicher Raum: +19,5 %; Land: +20,7 %). Im Produzierenden Gewerbe fiel die Beschäftigungsabnahme (–2,2 %) dagegen weniger stark aus als im Landesdurchschnitt (–9,1 %). Insgesamt hat die Beschäftigung im ländlichen Raum (+7,7 %) im Vergleich zum Landesdurchschnitt (+7,1 %) in etwas mehr zugenommen. In den Tabellen 3 a und 3 b wird die wirtschaftliche Entwicklung der 12 Land - kreise, die vollständig dem ländlichen Raum zugeordnet sind aggregiert dargestellt . Wegen unterschiedlichen Wirtschaftszweigklassifikationen werden die Ergebnisse der Bruttowertschöpfung in zwei Tabellen gelistet. Tabelle 3 a zeigt, dass im Zeitraum 1992 bis 2009 die wirtschaftliche Entwicklung in den 12 Landkreisen etwas günstiger verlief als im Land. Die nominale Bruttowertschöpfung wurde in diesen Kreisen um fast 40 % gesteigert, während sie im Landesdurchschnitt um 37 % zunahm. Wachstumsträger war sowohl in den Kreisen, die vollständig dem ländlichen Raum zugeordnet sind, als auch im Land insgesamt der Dienstleistungsbereich. In diesem Wirtschaftsbereich stieg die wirtschaftliche Leistung um jeweils 62 %. Dagegen nahm die Aktivität des Produzierenden Gewerbes vergleichsweise schwach zu (ländliche Kreise: +18 %; Land: +8 %). Zwischen 1992 und 2008 hat in den ländlichen Kreisen noch eine Zunahme um 43 % und um 31 % im Land stattgefunden. Dieser Vergleich zeigt, wie stark die Bruttowertschöpfung im produzierenden Gewerbe aufgrund der Finanz - und Wirtschaftskrise 2009 eingebrochen ist. In Tabelle 3 b sind die aktuell vorliegenden Ergebnisse der Bruttowertschöpfung für die Jahre 2008, 2009 und 2010 nach der neuen Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2008) aufgeführt. Vergleiche mit früheren Jahren können derzeit noch nicht angestellt werden, weil die Berechnungen für die zurückliegenden Jahre auf Grundlage der WZ 2008 noch nicht abgeschlossen sind und größere Revisionen erfolgen müssen. Im Jahr 2010 betrug in den 12 Landkreisen des länd - lichen Raums der Anteil der gesamten Bruttowertschöpfung gemessen am Landeswert 18,1 %. Auch in naher Zukunft dürfte sich im ländlichen Raum der Trend zu mehr Dienstleistungen fortsetzen. Dabei wird es zu einer immer engeren Verflechtung zwischen Industrie- und Dienstleistungsunternehmen kommen. Auch viele landwirtschaftliche Betriebe setzen auf Dienstleistungen als weiteres Einkommensstandbein . 7 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3962 Ta be lle 1 : U nt er ne hm en im L än dl ic he n R au m u nd in B ad en -W ür tte m be rg U nt er ne hm en So zi al ve rs ic he ru ng sp fli ch tig B es ch äf tig te U m sa tz A nz ah l in M io . E ur o 20 06 20 08 20 10 20 06 20 08 20 10 20 06 20 08 20 10 L än dl ic he r R au m 1) B er gb au u nd G ew in nu ng v . S te in en u nd E rd en 1 64 1 58 1 52 2 1 75 2 1 08 2 0 30 4 63 4 09 4 24 V er ar be ite nd es G ew er be 1 9 62 8 1 9 55 7 1 8 83 9 4 40 2 74 4 61 2 60 4 42 3 84 8 0 06 4 8 8 69 1 8 8 02 2 En er gi ev er so rg un g 1 0 58 1 9 91 3 2 99 4 1 50 4 2 69 4 9 02 2 8 92 3 1 79 4 3 87 W as se rv er so rg un g; A bw as se r- u . A bf al le nt so rg un g 7 59 7 97 7 40 6 9 19 6 7 23 5 9 89 1 0 32 1 0 43 1 2 40 B au ge w er be 1 8 29 0 1 8 24 0 1 8 04 9 7 4 25 9 7 3 66 0 7 5 18 1 1 1 00 4 1 1 25 0 1 1 85 3 H an de l; In st an dh al tu ng u . R ep ar at ur v . K ra ftf ah rz eu ge n 3 2 00 0 3 2 21 0 3 1 05 0 1 90 8 14 1 95 3 80 1 87 2 00 5 1 49 0 5 6 64 3 6 1 76 7 V er ke hr u nd L ag er ei 4 9 49 4 9 70 4 7 79 2 9 49 9 3 1 71 2 3 2 37 7 3 9 32 4 0 50 4 1 07 G as tg ew er be 1 3 39 3 1 3 23 0 1 2 96 2 2 7 34 7 2 8 30 3 2 9 91 2 2 5 87 2 6 07 2 7 20 In fo rm at io n un d K om m un ik at io n 3 4 37 3 7 01 3 5 98 1 0 71 6 1 1 51 1 1 1 21 9 1 9 47 2 2 19 2 1 16 Er br in gu ng v . F in an z- u . V er si ch er un gs di en st le is tu ng en 2 8 59 3 2 07 3 3 38 2 8 29 4 2 8 33 8 2 8 37 5 5 39 1 0 72 8 99 G ru nd st üc ks - u nd W oh nu ng sw es en 1 4 76 2 1 5 16 2 1 5 77 7 3 4 64 3 5 67 4 1 41 3 0 00 3 9 59 2 7 56 Er br . v . f re ib er uf l., w is se ns ch af tl. u . t ec hn . D ie ns tle is tu ng en 1 6 28 5 1 6 81 7 1 7 50 0 3 2 98 1 3 5 92 5 3 7 27 1 5 4 15 7 3 54 6 7 58 Er br in gu ng V . S on st ig en W irt sc ha ftl . D ie ns tle is tu ng en 5 3 23 5 7 22 6 1 57 2 7 68 7 2 7 75 3 3 3 19 9 2 4 82 2 7 39 2 2 46 Er zi eh un g un d U nt er ric ht 2 0 30 2 2 38 2 2 55 8 8 45 9 9 11 1 0 50 5 2 07 2 81 2 70 G es un dh ei ts - u nd S oz ia lw es en 8 6 81 8 7 95 8 8 33 9 4 69 8 1 00 0 12 1 07 9 47 9 25 1 1 67 1 1 89 K un st , U nt er ha ltu ng u nd E rh ol un g 3 3 01 3 5 82 3 5 37 4 2 09 5 3 17 6 1 51 6 19 7 74 7 32 Er br in gu ng v . s on st ig en D ie ns tle is tu ng en 8 7 25 9 6 86 9 3 45 1 2 39 6 1 3 11 5 1 3 54 1 9 63 1 0 79 1 1 73 Zu sa m m en 1 55 6 44 1 60 0 63 1 60 2 10 9 98 7 27 1 03 8 86 4 1 03 2 32 4 1 69 5 61 1 88 5 14 1 92 6 58 Ba de nW ür tte m be rg B er gb au u nd G ew in nu ng v . S te in en u nd E rd en 3 00 2 83 2 79 4 5 35 4 3 75 4 4 14 9 34 8 76 9 57 V er ar be ite nd es G ew er be 4 7 29 4 4 6 78 3 4 4 66 8 1 38 6 05 9 1 40 8 71 2 1 36 8 90 0 3 22 7 12 3 32 9 21 3 31 1 17 En er gi ev er so rg un g 1 9 01 3 4 17 5 5 33 2 7 30 9 3 0 37 9 3 1 60 8 2 5 27 0 3 3 74 5 5 4 95 3 W as se rv er so rg un g; A bw as se r- u . A bf al le nt so rg un g 1 7 54 1 8 00 1 7 17 1 7 10 3 1 8 58 2 1 7 78 2 2 7 78 3 0 39 3 2 05 B au ge w er be 4 7 18 2 4 7 59 6 4 7 02 8 1 98 3 09 1 92 3 69 1 94 5 34 3 0 66 5 3 0 34 2 3 1 09 9 H an de l; In st an dh al tu ng u . R ep ar at ur v . K ra ftf ah rz eu ge n 9 5 08 3 9 5 06 9 9 1 28 4 5 67 2 64 6 03 0 71 6 03 3 32 2 17 2 93 2 50 7 81 2 37 8 87 V er ke hr u nd L ag er ei 1 5 23 9 1 5 42 8 1 4 85 7 1 08 0 65 1 16 1 88 1 14 4 46 1 6 69 7 1 8 25 1 1 7 99 5 G as tg ew er be 3 5 05 6 3 4 95 6 3 4 27 5 8 5 17 6 8 8 66 6 9 1 38 4 7 4 90 7 6 64 8 0 59 In fo rm at io n un d K om m un ik at io n 1 5 42 4 1 6 69 5 1 6 31 5 1 32 2 43 1 39 9 31 1 27 6 57 3 0 52 2 3 1 73 4 3 4 14 2 Er br in gu ng v . F in an z- u . V er si ch er un gs di en st le is tu ng en 8 8 68 9 9 64 1 0 33 2 1 26 1 76 1 22 7 87 1 21 9 43 4 5 96 7 1 35 8 1 50 G ru nd st üc ks - u nd W oh nu ng sw es en 4 6 09 2 4 6 89 7 4 8 77 6 1 9 44 5 2 1 23 2 2 2 49 0 1 2 02 0 1 4 56 6 1 1 52 2 Er br . v . f re ib er uf l., w is se ns ch af tl. u . t ec hn . D ie ns tle is tu ng en 6 3 79 7 6 6 32 3 6 7 97 8 1 77 1 08 2 00 0 70 2 13 0 84 3 1 45 0 5 1 44 6 5 2 67 2 Er br in gu ng V . S on st ig en W irt sc ha ftl . D ie ns tle is tu ng en 1 8 94 0 1 9 99 1 2 1 45 4 1 51 9 73 1 63 1 81 1 82 9 56 1 3 76 1 1 5 25 1 1 5 77 5 Er zi eh un g un d U nt er ric ht 7 1 74 7 8 23 7 9 04 7 3 16 7 8 2 47 3 8 8 48 9 1 1 18 1 5 09 1 3 65 G es un dh ei ts - u nd S oz ia lw es en 2 8 27 1 2 8 87 0 2 8 99 8 3 69 2 27 3 90 1 45 4 22 1 01 4 3 86 5 2 55 5 1 17 K un st , U nt er ha ltu ng u nd E rh ol un g 1 1 24 1 1 2 31 6 1 2 06 7 1 8 19 5 2 0 80 6 2 3 03 5 3 0 91 3 2 15 3 4 63 Er br in gu ng v . s on st ig en D ie ns tle is tu ng en 2 9 26 9 3 2 45 4 3 1 20 6 8 7 16 6 9 0 14 2 9 2 52 9 3 9 81 5 0 13 4 4 58 Zu sa m m en 4 72 8 85 4 86 6 65 4 84 6 71 3 54 8 52 0 3 69 3 10 9 3 72 0 68 4 7 28 7 65 8 12 7 43 8 21 9 38 1) u m fa ss t a lle G em ei nd en d es L än dl ic he n R au m s n ac h de n K rit er ie n de s L EP 2 00 2. Q ue lle : S ta tis tis ch es L an de sa m t; U nt er ne hm en sr eg is te r . Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3962 8 no ch T ab el le 1 : U nt er ne hm en 1) im L än dl ic he n R au m U nt er ne hm en So zi al ve rs ic he ru ng sp fli ch tig B es ch äf tig te U m sa tz A nz ah l in M io . E ur o 20 06 20 08 20 10 20 06 20 08 20 10 20 06 20 08 20 10 L än dl ic he r R au m : A nt ei l d er W ir ts ch af ts br an ch en in % B er gb au u nd G ew in nu ng v . S te in en u nd E rd en 0, 1 0, 1 0, 1 0, 2 0, 2 0, 2 0, 3 0, 2 0, 2 V er ar be ite nd es G ew er be 12 ,6 12 ,2 11 ,8 44 ,1 44 ,4 42 ,9 47 ,2 47 ,0 45 ,7 En er gi ev er so rg un g 0, 7 1, 2 2, 1 0, 4 0, 4 0, 5 1, 7 1, 7 2, 3 W as se rv er so rg un g; A bw as se r- u . A bf al le nt so rg un g 0, 5 0, 5 0, 5 0, 7 0, 6 0, 6 0, 6 0, 6 0, 6 B au ge w er be 11 ,8 11 ,4 11 ,3 7, 4 7, 1 7, 3 6, 5 6, 0 6, 2 H an de l; In st an dh al tu ng u . R ep ar at ur v . K ra ftf ah rz eu ge n 20 ,6 20 ,1 19 ,4 19 ,1 18 ,8 18 ,1 30 ,4 30 ,0 32 ,1 V er ke hr u nd L ag er ei 3, 2 3, 1 3, 0 3, 0 3, 1 3, 1 2, 3 2, 1 2, 1 G as tg ew er be 8, 6 8, 3 8, 1 2, 7 2, 7 2, 9 1, 5 1, 4 1, 4 In fo rm at io n un d K om m un ik at io n 2, 2 2, 3 2, 2 1, 1 1, 1 1, 1 1, 1 1, 2 1, 1 Er br in gu ng v . F in an z- u . V er si ch er un gs di en st le is tu ng en 1, 8 2, 0 2, 1 2, 8 2, 7 2, 7 0, 3 0, 6 0, 5 G ru nd st üc ks - u nd W oh nu ng sw es en 9, 5 9, 5 9, 8 0, 3 0, 3 0, 4 1, 8 2, 1 1, 4 Er br . v . f re ib er uf l., w is se ns ch af tl. u . t ec hn . D ie ns tle is tu ng en 10 ,5 10 ,5 10 ,9 3, 3 3, 5 3, 6 3, 2 3, 9 3, 5 Er br in gu ng V . S on st ig en W irt sc ha ftl . D ie ns tle is tu ng en 3, 4 3, 6 3, 8 2, 8 2, 7 3, 2 1, 5 1, 5 1, 2 Er zi eh un g un d U nt er ric ht 1, 3 1, 4 1, 4 0, 9 1, 0 1, 0 0, 1 0, 1 0, 1 G es un dh ei ts - u nd S oz ia lw es en 5, 6 5, 5 5, 5 9, 5 9, 6 10 ,5 0, 5 0, 6 0, 6 K un st , U nt er ha ltu ng u nd E rh ol un g 2, 1 2, 2 2, 2 0, 4 0, 5 0, 6 0, 4 0, 4 0, 4 Er br in gu ng v . s on st ig en D ie ns tle is tu ng en 5, 6 6, 1 5, 8 1, 2 1, 3 1, 3 0, 6 0, 6 0, 6 Zu sa m m en 10 0, 0 10 0, 0 10 0, 0 10 0, 0 10 0, 0 10 0, 0 10 0, 0 10 0, 0 10 0, 0 A nt ei l d es lä nd lic he n R au m s a m L an de sw er t i n % B er gb au u nd G ew in nu ng v . S te in en u nd E rd en 54 ,7 55 ,8 54 ,5 48 ,0 48 ,2 46 ,0 49 ,6 46 ,7 44 ,3 V er ar be ite nd es G ew er be 41 ,5 41 ,8 42 ,2 31 ,8 32 ,7 32 ,3 24 ,8 26 ,6 26 ,6 En er gi ev er so rg un g 55 ,7 58 ,3 59 ,6 15 ,2 14 ,1 15 ,5 11 ,4 9, 4 8, 0 W as se rv er so rg un g; A bw as se r- u . A bf al le nt so rg un g 43 ,3 44 ,3 43 ,1 40 ,5 36 ,2 33 ,7 37 ,1 34 ,3 38 ,7 B au ge w er be 38 ,8 38 ,3 38 ,4 37 ,4 38 ,3 38 ,6 35 ,9 37 ,1 38 ,1 H an de l; In st an dh al tu ng u . R ep ar at ur v . K ra ftf ah rz eu ge n 33 ,7 33 ,9 34 ,0 33 ,6 32 ,4 31 ,0 23 ,7 22 ,6 26 ,0 V er ke hr u nd L ag er ei 32 ,5 32 ,2 32 ,2 27 ,3 27 ,3 28 ,3 23 ,5 22 ,2 22 ,8 G as tg ew er be 38 ,2 37 ,8 37 ,8 32 ,1 31 ,9 32 ,7 34 ,5 34 ,0 33 ,7 In fo rm at io n un d K om m un ik at io n 22 ,3 22 ,2 22 ,1 8, 1 8, 2 8, 8 6, 4 7, 0 6, 2 Er br in gu ng v . F in an z- u . V er si ch er un gs di en st le is tu ng en 32 ,2 32 ,2 32 ,3 22 ,4 23 ,1 23 ,3 11 ,7 15 ,0 11 ,0 G ru nd st üc ks - u nd W oh nu ng sw es en 32 ,0 32 ,3 32 ,3 17 ,8 16 ,8 18 ,4 25 ,0 27 ,2 23 ,9 Er br . v . f re ib er uf l., w is se ns ch af tl. u . t ec hn . D ie ns tle is tu ng en 25 ,5 25 ,4 25 ,7 18 ,6 18 ,0 17 ,5 17 ,2 14 ,3 12 ,8 Er br in gu ng V . S on st ig en W irt sc ha ftl . D ie ns tle is tu ng en 28 ,1 28 ,6 28 ,7 18 ,2 17 ,0 18 ,1 18 ,0 18 ,0 14 ,2 Er zi eh un g un d U nt er ric ht 28 ,3 28 ,6 28 ,5 12 ,1 12 ,0 11 ,9 18 ,5 18 ,6 19 ,8 G es un dh ei ts - u nd S oz ia lw es en 30 ,7 30 ,5 30 ,5 25 ,6 25 ,6 25 ,6 21 ,1 22 ,2 23 ,2 K un st , U nt er ha ltu ng u nd E rh ol un g 29 ,4 29 ,1 29 ,3 23 ,1 25 ,6 26 ,7 20 ,0 24 ,1 21 ,1 Er br in gu ng v . s on st ig en D ie ns tle is tu ng en 29 ,8 29 ,8 29 ,9 14 ,2 14 ,5 14 ,6 24 ,2 21 ,5 26 ,3 Zu sa m m en 32 ,9 32 ,9 33 ,1 28 ,1 28 ,1 27 ,7 23 ,3 23 ,2 23 ,4 1) u m fa ss t a lle G em ei nd en d es L än dl ic he n R au m s n ac h de n K rit er ie n de s L EP 2 00 2. Q ue lle : S ta tis tis ch es L an de sa m t; U nt er ne hm en sr eg is te r. 9 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3962 Ta be lle 2 : S oz ia lv er si ch er un gs pf lic ht ig B es ch äf tig te A rb ei tn eh m er a m A rb ei ts or t L än dl ic he r R au m 1) B ad en -W ür tte m be rg am 3 0. J un i In sg es am t Pr od uz ie re nd es G ew er be D ie ns tle is tu ng en In sg es am t Pr od uz ie re nd es G ew er be D ie ns tle is tu ng en In sg es am t da ru nt er H an de l, G as tge w er be u nd V er ke hr In sg es am t da ru nt er H an de l, G as tge w er be u nd V er ke hr A nz ah l 20 00 1. 12 3. 88 7 58 6. 80 0 52 5. 13 1 21 4. 98 8 3. 80 2. 47 5 1. 68 4. 94 4 2. 08 8. 23 4 78 2. 79 8 20 05 1. 09 3. 07 1 54 3. 67 5 53 9. 51 7 21 3. 50 2 3. 71 5. 84 0 1. 55 1. 23 2 2. 13 8. 71 1 75 7. 81 0 20 10 1. 15 5. 82 2 54 9. 42 6 59 9. 29 9 22 9. 96 0 3. 88 7. 75 0 1. 47 7. 75 6 2. 39 3. 50 5 78 9. 37 3 20 12 1. 21 0. 03 8 57 3. 81 8 62 7. 61 4 24 1. 64 7 4. 07 1. 66 8 1. 53 1. 03 8 2. 52 0. 76 3 82 9. 70 5 A nt ei l d er W ir ts ch af ts be re ic he in % 20 00 10 0, 0 52 ,2 46 ,7 19 ,1 10 0, 0 44 ,3 54 ,9 20 ,6 20 05 10 0, 0 49 ,7 49 ,4 19 ,5 10 0, 0 41 ,7 57 ,6 20 ,4 20 10 10 0, 0 47 ,5 51 ,9 19 ,9 10 0, 0 38 ,0 61 ,6 20 ,3 20 12 10 0, 0 47 ,4 51 ,9 20 ,0 10 0, 0 37 ,6 61 ,9 20 ,4 A nt ei l d er so zi al ve rs ic he ru ng sp fli ch tig B es ch äf tig te n im L än dl ic he n R au m a m L an de sw er t i n % 20 00 29 ,6 34 ,8 25 ,1 27 ,5 . . . . 20 05 29 ,4 35 ,0 25 ,2 28 ,2 . . . . 20 10 29 ,7 37 ,2 25 ,0 29 ,1 . . . . 20 12 29 ,7 37 ,5 24 ,9 29 ,1 . . . . E nt w ic kl un g de r so zi al ve rs ic he ru ng sp fli ch tig B es ch äf tig te n in % 20 00 - 20 12 7, 7 -2 ,2 19 ,5 12 ,4 7, 1 -9 ,1 20 ,7 6, 0 1) u m fa ss t a lle G em ei nd en d es L än dl ic he n R au m es n ac h de n K rit er ie n de s L EP 2 00 2. Q ue lle : S ta tis tis ch es L an de sa m t. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3962 10 Ta be lle 3 a: B ru tto w er ts ch öp fu ng in je w ei lig en P re is en (i n M io . E ur o) ; E rg eb ni ss e na ch d er K la ss ifi ka tio n de r W irt sc ha fts zw ei ge W Z 20 03 L an dk re ise im L än dl ic he n R au m 1) B ad en -W ür tte m be rg 19 92 20 00 20 08 20 09 19 92 20 00 20 08 20 09 B ru tto w er ts ch öp fu ng in sg es am t 40 0 27 49 3 87 60 1 29 55 8 92 22 1 73 2 26 7 64 6 32 4 45 6 30 4 72 3 da vo n La nd - u nd F or st w irt sc ha ft 90 3 1 00 9 66 8 61 5 2 90 2 3 15 8 2 18 0 2 00 1 Pr od uz ie re nd es G ew er be 18 5 44 21 5 94 26 5 99 21 8 86 95 9 21 10 3 65 3 12 5 39 5 10 3 29 7 D ie ns tle is tu ng en 20 5 81 26 7 85 32 8 61 33 3 91 12 2 90 9 16 0 83 6 19 6 88 1 19 9 42 5 A nt ei l d er W ir ts ch af ts be re ic he i n % La nd - u nd F or st w irt sc ha ft 2, 3 2, 0 1, 1 1, 1 1, 3 1, 2 0, 7 0, 7 Pr od uz ie re nd es G ew er be 46 ,3 43 ,7 44 ,2 39 ,2 43 ,3 38 ,7 38 ,6 33 ,9 D ie ns tle is tu ng en 51 ,4 54 ,2 54 ,7 59 ,7 55 ,4 60 ,1 60 ,7 65 ,4 A nt ei l d er B ru tto w er ts ch öp fu ng d er L an dk re ise im L än dl ic he n R au m 1) a m L an de sw er t i n % In sg es am t 18 ,1 18 ,5 18 ,5 18 ,3 . . . . En tw ic kl un g de r Br ut to w er ts ch öp fu ng in % 19 92 b is 2 00 9 19 92 b is 2 00 8 19 92 b is 2 00 0 20 00 b is 2 00 8 19 92 b is 2 00 9 19 92 b is 2 00 8 19 92 b is 2 00 0 20 00 b is 2 00 8 In sg es am t 39 ,6 50 ,2 23 ,4 21 ,8 37 ,4 46 ,3 20 ,7 21 ,2 1) H oh el oh ek re is , S ch w äb is ch H al l, M ai nTa ub er , H ei de nh ei m , N ec ka rO de nw al d, O rte na u, R ot tw ei l, Sc hw ar zw al dB aa r, Tu ttl in ge n, Z ol le rn al b, B ib er ac h, S ig m ar in ge n. N ic ht e nt ha lte n si nd L an dk re is e, d ie n ur te ilw ei se im L än dl ic he n R au m li eg en . Q ue lle : V G R dL ; L EP 20 02 . 11 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3962 Ta be lle 3 b: B ru tto w er ts ch öp fu ng in je w ei lig en P re is en (i n M io . E ur o) ; E rg eb ni ss e na ch d er K la ss ifi ka tio n de r W irt sc ha fts zw ei ge W Z 20 08 L an dk re ise im L än dl ic he n R au m 1) B ad en -W ür tte m be rg 20 08 20 09 20 10 20 08 20 09 20 10 B ru tto w er ts ch öp fu ng i ns ge sa m t 59 8 80 55 7 12 58 1 76 32 6 01 7 30 0 05 2 32 1 57 5 da vo n La nd - u nd F or st w irt sc ha ft 72 3 59 1 65 9 2 03 0 1 66 4 1 86 3 Pr od uz ie re nd es G ew er be 26 4 51 22 8 71 24 6 74 12 4 78 4 10 2 45 9 11 7 80 1 d ar un te r V er ar be ite nd es G ew er be 22 0 93 18 5 38 20 3 51 10 1 84 9 79 2 83 94 3 00 B au ge w er be 3 05 2 3 07 3 3 08 3 13 8 85 13 7 70 13 6 99 D ie ns tle is tu ng en 32 7 05 32 2 49 32 8 43 19 9 20 3 19 5 92 9 20 1 91 1 d av on H an de l, V er ke hr u nd L ag er ei , G as tg ew er be , I nf or m at io n u. K om m un ik at io n 9 28 4 8 73 0 8 97 9 57 9 85 54 5 12 55 8 36 F in an z- , V er si ch er un gs - u nd U nt er ne hm en sd ie ns tle is te r, G ru nd st üc ks - u nd W oh nu ng sw es en 12 5 80 12 2 22 12 3 30 81 6 54 79 6 53 82 7 52 Ö ff en tli ch e un d so ns tig e D ie ns tle is te r, Er zi eh un g un d U nt er ric ht , P riv at e H au sh al te m it H au sp er so na l 10 8 41 11 2 97 11 5 34 59 5 64 61 7 64 63 3 23 A nt ei l d er W ir ts ch af ts be re ic he i n % La nd - u nd F or st w irt sc ha ft 1, 2 1, 1 1, 1 0, 6 0, 6 0, 6 Pr od uz ie re nd es G ew er be 44 ,2 41 ,1 42 ,4 38 ,3 34 ,1 36 ,6 d ar un te r V er ar be ite nd es G ew er be 36 ,9 33 ,3 35 ,0 31 ,2 26 ,4 29 ,3 B au ge w er be 5, 1 5, 5 5, 3 4, 3 4, 6 4, 3 D ie ns tle is tu ng en 54 ,6 57 ,9 56 ,5 61 ,1 65 ,3 62 ,8 d av on H an de l, V er ke hr u nd L ag er ei , G as tg ew er be , I nf or m at io n un d K om m un ik at io n 15 ,5 15 ,7 15 ,4 17 ,8 18 ,2 17 ,4 F in an z- , V er si ch er un gs - u nd U nt er ne hm en sd ie ns tle is te r, G ru nd st üc ks - u nd W oh nu ng sw es en 21 ,0 21 ,9 21 ,2 25 ,0 26 ,5 25 ,7 Ö ff en tli ch e un d so ns tig e D ie ns tle is te r, Er zi eh un g un d U nt er ric ht , P riv at e H au sh al te m it H au sp er so na l 18 ,1 20 ,3 19 ,8 18 ,3 20 ,6 19 ,7 A nt ei l d er B ru tto w er ts ch öp fu ng d er L an dk re ise im L än dl ic he n R au m a m L an de sw er t i n % I ns ge sa m t 18 ,4 18 ,6 18 ,1 . . . 1) H oh el oh ek re is , S ch w äb is ch H al l, M ai nTa ub er , H ei de nh ei m , N ec ka rO de nw al d, O rte na u, R ot tw ei l, Sc hw ar zw al dB aa r, Tu ttl in ge n, Z ol le rn al b, B ib er ac h, S ig m ar in ge n. N ic ht e nt ha lte n si nd L an dk re is e, d ie n ur te ilw ei se im L än dl ic he n R au m l ie ge n. Q ue lle : V G R dL ; L EP 20 02 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3962 12 4. Welchen Anteil hat der ländliche Raum an der Erzeugung erneuerbarer Ener - gien in Baden-Württemberg, und welche Entwicklungen und Chancen sind hier zu erwarten, insbesondere in Bezug auf die regionale Wertschöpfung im Handwerk und Mittelstand? Zu I. 4.: Eine Statistik zur Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien nach den Raumkategorien des LEP 2002 liegt der Landesregierung nicht vor. Die regionale Verteilung von Biogasanlagen, Windenergieanlagen, Wasserkraftanlagen, Foto - voltaikanlagen und solarthermischen Anlagen nach Landkreisen findet sich in der Broschüre „Erneuerbare Energien in Baden-Württemberg 2011“, die unter http://www.um.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/104508/Erneuerbare_Energien _2011.pdf abrufbar ist. Die Aktualisierung dieser Broschüre für das Jahr 2012 ist für November 2013 geplant. Biogas wird vor allem im ländlichen Raum erzeugt. Der Schwerpunkt der Biogasnutzung in Baden-Württemberg liegt in den Landkreisen Biberach, Ravensburg und im Alb-Donau-Kreis. Windenergieanlagen befinden sich derzeit vor allem im Nordosten und Osten von Baden-Württemberg und im Schwarzwald. Mit Abstand am meisten Windenergieanlagen sind im Main-Tauber-Kreis in Betrieb, gefolgt vom Ostalbkreis. Fotovoltaikanlagen sind gleichmäßiger im Land verteilt. Aber auch hier ist die installierte Leistung pro Einwohner in den ländlichen Gebieten deutlich höher, bedingt durch viele Fotovoltaikanlagen auf landwirtschaftlich genutzten Gebäuden. Solarthermische Anlagen werden in ländlichen Gebieten aufgrund der höheren Anzahl an Ein- und Zweifamilienhäusern häufiger genutzt als in Stadtkreisen. Insgesamt hat der ländliche Raum bereits heute einen überdurchschnittlichen Anteil an der Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien. Der von der Landes - regierung forcierte Ausbau der Windenergie steigert weiter die Bedeutung des ländlichen Raumes für die Energieerzeugung. Damit verbunden kann ein Anstieg der regionalen Wertschöpfung erwartet werden. Am Beispiel der Windenergie und der Fotovoltaik kann der künftige Anteil des ländlichen Raums quantitativ näherungsweise abgeschätzt werden. Der Poten - zialatlas Erneuerbare Energien Baden-Württemberg stellt die für die Windenergienutzung überwiegend geeigneten Potenzialflächen dar, wobei das tatsächliche realisierbare Potenzial geringer ausfallen wird, da Restriktionen wie etwa der nicht gebietsbezogene Artenschutz, der Schutz des Landschaftsbilds, regionalplanerische Festlegungen, Belange des militärischen und zivilen Luftverkehrs sowie weitere Restriktionen mangels verfügbarer landesweiter Informationen bzw. aufgrund der Notwendigkeit einer detaillierten orts- und fallbezogenen Prüfung nicht berücksichtigt werden konnten. Von den besonders interessanten Potenzialflächen mit einer mittleren Windgeschwindigkeit von mindestens 6,0 m/s in 140 m Höhe über Grund, für die auf Basis der untersuchten Restriktionen keine flächenhaften Einschränkungen bezüglich der Windenergienutzung vorliegen, liegen nach der Definition des LEP 96 % in Kommunen des ländlichen Raums. Der Potenzialatlas stellt außerdem das – rein technisch gesehen – mögliche Potenzial der Fotovoltaik auf Dachflächen (Solardachflächenpotenzial) und auf nach dem EEG förderfähigen Freiflächen (Solarfreiflächenpotenzial) dar. Der Anteil des ländlichen Raums liegt danach beim Solardachflächenpotenzial bei 45 % und beim Solarfreiflächenpotenzial bei 61. 13 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3962 5. Welche Maßnahmen ergreift sie, um Handwerk, Mittelstand und Industrie im ländlichen Raum zu stärken und welche Rolle spielen dabei einerseits die Fachkräftesicherung und andererseits die Zukunftsfelder, wie etwa Umwelttechnologien , Ressourceneffizienz, Informations- und Kommunikationstechnologien ? Zu I. 5.: Strukturförderung Zentrale Grundlage für die Mittelstandspolitik des Landes ist das Mittelstandsförderungsgesetz (MFG). Das MFG zielt auf eine Stärkung der KMU in BadenWürttemberg . Das Gesetz hat im Interesse der Sicherung einer ausgewogenen Wirtschaftsstruktur den Zweck, • die Leistungskraft von KMU der gewerblichen Wirtschaft sowie der freien Berufe zu erhalten und zu stärken, insbesondere größenbedingte Wettbewerbsnachteile auszugleichen, die Eigenkapitalausstattung zu verbessern und die Anpassung an den wirtschaftlichen und technologischen Wandel zu fördern, • die Wettbewerbsfähigkeit im europäischen Binnenmarkt und im globalen Wettbewerb zu fördern, • die Gründung und Festigung von selbstständigen Existenzen sowie die Übernahme von Unternehmen der mittelständischen Wirtschaft zu erleichtern und • Arbeits- und Ausbildungsplätze zu sichern und auszubauen. Im ländlichen Raum sind in Baden-Württemberg nach der Tabelle 1 rund 33 % der Unternehmen angesiedelt, die rund 28 % der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und 23,4 % der Umsätze aller Unternehmen in Baden-Württemberg stellen. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Mittelstandsförderprogramme des Landes Unternehmen im ländlichen Raum, gemessen an ihren Beschäftigungs - und Umsatzanteilen, eher überproportional häufig zu Gute kommen. Das Land stellte für Fördermaßnahmen nach dem MFG allein 2012 rund 141 Mio. Euro bereit. Davon • rund 66,4 Mio. Euro auf Maßnahmen zur Verbesserung der Kapitalversorgung von KMU (einschl. Zinszuschüsse für zinsverbilligte Darlehen), • rund 42,4 Mio. Euro auf die wirtschaftsnahe Forschung und Entwicklung und • rund 29,4 Mio. Euro auf überbetriebliche Maßnahmen zur Steigerung der Leis - tungsfähigkeit von KMU (Förderung der beruflichen Aus- und Weiterbildung, der Unternehmensberatung einschl. der Existenzgründungsberatung, der Unternehmensnachfolge sowie der Erschließung ausländischer Märkte). Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) bietet zahlreiche Fördermöglichkeiten zur Strukturverbesserung ländlich geprägter Kommunen und Regionen . Dazu gehört auch die gezielte Förderung gewerblicher Investitionen von Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten. So wurden z. B. im Rahmen der ELR-Programmentscheidung 2013 für über 350 mittelständische Unternehmen mehr als 30 Mio. Euro Zuschüsse bereit gestellt. Damit werden Investitionen in Höhe von 340 Mio. Euro unterstützt. Neben der Sicherung von Arbeitsplätzen ermöglicht diese Förderung auch die Schaffung von über 1.500 neuen Arbeitsplätzen . Jeder Antragsteller im ELR muss zudem darlegen, wie das zu fördernde Projekt einen Beitrag zum Klimaschutz leisten will z. B. durch Energieeinsparung, verbesserte Energieeffizienz oder den Einsatz erneuerbarer Energiequellen. Beispiele für konkrete Klimaschutzmaßnahmen sind Heizungen mit Holzpellets, Holzhackschnitzeln oder Erdwärme, Wärmedämmmaßnahmen, Fotovoltaikanlagen , Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung oder Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen. Weitere Maßnahmen können der Einsatz von Produktinnovationen wie Baustoffe mit besserer Energiespeicherung oder neue Wärmedämmmaterialen sein. Mit dem Modellprojekt zur Innovativen Kommunalentwicklung EU-Leuchtturmprojekte (EULE), das aus dem ELR sowie aus Mitteln des Europäischen Fonds Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3962 14 für Regionale Entwicklung (EFRE) der Förderperiode 2007 bis 2013 finanziert wird, können in vier Gemeinden bzw. Kommunalverbünden Infrastrukturen geschaffen werden, die zur regionalen Wirtschafts- und Innovationskraft beitragen. Dabei steht bei den Projekten in Aalen, Albstadt und Schwäbisch Gmünd insbesondere die Vernetzung von Forschung und Unternehmen, die Nachwuchsförderung und die Fachkräftesicherung im Vordergrund. Technologisch geht es u. a. um optische Systeme, technische Textilien sowie Maschinenbau. Mit dem EFRE-Programm Baden-Württemberg 2014 bis 2020 „Innovation und Energiewende“ verfolgt die Landesregierung das Ziel, durch Stärkung von anwendungsnaher Forschung und Innovation, auch im ländlichen Raum, die regionale Wirtschafts- und Innovationskraft zu erhöhen. Mit der Ausschreibung der Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ im ELR wird die Innovationskraft Baden-Württembergs in der Fläche erhalten und gesteigert. In der Förderlinie werden KMU mit Potenzial zur Technologieführerschaft in wichtigen Zukunftsfeldern gefördert. Der Wettbewerb „Regionale Wettbewerbsfähigkeit durch Innovation und Nachhaltigkeit – RegioWIN –“ führt die Ansätze von EULE auf breiter Basis weiter. Unterstützt werden zukunftsfähige Strategien und innovative Projekte zur Stärkung der regionalen Wirtschaftskraft . Dabei gilt das Augenmerk der Landesregierung auch den innovativen Kernen und den Schlüsseltechnologien. Allianz für Fachkräfte Bereits heute fehlen nach dem Fachkräftemonitor der baden-württembergischen Industrie- und Handelskammern beispielsweise 95.000 technisch ausgebildete Fachkräfte, 21.000 Ingenieure und 3.000 Informatiker. Es fehlen auch 5.000 Fachkräfte in der Pflege und es fehlen Fachkräfte im Bereich der Kleinkindbetreuung . Aufgrund des demografischen Wandels wird allein bis zum Jahr 2030 die Gesamtzahl der Fachkräfte um 640.000 oder 18 % zurückgehen, wenn keine Gegenmaßnahmen erfolgen. Vor diesem Hintergrund hat die Landesregierung bereits im Jahr 2011 die Fachkräfteallianz Baden-Württemberg ins Leben gerufen. Mit der Allianz wurden erstmals in Baden-Württemberg alle relevanten Akteure zusammengeführt, um gemeinsam Ziele zur Fachkräftesicherung zu erreichen. Die 35 Allianzpartner haben gemeinsame Ziele vereinbart, die von der Aus - und Weiterbildung über Frauen und Ältere bis zur Zuwanderung reichen. Die Fachkräfteallianz hat zur Umsetzung der Ziele ein Programm mit Schwerpunktmaßnahmen beschlossen, das regelmäßig fortgeschrieben wird. Die Er reichung der Ziele wird kontinuierlich überprüft. Im Folgenden werden beispielhaft aktuelle Maßnahmen zur Fachkräftesicherung genannt, die auch dem ländlichen Raum zu Gute kommen: • Ab dem Jahr 2014 wird sich das Land unter Berücksichtigung der Bundesmittel zu 68 % an den Betriebsausgaben für die Kleinkindbetreuung beteiligen (Pakt für Familien). • Obwohl das duale Ausbildungssystem ein Erfolgsmodell ist, wird es für die Betriebe immer schwieriger, ihre Ausbildungsplätze zu besetzen. Es wurde deshalb eine Ausbildungskampagne gestartet, um Jugendliche und Eltern für eine duale Ausbildung zu begeistern. In weiteren Initiativen geht es darum, die Teilzeitausbildung für alleinerziehende Frauen zu fördern oder Auszubildende und Betriebe bei der Vermeidung von Ausbildungsabbrüchen zu unterstützen. Um mehr Jugendliche mit Migrationshintergrund für eine betriebliche Ausbildung zu gewinnen, werden Berufswerberinnen und Berufswerber mit Migra - tionshintergrund gefördert. • Zur Fachkräftesicherung speziell in kleinen Handwerksbetrieben wird eine aufsuchende Demografieberatung gefördert. Berater aus den Handwerkskammern gehen aktiv auf die Betriebe zu und begleiten sie langfristig. • Für internationale Fachkräfte soll eine Willkommenskultur etabliert werden. Dazu wird aktuell der Aufbau von Welcome Centern in den Regionen mit einer Anschubfinanzierung unterstützt. Welcome Center sollen als zentrale Anlaufstelle mit Erstberatungs- und Lotsenfunktion für internationale Fachkräfte und Betriebe fungieren. 15 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3962 • Um den Auf- und Ausbau regionaler Fachkräfteallianzen voranzubringen, werden regionale Koordinierungsstellen gefördert. Die Koordinierungsstellen sollen die relevanten regionalen Partner zusammenführen und sich gerade auch im ländlichen Raum um die Umsetzung konkreter Maßnahmen vor Ort kümmern. Inzwischen wurden in allen zwölf Regionen des Landes Fachkräfteallianzen nach dem Vorbild der landesweiten Allianz gegründet. Berufliche Schulen Die beruflichen Schulen des Landes leisten einen großen Beitrag zur Fachkräftesicherung im ganzen Land. So stellen die im dualen System ausgebildeten Fachkräfte das Rückgrat der Wirtschaft in Baden-Württemberg dar und als verläss - licher Partner der Wirtschaft stärkt die Landesregierung nachhaltig flächendeckend die Berufsschule und damit die Attraktivität der dualen Ausbildung durch verschiedene Maßnahmen. Darunter fallen u. a. ein breites Angebot beruf - licher Zusatzqualifikationen, das Pflichtfach Englisch an der Berufsschule und die Möglichkeit das Fremdsprachenzertifikat der Kultusministerkonferenz zu ab sol - vieren, das Angebot die Fachhochschulreife parallel zur dualen Ausbildung zu erwerben sowie individuelle Unterstützungssysteme, damit leistungsschwächere Jugendliche erfolgreich ihre Ausbildung abschließen können. Den Berufsschulen im ländlichen Raum ist es zum Erhalt des Bildungsangebots möglich, Berufsschulklassen unter der vorgesehenen Mindestschülerzahl (sog. Kleinklassen) zu bilden. Im Bereich der dualen Ausbildung lag im Schuljahr 2012/13 die Zahl der Kleinklassen bei 1.024, das entspricht einem Anteil von etwa einem Neuntel. In eher ländlich geprägten Gebieten sind Kleinklassen an der Berufsschule von einem Viertel und mehr die Regel. Damit trägt die Landesregierung mit erheblichem finanziellem Aufwand dem Wunsch nach Erhalt eines angemessenen Berufsschulangebots, gerade auch im ländlichen Raum, Rechnung. Darüber hinaus wird ab dem Schuljahr 2013/14 die gemeinsame Beschulung von Schülerinnen und Schülern aus verschiedenen Bildungsgängen des Übergangsbereichs in einer Lerngruppe mit zieldifferentem Unterricht pädagogisch erprobt, um bei zurückgehenden Schülerzahlen auch im ländlichen Raum entsprechende Bildungsangebote aufrecht erhalten zu können. Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation Ressourceneffizienz, Umwelttechnologien und Erneuerbare Energien bilden ein zentrales Zukunftsfeld für die baden-württembergische Wirtschaftspolitik. Das Land unterstützt die heimischen Unternehmen mithilfe der wirtschaftsnahen Forschung bei der Entwicklung und Einführung von ressourceneffizienten Innovationen . Entsprechende Forschungsprojekte und Förderprogramme reichen von der Ressourcensubstitution über das ressourceneffiziente Design, Ressourcenmonitoring und -management und ressourceneffiziente und -effektive Produktion bis hin zur Ressourcenrückgewinnung. Dazu zählt die Förderung branchenübergreifender Querschnittskompetenzen wie der Leichtbauweise ebenso wie spezialisierte, produkt - oder stoffspezifische Forschungsvorhaben beispielsweise zur Nutzung nach wachsender Rohstoffe, welche für die Entwicklung des ländlichen Raums eine besondere Bedeutung haben. Eine Schlüsselrolle fällt dabei den Landesagenturen zu, welche landesweit als zentrale Anlauf- und Koordinierungsstellen für das jeweilige Thema fungieren; beispielsweise zu den Themen Leichtbauweisen und -werkstoffe (Leichtbau BW), nachwachsende Rohstoffe und Bioökonomie (BIOPRO Baden-Württemberg) sowie Ressourceneffizienz und Umwelttechnik (Umwelttechnik BW). Eine landesweit flächendeckende wirtschaftsnahe Forschungsinfrastruktur mit über 30 Einrichtungen der Innovationsallianz Baden-Württemberg, der Fraun - hofer-Gesellschaft und des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt kommt insbesondere der regionalen Wirtschaft mit ihren kleinen und mittleren Unternehmen zugute. Das Land fördert diese Einrichtungen der wirtschaftsnahen Forschung mit einer jährlichen Grundfinanzierung von rund 37 Mio. Euro sowie mit weiteren Mitteln für Sonderinvestitionen und Projekte. Seit Anfang 2012 gibt das Land Baden-Württemberg neben den seit 2008 etablierten Fördergutscheinen für kleine und mittlere Unternehmen einen speziellen Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3962 16 Innovationsgutschein für Start-Ups aus dem Hightechbereich aus. Der „Innova - tionsgutschein B Hightech“ soll vor allem der Frühphasenförderung von High - tech-Unternehmen dienen, um diese schnell an Absatzmärkte und eine Unternehmensfinanzierung heranzuführen. Gefördert werden dabei insbesondere Innova - tionsvorhaben aus dem Wachstumsfeld Umwelttechnologie, erneuerbare Ener - gien und Ressourceneffizienz. Die Fördersumme beim Gutschein B Hightech beträgt 20.000 Euro mit einer Förderquote von 50 %. Die Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) ist als Querschnittstechnologie in allen Wirtschaftsregionen ein wichtiger Innovationstreiber für Anwenderbranchen wie Maschinen- und Anlagenbau, Fahrzeugbau etc.; zugleich ist sie auch als eigenständige Branche für Baden-Württemberg wichtig. Die Ergebnisse des „IKT-Dialogs“ mit den IKT-Akteuren des Landes werden im weiteren Eingang in projekthafte Fördermaßnahmen der Ressorts für die IKT des Landes finden. Energieberatung Im Rahmen der Konzeption Mittelstand und Energiewende werden Maßnahmen umgesetzt, um KMU als Anbieter von Produkten und Dienstleistungen innerhalb der Wachstumsfelder Erneuerbare Energien/Energieeffizienz und Nachhaltige Mobilität zu unterstützen, neue Entwicklungen aufzugreifen und die entsprechenden Marktchancen zu nutzen. Die Maßnahmen sind vorwiegend in den Themenfeldern berufliche Aus- und Weiterbildung, Förderung von Unternehmensberatungen und Existenzgründungen sowie Unterstützung des Innovationstransfers angesiedelt. Eine Erschließung der Energieeffizienzpotenziale der Unternehmen ist ein wichtiger Beitrag dazu, deren Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Ein erster Schritt hierzu ist die Energieberatung für Unternehmen. Durch die Errichtung lokaler/regionaler Kompetenzstellen in ganz Baden-Württemberg soll für Unternehmen der flächendeckende Zugang zu Energieberatung unterstützt sowie die Information über exis - tierende, auch branchenspezifische Lösungen zur Energieeffizienzsteigerung verbessert werden. In Folge der Vermittlung maßgeschneiderter Beratung sollen ungenutzte Effizienzpotenziale gehoben werden, u. a. auch durch die Vernetzung von energieabgebenden und energienachfragenden Unternehmen. 6. Welche Maßnahmen wird sie insbesondere ergreifen, um die Entwicklungs - chancen des ländlichen Raums im Rahmen der Energiewende zu nutzen, so etwa bei der Kraft-Wärme-Kopplung, beim Ausbau der regionalen Netze und bei der Realisierung interkommunaler Energiekonzepte? Zu I. 6.: Mit dem Förderprogramm Bioenergiedörfer fördert das Land Investitionen im Rahmen von Vorhaben, bei denen die Wärmeversorgung von Gemeinden, Städten sowie Orts- oder Stadtteilen überwiegend durch den Einsatz erneuerbaren Ener - gien gedeckt wird. Naturgemäß profitieren hiervon vor allem Kommunen im ländlichen Raum. In Bioenergiedörfern produziert, neben Fotovoltaik und zunehmend auch Windkraft, meist eine Biogasanlage Strom, der ins Netz eingespeist wird. Die dabei anfallende Wärmeenergie sorgt zusammen mit einer Hackschnitzelfeuerung ganzjährig für warmes Wasser und warme Häuser. Zur Übertragung der zentral erzeugten Wärme dient ein Nahwärmenetz. Pufferspeicher unterstützen zusätzlich die Abdeckung von Wärmespitzen. Ziel einer guten Konzeption ist es, möglichst viel der ganzjährig in der Biogasanlage anfallenden Wärme tatsächlich zu nutzen. Die Landesregierung sieht in der Kraftwärmekopplung (KWK) eine wichtige Technologie für die Energiewende und den Klimaschutz in Baden-Württemberg. Der Wirkungsgrad bei vollständiger oder teilweiser Wärmenutzung liegt bei KWK-Anlagen erheblich höher als bei nicht kraftwärmegekoppelten Anlagen zur Stromerzeugung. Brennstoff ist insbesondere Erdgas, aber auch Biogas, Holz und Biomasse. Inzwischen werden auch Brennstoffzellen eingesetzt. In ihrem Energieszenario 2050 sieht die Landesregierung für Baden-Württemberg vor, dass der Beitrag der KWK zur jährlichen Bruttostromerzeugung bis 2020 auf 17 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3962 12,8 TWh gesteigert wird. Dies entspricht einer Verdopplung des derzeitigen Anteils von 10 % auf 20 %. Der im Szenario ermittelte Zubau an KWK-Anlagen in Baden-Württemberg bis zum Jahr 2020 beträgt etwa 1.200 MW elektrische Leis - tung. Davon sollten etwa die Hälfte in KWK-Anlagen mit einer Leistung von weniger als 20 MW errichtet werden. Die Landesregierung will folgende Maßnahmen ergreifen, um die KWK auch im ländlichen Raum weiter voranzubringen: • KWK-Anlagen sollen auch weiterhin im Rahmen des Förderprogramms Klimaschutz -Plus z. B. bei KMU, Gesundheitseinrichtungen und Kommunen durch Investitionszuschüsse gefördert werden. • KWK-Anlagen sollen auch weiterhin bei KMU im Rahmen des Förder - programms „Energieeffizienzfinanzierung Mittelstand“ durch zinsverbilligte Darlehen gefördert werden. • Ein BHKW-Check für Wohngebäude soll entwickelt und angeboten werden, da viele, auch professionelle Gebäudebetreiber, nicht einschätzen können, ob ein Blockheizkraftwerk (BHKW) in einem Gebäude wirtschaftlich eingesetzt werden kann. Der BHKW-Check soll dem Eigentümer auf einfache und übersichtliche Weise eine erste und fundierte Einschätzung darüber geben, ob ein BHKW wirtschaftlich sein kann. Das Handwerk in der Fläche kann von einem solchen Beratungsangebot profitieren. • Darüber hinaus will die Landesregierung die KWK bei der Novelle des EWärmeG stärken und die Verwendung von Biomethan ab einer bestimmten Heizleistung (50 KW) der Anlagen nur noch mit KWK zulassen. Zur Integration der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern im Land selbst sind das Niederspannungs- und das Mittelspannungsnetz sowie in erheb - lichem Maße auch das 110 kV-Hochspannungsnetz zu verstärken und auszu - bauen, da diese Netze die steigende Strommenge aus dezentralen Erzeugungsanlagen aufnehmen müssen. Konkrete Aussagen zum Umfang und zum zeitlichen Verlauf des weiteren Verteilnetzausbaus sind, insbesondere derzeit wegen der noch zu schaffenden Voraussetzungen für den Ausbau der Windenergie im Land noch nicht möglich. Zum Ausbaubedarf der Verteilnetze bis zum Jahr 2030 hat die Deutsche Energieagentur Dena eine Studie auf der Basis der Szenarien B (Leitszenario) und C (Länderziele) des Netzentwicklungsplanes 2012 durchgeführt , deren Ergebnisse im Dezember 2012 veröffentlicht wurden. Bei einem konventionellen Netzausbau wurde für Baden-Württemberg ein Investitionsbedarf bis 2030 zwischen 2,6 und 3,8 Mrd. Euro ermittelt. Zur Begrenzung des konventionellen Netzausbaus sind weitere Entwicklungen hin zu einem „intelligenten Netz“ unabdingbar. In einem sog. „Smart Grid“ besteht künftig die Möglichkeit, Energieströme so zu lenken, dass Verteilnetze technisch und wirtschaftlich sinnvoll dimensioniert werden können. Damit BadenWürttemberg zu einem Vorreiter bei der Entwicklung und bei der Umsetzung von Smart Grids werden kann, müssen die wesentlichen Akteure im Land an einem Strang ziehen. Zu diesem Zweck wurde die Smart Grids-Plattform Baden-Württemberg initiiert. Ende September dieses Jahres wurde eine Road Map sowie Handlungsempfehlungen zur Einführung von Smart Grids in Baden-Württemberg präsentiert, die nun umgesetzt werden soll. Für die Optimierung regionaler Infrastruktur und dezentraler Regelungsmöglichkeiten im Bereich der Energieversorgung entwickelt das Projekt „Dynamische Simulation und volkswirtschaftliche Optimierung dezentraler Energiekonzepte“ unter Beteiligung der Universität Stuttgart Simulationen von Smart-Grid-Anwendungen . Am Ende des Projekts sollen u. a. Empfehlungen für zukünftige Investi - tionsstrategien für erneuerbare Energien und Smart-Grid-Technologien formuliert werden. Das Projekt wird über drei Jahre (2011 bis 2014) mit einem Gesamtvolumen rund 500.000 Euro gefördert. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3962 18 I I . W e r t s c h ö p f u n g d u r c h I n n o v a t i o n u n d K o o p e r a t i o n – U n - t e r n e h m e n s n e t z e , C l u s t e r u n d a n g e w a n d t e F o r s c h u n g a l s E r f o l g s f a k t o r i m l ä n d l i c h e n R a u m 1. Welche Rolle spielen nach ihrer Auffassung Unternehmensnetze, Cluster, Hochschulen und Einrichtungen der angewandten Forschung sowie regionale Wissensnetzwerke für die Entwicklung der Wertschöpfung im ländlichen Raum Baden-Württembergs? Zu II. 1.: Unternehmensnetzwerke und Clusterinitiativen spielen für die Wertschöpfung einer Region eine wichtige Rolle. Durch das Wirken der Clusterinitiativen kann die Wertschöpfung in den Regionen deutlich erhöht werden. Dies gelingt insbesondere dadurch, dass in Clusterinitiativen kleine und mittlere Unternehmen schneller und zielorientierter mit anderen Unternehmen und insbesondere auch mit Forschungsinstitutionen zusammenarbeiten. Durch diese zielgerichteten Kooperationen entstehen neue Innovationen, neue Produkte und neue Dienstleistungen. Darüber hinaus belegen vielfältige Beispiele, dass erst durch die Mitwirkung in Clus - terinitiativen Unternehmen in Kontakt und zur Zusammenarbeit kommen und damit Wertschöpfung in der Region generiert wurde. Auch entstehen so z. B. neue regionale Kunden-Lieferanten-Beziehungen. Zahlreiche Studien belegen den unternehmerischen Mehrwert. Das Unternehmenspanel des Instituts der Deutschen Wirtschaft Köln belegt, dass Unternehmen, die in Netzwerken arbeiten, erfolg - reicher sind. Laut Clustermonitor Deutschland des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie wird die wirtschaftliche Gesamtsituation der Clusterakteure besser als im Branchendurchschnitt mit gleichbleibender Tendenz bewertet. Durch die systematische Arbeit des Clustermanagements können wichtige Beiträge zur Steigerung der Wertschöpfung erzielt werden. Die Hochschulen des Landes tragen mit ihrer Lehre dazu bei, den Fachkräfte - bedarf insbesondere im technischen Bereich auch an dezentralen Standorten zu sichern. Die Landesregierung hat dies beim Ausbau der Hochschulen sowohl im Bachelor- als auch im Masterbereich mit berücksichtigt. Durch die Einbeziehung von Hochschulen und Forschungseinrichtungen können Markt- und Innova - tionstrends frühzeitig erkannt und innovative Lösungen gemeinsam entwickelt und umgesetzt werden. Durch die Schaffung eines gemeinsamen Arbeitsmarkts für spezifisch ausgebildete Fach- und Nachwuchskräfte entsteht ein Mehrwert für die Clusterpartner aus Wissenschaft und Wirtschaft. Es ist deshalb ein zentrales Anliegen solcher Netzwerke, entsprechende Ausbildungsmöglichkeiten in der Region des Clusters zu schaffen und diese Fachkräfte anschließend in der Region zu halten. Die Hochschulen des Landes spielen so eine wichtige Rolle für die Entwicklung im ländlichen Raum. Insbesondere die Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) des Landes leisten mit ihrer Forschung einen wertvollen Beitrag für die Entwicklung der Wertschöpfung im ländlichen Raum. Die flächendeckende Verteilung der HAW im gesamten Land sowie ihr anwendungsorientierter Forschungsansatz sind wesentliche Faktoren für die erfolgreiche Übertragung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in die Praxis. In HAW-Forschungsaktivitäten sieht die Landesregierung ein Schlüsselelement zur nachhaltigen Stärkung des Technologie- und Wirtschaftsstandortes Baden-Württemberg mit nachhaltiger Wirkung im ländlichen Raum. 2. Welche Instrumente setzt sie ein, um Innovation und Kooperation (Unternehmen , Hochschulen, Schulen, etc.) im ländlichen Raum zu stärken? Zu II. 2.: Seit 2011 wurde, basierend auf dem Wettbewerb zur Stärkung regionaler Cluster in Baden-Württemberg, der Aufbau von Clustermanagements unterstützt. Für die Unterstützung dieser regionalen Clusterinitiativen wurden insgesamt 4,5 Mio. Euro aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung EFRE bereit gestellt. Unter diesen geförderten regionalen Clusterinitiativen befindet sich eine Vielzahl von Clusterinitiativen, die im ländlichen Raum aktiv sind bzw. deren 19 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3962 Tätigkeit sich auch auf Unternehmen im ländlichen Raum beziehen. Dies sind z. B. die Cluster • Medical Mountains in Tuttlingen, • Packaging Valley in Schwäbisch Hall, • Health Care in Freiburg mit Einbeziehung der Schwarzwaldregion und • Energie und Umwelt in der Metropolregion Rhein-Neckar einschließlich dem Neckar-Odenwald-Kreis. Durch die finanzielle Unterstützung dieser regionalen Clusterinitiativen konnte ein nachhaltiges Clustermanagement aufgebaut werden mit dem Ziel, die regionalen Unternehmen und insbesondere KMU's zu fördern. Die bisherigen Er - fahrungen zeigen, dass auch nach auslaufender Förderung viele Clusterinitia - tiven weiter erfolgreich arbeiten. In der Clusterdatenbank Baden-Württemberg sind zurzeit rund 120 regionale Clusterinitiativen und landesweite Netzwerke unter www.clusterdatenbank-bw.de gelistet. Eine Vielzahl davon befindet sich im ländlichen Raum. Durch die gezielte Förderung innovativer Projekte, z. B. im Bereich des Technologietransfers, der Internationalisierung und der Innovationsförderung werden die Vernetzung und die Kooperation von Unternehmen weiter intensiv unterstützt, mit positiven Auswirkungen auf die regionale Wertschöpfung. Die Landesregierung hat sich mit dem im April 2012 ausgeschriebenen Programm „Förderung des Technologietransfers zwischen Hochschulen für angewandte Wissenschaften und KMU“ zum Ziel gesetzt, die Partnerschaft zwischen HAW und KMU zu stärken. Im Fokus dieses Förderprogramms steht die Bearbeitung von Fragestellungen mit besonderer Relevanz für die regionale Wirtschaft mit einer konkreten Perspektive für eine weitere wirtschaftliche Nutzung/Anwendung und die Stärkung der regionalen Vernetzung von Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen. Die Landesregierung fördert dieses auf zwei Jahre angelegte Programm mit rund 3 Mio. Euro. Mit dem Programm „Innovative Projekte“ fördert die Landesregierung in erster Linie (kleinere) Kooperationsprojekte, die von Hochschulen unter Beteiligung von Unternehmen, Verbänden oder anderen externen Trägern oder gemeinsam mit anderen Hochschulen durchgeführt werden. Die vorrangige Förderung von hochschulübergreifenden Projekten soll die FuE-Kompetenz der Hochschulen im Allgemeinen stärken und bei Kooperationsprojekten mit der Wirtschaft den Technologietransfer vor allem in die KMU des regionalen Umfeldes intensivieren. Die Landesregierung stellt für dieses Programm Fördermittel in Höhe von jährlich 1,4 Mio. Euro zur Verfügung. Darüber hinaus fördert die Landesregierung derzeit acht Zentren für Angewandte Forschung an Hochschulen für angewandte Wissenschaften (ZAFH). Ein ZAFH ist ein hochschulübergreifender Forschungsverbund, im welchem sich mehrere HAW und Universitäten sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen zusammengeschlossen haben, um unter der Leitung einer HAW Themen im Bereich der Schlüsseltechnologien zu bearbeiten. Von den acht derzeit geförderten ZAFH befinden sich drei ZAFH im ländlichen Raum. Die Landesregierung stellt zur Förderung dieser acht ZAFH im Zeitraum von 2008 bis 2017 Fördermittel in Höhe von insgesamt 19 Mio. Euro zur Verfügung. Als erfolgreiche Beispiele, wie auch der ländliche Raum von großen Netzwerken profitiert, können die beiden Spitzencluster MicroTEC Südwest und Elektromobilität Südwest – road to global market – sowie der Technologie-Cluster Composites TC² genannt werden. Die Landesregierung fördert beide Spitzencluster über einen Zeitraum von fünf Jahren mit insgesamt jeweils 5 Mio. Euro. Zudem kooperieren Hochschulen im Rahmen von Pilotvorhaben mit weiterfüh - renden Schulen mit dem Ziel, an einer Hochschulausbildung interessierten Schulabgängern reibungslose Übergänge zu ermöglichen. Gerade im ländlichen Raum in Baden-Württemberg sollen junge Menschen Zugang zu Bildung und zum Studium haben. Die Hochschulen für angewandte Wissenschaften spielen hier eine besondere Rolle, weil sie an zahlreichen Standorten im Land vielfältige attraktive Studienangebote offerieren. Sie ermöglichen ein wohnortnahes Studium, das in der Regel auch schon Einblicke in die regionale Wirtschaft erlaubt; etwa durch studentische Projektarbeiten. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3962 20 Um der Heterogenität der Studienanfängerinnen und -anfänger, ihren unterschiedlichen Bedürfnissen, Erwartungen und Vorstellungen noch besser Rechnung tragen zu können, wurde ein insgesamt 8 Mio. Euro umfassendes Förderprogramm speziell für die Studieneingangsphase aufgelegt: Die „Studienmodelle individueller Geschwindigkeit“ ermöglichen gerade auch an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften flexibles und unterstützendes Lehren und Lernen. Brücken- und Stützkurse helfen dabei, den Übergang von der Schule zur Hochschule zu erleichtern; ebenso Beratungs-, Mentoren- und Tutorenprogramme. Viele Hochschulen bieten deutlich flexiblere Studienstrukturen bis hin zum Teilzeitstudium an. Neben fünf Universitäten profitieren insbesondere die Hochschulen für angewandte Wissenschaften von den „Studienmodellen“. Ein zweites Programm mit Namen „Willkommen in der Wissenschaft“ fördert vor allem forschendes und praxisnahes Lernen in den ersten Semestern. Auch hier nehmen zahlreiche Hochschulen für angewandte Wissenschaften teil. Darüber hinaus unterstützen Chancengleichheitsinitiativen der Landesregierung dabei, Innovations- und Kreativitätspotenziale zu maximieren. Dabei werden gerade auch über Chancengleichheitsmaßnahmen im MINT-Bereich Synergien erzeugt , von denen Baden-Württemberg sowohl als Wissenschafts- als auch als Wirtschaftsstandort profitiert: Im Rahmen der Landesinitiative „Frauen in MINTBerufen in Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung“ wurden sieben Karriereberatungsstellen an Hochschulen für angewandte Wissenschaften gefördert. Damit wurde das Ziel der Landesregierung unterstützt, die Präsenz von Frauen in MINTStudiengängen zu erhöhen, den Anteil von Studienabbrecherinnen in diesen Fächern zu senken und insbesondere den Anteil der Frauen in Führungspositionen in Wissenschaft und Wirtschaft zu steigern. Gleichzeitig wurden wichtige strukturelle Veränderungsprozesse an Hochschulen unterstützt. Im Rahmen der Landes - initiative startete am 1. Juli 2013 das Projekt „Dialog MINT-Lehre. Mehr Frauen in MINT-Studiengänge“. Ziel des Projekts ist es, die Hochschulen in BadenWürttemberg darin zu unterstützen, vermehrt Gender-Aspekte in die MINT-Lehre zu integrieren, um so mehr Frauen für MINT-Studiengänge zu begeistern. I I I . W e r t s c h ö p f u n g d u r c h n a c h h a l t i g e n T o u r i s m u s i m l ä n d - l i c h e n R a u m 1. Inwiefern trägt der Tourismus im ländlichen Raum zur Wertschöpfung bei und mit welchen Maßnahmen fördert sie den nachhaltigen Tourismus im ländlichen Raum? Zu III. 1.: Bei der touristischen Wertschöpfung ist zwischen der direkten und der indirekten Wertschöpfung aus dem Tourismus zu unterscheiden. Die direkte Wertschöpfung entsteht unmittelbar dort, wo der Gast seine Ausgaben tätigt. Zu der indirekten Wertschöpfung zählen alle Vorleistungen und Zulieferer, für die der Gast Geld ausgibt. Somit tragen die direkte sowie die indirekte Wertschöpfung aus dem Tourismus zur Schaffung von Einkommen und Beschäftigung und zur Erhöhung der Lebensqualität der Bewohner vor Ort bei. Dies gilt insbesondere für den ländlichen Raum. Alle touristischen Angebotsformen sind hier anzutreffen. Insbesondere in den strukturschwächeren Regionen trägt der Tourismus zum Ausbau der Infrastruktur, der Verkehrsanbindung, der Rad- und Wanderwege sowie der Vielfalt des kulturellen Angebots bei. Zudem unterstützt der Tourismus im ländlichen Raum den Erhalt eines ausgeglichenen Angebots an Waren und Dienstleistungen und kann somit existenzsichernd wirken. So können sich beispielsweise Landwirte durch den Verkauf von regionalen Produkten an Touristen und der Vermietung von Ferienwohnungen zusätzliche Einnahmen sichern. Am Beispiel der 56 höher prädikatisierten Heilbäder und Kurorte in Baden-Württemberg , die überwiegend im ländlichen Raum liegen, wird deutlich, wie das ursprüngliche Angebot der Natur, des warmen Wassers, der Sole, des Moors und der reinen Luft touristisch genutzt wird. Die dadurch entstandenen 75.000 Arbeitsplätze im Gesundheits- und Wellnessbereich wirken sich unmittelbar auf die Wertschöpfung vor Ort aus. Sie gewährleisten den Bestand von Gesundheitszen- 21 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3962 tren, Arztpraxen, Apotheken, Kliniken, aber auch von Hotels und Restaurants, Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie des Einzelhandels vor Ort. Der Tagesausgabesatz bei Übernachtungsgästen liegt bei über 140 Euro in den Heilbädern und Kurorten. Die hohe wirtschaftliche Bedeutung des Tourismus im ländlichen Raum zeigt sich auch an den Übernachtungszahlen. Legt man die Raumkategorien nach dem Landesentwicklungsplan 2002 zugrunde, weist der ländliche Raum im engeren Sinne mit rund 20,2 Mio. Übernachtungen im Jahr 2012 im Vergleich der letzten zehn Jahre die höchsten absoluten Übernachtungszahlen aller Raumkategorien auf, gefolgt von den Verdichtungsräumen mit 17,8 Mio. Übernachtungen. Namhafte Studien gehen davon aus, dass das wirtschaftliche Potenzial für den Landtourismus noch nicht ausgeschöpft ist. So müssen für 77 % derjenigen, die in den letzten drei Jahren einen Natururlaub gemacht haben und in den kommenden drei Jahren wieder einen Natururlaub planen, das Merkmal „Natur genießen“ und für 42 % das Merkmal „unberührte Natur erleben“ unbedingt erfüllt sein (vgl. Reiseanalyse 2012). Hieraus wird deutlich, dass die naturnahen Aktivitäten wie Wandern und Radfahren, die größtenteils im ländlichen Raum stattfinden, noch großes Entwicklungspotenzial bieten. Im touristischen Marketing des Landes Baden-Württemberg nehmen alle vier tragenden Themensäulen vor allem den ländlichen Raum in den Fokus: Natur, Wohlsein, Genuss und Kultur. Besonders beworben werden dabei naturnahe Ak - tivitäten wie Radfahren und Wandern. Weiterhin werden in den Initiativen „Grüner Süden“, „Wege durch den Weinsüden“ oder „Familien-Ferien“ umweltfreundliche , nachhaltige und klimaschonende Urlaubsangebote vermarktet, die hauptsächlich im ländlichen Raum angesiedelt sind. Mit dem Tourismusinfrastrukturprogramm fördert die Landesregierung investive Vorhaben der baden-württembergischen Tourismuskommunen, um den Ausbau einer modernen und zukunftsorientierten Tourismusinfrastruktur voran zu bringen . Zu den zentralen Zuwendungszwecken des jährlich neu ausgeschriebenen Förderprogramms zählen die Stärkung der wirtschaftlichen und ökologischen Nachhaltigkeit von Tourismusinfrastruktureinrichtungen sowie die Verbesserung der sozialen Nachhaltigkeit, insbesondere durch den Ausbau der Barrierefreiheit. Ein weiteres Kernelement des Tourismusinfrastrukturprogramms ist die Unterstützung der touristischen Entwicklung in den strukturschwachen Gebieten. Im Rahmen des Tourismusinfrastrukturprogramms wurden in den vergangenen zehn Jahren (2004 bis 2013) im ländlichen Raum (ländlicher Raum im engeren Sinne und Verdichtungsbereiche im ländlichen Raum) 139 Vorhaben mit insgesamt rund 26,3 Mio. Euro gefördert. 2. Welche Bedeutung haben intakte natürliche und naturnahe Lebensräume für den nachhaltigen Tourismus im ländlichen Raum? Zu III. 2.: Die ökologisch wertvollen Räume Baden-Württembergs, wie sie insbesondere in den sieben Naturparken, bestehenden und geplanten Biosphärengebieten des Landes sowie in dem geplanten Nationalpark Schwarzwald und dem Ramsar-Gebiet „Oberrhein-Rhin supérieur“ als Brücken zwischen naturnahem Tourismus und Naturschutz zum Ausdruck kommen, bieten beste Voraussetzungen für einen naturverträglichen Tourismus. Für zahlreiche Aktivitäten wie Radfahren und Wandern sowie für die Heilbäder und Kurorte ist eine intakte Natur Grundvoraussetzung . Für die ortstypischen Heilmittel sind die Quellenschutzgebiete, die regelmäßig durchgeführten Luftuntersuchungen und natürlich auch der Erhalt und die Pflege der Kurparkanlagen von zentraler Bedeutung. Maßnahmen der Besucherlenkung tragen maßgeblich dazu bei, dass die Auswirkungen des Tourismus auf natürliche und naturnahe Lebensräume möglichst verträglich erfolgen. Laut der FUR Reiseanalyse 2013 wünschen sich 40 % der Bevölkerung einen umweltverträglichen Urlaub. Bei den Personen, die das Thema Nachhaltigkeit als Anspruch an ihren Urlaub haben, stehen Natur und gesundes Klima als Urlaubsmotive im Vordergrund. Für den ländlichen Raum birgt das ein enormes Poten - Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3962 22 zial, da die Motive der Gäste mit dem im ländlichen Raum vorhandenen Angebot an Naturaktivitäten optimal verbunden werden können. Die intakten natürlichen und naturnahen Lebensräume und Schutzgebiete sind deshalb eine wichtige Grundlage für eine nachhaltige Tourismusentwicklung im ländlichen Raum. I V . W e r t s c h ö p f u n g s p o t e n z i a l e d e r L a n d w i r t s c h a f t , d e r F o r s t - w i r t s c h a f t s o w i e d e r v o r - u n d n a c h g e l a g e r t e n B r a n c h e n f ü r d e n l ä n d l i c h e n R a u m 1. Wie viele Betriebe der Land- und Forstwirtschaft mit wie vielen Arbeitsplätzen gibt es in Baden-Württemberg? Wie viele Betriebe zählen zu den der Land- und Forstwirtschaft direkt vor- und nachgelagerten Branchen und wie ist ihre wirtschaftliche Bedeutung für den ländlichen Raum zu bewerten? Zu IV. 1.: Landwirtschaft Nach den Ergebnissen der Landwirtschaftszählung gab es in Baden-Württemberg im Jahr 2010 noch 44.512 landwirtschaftliche Betriebe, in denen rund 190.000 Personen beschäftigt waren, davon rund 90.500 Familienarbeitskräfte, rund 79.300 Saisonarbeitskräfte und rund 20.300 ständige Fremdarbeitskräfte. Von diesen 190.000 Personen war nur etwa ein Sechstel (32.000 Personen) in der Landwirtschaft vollbeschäftigt. Eine weitaus größere Gruppe von über 80 % der Beschäftigten war in der Landwirtschaft nicht vollbeschäftigt. Die der Landwirtschaft vor- und nachgelagerten Branchen haben insgesamt eine große wirtschaftliche Bedeutung für den ländlichen Raum. Grund hierfür ist der hohe Grad an Spezialisierung und Arbeitsteilung in der Agrar- und Lebensmittelwertschöpfungskette und die mit ihr eng verflochtenen Beschäftigungs- und Einkommensmöglichkeiten im ländlichen Raum. Dies gilt insbesondere in den Schwerpunktregionen der baden-württembergischen Landwirtschaft, die durch ein besonders hohes Maß an Spezialisierung der landwirtschaftlichen Betriebe und eine hohe Präsenz der Unternehmen der vor- und nachgelagerten Bereiche gekennzeichnet sind. In diesen Regionen hat die Agrarwirtschaft ein hohes regionalwirtschaftliches Gewicht. Für die Stärkung und Fortentwicklung der Wettbewerbskraft der Agrarwirtschaft insgesamt – und damit der Landwirtschaft – sind bestehende Kooperationen zwischen heimischen Unternehmen des Vorleistungsbereichs , der Landwirtschaft, der Verarbeitung sowie der Vermarktung auszu - bauen und neu zu initiieren. Hierzu kann der für die neue Förderperiode vorge - sehene Ausbau der Förderung regionaler Wertschöpfungsketten einen wichtigen Beitrag leisten. Forstwirtschaft Im Bereich der Forstwirtschaft gibt es in Baden-Württemberg rund 13.000 Betriebe mit rund 7.800 Beschäftigten (Clusterstudie Forst und Holz Baden-Württemberg , 2010). Zu den direkt vor- und nachgelagerten Branchen der Forstwirtschaft zählen in der ersten Verarbeitungsstufe die Sägeindustrie und Holzwerkstoffhersteller (700 Betriebe mit 10.000 Beschäftigten). In der 2. Verarbeitungsstufe sind das Holzbaugewerbe (7.700 Betriebe mit 37.000 Beschäftigten) und die Papierund Zellstoffindustrie (600 Betriebe mit 27.000 Beschäftigten) wichtige Wertschöpfungsbereiche des Rohstoffs Holz. Die Landesregierung unterstützt zur Zeit mit der Clusterinitiative Forst und Holz die Etablierung und Festigung von Unternehmensnetzwerken , um die Wettbewerbsfähigkeit der Branchenakteure zu erhöhen . 23 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3962 2. Welche Entwicklungstrends bzw. zentralen Herausforderungen erwartet sie für diese Branchen und welche Möglichkeiten sieht sie, die entsprechenden Veränderungen – etwa im Rahmen der EU-Förderperiode 2014 bis 2020 – zu gestalten (z. B. Aus- und Weiterbildung, Innovationsfähigkeit)? Zu IV. 2.: Landwirtschaft Angesichts der Veränderungen der agrarpolitischen und gesellschaftspolitischen Rahmenbedingungen unterliegt auch die Landwirtschaft einem ständigen Anpassungsprozess . Die aktuellen Herausforderungen an die Landbewirtschaftung sind die rentable, sichere und umweltgerechte Lebensmittelerzeugung entsprechend den Verbraucher - erwartungen, eine nachhaltige, ressourcenschonende Landwirtschaft, das Tierwohl und die ausgewogene Entwicklung ländlicher Räume. Die Erzeugung regenerativer Energien ist für die Land- und Forstwirtschaft gleichermaßen von Bedeutung. Aufgrund der Deregulierung der EU-Agrarmarktpolitik sind viele Agrarsektoren zunehmend in hohem Maß in die Entwicklung der Weltmärkte integriert. Dies eröffnet einerseits Marktchancen, anderseits stellen die damit verbundene höhere Preisvolatilität auf den internationalen Agrarmärkten und der internationale Wettbewerb landwirtschaftliche Betriebe wie auch die Betriebe der Verarbeitung und Vermarktung vor neue Herausforderungen. Die Wertschöpfungspotenziale für die Agrarwirtschaft liegen in der Erzeugung und Verarbeitung von qualitativ hochwertigen, sicheren Lebensmitteln. Auch die steigende Nachfrage nach Bioprodukten und das zunehmende Bewusstsein für gesunde Ernährung mit Produkten aus der Region bieten gute Entwicklungsmöglichkeiten . Die Erzeugung von Bio- bzw. regenerativer Energie ist für viele landwirtschaftliche Betriebe ein weiteres wichtiges Einkommensstandbein. In der kommenden Förderperiode werden die Förderakzente verstärkt auf die gesellschaftlichen Anforderungen an die Landwirtschaft und den ländlichen Raum ausgerichtet. Die Förderung der Beratung wird deutlich gestärkt werden, die Förderung von Innovationen im Rahmen von Europäischen Innovationspartnerschaften soll neu eingeführt werden. Die bereits bestehenden Agrar- und Waldumweltsowie Klimaschutzmaßnahmen werden unter dem Aspekt der neuen Herausforderungen weiterentwickelt werden. Die Investitionsförderung vor allem zur Unterstützung von mehr Tierwohl wird sich auf kleinere und mittlere landwirtschaft - liche Betriebe konzentrieren. Der Ökolandbau und die Förderung der Vermarktung regionaler Erzeugnisse werden Priorität genießen. Damit soll auch der zunehmenden Präferenz der Verbraucherinnen und Verbraucher für ökologische und regionale Erzeugnisse Rechnung getragen werden. Im vor- und nachgelagerten Bereich wird diese Entwicklung hin zu verstärkter ökologischer Erzeugung und regionaler Vermarktung ebenfalls an Bedeutung gewinnen. So bieten alle Unternehmensgruppen des deutschen Lebensmitteleinzelhandels Lebensmittel aus ökologischer Erzeugung mit noch wachsender Sortimentsbreite an. Forstwirtschaft Für die Forstwirtschaft sind die Themen Klimawandel, Klimaschutz und Energiewende entscheidende Entwicklungstrends. Durch die Klimaveränderungen wird sich der Wald als Rohstoffbasis für die Forst- und Holzbranchen verändern. Erhöhte Temperaturen werden vor allem das Wachstum der Baumart Fichte beeinträchtigen . Die Fichtenvorräte im Wald werden voraussichtlich zugunsten der Laubholzvorräte zurück gehen. Fichtenholz ist aber die weit überwiegende Basis für die baden-württembergische Säge- und Holzindustrie sowie den Holzbau. Die nachhaltigen Nutzungsmöglichkeiten an Laubholz in Baden-Württemberg sind bereits jetzt gegeben und werden weiter ansteigen müssen, da in der jetzigen Situation über 50 % des geernteten Laubholzes nicht stofflich sondern unmittelbar energetisch genutzt werden. Der weitere Ausbau der stofflichen Nutzung von Laubholz (z. B. im Holzbau) durch innovative Produkte bietet deshalb große Wertschöpfungspotenziale, besonders für den ländlichen Raum. Durch die mög - Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3962 24 liche Kaskadennutzung beinhalten innovative Laubholzprodukte große Potenziale im Bereich Ressourceneffizienz. Weil Baden-Württemberg einen sehr hohen Anteil an Kleinstprivatwaldflächen besitzt, wird die Mobilisierung des Rohstoffs Holz vor allem in den Realteilungsgebieten durch die kleinräumigen Besitzstrukturen erschwert. Der private Waldbesitz von rund 475.000 ha (entspricht rund 37 % der gesamten Waldfläche Baden -Württembergs) verteilt sich auf insgesamt 220.000 Einzelpersonen. Die durchschnittliche Betriebsgröße liegt damit bei lediglich 1,43 ha. Erschwerend wirkt die starke Parzellierung des Besitzes. Im Durchschnitt bewirtschaftet jeder private Waldbesitzer 2,7 Parzellen mit einer Größe von 0,5 ha. Ein wichtiges Ins - trument zur Abmilderung der Strukturmängel bilden die forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse . Den Zusammenschlüssen kommt eine wichtige Bündelungsfunktion zu, u. a. beim gemeinsamen Holzverkauf und bei der Bewirtschaftung der Wälder mit gemeinsamen Maschinen. Die Energiewende bietet dem Rohstoff Holz sowie seiner Verantwortung ebenfalls große Chancen bei der Umsetzung innovativer Anwendungsverfahren und Techniken beispielsweise bei baulichen Maßnahmen, die zur CO2-Minderung beitragen . Die ingenieurtechnische Nutzung von Holz bietet beträchtliche wirtschaftliche Potenziale und kann wesentlich dazu beitragen, die ehrgeizigen Ziele Baden -Württembergs im Bereich Klimaschutz zu erreichen. Neue Materialien aus Holz werden zukünftig noch stärker in der Lage sein, energieintensive, endliche Ressourcen zu substituieren. Dadurch wird in Herstellungs- und Recyclingprozessen viel CO2 eingespart. Darüber hinaus bietet die Nutzung von sehr langlebigen neuen Holzprodukten im Bauwesen eine zusätzliche Senkenfunktion für CO2. Die Möglichkeit, einen wichtigen Beitrag zur Energiewende zu leisten, bietet Wertschöpfungspotenziale und sichert Arbeitsplätze im ländlichen Raum. 3. Welche Bedeutung kommt ihrer Ansicht nach der Bildung neuer regionaler Wertschöpfungsnetze bzw. Wertschöpfungsketten im Bereich der Land- bzw. Forstwirtschaft zu und welche Aktivitäten der Landesregierung stärken diese Kooperationen? Zu IV. 3.: Regionale Produkte werden als authentisch und bodenständig wahrgenommen. Etwa 82 % der haushaltsführenden Verbraucherinnen und Verbraucher in BadenWürttemberg geben an, dass beim Kauf von Lebensmittel die regionale Herkunft für sie wichtig oder sehr wichtig ist. Das Qualitätszeichen Baden-Württemberg und das Biozeichen Baden-Württemberg als staatlich getragene Gütezeichen gewährleisten eine regionale Wertschöpfung vom Rohstoff über die Verarbeitung und stellen ein wichtiges Profilierungskriterium für den Handel dar. Angesichts des Wettbewerbs auf der Einzelhandelsstufe des Lebensmittelsektors sind die Absatzmittler bemüht, sich mit ihrem Angebot im Hinblick auf Qualität, Produktbreite und -tiefe von anderen Wettbewerbern zu differenzieren. Daher bietet eine nachhaltige, strategisch ausgerichtete Nutzung dieser Zeichen im geho - benen Qualitätsbereich gute Differenzierungs- und Wertschöpfungspotenziale. Kooperationen entlang den entsprechenden Wertschöpfungsketten sind dabei zwangsläufig erforderlich. So wird z. B. im Rahmen des Aktionsplans der Landesregierung zur Stärkung des Ökologischen Landbaus im Bereich des Maßnahmenpakets „Mehr Bio aus Baden-Württemberg“ derzeit u. a. das Projekt „Wertschöpfungskette Bio-Fleisch in Baden-Württemberg“ bearbeitet. Die Ergebnisse des Projekts sollen die Grundlage für konkrete gemeinsame Projekte der Landund Ernährungswirtschaft in den entsprechenden Teilmärkten bilden. Bei der Stärkung und dem Ausbau von regionalen Wertschöpfungsketten wird es dabei zukünftig auch erforderlich sein, stärker den vielfältigen und von einem starken Wettbewerb gekennzeichneten Sektor der Außer-Haus-Verpflegung, insbeson - dere die Gemeinschaftsverpflegungseinrichtungen, zu bearbeiten. 25 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3962 4. Welche Chancen ergeben sich dabei insbesondere aus den neuen Wertschöpfungsketten der Energiewende für die Landwirtschaft und für die vor- und nachgelagerten Branchen? Zu IV. 4.: Die Energiewende und der damit verbundene Ausbau der erneuerbaren Energien bietet vielfältige Chancen sowohl für die Landwirtschaft als auch für die vor- und nachgelagerten Bereiche. Der ländliche Raum ist prädestiniert für die dezentrale Energieerzeugung. Dies gilt nicht nur für die Erzeugung von Bioenergie, sondern auch für die Erzeugung von Wärme und Strom aus Sonnen-, Wind- und Wasserkraft . Der ländliche Raum wird deshalb in erheblichem Umfang Nutznießer der Energiewende sein. Die Landwirtschaft in Baden-Württemberg hat sich bisher in erster Linie durch die Biogaserzeugung sowie durch die Bereitstellung von großen Dachflächen auf Wohn- und Wirtschaftsgebäuden für die Erzeugung von Solarstrom an der Energiewende beteiligt. Für die einzelnen landwirtschaftlichen Betriebe hat die Diversifizierung im Bereich der erneuerbaren Energien häufig zu einer Stabilisierung des Einkommens beigetragen. Zukünftig werden in windhöffigen Regionen des Landes vermehrt Windkraftanlagen auch auf landwirtschaftlichen Flächen errichtet , wodurch auch die Landwirtschaft aufgrund von Pachteinnahmen profitieren dürfte. In Baden-Württemberg sind im ländlichen Raum bereits heute viele mittelständische Unternehmen im Bereich des Energiesektors tätig. 5. Welche Rolle können nach ihrer Einschätzung „ökologischer Landbau“ und „Regionalvermarktung“ bei der Stärkung der regionalen Wertschöpfung spielen ? Zu IV. 5.: Die stetig wachsenden Umsatzzahlen im Naturkosthandel und im Lebensmitteleinzelhandel machen den steigenden Wunsch der Verbraucherinnen und Verbraucher nach ökologisch erzeugten Waren deutlich. Im ökologischen Landbau sind betriebliche Nährstoffkreisläufe und die betriebliche, flächengebundene Futterversorgung in der Tierhaltung von hoher Bedeutung, Importe spielen bei den Betriebsmitteln eine geringe Rolle. Bei der Vermarktung der Produkte liegt der Fokus auf heimischen Märkten. Der ökologische Landbau in Verbindung mit der Regionalvermarktung ist daher ein wichtiger Baustein und Impulsgeber regionaler Wertschöpfungsketten. Im ökologischen Landbau geht es nicht nur um Landwirtschaft im engeren Sinn. Den Verbraucherinnen und Verbrauchern geht es heute nicht mehr nur um Fragen der Gesundheit und der Sicherheit bei dem, was sie auf dem Teller haben. Sie wollen auch wissen, unter welchen Bedingungen ihre Lebensmittel produziert und die Tiere gehalten werden. Die Mehrheit der Verbraucherinnen und Ver - braucher in Baden-Württemberg bevorzugt deshalb Bioprodukte aus der Region. Mittlerweile werden rund 117.000 ha landwirtschaftliche Nutzfläche von rund 3.200 landwirtschaftlichen Betrieben nach den Regeln des ökologischen Landbaus bewirtschaftet. Dazu kommen in Baden-Württemberg rund 2.500 Verarbeitungsbetriebe , die ökologisch erzeugte Agrarprodukte mit unterschiedlichen Herkünften zu hochwertigen Lebensmitteln veredeln. Damit das Angebot an heimischen Bio-Lebensmitteln mit der steigenden Nachfrage mithalten kann und damit die Chancen regionaler Wertschöpfung genutzt werden, wird der Ökolandbau in Baden-Württemberg gezielt über den Aktionsplan der Landesregierung „Bio aus Baden-Württemberg“ gestärkt, der verschiedene aufeinander abgestimmte Maßnahmen zur Förderung des ökologischen Landbaus enthält. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3962 26 V . S i c h e r u n g v o n W e r t s c h ö p f u n g d u r c h i n t e g r i e r t e S t r u k t u r - p o l i t i k u n d n a c h h a l t i g e R e g i o n a l e n t w i c k l u n g i n B a d e n - W ü r t t e m b e r g 1. Welche Bedeutung hat nach ihrer Auffassung eine integrierte, fachübergreifende Strukturpolitik und Regionalentwicklung (z. B. durch LEADER [Liaison entre actions de développement de l'économie rurale], ILE [Integrierte Ländliche Entwicklung ] und Großschutzgebiete sowie MORO [Modellvorhaben der Raum - ordnung]) für die Entwicklung der Wertschöpfung in den ländlichen Räumen Baden -Württembergs und welche Bedeutung haben dabei insbesondere die StadtLand -Beziehungen? Zu V. 1.: Langfristige technologische, ökologische und demografische Veränderungen stellen Regionen, Landkreise, Städte und Gemeinden Baden-Württembergs vor neue Herausforderungen. Zu ihrer Bewältigung müssen neue Ideen und strategische Konzepte für die Gestaltung der Zukunft entwickelt werden. Um diese strategischen Herausforderungen, gerade auch im Bezug auf die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit zu bewältigen, ist es zwingend notwendig, integrierte Strategiekonzepte für alle Regionen aus der Region unter Einbindung der Bevölkerung zu entwickeln. Solche mit breiter Akzeptanz integrierte Konzepte ermöglichen die Bündelung von Ressourcen und gewährleisten einen strategischen und themen - übergreifenden Ansatz gebietsbezogenen Handelns, und stärkt die Identifikation der Bevölkerung mit ihrem Lebens- und Wirtschaftsraum. Strategiekonzepte sind die Basis des Wettbewerbes RegioWIN, der im Februar 2013 ausgelobt wurde. Der Wettbewerb soll dazu beitragen, die Verbesserung der Standortfaktoren in den funktionalen Räumen des Landes als struktur- und regionalpolitische Daueraufgabe systematisch zu verfolgen. Im Rahmen eines zweistufigen Wettbewerbs sind die Regionen des Landes aufgefordert, bis Ende Oktober 2013 regionale Strategiekonzepte zu erarbeiten. Im Dezember wird eine Jury dann die Strategiekonzepte auswählen und prämieren, die aufgefordert werden, ein vertiefendes regionales Entwicklungskonzept mit herausragenden Leuchtturmprojekten zu erarbeiten. Ende 2014 werden diese regionalen Entwicklungskonzepte und förderfähigen Leuchtturmprojekte prämiert, die dann eine Förderung aus europäischen Fördermitteln beantragen können. Mit diesem neuen Konzept konnten erstmals in Baden-Württemberg flächendeckend, losgelöst von den Raumkategorien ländlicher Raum oder Verdichtungsraum, Strategiekonzepte angestoßen werden, die im Konsens und Dialog in durch die Akteure selbst definierten Räumen entwickelt werden. In diesen funktionalen Räumen sind die StadtLand -Beziehungen von zentraler Bedeutung. Die Landesregierung misst diesem Strategieprozess hohe Bedeutung zu und wird bis zu einem Drittel der in BadenWürttemberg zur Verfügung stehenden EFRE-Mittel für die Unterstützung der aus den Strategiekonzepten und Entwicklungskonzepten entwickelten Leuchtturmprojekte bereit stellen. Das Förderprogramm LEADER ist ein wichtiges Instrument der integrierten, fachübergreifenden Strukturpolitik und Regionalentwicklung im ländlichen Raum. Eine auf endogenen Potenzialen basierende und integriert konzipierte Regionalentwicklung entspricht in besonderer Weise dem Grundgedanken der Sub - sidiarität. Die Landesregierung plant den Bottom-Up-Ansatz zu stärken, indem die Bürgerschaft, Wirtschafts- und Sozialpartner stärker eingebunden, die lokale Ebene zur Mitarbeit ermuntert wird. So wird für Veränderungen vor Ort Akzeptanz geschaffen, um die Region zu verändern und weiter zu entwickeln. Vor diesem Hintergrund kommt insbesondere der Einbindung der lokalen Akteure und der Stärkung regionaler Wertschöpfungsketten eine ganz besondere Bedeutung zu. Im Rahmen von Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepten (ILEKs) lassen sich vorhandene Potenziale und Entwicklungschancen aufdecken. Für die sich daraus ergebenden Entwicklungsprozesse sind Flurneuordnungen ein bewährtes Mittel, um über Gemeindegrenzen hinweg Maßnahmen regionaler Entwicklungskonzepte mit Bodenordnungsbedarf umzusetzen. Darüber hinaus besteht die 27 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3962 Möglichkeit, die Umsetzung der ILEKs durch ein Regionalmanagement durch das Land zu fördern. Mit den „Modellvorhaben der Raumordnung“ (MORO) unterstützt das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) die Erprobung und Umsetzung innovativer Ansätze und Instrumente für die Bewältigung aktueller Herausforderungen in Bund, Ländern und Regionen. Ziel ist es, Impulse zu geben und Erkenntnisse abzuleiten, die gegebenenfalls auf andere Regionen und Bundesländer übertragbar sind. Je nach thematischer Ausrichtung sollen die Modellvorhaben durch die von ihnen ausgehenden Impulse dazu beitragen, mittelund langfristig die Rahmenbedingungen für die Wertschöpfung im ländlichen Raum zu sichern und zu verbessern. Entscheidend für die nachhaltige Wirkung der Modellvorhaben ist, dass Austausch und Kooperation über Kreis- und Gemeindegrenzen hinweg angeregt, Stärken der jeweils strukturell sehr unterschiedlichen städtischen und ländlichen Räume herausgearbeitet und gemeinsam besser genutzt sowie Schwächen ausgeglichen werden. 2. Welche branchenübergreifenden Steuerungsnotwendigkeiten und -möglichkeiten sieht sie, um die regionale Wertschöpfung durch eine leistungsfähige und gebündelte Infrastruktur und Siedlungsstruktur langfristig zu stärken, etwa durch die Weiterentwicklung regionalplanerischer Instrumente oder die Rahmenbedingungen für die regionale Gewerbeansiedlung? Zu V. 2.: Die Landesplanung trägt der unterschiedlichen Siedlungsverdichtung und Raumbeanspruchung in den einzelnen Teilräumen durch die Ausweisung von Raum - kategorien im Landesentwicklungsplan (LEP) Rechnung (Anlage 1). Angestrebt wird eine ausgewogene räumliche Entwicklung, die alle Landesteile angemessen am wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Fortschritt teilhaben lässt. Ein entscheidendes Instrument zur Bündelung der Infrastruktur und Steuerung der Siedlungsentwicklung bildet das im LEP und in den Regionalplänen festgelegte System der Zentralen Orte. Neue Bauflächen sind auf eine Bedienung durch öffentliche Verkehre auszurichten. Schwerpunkte für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen sind ggf. an solchen Standorten zu erweitern und im Anschluss an bestehende Siedlungsflächen neu vorzusehen, an denen aus infrastruktureller Sicht und unter Beachtung der Umweltbelange die besten Ansiedlungsbedingungen gegeben sind. Flächen mit Anschluss an einen Wasserweg oder an das Schienennetz und den öffentlichen Personennahverkehr sind vorrangig zu berücksichtigen. Die Festlegung von Vorranggebieten für bestimmte Raumnutzungen (z. B. Vorranggebiete für Windkraft) leistet einen erheblichen Beitrag zur Bündelung leistungsfähiger Infrastrukturen. Ebenso trägt die Festlegung Regionaler Grünzüge und Grünzäsuren – neben der Sicherung freiraumstruktureller Funktionen – wesentlich zur Gliederung und Steuerung der weiteren Siedlungsentwicklung bei. Im Bereich der effizienten Nutzung von Freiflächen für Gewerbeansiedlung hat das Instrument des Gewerbeflächenpools zur gemeinsamen Vermarktung von Gewerbeflächen mehrerer Kommunen bisher noch nicht zu befriedigenden Ergebnissen geführt. In einem vorgesehenen Modellraum wurden daraufhin die Bemühungen vorerst zurückgestellt, sollen aber zu einem späteren Zeitpunkt evtl. wieder aufgegriffen werden Die oben genannten Instrumente gewährleisten die Bündelung der Infrastruktur und Siedlungsentwicklung. Sie dienen der langfristigen Sicherung und Stärkung der regionalen Wertschöpfung. Die bestehenden Instrumente sind flexibel ausgestaltet und lassen die nötigen Spielräume. Dies gewährleistet deren Wirksamkeit sowohl in unterschiedlich strukturierten Räumen als auch unter sich verändernden Rahmenbedingungen und Entwicklungen, wie beispielsweise dem in seinen Auswirkungen stärker spürbar werdenden demografischen Wandel. Im Rahmen der Fortschreibung der Straßenbedarfsplanung auf Bundesebene (BVWP) ist ein Landeskonzept erstellt worden. Dabei wurden die großräumigen Verbindungsfunktionen des Straßennetzes, die sich aus der Verbindung zwischen Oberzentren herleiten, besonders beachtet. Ebenso wurde diesen Verbindungen auch bei der Anmeldung des Landes für den Schienenteil des BVWP besondere Bedeutung beigemessen. 3. Welche Rolle spielen ihrer Ansicht nach „bottom-up-Ansätze“, in denen die Entwicklung von den Menschen in den Kommunen ausgeht, für die Entwicklung lebenswerter ländlicher Räume mit einer starken Wirtschaftskraft und Wertschöpfung (unter Nennung von Beispielen)? Zu V. 3.: Der Bottom-up-Ansatz ist ein wichtiger und zentraler Aspekt für erfolgreiche Regionalentwicklung . Die Akteure in der Region verfügen oft über sehr detaillierte Kenntnisse der endogenen Entwicklungspotenzialen und auch der Entwicklungshemmnisse in der Region. Dieses Knowhow kann durch den Bottom-up-Ansatz in Wert gesetzt und genutzt werden. Der Bottom-up-Ansatz ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern, sich aktiv in die Gestaltung und Entwicklung ihrer Region einzubringen . Die regionale Entwicklung wird damit auch zu einer Aufgabe der Bürger und die Identifikation mit der Region nimmt unmittelbar zu. Bottom-up-Ansätze verdienen es, weiter verbreitet zu werden, um auch an anderen Orten entsprechende Initiativen auszulösen. Für eine erfolgreiche Umsetzung von Bottum-up-Ansätzen stehen u. a. folgende Bereiche: • LEADER-Förderung Der bottom-up-Ansatz ist ein Kernelement des Regionalentwicklungsprogramms LEADER. Er soll in der Förderperiode 2014 bis 2020 durch stärkere Beteiligung der zivilgesellschaftlichen Akteure noch verstärkt werden. Der im Februar 2013 gestartete Aufruf zur Interessenbekundung an LEADER 2014 bis 2010 spricht lokale und regionale Vereine, Verbände, Institutionen und Kommunen an, die einen nachhaltigen Entwicklungsprozess in ihrer ländlichen Region in Baden-Württemberg anstoßen wollen. Dabei wurden auch Bürgerinnen und Bürger sowie nicht-staatliche Organisationen explizit zur Teilnahme ermuntert . Der Aufruf ist auf große Resonanz gestoßen. Durch den Regionalentwicklungsansatz wird das Bewusstsein für eine Region gestärkt. Sie mobilisiert , bündelt und fokussiert Ideen und Projekte zum Wohle einer Region. • Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) Themenorientierte Bottom-up-Ansätze erscheinen im Hinblick auf eine bedarfsgerechte regionale Entwicklung nicht nur im ländlichen Raum erfolgversprechend . Die seit vielen Jahren in erheblichem Umfang auf regionaler Ebene umgesetzte Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) lässt sich als erfolgreicher Bottom-up-Ansatz bezeichnen. Die regionalen ESF-Arbeitskreise sind Netzwerke der auf Ebene der Stadt- und Landkreise verantwortlichen Akteure im Bereich Arbeitsmarkt, Bildung und Integration; sie können im Rahmen der im Operationellen ESF-Programm landesweit vereinbarten Zielsetzungen regionale Förderschwerpunkte setzen und entsprechende regionale Projekte zur Förderung auswählen. • Projekte im Bereich „Mobilität älterer Menschen“ Durch Aktivitäten der Bürgerinnen und Bürger sind bereits viele hilfreiche Angebote auf dem Gebiet der Mobilität älterer Menschen entstanden und entwickeln sich weiter. Beispiele solcher Initiativen sind Bürgerbusse, Bürgerautos , bürgerschaftliche Fahrdienste, Hol- und Bringdienste zum Einkaufen oder für kulturelle Ereignisse und ähnliches. Solche Angebote werden als aus der Bürgerschaft entstandene, zukunftsfähige Mobilitätsmodelle für den länd lichen Raum angesehen. Sie haben positive Auswirkungen auf die Lebensqualität, aber auch auf die Wirtschaftskraft, da sie älteren Menschen länger ein selbstständiges Leben an ihrem Wohnort ermöglichen können. 28 Drucksache 15 / 3962Landtag von Baden-Württemberg • EU-Leuchtturmprojekte (EFRE) Das Modellprojekt zur Innovativen Kommunalentwicklung EU-Leuchtturmprojekte (EULE) und der Wettbewerb „Regionale Wettbewerbsfähigkeit durch Innovation und Nachhaltigkeit“ (RegioWIN) basieren auf breiten Beteiligungsprozessen . Hier führt die Beteiligung von Begünstigten und Betroffenen zu Lösungen , die sich durch Kreativität und Akzeptanz auszeichnen. • Flurneuordnung Ein gutes Beispiel für Bürgerbeteiligung ist die Flurneuordnung, in der die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer schon bisher auf vielfältige Weise aktiv die Planungen ihrer Verfahren mitbestimmt haben. Die seit diesem Jahr greifende Neuausrichtung der Flurneuordnung durch die Landesregierung eröffnet zusätzlich der gesamten Bürgerschaft schon vor der Anordnung einer geplanten Flurneuordnung die Möglichkeit, Ziele und Ideen mit einzubringen, um neben der ökonomischen auch eine ökologische und soziale Wertschöpfung durch Flurneuordnungen zu erzielen. 4. Welche Maßnahmen ergreift sie, um leistungsfähige und angepasste Infrastrukturen zu schaffen, die Voraussetzung für Wertschöpfung im ländlichen Raum sind, insbesondere Daseinsvorsorge, Kinderbetreuung, digitale Infrastruktur, Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Mobilität, E-Gouvernement, etc.? Zu V. 4.: Wie zu Frage V. 2.) erläutert, leistet vor allem eine vorausschauende planerische Steuerung der Raumnutzungen über das Zentrale-Orte-System einen wesentlichen Beitrag, leistungsfähige und für die jeweilige Raumstruktur geeignete Infrastrukturen zu schaffen, weiterzuentwickeln und zu erhalten. Und durch die Berücksichtigung der Verbindungsfunktion bei der Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans als ein Konzeptbaustein ist sichergestellt, dass im ländlichen Raum ent - sprechende Achsen ausgewiesen werden, auch wenn diese im Hinblick auf die Verkehrsbelastung weit hinter den Belastungen, die in und um Ballungszentren erreicht werden, zurückstehen. Für den Erhalt und den weiteren Ausbau des ÖPNV-Angebots mit Linienbussen im ländlichen Raum werden strukturelle Änderungen und neue Finanzierungsoptionen erforderlich sein. Das MVI bereitet derzeit Eckpunkte für eine Neuordnung der ÖPNV-Finanzierung vor. Ein wesentliches Ziel ist dabei die Sicherstellung der ÖPNV-Finanzierung im ländlichen Raum auch bei rückgängigen Schülerzahlen . Mit der beabsichtigten Novellierung des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (LGVFG) sollen weitere Fördertatbestände zur Verbesserung der Vernetzung der Verkehrsträger insbesondere auch im ländlichen Raum geschaffen werden. Durch die Aufgabenträger im straßengebundenen ÖPNV sollen weiterhin Angebote, die in Räumen und Zeiten geringer Nachfrage im regulären Linienbetrieb nicht wirtschaftlich betrieben werden können, durch flexible, bedarfsgesteuerte Bedienangebote ersetzt oder weiter ausgebaut werden. Das Land wird hierzu bei der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg (NVBW) ein Kompetenzzentrum für flexible Angebotsformen im ÖPNV einrichten. Das an einer nachhaltigen Entwicklung orientierte Infrastrukturkonzept der Landesregierung ist darauf ausgerichtet, den Schienenverkehr auch im ländlichen Raum auszubauen bzw. zu modernisieren. Das Land sichert über den landesweiten integralen Taktfahrplan ein qualitativ hochwertiges Angebot der Schiene auch in der Fläche. Dabei treibt die Landesregierung den Ausbau und die Elektrifizierungsprojekte im gesamten Land voran. Die Elektrifizierungsoffensive des Landes dient der Entwicklung des ländlichen Raums durch eine leistungsfähigere, überregionale Schieneninfrastruktur. Denn mit der Elektrifizierung weiterer Streckenabschnitte können Fahrzeiten verkürzt, die Leistungsfähigkeit des Netzes erhöht, durchgehende Verbindungen geschaffen, verbesserte Ausschreibungsbedingungen realisiert und die Umweltverträglichkeit des Schienenverkehrs weiter gestärkt werden. Von großer Wichtigkeit sind aber auch der Ausbau der Rheintalbahn und der Gäubahn, welchen das Land vorantreibt. Hiervon werden auch die an den Zulaufstrecken liegenden ländlichen Regionen profitieren. Drucksache 15 / 3962Landtag von Baden-Württemberg 29 Die Sicherung der hausärztlichen Versorgung ist ein wichtiger Baustein für die Standortqualität im ländlichen Raum. Das von der Landesregierung im Sommer 2012 umgestaltete Förderprogramm Landärzte hat zum Ziel, die Sicherstellung der ambulanten hausärztlichen Versorgung im ländlichen Raum auch in Zukunft aufrecht zu erhalten. Das Programm mit einem Fördervolumen von 2 Mio. Euro richtet sich an Fachärzte für Allgemeinmedizin, Kinder- und Jugendärzte sowie hausärztlich tätige Internisten. Bis zu 30.000 Euro Landesförderung erhält ein Hausarzt, wenn er sich in Baden-Württemberg in einem ausgewiesenen Fördergebiet im ländlichen Raum niederlässt. Die einzelnen geförderten Projekte decken eine Vielzahl der unterschiedlichsten Beteiligungsformen in der hausärztlichen Versorgung ab: von der Anstellung in einem medizinischen Versorgungszentrum (MVZ), über Berufsausübungsgemeinschaften, Zweigpraxen, bis zur klassischen Übernahme einer Einzelpraxis. Positiv ist auch zu vermerken, dass über 45 % der Förderungen auf Ärztinnen entfallen. Insgesamt wurden bisher 500.000 Euro für 25 Projekte bewilligt. Im Bereich der Krankenhausversorgung ist das übergeordnete Ziel die Sicherstellung einer bedarfsgerechten und qualitativ hochwertigen stationären Versorgung. Die notwendigen Anpassungen der Krankenhausstruktur werden vom Land mittels aktiver Krankenhausplanung und gezielter Krankenhausinvestitionsförderung gesteuert. Der sinnvollen regionalen und fachlichen Aufgabenteilung zwischen den medizinischen Leistungserbringern kommt dabei große Bedeutung zu. Bei der Grundversorgung liegt der Schwerpunkt auf der ambulanten Versorgung mit Sicherstellung des kassenärztlichen Notfalldienstes und des Rettungsdienstes. Kleine Krankenhäuser sollen aus qualitativen und ökonomischen Gründen mit größeren Einrichtungen kooperieren. Die Umstrukturierung kleiner Krankenhausstandorte zu Gesundheitszentren mit ambulantem Schwerpunkt und die Netzwerkbildung regionaler Klinikverbünde mit vielfältigen Kooperationspartnern im Sinne einer sektorenübergreifenden Versorgung werden unterstützt. Weiterhin werden telemedizinische Ansätze zum Erhalt oder zur Verbesserung ortsnaher Versorgung gefördert. Auf dem Gebiet des bürgerschaftlichen Engagements sind zwei Maßnahmen besonders hervorzuheben, mit denen leistungsfähige und angepasste Rahmenbedingungen für das bürgerschaftliche Engagement und das Ehrenamt im ländlichen Raum geschaffen werden. Mit der Engagementstrategie Baden-Württemberg sollen dem Engagement im Land insgesamt neue Impulse verliehen, die Qualität des Engagements verbessert und Rahmenbedingungen geschaffen werden, damit sich alle Menschen im Land gleichermaßen engagieren können. In einem echten Dialogprozess mit allen Beteiligten, Experten und Betroffenen im Land werden in fünf Arbeitsgruppen die Themenschwerpunkte „Menschen mit Behinderungen“, „Menschen mit Migrationshintergrund“, „Jugend und Freiwilligendienste“, „unternehmerisches gesellschaftliches Engagement“ und „Engagement von älteren und für ältere Menschen“ in den Blick genommen und konkrete Handlungsempfehlungen erarbeitet. Mit dem Förderprogramm „Mittendrin“ werden seit dem Jahr 2012 das bürgerschaftliche Engagement von Menschen, die sich bislang kaum engagieren, aber durchaus zu mehr Engagement bereit sind, gefördert und brachliegendes Potenzial wachgerufen. Gerade bei der älteren Generation, die über große Erfahrung und Wissen verfügt, ist ein solches Potenzial auszumachen. Der große Zuspruch, den das Programm gerade bei der älteren Generation, aber auch verstärkt bei Menschen mit Migrationshintergrund und bei jungen Menschen hervorruft, bestätigt diesen Ansatz. Bei „Mittendrin“ werden neue und innovative Projekte, die auf nachhaltiges und kontinuierliches Engagement angelegt sind, mit bis zu 5.000 Euro gefördert. Gerade im ländlichen Raum ist „Mittendrin“ als Impulsgeber ein wichtiger Baustein einer leistungsfähigen und an die örtlichen Gegebenheiten angepassten Engagementpolitik. Die Landesregierung hat am 1. Dezember 2011 den Pakt für Familien mit Kindern mit den kommunalen Landesverbänden geschlossen. Der Pakt beinhaltet vor allem eine wesentlich höhere Förderung der Betriebsausgaben für die Betreuung der unter dreijährigen Kinder in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege durch das Land ab dem Jahr 2012. Gesetzliche Grundlage ist das Finanzausgleichsgesetz (§ 29 c). 2012 erhielten die Gemeinden 444 Mio. Euro; 2013 beträgt die Lan- 30 Drucksache 15 / 3962Landtag von Baden-Württemberg desförderung 477 Mio. Euro (jeweils zuzüglich weiterer Mittel des Bundes). Ab 2014 fördert das Land 68 % die Betriebsausgaben für die Betreuung der unter Dreijährigen. Diese – auch im bundesweiten Vergleich – sehr hohe Beteiligung des Landes an der Kinderbetreuungsfinanzierung trägt dazu bei, dass insbeson - dere auch finanzschwächere Gemeinden im ländlichen Raum den Familien eine qualitätsvolle Kinderbetreuung anbieten und den seit 1. August 2013 geltenden Rechtsanspruch der Kinder von der Vollendung des ersten bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege sicherstellen können. Die Landesregierung stellt im Bereich „Gesundheit und Pflege“ Fördermittel in Höhe von 4,5 Mio. Euro bereit, um auf Telemedizin gestützte Methoden der Patientenversorgung zu erforschen. Mit Hilfe telemedizinischer Lösungen soll die medizinische Qualität für die sektorenübergreifende Versorgung, insbesondere im ländlichen Raum gesichert werden. Durch Einbeziehung der Gesundheitstelematik sollen zum Wohle des Patienten neue, zukunftsträchtige Impulse zur Verzahnung von stationären und ambulanten Angeboten auf regionaler Ebene gegeben werden. Die Region bleibt damit für die Bevölkerung als Lebensraum attraktiv und der soziale Zusammenhalt wird gestärkt. Das Sozialministerium hat am 6. Februar 2013 bei einem Kongress zum Thema Mobilität älterer Menschen öffentlich diskutiert, was ältere Menschen heute wollen und was zur Umsetzung ihrer Wünsche möglich ist oder schon vorbildlich umgesetzt wird („Mobil – aktiv – beteiligt. Initiativen für ein selbstbestimmtes langes Leben“). Die Erkenntnisse des Kongresses werden landesweit verbreitet. Die Diskussionen ergaben wichtige Impulse für Mobilitätsangebote, aber auch für neue Formen des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten von Mobilität. Für die Durchführung des Kongresses und die Verbreitung der Erkenntnisse daraus wurden insgesamt 60.000 Euro aus den Etats des Sozialministeriums und des Ministerium für Verkehr und Infrastruktur zur Verfügung gestellt. Das Sozialminis - terium berät auch weiterhin mit anderen betroffenen Ministerien der Landesregierung und Akteuren, wie Mobilitätsverbesserungen für ältere Menschen angestoßen werden können. Um vor allem KMU Anreize zu geben, ihre Wettbewerbsfähigkeit durch Innovationen auf dem Gebiet der Elektromobilität zu stärken, fördert die Landesregierung seit Sommer 2012 vier Verbundforschungsprojekte zur Elektromobilität mit rund 750.000 Euro. In der Vergangenheit haben sich Verbundforschungsprojekte als besonders geeignet erwiesen, Forschungsergebnisse mit Breitenwirkung für die Wirtschaft zu gewinnen und Arbeitsplätze zu schaffen und zu sichern. Im Rahmen des Ideenwettbewerbs Elektromobilität im ländlichen Raum, der Teil der von der Landesregierung beschlossenen Landesinitiative Elektromo - bilität II ist, wurden von einer Fachjury 20 Projekte ausgewählt. Gefördert werden De mons trationsprojekte in ländlichen Kommunen in allen Lebensbe - reichen, in denen E-Mobilität eine Rolle spielt und sinnvoll und innovativ eingesetzt wird. Im Rahmen der EFRE-Regionalförderung 2014 bis 2020 sollen ab dem Jahr 2015 an gezielten Standorten Forschungsinfrastrukturen in Form von regionalen Innovationszentren gefördert werden. Die Auswahl dieser Standorte erfolgt in erster Linie durch den Wettbewerb „Regionale Wettbewerbsfähigkeit durch Innovation und Nachhaltigkeit“ (RegioWIN). Auch hier entscheidet die Qualität der eingereichten Konzepte aus den ländlichen Räumen. Die Kunstförderung des Landes ist seit jeher insbesondere auch am Grundsatz der Dezentralität orientiert. Da kulturelle Teilhabe nicht vom Wohnort abhängen darf, konzentriert sich die Förderung deshalb nicht nur auf Städte und Metropolregionen , sondern hat das ganze Land im Blick. Im ländlichen Raum werden eine Vielzahl an kulturellen Einrichtungen und Initiativen gefördert (Landesbühnen, Freilichtmuseen , Chöre, Ensembles, Festspiele, soziokulturelle Zentren, freie Theater oder Amateurtheater). Die seit 2012 erfolgte Erhöhung von Zuschüssen für die Soziokultur, die Laienkunst und die Amateurtheater stärkt ebenfalls die Kultur auch in den ländlichen Regionen. Darüber hinaus werden besondere Förderschwerpunkte gesetzt, z. B. werden 2013 und 2014 je 200.000 Euro gesonderte Mittel für Theaterpädagogen außerhalb der Ballungszentren zusätzlich zur VerfüDrucksache 15 / 3962Landtag von Baden-Württemberg 31 gung gestellt. Auch im Rahmen von Förderungen über den Innovationsfonds Kunst wird der ländliche Raum besonders im Blick behalten. Das Land bietet mit seinem Verwaltungsdiensteportal www.service-bw.de ein umfassendes Portal, das auch der Bürgerschaft im ländlichen Raum ermöglicht, sich schnell, unkompliziert und aus der Ferne über ca. 900 Verwaltungsleistungen zu informieren sowie die zuständigen Stellen, deren Kontaktdaten und Öffnungszeiten zu erfahren. Daneben bietet das Portal den Unternehmen und Selbststän digen über seine Lebenslage „Selbstständigkeit online“ die Abwicklung von Verwaltungsvorgängen , wie zum Beispiel das Beantragen einer Genehmigung, online an. Das Angebot von online-Diensten soll bald um Förderanträge erweitert werden. Um die Abwicklung von Anträgen online weiter auszubauen, setzt sich das Land schon lange auf Bundesebene für eine Anpassung der Rechtslage an die Anfor - derungen moderner Verwaltung im Internetzeitalter ein. Das Land engagiert sich daneben für den weiteren Ausbau der Behördenrufnummer 115, unter der die Bürgerschaft all ihre Fragen rund um Verwaltung beantwortet bekommt. Als Wissensbasis stellt das Land hierfür die Inhalte von service-bw zur Verfügung. Das E-Government-Gesetz des Bundes ist zum 1. August 2013 in Kraft getreten. Es sieht auch umfassendere und leichtere Möglichkeiten der Nutzung der elektronischen Kommunikation zwischen Bürgerschaft und Verwaltung vor. Die Landesregierung wird ein baden-württembergisches E-Government-Gesetz auf den Weg bringen. Es soll den Einsatz elektronischer Verwaltungsverfahren erleichtern und erweitern und somit gerade auch im ländlichen Raum die elektronische Nutzung von Verwaltungsdienstleistungen stärker möglich machen und die Lebensqualität verbessern helfen. Dies ist auch ein Beitrag zu einer fortschrittlichen Netzpolitik als Leitidee für Baden-Württemberg. Bonde Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz 32 Drucksache 15 / 3962Landtag von Baden-Württemberg 33 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3962 Anlage: Raumkategorien (LEP 2002) << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams false /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth -1 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /DCTEncode /AutoFilterColorImages true /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.15 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth -1 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /DCTEncode /AutoFilterGrayImages true /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.15 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 1200 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [2540 2540] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice